1851 / 142 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

am 28. Januar 1852, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau III. einzusehen. D. Crone, den 28. Juni 1851. Königl. Kreis - Gericht.

1827] Ediktal⸗Citation.

Gegen den Hausknecht Karl Heinrich Eduard Leist ist wegen eines seinem Dienstherrn, dem Kaufmann Simon Blumenreich allhier, am 3. Juli er. zugefügten einfachen Diebstahls an Courant⸗ und Papiergelde zum Betrage vou über 300 Thlr. durch Beschluß des unterzeichne⸗ ten Gerichts die Untersuchung eingeleitet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf den 36. April k. J., Vormittags 9 Uhr, im Geschäfts-Lokale, Molkenmarkt Nr. 3 Sitzungs⸗ zimmer Nr. 2, anberaumt, und es sind dazu als Belastungszeugen

der Kaufmann Blumenreich,

die Wittwe Leist vorgeladen worden.

Ba der zeitige Aufenthaltsort des Angeklagten unbekannt ist, so fordern wir denselben hiermit öffent⸗ lich auf, in dem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin— gen, oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, unter der Warnung, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren wer— den wird.

Berlin, den 27. August 1851.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter— suchungen, III. Deputation für Vergehen.

1829] Ediktal-⸗-Citation.

In dem Piozeß des früheren Forstbeamten A. Beinlich zu Brieg wider den Erbscholtiseibe—⸗ sitzer Hoffmann, früher in Groß-Kniegnitz, jetzt zu Grochwitz hiesigen Kreises, wegen einer For— derung von 2000 Rthlr. nebst fn Prozent Zin— sen seit 24. Juni 1842 und 5 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. verauslagter Kosten aus dem Ueberwei— sungsatteste des Königlichen Stadtgerichts in Breslau vom 8. Juli 1851 ist zur Beantwor— tung der Klage und Litisdenunciation ein Ter— min auf

den 16. April 1852, Vormittags .

vor dem Königlichen Kreisrichter Herrn Giers— berg anberaumt worden, zu welchem der seinem Aufenthalte nach unbekannte Litis denunciat Reichs⸗ graf Alfred Maltzan⸗Wedell unter der Warnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausblei⸗— bens die im Hauptprozeß ergehenden Judikate gegen ihn dergestalt gültig, daß er bei dem hier— nächst an ihn zu nehmenden Regreß mit keinen Gründen und Allegaten oder Einwendungen, welche auf die streitig gewesene Hauptsache Be⸗ ziehung haben, weiter gehört werden kann.

Frankenstein, den 26. September 1851.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. Nessel.

11092 Bekanntmachung.

Die Ausferligung des unter dem 30. Januar 1827 von der Königl. General-Kommission zu Soldin bestätigten, zwischen dem Dominium und dem Bauer Wilhelm Lehmann zu Ober-Stentsch abgeschlossene Dienst⸗ und Ablösungs-Nezeß, aus welchem für das Erstere bei der Bauer-Rahrung Nr. 34 des stentschen Hopothekenbuchs ein Ka— pital von 800 Rthlr. eingetragen steht, so wie der darüber gesertigte Hypothekenschein vom 4. De— zember 1827 wird hierdurch aufgeboten. Alle diejenigen, welche an dieses angeblich verloren gegangene Dokument als Eigenthümer, Ces⸗— sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs - Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hiewurch zu bem auf den 2. April k. J, Vormittags 11 Uhr, in unserem Instructions- Zimmer anstehenden Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an das gedachte Dokument werden ausgeschlossen . dieses selbst für amortisirt erklärt werden wird.

Züllichau, den 28. November 1851.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

790 10711 Bekanntmachung.

Im hiesigen Depositorium befinden sich die seit über 56 Jahren niedergelegten Testamente fol— gender Personen: ( .

