1852 / 11 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

b) der am 23. März 1800 in Welbsleben ge— borene Verwalter Albert Friedrich Gottlieb Schmidt,

c) der am 6. April 1787 in Winningen ge⸗ borene Kutscher Friedrich Daniel Meyer, eventualiter deren zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufge= fordert, dem unterzeichneten Gerichte, über ihr Leben und ihren Aufenthalt spätestens in dem auf den 2. Juni 1852, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierse lbst vor dem Herrn Gerichts-Assessor Schwatzlose anberaumten Termine persönlich oder schristlich Nachricht zu geben, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Nachlaß ihren nächsten hier legitimirten Erben

ausgeantwortet werden wird.

Aschersleben, den 3. Juli 18541. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

1072 Ediktal⸗ Citation.

Alle diejenigen, welche an nachbenannte, an— geblich verlorene Dokumente und die Posten, wor⸗ über sie lauten:

1) der Kaufkontrakt vom 12. April 1806 zwi⸗

schen dem Schuhmachermeister Johann Georg Ernst Zabel und der separirten Steddin, Marie Magdalene geb. Keuck nebst Recog⸗— nitionsschein über ein Altentheil und 50 Rthlr. 17 gGr. 9 Pf. rückständiges Kauf⸗ geld für die separirte Steddin, eingetragen rubr. III. No. 4 und 5 des Grundstückes der separirten Nesse, Vol. J. No. 4.1 pag. 319 des Hypothekenbuches von Wilsnack zufolge Verfügung vom 12. April 1806. Die Obligation des Arbeitsmannes Christian Schurich zu Wittenberge vom 8. September 1849 über 30 Rthlr. Courant für die Wittwe Saß zu Wittenberge, eingetragen rubr. III. No.9 des Schurichschen Grundstückes Vol. VI. No. 310 von Wittenberge, zufolge Verfü— gung vom 8. September 1849. Die Obligation des Schuhmacher Johann Joachim Glashoff und dessen Ehefrau, Marie Dorothee geb. Lüdecke zu Puttlitz vom 6. Mai 1804 über 190 Thlr. für den Prediger Kömmrich zu Triglitz, eingetragen auf den Grundstücken zu Puttlitz, Vol. Jb. No. S4 des Arbeitsmannes Friedrich Bedlin und ol. IIb. No. 83 der Ackerbürger Johann Neumannschen Eheleute. 4a) Die Obligation der Bäckerwittwe Lehnert zu Wilsnack vom 10. Dezember 1790 über 50 Thlr. für rubr. III. No. 2. des letzt Selbigerschen Grundstückes No. 8 pag. 57 Band J. des Hypothekenbuches von Wilsnack für den Justitiarius Petersen daselbst eingetragen und zufolge Cession vom 28. Juli 1793 auf seine Töchter Karoline und Marianne umgeschrieben. die Obligation der Bäckermeister Wolff⸗ schen Eheleute zu Wilsnack vom 4. Ja⸗ nuar 1798 über 50 Thlr. rubr. III. No. 5 desselben Grundstücks, als aus der Obli⸗ gation vom 5. Januar 1798 herrührend, für den Prediger Petersen zu Legde ein⸗ getragen, welche Posten aus dem alten Hopotheken— buche No. 7 Fol. 20 ex decreto vom Sten September 1804 hierher übertragen sind. Die Obligation des Kossathen Jacob Gericke zu Lütgendorff vom 8. Ollober 1838 über 50 Thlr. für seine Ehefrau Dorothee geb. Schulze, eingetragen rubr. III. NG 9 des jetzt von Puttlitzschen Kossäthenhofes Vol. J. No. 12 pag. 88 des Hypothekenbuches von Lüttgendorff zufolge Verfügung vom 8. Ok- tober 1838. Die Obligation des Häuslers Albrecht vom 15. Juni 1829 über 87 Thlr. 3 Sgr. für:

48

Johann Joachim, Marie Elisabeth, Geschwister Johann Andreas Albrecht. und Friedrich Wilhelm eingetragen rubr. III. 2 des jetzt Schaar— schen Hauses zu Molkenberg No. 25 Fol. 193 des Hypothekenbuches zufolge Verfügung vom 21. Juni 1829 als Eigenthümer, Ces⸗— sionarien, Pfand oder sonstige Inhaber, Ansprüche machen, haben dieselben am 17. März 1852, Vormittags 111 Uuhr, an hiesiger Gerichtsstelle beim Kreisrichter Böhner anzumelden, widrigenfalls sie damit unter Auf— legung eines ewigen Siillschweigens präkludirt, die Dokumente amortisirt und die Posten zu 2, 3, 4 gelöscht werden. Perleberg, den 5. November Königl. Kreisgericht.

/

44 Bekanntmachung.

Lieferung von Telegraphen-Stangen.

Die Lieferung von 2164 Telegraphen-Stangen für die Königlich preußische Toelegraphen-Linie von Eisenach bis Kassel soll im Wege der Sub— mission verdungen werden. Die desfallsigen Be— dingungen können im Geschästslokal der unter— zeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Post-— gebäude, so wie bei den Königlich preußischen elegraphen⸗Stationen zu Halle, Weimar, Er— furt, Gotha, Eisenach und Kassel, eingesehen werden.

