den 30. April 1852, . Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. J. auf dem Rathhause hier anberaumt, zu welchem der Angeklagte vorge⸗ laden wird, zur festgefetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die nenden Beweismittel' mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Ter⸗ mine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. ; Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der Untersuchung und Enischeidung in contumaciam verfahren werden. Perleberg, den 19 Januar 1832. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
748 Ediktal⸗-Citation.
Nachgenannte Verschollene; -
I) Die beiden Brüder Johann Gottfried Adam Wöhlemann, geboren den 7. Fe— bruar 1788, und Johann Andreas EChristian Wöhlemann, geboren den 13. Mai 1796, aus Bornstedt, welche in dem Jahre 1813 nach Böhmen ausgewan— dert fein sollen, seitdem Nichts wieder ha— ben von sich hören lassen, und von denen der Letztere circa 49 Thlr. im Vermögen besitztz der Johann Gottlieb Winkler aus Schwittersdorf, geboren den 9. Mai 1760, welcher als preußischer Soldat im Jahre 1793 nach Frankreich gegangen sein soll, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 66 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. besteht; die beiden Brüder Johann Gottfried Leberecht Lorbeer, geboren den 11. Ja⸗ nuar 1777, und Johann Christoph Lorbeer, geboren den 16. September 1780, aus Unterris dorf, welche ungefähr seit dem Jahre 1792 abwesend sind, seitdem Nichts wieder von sich haben hören lassen, und deren Vermögen in 4 Thlr. 13 Sgr. besteht; der Johann Christian Loß, geboren zufolge außerehelichen Beischlafs der ver— ehelichten, aber von ihrem Manne getrennt lebenden Marie Elisabeth Boße und des Johann Michael Loß, am 15. Juni 1741 zu Zörnitz, welcher seit länger denn Men— schengedenken in Abwesenheit lebt, und des— sen Vermögen in 168 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. besteht; der Georg Kaspar Jäger aus Als⸗ dorf, geboren den J. September 1772, wel⸗ cher in einem Alter von 26 bis 22 Jahren in die Fremde gegangen ist, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 8 Thlr. besteht; die Marie Christiane Max, angeblich verehelichte Prescher, geboren zu Höhnstedt am 13. Oktober 1773, welche vor circa 30 Jahren zu Halle im Saalstrome ertrunken sein soll, jedenfalls seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Vermögen in 2 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. besteht; der Bergmann Samuel Karl Jakob Hesse aus Hergisdorf, geboren den 9. De— zember 1794, welcher als Bergmann 1809 in die Fremde gegangen ist, seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 5 Thlr. 25 Sgr. besteht; der Friedrich Christian Kühne aus Höhnstedt, geboren den 29. November 1770, welcher sich in den 1780ger Jahren unter das preußische Militair begeben, später krank zu Koblenz in das Lazareih gekommen sein soll, seitdem nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 10 Thlr. besteht;
108
9) der Johann Gottlob Friedrich Gott—⸗
fries Bremer aus Annarode, geboren den 14. Januar 1802, welcher sich zu Pfingsten 1823 als Bäckergesell auf die Wanderung begeben, im Herbste 1826 zu Eckartsberge als Bäcker gearbeitet und laut Anzeige vom Jahre 1831 nach Rußland gegangen sein sollgseitdem aber nichts wieder von sich hat hören Lassen und dessen Vermögen in 1 Thlr. 11 Sgr. besteht; . der Johann Gottfried Staub aus Siersleben, geboren den 31. März 1793, welcher sich ungefähr im Jahre 1810 nach Wien begeben haben soll, seitdem aber keine Kunde von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 17 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf. besteht; der Christian Friedrich Baumgärt— ner, welcher am 3. Februar 1777 zu Ober⸗ risdorf geboren, 1799 sich mit der Jung⸗ frau Christine Müller verheirathet, 1864 unter das Milltair gekommen, im Jahre 1817 in Diensten eines Kurländers vou Breslau mit nach Kurland gereist sein soll, seitdem nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 8 Thlr. 23 Sgr. 7 Pf. besteht; die Fohanne Dorothee Elisabeth Hoffrichter, angeblich verehelicht gewe— fene Baronin von Wittenburg, aus Eisle— ben, geboren den 15. März 1791, welche in ihrem letzten Briefe, d. d. Riga den 18. Dezember 18341, ihren Entschluß, nach Petersburg zu ziehen, ausgesprochen, seitdem feine Kunde von sich gegeben hat, und de— ren Vermögen in circa 17 Thlrn,. besteht; der Christoph Bernhardt Erdmann Halle aus Eisleben, geboren den 16. Ok— tober 1789, welcher sich im Jahre 1832 von hier wegbegeben, seitdem aber nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Ver— mögen in circa 15 Thlrn,. besteht,
auf deren Todeserklärung angetragen ist, werden
resp. ihre unbekannten Erben ediktaliter citirt,
sich persönlich oder schriftlich bis spätestens
den 12. Juli 4652, Vor mittags 141 Uhr,
an Kreisgerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter
Laage zu melden und weiterer Anweisung zu
gewärtigen.
