1852 / 3 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1c Nothwendiger Verkauf. ; Das im Inowraclawer Kreise gelegene Rit⸗ tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschätzt auf 32,934 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re— gistratur einzusehenden Taxe, soll

am 7. Juli 1852, .

Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts. stelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu meiden. ;

Die dem Aufenthalte nach unbekannsen Be— en nl,,

1) die Wittwe Wilhelmine Lawrenz, geborene So walli;

2) die Eiben des Gutsbesitzers Johann Lawrenz, so wie die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubiger:

1) die Francisea, geborene Kownacka, und Jo— hann Nepomucen von Plawinskischen Ehe⸗— leute; .

2) die Gustav Spymphorian und Marianna, geborene Kownacka von Plawinskischen Ehe— leute,

werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

Inowraclaw, den 9. November 1851.

Königl. Kreis-Gexricht. J. Abtheilung.

Sprzeda? Konieczna.

VW powiecie Ino wroctawskim polozone dobra szlacheckie Niemojewko pod Nrem. 178, oszacowane na 32, 834 tal. 27 sgr. 6 fen. wedio taxy mogacej by praejrzanéj wraz z vykazem bipothecnym i warunkami v Registraturze, ma hy

dnia 780 Lipea 18523. przed potudniem o godainie 1116, v miejscu zwyktem posiedzen sado wem sprazedane.

Wszyscy niewiadoni:, pretendenci realni way wajg sie, azeby sie pod uniknieniem pre— kluzyi zg losisi najpoznièj w terminie oznaczonym.

Nie w iadomi pobytu posiadacze, miano wicie:

1) Wdowa Wilhelmina Lawrenz, urodzona So walli; e

2) sukcessorowie dziedæaica döbr Jana Lawrenz,

niemniej miejs ca pobytu nie wiadomi wier yeiele

realni: I

1) Franciszka, urodzona Kownacka i Jan Nepomucen maltonkowie Plawinscy;

2) Gustay Symsorian i Maryanna, z domu Kownacka maltonkowie Plawinscy zap oꝛy vaja siße niniejszem publicanie.

Ino wractav,, dnia 9. Iistopada 1851.

Kroölewöki sad powiatowy. Wydziab I.

31 Proklam a.

Der zum Verkauf des Gutsbesitzer Bertram⸗ schen Grundstücks in der Einlage Litt. D. XXIV. No. 4 auf den 23. Januar 1852 anberaumte Termin wird hiermit aufgehoben.

Elbing, den 19. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

151 Bekanntmachung.

Das Königliche Kreisgericht zu Posen. Erste Abtheilung für Civilsachen. , s 8. Posen, den 4. Dezember. 1851.

Dem Gutsbesitzer Anton Mizerski zu Borowo bei Czempin sind angeblich am 1. Juni 1848 in Dresden die 4prozentigen posener Pfandbriefe

Nr. 80M½¶ 97. Baszkowo Kreis Krotoschin über

1000 Thlr. und Nr. 3514466. Nowiec, Kreis Schrimm über 500 Thlr. ohne die dazu gehörigen Zins-Coupons und Talons entwendet worden.

Der erste ist zum Vorschein gekommen, der letzte dagegen noch nicht.

Dit etwanigen Inhaber desselben werden da— her aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz an

hiefiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden oder die gänzliche Amortisation dieses Pfandbriefes zu gewärtigen.

1187 Proklama.

Der unbekannte Inhaber des nachstehenden, von B. Töplitz C Comp. acceptirten, angeblich verloren gegangenen Wechsels:

No. 656. Danzig, 21. Oktober 1851.

Für Rthlr. 1242 Pr. Crt.

Drei Monat nach dato zahlen Sie fär die-

sen Primawechsel an die Ordre von mir

selbst Zwölf Hundert zwei et vierzig Thaler preussisch Courant Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung fär Heeringe laut Bericht.

H. Brinkmann.

Herrn B. Toeplita et Co.

in loco. wird aufgefordert, diesen Wechsel bis spätestens in dem vor Herrn Secretair Siewert

den 19. Oktober 1852, Vormittags

11uhr, im Zimmer Nr. III. angesetzten Termine uns vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraft⸗ los erklärt werden wird.

Danzig, den 23. Dezember 1851.

Königl. Kommerz⸗ und Admiralitäts-Kollegium. von Groddeck.

18 Rheinische Eisenbahn. Im Monat November 1851 wurden eingenommen:

für 28,018 Personen

» 318,684 Centner Güter.. . 24,457 *

25,975 Thlr. 3 Sgr.

