1851 / 154 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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993 * 8 n * 5, 1 a4 99e D . * ⸗Provi iz und 1 wVestfalen des Durgermetsterei⸗Haupt⸗ *

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich e der Gelder in Beträgen von mindestens 50 Rthlrn. und in Friegs⸗Mi hein : . ; , Sammelplatze ies auch nur das Landwehr⸗

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erfolgen, jedoch ist alsdann in den betreffenden Einsendungs⸗Schren . d für die bei eintretender Mobilmack unn w. , 3 ö k Reisegeld für die bei e . betreffenden Truppentheile 6. Legen diese Mannschaften von dem Kreis⸗Versammlungs-Orke (in der Rhein⸗Provinz und in

1 .* w . . e 5 1 Rom 9 avi 5 65 . Westfalen vom Bürgermeisterei⸗Haupt-⸗Orte) ab den Marsch in ver— 9 21 . 2 . 2.

Arbeiten. durch Zehn theilbaren höheren Summen zwar ohne Ausnahme 9 ö zvom 15. November 1861 hetreffend das 6 . wol de Fersugung vom 15. Nor . Bataillons⸗Stabs quartier sein sollte event. vom Standquartiere

. 9. Oktsber 128 etreff 1 der sughn? vy m 9. Oktober 1851 betreffend die , ; . ö ö ö . ö von Abscl ö hon best ü ö ö . ben Sie Ertheilung einer underzinslichen Bank-Obligation (8. Besch af ung von 1Ibschi tften der schon bestätigten und der Bank⸗Ordnung) ausdrücklich zu brantragen. Den Privatper⸗ künftiger Einsendung von Duplikaten der noch zu be sonen stehen dergleichen unverzinsliche Belegungen bei der Banl ; us 4 . J stätigenden Innungs⸗ und gewerblichen Orts⸗ ebenfalls frei. vom 5. Februar 1841 wird, wie solgt, geändert: einten Kommand ; 25 ö Berl p06 1 soy 4Q* ö 36. die bet einer eintreten 57 ; 6inzu * io ü gn. * t ? Statuten. Berlin, den 15. Dezember 1851. Es erhalten di bet einer lintre ndez 6 . 5 ren s⸗ 7 1851.

. ö . 86 Die Bestimmung des Passus ( ĩ , ö ) ,,, 1 s unter Führern aus ihrer Mitte zurück, so kann

18b Füsti ait ng gende Ry me rpdenm 111 ttostigung geäwahr werden,

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2 V e = . T ) XW 69 J 9* z d 892 * 13 * R *4— 97 - ö : - . . 21 2 6 9 ö a 9X95 A* 93 558 h 7 2 * 85

7. Haupt⸗ 253 1 54 re 9 henden . rve⸗ Grsatz V„innnsk U sIen, . 1d li 1 A n 6. * 11111, 61 . V. . J z . 2 . . 6 * 13 Mint s

Bei der Regelung der Innungs-Einrichtungen nach den Vor on Lamprecht. Witt 9.3 * S 9 5 männer, Handwerker und rain schriften der 88. 5 und 10 ff. der Gewerbe⸗Ordnung hat sich die ö B, ndr. T ö. e, , a der n . Nothwendigkeit ergeben, von jebem hier bestätigten Inn ung s⸗ ö . v6 5 Sta tute das Konzept oder eine Abschrift 31t den diesseitigen Akten Das 496 8 e, we . / . . zu nehmen. Um die hiernach erforderliche Beschaffung der Konzepte oder / . gc 1 Gesetzsammlung, welches heute ausgege Abschriften von den bereits bestätigten Statuten zu erleichtern, wer— 6 yr. . ; —ͤ den der Königlichen Regierung beifolgend Abdrücke des Normal⸗ Nr. ö ,,, on von 1,900, 000 Rthhi Innungs-Slatuts mit dem Auftrage zugefertigt, in denselben die rio ritäts⸗Sbligatio: en der Magdeburg

abweichenden Worte, Zahlen und Sät gen Innungs-Stat uten, welche Ihr vor de m 1 M. bestätigt zu rückgesandt sind, mit Wweglassung des ätigungsVermerkes und der in diesem vorbehaltenen Maßgaben

Bestätigung, durch die Kommunal-Behörden eintragen zu lassen.

demselben Zwecke genügt auch die Rückgabe der schon früher

gelegten Konzepte oder Abschriften der bestätigten Statuten, wenn die Kommunal⸗Behörden nicht Veranlassung finden, dieselben

zu ihrem Gebrauche zurückzubehalten. Die solchergestalt beschafften

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ö . var r, me, m, e e ma, ee e.

Konzepte oder Abschriften, unter welchen die Kommunal Behörden 3 M inisterium

die wörtliche liebereinstimmung mit den bestätigten Statuten zu be- Arkgem eine Ver fan ng vom 11 8

eln und demnächst hierher

scheinigen haben, sind Ihrerseils zu samn einzusenden.

Für die Zukunft ist jedem zur Bestäti Statut⸗Entwurfe zugleich das betreffende Abschrift der zur Bestätigung bestimmten Rei Rücksicht darauf, ob“ d einstimmt oder nicht, eses für jeden Entwurf ein i izeptform ausg bgeän- zur Tragung der asten der Kriminal. derter Abdruck des Norm her bestanden hat, vorle. isig fort Königliche Regierung allen K Behörden Ihres Bezirkes,

1. , 2 8 ö Fal, n , welche Innungs-Statuten a1 istellen haben, mitthe len daß von

der hiesigen Beckerschen Geheimen Oberg 3) Abdrücke des Normal“ Innungs-Statute

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fügen, o Normal -Statute i Gesetz dauert

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. * , 8 1 . . *. geh den Bemerkungen mit Freila g eines jeder Seite gedruckt, ür den ktéis von

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ind.

