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chaftlichen Anlagen werden von den Genossen nach Verhältniß ihrer betheiligten Flachen aufgebracht,
Der Bürgermeister setzt die Hebelisten auf Antrag des Wiesen⸗ vorstehers fest und läßt die Beiträge von den Säumigen durch ad— ministrative Execution zur Kommunal-Kasse einziehen.
Die Anlagen werden in der Regel in Tagelohn ausgeführt unter Leitung eines Wiesenbaumeisters; wo es indeß zweckmäßig ist, sollen die Arbeiten nach Bestimmung des Vorstandes an den Mindestfordernden verdungen werden.
Ausnahmsweise kann der Vorstand auch die Anlagen durch Naturalleistung der Eigenthümer ausführen lassen. In solchen Fällen ist der Wiesenvorsteher befugt, die nicht rechtzeitig oder nicht gehö— rig ausgeführten Arbeiten nach einmaliger vergeblicher Erinnerung auf Kesten des Säumigen machen und die Kosten von demselben durch Execution beitreiben zu lassen. Eben dazu ist der Wiesen— vorsteher befugt bei Arbeiten, welche den einzelnen Genossen für ihre Grundstücke obliegen und im Interesse der ganzen Anlage nicht unterbleiben dürfen.
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Die Anlegung der nöthigen Gräben, Wehre ꝛc. muß jeder Wiesengenosse ohne Weiteres gestatten und den dazu erforderlichen Grund und Boden in der Regel unentgeltlich hergeben. Soweit ihm der Werth nicht durch das an den Dammdosstrungen und Uferrändern wachsende Gras oder andere zufällige Vortheile ersetzt werden sollte, ist Entschädigung zu gewähren.
Streitigkeiten hierüber werden mit Ausschluß des Nechtsweges schiedsrichterlich entfchieden. (esr. S. 9.) ⸗
Die Erwerbung von Terrain, welches nicht Mitgliedern des Wiesenverbandes gehört, erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes vom 28. Februar 1843. z
. 2 8. 9.
Die Angelegenheiten des Wiesenverbhandes werden geleitet von einem Wiesenvorsteher und 2 Wiesenschöffen, welche zusammen den Vorstand bilden.
Dieselben bekleiden ein Ehrenamt. Als Ersatz für baare Aus— lagen und Versäumniß erhält jedoch der Wiesenvorsteher jährlich pro Morgen (5) Sgr. .
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Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Wiesengenossen aus ihrer Mitte auf 3 Jahre gewählt, nebst 2 Stellvertrelern für die Wiesenschöffen.
Bei der Wahl hat jeder Wiesengenosse 1 Stimme; wer mehr als 2 Morgen im Verbande besitzt, hat 2 Stimmen, wer 4 Mor— gen besitzt, 3 Stimmen und so fort für je 2 Morgen mehr 1 Stimme mehr.
Der Bürgermeister beruft die Wahlversammlung und führt den Vorsitz in derselben. Er verpflichtet die Gewählten durch Handschlag an Eides Statt.
Minderjährige und moralische Personen können durch ihre gesetzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner mit— stimmen.
Wählbar ist derjenige, welcher mindestens 1 Morgen Wiese im Verbande hesltzt und den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht durch rechtskräftiges Erkenntniß verloren hat.
Im Uebrigen sind bei der Wahl die Borschriften für Ge— meindewahlen zu beobachten.
Zur Legitimation des Vorstandes dient das vom Bürgermeister beschelnigte Wahlprotololl. ö k
Der Wiesenvorsteher ist die ausführende Verwaltungsbehörde des Verbandes und vertritt denselben anderen Personen und Behör⸗ den gegenüber.
Es hat insbesondere
a) die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem fest⸗ gestellten Bewässerungsplane mit Hülfe des vom Vorstande erwählten Wiesenbaumeisters zu veranlassen und dieselbe zu beaufsichtigen; die Beiträge auszuschreiben, die Zahlungen auf die Kasse an— zuweisen und die Kassen⸗Verwaltung zu revidiren;
die Voranschläge und Jahresrechnungen den Wiesenschöffen
zur Feststellung und Abnahme vorzulegen;
den Wiesenwärter und die Unterhaltung der Anlagen zu be—
aufsichtigen und die halbjährige Grabenschau im April und November mit den Wiesenschöffen abzuhalten;
den Schriftwechsel für den Wiesenverband zu führen und die Urkunden dLesselben zu unterzeichnen; zur Abschließung von
Verträgen ist die Zustimmung der Wiesenschöffen nöthig;
die Ordnungsstrafen gegen Mitglieder des Verbandes wegen
Verletzung dieses Statuts und der besonders dazu erlassenen
Reglements bis zur Höhe von 1 Rihlr. festzusetzen und zur
Kasse einzuziehen.
