1852 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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welche der §. 75 des Strafgesetzbuchs in wesentlicher Ueber einstimmung mit dem 5. 20 der Verordnung vom 30, Juni 1819 bedroht, eine die Kompetenz der Schwurgerichtshöfe begründende besondere Vorschrift außer der hier, wo kein Preßvergehen vorliegt, nicht zutreffenden Bestimmung des 53. 7) des allegirten Preßgesetzes. nicht mehr besteht;

daß daher die Kompetenz im Betreff der im Monat Sep⸗ tember v. J. mündlich ausgesprochenen Ehrfurchts verletzung gegen den König, deren der Angeklagte hinlänglich beschwert ist, nicht exceptionell mit Rücksicht auf Art. XIX. des Ein⸗ führungs⸗ Gesetzes vom 14. April v. J., sondern nach der Regel von Vergehen (vergl. S. 1 des Strafgesetzbuchs) in Gemäßheit des Art. XIII. sich bestimmt;

den Beschluß gefaßt: ö daß mit Aufhebung des Beschlusses des Kriminal-Senats des Königlichen Appellationsgerichts in K. vom 1. Dezember 1851 gegen den Angeklagten wegen Verletzung der Ehrfurcht gegen des Königs Majestät die Untersuchung zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor das Königliche Kreisgericht in B. zu verweisen. Berlin, den 9. Januar 1852. (Unterschrift.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Lehrer an der Realschule zu Barmen, Dr. Fasbender, und dem Lehrer Calo an dem Gymnasium zu Stettin ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Landrathe Grafen von der Schulenburg ist das Landraths-Amt des Kreises Neuhaldensleben im Regierungebezirke Magdeburg übertragen worden.

Finanz⸗Ministerium.

Cirkular-BVerfügung vom 31. Dezember 1851 be⸗ treffend die Steuerßflichtigkeit der Konsuln fremder Mächte.

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom Sten v. M., betreffend die Klassensteuerpflichtigkeit des beim dortigen französsschen Konsulate als Chancelier beschäftigten N., nach Ver— nehmung mit dem Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiken Folgendes eröffnet:

Sowohl nach dem Völkerrechte, als auch nach den in Preußen zur Anwendung gebrachten Grunbsätzen können die Consules mis si fremder Mächte die Exterritorialität nicht wie die Gesandten, Ge⸗ schäftsträger 2c. für sich in Anspruch nehmen; gleichwohl sind di. Gonsules' missi, so lange sie sich auf ihr Amt als Konsuln be⸗

schränken und keinerlei Gewerbe treiben oder Grundstücke erwerben,

stets von direkten und persönlichen Leistungen an den Staat und die Gemeinden freigelassen worden.

Mit dieser Beschränkung sind deshalb Ausländer, welche als Konsuln hierher gesandt werden, auch mit der Klassen⸗ und klassi⸗ fizirten Einkommensteuer zu verschonen.

Diese Befreiung wird jedoch dem z6. N. jedenfalls dann nicht zugestanden werden können, wenn derselbe, wie es scheint, nicht in der Eigenschaft eines französischen Beamten von seiner Regierung kommissaxisch nach Preußen gesandt, sondern lediglich von dem der⸗ zeitigen französischen Konsul dortselbst zur Wahrnehmung gewisser Geschäfte als Chancelier angenommen worden ist.

3 den 31. Dezember 1851.

n die Königliche Regierung in N. Abschrift zur Nachricht und ebenmäßigen Beachtung. Berlin, den 31. Dezember 1851. Der Finanz⸗Minister. An

sämmtliche übrige Königliche Regierungen.

Cirkular-Verfügung vom 10. Dezember 1851 be⸗

treffend die Befugniß der von Dorheim nach Nauheim

verlegten kurhessischen uebergangsstelle zur Aus fer⸗ tigung von Uebergangs scheinen.

