Gerste, grosse, 38 — 40 Rihlr. 1 kleine 37 — 38 Rthlr.
Hafer loco 243 — 26 Rthlr. 3chw. 25 - 24 Rthlr.
— pr. Frühjahr 48pfd. 265 -— 26 Rthlr., 50pfd. 2714 - 27
Erbsen 47 - 50 Rthlr. Rappsaat Winterrapps 71 - 70 Rrklr. . Winterrübsen 71 - 70 Rthlr. . Sommerrübsen 56 — 55 Rihlr. Leinsaat 59 — 57 Rthlr.
Rüböl loco 105 Rthlr. Br., 107 bez. u. G.
ö. November do.
Nov. Dez. do.
Dez. Jan. 10599 Rthlr. Br, 105 G.
Jan. / Febr. 1013 Rthlr. Br., 103 G.
PRebr. März 1057 Rthlr. Br., 104 8. = März / April. 105 Rthlr. Br., 10 . . April / Mai 104 a 7 Rtihlr. Br., 10
Leinöl loco 123 - 123 Rthlr. — Nov. Der. 125 - 12 Rthlr. I Frũhjahr 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Fass 24 Rthlr. bez. ö mit Fals 233 Rthlr. bez. November 233 Rthlr. ber. us. Nov. Der. do.
. Dezember Jan. do.
? April/Mai 253 Rihlr. bez., Rr, u, G. Weizen still und unverändert. Rüböl Frühjahr
Spiritus bei kleinem Ge-
Geschäftsverkehr gering.. matter und einzeln etwas billiger ver kauft. williger zu haben, nahe Termine behauptet. schäft in matter Haltung.
Br.,
Leipzig, 12. November. Leipzig-Dresdn. 1453 Br.,, 1453 6. Sächs. - Schles. 1007 Br., 100 G. Berlin- Anhalt. 109 Br., Köln- Mind. 1057 G.
Sächsisch-Bair. S735 Br., 87 G. bau- Littau 237 G. Magd.-Leipzig. 239 Br. 10975 G. Berlin- Stettin. 1197 6. 74 Br., 734 G. Landesb. Lit. A. 1465 Br., Lit. B. 119 Br. Br., 81 G.
Altona-Kieler 1063 Er., 1053 G Vwiener Banknoten 814
23 6.
646
Die Repräsentanten-Kammer hat nach vorhergegangener heftiger
Debatte die Adresse an den König mit 57 gege
genommen. *
23 Stimmen an—
Seettin, 13. November, 1 Uhr 52 Minuten Nachmittags. Weizen
58 bea. vember 105 Br.
Roggen November 52 bez., Frühjahr 523 Br. Spiritus November 153 bez, Frühjahr 14 Br.
Rüböl No-
HKRresagzd, 13. November, 1 Uhr 20 Min. Nachmittags. COesterr,
Banknoten SI 4H Br.
schlesische Actien Lit. B. 119 G.
Neisse-Brieger 52 Br. Getreidepreise: Weizen, weislser 55 — 73 Sgr., d..
Roggen 52 - 60 Sgr.
71 Sgr.
6.
Fran ka fanag a.
tags 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 353. proz. Metalliques 72. 1839r Loose 94.
Metalliq. 64. 165. hessische Loose 32.
z Paris 94.
nuten. 922 . barden 933. dam 1742. Silber 243.
schältslos.
Roggen (el. Dep
Lieferung
Lö- Dep. 4 6. B.) Thüringer Anhalt - Dessauer
nuten.
Telegraphische Depeschen.
(Nichtamtlich.)
Brüssel, Mittwoch, 12. November. (Tel. Dep. d. C. B.)
— ——
839 766. und k ww n.
Der Partikulier Friedrich Wilhelm Klinge⸗ beil, dessen Signalement nicht angegeben wer— den kann, aus Burigk bei Erkner, 51ã Jahr alt, evangelischen Glaubens, ist der widerrechtlichen Disposition über gerichtlich versiegelte Sachen verdächtig und hat sich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Klingebeil Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den⸗ selben zu vigiliren, ihn im Betretungs falle fest= zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin—⸗ denden Gegenständen und Geldern nittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den Behör⸗— den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Es ist übrigens von uns auf die Anklage des Staatsanwalts die Untersuchung wegen des Ein— nf gedachten Vergehens gegen den Klinge
eil eingeleitet und der Termin zur mündlichen Verhandlung auf
den 15. Januar 1852, Vormittag 9 Uhr,
in unserm Gerichts lokal, Molkenmarkt Nr. 3, Sitzungszimmer Nr. 3, anberaumt worden und wird zu demselben der Angeklagte unter der Ver— warnung hierdurch vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Beweis— anfnahme in contumaciam verfahren, derselbe seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Dokumente, wie auch aller sich nicht eiwa von selbst ergebenden Vertheidigungsgründe ver— lustig gehen, demnächst nach Ausmiüttelung des angeschuldigten Vergehens auf die gesetzliche Strafe erkannt und das Urtel in sein zurüͤckge⸗ lassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen
.