1) der verwitweten Oberstwachtmeister Philip⸗ pine de Sainte Foi, geb. Schluter, d. d. Cönnern, 12. April 1763; . des Königlich preußischen Oberstwachtmeisters Wilhelm Victor Freiherrn von König, d. d. Cönnern, 24. Mai 17643; des Meister Andreas Heinrich Becher, vom 5. März 1763; der Christiane Elisabeth Winckler, geb. Eis— feld, vom 12. Dezember 1753; der verehel. Catharine Elisabeth Gerhardt geb. Grabzig, vom 5. Juni 1748; der Gebrüder, Lieuten ants Adam Heinrich und George Werner von der Böck, d. d. Zittau, 20. März 1757; des Accise-⸗-Emnehmers Johann Michael Gerhardt, d. d. 5. Januar 1748; der Jungfer Anne Ehristine Eckardt, vom 31. Dezember 1755; des Pastot emerit. Johann Joachim Scho— bers zu Mittel⸗Etlau, d. d. 4. März 1756; der Wittwe Steckelberg, Catharine geb. Laue zu Lockwitz, vom 30. November 1792; des Anspänners Andreas Penne zu Müller- dorf, vom 8. August 1793; des Häuslers Christian Holzhausen zu Salz— münde, vom 5. September 1793; der Christiane Sophie Hoffmann, geb. Pohl⸗ mann zu Wettin, vom 29. Januar 1790; des Kossath Gottlieb Dietrich zu Dalohna, vom 7. März 1793; der Sara Margarethe Conrad, geb. Tionsch zu Löbejün, vom 3. April 1791; der Sophie Krause zu Löbejün, vom 6. De— zember 1794; des Fräulein Anna Hemiette v. Tresco hier, vom 24. Januar 17813; des Major Johann Christian von Hundt und dessen Ehegattin, Henriette Sophie geb. von Knobelsdorf, vom 12. Oktober 17873 der Anne Margarethe Ehrhardt geb Heinrich. von Neumartt, vom 30. April 1783; des Auszügers Gottfried Stoebe zu Os— münde, vom 26. Juli 1792; des Johann David Schröder zu Giebichen— stein, vom 17. November 1791; der Johanne Sophie Walther in Dölau, vom 8. Mar 1786; des Kandidat Christian Andreas Wiesel, vom November 17923 des Professors Georg Friedrich v. Lamp— recht hier, vom 10. Januar 1790; des Hauptmanns Johann Gottlieb Bauer und Ehefrau, Marie Elisabeth, geb. Maltitz zu Löbejün, vom 14. November 1782; ves Dr. Heinrich Gottfried Bauer zu Stött— ritz, vom 25. Mai 17953 der Dorothee Elisabeth Heimbold, vormals Wittwe Banse zu Giebichenstein, vom 10. Dezember 1791; des Johann Andreas Koch zu Dülau, vom 6. Jannar 1790;

Da bisher weder die Publication dieser Testa— mente nachgesucht, noch über Leben oder Tod der Testaments-Errichter etwas Zuverlässiges hier be⸗ kannt ist, so bringen wir das Vorhandensein die— ser Testamente zur öffentlichen Kennmniß, und for— dern die Interessenten zur Nachsuchung der Pu— blication auf

Halle a. S., am 1. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht.

1 , .

lieber das Privatvermögen des Kaufmann Christlieb August Eulner und des Kaufmanns Karl Eduard Eulner, so wie über das Hand— lungsvermögen der unter der Firma Gebrüder Eulner geführten Zuckersiederei und Handlung ist der Konkurs eröffnet und die gerichtliche Be⸗ schlagnahme dieses Vermögens für die Gläubiger verfügt, weshalb allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern Gelder, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich, ihnen etwas zu zah— len oder zu liefern haben, angedeutet wird, den⸗ selben davon nicht das Mindeste zu verabsolgen, vielmehr Alles, nach zuvoriger der unterzeichneten Abtheilung des Szadigerichts darüber treulich zu

Redaction und Rendantur:

leistenden Anzeige, in dessen Depositorium, jedoch mit Vorbehalt ihrer Rechte daran, abzulleferm indem Alles, was dem entgegengezahlt oder aus? geantwortet wird, als nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden muß. Wer zu dieser Masse gehörige Gelder oder Sachen verschweigt und zurückbehält, wird ihr deshalb verantwortlich, außerdem aber auch noch alles ihm daran zustehenden Unterpfands- und an' deren Nechts verlunig.

Berlin, den 8. Dezember 1851.

Königliches Stadigericht, Abtheilung

Civilsachen. . Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen [1087 Aufkuündig ung der posener 4prozentgen Pfandbriefe.

Die Inhaber posener 4prozentiger Pfandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in termino 2. Juli 1852 einzu— liefernden verloosten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Be— kanntmachung, in welcher die erwähnten Pfand— briefe speziell angegeben find, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öffent— lichen Anzeigern der Königlichen Regierungs— Amtsblätter in Posen und Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung, nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen, nebst den dazu ge— hörigen Zins-Coupons, von Johanni d. J. ab, schon in dem pro Weihnachten d. J. bevorste— henden Zinsen⸗-Auszahlungs-Termin, bei Vermei— dung eines auf Kosten der Inhaber zu erlassen— den öffentlichen Aufgebots, an unsere Kasse im kursfähigen Zustande eingeliefert und dagegen die dafür auszureichenden Recognitionen, deren Einlösung am 2. Juli 1852 erfolgen wird, in Empfang genommen werden.