Ew. ꝛc. werden benachrichtigt, daß im Kurfürstenthum Hessen die bisher zu Dorheim bestandene Uebergangsstelle nach Nauheim verlegt und dieser Stelle die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist.

Berlin, den 10. Dezember 1851.

Der General⸗Direktor der Steuern.

An sammtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Pernichtung der durch die Tilgungs⸗— fonds eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente.

Verhandelt Berlin, am 18. November 1851.

Nach dem 8. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850, betref⸗ fend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57) sollen die durch die Tilgungsfonds eingelösten verzins⸗ lichen Staatsschulden-Dokumente, sobald die betreffenden Rechnun⸗ gen der Staatsschulden⸗Tilgungskasse von den Kammern dechargirt worden, von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und der Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden durch Feuer vernichtet werden. Nachdem nun die Tilgungsfonbs-Rechnungen, und zwar bis zum Jahre 1844 von des Königs Majestät, und für die Jahre 18453 bis 1818 von den beiden Kammern in den Sitzungen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. März d. J. dechargirt sind, konnte die Vernichtung der in den Jahren .

1843 mit I,-942,515 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.

1 .

e 14 1846 2, 310,62 8 1847 2, 440, 485 2 6 ö dd -

zusammen mit T öh, 55 Rtihlr. 5 Sgr. 8 Pf.

eingelösten Staatsschulden-Dokumente, deren Littern, Nummern und

Bekräge durch die Bekanntmachungen der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom .

260. August 1844,

30. Juni 1845,

29. August 1846,

15. April 1848 und

28. März 1850

zur öffentlichen Kenntniß gebracht sind, so wie der in den Jahren

1823 bis 1842 eingelösten, aber laut Bekanntmachung vom 23. Ok⸗ tober 1844 bisher von der Vernichtung ausgenommenen, provinziellen Stagtsschulden-Dokumente über 1, 638,541 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf. me zusammen über 1,77, 586 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. deren fernere Aufbewahrung die Haupt-Verwaltung der Staats⸗ schulden nicht mehr für nothwendig hielt, erfolgen. Zu diesem Zwecke war auf heute ein Termin angesetzt worden, in welchem a) Seitens der Staatsschulden-Kommission: . der Geheime Finanzrath Knoblauch, b) Seitens der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden: der Geheime Finarzrath Rolcke und der Geheime Finanzrath Gamet erschienen.

Die oben bezeichneten Dokumente wurden aus den in dem Tresor der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden befindlichen ver⸗ schlossenen Kasten entnommen, bei der demnächst erfolgten allgemei⸗ nen Ueberzählung und Vergleichung der mit unverletzten Siegeln versehenen Pakete mit den Deponirungs-Verhandlungen

mit 27 413 Stück über 15,553, 656 Rthlr. 6 Sgr. 5 Pf. und ,, woe 109 10 zusammen mit 28,634 Stück über Föll sI Rihlr. 17 Sgr. 6 Pf. richtig vorgefunden und, nachdem auch bei der speziellen Durch⸗

zählung des Inhalts einzelner Pakete aller Gattungen, sowohl

Stückzahl als Geldbetrag, richtig befunden worden, in Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtet.

G. w. O.

Kommissarlus der Staatsschulden— Kommissarien der Haupt⸗Ver⸗ Kommission. waltung der Staatsschulden. Knoblauch. Rolcke. Gamet.

Arndt, Geheimer Kalkulator, als Protokollführer.

Verhandelt Berlin, am 20. Januar 1852. Nachdem die Rechnungen der Staatsschulden⸗Tilgungskasse für die Jahre 1845 bis 1848 von den beiden Kammern in den Sitzun— gen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. März v. J. dechar⸗ girt worden, war in Gemäßheit des 8. 17 des Gesetzes vom

34. Februar 1850 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57) zur Vernichtung der durch den extraordinairen Tilgungsfonds in den Jahren 1846 bis 1848 eingelösten Staatsschuld-Verbriefungen über einzelne auf

den Regierungs⸗-Bezirken haftende Landes- und Domainen⸗Schul⸗ den auf heute ein Termin angesetzt worden. In diesem erschienen: a) Seitens der Staatsschulden⸗Kommission: der Geheime Finanzrath Knoblauch und der Wirkliche Geheime Legationsrath von Patow. b) Seitens der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: der Geheime Finanzrath Rolcke und der Geheime Finanzrath Gamet.

