2.
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864
Laut in extenso den Stralsunder Zeitungen inserirten, auch an Gerichts stelle hiersebst aus- gehängten Proflams sind auf den Antrag der RFaufmann und Schönfärber Lohm'schen Eheleute und des Schönfärbers Wilhelm Freese von hier zur Anmeldung von Ansprüchen und For— derungen an das von dem Letzteren der Frau Lohm in solutum gegebene Wohnhaus Nr. 225. in der Süderhinterstraße hierselbst mit Zubehör, Färbereieinrichtung, Utensilien, Vorräthen, sonsti⸗ gen Mobilien und ausstehenden Forderungen Termine auf
den 31. Oktober
den 14. November dieses Jahres,
den 28. No vember!)
Vormittags um 11 Uhr, hierselbst sub poena prasclusi anberaumt, was hierdurch zur Nachachtung gemeinkundig gemacht wird. Grimmen, den 13. Oktober 1851.
Königl. Gerichts-Kommission.
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6 in extenso den stralsunder Zeitungen in—⸗ serirten und hierorts an Gerichtsstelle ausgehäng- ten Proklamas sind zur Anmeldung von Anspruͤ— chen und Forderungen jeglicher Art an den von dem Gastwirth L. A. G. Wilde zu Loitz mittelst Kontrakts vom 22. April 1850 dem Eigenthümer Fromhold Rühlow verkauften, zu Abtshagen belege—⸗ nen Gasthof mit Zubehör an Gerechtigkeiten, Gebäu- den, Garten, Kramladen nebst dazu so wie zur Krug⸗ und Schänkstube gehörigen Utensilien und Möbeln, 14 Morgen Acker nebst Saaten und Acker⸗Arbeiten, Liquidationstermine auf
den 14. November den 28. November dieses Jahres, den 12. Dezember Vormittags um 11 Uhr, hierselbst sub praeju— dicis praeclusi anberaumt, was hierdurch zur Nachachtung gemeinkundig gemacht wird. Grimmen, den 15. Oktober 1851. Königliche Gerichts-Kommission. Ladewig.
299 Ediktal - Citation.
Nachbenannte Verschollene:
1) der angeblich im Jahre 1814 von Tempez, hiesigen Kreises, verzogene, damals längst großsährige Müllergeselle Johann Michael Brückmann, welcher zuletzt im Jahre 1824 in Freitz sich aufgehalten haben soll;
2) der angeblich am 5. November 1805 geborene Geistliche Franz Prinz, welcher im Jahre 1833 in Janow in Polen sich aufgehalten haben soll;
3) der am 28. Februar 1799 geborene Seefahrer Mathias Paul Kurt, welcher die letzte Nach⸗ richt aus Liverpool im Jahre 1833 von sich gegeben haben soll;
so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufgefordert, sich persönlich oder schriftlich in dem auf
den 3. März 1852, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine, oder schon vorher, an hiesi⸗ ger Gerichtsstelle zu melden und weitere Anwei⸗ sung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung derselben ausgesprochen und ihr Vermögen ihren bekannten Erben verabfolgt werden wird.
Neustadt, den 8. April 1851. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
464 Die unbekannten Erben der am 18ten August 1819 zu Danzig verstorbenen Jungfrau Charlotte Dorothea Wen, so wie die Erben oder nächsten Verwandten dieser Erben, werden hier— mit aufgeboten, spätestens in dem Termine
den 31. März 1852, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, vor dem Stadt— und Kreisrichter Dr. Hambrook, ihre etwani— en Rechte an den Both'schen Nachlaß auszu⸗— kern, widrigenfalls dieser Nachlaß nach erfolgQ
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ter Präklusion der hiesigen Kämmereikasse als herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird, und zwar mit der Wirkung, daß die nach der Prä— klusion sich legitimirenden Erben sich mit demje⸗ nigen begnügen müssen, was alsdann von der Erbschast noch vorhanden sein sollte, ohne irgend welche Berechtigung, von dem Besitzer Rechnungs⸗ legung oder Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, und mit der Verpflichtung, alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen.