Die Lieferungs⸗Offerten sind schriftlich, versie⸗ gelt und portofrei unter der Aufschrift:

„Submission auf Telegraphen-Stangen für die Linie von Eisenach bis Kassel“

bis zum 26. Januar e., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen.

Berlin, den 8. Januar 1852.

Königliche Telegraphen-Direction. Nottebohm.

Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn-Gesell— schaft. 140 ekanutmachung.

Unserer unterm 25. Juli c. ergangenen er— neuerten Aufforderung ungeachtet sind die bis zum März dieses Jahres ausgeschriebenen Einzahlun— gen der 1sten bis 6ten Actienrate, von denen die 1ste am 31. Juli 1846, die 2te am 15. April 1847, die Zte am 10. September ej., die 4te am 5. Mai 1859, die ste am 1. Oktober ej. und die 6te am 1. März c. zahlbar war, für folgende Zeichnungen nicht geleistet worden:

: Nummern 3 Zu⸗ der rungs- Partial ⸗Quit- che ins. tungen.

erste bis inkl. sechste Rate. zweite bis inkl. sechste Rate . .. dritte bis inkl. sechste Rate...

7,636 - 17, 60

709 710 böõg z = 6596 15,586 - 15, 587 3631 3680

1 66 41806 4910 bo? 7 - 6086

15,58 15, 585 16,206 16, 223 621 - 635 636 659 bb 7 - 6653 6642 - 6646

—— —— ——

vierte bis inkl. sechste Rate. ..

fünfte und sechste

Auf Grund des uns nach §. 2 des Gesetzes vom 3. November 1838 (Ges. S. de 1838, Seite 505 ff.) und der Artikel 10 und ti des Gesellschafts⸗Statuts (Ges. S. de 1846, Seite 404 ff.) zustehenden Rechts erklären wir in Folge gefaßten Beschlusses die auf vorstehend bezeichneie Actien eingezahlten Raten als verfallen und die durch die Ratenzahlungen, so wie durch die ur— sprüngliche Unterzeichnung, dem Actionair gegebe— nen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet.

Aachen, den 31. Dezember 1851.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesell— 2. schaft.

391 Bekanntmachung.

Auf die bis zum 1sten d. Mts. ausgeschriebe— nen Raten der Actien der Aachen⸗-Düsseldorfer Eisenbahn sind unter andern die Einzahlungen für folgende Zeichnungen nicht geleistet worden:

Nummer Nummern des Zu⸗ der sicherungs⸗ Partial-Quit- Sch eins. tungen.

461 1,997 5,046 18 5, 0997 5,121 60 bö5 1 664 56 13,928

551 - 570

a) vierte achte Rate.

b) fünfte bis achte

Nate 5,0972 5,096

9, 0950 - 9, 724

e) sechste bis achte 1,972 4,996 Rate 5, 8 1 - 5,900

9, 1425—9, 224

5, 047 - 5,071 347 13,496

3— 6, 384

39 605 4,922 —– 4,971 4,920 - 4,921 14,053 - 14, 057 14,768 - 14,072 14, 63 - 14,067 14,058 14,062

2 .

Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. November 1838 (Ges. Samml. de is3s S. 505 ff.) und auf die Artikel 10 und 11 des Ge— sellschafts Statuts (Ges. Samml. de 18418 S. 404 ff.) werden Lie Inieressenten hierdurch noch— mals aufgefordert, auf die vorgenannten Actien die betreffenden Raten-Rückständé' innerhalb läng⸗ stens zweier Monate einzuzahlen, widrigenfalls die bis dahin eingezahlten Raten als verfallen und die durch die früheren Ratenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung, den Actionairen gegebenen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet erklärt werden.

Bei Einzahlung der rückständigen Raten wird zugleich auch die Berichtigung der statutenmäßig verwirkten Conventionalstrafe erwartet.

Aachen, 31. Dezember 1851.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 10. Januar 1852 ist ausgegeben worden: Neunte Sitzung der II. Kammer. . .. ...... 14 Bogen.

Total 18 Bogen des J. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt. 20 Sgr. für K Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Mit Geiblatt (preuß. Adler-3eitung) in Gerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.. in der ganzen Monarchie: 1ẽ4Rthlr. 175 Sgr

Königlich

3

1

Preuß ischer

Alle Post-Austalten des In und Auslandes nehmen gestellung au! den ftönigl. Preuß Staats. Anjeiger ans, sür gerlin die Expeditionen: Geh rzen- Straße Nr. s7. und Schadows-⸗- Straße Rr. 4.

An . j ger.

Berlin, Mittwoch den 14. Januar

1852.

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 2ten d. Mts. daß der Staats-Rath wieder in Wirksamkeit ge erledigte Stelle des Präsidenten des Staats-Raths dem Präsidenten des Staats-Ministeriums, Freiherrn

genehmige Ich, setzt werde, und habe die

von Manteuffel, für jetzt übertragen. Ueber die zum Zweck der Erneuerung der Thätigkeit des Staats Raths sonst noch erfor-

derlichen Anordnungen will Ich die nöthigen Vorschläge erwarten.