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Die oben bezeichneten Dokumente, und zwar aus der Einlssung

im Jahre 18146 687 Stück über 564,585 Rthlr. 23 Sgr. 1817 149 w . 13848 2 . J zufammen 837 Stück über 3's fs Röhr. S Sgr. 10 Pf. wurden von der Controle der Staats-Papiere vorgelegt, bei der speziellen Durchzählung nach Stückzahl und Geldbetrag richtig be⸗

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funden und darauf im Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtet.

w. O. ) Deputirte der Staatsschulden⸗

Kommission. der Staatsschulden.

Knoblauch. von Patow. Rolcke. Gamet. Arndt,

Geheimer Kalkulator, als Protokollführer. Vorstehendes wird auf Grund des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1860 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57) und mit Bezug auf die in der Verhandlung vom 18. November H. J. erwähnten Bekanntmachungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, 25. Januar 1852. Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Rolcke. Gamet.

Kriegs⸗Meinisterium.

Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre Som S Dünne , betreffend die Anbringung der Ledertasche und des Pistols bei den Kürassier⸗

Regimentern.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Ledertasche bei den Kürassier-Regimentern von der linken auf die rechte Seite des Sattels, das Pistol aber in die linke Holfter ge— bracht werde, und gebe dem Kriegs⸗Ministerium hiernach die wei⸗ tere Veranlassung anheim.

Potsdam, den 5. Januar 1852.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

Für den Kriegs⸗Minister:

(gegengez von Wangenheim. An das Kriegs⸗-Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird den König— lichen General-Kommando's ze. behufs der weiteren Anordnung hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 16. Januar 1852.

Kriegs⸗-Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗-Departement.

von Wangenheim. von Schůz.

Verfügung vom 15. Januar 1852 betreffend die Auflsfung des Abschnitts II. der Geldverpflegungs⸗ Liquidationen der Truppen.

Nachdem durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember v. J.

ö

(Königlich preußischer Staats-Anzeiger 1851 Nr. 156 Seite 831) . AKAdw. Bat. 39. Inf. Negts., ins 2. Bat. 17. Regts.,

aus dem Abschnitt IL. der Geldverpflegungs- Liquidationen der

Pf. .

CForps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich

Deputirte der Haupt-Verwaltung

Truppen der Titel 23 „Natural-Verpflegungs-Kosten“ und der Titel

25 „Reisekosten, Tagegelder und Transport- 2c. Kosten“, welche den wesentlichsten Bestandtheil des gedachten Abschnitts ausmachten, entfernt worden sind, ist beschlossen worden, den letzteren durch Ent— fernung auch der minder bedeutenden Titel 25 „Zu Arzneien für Frauen und Kinder“, 27 „Pflege⸗ und Schulgelder für Soldatenkinder“, 28 „Mansver⸗-Kosten“, und 29 „Verpflegungskosten für Ersatz- und Reserve-Mann⸗ schaften“ . . überhaupt aufzulösen, um dadurch nicht allein, auf Grund der jüngsten Erfahrungen, den Uebergang der Friedens- zu den Kriegs⸗ Gelb⸗Verpflegungs-Liquidationen zu erleichtern, sondern auch das Konto- und Abrechnungswesen zu vereinfachen. Die monatlichen Geld-Verpflegungs⸗-Liquidationen der Truppen sind hiernach vom Januar d. J. ab mit dem bisherigen Abschnitt . ubzuschließen, und Es sind die die zuletzt gebachten Titel betref⸗ fenden Ausgaben in entsprechenden Zeltabschnitten besonders zu liquidiren und anzuweisen. Berlin, den 15. Januar 1852. Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekonomie⸗Departement. Gueinzius. Cammerer.

