im Sessionszimmer der hiesigen Königlichen Ne⸗ gierung vor dem Herrn Regie rungs-Rath Hafer angesetzt, welches hierdurch mit dem K zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß nach „uhr Abends fernere Gebote nicht angenommen, überhaupt Bieter ohne gehörigen Nachw. Qualification und ihres Vermögens unt Biete elassen werden. ö ien sn ele enn enden, von welchen jeder einc Caution von 1060 Thlr. zu, bestellen hat, bleibt dem Königlichen Finanz-Ministerium die 9 ahl zorbehalten. . a ,, gelegenen, von dem Ferse⸗ fluß durchflossenen Vorwerke en halten:
weis ihrer cht zum
. 1) an Hof- und Baustellen. 15 M. 68 R. 3 2
35 . 1 54
(darunter 533 M. 22 IR.
I. u. II. Kl.) . ) an Wiesen. . 238 117
(darunter 219 M. 63 IR.
Flußwiesen, durchschnitt
lich auf 10 Ctr. bonitirt.) .
4 4195 6) — Unland ...... ...* k
1999 M. 47 R. Auf den Vorwerken befindet sich eine Brennerei und 3500 Thlr. Inventarien- und Bestellungs—
Kapital bleiben verzinslich stehen.
Die Vorwerke können zu jeder Zeit an Ori und Stelle besichtigt und Anschlag und Verpach— tungs-Bedingungen in unserer und der Registra— tur des Domainen-Rent⸗Amts Mewe eingesehen werden.
Das Pacht⸗Minimum ist auf 2500 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. und das nachzuweisende disponible Vermögen auf 12,000 Thlr. festgesetzt.
Marienwerder, den 29. November 1851.
Königlich preußische Regierung. . Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und
Forsten.
! Bossart.
⸗ ö
110663] Bekanntmachung.
Das eine Achtel Meile von Mewe an der Bromberg⸗Danziger Chaussee unfern der Weichsel gelegene Wiesen- und Weide⸗-Vorwerk Neuhof soll in 25 Parzellen von überhaupt 54 Morgen
von 744 Morgen 111 MIRth., die letztere mit sämmtlichen Gebäuden inkl. eines großen herrschaftlichen Wohnhauses, an den Meistbietenden verkauft wer⸗ den, und ist dazu in Neuhof Termin vor dem
Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Haffer,
auf den 5. März k. J.
Vermögende Kaufliebhaber werden dazu mit dem Bemerken eingeladen, daß der Anschlag und die Bedingungen in unserer und der Registratur des Domainen-Rentamts Mewe einzusehen, das Vorwerk jeder Zeit besichtigt werden kann, daß das Kaufgelder⸗Minimum der Hauptparzelle neben einer Grundsteuer von 101 Thlr. 6 Sgr. auf 11,090 Thlr, festgesetzt ist, daß des Meistgebots vor der Uebergabe gezahlt, von dem unbekannten Bieter einer Caution von h des Gebots gestellt werden muß, daß nach 6 Uhr Abends neue Ge— bote nicht angenommen werden und im Fall der Erreichung des Minimum der Kommissarius sich
im Termin über den Zuschlag erklären wird.
Marienwerder, den 29. November 1851. . Königlich preuß. Regierung, . Abtheilung für direkte Steuern, Bomainen und Forsten. Bossart.
143 MRth. und einer Hauptparzelle
Its! Nothwendiger Verkauf.
J Die, Besitzung des Kaufmanns Johann August . Friedrich, Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No., 82
72
. und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten
gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü— tungs⸗-Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken— schein in unserm 1sten Büreau einzusehenden Taxe auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschaätzt, soll am
26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Küstrin, den 14. November 1851.
Königliches Kreisgericht.
7421 Subhastations⸗Patent.
Das Richtstraße Nr. 89 hier gelegene, Vol. J. No. 369. Fol. 382. des Hypothekenbuchs ver— zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na— turalbesitzer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besitzer gehörige Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 10,410 Rthlr abgeschätzt worden, soll
an ü Rn i832, Vorm, 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle — Junkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulricy, subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— testens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. O., den 17. August 1851. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
855 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den 1. Oktober 1851.