9 Pf. 1 *

2

50,432 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.

Summa

Im Monat November 1850 wurden eingenommen:

ö n,

» 390,800 Centner Güter. 26,452 *

25, 167 Thlr. 17 Sgr. Pf.

5 7) .

Mithin im November 1851 weniger

51.649 ) 18 1,186 Thlr. 29

Summa

In den ersten 14 Monaten des Jahres 1851 wurden eingenommen:

für 471, 308 Personen ..... .. 505,906 Thlr.

» 2,892,335 Centner Güter. . . 232,908 *

41 Sgr. ,, 6 *

35.

738, 815

1 N66

Summa

In den ersten 14 Monaten des Jahres 1850 dagegen

für 432,969 Personen . .....

»Z,516,836 Centner Güter. 258,560 *

398,028 Thlr.

7 Sgr. 5 Pf. 7)

9 29 )

Mithin pro 1851 mehr

Köln, den 29. Dezember 1851.

1 3 68 * . 78

S2, 735 Thi. 238 Sgr. 6 Pf.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Hirte, Spezial ⸗Direktor.

1145 Bekanntmachung wegen Nutzholz im Königreiche Polen. Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß im Geschäftslokale der Regierungs⸗Kommission der Einkünfte und des Schatzes in Warschau

am 18. 30. Januar 18652 5546 Stück Kien⸗ holz aus der Unterförsterei Parezew im Lubliner Gouvernement, welche 2 Meilen vom schiffbaren Flusse Tyszuninica entfernt ist, zum Verflößen und Handel in plus, von der Pauschsumme von

SS92 z Silber- Rubel oder von demjenigen höchsten, mittelst Declarationen gemachten Ge— bote anfangend, im Wege des Meistgebotes ver— kauft werden, zuvörderst durch Einreichung ver— siegelter Declarationen und nach deren Eröff— nung durch lautes Meistgebot unter den sich mel— denden Prätendenten.

Das Holz kann auf dem Tysßzuninica- und Wieprz-Flusse in die Weichsel geflößt werden.

Jeder Kauflustige ist verbunden, die Summe von 890 Silber⸗-Rubel baar, in Pfandbriefen oder anderen zinstragenden Staatspapieren dis König— reiches oder in der polnischen Bank zu erlegen und die hierüber empfangene Quittung seiner Declaration beizufügen.

Fernere Bedingungen können eingesehen wer— den: in Warschau im Geschäfts-Lokale der Re— gierungs-Kommission der Einkünfte und des Schatzes, in Lublin im Geschäfts-Lokale der Gubernial-Regierung und im Unterförsterei⸗-Amte Parczew im Dorfe Makoszka.

Die Declaration muß dem weiter unten ste— henden Schema gemäß abgefaßt und unterschrie⸗ ben, auch vor zwölf Uhr Mittags beigebracht sein. Später erlegte oder veränderte Bedingungen und Restrietionen enthaltende oder mit der Quittung über eingezahltes Vadium nicht versehene Decla⸗ rationen sind ungültig.

Warschau, den 17.A29. Oktober 1851.

Schema zur Declaration für Kauflustige, welche auf Stem— pelpapier für 77 Kopeken, deutlich, rein, ohne Durchstriche und Radirungen abgefaßt sein muß, wie folgt: Declaration.

Der Bekanntmachung seitens der Regierungs⸗— Kommission der Einkünfte und des Schatzes vom 17.29. Olttober 1851 gemäß, erkläre ich hier— durch, daß ich mich verbinde, 5546 Stück Kienen für die Pauschsumme von —Silber-⸗-Rubel (hier ist die gebotene Summe mit Buchstaben auszudrücken) aus den Staatsforsten der Unter— försterei Parczew zum Verflößen und Handel zu kaufen und allen durch die Licitations-Bedin⸗— gungen auferlegten Verpflichtungen und Restric— tionen, welche ich hiermit übernehme, zu genü— gen. Die Quittung der Kasse N. über deponir⸗ les Vadium von 890 Silber-Rubel lege ich bei und werde dasselbe, im Fall ich nicht Meistbieten—⸗ der bleibe, selbst in Empfang nehmen (oder bitte, mir es durch die Post nach N. auf meine Kosten zu übersenden).

Mein fester Wohnort ist (hier ist der Wohn- ort zu benennen).

Geschrieben in N. den N. 1852.

(Hier ist der Vor⸗ und Zuname zu unter

schreiben.)

