1852 / 27 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1) der Erbküchenmeister Kaspar Friedrich, . der Fähnrich Henning; ö ö Christian, von Rahmel; Anton Ernst, K so wie deren etwanige lehnsfähige De⸗ scendenz und Lehnserben; endlich die Agnaten aller unbekannten, an den Gutsantheilen Pumlow A. und B. zu Lehen berechtigten Geschlechter und de— ren lehnsfähige Descendenz, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. März 4552, Vormittags 11nhr im hiesigen Kreisgerichtshause vor dem Kreis⸗ richter Thiel anberaumten Termine zu melden, ihre Lehnsrechte anzuzeigen und zu bescheinigen und demnächst weitere Verhandlung zu gewär— tigen. ei Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie, ihre Lehnserben und ihre lehnsfähige Descendenz mit allen Lehnrechten, namentlich mit dem Ver— kauf und Wiedereinlösungs Recht, mit der Rechtswohlthat der Lihntare, und wie sie sonst heißen mögen, werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt und das ganze Gut Pumlow, aus den Antheilen A. und B. bestehend, nebst Pertinenzien für ein Allod erklärt, die Allodial-Eigenschaft auch im Hypothekenbuch vermerkt werden wird. Den hier unbekannten Interessenten bringen wir die hiesigen Rechts anwalte Deetz und Schörke zu Bevollmächtigten in Vorschlag.

11271 Bekanntmachung.

Der zu dem am 2bsten d. M. mit dem Eisen⸗ bahnzuge von Berlin nach Bromberg abgegan⸗ genen Post⸗Transporte gehörige Geld-⸗Briefbeutel von Berlin nach Stettin ist abhanden gekommen und vermuthlich gestohlen worden. Derselbe hat außer mehren anderen Sendungen, welche, aus Papiergeld und Gold bestanden haben, zwei der= gleichen mit den nachstehend verzeichneten geld werthen Papieren enthalten:

a) Zins⸗Coupons von Altien der Ritterschaft⸗ sichen Privat⸗Bank in Stettin am 1. November 1851 fällig:

Nr. 1 bis 80. 136. 137. 203. 260. 269. 286. 287. 304. 358. 377 bis 387. 388 bis 396. 498. 499. 537 bis 541. 543. 546. 547. 557 bis 560. 563. 573. 580. 628 bis 633. 682 bis 701. 712 bis 7419. 726. 7416 bis 748. 815. 8165. S85. 890 bis 899. 911. 913. 934. 940 bis 949. 961 bis 964. 976 bis 979. 990. 991. 1013 bis 1018. 1021 bis 1028. 1931 bis 1054. 1083 bis 1086. 1105 bis 11416. 1122 bis 1125. 1132. 1133. 1136. 1144 bis 1147. 1150 bis 1184. 1187 bis 1490. 1193 bis 1216. 1221 bis 1238. 1354 bis 1373. 1412 bis 1415. 1432. 1455 bis 1412. 1450. 1456. 1465. 1472. 1477 bis 14891. 1508 bis 1510.

1520. 1521. 1539 bis 1541. bis 15575. 1557 bis 1559. 1561. bis 1555 1569 bis 1572. 1596. 1695 162. 1664 1665. 1672. 1711. 172. Hz3G. 1735. 1784. 1797 bis 1oß. T,, 1BS3MJ bis 1850. 1883. L863 bis n,, mn, 325. 1966. 1967. 1977 1 mn, , e. . 1991. 2009 bis MM., D, w,, , Inch 2039. 20498 bis 207, ,, 2129. 2130 bis 2182. IM H 2157 bis 2160. 2170 vie 2174. 2183. 2248 bis 2258. 2 M his 2320. 2321. 2326. 2350 bis 2361. 2. 2376 bis 2378. 2380 bis 23865. 2404. 2406 bis 2410. 2411 bis

2441. 2445 bis 2447. 2451 bis 2456. 2458. 2461 bis 2476. 2490. 2507. 2529.

