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gelder angewiesen und im Hypothekenbuche von Popowo und Debrzno Rubrika III. Nr. 20 ein⸗
etragen sind. . z La ö. Aufenthalt der Beklagten unbekannt sst so ist ihnen in der Person des hiesigen Rechts- Anwalts Vatiché ein Abwesenheits ⸗Lurator be⸗ stellt worden, welcher, nachdem ihm Abschrift der Haupt- und Arrestklage mit ihren Anlagen mit- getheilt worden, gemäß §8. 13 13.7 n , ü Gerichts⸗Ordnung die Ediltal Citꝗtion der Be⸗ flägten beantragt hat. Diesem Antrage gemäß ist zur Beantwortung der gedachten Haupt und Armkstklage ein Termin aul den 28. April 1852, Vormittags 11 uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Kreisrichter Lehmann, in unserem Sessionszimmer ange⸗— fetzt worden. Die genannten Beklagten werden hiermit off entlich aufgefordert, in demselben pet= sönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der bei uns auge, stellten Rechts⸗Anwalte zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die Urkunden, auf welche sie sich berufen, im Original zu über= reichen. Spätere Einreden welche auf That⸗ fachen beruhen, können im Laufe der ersten In⸗ stanz nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollten die Beklagten zu der bestimmten Stunde weder persönlich, noch durch einen zu⸗ sässigen, gehörig legitimirten Stellvertreter er= scheinen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntniß festgesetzt werden.
Dem Arrest-Antrage des Klägers gemäß un= tersagen wir den Beklagten jede den Klägern nachtheilige Dis position über die genannten Spezialmassen bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und legen hierdurch Arrest auf die⸗ selben an.
Birnbaum, den 11. Dezember 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1884 Noth wendiger Verkauf. önigliches Kreisgericht zu Lauenburg, den 14. Oktober 1851.
Das dem Gutsbesitzer Salingre zugehörige Rittergut Sassin, im lauenburger Kreise belegen, gerichtlich abgeschätzt auf 20,070 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf., zufolge der nebst Hoypothekenschein und Bedingungen im Büreau 1V. einzusehenden Taxe, soll am 5. Juni 1852, Vormittags 141 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die unbekannten Erben der Wittwe. Rähtz, Charlotte geb. Polenz, und das Fräulein Char⸗ sotte Rähtz werden zu diesem Termin vorgeladen.
941 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen, den 8. Januar 1852.
Von dem am Belle-Alliance-Platz Nr. 47 hierselbst belegenen, im Hypothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Friedrichsstadt Vol. 24 Rr. 17165, zur einen Hälfte auf den Namen des Banko⸗Buchhalters Wilhelm August Weiß, zur andein Hälfte auf die Namen des Karl Reinhold, Karl Gustav, Karl Albert und Karl Louis Gebrüder Eschert eingetragenen Grundstücke, gerichtlich abgeschätzt zu 135,518 Rthlt. 24 Sgr. 4 Pf. soll die dem Banko⸗Buch⸗ halter Wilheim August Weiß zustehende Hälfte
am ö. ö Vormittags 1 1, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe , sind in der Registratur ein= en.
Iio3dJ.
Es ist hierselbst am 13. Dezember 1849 der Fleischermeister Johann Gottlieb Goltsche verstorben. Als Miterbin in seinen Nachlaß ist anzusehen seine Schwester Anna Rosine geb. Goöltzsche, separirte Müller Brettschneider. Da der Aufenthalt derselben unbekannt ist, so wird dieselbe event. werden ihre Verwandten quf⸗ e, ihre Ansprüche anzumelden und ihre
echte bei uns wahrzunehmen, spätestens in ter-
ming
den 17. März 1852, Vormittags 11 Uhr,
112 widrigenfalls sie mit ihren Ansp. üchen aus ge⸗ schlossen werden. Drossen, den 15. November 1851. Königl. Kreisgerichts ⸗Kommission J.