Baum wolle 12,000 Ballen Umsatæ.
besser.
kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft werden kann, vollstreckt werden wird. Berlin, den 24. September 1851. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter— suchungssachen. II. Deputation für Vergehen.
615 Edikt al- Citation.
Nachdem über den Nachlaß des verstorbenen Konditor Friedrich Alexander Heinicke allhier der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet, wird ein Termin zur Liquidation und Verification der Forderungen auf
den 8. Dezember 1851, Vormittags
d .
hier auf der Gerichtsstelle anberaumt und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger hiermit vorgeladen, um entweder in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten ihre Forderun— in anzubringen und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Zum Mandatar wird der hiesige Rechts-Anwalt Schulze in Vorschlag gebracht.
Osterode, den 23. Juli 1851. Königl. preußisches Kreisgericht, Erste Abtheilung.
1972 Bekanntmachung.
Die Lieferung von jährlich cirea 700 Rieß lithographirter und circa 6000 Rieß gedruckter Formulare für die Post- Verwaltung soll vom 1. Januar fut. ab auf unbestimmte Zeit im Wege der Submission an einen hiesigen Un⸗ ternehmer vergeben werden. — Die näheren Bedingungen, so wie die erforderlichen Probe⸗ Formulare und Papier⸗-Proben können täglich während der Dienst⸗Stunden im Büreau der
Obers chlesische
Wien 945. Amsterdam 100.
Wwiem, Mittwoch, 12. November, d. G. ) Bankaktien 1202. Fonds und Actien beliebt. Augsburg 125.
In Valuten
Hrariüs, Mittwoch, 12. 3pros. 55, 80. Politisches nichts von Bedeutung zu melden.
Eiwenrhpock', Montag,
Actien Lit. A. 130 G. Ober- Obers chlesis ch - Krakauer 777 Br.
gelber 58 bis Gerste 42 - 47 Sgr. Haser 25 - 28 Ggr. X.. Nachmit-
4Iproꝛ. Bankactien 1137. 1834 Loose
Badische Loose 343. Kur- London 1193.
Mittwoch, 12. November,
Spanier 3425. Lombarden 73.
Nachmittags 2 Uhr 15 Mi— Silberanleihe 1014. 5proz. Metalliques 1625. 1839 Loose 1203. Lom- London 12, 28. Amster- Paris 1483. Gold 293. es an der Börse ge-
Nordbahn
Hamburg 185. * und Contanten war
November, Nachmittags 5 Uhr. 5proz. 90, 45.
Herm eld, Dienstag, 11. November, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi-
(Tel Dep. d. C.
Wechsel 13 Mk. 107 bis Sch. Wien 12 Fl. 54 bis 56 Rr. Das fällige Dampfschiff aus Westindien ist eingetroffen.
B.) Consols 989, 5. Hamburg 3 Monat-
10. November.
Preise gegen
(Tel. Dep. d. C.
letzten Freitag
hiesigen Ober-Post-Direction eingesehen werden. — — Offerten sind daselbst bis zum 28sten d. Mis. versiegelt, mit der Aufschrift: „Sub— mission wegen Lieferung von Formularen“ abzu— geben. Spätere Meldungen müssen unberuͤck— sichtigt bleiben. Berlin, den 12. November 1851. Königliche Ober⸗-Post⸗-Direction
1971 Bekanntmachung.
Für die Friedens -Lazareth⸗ und Garnison— Verwaltungs -Anstalten unseres Corps-Bezirks sollen folgende Wäsche und Bekleidungsstücke be— schafft werden:
40 Stück wollene Bettdecken, 15 — seine Decken⸗Ueberzüge, . Kopfpolster-Ueberzüge, k Handtücher, 320 — ordinaire Decken Ueberzüge, 6 — Kopfpolster -⸗Ueberzüge, 950 = Bettlaken, 2040 = Handtücher, 290 — Leibstrohsäcke, 1560 ⸗— Kopfpolstersäcke, 50 Paar wollene Socken, 160 — baumwollene Socken, 100 — Pantoffeln.