136 2530. 2549. 2550 bis 2553. 2571 bis 2590. 2630. 2633 bis 2642. 2675 bis 2677. 2681 bis 2691. 2713. 2714. 2719. 2724 bis 2731. 2737 bis 2739. 2821. 2828. 2830. 2831. 2835. 2836. 2817. 2849. 2853 bis 2861. 2873 bis 2882. 2906. 2907. 2916. 2918 bis 2920. 2939. 2940. 2962. 2963 bis 2966. 3107. 3108. 3114. 3115. 3136 bis 3140. 210 Rthlr. ; am 1. Mai 1851 fällig: Nr. 1751 bis 1755. 1781. 26028 2215. à 10 Rthlr.; am 1. November 1850 fällig: Nr. 19858 bis 1991 à 10 Rthlr.; b) 1850 fällige Dividendenscheine: Nr. 1766 bis 1755. 1762 bis 1767. 1781 2028. 2245. à 6 Rthlr.; c) am 1. Juli 1851 fällige Coupons der Rit⸗ tersch. Pr. B. »Oblig.: Nr. 170 à 4 Rthlr. ;

d) am 1. Juli 1851 fällige Coupons der Oblig. Stettiner Kaufmannschaft: Nr. 989. à 23 Rthlr.; am 1. Mai 1851 fällig: Nr. 1395 2 10 Rthlr. ; am 1. November 1851 fällig:

Nr. 141. 142. 234 bis 236. 305. 349. 438. 464. 520. 529. 530. 544. 581. 668. 66g ö, 7 , , . 1112 bis 1114. 1395. 1374. 1433. 1434. 1511. 1512. 1612. 1668. 1723. 1751 bis 1755. 1762. 1763. 1781. 1943. 1948. 1949. 21415. 2117 bis 2120. 2180. 2207 bißs Diöß, 21, oo, s, 374, 2394. 2500. 2545. 2611. 26722 10 Rthli;;

e) Stettiner Stadt⸗Obligationen⸗Coupons, ultimo Dezember 1851 fällig:

Nr dhl R d Rihk 11 wi 3 Ff.

am 2. Januar 1852 fällig: .

Nr. 2438 bis 2440 à 2 Rthlr. 7 Gr. 6 Pf.

f) Schuldverschreibungen über freiwillige An⸗ leihe von 1848:

, 1 E,

über je 100 Rthlr.;

Nr. 1035. Litt. D. über 50 Rthlr. ;

Nr. 681 und 10,218. Litt. E. über je 20 Rthlr.,

sämmtlich mit Coupons Serie J. Nr. 7 und 8.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kennt- niß bringe, warne ich gleichzeitig vor dem An— kaufe der obigen Papiere.

Berlin, den 28. Jannar 1852.

Der Ober- Post⸗Direktor. Schneider.

1765 Ediktal⸗Citation wegen verloren gegangener kur- und neumärkscher Pfandbriefe und Coupons.

Von der kur- und neumärkschen Hauptritter⸗ schafts⸗Direction werden im Verfolg der früheren öffentlichen Bekanntmachungen vom 13. Oktober 18648 (Berl. Intell. Bl. Nr. 260 vom J. No= vember, Voss. Zeit. Nr. 256 vom 2. November, Haude und Spener. Zeit. Nr. 2566 vom 1. No= vember, Amtsbl. der Königl. Regierung zu Frank⸗ furt a. d. O. Rr. 45 vom 8. November 1845) und der Berichtigungen vom 21. Dezember 1848 Berl. Intell. Bl. Rr. 1 vom 1. Januar 1819, Voff. Jeit. Rr. 305 vom 30. D zember 1848) folgende Pfandbriefe behufs der zu veranlassen⸗ den Amoitisation derselben hierdurch aufgeboten;

1) Nr. 13182 auf Ziebingen in der Neumark

über 50 Rihlr. Cour., und

2) Nr. 31942 auf Klein -Lindenbusch in der

Neumark über 100 Rihlr. Cour., welche in

der Zeit vom 18. bis 22. August 1844 der

Kirche zu Dahmsdorf bei Buckow aus dem

in der Kirche zu Buckow befindlich gewese⸗—

nen Kirchenkasten mittelst Einbruchs entwen—

det worden,

Nr. 1288 auf Schildberg in der Neumark

über 500 Rthlr.,

Nr. 2396 auf Ober⸗Klemzig in der Neu—

mark über 100 Rthlr.,

Nr. 2618 auf Quilitz in der Mittelmark

äber 1000 Rthlr.

Nr. 3332 auf Schönermark in der Uckermark

über 16090 Rthlr.