Wenn aber die Verschollenen weder selbst, noch etwaige Erben derselben unter Nachweisung ihres Erbrechts sich melden, werden sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben prätludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben resp. als bonum vacans dem Fiskus zugesprochen werden.
Eisleben, den 5. September 1851.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
1841 Bekanntmachung.
In unserem Depositorium befinden sich nachbe— nannte, vor sechs und funfzig Jahren niederge⸗ legte Testamente, nämlich; ö I) das Ehepakt der v. Wiersbiykyschen Ehe⸗
leute, deponirt den 20. Februar 1793 2) der Ehevertrag der verwittweten Frau Stadt⸗ Kämmerer Sophia Hecker geborne Rach und des Kauf- und Handelsmanns Anthon, Ul⸗ rich Seeliger, deponirt den 7. Juli 1796, ohne daß die Publication nachgesucht oder vom Tode des Testalors etwas bekannt geworden ist.
Die Interessenten werden hiermit aufgefordert, binnen 8 Monaten die Publication dieser Testa= mente nachzusuchen, anderenfalis nach 5. 219 seq. Tit. 12 Theil J. Allgemeinen Landrechts damit verfahren werden wird. .
Osterode, den 16. Januar 1852.
Königlich Preußisches Kreis⸗-Gericht, IJ. Abtheilung.
192 Aufkündigung schlesischer Pfandbriefe.
Den Inhabern schlesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfand— briefe, welche in dem nächsten Zinstermine, Jo⸗ hannis d. J., von der Landschaft eingelöst wer— den sollen und also schon jetzt eingeliefert werden müssen, bei den schlesischen Landschafts-Kassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin aus⸗ gehängt, auch mit den drei schlesischen Regie⸗ rungs⸗Amtsblättern ausgereicht worden sind. Wir fordern die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zins-Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürstenthums -⸗Landschaften einzuliefern und da— gegen die für sie auszufertigenden Einziehungs— Recognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine die Valuta verausfolgt werden wird.
Gegen die säumigen Inhaber wird nach Vor⸗ schrift des Regulativs vom 7. Dezember 1848 und vom 11. Mai 1849 (Ges. S. 1849 S. 77 182) verfahren werden.
Breslau, am 14. Januar 1852.
Schlesische General-Landschafts-Direction.
JJ ö. Thüringische Eisenbahn.
ö 2
Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn in dem Zeitraume vom 15. November 1850 bis ultimo Dezember 1851 gefundenen und nicht reklamirten Gegenstände sollen Montag, den März 1852 und die darauf folgenden Tagge von Nach⸗
J
auf unserem Bähnhofe hier, öffentlich verkauft werden. Etwaige Eigenthumsansprüche sind bis zum Verkaufstermine geltend zu machen.