In Behinderungsfällen lißt sich der Wiesenvorsteher durch ei—
nen Wiesenschöffen vertreten. §. 8.
Zur Bewachung und Bedienung der Wiesen stellt der Vor— stand einen Wiesenwärter auf dreimonatliche Kündigung an, dessen Lohn die Generalversammlung der Genossen bei Ter Wahl des Vorstandes ein- für allemal bestimmt. Die Wahl des Wiesenwär— ters unterliegt der Bestätigung des Landraths. Der Wiesenwärter ist allein befugt, zu wässern, und muß so wässern, daß alle Par— zellen den verhältnißnäßigen Antheil am Wasser erhalten. Kein Eigenthümer darf die Schleusen öffnen oder zusetzen oder über⸗ haupt die Bewässerungs-Anlage eigenmächtig verändern, bei Ver— meidung einer Conventionalstrafe von 2 Rthlrn. für jeden Contra— ventionsfall.
Der Wig senwärter wird als Feldhüter vereidigt; er muß den Anweisungen des Wiesenvorstehers pünktlich Folge leisten und kann ven demselben mit Verweis und Geldbuße bis zu 1 Rthlr. bestraft verden. ⸗ .
—
§8. 9. Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern des Verbandes
: igenthum von Grundstücken, über die Zuständigkeit oder den Umfang von Grundgerechtigkeiten oder anderen Nutzungsrechten und über besondere auf speziellen Rechtstiteln beruhende Rechte und Verbindlichkeisen der Parteien entstehen, gehören zur Entscheidung der ordentlichen Gerichte. . . agegen werden nach erfolgter Feststellung des Bewässerungs— planes durch die Regterung (cfr. S8. 2) alle anderen die gemeinsa⸗ men Angelegenheiten des Verbandes oder die vorgebliche Beein⸗ trächtigung eines oder des anderen Genossen betreffende Beschwer— den von dem Vorstande untersucht und entschieden.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes steht jedem Theile der Rekurs an ein Schiedsgericht srei, welcher binnen 10 Tagen, von der Bekanntmachung des Bescheides an gerechnet, bei dem Wiesen⸗ vorsteher angemeldet werden muß. Ein weiteres Rechtsmittel findet nicht statt. Der unterliegende Theil trägt die Kosten,
Das Schiedsgericht besteht aus dem Bürgermeister und zwei
Beisitzern. Die Beisitzer nebst einem Stellvertreter für jeden wer⸗
den von der General-Versammlung der Wiesengenossen auf 3 Jahr
gewählt. Wählbar ist jeder, der in der Gemeinde seines Wohnorts
zu den öffentlichen Gemeinde-Aemtern wählbar ist, mindestens' einen se besitzt und nicht Mitglied des Verbandes ist.
der Rüraermeister der Bürgermeisten N
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5
Mitglied des Verbandes sein muß der Landrath auf Antrag jedes Betheiligten einen
nderen unpartetischen Worsitzenden des Schiedsgerichts ernennen. isselbe kann Ler Landrath thun, wenn sonstige Einwendungen ge⸗— . von den Betheiligten erhoben dem Ermessen des Land
Wegen der Wässcrungs-Ordnung, der Gi abenränmung, der hat der Vorstand deren Uebertretung
— . 6. 8 . 2 . . ö r Heuwerbung und der Hutung 1us die nöthigen Bestimmungen zu tressen und
——
mit Ordnungsstrafen bis 3 Thlr. bedrohen.
Der Wiesenverband ist der Oberaufsicht des Staates unter— worfen.
Das Aufsichtsrecht wird von dem Kreislandrath, von der Kö— niglichen Regierung in als Landespolizei⸗Behörde und von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ge— handhabt in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche nach S8. 100, 140 —=143 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 den Aufsichts-Behörden der Gemeinden zustehen.