7

Charlottenburg, den 12. Januar 1862.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel.

von Raumer.

Heydt. Simons.

An ts⸗Ministerium.

8 6 9 ö. 11061

Nachdem Ich auf den Antrag des Staats-Ministerinms be— den Staats⸗-Rath wieder in Wirksamkeit treten zu

schlossen habe,

lassen, will Ich Ihnen hierdurch die seit längerer Zeit erledigte

Stelle des Präsidenten des Staats-Raths für jetzt übertragen und

habe das Staats-Ministerium davon in Kenntniß gesetzt. Charlottenburg, den 12. Januar 1862.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel, von der Heydt. Simons, von Raumer.,

von Westphalen. von Bode lschwingh.

Ministe riums,

Fe. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Appellationsgerichts⸗Rath Friedrich Moritz Konstan tin Teichert zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie

Die bisherigen Regierungs-Assessoren Burscher von Saher 8 h J

11 zum Weißenstein und Schneider zu Landräthen zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. Verfügung vom 27. Dezember 1851 bet ref Porto-Erhebung für die Korrespondenz zw Vereinsstaaten.

end die

ch en

Nach dem Vereins-Vertrage bezieht jede Vereins-Verwaltung 2 8 2

das ganze Briefporto für die bei ihr aufgegebenen oder ihr von Nicht⸗Vereinsstaaten unmittelbar zugeführten Briefe und wird durch den Bezug dieses Porto auch für die Beförderung der Briefe in entgegengesetzter Richtung entschädigt. Wo ein solcher Porto-Bezug stattfindet, darf für die selbe Korrespondenz- Gattung kein Transit— Porto in Anspruch genommen werden. Als eine Korrespondenz—

Gattung werden in die ser Hinsicht die Briefe zwischen zwei Län

dern in beiden Richtungen, z. B. aus Hannover nach Frankreich et vice versa, angesehen. Demnach kann für die Korrespondenz zwischen Belgien (Frankreich) und Hannover (Oldenburg), für welche Preußen beim Eingange das volle Porto bezieht, weder in der Richtung aus noch nach dem nichtdeutschen Gebiete Transit-Porto für Preußen in Ansatz kommen. Ebensowenig kann von Hannover für die Korrespondenz aus Oldenburg nach und über Preußen et

vice versa eine Transit-Entschädigung in Anspruch genommen werden, so lange Hannover für die Briefe aus Oldenburg das ganze Vereins-Porto zu beziehen hat. Berlin, den 27. Dezember 1851. General⸗Post⸗Amt.

Verfügung vom 3. Januar 1852 betreffend die

Porto-Bezüge für die Fahrpost-Sendungen zwischen

Lübeck und den westlich der Weser belegenen preußi— schen Landestheilen.

Nach den zwischen ben betheiligten Staaten getroffenen Ver— abredungen regeln sich die Porto- Bezüge für die Fahrpost-Sen—⸗ dungen zwischen Lübeck und den westlich der Weser belegenen preußi— schen Landestheilen in folgender Weise:

Es bezieht:

Stadt Lübeck: Vereinsporto auf 10 Meilen, Hannover: das Vereinsporto auf 25 Meilen, Preußen: das Vereinsporto bis und von Minden. Beförderung der gedachten Sendungen wird erfolgen: von Lübeck bis Lauenburg per Eisenbahn, von Lauenburg bis Lüneburg per Fahrpost und von Lüneburg bis Minden per Eisenbahn u. vice versa. Zur Erledigung ves Vorbehalts in der Verordnung vom 24.

*

Dezember v. J. werden obige Bestimmungen den Post Anstalten zur Nachachtung bekannt gemacht. Berlin, den 3. Januar 1852. General⸗Post⸗Amt.

, In ? 1 Seite 1 des Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeig ist in der Verfügung des Königlichen General- Post⸗-Amts 24. Dezember 1851 betreffend die portofreie Beförderung von Rentenbeträgen Zeile 6 von oben statt „Verordnung vom 31. Juli c.“ zu lesen: Verordnung vom 31. Juli v. J.

Ahgereist:

Schleinitz, nach Stettin.

ee n. n arm, me ee, n em ee,

Per so nal Chronik der Pr ovinzial⸗Behörden.

Provinz Sachsen.

Ernannt sind: Der Kammergerichts⸗Reftrendar Franz Gesenius und der Appellationsgerichts⸗Referendar mann Heise zu Naumburg zu Gerichts Assessoren im Appellationsgerichts zu Naumburg; die Appellati toren Johann Friedrich Herrmann Nebe, gendank, Gustav Ferdinand Wilhelm Brar r Theodor Zimmermann zu Referendarien; der bisherige zu Eisleben, Johann Karl August Langer, zum Kreis in Delitzsch, mit der Functien bei der Kreisgericht de merar Ritter zu Naumburg zu 1 zu Wittenberg resp. Naumburg; der bis berige Kalkulator lichen Berg⸗Amte zu Wettin zum Buchhalter beim Königlichen zu Schönebeck.