Hierbei wird bemerkt, daß außer Obigem noch beträchtliche Partieen Holz in den Staatsforsten des augustower Gouvernements zum Verflößen ins Ausland auf dem Memelstrome des plozker Gouvernements zum Verflößen auf dem Bug, der Narew und Weichsel zum Verkauf stehen. Diesen zu bewirken, werden später Licitations- Termine anberaumt werden. Für jetzt aber kann die Regierungs⸗-Kommission die Forst⸗Aemter nach⸗ weisen, wo das zum Handel taugliche Holz sich befindet und vor der Licitation an Ort und Stelle besehen werden kann.

12 ö 36 6 Mecklenburgische Eisenbahn.

Vom 1. Januar 1852 ab wird ein neu aus— gearbeitetes Betriebs-Reglement für die Mecklen burgische Eisenbahn in Kraft treten, welches in allen Expeditionen zu 4 S. Court. p. Stück zu haben ist. Für den Güter-Verkehr sind dabei die Bestim— mungen des bisher gültigen Reglements des Deutschen Eisenbahn-Vereins festgehalten worden.

Für den Transport von Holz, Steinkohlen, Mauersteinen und Feldsteinen enthält dieses Re— glement einen ermäßigten Tarif, welcher auch für gemahlenen Gips, jedoch mit 10 pCt. Aufschlag, in Anwendung kommt. Im Uebrigen sins alle Tarife im Wesentlichen unverändert dieselben geblieben.

Schwerin, den 31. Dezember 1851.

Die Direction.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt; 20 Sgr. für t Jahr in allen Theilen der Konarchie ohne . preis Erhöhung.

Rit geiblatt (Preuß. Adier-Z3eitung) in Berlin: 1 Kthir. 7 6sgr. 65 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 175 s8gr

Preuß ischer

Alle pot ⸗-Anstalten des An⸗ Auslandes nehmen GSestellung 6 den Königl. Preuß. Staats- Anjeiger an, für 6erlin die Expediti o nen 63 6eh ren- Straße Mr. s7. und 3 Schadows⸗ Straße Rr. 4.

tant

8

AM 3.

Berlin, Sonntag den 4. Januar

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Beziehung macht es keinen Unterschied, ob die

. Dem Rechnungsrath und Rendanten Haase in Berlin, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Regie⸗

rungsrath von Lüdemann zu Liegnitz, dem Kreisgerichts-Direk- tor Dethloff zu Jauer und dem Krelsgerichts Rath Berger zu Schweidnitz, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Müllerburschen Heinrich Liedtke zu Mühlhaufen, im Kreise

preußisch Holland, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

den Geschäften des Kriegs-Ministeriums zu beauftragen;

Bezie n Freiheisstrafe eine prinzipale oder nur eine für den Fall des Unvermögens eintretende eventuelle ist. .

. Da nach einer Mittheilung der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer die Regierungen die Zahlung des Gnadengehalts häufig deshalb nicht sistirt haben, weil ste von der Voll streckung einer eventuell erkannten Gefängnißstrafe keine Kenntniß erhalten hatten,

so werden die Beamten der Staats-Anwaltschaft auf Fälle dieser

Den bisherigen Hof-Jägermeister, Vorstand des Hof-Jagd— Amtes und Ober-Forstmeister von Pachelbl-Gehag, zum Vice⸗

Ober⸗Jägermeister; und

Den früheren Land und Stadtgerichts-Direktor Strot— kamp zum Direktor des Kreisgerichts zu Lüdinghausen zu ernennen;

so wie

. ) 62 1 . P r ö Dem Konsistorial-Secretair Lemon in Posen den Charakter

eines Kanzlei⸗Raths beizulegen.

2 ) . 31 . ? hi . erks ' t 2m 1 Dem Staats- und Kriegs⸗Minister, General -Lieutenant Art hierdurch aufmerksam gemacht und angewiesen, den betreffenden

von Stockhausen, den nachgesuchten Abschied zu bewilligen and bis zur Wiederbesetzung seiner Stelle den Direktor des allgemeinen

* . . Vollstreck Kriegs-Departements, General-Major von Wangenheim, mit / Vollstreckung gelangt.

Regierungen eine besondere Nachricht darüber zugehen zu lassen,

wenn und sokbald die eventuell erkannte Freiheitsstrafe wirklich zur

Berlin, den 29. Dezember 1851. Der Justiz⸗Minister S mons.

An die Beamten der Staats-Anwaltschaft.