An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos zc.

Ab gere ist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, v. d. Heydt, nach Staßfurth.

3

.

Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem General-Arzt Dr. Linden des 1sten Armee.

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russischen St. Staniskaus-Ordens 2ter Klasse zu ertheilen.

Per sonal-vVeränderungen in der Armee.

. G f fi, Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 13. Januar.

v. Bon in, Gen. Major u. Comdr. der 16. Divis., zum Staats und Kriegs ⸗Minister ernannt., v. Wangenheim, Gen. Major und Di⸗ rektor des Allgem. Kriegs-Departements, von der Leitung der Geschäfte des Kriegs-Ministeriums entbunden. v. Kamecke, Sec. Lt. vom 4, ins H. Inf. Regt., v. Rochow, Sec. Lt. vom 4. Hus. Regt., als aggr. zum Regt. Garde du Corps versetzt. Gruner, P. Fähnr. vom 16. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Kny phausen, Clavin, P. Fähnrs. vom 13. Inf. Regt., zu überz. Sec. Lts., H. Keyserlingk J., Sec. Lt. vom 30. Inf. Regt., zum Pt. Lt., v. Aschoff, P. Fähnr. vom 38. Inf. Regt. F. Cloedt, Richier, Quednow, P. Fähnrs. vom 28. Inf. Regt, zu Sec. Lts. befördert. Loeffel, Feldw. u. Rechnungsführer vom 37. Inf. Regt, der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Steinebach, am Ende, P. Fähnrs. vom 30. Inf. Regt. Mandl, P. Fähnr. vom 33. Inf. Regt. Reineck, P. Fähnr. vom 25. Inf. Regt. zu Sec. Lts., v. Lücken, P. Fähnr. voni 9. Hus. Regt., v. Ploetz, P. Fähnr. vom 12. Hus⸗ Regt. zu überz. Sec. Lts. befördert. Cur sch, außeretatsm. Sec. Lt. vom 4. Artill. Regt. ins 15. Inf. Regt. einraugirt. Be ver, pens. Obeifeuerwerker vom 5. Artill. Regt. der Chär. als Sec. Lt. beigelegt. Liebe, vormal. Sec. Lt. im Garde⸗ Artill. Regt., unter Uebertragung der Function eines Studien⸗Direktors des Marine⸗Lchr⸗Instituts zu Stettin, vorläufig auf. 2 Jahre, als Pr. Lt. mit dem Char. als Hauptm. à la suite des Marine - Corps, angestellt.

Den 15. Januar.

v. Scholten, v. Kemphen, P. Fähnr., vom 2. Inf. Regt., zu überz. Sec. Lis. befördert. Roe fe, Feldw. u. Rechnungsführer von dems. Regt, den Char. als Sec. Lt. beigelegt. v. Hardtenstern, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt.', zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Boe hn J1., Ser. 8h von dems. Negt., z. Pr. Lt., v. Manteuffel, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt. zum Pr. Lieut,, v. Bülow, P. Fähnr. vom 4. Ulanen- Regiment, v. Gansauge, Friese, P. Fähnrs. vom 3. Ins. Regt., Caspari, P. Fähnr. vom 4. Inf. Regt. v. Bardeleben, v. Gottbe rg, P. Fähnts. vom 3. Kür. Regt. , zu überzähl. Sec. Lts. befördert. Holfelder, Oberst u. Comdr. der 1. Ldw. Brig, gestattet, die Unif. des 1. Inf. Regts. beizube-⸗ halten, und ist derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen. Scholz, Wernecke, Zuther, P. Fähnrs, vom 5. Inf. Regt., Frhr. Hoverbeck v. Schönaich, P. Fähnr. vom 5. Kür. Regt., letztere drei als überzähl. zu Sec. Lts. befördert.

