1851 / 156 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nicht Berechtigter, dess hat nach Ve rhältniß

zu zahlen. Für ür

Ein zur H ütung überhaupt Walde weidend en, en wird, eine Strafe von 1 bis 10 Rthlr Saatkämpe und Baumschul len, so wie verdoppelt sich l Strafe. Besonderer chutz der

Erzeugnis Waldsaaten oder Pflanz zungen oder beschädigt, verfällt öin eine Strafe von 1 bis 16 Rthlr. ; stehendes Holz in den Waldungen unbef fugt ent t, anbo hrt r ; Entaͤsten oder En

im gesährdet oder

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Vieh im Viehza hl nungen, Anlagen,

C. Wald—

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eigentlichen e 3. Wer sonstige

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8. Anlagen

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rindet, tnahme der anderer straft.

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Wurz §. unbefi von 10 Sgr. bis 1 Rihlt. . . unbefugte eine Strafe nach

§. Ameisen haufen

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. ttung sb gen haben, wenn ihr tungen oder in größerer ren als den angewie fenen stimmten Zeiten oder bei s Hütungsrechts betroffen ͤ §. 31. Bau⸗ oder Reparatur⸗H bis 5 Rthlr. Strafe zu zahlen Holz ohne besondere Ei laubniß liegen lassen. Holzbe rechtigte Holzzetteln verz 'flichter sind, so von Kienäpfeln oder Waldbeeren, rechtsame und Nut tzungen die ihnen ert Zettel bei sich führen und auf Erf 20 Sgr. Strafe. Dasselbe gilt . Scheine für die von den Theerschwelern

Hälfteh auer. Wer Raff⸗ und

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vor,

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geser lich demtet h e!

und vor zeigen, 3 der Leg

bestellte

99 3. Leseholz über das Bedürfni melt und einen solchen Ueherschuß . unterliegt mungen der §§. 222 und 223 Thl. te 29 Allgem. Ferner bewendet es bei der been üm Strafverordnüng vom vember 18465 (Amtsblatt S 315), daß 1) Raff⸗ und 6 Bernchtigh, bei 15 Sgr. bis 5 Rthlr. Strafe, außer den vom Walt eigenthümn er . e. tagen kein Raf ff⸗ und Le seholz aus dem Walde holen, und daß Bau⸗ gren und Nutzholz⸗ Berechtigte kein Holz ohne Vor? wissen des Wald- Aufsehers fällen oder abführen dürfen, hei einer dem doppelten Wareh! des ge fallten Holz es gleich kom⸗ menden Strafe, welche Strafe jedoch den Betrag bon gh Rihlr nicht ü ub n darf. §. 34. Rücksichtlich d heren Bestimmung. binets⸗Ordre vom 5. gebend. §. 35. Das

rrechtigung sind die nä— en der Allerhöchsten Ka— Samml. S. 105)

den Wäldern ist durch die Amtsblatt—⸗ Verordnung vom ovember 1838 (S. 42 21) dahin geregelt worden, daß hütungs berechtigte bei Berme ñöng der dort angegebe— nen Sirafen verpflichtet sind, ihr Vieh der Aufsicht tüchtiger Hir— ten zu übergeben, ferner bein Bestehen von Hütungs⸗ Genoffenschaf⸗ ten nicht einzeln, sondern in der gemi inschaftli ichen Heerde zu hüten und endlich das Vieh während der Nacht' in Buchten obe? einge⸗

der Waldstreu⸗ resp. Strafvorschrift März 1843 (Ges.⸗

** 1 maß⸗

Hüten in 90

. 2, .

en . Scher sonstige Kultur—

Kul⸗

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hegte Koppeln zu treiben, falls

lassen werden kann. E. Allgemeine §. 36. Wenn die in ien des Nachts oder den, mals auf * Nachtzeit beginnt eine S Stunde . An die Stelle der e, wal nach §. 1

2 19 1 2— 24 0

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März 18590 und 8.

6 (Ges. Samml. S Die vorstehenden ndmachung

ö hümers gegen

für einzelne, des Civil-P:

besondere 8 ozesses, nich 2 he

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„daß er, wenn ihm in! Monate von eine zeugniß versagt sein sohte niß burch? Ablegung der erlai igen und demzufolg

den Betrieb seines 96

ö Prüf sungszeugnisses zu erth eilte Belehrung ist betrt fen Prolokoll mit aufzunehmen

Die hierüber

Ler gegen die Entf scheidung 6 den Rekurs a an eine

8.

den. Demzufolge befugt, die

den oder gegen zu nehmen, ker Anweisung für die Pr 1849 angeordnete Ueberse ndu betreffenden Prüfungs