8 1
Dies Statut kann nur mit Genehmigung des Ministers für
die landwirthschaftlichen Angelegenheiten abgeändert werden.
Abgerelst: Der General-Major und Commandeur der 13ten Diviston, Brunsig Edler von Brun, nach Münster.
— — — — — ——
Berlin, 22. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Commandeur des 35sten Infanterie⸗Re⸗ giments (3ten Reserve Regiments), Obersten Grafen von Lüt⸗ kich au, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König der Belgier ihm verliehenen Cöòmmandeurkreuzes des Leopold⸗ Ordens; so wie dem Archivar des Königlichen Hauses, Dr. Märcker, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Ver— dienst⸗Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.
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Personal⸗Veränderungen in der Armee. I. Offiziere. Ernennungen, Beförderungen und Bersetzungen.
Den 6. November.
Rocholl, Pr. Lt. und z aß major in Silberberg, v. Alten- Bockum, Hauptm. und Platzmajor in Jülich, genehmigt, daß beide ihre Stellen ver⸗ sauschen können.
Den 8. November.
v. Tippelskirch, Pr. Lt. vom 35. Inf. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Ramshorn, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Bußäger, P. Fähnr, von dems. Regt., zum Sec. Lt., Eder, Oberst⸗ Teus. vom 36 Inf. Regt, zum ECommandeur des 39. Inf. Regts, v. Schmeling, Poit. Fähnr. vom 30. Inf. Regiment, v. Seel, Port. Fähnrich vom 25. Infanterie ⸗Regiment, zu See. Lieuts., BFVewitz, Hauptmann vom 2. Jnf. Regt, zum Major, v. Knobel s⸗= vorff, Prem. Lieut. von dem. Regt., zum Hauptmann und Comp. Chef,
Horn, See. Lieut, von dems. Regt, zum Prem. Lient. . Crety, jsauptmann vom 21. Inf. Regt., zum Masor, Sünren, v. Pau litz, Pr. Lieuls. von dems. Regt., zu Hauptl. und Comp. Chefs, v. Delitz, v. Bo⸗ nin, Sec. Lieuts. von dems. Regt., zu Pr. Lts. ernannt. Gr. v. Sto sch, Sec, Lieut. vom 4. Inf. Regt., nach seinem Patent ins 21. Inf. Regt. versetzt. Frhr. Roth v. Schreckenstein, Gen. Lieut., zum Befehlshaber des frankfurter Bundes-Korps ernannt. v. Gotsch, Major vom Generalstabe bes III. Armee - Korps, v. Lindern, Pt. Lt. vom 11. Hus. Regt., beide zur Dienstleistung beim Stabe des vorgedachten Bundes-Corps kommandirt.
*
9. V M *
Bei der Landwehr:
Den 8. November.
ingo rum, Sec. Lt. vom 1. Bat. 16., ins 1. Bat. 28. Regts., , Sec. Lt. a. D., zuletzt im 25. Inf. Regt., ins 3. Bat. Jesse, Pr. Lt. vom 2. Bat. 29. Regts., Hahn, Sec. Lt. vom 8., Re isacker, Sec. Lt. vom I. Bat. 25. ins 1. Bat. 29. Regts., D., zuletzt im 2. Inf. Regt., ins 2. Bat. 2. Regts. ,
Sec, Lt. vom 2. Bat. 24., ins 3. Bat. 2. Regts., Jacckel, Bat. 10. Regts., Feldkeller, Ser. Lt. vom 3. Bat. J.
J. Regts., v. Oven, Sec. Lt. vom 2. Bat. 20. Regts., dom 2. Vat. 18., ins 3. Bat. 14. Regts. einrangirt. vom 1. Bat. 2. Regts., zum Sec. Lt. der Artillerie, on dn Garde ⸗Landwehr-Kavallerie, à la Y. Reamis., zum Rittmeister, Redes, v. Raven, Bat. 9. Regts., zu Sec. Lts., ersterer bei der
er Artillln, Bonstedt, Pr. Lt. vom 2. Bat. 14.
Lt. vom 3. Bat. 14. Regte., zu Hauptl.
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edsbewilli
Den 6. Novem ber.
Kaminski, Gen. Major u. Comdr. der 10. Liw. Brin, der Abschied bewilligt.