Das dem Kaufmann Loschitzky zugehörige, am Markt hierselbst unter Nr. 223 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehörungen, gerichtlich abgeschätzt auf 6432 Rihlr. 16 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bü— reau 1V. einzusehenden Taxe, soll
am 29. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
— — — —
[1135 Oeffentliche Vorladung.
Die Susanna Henriette Emilie Gönnert, geb. Denzer, hat als Klägerin wider den ehem aligen Briefträger Otto Robert Gönnert, ihren Ehe— mann, als Verklagten, beantragt:
ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für
den allein schuldigen Theil zu erklären und zu
verurtheilen, der Klägerin als Scheidungsstrafe nach geschehener Gütersonderung und so, daß die Wahl der Klägerin zusteht, entweder den vierten Theil seines Sondergutes herauszuge— ben, oder lebenslängliche standesmäßige Ver— pflegungsgelder zu zahlen, dem Verklagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen. Zur Beantwortung der Klage steht Termin an den 14. April 1852, Vormittags 141 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt— und Kreisrichter Herrn Dr. Hambrook. Otto Robert Gönnert wird zu diesem Termine hiermit vorgeladen, unter der Warnung, daß, im Falle ungehorsamen Ausbleibens, er des Klage⸗ grundes, nämlich der böslichen Verlassung seiner Ehefrau seit dem 18. Februar 1848, für gestän⸗ dig erachtet und demgemäß gegen ihn erkannt werden wird.
Danzig, den 6. Dezember 1855.
Königl. Stadt- und Kreisgericht. JI. Abtheilung.
17811 , 4 m n . Der Schmidt Johann Hochgräf zu
Schlawa hat gegen feine Ehefrau Christigne, Wilhelmine Hochgräf, geborene Hahm, deren gegenwärtlger Aufenthaltsort unbekannt, bei dem unterzeichneten Gericht den Erlaß eines Rüctehr⸗Mandats beantragt und event. auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Die verehelichte Schmidt Hochgräf, Chri⸗ stiane Wilhelmine, geborene Hahm, wird
hiermit aufgefordert, bis zu dem 24. April 1852 zu ihrem Ehemanne zurückzukehren oder in dem an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗Richter Mosig in dem Instructionszimmer des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts anberaumten Klagebeantwortungé— Termin zu erscheinen, zu welchem sie hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß sie, bei ihrem Ausbleiben im Termine, der in der Klage vorgetragenen Thatsachen resp. der ihr darin Schuld gegebenen böslichen Verlassung ihres Ehemannes in contumaciam für geständig erachtet und, was Nechtens daraus folgt, im Er kenntniß gegen dieselbe ausgesprochen werden wird.
Freistadt, den 11. September 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. (11521
Eés ist hierselbst am 8. März 1847 die für blödsinnig erklärte unverehelichte Johanne Amalie Schulz, Tochter des am 29. April 1816 hier⸗ selbst verstorbenen Senators und Schönfärbers Johann Ernst Schulz, verstorben.
Als Miterbe in ihrem Nachlaß ist anzusehen der abwesende Kaufmann Karl Fickert aus Frank— furt 4. O.
Da der Aufenthalt desselben unbekannt ist, so wird derselbe event. werden seine Verwandten aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden und ihre Rechte bei uns wahrzunehmen, spätestens in ter mino
den widrigenfalls sie mit ihren schlossen werden.
Drossen, den 6. Dezember 1851.
Königliche Rreisgerichts-Kommission !
7. M örtl 1832, Bormtil. 11 Uhr, Ansprüchen ausge—
68 Bekanntmachung. Lieferung von Telegraphenstangen. Die Lieferung von 3506 Stangen für die Königlich preußische Telegraphen-Linie von Halle nach Eisenach soll im Wege der Submission ver— dungen werden. Die desfallsigen Bedingungen können im Geschäfts-Lokal der unterzeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Postgebäude, so wie bei den Königlich preußischen Telegraphen⸗ Stationen zu Halle, Leipzig, Weimar, Erfurt Gotha, Eisenach und Kassel eingesehen werden. Die Lieferungs-Offterten sind schriftlich, versie gelt und portofrei unter der Aufschrift: . Submission auf Telegraphen-Stangen für
die Linie von Halle nach Eisenach“ bis zum 29. Januar e., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen. Berlin, den 14. Januar 1852.