Zur Verdingung dieser Gegenstände haben wir
einen Termin
auf Donnerstag den 24. hui. ⸗ angesetzt und fordern Unternehmungslustige auf, ihre versiegelten mit der Aufschrift „Submission zur Wäschelieferung pro 1852“ versehenen und entweder auf die ganze vorgedachte Lieferung oder auf einzelne Artikel derselben gerichteten Offerten bis spätestens 11 Uhr Vormittags des vorbezeichneten Tages an uns gelangen zu lassen, wo dann deren Eröffnung in dem Geschäfts— zimmer unserer Aten Abtheilung erfolgen wird. Bedingungen und Proben liegen bei der hiesigen Königlichen Garnison-Verwaltung zur Ansicht bereit.
Stettin, den 10. November 1851.
Königliche Intendantur des II. Armee - Corps.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
(Tel.
da
14
Abonnement beiragt. K 23 5 ⸗ 89 20 3sgr. sür 4 Jahr * J 1 1 7 allen Theilen der Monarchie ohne 2 ö . reis- Erhöhung. **
Hit Beiblatt (Dreuß. Adler-3eitung)
n gerlin 1 Rthir. 7 Sgr. 6 Pf.,
n der ganzen Monarchie:
1 Rthir. 173 Sgr
2
Alle Post-Anstalten des An - und Auslandes nehmen sestellung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger an, für Gerlin die Exped iti o nen: 8Sehren- Straße Ur. s7. und Schadows-⸗-Straße Rr. 4.
— — —
zeiger.
Berlin, Sonnabend den 15. November
13851.
Se. M aiestät der König haben Allergnädigst geruht: habe. J ng . Dem Schullehrer Binding zu Kerbshorst im Regierungs— durch die Anbringung des Gesuches bei dem Schiedemanne die
Bezirk Danzig, dem Küster und Lehrer Marcus zu Lenzke im Re⸗ gierungs-Bezirk Potsdam, und dem Kreisgerichts-Boten und Exe— futor Heinrich Bernhard Collina in Friedeberg, das Allge⸗
tillerie Regiment, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; Den früheren Kammergerichts-Rath, Geheimen Justizra th Blumenthal, zum Kammergerichts-Rath; und Den Prediger Mittelbach in Kuhz zum Superintendenten der Diöcese Prenzlau JI. zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 4. November 1851 — betreffend dit Erhebung und Berechnung des hamburger Porto für Korrespondenz 2c. nach und von den bezeichneten Orten.
Nach einer Mittheilung des Stadtpostamtes in Hamburg be—
einfachen, 2 Loth schweren Brief, und steigt von 2 zu 2 Loth um einen Taxsatz. g Zeitungen und Kreuzbände zahlen pro Stück oder Exemplar 1 Schilling oder 3 Sgr. ö. Rekommandirte Briefe, welche frankirt sein müssen, zahlen das einfache Briefporté nach der für Briefe festgesetzten Progression.
Für die Korrespondenz nach und von Leith und Neweastle,
wenn deren Beförderung über Hamburg mit Dampfbooten erfolgt, ist ein hamburger Porto mit 2 Schilling oder 1 Sgr. zu erheben. Dasselbe steigt von 2 zu 2 Loth um den doppelten Betrag.
Rekommandirte Briefe, Zeitungen und Kreuzband sendungen die Vorschriften der gedachten Instructiqu und zugleich wegen Auf⸗
lösung der Haupt⸗Untergerichts- und der Salarien-Kassen der Kö—
fahrteischiffen zu befördernden Briefe nach überseeischen Ländern niglichen Appellationsgerichte hierdurch Folgendes bestimmt:
nach Leith und Neweastle unterliegen der Taxe für Briefe. Das an Hamburg zu zahlende Transitporto für die mit Kauf—
beträgt 2 Schillinge für den einfachen Brief.
Die aus überseeischen Ländern über Hamburg mit solchen—— s n K d el dagegen an hamburger richte erster Instanz schließen die Buchführung der kurrenten Soll⸗ Auf beide Porto⸗ zember ab. weise auch für die Sportel-Rezepturen der Gerichts-Deputationen
und Kommissionen ein.
Schiffen eingehende Korrespondenz zahlt Transitporto 4 Schilling oder 3 Silbergroschen. ; sätze findet eine von 6 zu 6 Loth steigende Gewichts-Progression Anwendung. .
Das preußische Porto für die hier genannten Korrespondenzen ist nach Hamburg.
Berlin, den 4. November 1851.
General -- Post⸗Amt.
Instiz⸗Ministerinm.