Erfurt, den 14. Januar 1852.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
341
Die sich in neuerer Zeit immer häufiger er⸗— gebenden Einsendungen von literarischen und ar— sistischen Werken an Se. Majestät den Kaiser vom Auslande her haben die Kaiserliche Regie— rung zu der Bestimmung veranlaßt, daß in Zu— kunft zu jeder aus Preußen beabsichtigten Ein— sendung eines Druck- oder Kunstwerkes vorerst durch die K. K. österreichische Gesandtschaft in Berlin die Bewilligung einzuholen sein wird, und daß alle mit Umgehung dieser Bestimmung ein— langenden Werke ohne Berücksichtigung dem Ein— sender auf seine Kosten werden zurückgeschickt werden.
Berlin, den 9. Dezember 1851.
Die K. K. österreichische Gesandischaft.
901 JJ
Wir finden uns veranlaßt, von den von uns ausgegebenen Banknoten diejenigen Appoints, auf 20 Thaler im 14 Thlr. Fuß lautend, welche noch nicht mit der guillochirten Vig nette auf der Rückseite versehen sind, hiermit einzurufen.
Indem wir zum ungesäumten Umtausch dieser Gattung Banknoten à 20 Thlr., welche jene erwähnte Vignette auf der Rückseite nicht haben, hiermit auffordern, bemerken wir nur noch, daß nach §. 41 unserer Statuten nach Ab— lauf von 6 Monaten, somit
Ende Februar 1852, die oben bezeichneten Banknoten à 20 Thlr. welche bis dahin nicht zur Einwechselung gekom— men, für präkludirt erachtet werden.
Leipzig, den 25. August 1851.
Die Leipziger Bank.
Heinr. Poppe, Friedr. Hermann,
Vorsitzender. Vollziehender.
*
24
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 22. Januar 1852 ist ausgegeben worden: Verzeichniß der Anträge und Petitionen bei der II. Kammer... .... ... 13 Bogen.
Total 40 Bogen des J. Abonnements.
Redaction und Rendantur:
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. sür K Jahr n allen Theilen der onarchie ohne Freis-Erhöhung.
Königlich
mit Ggeiblatt (hHreuß. Adler - Zeitung) . in 9gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., . in der ganzen Monarchie: 1Rthir. 178 sgr
1049
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Preunßischer
Alle poß Anflaltten des In und
Auslandes nehmen Ssestellung auf
den Königl. PEreuß. Staats. Anzeiger
as, für Serlin die Expeditionen:
ten- Straße Ur. 57. und
chadows-⸗ Straße.
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Berlin, Sonnabend den 24. Januar
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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Fortbau der Flestel-Dielinger Kreis-Chaussee von Dielingen bis zur hannoverschen Gränze zum Anschluß an die auf Königlich han— noverschem Gebiete gebaute Chaussee nach Hunteburg genehmigt
habe, will Ich der Kreisvertretung des Kreises Lübbecke das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmaligen für die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeldtarife verleihen, indem Ich zugleich bestimme, daß die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe⸗ ruar 1840 angehängten chausseepolizeilichen Vorschriften auf die ge— dachte Straße Anwendung finden sollen. Charlottenburg, den 17. Dezember 1851. .
(gez.) Wilhelm.
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Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche? den Finanz⸗Minister.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Physiologen und Zoologen, Mitglied der Royal-Socicty in London, Richard Owen, dem Historienmaler Louis Gal‘ lait in Brüssel und dem Bildhauer Pietro Tenerani den Orden pour le mérite für Wissenschaften und Kü leihen; so wie
Den Kreisgerichts-Direktor Schmidt zu Lauenburg in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wanzleben zu versetzen.
6
—
Rinisterium des Innern. Bescheid vom 6. Januar 1852 — betreffend d steuer-, Sterbe⸗ und Wittwen⸗-Kassen. Es ist seitens des Herrn Ober-Präsidenten N. Frage in Anregung gebracht worden, ob auch Aussteuer-, welche seit Emanation des Gesetzes
96 1 * 8
lichen Modification ihrer Statuten werden wenn Letztere so unzweckmäßig befunden worden, daß sie den k gen Ruin der Kasse zur nothwendigen Folge haben müssen.