Königliche Telegraphen-T
Nottebohm.
irection.
l ö 28
[66] Ministerial⸗Bekanntmachung.
Nachdem Se. Durchlaucht, der regierende Fürst, Unser gnädigster Herr, durch Höchste Verordnung vom heutigen Tage die durch das Gesetz vom 30. Mai 1851 bestimmte Einlösungsfrist für die im Jahre 1848 emittirten Kassenbillets über den 31. Dezember v. J. hinaus bis zum 15. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, prolongirt hat, so wird dieses hiermit zur Kenntniß des betheiligten Pu— blikums gebracht, mit dem Bemerken, daß dieje⸗ nigen Füistlich schwarzburg-rudolstädtischen Kassen⸗ billets vom Jahre 1848, welche bis zu dem oben— gedachten Zeitpunkte bei der Fürstlichen Haupt⸗ Landeskasse hier präsentirt werden, von derselben auf Verlangen des Inhabers entweder gegen Me⸗ tallgeld oder gegen neue, durch das Gesetz vom 30. Mai 1851 emittitte Kassen-Anweisungen ein— gelöst werden können. .
Rudolstadt, den 12. Januar 1852.
Fürstlich schwarzburg. Ministerium.
von Bertrab.
An die
Heute den 16. Januar 1852 ist ausgegeben worden: Eilfte Sitzung der II. Kammer . . . . . .... 3 Bogen.
Total 32 Bogen des J. Abonnements.
Abonnenten der stenographischen Berichte über die Ver
J 2 s ö. *2** 62 * vTYG 6 handlungen beider Kammern.
263
.
Redactlon und Rendantur:
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei.
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20 Sgr. für g Aahr f ö 15 in aen Theilen der Monarchie ohne 2 11 1 1 Preis Erhöhung. X Kit Beiblatt (DHrauß. Adler zeitung) in gerlin 1 Uthtr. 7 Sgr. tz pf. in der ganzen Monarchie 1 Nihlr. 173 3gr
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Alle Pot -⸗-Anßalten des An - un Auslandes nehmen Gestellung au den Königl. Preuß. 3 taats- Anjet ge; an, für Gerlin die j Expeditio nen: 6ehren-Straße Mr. S7. un Schado ws - Straße Rr. 4
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M 415.
Berlin, Sonntag den 18. Januar
1852.
Wegen der Feier des Krönungs⸗ und Ordensfestes erscheint morgen die nächste Nummer dieses Blattes.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 15. September 1846 den Bau einer Gemeinde ⸗-Chaussee von Erkelenz über Wegberg, Niedercrüchten, Brüggen und Kaldenkirchen nach Straelen geneh— migt habe, will Ich den betheiligten Gemeinden ö behufs der künf— tigen Unterhaltung der Chaussee, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmaligen, für die Staats -Chausseen geltenden Chausseegeld⸗Tarife, verleihen, indem Ich zugleich be— 29. Februar wegen der Chaussee-Polizei-Ver— Yen ar ichte Die ser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
stimme, daß die dem Chausseegeld-⸗-Tarife vom 1840 angehängten Vorschriften gehen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. bringen.
„den 17. Dezember 1851.
Friedrich Wilhelm.
(gegengez) von der Heydt. An 89 9M; ‚. M än * s ! = J . dei Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-⸗Minister.
(gez.)
von Bodelschwüngh.