Etwanigen auswärtigen Prätendenten werden die Rechtsanwälte Völtz, Matthias und Dr. Skerle als Mandatare in Vorschlag gebracht.
Danzig, den 16. Juni 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
5161 Edikt al⸗ Citation.
Die verehelichte Tischler Hoffmann, Louise geborne Leopoldt, zu Torgelow hat gegen ihren Ehemann, den Tischlergesellen Carl Hoffmann, eine Ehescheidungsklage auf Grund boöslicher Verlassung angebracht.
Der Tischlergesell Carl Hoffmann, welcher sich am 12. April 1814 von seiner Ehefrau entfernt und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat, wird hiermit aufgefordert, sich in dem zur Be— antwortung der Klage und gerichtlichen Sühne— versuch vor dem Herrn Appellationsgerichts-Re⸗— ferendarius von Puttkammer
auf den 6. Fanüngt 1852 T0 Uhr
Vormittags, anberaumten Termine hieselbst zu gestellen, widri⸗ genfalls in contumaciam gegen ihn verfahren, die Ehe für getrennt und er für den allein schul— digen Theil erklärt, auch in die Ehescheidungs— strafen verurtheilt werden wird.
Anklam, den 8. Juli 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
19741 Ediktal⸗Citation.
Nachverzeichnete angeblich verloren gegangene Dokumente:
1) die Schuldverschreibung des Bäckermeisters Johann Christian Neumann zu Kottbus vom 21. Oktober 1817 uber 1000 Thlr. Illaten seiner Ehefrau, Marie Elisabeth, gebornen Rogemehl, unter demselben Tage auf das Wohnhaus Ri. T5 der Stadt Kottbus, Rubrica III. No. 3 eingetragen; die Ausfertigung des Kauf-Kontrakts vom 2. März 1838 als Urkunde uber das dem Kossäthen Mathes Werchosch zu Müuschen von dem Kleinbudner Mathes Buitner, ge— nannt Platow, daselbst ausgesetzte Ausge— dinge und über die demselben schuldig ver— bliebenen 200 Thlr. Kaufgeider, unterm 2. März 1838 auf die Kossäthennahrung Nr. 13 von Müschen Rubrica III. No. 4 eingetragen; die Aus ertiguug des Kauf-Kontrakts vom 30. Januar 1812 als Urkunde über die von dem Tuchmachermeister Johann Gottlieb August Herrndorf zu Peitz der verehelichten Tuchmachermeister Hoffmann, Marie, geb. Telle daselbst, schuldig verbliebenen 40 Thlr. Conv. Geld Kaufgelder, so wie über das derselben und deren Ehemann Gottlieb Hoff⸗ mann zu gewährende Ausgedinge, unterm 17. Februar 1812 auf die Erbmiethswoh⸗ nung zu Peitz Vol. IX. No. 8 des Hypo⸗ thekenbuchs, Rubrica „II. No. 14, einge- tragen; die notarielle Schuldverschreibung der ver⸗ ehelichten Kossäth Regel, Marie, geb. Ba⸗ tisch zu Döbbrick vom 10, Februar 1848 über 250 Thlr. Courant für den Hüfner Hans During, genannt Zernick, zu Sylow, unterm 18. Februar 1848 auf das Frei⸗ Kossäthengut Nr. 29 des Hypothekenbuchs von Döbbrick Rubrica III. No. 4 einge- tragen; die Obligation der verwittweten Liebe, Marie Elisabeth geb. Weder, zu Brunschwig, vom 25. Juli 1822 über 200 Thlr. Courant für
Redaction und
den Fuhrmann Martin Pöschte zu Brunschwig unterm 25. Juli 1822 auf die Büduernahrunz Ni. 70 des Hppothekenbuchs von Bru nschwig Rubrica III. No. 2, eingetragen; m. 6) die Obligatien des Lehnschulzen Hanz Schulze zu Drehnow vom 19. Mai 834 über 125 Thlr. Courant für den Häusler Hans Schwella zu Drehnow, auf das Lehn“ schulzengut zu Brehnow, Nr. 1 des Hypo— thekenbuchs, Rubrica III. No. 5. einge⸗ tragen; ö ingleichen die dem Prediger Mrose zu Kahren angeb lich in der Nacht vom 5. zum 6. April 1859 entwendeten fünf Actien der Kottbus-Schwie— lochsee⸗Eisenbahn-Gesellschast Nr. 2381. 2382., 2383.6, 2384., 2385. vom 17 Jui 1846 über je 100 Thlr., z sollen gerichtlich amortisirt werden.