Von dem darauf heute ergangenen Bescheide lasse ich der Kö— niglichen Regierung mit Bezug auf Ihren Bericht vom 5. Dezem— ber v. J. eine Abschrift (a) zur Kenntnißnahme und Nachachtung hierneben zugehen.
Berlin, den 6. Januar 1852.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: (gez von Manteuffel. An die Königliche Regierung zu X. 7
Wenn, wie ich Ew. 2c. auf den gefälligen Bericht vom 16. v. M.
eröffne, der §. 340 des Strafgesetzbuches die Errichtung von Aussteuerz, Sterbe- und. Wittwen-Kassen ohne Genehmigung des Staats bei Strafe verbietet, so ist damit, weil darin das Verbot auch des Bestandes solcher
Kassen ohne Staatsgenehmigung enthalten ist, ausgesprochen, daß derartige Kassen, die vor jenem Gesetze ohne Staatsgenehmigung errichtet sind, diese
Genehmigung nachträglich nachsuchen müssen, wobei denn der Staat nach
den nämlichen Grundsätzen zu verfahren hat, welche bei Genehmigung neu
errichteter Kassen der Art maßgebend sind. Daß die seit 1848 entstandenen Aussteuer-, Steibe und Wittwen— Kassen einer sorgsamen Prüfung bedürfen, geht unter Andern auch aus
(a) ist allgemein bestimmt worden:
i n, 8
einem Berichte der Königlichen Regierung zu R.
vom 5. Dezember v. J.
hervor, von welchem ich Ew. 2. eine Abschrift mit dem Ersuchen ergebenst
mittheile, rücksichtlich der darin gedachten Kassen nach dem oben erwähnten
Grundsatze zu verfahren.
Berlin, den 6. Januar 1852. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: (gez) von Manteuffel.
si 8 94 * 834 X 3 XI denten Herrn N. zu N.
*
zinisterium.
J
Vet fügung von 2,
18 die Branntweinsteuer im Fürstenthum Waldeck.
1. Januar k. J. ab wird im Fürstenthume Waldeck die
Branntweinsteuer nach demselben Satze, wie in Preußen, erhoben werden.
Folge dessen hört von demselben Zeitpunkte ab die Ueber—
gabe welche bisher von dem im Waldeckschen fabrizirten
nach Preußen,
b
selbe Ew. c. ich teren Ver—⸗ fügung in Kenntniß g
Berlin, den 29. Dezember 1851.
An ntliche Provinzial-Steuer-Direktore
Königlichen Regierungen in
dam und Frankfurt ze.
(Vergl. im Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Nr. 6. Seite 25 die Bekanntmachung des Provinzial-Steuer— Direktors zu Münster vom 30. Dezember 1851 in der⸗ selben Angelegenheit.)
füg 1n MI f Kochsöfen
*
g vom 29. November 1851 — ung und Unterhaltung der Stub win den Dienstwohnungen.
Durch die in Abschrift beiliegende, in Gemeinschaft mit mehre—
— . —
ren anderen Ministerien erlassene Verfügung vom 29. Oktober d. J.
1 D
daß die Anschaffung der Stuben- und Koc (so genannten Fournaisen) in den Dienstwohnungen der amten künftig überall auf Staatskosten zu übernehmen, di tung dersel⸗ ben aber den Wohnungs-⸗Inhabern zur Lastez Ew. ꝛc. wollen nach dieser, die Verfügung vom 26. 849 modifizirenden Bestimmung künftig auch ir ehun Dienstwohnungen der Beamten der indirekten verfahren.
11 .
2
8
9
4 96 ) 85rwKRoj den 29. November
ektoren und
die Königlichen in Potsdam und Frankfurt. 1. Cirkular-Verfügung der Königlichen Ministerien des Krieges, der geistlichen 2c. Angelegenheiten, des Innern, der Finanzen und des . für Handel zc. vom 29. Oktober 1851 — über den nämlichen Gegenstand.
. . . . 3. 1535 Seite 864. (Königlich Preußischer Staats⸗-Afnzeiger 1851, Nr. I55, Seite )