. ö KJ ; 9
; Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer Gemeinde⸗Chauscee von der Aachen-Roermonder Be⸗ Arksstraße in Heinsberg über Wassenberg bis zur Aachen-Crefelder
Bezirksstraße bei Erkelenz mit einer Zweigstraße von Wassenberg über Birgeln bis zur niederländischen Grenze bei Rothenbach ge—
nehmigt habe, will Ich den dabei betheiligten Gemeinden be— hufs der künftigen Unterhaltung der gedachten Straßen das
8*
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats- Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld- Tarife, ingleichen das Recht zur Expropriation der zur Chaussee erforder— lichen Grundstücke verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarif 2 6 8 21 X . j ö. — . vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Po— lizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 17. Dezember 1851. (gez. FZriedrich Wilhelm. (gegengez) von der Heydt. von Bo An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.
ne , ö ——̃— Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ha Dem Appellationsgerichts-Secretair und Salarien-Kassen— Nendanten Rechnungs-Rath Hintze zu Halberstadt, den Rothen Adler Orden vierter Klasse; fo wie dem Diakonus Thilo und dem Gewerbeschüler Huge Frick zu Tangermünde, die Rettungs— Medaille am Bande zu verleihen; und .
Dem Regierungs-Rath Niebuhr den Charakter als Ge— heimer Regierungs-Rath beizulegen.
ö , 7. Se. Königliche Hoheit der Koblenz hier eingetroffen.
Januat. Prinz von Preußen ist von
. Berlin, 165. Januar. Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen
ist aus Neisse hier angekomme im Könialt S fa 9. 3 ng men und im Königlichen Schlof ̃ gestiegen. glichen Schlosse ab
Ministerium für Hansel, Gewerbe und öffentlich e Arbeiten.
Bekanntmachung vom 14. Januar 1852 — betreffend
die Eröffnung der Bank⸗Kommandite in Graudenz.
In Verfolg des Publikandums des Herrn Chess der Bant
k s. Js wird hiermit bekannt gemacht, daß die
. ommandite in Graudenz nunmehr eröffnet ist und folgende geschäfte betreiben wird:
17 Diskontirung von Wechseln auf Graudenz und Ankauf
Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, woselbst
sich Filial-Anstalten der preußischen Bank befinten;;
8 f . . Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand oon edlen Me—
tallen, inländischen Staats- Kommunal— ö an⸗ deren öffentlichen, auf jeden Inhaber lautenden an dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verk Produkten und Waaren;
3) Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt-Bank und keren Filial-Anstalten in den Provinzen, so wie Einlöfung der An? veisungen dieser Anstalten auf die Bank-Kommand fte.
/ 7 Besorgung des An- und Verkaufs von 6ffentlichen für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten; 5) Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zu!
Einziehung; J . 6) Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei dem Königlichen Bank-⸗Comtoir in Danzig bestimmten Gelder don Behörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Ausfertigung der Bank-⸗Obligationen aber sei— tens der Deponenten direkt an das obige Bank-Comtoir zu ichten sind. . Die Verwaltung der Königlichen Bank-Kommandite ist dem
4
Papieren
ꝓüUapie
JZank⸗Bevollmächtigten, Rathsherrn Langsfeldt, und dem Bank— 9 D* ( . * ̃ 44 Rendanten, Stadt-Kämmerer und Rathsherrn Rosenhagen, gemein schaftlich übertragen worden, und sind daher Beider Knttr == * bei allen rechteverbindlichen Erklärungen und Aus fert gurse= 2* Bank⸗Kommandite erforderlich. . Berlin, den 14. Januar 1852. Königl. preuß. Haupt-Bank⸗Dir ekteriur— (gez) von Lamprecht. Witt. Me vpen. Sc aid t. De Send . Woywod. Justiz⸗Ministerium. Erkenntniß des Königlichen Gericktsde fes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz-Konflikte de 22. Rovember k betreffend die Unzulässig keit des Kechtsweges über Ansprüche auf Schadensersaß der Kriegsschäden Allerböchste Ordre vom 4. Dezember 1831 (Seseß⸗ Sammlung S. 255).
en Armee⸗ dem
Auf den von der Königlichen Jutendantur des öt Corps zu Posen erhobenen Kompetenz⸗Konflikt in der bei Königlichen Kreisgericht zu Posen andangigen Prozeßsa des Rittergutsbesitzers K. zu N., Klägers, wider