1174 1 Das Königliche Kreisgericht zu Posen J. Abt hei⸗ lung für Cmvilsachen. Posen, den 23. Novemb er 1851. Dem Kbniglichen Kreisgerichts-Rath Weiß— leder zu Samter sind angeblich in der Nacht vom 17. und 13. März 1847 durch Einbiuch aus seiner Behausung in Samter folgende vier⸗ prozentige posener Pfandbriefe gestohlen worden: a) Nr. 459/3285. Golenia oder Golinia, Kreis Pleschen über 500 Thlr. b) Rr. 6112189. Stempuchowo, Kreis Wagro= wiec über 250 Thlr. ) Nr. 2213139. Wegierski, über sämmtlich nebst Zins -Coup sen 1846 ab. Ba diese Pf ; pons bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, werden die etwanigen Inhaber derselben aufge⸗ fardert, sich spätestens in dem aul den 25sten Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreis-Nichter von Erouqaz in unserem Instructionszimmer anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls sie die gänzliche Amor— fisation der Pfandbriefe nebst Coupons zu ge— wärtigen haben.
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951 Bekanntmachung.
Die General-Direction der Allgemeinen Witt⸗ wen-Verpflegungs-Anstalt macht, in Gemäßheit der ihr im 5. 36 des Königlichen Patents und Reglements vom 28. Dezember 1775 vorgeschrie⸗ benen Verbindlichkeit, in nachfolgendem Verzeich⸗ niß die Nummern derjenigen Receptions-Scheine bekannt, vou welchen die Beiträge gegenwärtig respektive für einen, für zwei und drei Termine rückständig sind. .
Sie fordert zugleich die Restanten für einen und zwei Termine hiermit auf, im nächsten Ter⸗ mine, den 1. April d. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann wiederum fälligen Beitrage, also überhaupt re— spektive das Dreifache und das Siebenfache eines Beitrags, unfehlbar zu berichtigen. Diejenigen Restanten für zwei Termine, welche dieser Au)⸗ forderung keine Folge leisten, haben zu erwarten, daß sie, mit Verlust der versicherten Pensionen, und respektive ihrer Antrittsgelder von der An⸗ stalt gänzlich ausgeschlossen werden.
Den satzigen Restanten für drei Termine aber wird bekannt gemacht, daß sie von der Anstalt erkludirt, mithin ihre Receptions⸗-Scheine ungül⸗ tig geworden und respektive ihre Antrittsgelder verfallen sind.
Berlin, den 19. Januar 1852. General-Direction der Königlich preußischen All⸗ gemeinen Wittwen⸗Verpflegungs-⸗Anstalt. Fihr. von Monteton.
A. Restanten für l 8 nin, Nr. 5618. 5747. 7298. 41,671. 12,943. 13,121. 14, 655. 16080. 16,519. 17,983. 17,832. 18,138. 18,300. 18,615. 155759. 19,700. 20,061. 21, 18. 21,726. 21,758. 2t, 83.4. 21,912. 22, 115. 22,431. 22,690. 22,871. 23,646. 24, 495. 24, 835. 24, 969. 25,248. 25, 614. 26,505. 26, 546. 26,604. 27,251. 27.424. 27,468. 27,759. 27, 183. 27, 800. 26,372. 28,452. 28,89. 28,929. 29 030. 29,405. 29, 057. 31, 44. 31,259. 31,437. 31, 988. 32,061. 32,261. 32,701. 33,026. 33,6074. 33,B1146. 33,198. 33,820. 33,825. 34,382. 35, 241. 35,292. 35,B 357. 35,584. 36, 121. 36,177. 36, 225. 36, 404. 36,969. 37141. 38,616. 38,21. 38,1096. 393535. 39,3688. 39,980. 40, 982. 40,771. 40, 82. Ai, i4d6. 41,387. 46,422. 41,7142. 4,195. 12, 239. 2,257. 42,407. 421,645. 43,0938. 43,376. 43,896. 45,472. 43,533. 43,932. 44,041. 44,533. 44,622. 45,384. 45,539. 45,696. 16,022. 46,040. 40,517. 46,273. 7,374. 47,387. 47,598. , 636. 47,799. 17, 863. 47, 883. 47, 934. 48,386. 419,944. 19,266. 49,B380. 49,416. 49,1449. 19,494. 49, 604. 49,645. 49,684.