Posen, den 3. Dezember 1851.

General ⸗Landschafts Direction.

10771

Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden im November J. für den Transport von 4960 Personen und 31,994 Ctr. Güter 5490 Rihlr. 24 Sgr. eingenommen.

(1088) Dividendenvertheilung der Lebensversicherungsbank für Deutsch land in Gotha.

Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt ge faßten Beschluß wird im Jahre 1852 der Ueber schuß des Versicherungsjahres 1847 an die be treffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselbe beträgt 191,728 Rthlr. 1 Sgr. preuß Cour. und entspricht, mit Rücksichtnahme auf die daran Theil habende Prämiensumme von 833,600 Rthlr. 6 Sgr., einer Dividende von

23 Prozent.

Diese Dividende wird auf die im Jahre 1847 für lebenslängliche und Ueberlebens— versicherungen eingezahlten Prämien gewährt und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch besteh enden Versicherungen an der nächsten Prämie abgerech— net, auf dir erloschenen aber baar gewährt wird.

Ueber die auf erloschene Versicherungen fal⸗ lenden Beträge, so weit dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1847 ausgegeben und noch in Umlauf sind, sind Verzeichnisse bei den Agenten der Bank zu Jedermanns Einsicht niedergelegt. Die Inhaber dieser Scheine haben dieselben bin— nen zwei Jahren, also spätestens bis zum 8. Dezember 1853, bei der Kasse der Bank quit— tirt einzureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche auf Prämien aus 1846 noch Dividenden zu beziehen haben, die wiederholte Aufforderung, die betref— fenden Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 1852 zur Erhebung der Zahlung einzureichen, widrigenfalls sie ihre Ansprüche verlieren.

Gotha, den 8. Dezember 1851.

Das Bürtau der Lebensversicherungsbank.

Dr. Ro st. G. Hopf. H. G. Haas.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der

Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei.

nas Abonnement beträgt;

ö 20 Sgr. für t Jahr

in allen Theilen der Klonarchie ohne

Preis-Erhöhung.

mit Seiblatt (preuß. Adler-Zeitung)

in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,

in der ganzen Monarchie: 1MAthlr. 175 5gr

ost ⸗Anstalten des In -- und hmen Zestellung auf Staats- Anzeiger

1 die

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in, Freitag den 12. Dezember

1851.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Dem latholischen Pfarrer Vincent Hoppe zu Lautern, im a Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

1 3 J l 29 863 8 Kreise Rössel, der d

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. vom 4. Dezember betreffend den

8 Großherzoglich rgischen Regie⸗

Verein .

Nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung sich be

reit erklärt hat, dem deutsch-österreichischen Post⸗Vereine beizutre⸗ en, werden vom 1. Januar 1852 ab auf die Korrespondenz zwi— chen Preußen und Luxemburg, ingleichen zwischen den übrigen Vereins-Verwaltungen und Luxemburg, die Bestimmungen des deutsch-österreichischen Vereins-Vertrages in Anwendung kommen.

.

1 1 s

Demzufolge wird die Korrespondenz zwischen den preußischen und luxemburgischen Post-Anstalten, ohne Rücksicht auf die Spedi— lion, nur mit dem gemeinschaͤftlichek Vereins porto belegt. Diejeni⸗ gen Post-Anstalten, welche von nburgischen Postanstalten nicht weiter als 10 resp. 20 Meilen entfernt sind, werden mit den er—

li tarifen durch die vorgesetzten Königlichen Ober—

35 1al⸗T 1124 4 85S9vdeor ersehen werden.

, . . . Als Transitlinien sind, ohne Rücksicht

. Brie fvost-Verkehr angen un den Briespost⸗2 1116 augen

535

8, 26

M. CPlenI Mecklenb wenn,,

3 Bayern (Pfalz)

dem Thurn und Taxis 524 2111 * Lauenburg. . ..

ö 26

8 in.

92 n ekRGvoi * Braunschweig . . .