Erkenntniß des rheintschen Revisons- und Cassattons⸗

hofes vom 11. November 1851 betreffend die Ver⸗

Ihre Majestät die Königin haben den Kaufmann Wilhelm

Zierlein zu Berlin zu Allerhöchstihrem Hof-Lteferanten zu er nennen geruht.

Justiz⸗Ministerium.

Aachen ist auf dessen Wunsch zurückgenommen.

sendung von Drucksachen mit der Post unter Kreuzband. Regulativ vom 15. Dezember 1821 8. 4 (Gesetz Sammlung S. 215). Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preußen ꝛc. c., thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Unser

Revisions- und Cassationshof zu Berlin in seiner öffenklichen Sitzung

vom 11. November 1851 30. folgende Entscheidung erlassen hat: Die Versetzung des Notars Gormanns von Erkelenz nach

Am 26. Mai 1861 gab die Handlung H. in D. einen Brief

folgenden Inhalts zur Post:

Allgemeine Verfügung vom 29. Dezember 1851 be- treffend die von den Beamten der Staatsanwaltschaft

in Unter suchungssachen welche im Civildienst angestellt sind, zu Mittheilungen. Allgemeine Verfügung vom 29. Juni 1851 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 5, Seite 17).

machenden

die Beamten der Staatsanwaltschaft unter Nr. 14 angewiesen, von allen rechtskräftigen Entscheidungen, bei welchen Staatskassen interessiren, insbesondere von solchen Entscheidungen, in Folge deren Verpflichtungen betreffenden Behörden Mittheilung zu machen.

Zu dieser Kategorie gehören in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 17. März 1829 (Gesetz Sammlung S. 42), welche als ein mit den militatrischen Einrichtungen in engem Zusammenhange stehendes Spezialgesetz durch das Strafgesetzbuch nicht außer Wirk— samkeit gesetzt worden ist, auch diejenigen Fälle, wo ein im Civil⸗ dienste angestellter Invalide eines Verbrechens, welches während seines Militairdienstes die Ausstoßung aus dem Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde, überführt und dadurch seines Gnaden— gehalts verlustig wird, oder wo er, außer jenem Falle, wegen eines gemeinen oder Dienstverbrechens oder Vergehens neben der Dienst— entlassung mit einer Freiheitsstrafe belegt wird und in Folge dessen

das Gnadengehalt während der Strafzeit verliert. In letzterer

gegen Militair⸗Invaliden, . 3 . . unter Kreuzband geschickt, mit 4 Silbergroschen frankirt und ging

egen den Verurtheilten aufhören, den

P. P. Wir erlauben uns Ihnen anzuzeigen, daß unser Reisender A. T. . . in einigen Tagen das Vergnügen haben wird, Sie zu besuchen. Beehren Sie denselben mit Ihren werthen Aufträgen und genehmigen unsere achtungsvolle Empfehlung.

Dieser Brief ist lithographirt und nur der Name A. T.. mittelst eines Stempels eingedrückt; ein Datum fehlt; er wurde

an die Adresse N. in Siegen.

Ganz in derselben Art und Weise schrieb dieselbe Handlung

am 277. Mat an G. in Wetzlar, der Brief war mit 3 Silber? geroschen frankirt.

Durch die allgemeine Verfügung vom 29. Juni d. J. sind

. Die Post⸗Verwaltung, welche das fehlende Porto gewöhnlicher Briefe mit resp. Z und 5 Silbergroschen nachgenommen hat, be— hauptet eine Zuwiderhandlung gegen das Regulativ vom 15. De— zember 1821 §. 4, indem das Kreuzcouvert zu einer schriftlichen Mittheilung benutzt worden sei; das Polizeigericht zu K. hat in— dessen unterm 4. August d. J. freisprechende Ürtheile erlassen. Die Erwägungsgründe sind gleichlautend für beide Fälle, wie folgt: „In Erwägung, daß der Modus, welcher nach dem Regulativ vom 15. Dezember 1821 bei Versendung von gedruckten Preis⸗ Couranten und offenen Cirkularien ꝛc. vorgeschrieben ist, von Seiten des Beschuldigten H. befolgt worden ist, die gegen ihn erhobene Beschuldigung indessen darauf gegründet wird, daß der— selbe in dem nach Wetzlar durch die Post gesandten und litho— graphirten Avisbriefe den Namen seines empfohlenen Reisenden „A. T. . .“ mittelst Stempels eingeschaltet habe.“ „In Erwägung, daß jedoch unmöglich der in die betref— sende Zeile mit blauer Farbe gedruckte Name des übrigens mit Schwärze lithographirten, vom Beschuldigten vorgelegten Cirku—