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ö . am s. 28 1. Mai * amm den, Weng g 1st 729
Instruction vom e l. J. Königlich Preußischer Staats⸗ setzes vom 1. Hegh l. J. zu bildenden Bezirks t ommiss nen wird . . ö G K . Anzeiger Nr. 25 Seite 108) die Aufstellung von Erinnerungen ge⸗ den Kr nh enn n Der neten mehr uberall eine Mittheilung Schon mehrfach ist darauf hingewiesen worden, daß Er⸗ pflichtigen die Möglichkeit nicht abgeschnitten werde, gegen die zweite gen die Einkommens⸗Nachweisung bei der Bezirks-Kommission beanw⸗ seitens der Ober⸗-Präsidenten der Provinzen zugegangen sein. In fola des Einkommensteuergesetzes durch den Eifer und die unmsicht Entscheidung der Einschätzungs⸗-Kommission noch innerhalb der Prä— fragen und begründen zu können. Die Verpflichtung, welche das Folge, de nn, werden sie nach Anleitung der Bestimmungen unter 6 Vorsitzenden der Einschätzungs Kommissionen wesentlich bedingt klusivftist von drei Monaten bei der Bezirks-Kommission reklamiren Gesetz vom 1. Mail l. J. im vorletzten Absatze des 8 26 den Be⸗ Ar. 2 und Li 1 der Instruction on 13. Juli I. J. (Königlich * Die unter dem 26sten v. M. angeordnete sorgfältige Prüfung zu können, und daß anderentheils die unmittelbar bei der Bezirks⸗Kom— ark? Kommissionen auferlegt hat, die Verpflichtung nämlich: Preußischer Staats Anzeiger Nr. 23 Seite 108) die Einberufung hes von ihnen befolgten Verfahrens wird ersehen lassen, welche misslon anzubringenden Reclamationen größtentheils bereits eingelegt . die von den Einschätzungs-Kommissionen festgestellten Ver ⸗ der Kommissions-Mitglieder entweder bereits veranlaßt haben oder n, diesen Beamten die Vertretung der Interessen des Staates (lein würden. Die Steuerpflichtigen, welche in ihrer Reclamationen anlagungs⸗Nachweisungen sorgfältig zu prüfen und ihre binnen Kurzem veranlassen müssen, sofern, wie ich voraussetzen darf, nicht gehörig wahrgenommen haben. Danach werden die Vor⸗ bei der Einschätzungskemmission die thatsächlichen Verhältnisse nicht Erinnerungen dagegen zu ziehen, w elche bei der die von den Vorsitzenden zu treffenden Vorbereitungen zur Erledi⸗ szenden der Be zir ks⸗Kommissionen zugleich ermessen können, ob in vollständig erörtern, oder welche bei der Bezirkskemmission erst *. ö .
2 ; 3 der de Bezir * jz iss 2 1696 2 Ses ff . 6 * . ) 83 4 2 3577 v ; 8d ey 60 28 14am . e, , . 14 Veranlagung der Steuer des folgenden Jah⸗ gung der den Bezirks-Kommisstonen obliegenden Geschäfte vor— einzelnen rie nack §. 21. des Gesetzes vom 1 Mai c. dann reklamiren, nachdem die zweitenmal einberufene Ein—
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beachtet werden müssen, schriftsma Bei ihrer diesmaligen Einberu— der Bezirks hende Ernennung eines besonderen Kom- schätzungs kommission bereits entlaßen ist, haben es sich selbst zuzu— ! 3 4 2 . 1 T* . . — ö . . 1 3 86 z 6. ' . . 9 r ; 1 2. . . 66 63 . 64 . ; 283 ; : * . t 2 th hat eine um so größere Bedeutung, je mehr etwa die Einschätzungs⸗ Bezirks-Kommissionen missars anz ͤ . ĩ n nfalls hinzuwirken ode schreiben, daß über di ann noch von ihnen angeführte
ars anz . '. ; ;
Kommissionen durchgängig zu niedrig veranlagt haben möchten. 1 ob das unrichtige Auffassung neuen Thatsachen nicht mehr das r Einschätzungs⸗
Das richtige Eingreifen der Bezirkskommissionen wird aber wesent die zer Vorschriften h 8 Kommißssion, sonderr noch Gutac es Vorsitzenden dieser k die dessalls zu stellenden An⸗ J v von im die Wiederholung solcher Irrthi erscheint es Kommission fügl ͤ den kann.
nschatzun räthlich, daß die Vorsitzenden der Be irks-Kommissionen durch münd— Wider das von Ew. Hochgeboren eingeschlagene Verfahren,
Kommissione die bei der Bezirks-Kommisston reklamirenden Stenerpflichtigen als—
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träge vollständig vorbereite 1d end motiviren. Obschon iste 3 . 3 * ; emen auf die des ge zu r lassifizirte . . . ; . ⸗ , 8 die Instruction vom 13. l lgemein auf die des⸗ gen zur llassisizirten . He Besprechung mit den Vorsitzen er Einschätzungs⸗.