Restanten für 2 Termine. 155777. 17,847. 20,957. 21,133. 22,573. 25,709. 29, 0s7. 30, 150. ; 32.957. 33 5I7J. , 135. 35,013. 35,504. 38, 226. 38, 912. 43, 158. 44,418. 4,573. 44,607. 46,630. 47, 302. Als Restanten für 3 Termine sind erkludirt. 13,506. 20,626. 23,109. 24,854. 24,951. 26, 204. 27,052. 28,237. 28,845. 32,470. 35,325. 36, 654. 37,749. 38,399. 38,567. 39,703. 42,821. 43,512. 3, 383. 44,579. 46, 164. 47,180. 47,700.
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1931 Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Termin zur Aufnahme⸗Prü⸗ fung für das hiesige Seminar für Stadtschulen auf Mittwoch den 17. März d. J. anberaumt ist.
Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben
1) einen selbst verfaßten und geschriebenen Le— benslauf, welcher außer⸗ den persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden, beson⸗— ders den bisherigen Gang seiner Bildung darstellt, den Taufe und Confümationsschein, das Zeugniß über die genossene Schul⸗ bildung, ein Zeugniß des Seelsorgers oder der Orts— obrigkeit über den sittlichen Lebenswandel, ein ärztliches Attest über den Gesundheits— zustand überhaupt, eine Besch nigung über die innerhalb der letzten zwei Jabre mit Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schutzblat— tern, und eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden vollzogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,
vor dem Prüfungs-Termin bei uns einzureichen
und weitere Verfügung zu gewärtigen.
Berlin, den 19. Januar 1852.
Königliches Schul Kollegium der Provinz Brandenburg. Heindorf.
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98 Bekanntmachung. Es soll den 12. Februar er. im hiesigen Rentamte nachstehendes Holz (irca 120 Stück Kiefern⸗Bauholz, , . und einige Schock Rüst- und Hopfenstangen, so wie 5 Siück eichne Nutzenden aus den dies jäh⸗ rigen Schlägen der Forstbeläufe Steinsdoꝛrf, Goöhlen und Henzendorf bei freier Konkurrenz im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden. Neuzelle, den 21. Januar 1852. Der Oberförster. Leisterer.
531 Bekanntmachung.
Die im Weihnachts-Termin 1851 fällig ge wordenen Zinsen, sowohl Ler 42 als auch 33 proz. Großherzogl. posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Spezificationen vom 4. bis 16. Februar de 8. die Sonntage ausgenommen, in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch von heute ab die Schemata zu den Coupons⸗ spezificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Geh. Kommerzienrath Herrn J. F. Kraker ausgezahlt. — Nach dem 16. Fe⸗ Fruar wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Jo— hannis⸗ Termin 1852 gezahlt werden.
Berlin, den 13. Januar 1852,
F. Mart. Magnus, Behrenstr. Nr. 46.
Redackion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbüchdruckerei.
Das Anar
2 1nenment vetrag 23 n. ent deträg * 2 20 3gr. für t Jahr ö in allen Theilen der Monarchie ahne 8 11 7 89 1 2 3
; Preis - Erhöhung. Init Zeiblatt (Preuß. Adler- Zeitung! in gerlin 1 Rthlr. 7 Sgr 6 pf. 5 in der ganzen Monarchie 6 1ẽRthlr. 1 75 gr — — — .
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an, ZSerlin die 3 Expezitio nen: 2 Gehren - Straße Ur. 57. un Schad oms-⸗- Straße Rr. 4.
— ——
Anzeiger.
* 1 All Dost Anstatten des An 18 Preußischer den ai int Preuß. Staats. Anzei ger f˖r
AM 22.
Berlin, Sonntag den 25. Januar
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
D ** 3 r *. . 291 * Der Ober-Bergrath, Ober-Bergmeister von Kummer zu
eg ist in ; s f R t Breslau, ist in gleicher Eigenschaft an das Ober-Bergamt zu Dort—
mund versetzt worden.