Die Bestimmun gen zu 1, 2 und Kommissionen der Innungen gabe vorzuschreiben, die Prüfung abzulchnen

ist auch in

hat, wenn

dasselbe überhaupt in

dieser Ve. ordnung e an Sonn⸗

so wird die angedrohte Strafe das geringste Strafmaß erkannt

vor dem Aufgange d Feldt us

a n, etwaiger die Kor

erhalb anderen

benachbarte 40 a. a. O.) einlegen will, jenigen Kommission, vor welcher

Meldung eines auß dort nicht in Arbeit vielmehr muß davon jedes üfungs Kom missi

Wer gen ringen abgewartet werden.

die Prüfung Kommisston

871 er in Arbeit irkular⸗Ver⸗

on nmission wi ohnt

der Forst o Innung gehört (

intendentur Frankfurt a. Predigers Ehrlich.

Beauftragt . ranach mit der Verwal zu Berlinchen.

zirke derjenigen Kreis⸗Prüfung K steht, zu deren ö de , ner ügung vom 3 Närz 1849 zu VI5J. . ö nach der Cirkular⸗ Verfügung vom t8. Innung befugt ist, einen Gewerbetreibenden, Ortes der Innung wohnt, zum Mitgliede aufzune dem Wohnorte Betheiligten oder i des Wohnortes am der Innung z. mne Gewerbes besteht, so erscheint weckmäßig, l erüb tritt im Fall welcher au gen hal . der ö . des im Eingange beregten Ge . Ei in Prüfung orsitzenden den 335 Strafgesetzbuches on Prüfungs⸗K nmission be lehren' zu 169). t Gegen den Vorsitzenden einer en dommission, welcher die . gun . ; ? Drück des bei den unt sei . ö n, so wie die Verfol Verstöße g gen die ö Prüfungs⸗

stimmunge

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de er in gr in gen

wähnten Contraven—

und bag begangen insoweit verschä: ft, daß

we rden darf

. dem Unt terga Sonne.

welcher

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des Gestorben ist:

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der zuletzt , ñ J 3 P J ö Fein gültiges le. ngbz eug Ernannt . in lh igen neuen Prüfung nich , e,, ,. nuch nicht . J w lich nie 1 1497 ö 11 e, Bezirk des Gerid ts au .

beginnen ö.

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. B . Graue ; / He sells⸗ ih aft der k ö ernst Wilhelm rdt zu Lands z . 5 . . a. d. W. als Agent . . liar-Brand— Ver— 9 essor . erh a erungs-Gesellschaft zu Bra , . de H. der zerwaltung ennig zu Küstrin als Agent der Feu ersicherungs⸗Ges er geprüft worden, anzumel Köln an Stelle des rstorbenen glu tions Konmmissar iu

solchen Salli keine Kommissio . An gestellt ist; Der forstvers sotgungs! erhalb ihres Bezirkes wohnen Bilhelm un zust Milde als Förster zu stehenden Antragstellers ö. inn, Seftali,

mal die im §. Bestellt ist: Der Predigtamts⸗Ka onen vom 31. März lIImar zum evangelischen Prediger d

ng des Rekursgesuches und de; ¶Hersctt find: De Auskultator Parisius

es, Königl. Appellationsgerichts zu agb, burg;

Sala ., Rendant , n. Hünke an die Regierungs⸗ Haupt

kasse, zu Miagdeburg; der Kreisrichter Fe 0 n r, zu Sxyremberg an die

Kreisgerichts D * putation . Hoyerswerda; der Btirean . istent Rosen. Finsterwalde an die Gerichts⸗-Kommisston 2 rilugk

tal 211 . 1a! zu in Do

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Kau fmann sellse chaft ,

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iner Kreis— Prüfungs— Kommissson Kreis⸗Prüfun igs-Kommission hat diesen Rekurs bei der—

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; Verli Krause ; Unser Lieben Frauen n zu Alsdorf mit Ziegelro Predigtamts⸗Kandldaten Beguftra igt der interimistischen Erledigt .

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Karl Heinrich Alexande mn

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ndidat der Parochie

in das Departement

A lations 3 sind auch den n fn ng der ppelle tionsgeri ohe zur Nachachtung mit der 1. einer ö

nicht im Be⸗ zen Regierung

der Antra gsteller

Erledigt ist: Die evangelische

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Die Küster- und durch die Emeritirung ihres Bewerber um die Adjunktur diefer Magdebu rg

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Pfaristelle zu Gusow, in der Tod des

le d. O. II., Privat⸗ Patronats, durch den

Ssgerichts - Referendarius bei der Kreisgerich

Appellations der Richterstelle

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Pommern.

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, . des Hülsfslehrerstelle beim Päd L, gdeburg; die erledigte evangelis

in der Diözes Mansfeld dem Ehriss un Hermann .

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