Nr. 5166 auf Güstow in der Uckermark

über 100 Rthlr.,

Nr. 5931 auf Schmarsow in der Uckermark

über 1000 Rthlr.,

Nr. 8124 auf Petersdorf in der Mittelmark

über 500. Rthlr.,

Nr. 10328 auf Berneuchen in der Neumark

über 1000 Rthlr.,

Nr. 11138 auf Groß -Rietz in der Mittel—

mark über 500 Rthlr.,

Nr. 11735 auf Schönfeld und Siebenbeuthen

in der Neumark über 1000 Rihlr,

Nr. 27869 auf Felchow in der Uckermark

über 200 Rihlr.,

Nr. 28181 auf Pessin in der Mittelmark

über 300 Rthlr., .

Nr. 29829 auf Zützen in der Uckermark über

500 Rthlr.,

Nr. 29830 auf Zützen in der Uckermark über

500 Rthlr.,

Nr. 30810 auf Jahnsfelde in der Neumark

über 300 Rthlr.,

Nr. 34387 auf Dessow in der Mittelmark

über 500 Rthlr.,

Nr. 44321 auf Mäthlow in der Mittelmark

über 800 Rthlr., sämmtlich in Golde nebst

den dazu gehörigen Coupons Nr. 4 bis s

für die Termine vom 1. Juli 1848 bis

1. Juli 1850 inkl., welche Cad 3 bis 19)

dem Gutsbesitzer von Behr-Negendanck auf

Torgelow in Mecklenburg -Schwerin am

22. Mai 1818 bei der durch Brandstiftung

erfolgten Zerstörung des herrschaftlichen

Wohnhauses zu Torgelow abhänden gekom—

men sind,

Nr. 14891 auf Schönermark in der Ucker⸗

mark über 300 Rthlr. Cour., welcher nebst

Coupons dem Bauer Christian Thiele zu

Röpersdorf bei Prenzlau in der Nacht vom

26. zum 27. April 1848 hei einer im Wohn⸗

haufe desselben und den Nebengebäuden aus—

gebrochenen Feuersbrunst mitverbrannt ist, und

Rr. 36885 auf Pinnow in der Uckermark

über 500 Rthlr. Cour., welcher bereits im

Juli-Termin 1830 gegen Ersatz eingelöst

ünd demnächst durchstrichen der Hauptritter⸗

schafts⸗Kasse zur Aufbewahrung überwiesen,

während der Zeit bis zum 14. November

1843 aber aus dem Gewahrsam der gedach⸗

ten Kasse abhänden gekommen ist, ohne daß

dessen Verbleib zu ermitteln gewesen wäre.

Die etwanigen Inhaber dieser Pfandbriefe wer— den hierdurch aufgefordert, sich unter Vorlegung derselben von jetzt an bis spätestens zum 14. Au— ust 1852 bei der kur- und neumärkschen Haupt— ritterschafts-Direction in Berlin zu melden, wi— drigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren daraus abzuleitenden Ansprüchen auf immer präkludirt und die gedachten Pfandbriefe für ver⸗ nichtet erklärt, auch die Pfandbriefe sowohl in den Registern der Haupt⸗-Direction, als in den Hypothetenbüchern gelöscht, und neue an deren Stelle einzutragende Pfandbriefe den vorbenann— ten Eigenthümern event. deren Erben und Rechts⸗— nachfolgern werden ausgefertigt werden. Berlin, den 27. August 1851. Kur⸗ und neumärksche Hauptritterschafts—= Direction.

C. von Voß. Frhr. Monteton. Graf Haacke.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 29. Januar 1852 sind ausgegeben worden:

Funfzehnte Sitzung der J. Kammer.... ...... 2 ,.

Dreizehnte Sitzung der II. Kammer .. ...... .. 37 Bogen

Total 477 Bogen des J. Abonnements.

zus. 6 Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Das Adonnement beträgt: 20 Sgr. für K Jahr in allen Theilen der aonarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit geiblatt (Hreuß. Adier-Zeitung) in gerlin: 1 KRthlr. ? 5sgr. 5. pf. in der ganzen Klonarchie: 1ẽ4Athlr. 173 Sgr f -r * 9

te

Königlich Preunsischer

Alle Dot Anstaiten des In und Auslandes nehmen gestellung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger an, für GSerlin die Expeditionen: 8gehren- Straße Rr. 57. ind Schadows-⸗-Siraße Rr. 4.

r

9

8) M

2. Berlin, Sonnabend den 31. Januar

1852.

r, m

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

n 16 or] 3 6 J 86 ? V Den bisherigen Kammergerichts-Rath Dr. Mollard zum

Geheimen Revisions⸗Rath und Mitgliede des Revisions-Ko für Landes-Kultur-Sachen hierselbst zu ernennen; Dem Haupt-Kassen-Kassirer Gerst zu Aachen, und dem Obe

rath; so wie

als Rechnungsrath zu verleihen. Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 24. Januar 185 treffend den Ansatz und die Erhebung der der Rechtsanwalte und Notare.