NRorföü 3 * 4 . 4 = . 235 — 53 . Verfügung vom 14. Januar 185 — betreffend die
9 ; ö 8 6 ⸗ Porto-Kreditirung und Conto⸗Führung darüber.
oder die Anlegung eines neuen Conto zurückgewiesen wird, der betreffende Beamte den Fall dem Vorsteher der Post-Anstalt vor-
zutragen hat.
* 2 = * — „Portofreie Justiz-Sache“ ,, n und bei Geldsendungen, insofern sie sich zur porto— freien Beförderung eignen, die Bezeichnung: 5 ; r bortofrei gerichtliche Geldsendung“ , 26 Bezeichnungen aber von einem ein- für allemal en Beam Beifü seiner ö n ten durch Beifügung seiner Namens- Unter—⸗ Beidrückung eines von ihm anter sorgfältigem Verschluß
zu haltenden Stempels beglaubigen zu lassen. Die Post-Anstalten werden hiervon unter Bezugnahme auf die
Mehrere in neuerer Zeit vorgekommene Fälle, in welchen die Verordnung vom 30. Dezember v. J. (Königlich Preußischer Staagts—
Post-Aunahme- und Ausgabe-Beamten die Kreditirung des Porto Anzeiger Nr. 1 Seite 25 mit dem Bemerken in Kenntniß gesetz an Korrespont enten vermittelst eines monatlich zu , . Conto's, nicht aus Gründen der eigenen Sicherheit oder r, nicht in der vorgeschriebenen Weise bezeichnet sind, das tarifmäßige nung des Dienstes, sondern aus willkürlicher Veranlassung versagt Ports zu erheben ist. 6 haben, bestimmen das General-Post-Amt, hierdurch festzusetzen,
daß, bevor ein bestehendes Conto einem Korrespondenten gekündigt
daß für . g . aß für alle von den Gerichts-Behörden abgehenden Sachen, welche
Berlin, den 19. Januar 1852. General⸗Post⸗Amt.
2 — *
ini sterium.
Bei solchen Post-Anstalten, wo die Conto-Führung auf Ver- (
autwohntlichkeit des Vorstehers der Post-Anstalt durch dessen Privat- 2 , , . hat demnächst der Vorsteher der Post⸗Anstalt lediglich die Bestimmung zu treffen, ob die Conto- Führung statt-⸗
finden solle oder nicht. 5376 59 6. j —85* z 9 9 . 64 Bei den übrigen Post-Anstalten, wo der betreffende exypedi—
rende Post⸗-Beamte die Gefahr der Conto-Führung zu tragen hat, soll der Vorsteher der Post-Änstalt berechtigt sein, wenn derselbe bei der näheren Prüfung die Ueberzeugung gewinnt, daß kein ge— nügender Grund zur Kündigung oder Zurückweisung des Conto vorhanden ist, die Fortführung oder Anlegung desselben anzuord⸗ nen. In solchem Falle wird die Gefahr für den monatlich kredi⸗
tirten Betrag von der Post — Kasse, vorbehaltlich der von dem Vorsteher der Post⸗— Anstalt zu ertheilenden Rechtferti⸗ gung seiner Anordnung, übernommen und die Conto-Gebühr zur Post-Kasse vereinnahmt; der betreffende Annahme⸗ und Ausgabe-Beamte ist alsdann nur insoweit verantwortlich, als er den kreditirten Betrag pünktlich einzufordern und bei dessen Aus⸗
bleiben dem Vorsteher der Post-Anstalt davon rechtzeitig Anzeige zu
erstatten hat. Gelingt die Einziehung des kreditirten Betrages in Fällen solcher Art nicht, so ist es Sache des Vorstehers der Post⸗ Anstalt, bei der Ober-Post-Direction den Nachweis u führen, daß bei Anordnung der Conto⸗-Führung mit gehöriger Vorsicht von ihm verfahren und die Einziehung des kreditirten Betrages zu rechter Zeit und mit Anwendung der gesetzlichen Mittel ver uch worden sei. Die Königlichen Ober-Post-Directionen haben alsdann dem General-Post⸗-Amte darüber zu berichten.