Bei der Landwehr:

Den 13. Januar. w Hauptm. vom 2. Bat., ins 4. Bat. 13. Regts., Goesen, Sec. Vt, von der Kav. des 1. Bats., ins 3. Bat. 13. Regts.,, Raters, Sec Tt. vom 1. Bat. 13., ins 1. Bat. 15. Regts. einrangirt. Koch, pens.

Major, zuletzt Hauptm. im 18. Inf. Regt., zum Führer des 2. Aufgeb.

vom 2. Bat. 16. Regts. ernannt. v. d. Mark, Ünteroff. vom 1. Bat. 17. Regts., zum Sec. Lt. bei der Artill. befördert. v. d. Gröben, Prem. Lt. von demfelben Bat. zum 17. Inf. Regt. A la suite ohne Gehalt, ver⸗= setz. van den Bruck, Sec. Lt. vom. Bat. 7. Regis. zum Prem. Lt. befördert. Löͤngard, Sec; Lt. vom 4. Bat. 29. Regis, Welter, Sec. Lt. vom v. Stückradt, Sec. Tt. 4. D., zuleßzt im 14. Inf. Regt., Bertling, Sec. Lt. vom 4. Bat. 17. Regts., ins Ldw. Bal. 36. Inf. Regts., v. Borrie s, Sec. Lt. von der Kavall. des 1. Bats. 15. Regts., ns Ldw. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt. Opderbeck, Hauptm. vom letzten Baßf., zum Führer des 2. Aufgebots ernannt. Winz er, Ser, Lt. vom Ldw. Bat. 39. Inf. Regts., Neumann, Sec. Li. von der Artill. des 4. Bats. 27. ins 1. Bat. 25. Regis., Oster, Sec. Li. von der Artill. des Low. Bats. 36. Inf. Regts., ins 2. Bat. 28. Regts. einrangirt. Mellin, Unteroff. vom 2. Bat. 30. Regts., zum Sec. Li. befördert. Prinz Franz zu Bentheim -Teklenburg, Pr? Li. Lmit Rittm. Char) vom 3. Bat. 15. Regts, ein Patent als Rittm. bewilligt. Den 15. Januar. Elsmann, Sec. Lt. vom 3. Bat. 20. ins 1. Bat. 2. Regts., v. Langen, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 2. Kür. Regt., bei der Kav. des 2. Bats. 2. Regis. einrangirt. Lange, Pr. Lt. vom 1. Bat. 9. Negts. z. Hauptm., H. Schoening, Sec. Lt. d la suite dieses Bats., von der Garde⸗Ldw. Kavall., zum Pr. Lt., Plock, Pr. Lt. vom 2. Bat. 9. Regts., z. Hauptm., v. Borcke J, Pr. Lt. vom 3. Bat. 9. Regts., z. Hauptm. u. Tomp. Führ. befördert. Sch la u, Sec. Lt. vom 1. Bat. 20. ins 2. Bat. 9. Ngis., S. Bonin J., Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats., ins 3. Bat. 9. Regts. einrangirt. Mühlhausen, pens. Bezirks Feldw., früher beim 3. Bat. 9. Regts., der Ehar. als Sec. Lt. beigelegt. Krause II., Sec. Li. von det Artill, des 2. Baits. 3. Regts., Rofenstedt, Ser. Lt. vom 4. Bat. 2, ins 3. Bat. 1. Regts., Ebmeyer, Sec. Lt. vom 1. Bat. 16. Regts., Wichert, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats 5., ins 2. Bat. 5. Regts. einrangirt. Blankenburg, Pr. Lt. vom 3. Bat. 5. Regts., zum Hauptm. befördert. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 13. Januar. ö 16 g n Ser. n Gr. v. Schmising⸗Kerßen brock, ausgeschiedener Ser. *I, n