Gesetz vom 11. und 12. Mai 1851 (Gesetz Sammlung S. 651 ff.

nigl. Preuß. Staats-Anzeiger 1851, Nr. 100 und Nr. 101.) Instruction vom 11. und 12. September 1851.

Sie um Belehrung über mehre Zweifel in Bezug auf die Anwen⸗

dung der Ges

tare, bitten, wird Ihnen Folgendes eröffnet: 1) Der im §. 2 unter D. des Tarifs zum Gesetze vom 12kten

weisaufnahme angeordnet wird, mit welcher in einem anderweitigen Termin verfahren wird.

darauf kommt es nicht an. Wenn nach §. 3 der Verordnung vom 1. Juni 1833 auf Vorbringung der Einreden mit der nündlichen Verhandlung zugleich die Beweisaufnahme angeordnet oder letztere mit jener ohne Weiteres verbunden wird, so kann für die Beweis aufnahme nichts besonders liquidirt werden. 2) Wenn eine Sache in höherer Instanz zur nochmaligen Ver— handlung und Entscheidung in die untere Instanz zurückgewiesen wird, so handelt es sich in dieser nicht um einen neuen Prozeß, son⸗ dern nur um eine nachträgliche Ergänzung der Erörterung und Entscheidung. Es liegt daher in der Natur der Sache, daß der Rechtsanwalt für diese nicht wie für einen neuen Prozeß liquidiren kann, sondern für seine Bemühungen, einschließlich der bereits frü⸗ her aufgewendeten, überhaupt nur diejenigen Gebühren in Ansatz bringen darf, welche er zu liquidiren gehabt hätte, wenn die Erör⸗ terung und Entscheidung von Anfang an in der betreffenden Instanz auf die dahin zurückgewiesenen Punkte mit gerichtet gewesen wäre, 3) Die im §. 4 des Tarifs bestimmten Gebühren kommen für

jede Instanz besonders zum Ansatz. Aus der Bestimmung im . 5 Nr. h des Tarifs ergiebt sich aber, daß in dieser Beziehung zu den Geschäf⸗— ten erster Instanz nicht blos die bis zur Erlassung und Mittheilung des Erkenntniffes zu besorgenden, sondern alle diejenlgen Geschäfte zu ver⸗ stehen sind, welche ausschließlich der Executionsinstanz— beim Rich⸗

ter erster Instanz nach gefetzlichen Vorschriflen selbst bei Ein-

legung von Rechtsmitteln noch vorzunehmen sind. Darunter wer⸗

den namentlich die Anmeldung der Rechtsmittel und die Vertretung 2 . Hieraus ergiebt sich, daß in den im 8. 27. der Verordnung vom 21. Juli 1846 gedach⸗ ten Sachen, in welchen die Anmeldung und Rechtfertigung des Rechtsmittels binnen drei Tagen beim Richter erster Instanz er⸗—

bei Regulirung der Appellationen gerechnet.

folgen muß, dem Mandatar dieser Instanz für die Rechtfertigung keine besondere Gebühren zukommen., Sachen die vollen Gebühren,

; J 8 5 ; 1 * . 4 ; 161 niedrigeren ,, ing Cen hnlichen Prozessen liquidirt werden. ) Es kann keinem Bedenken unterliegen, daß, wenn in einem

ber an,, . Die Rechtsanwalte, beziehen dagegen aber auch in diesen, in der Regel einfachen, schleunigen während die Gerichtskosten nach

P 9 sol he 8 vyn! z 5 . n. 9 ůůun demselben Termin die Klagebeantwortung, die mündliche Ver—

an eng und eine vom Gericht angeordnete Beweisaufnahme er— folgt und die Sache beendigt wird, dafür außer dem Satz §. 4 A.

2. ere , . 840 1 * 1 * auch die Sätze unter B. und C. liquidirt werden können.