bereits al
fallsigen Obliegenheiten der Bezirks kommissionen den Monaten Juni und Juli beendigt wurden. Soweit er Beginn des Veranlagungs Geschäftes pro 1852 pie hingewiesen hat, habe ich ssen möge I, deren Auf⸗ aber im einzelnen Fällen wegen der ausnahmsweise Ver R ndung der gesetzlichen Bestimmungen he rbeizufi merksamkeit noch besonders hierauf hinzulenken, da die zweckentspre⸗ spätung der Einschätzungs⸗Aibeiten die Prätlusiv-Frist von Den Vor schriften der Instruction für die chende Wahrnehmung der den Bezirks-Kommissionen durch S. 26 3 Monaten erst nach einiger Zeit ablaufen sollte, wird die Einbe— nschätzungs - Kommissionen findet sich ir ͤ des Gesetzes übertragenen Prüfung der Einkommens⸗ rufung der Bezirks Kommissionen keinenfalls über die letzte Hälfte . zuzufügen. Nur in Betreff der unter Nr. 6 enthaltenen e Nachweisungen von der größten Wichtigkrit für die richtige Ver- des Monats November hinaus verzögert werden dürfen, indem bis n,, ersten Veranlagung von Inländern, anlagung der Einkommenstener für das Jahr 1852 sein wird dahin die adgemeine Prüfung der Einkommens-Nachweisungen, . k , n,, 3
Berlin, den 26. September 1851. welche zwar in der Regel erst nach Beendigung aller übrigen Ge⸗
ö Finanz⸗-Minister. schäfte der Bezirks-Kommissionen vorzunehmen ist, durchgäu— An ͤ bewirkt werden muß. Je größeres Gewicht gemäß dem Erlasse
sämmtliche Vorsitzende der Bezirks-Kommissionen. vom 26. September auf die sorgfältige und gewissenhafte füllung der in dieser Hinsicht den Bezirks-Kommissionen ihren PVorsitzenden obliegenden Verpflichtung zu legen ist, um so
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durchgängig
ug dom C. 6 muß dafur gesorgt werden, daß die von den Bezirks Kommisß Neuwahl der Einschätzungs-Kommissionen zu ziehenden Erinnerungen bei der Veranlagung dec klassifi
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Einkommensteuer fur das Jahr 1862 beachtet werden können Spätestens bis Ende November muß daher überall die unter Ni
und der ü fütrtten Cink omm« . Un b 61 la . 3 1 CIint oOomm e 8 61 2. 3 * 141 * ö J 2. (. ö Instruction vom 13. Juli J. J. vorgeschriebene Mittheilung
Der Königlichen Regierung wird auf die Anfrage vom 2y9ste der des allsigen Entscheidungen der Bezirks-Kommissionen v. M., ob behufs Veranlagung der Klassensteuer so wie der klassi— Vorsitzenden der Einschätzungs Kommissionen erfolgen. fizirten Einkmmensteuer für das Jahr 1852 die Mitglieder der as im Uebrigen' bie Vorbereitungen zur? Veranlagung Einschätzungs-Kommissionen neu gewählt werden müssen, Folgendes Einkommensteuer für das Jahr 1852 betrifft, so setze i erwiedert: ; zug auf din Vorbehalt 39) Die Einschätzung zur Klassensteuer muß nach 8. 140 des Ge ae Vorsitzenden der Einschätzungs setzes vom 1. Mai I. J. durch eine Kommissio geschehen, welche J. J. den 20. Dezember C. als aus dem Gemeinde-Vorstande und Mitgliedern, die von . . meindevertretung gewählt sind, besteht. Die Zeitdauer welcher die von der Gemeindevertretung zu wählenden zu fungiren haben, wird durch das Gesetz 3 Wr Instruction über die Veranlagung der Klasse isteuer n J flichtigen mitgetheilt werden müssen, damit die mit Mai l. J. ist aber angeordnet, worden, daß ogleich beim der Einkommensteuer beauftragten Beamten noch Beginn des Veranlagungs⸗ Geschäfts die Kommisstons-Mit- mit der 2 zur Erhebung der festgestellten St glieder von der Gemeindevertretung zu wählen seien. Bei dieser sehen werden tonnen. Mit Rücksicht einerseits Anordnung wird es im Allgemeinen bewenden müssen und daher und andererseits auf den Umfang der d
auch in Betreff der Veranlagung der Klassensteuer für das Jahr Kommissionen obliegenden Geschäfte
1852 lediglich dem Ermessen der Gemeindevertretungen überlassen werden, bis wohin behufs der Ver
werden konnen, ob sie mit Rücksicht auf den Umstand, daß zur die Einschätzungs⸗ Kommissionen, die
neuen Veranlagung der Klassensteuer schon in den Monaten gitrungen erlassenen Cirkular-Verfügung von
Oktober und November des laufenden Jahres nach §. 1 gebildet werden, einzuberufen sind. .