Allgemeine Verfügung vom 29. Oktober 1851 — be- . ᷓ ? ö derungen des durch die Kassen-Instruction neu vorgeschriebenen
2
112 Bestellung von Stellvertretern für abwesende oder behinderte Schiedsmänner.
der Schiedsmänner besteht, eine Klage über Ehrenverletzungen und
leichte Mißhandlungen, sofern sie nur im Wege des Civilprozesses ei h j nicht eine entsprechende Soll-Einnahme gegenübersteht; es darf also
verfolgt werden, von den ordentlichen Gerichten nicht eher zuge— lassen werden, als bis durch ein von dem Schiedsmanne des Ver— klagten ausgestelltes Attest nachgewiesen worden ist, daß
ger die Vermittelung des Schiedsmannes ohne Erfolg nachgesucht
6. An die Königlichen Obergerichte. trägt gegenwärtig das Hamburger Porto für Briefe nach Cur⸗ ae haven, Ritzebüttel und Helgoland 4 Schillinge oder 3 Sgr. für den
die Vorschriften der Kassen-Instruction
ist eben so zu erheben und zu berechnen, wie für die Korrespondenz ; . z 69 r beträge werden in der bisherigen Weise zur Soll-Einnahme ge⸗
siellt.
der Klä⸗
Nach der ferneren Bestimmung des Artikels XVIII. wird
Verjährung unterbrochen. Da hiernach für die klagende Partei leicht Nachtheile entstehen können, wenn sie wegen Abwesenheit, Krankheit oder sonstiger Be⸗
) ; 63 6 s. 9 ; meine Ehrenzeichen; so wie dem Kanonier Wein ar vom 6ten Ar- hinderung des kompetenten Schiedsmanns sich an ihn nicht zu wenden
oder das erforderliche Attest desselben nicht zu erlangen vermag, so werden die Königlichen Obergerichte, in deren Bezirk das Institut der Schiedsmänner eingeführt ist, hierdurch veranlaßt, sämmtliche Schiedsmänner ihres Departements durch eine in das Amtsblatt der Regierung einzurückende allgemeine Verfügung anzuweisen, daß sie von nothwendigen Reisen, von Krankheiten oder sonstigen länge⸗ ren Behinderungen dem vorgesetzten Obergerichte ungesäumt An⸗ zeige zu machen und die Bestellung eines Vertreters rechtzeitig in Antrag zu bringen haben.
Den Königlichen Obergerichten bleibt zugleich überlassen, nach
Rücksprache mit der betreffenden Regierung die Substitution benach—
barter Schiedsmänner für den Verhinderungsfall im voraus allge— mein zu reguliren und durch das Amtsblatt bekannt zu machen. Berlin, den 29. Oktober 1851. Der Justiz⸗Minister
Simons.
Allgemeine Verfügung vom 11. November 1851 — be⸗ treffend die Umleitung der bisherigen Buch- und Rech⸗ nungsführung der gerichtlichen SalarienKassen in vom 10ten d. M. und die Auflösung der Haupt-Untergerichts⸗ und der Salarien-Kassen der Appellationsgerichte. Die vom Jahre 1852 ab zur Anwendung kommende Instruction
zur Verwaltung der gerichtlichen Salarien-Kassen wird den Gerichts-
Behörden binnen kurzer Zeit mitgetheilt werden. Inzwischen wird wegen Umleitung der bisherigen Buch- und Rechnungsführung in
A. Einnahme. 1) Die Salarien-Kassen der Appellationsgerichte und der Ge⸗
Einnahme für das Jahr 1851, wie gewöhnlich, mit dem letzten De⸗ Derselbe Termin tritt für das Jahr 1851 ausnahms⸗
2) Die bis zum Schlusse des Jahres 1851 festgesetzten Kosten⸗
Kosten, welche aus den bereits im Jahre 1851 beendigten
Rechtsangelegenheiten oder Instanzen erwachsen, im Laufe des Jah⸗ res aber aus irgend einem Grunde nicht liquidirt worden sind, müssen bei der späteren Aufstellung der Kostenliquidation nach den
früheren Gebührentaxen berechnet, demnächst aber nach den Anfor⸗—
Belages in Soll⸗-Einnahme gestellt werden. Die in Sachen dieser
Art zum Ansatz kommenden Werth und anderen Stempel werden Nach Artikel XVIII. des Gesetzes über die Einführung des mithin als Gerichtskosten zum Soll gestellt, ohne daß die nachträg⸗
Strafgesetzbuches soll in den Landestheilen, in welchen das Institut liche Verwendung von Slempelmaterial eintritt.
.
Nach den Vorschriften der Kassen-Instruction darf künftig keine Ist- Einnahme bei der Kasse nachgewiesen werden, welcher
auch eine solche Ist-Einnahme aus dem Jahre 1861 nicht auf das Jahr 1852 übergehen. . . 3) Nur zur Ausgleichung des Guthabens, welches bei der