Es wird hierbei allgemein angeordnet, daß in die Porto-Con—
596 NM 26 YM . . . R to's Beträge an Personengeld und an Zeitungs-, Gesetzsammlungs⸗
und Amtshlatts⸗-Geldern gar nicht aufgenommen werden dürfen
und daß Sendungen, auf welchen Post-Vorschüsse haften, wenn der
Betrag des Vorschusses Einen Thaler übersteigt, in das Conto
eines Privat-Korrespondenten erst dann eingetragen werden dürfen,
ö derselbe schriftlich erklärt hat, die Sendung annehmen zu ollen.
Berlin, den 14. Januar 1852. General⸗Post⸗Amt.
Ber fügt vom 19. Januar 1852 — betreffend die Bezeichnung der portofreien Justiz-Dienstsachen. . Des , Justiz-Ministers Excellenz haben die Gerichts⸗
Behörden angewiesen, alle von ihnen abzusendenden Sachen, welche
nach §. 67. des Gesetzes vom 19. Mai v r ᷓ 4 dern sind, mit dem Rubrum: J. portofrei zu beför—
1851 — betre des §. 219 des Strafgesetzbuches. In der Untersuchungssache wider den Heinrich H. aus R. und
. 2 ö e g. * 2 . . ö 99 Cp Genossen hat der fünfte Senat des Königlichen Ober-Tribunals
in seiner Sitzung vom 3. Dezember 1851 2. zu Recht erkannt:
daß die gegen das Erkenntniß des Königlichen Schwurgerichts
zu N. vom 13. Oktober 1851 von dem Angeklagten Heinrich H.
eingelegte Nichtigkeits beschwerde zurückzuweifen und demselben die
Kosten dieses Rechtsmittels zur Last zu legen.
Von Rechts wegen. ö K
Der Angeklagte behauptet die unrichtige Anwendung des 8. 219 des Strafgesetzbuchs aus dem Grunde, weil gegen ihn nicht der 8. 1161 Thl. II. Tit. 20 des Allgemeinen Landtechts, sondern nur die S8. 1160 und 1169 a. a. D. anwendbar seien, unter dieser Voraussetzung aber die härtere Vorschrift des 8. 219 des Strafge⸗ setzbuchs ausgeschlossen werden müsse. Allein mit Unrecht. Denn er Angeklagte ist bereits dreimal wegen Diebstähle, welche er nach Zurücklegung seines 14ten Lebensjahres (8. 25 8 , Thl. II. Tit. 20 des Allgemeinen Landrechts) verübt hat, und zwar
ausdrücklich auch wegen zweiten und resp. dritten Diebstahls mit der
Strafe des 8. 1160 a. a. D. belegt worden. Diese letztere Strafe muß auch, des Widerspruchs des Angeklagten ungeachtet, für gehörig vollstreckt erachtet werden. Denn nachdem er die er— kannte sechswöchentliche Gefängnißstrafe abgebüßt, ist er nach den
Akten der Landarmenanstalt zu N. daselbst in der Zeit vom 5. Ok⸗
tober 1849 bis 18. Juli 1850, also länger als neun Monate deti⸗
nirt gewesen. Anfangs war seine Detention vorläufig nur auf
sechs Monate von der Regierung festgesetzt worden. Nach deren
Ablauf berichtete indessen die Inspection, daß noch keine Spur
seiner Besserung wahrzunehmen, auch die Entwickelung seines
Ga, h 94 — ß — x Körpers fehr geringe sei. Seine Detention wurde dem—
zufolge vorläufig um drei Monate verlängert. Nach deren Ablauf berichtete die Inspection am 4. Juli 18509: „ daß
der Angeklagte in den letzten drei Monaten sich anständiger wie
früher betragen habe, bei den Feldarbeiten recht thätig gewesen set, und' wenn er von feinem Vater unter strenger Aussicht gehalten werde, seine Besserung zu hoffen sei. Auf diesen Bericht ist sodann von der Regierung zu N. unter dem 9. Juli 1850 die Entlassung genehmigt worden. Obwohl, worauf Angeklagter sich
stützt, in dieser Verfügung nicht ausdrücklich gesagt ist, daß der Angeklagte „als gebessert angesehen werde“ fo liegt doch dtese Ansicht offenbar der fraglichen Verfügung zum Grunde, da sie auf