22 v C HM 111 9 . ! 1

e b 3556 Gewicht des einfachen Briefes

914 = 618

II 8M *I f ost g oon 5 894 D (57. 11559 77 Zollgewicht exkt. sestgesetzt worden. die Ermittelung

tes bei den luxemburgischen Post-Anstalten erfolgt in Gramm wobei 165 Grammes einem Loth Zollgewicht gleich zu er

Die Zutaxirung und der Bezug des Porto's zwischen Preußen und Luxemburg erfolgt in Silbergroschen und in halben und viertel Bruchgroschen. emburg

3 x z e 6 2511 664 X Bei den im Großherzogthum Lr g Red bergroschen ir

x Be Sil luxemburgische Währung in der Weise erfolgen, daß

ö , n

.

Beträgen wird die Reduction der S j

15 Centimes,

ältniß erhoben werden.

Die Abrechnung über die beiderseitigen Porto-Gebühren wird

Porr von der Königlichen Ober-Post-Direction in Trier besorgt. Vom 1. Januar 1862 ab kommen für die Korrespondenz nach C * 46 Freimarken zur

Luxemburg die gestempelten Brief-Couverts und die F Anwendung.

älteren Verträge zwischen Preußen und Luxemburg treten mit dem Tage der Wirksamkeit des Vereins-Vertrages außer Kraft, mit Ausnahme der §§. 63 und 54 des Post-Vertrages vom 12. bis 9 8m Q 447 14 32 1 . 9 J 22. März 1847, welche auch ferner bis zu anderweiter Verständi⸗ gung in Kraft bleiben.

4. Dezember 1851. General⸗Post⸗Amt.

der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem bisherigen außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Königlichen Universität zu Greifswald, Dr. C. O. üller, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Königlichen Staatsdienste ertheilt; und aktische Arzt Dr. Krüger zum Kreis -Physikus t, Regierungs-Bezirks Erfurt, ernannt worden.

1 . D 1191111 V L 2 in.

Auf Grund höherer Bestimmung machen wir hierdurch bekannkt— Fabrikanten, welche lediglich zum eigenen Gebrauch für die von

ihnen selbst gefertigten Waaren, nicht aber zum Absatz an Andere, Waaren-Etiquets mittelst einer Buchdruckerpresse anfertigen, hierzu . I R . X 1 . . er so 8265 nor 31 [ einer besonderen Genehmigung nicht bedürfen. Zur Anfertigung lcher zur Fertigmachung der eigenen Waaren dienenden Etiquets

er allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom

es ist auf dieses mit dem Betriebe

stehende und auf den eigenen Be⸗

J . 8 ieselben nach §.

iren⸗Etiquets die für ven Gewerbe⸗ des Gesetzes vom 12. Mai

865 Dagegen darf die

hränkte Buchdruckers in dem 8.

J. enthaltene Bestimmung nicht anwendbar. gewerbsmäßige Anfertigung von Waaren-Etiquets zum

97 g 8689 189r*5 ** 1 Trio oy d o 2 Andere nur von denjenigen betrieben werden, welche zum betrieb eines Buch- oder Steindruckers berechtigt sind. Ftiguets, von wem sie , J X . . ' * im Sinne des Gesetzes vom 12. 4 v. . . ö. 3. . !. . ö 74 * Erzeugnissen der Presse zu rechnen, au / , Kd ße ste kene Kriften Anwendung hinsichtlich der Druckschriften bestehenden christen Anwendunt finden. Dies folgt nicht nur aus dem §. 55 des Gesetzes, sondern

nden. . geht insbesondere den §S§S.“

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nur zu den Bedürfnissen des Gewerbes i . 8 . 4 , Formulare, Preiszettel und dergleichen, 15 9 z cke fie Htsselßen schriften zählen, wenngleich sie dieselben

16 drücklich zu wohl von der Bestimmung,

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C 8 . . c „SIT Sor YVoriuckschvist daß 24 Siunden vor der Ausgabe oder ersendung del ODruckschr st ,, Fe, Srtännlitsei-Bebßrde einzureichen ist, als von der ein Exemplar der O rtspol el⸗Behbroe einzurelche! 1114, 18 von Ute 9 L*

ö V 97 R 2 1 22 GI 26 4 og . 294 we 91en Angabe des Namens und des Wohnorts des Druckers, befreien.

MU. 2 249 8190 576 7 J 8 J. 9 ö e w e si e U ch 11 1 Wird durch die Wa = ts, welche, wenn sie auck mit ö Sinne der ö

11111 n, ein Verbrechen ode

37 1

twortlich, welcher 6 z Urheber oder Theilnehmer strafbar erscheint.

Erfurt, den 21. November 1851.

Königlich