Es werden daher alle diejenigen, welche als Figenthümer⸗ Cesionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief-Inhaber Ansprüche an diese Posten und die darüber ausgestellten Instrumente zu machen haben, hierdurch öffentlich geladen, dieselben spätestens in dem dazu vor? dem Kreisrichter Koerbin .
an 18. Fehbtugr 1852, Vormittags
1 ̃ an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anstehenden Termine nachzuweisen, widrigenfalls die Ausbleibenden damit werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer— legt und obige Dokumente für amoriisirt erklärt werden.
Auswärtigen werden die hiesigen Rechts -An— walte Behm, Hagen und Knobloch vorgeschlagen.
Kottbus, den 28. Oktober 1851.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Hartmann.
494 Ediktal⸗Ladung.
Nachdem zu dem Nachlaß -Vermögen des ver— storbenen Kaufmanns Carl Franz Lindner in Mügeln mit Eröffnung des Konkurses zu verfahren ge— wesen, so werden alle die, welche an genannten Lindner Ansprüche haben, hierdurch geladen, den 29. November 1851 im festgesetzten Liquidationstermine des Vormit— tags an hiesiger Königlicher Amtsstelle zu er— scheinen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß sie außerdem von diesem Kreditwesen aus— geschlossen und der Rechtswohlthat der Wieder— einsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, anzumelden und zu be— scheinigen, mit dem Konkursvertreter über die Verität und unter sich wegen der Priorität zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 13. Januar 1852 der Publication eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wird, zu gewärtigen, so⸗ dann aber 1 , welcher als Verhörstermin anberaumt worden, an Amtsstelle zu erscheinen und wo möglich einen Vergleich, welcher, wenn er von der Mehr— zahl angenommen würde, auch für die Ausge⸗— bliebenen und diejenigen, welche sich nicht be⸗— stimmt erklären werden, als rechtsgültig und bindend angesehen werden wird, abzuschließen, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom men sollte, den 5. Februar 1852 der Inrotulation der Akten und den 26. Februar 1852 der Eröffnung des Ordnungsbescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt angesehen werden wird, sich zu ge— wärtigen. Mügeln, am 28. Juni 1851. Das Königl. sächsische Justizamt daselbst. Wächter.
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hojbuchdruckerei
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pflichtigen zu fungiren haben; da zur ihnen noch besonders einzuse zeichneten zu ihrer Kenntniß gelangenden ders verpflichtet sind. Auch werden die
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November 1851.
den 2. Dezember, erfolgt.
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General-Post⸗Amt.
Schmückert.
Finanz⸗Ministerium
fügung vom 20. August 1851
ö Mittheilung der Veranlagungs-Resu
irten Einkommensteuer an die Gem
Der von Ew. Hochwohlgeboren in dem Be entwickelten Ansicht in Betreff der Mittheilung der Veranlagungs⸗ Deęr Finanz-Minister. Resultate der klassifizirten Einkommensteuer an die Gemeinde⸗Vor- 39 Der Finanz-Mih stände behufs Repartition der nach dem Fuße legenden Gemeinde-Beischläge kann diesseits nur um so Arsqhrift bitrvon * zur Kenntnißnahme mehr beigetreten werden, als die Gemeinde-Vorstände nach . 22 Abschris 26 ö i6nabme des Gesetzes vom 1. Mai d. J. als Organe Einschätzungs-Kommissionen bei Beschaffung der erf richten uͤber die Vermögens- und Einkommen-Verhältnisse der Steuer⸗ ; her in Gemäßheit des §. 32 a. a. O. An
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tädigst geruht: zu dem fraglichen Zweck nur Extrakte aus den Veran⸗ . . lagungs-Nachweisungen, die Namen der betreffenden Steuerpflich⸗
ey den Stern zum tigen und die auf dieselben veranlagten Steuersätze (die Spalten 1.