Die im Eingange dieser Verfügung erwähnte auch auf bie gewerblichen Orts Statuten (§§. werbe⸗Or nung, §8§. 56 ff. der Verordnung n 9. Februar ausgedehnt werden. Demgemäß hat die Königlich Regierung den in ihrem Bezirke berekts genehmigten Orks-Statuten die handenen Abschriften od lbd in deren Ermangel teue Abschriften einzufor Die fei bestätigenden Orts-S J Pppelter Ausfertia: vorzulegen.

9 .

9: Jall e sfen.

2n g stadt zur Uebertragung die Königliche Regierung zu Breslau und ab— Herdg, haben die Gerichte auch in h schriftlich zur Nac die übrige Verpflichtung nicht rliegt, dies in dem Königlichen R ierungen, der zu lich chen, In denjenigen Departements,

Magdeburg, imberg ine zur Kostenübertragung verpflichtete Städte befinden, kann

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Erlassung des Resoluts an s diejenigen Fälle beschränkt werden, in

welchen bie strafbare Handlung in einem , e nn.

Ye, . .; 1 ,, ) H J K 2 tpartemeni

Tie fortdauernde, Vermehrung der bei der preußischen Bank oder von einem solchen Angeschuldigten, welcher seinen persönlichen belegten Gelder, hat die Nothwendligkeit herbeigeführt, bi Annahme Wohnsitz in einein anderen Departement hat, begangen ist.

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bon Kapitalien zur Verzinfung rüchsichtlich derjenigen Gelder, zu Die Gerichte haben streng darauf zu halten, daß in allen

deren Annahme die Bank nach §. 25. der Bank? Ord nung vom Fällen, in welchen das zu erlassende Resolut nicht etwa gleichzeitig oe Sr ober i346 (Geseß Sammlung p. 435) nicht verpflichtet ist, bei Abfassung des Erkenntnisses ergeht, die Alten zur Abfaͤffung de⸗ verhältnißmäßig zu heschrän ken. Resoluts besonders vorgelegt werden, und zu diesem Behn die be Wir haben daher sämmtliche Provinzial -Bank⸗ Stellen und treffenden Büreaus mit näherer Anweisung' zu verfehen . auch die Haupt- Bank⸗Depostten Kasse hierselbst angewiesen, die Im uUebrigen ist, insbesondere wegen ber zur Entscheidung ,

Gelder, ohne Unterschie d des Betrages, welche zum Zwecke der die Verbindlichkeit zur Uebertragung der Kosten erfo der ic n Et⸗ a. n, , n, mon ne, dd gh V/ zinsbaren Belegung zu zwei Prozent mit dreimonatlicher Kündigung mittelungen, nach der Verfügung? vom 10. Juni 1839 qustsiz J o n nn , ? . , , ö e, n. . ö. Woyna, Wendt, Port ' 8 w. * b ErTion z 1 erf 68 1ngen 11 . nie —allbach SGroße 2971 Oewitz gen. v. WB ohn A9, Bend? 1, Ion!

von Königlichen Behörden und Kassen, aus provinzi alständischen und Ministerlalblatt S. 208) zu verfahren prrsbont r üanderungen * e , w, n. . i n⸗ ritterschafllichen Fonds, von Provinzial Feuer⸗Sozletäten, Kreis-, Berlin, den 11. Dezember 1851. . J J k an . en, , m,, Kommunal⸗ und Stadt- Kassen, Gemeinden und Magistraten, ver, ; J zemb 51. , , nenn, ffiziere. hardt, P. Fahnrs., Hom 4 6 sel ö, ,. en, , . Eisenbahn⸗Verwaltungen, Corporattonen und Privat⸗Vereinen an' * 8 ö n n nn, . setzungen 5 * er, p. n, ,. . Jr, geboten werden, bis auf Weiteres abzulehnen. An ] Den 9. Dezember. Schweder, Schreib? r, Bleckert, König, P. Fähnrs, vom F. 95!

Major im Kriegs ninisterium, einstweilen die Geschäft. füh⸗ A rnim, Graff, Sterzel, Breusi g, . 3. Artill

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Sollte es den Interessenten nicht auf die HVerzinsung, sonbern sämmtliche Gerichte, mit Ausnahme . 6 ; ilen d d e m ł bei der Bekleidungs-Abthe lung übertragen. v. Stosch, Major vom Regt.,, sämmtlich zu Ser. Lts. mit Inf. Gehalt befördert,

nur darauf ankommen, ihre müßigen Gelder sicher zu verwahren derer im Bezirke des Appellations⸗ ; Garthe. Arrisst id Hein, Masor? ; J. 9 hzein h! Hraff , 2 en zirtill. und Hein, Major 3 ja suite des till. Re 8. gleichzeitig ich der 3c. Graff zum 7., der 2. Ste . i, Ie. legt gil ze tig auch de . hg a zi l

und jederzeit darüber verfügen zu können, so wird Nie Annahme Gerichtshofes zu Köln. Direktor der Pulherfaßriz ber! ir asor à la . . I . . 821 ihr der Pulversghril bei panda'n, zu iitglieder der Piüsungs 21 Sreusing zum 9 Artill. Negt. ber etzt. vo

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