Den 8. November. „Pr. Lt. vom 36. Inf. Regt., mit der Regis. Unif. mit wvorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Eivilversorg.ͥ, u. Pension, v. Witz⸗ leben, Obers n. Comdr. des 39. Inf. Regts, mit der Regis. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, v. d. Goltz, Hauptm. vom 28. Inf Regt., als Major mit der Regis. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aus— sicht auf Civilversorg., u. Pension, v. Oidt mann, Rittm. zur Dispos., zuletzt im 7. Ulan. Regt., als Major mit der Armee-Unif., mit den vorschr. Abz. f. V. und seiner bisherigen Pension, Po hl, Major zur Dispos., zu—
61 .
1 . letzt im 29. Inf. Regt., mit der uͤnif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz.
* 2 ö . . . . j — 2 3 f. V., Aussicht auf Cvilversorgung, und seiner bisherigen Pension, Graf
Schweiniß, Sec. Lt. vom 2. Jäger Bat., mit Pension, v. Fie big, Major zur Dispos., zuletzt im 4. Inf. Regt., mit Aussicht auf Civil⸗Ver⸗
sorgung, und seiner bisherigen Pension, Frhr. v. d. Heyden, Hauptm. Regts. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorgung, u, Pension der Abschied bewilligt.
vom 14. Inf. Regt., als Major mit der
C.
Natzmer, P. Fähnr. vom 37. Ulan. Regmt., scheidet aus. JJ
Den 8. November.
Rösler, Pr. Lt. vom 1. Bat. 28. Regts., mit der Regts,. -Unis. mit den vorschr. Abz. f. V.,, Hubar, Sec. Lt. vom 1. Bat. 29. Regts., als Pr. Lt. mit der Unif. des 29. dw. Kas. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Heidborn, Sec. Lt. vom 2. Bat. 2. Regts. mit der Regts.“„Unif.
— ,
59
mit den vorsch. Abz. f. B., v. Zitze witz, Rittm. vom 2. Bat. 9. Regts., als Major mit der Unif. des Garde-Drag. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Schallehn, Sec. Lt. vom 3. Bat. 9. Regts., v. d. Ost en, Sec.
Lt. vom 2. Bat. 21. Regts, der Abschied bewilligt.
EE. Beamte der Militair-Verwaltung.
Den 6. November.
Knauff, Fleck, Geheime Kriegsräthe vom Kriegs Ministerium zu Wirklichen Geh. Kriegsräthen und Rathen 2ter Klasse, Wilcke, Milit.—=
Intendantur-Rath vom III. A
Jter Klasse im Kliegs-Ministerium ernaunt. Dur chM Ver fü gung des Krie 88 Mini st eriums:
Den 8. November.
Debso, interim. Provign tamis-Conttoleur zu Magdeburg, in seinem
Amte bestätigt.
Armee-Eorßs, zum Geh. Kriegsrath und Nath
Den 9. November. Häusler, Ptoviantmeister in Kosel, mit Pension in den Ruhestand versetzt. Den 10. November.
Riedel, Proviantamts - Controleur zu Posen, zum Proviantmeister in Kosel ernannt. Kling, Proviantamté-Controleur, von Kosel nach Posen versetzt. Henke, Proviantamts-Assistent in Königsberg, zum Proviant⸗ amis-Controleur in Kosel ernannt.
e -· — —— — Per sonal - Chronik der Provinzial⸗Behörden.
Prorinz Preußen.
Verliehen ist: Dem Schulamts-Kandidaten Theodor Czygan die Rektorstelle an der Stadtschule zu Bialla.
Ernannt find: Der bisherige Auskultator Herrmann Frie- drich Wolff zu Graudenz zum Referendarius bei dem Königl. Appella— tionsgericht zu Marienwerder; der bisherige Auskultator Hugo Ferdi⸗ nand Taube bei dem Königl. Appellationsgerichte zu Marienwerder zum Referendarius und ist derselbe dem Königl. Kreisgerichte zu Rosenberg zur Beschäftigung überwiesen worden.