6

3) Ter Satz C. kommt überhaupt zur Anwendung, wenn eine

l en,, . . Buchhalter Hermann ebendaselbst, den Charakter als Rechnungs- Beweisaufnahme angęerdnet ist und stattgefunden hat, kann also

. n , ,. ; g 3 don dem Bevollmächtigten im Allgemeinen selbst dann liquidirt

) 3 . H ,, ö werden enn , . Dem Steuer-Einnehmer Lichtschlag zu Elberfeld, den Titel erden, wenn er z. B. weil solche bei einem auswärtigen Ge—

richte stattgefunden hat verhindert gewesen ist, derselben beizu⸗

wohnen.

6) Wenn in denjenigen Sachen, in welchen der Termin zur

RI 9 R. 6 * 1 Klagebrantwortung und zugleich zur mündlichen Verhandlung anbe—

raumt wird, der Verklagte in diesem Termin nicht erscheint, oder

dier erschienene Verklagte, ohne Cinreden geltend zu machen die Forderung anerkennt, oder der Kläger, ohne daß es zur weiteren

5

Verhandlung kommt der Klage entsagt, so kann nicht der Satz B. liquidirt werden. Denn es kommt in den Fällen der §§. 3 und 4 des Tarifs nicht darauf an, ob der Termin zugleich zur eventuellen

Auf Ihre Vorstellung vom 29. November v. J., in welcher mündlichen Verhandlung angestanden hat, sondern darauf, ob es zu dieser wirklich gekommen ist. Die mündliche Verhandlung kann erst etze vom 11. und 153. Mai v. J., betreffend den An- nach erfolgter Klage-Beantwortung eintreten. Die von Ihnen auf⸗ satz und die Erhebung der Gebühren der Rechtsanwalte und No- gésellte Ansicht, daß der Kontumazial-Antrag deshalb, weil der⸗

selbe vor dem versammelten Kollegium mündlich angebracht werde,

ein Akt der mündlichen Verhandlung sei, beruht auf einer unrichti⸗

Mai v. J. für den Mandatsprozeß bestimmte Satz' findet dann gen Auffassung des Begriffs der mündlichen Verhandlung.

statt, wenn in dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine Be- . er zu ndlichen Verhandlung eine Be⸗ * ; * / ; anwalt für eine Prozeßschrift nach §. 12 des Tarifs bei hohen

ren, Ob' dieser fernere Termin zugleich zur . einen höheren Satz liquidiren kann als J weiteren mündlichen Verhandlung anberaumt wird oder nicht, 69 14 ö J ,, n 6 haft. ausgesetzt, daß die Parteien sich nur in besonders

7) Daß der nicht zum Prozeßbetrieb bevollmächtigte Rechts⸗

4

schwierigen Angelegenheiten von anderen Rechtsanwalten, als den von ihnen zu bevollmächtigenden Rechtsgutachten oder Prozeßschrif⸗ ten ausarbeiten lassen werden.

8) Die Aufstellung der Liquidation der außergerichtlichen

Kosten behufs der Erstattung vom Gegentheil gehört zu den Ge⸗

schäften der Prozeßinstanz, da die Exekution vor erfolgter Mitthei⸗ lung an den Gegentheil weder nachgesucht noch verfügt werden

kann. Es können daher auch besondere Gebühren dafür nicht liqui⸗

dirt werden. Muß aber demnächst Exekution nachgesucht werden, so kommt nach dem Objekte derselben der Satz des Ss. 6 zur An—⸗ wendung.

9) Das von Ihnen aufgestellte Bedenken, daß es in dem Ge—

setze vom 11. Mai v. J. an einem bestimmten Satze für Vidima⸗

tionen fehle, ist unbegründet, da der im 8. 63 des Gerichtskosten⸗

Tarifs bestimmte Satz von 5 Sgr. für den Bogen, wie bereits in

der Instruction vom 11. September v. J. zu 5. 16 des gedachten

Gesetzes ausgeführt ist, nach Vorschrist des letzteren überhaupt für die Ertheilung von beglaubigten Abschriften zu liquidiren ist. Berlin, den 24. Januar 1852. Der Justiz⸗ Simons. An den Rechtsanwalt und Notar J. zu S. Vorstehende Verfügung wird hierdurch zur Kenntniß sämmt⸗ licher Gerichte und Rechtsanwalte gebracht. Berlin, den 24. Januar 1852. Der Justiz-Minister Simons.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten. ö Die Rittergutsbesitzer von Kleist-Tychow auf Wendisch⸗ Tychow und Nathusius auf Königsborn bei Magdeburg sind zu ordentlichen Mitgliedern des Landes- Oekonomie⸗Kollegiums ernannt

worden.