tit Eichenlaub zu verlei- 2.5 3. 4. und 17 der ersteren) enthaltend, erhalten dürfen und gleich—
7. zeitig zu veranlassen sein, die Mittheilung der nach Maßgabe der von dem Ge- Einkommensteuer veranlagten Kommunalbeiträge an die Pflichtigen Beigeordneten nach Analogie der diesfälligen Bestimmung des 8. 23 des Gesetzes bestätigen. und des §. 17 der Instruction vom 8. Mai d. J. ebenfalls mittelst . gehörig verschlossener Schreiben zu bewirken. Berlin, den 20. August 1851.
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: J und den Iten Platz chen die Hire ctibn de Rentenbank fun die dortige Provinz Rentenbank einzuziehenden Renten denselben Grundsätzen auch die für
iortisationsrenten zu bewilligende Kreiskassen und Ortserhebern zu vertheilen
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Swinemünde be- festgesetzt hat, und daß
ten et der n Tantieme zwischen den. ebe . e en wird. ist. Die desfallsigen Tantieme-Zahlungen sind für das Jahr 1851 unter dem Titel: „Insgemein“ des Domainen-Verwaltungs-Etats in einer besonderen Abtheilung, vom Jahre 1852 ab aber, nach Maßgabe des neuen Schema's zum Domainen-Verwaltungs-Etat, zub Kap. J. „Aufsichts- und Erhebungskosten“, zu verrechnen.
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nhagen zum letzten
den 28. November, und von Stettin zum letzte Was die Erhöhnng der CEautionen der Kreis Steuer-Einneh⸗
mer wegen der von ihnen zu erhebenden Amortisationsrenten an⸗ langt, so wird angeordnet, daß, sobald der Nettobetrag an Tantieme für die Erhebung der Renten (der Bruttobetrag nach Abzug des
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darunter begriffenen billig zu schätzenden Betrages für Dienstauf⸗
zand) 50 Rihlr. jährlich erreicht, eine entsprechende Erhöhung der W v6 D) 1 J J h 1 3 11 7 ü
.. 9 ö 1811 — * 2 * 2 2EL 2 Cautionen zu ve rlangen ist. Inzwischen sind die Kreis⸗Steuer⸗ . . ö . [ Cr (1 2 * 2 C rIVYS 1 971 vr 1 27 Einnehmer auf die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15. April 183.
36 (Gesetz⸗ Sammlung S. 73
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3) zu verweisen. Die Ortserheber können nicht fur verpflichtet erachtet werden,
65 die für die von ihnen verlangte örtliche Erhebung der Renten, den 86 * 2 FYe d 1090 . . . / 5 : . . ß * ö . Gemeinden, oder aber den Rendanten, Eautionen zu bestellen; wohl ltate der klassi⸗ aber werden die Kreis-Steuer-Einnehmer, beziehungsweise die Land ; — st & o ( 7 ẽ 5 . J k 56 rRnhens 2 einde⸗Vorstände. räthe, stets auf eine prompte Ablieferung 2 erhobenen GesällQe
seitens der Ortserheber sorgfältig zu wachen haben. Berlin, den 19. Ottober 1851.
*
richt vom 6ten d. M.
der direkten Staats- . ; ö . o die Königliche Regierung zu Potsdam.
Beachtung.
ö Berlin, den 19. orderlichen Ntach⸗ Berlin, den D*
der Vorsitzenden der
ktober 1851. r Finanz⸗Ministe
sämmtliche übrige Königliche Regierungen der östlichen Provinzen, ingleichen die
Verhältnisse beson 3 se Königliche Regierung zu Koblenz.
Gemeinde-Vorstände