der Instruetion vom 8. Miß l. J. Heschritten rden n . Kommissionen nicht vor dem w
von einer Neuwahl Abstand nehmen wollen. Was dagegen die stattfinden dürfen, da bei der geringen Zahl der in den einzelnen des Gesetz rken zu veranlagenden Einkommensteuerpflichtigen
vom 1. Mai l. 8 allj hrlich fur jeden landräth iche eis Ei scho tzung meiste 1 nur eine kurze Zeit
so wie für jede zu einem Kreisverbande nicht gehörige S 5 wegen des Zusammenhanges der
Einschätzungs ö. Kommission gebildet werden. Die Erneuerung de der J assensteuet rathsam erscheint, die Einschätzungs ssi . 36
im Laufe dieses Jahres gebildeten Einschätzungs-Kommissionen darf im Allge mentreten zu lassen, als zur Ei J e.
daher erst im nächsifolgenden Jahre stattfinden, und der Umstand, ledi ᷓ lb des bis zum 20. T J n . 9 Ein
daß im laufenden Jahre ausnahmsweise eine zweimalige Ver- zember erforderlich im h die Scheidegränze zwischen der ,, a ,, n n, dern n ö det,
anlagung der klassifizirten Einkommensteuer einmal für das zweite Klassensteuer und der klassifizirten Einkommensteuer richtig zu ziehen, ihnen eingrlegten Reckamattonen e. eutscheiden und über
K 6. ahh 166 dann für das Jahr 1852 erforderlich was für den Ertrag beider Steuern von großer Wichtigkeit ih muß der Be zirks Kommisston eingelegten Beschwerden sich gutachtlich
wird, darf nicht dazu bestimmen, von der positiven Vorschrift des möglichst dahin gestrebt werden, daß vor Beginn der Einschätzungen Daß in allen Fällen eine dritte Zusammen
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Gesetzes abzuweichen. . . zur' Einkommensteuer nicht allein die Landräthe vie Prüfung der der Einschätzungs-Kommissionen schon deshalb erforderlich Berlin, den 6. Oktober 1851. ihnen (nach §. 7 der Instruction fi ver Ge , k . steuer vom C. Mai I. J.) bis zur Mitte des Monats Nodvemher mation bes der Einschätzungs-Kommission nachträglich vie Königliche Regierung zu Arnsberg, zugehenden Klassensteuerrollen beendigt haben und hinsichtlich aller irks-Kommission Beschwe He einlegen könne und über Abschrift zur Nachricht und Nachachtung. unrichtiger Weise zur Klassensteuer veranlagten Personen die Ein och das Gutachten der Einschätzungs Kommisston eingel Berlin, den 6. Oktober 1851. schätzung zur Einkommensteuer bei dem ersten Zusammentritt der müässe, läßt sich als richtig nicht anerkennen
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ir die Veranlagung der Klasse ,,, . Zteuerpflichtige gegen di Entscheidung aus seine
A Der Finanz-⸗Mntster. Einschätzungs-Kommissionen beantragen können, sondern daß aud 1. Mai l. J. hat die Begutachtung der bei! 3. die Bezirks- Regierungen, denen die Klassensteuerrollen vor angebrachten Reclamationen durch die Einschätz
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* r e n. . än cho MeãgrahGn ö ; . . . . ö. ĩ ᷣ sämmtliche übrige Königliche Regierungen. Ende November zugehen müssen, diese noch vor der n n nm vorgeschrieben, ein solches Gutachten ist daher menberufung der Einschätzungs-Kommissionen prüfen und den Land— Beringung für die Entscheidung der Bezirke-⸗Komn räthen diejenigen vorläufig zur Klassensteuen vel anlagten Per nen weniger schei it es e rforderlie über jede im Laufe des R
Cirkular⸗Ver fügung vom 21 her 185 * 2 . . . w,, n . * ; 9 ng . . 1851 — be⸗ bezeichnen können, deren jährliches Einkommen nach dem Ermessen Verfahrens vorgedachte neue Thatsache allemal erst
treffend die Einberufung der Bezirks-Kommis der Bezirks-Regierungen mehr als 1001 Rthlr. beträgt, und in finschätzungs-Kommission einzuziehen.
zur Einschätzung der klassifizirten Einkommensteu« Bezug auf welche daher die Einschätzung zur Einkommen und die derselben obliegenden Geschäft bei' den Einschätzungs Kommisstionen und nöthigenfalls ber , ö ö. ö Bezirks-Kommission durch Einlegung der Berusung seitens ? 3sy9 * . '. I per N stalte ne ö ; . . . . ö 2 97 . ni ö 1110 . 8 . : . . 5 Ueber die Wahl der Mitglieder zu den nach §. 24 des Ges sitz enden der Einschätzungs⸗Kommissonen zu beantragen
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