Uebertragen ist: Dem Oekonom Jördens die Verwaltung der Post-Expedition in Gollub; die Verwaltung der in Stegers neu eingerich— seten Post⸗ Expedition dem Post-Enrpediteur Heinrich; dem Geheimen Post-Revisor Beyme in Tilsit die Verwaltung der Kassirerstelle bei der
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Ober- Pest-Direction zu Gumbinnen; dem Post-Veiwalter Werner aus
Pr. Stargardt die Verwaltung des Post⸗ Amts in Insterburg kommissarisch;
dem Reservejäger, Forstaufseher Heinrich K üßner die Wahrnehmung der
erledigten Försterstelle zu K mpnio (Kosseln), in der Oberförsterei Grondow⸗
ken, mnterimistisch; die Verwaltung der erledigten Oberförsterstelle zu Ba— rannen, dem Forst- Kandidaten Oh rdorff, interimistisch. . Versetzt sind: Der Ober-Post-⸗Secretair Eng mann von Dt. Krone
nach Elbing und ist die Verwaliung der Post⸗ Expedition 1ster Klasse in
Dt. Krone dem Post-Erpedienten Amend kommissarisch übertragen; der Post-Expedient Kieshauer von Gollub als kommissarischer Vorsteher der Post Expedition t ster Klasse nach Löbau; der Post-⸗Secretair Bönisch von Löbau in das Post-Amt Marienwerder; der Post-Secretair Künow von Jastrow in das Hof⸗-Post Amt Königsberg i. Pr. und ist die Verwaltung
der Post⸗Expedition 4ster Klasse in Jastrow dem Post-Expedienten Bre⸗ do w kommissarisch übertcagen; der Sber-Post⸗-Secretair Thiele son In— sterburg als kommissarischer Kassirer bei der Ober⸗Postkasse, der Post⸗Se⸗
cretair Müller von Marienburg als kommissarischet Büreau-⸗-Beamte bei der Ober-Post-Direction und der Post-Secretair Bajohr von Königsberg an das Post-Amt in Marienwerder; der Post⸗ Verwalter Gramse von Ruschendorf an das Post-Amt in Thorn; die Post-Expedition 2ter Klasse in Ruschendorf ist dagegen dem Posthalter Schröder übertragen worden; der Post-Secretair Wehltke in Gumbinnen zur König!. Ober⸗Post-Direc⸗ tion in Königsberg i. Pr.; der Ober⸗-Post⸗Secretair Thiele in Insterburg nach Marienwerder zur kommissarischen Verwaltung der Kassirerstelle bei der dortigen Königlichen Ober⸗Post⸗Direction.
Eutlassen ist: Der Post-Expediteur RöskY in Lautenburg aus seinem Dienstverhältniß,
Provinz Westfalen.
Ernannt sind: Der vormalige Amtmann des hristian Wulff; zum Kreis-Seeretair des chulamts-Kandidat. Franz Soreth zum Le cchulgemeinde zu Eisborn, Kreises Arnsberg.
Rhein⸗Provinz.
Bestätigt find: Der seitherige Bürgermeister Pan zum Bürger— meister der Sammigemeinde Borbeck und den dazu gehörigen Einzelnge— meinden; der Hüttenfaktor Friedr. Blum beng zum Beigeordneten der Sammt- und Einzeln-⸗Gemeinde Borbeck; der Gutsbesitzer Jo h. Wilh Erone zum Beigeordneten der Einzeln-Gemeinde Altendorf, Frobnhausen und Holsterhausen. 5 ö .
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wilhelm Hahn in Weiden, Landkreis Aachen.
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— — — * —
.
h . asch ung. Nachdem die in Gemäßheit des Protokolls der 1X. General Konferenz in Zollvereins-Angelegenheiten vom 6. Februa! 1851 ernannte Berichterstattungs⸗Kommission bei der londoner Industrie⸗ Ausstellung ihre gemeinschastlichen Arbeiten in London beendigt, und nachdem der Verlags⸗-Vertrag wegen des von derselben ausgearbei⸗ teten Ausstellungsberichts mit der hiesigen Deckerschen Grheimen Ober-Hof⸗Buchdruckerei abgeschlossen worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht: k 1 Der Bericht wird in 3 Bänden und 32 Lieferungen er— scheinen. . Der erste Band wird in elf Lieferungen die tung und den Bericht über die Rohstoffe schinen: - ö Klasse I. Bergbau- und Hütten⸗-Erzeugnisse; . . II. Ehemische und pharmaceutische Erzeugnisse; ö III. Nahrungsstoffe; P y 1V. Vegetabilische und thierische Stoffe anderer
15 2 Art .