1852 / 28 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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welche der 8. 75 des Strafgesetzbuchs in wesentlicher Ueber⸗ mit dem 8. 26. Verordnung vom 30. Juni 1819 bedroht, eine die Kompetenz der ,,, . begründende besondere Vorschrist— außer der hier, wo . Preßvergehen vorliegt, nicht zutreffenden n , e 3. 27 des allegirten Preßgese zes. nicht en, , daß daher die Kompetenz im Betreff der im Monat Sep⸗ tember v. J. mündlich ausge sprochenen Ehrfurchts verletzung gegen den König, deren der Angeklagte hinlänglich beschwert ist, nicht exceptionell mit Rücksicht auf Art. AIX. des Ein⸗ führunge⸗Gesetzes vom 14. April v. J., sondern nach der Regel von Vergehen vergl. S. 1 des Strafgesetzbuchs) in Gemãäßheit 2 Art. XIII. sich bestimmt; Beschluß gefaßt: . .

. . . des Beschlusses des Kriminal⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts in K. vom 1. Dezember 1851 gegen den Angeklagten wegen Verletzung der Ehrfurcht gegen des Königs Majestät die Untersuchung zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor das Königliche Kreisgericht in B. zu verweisen.

Berlin, den 9. Januar 1862. (Uunterschrift.)

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

und dem Lehrer Calo an dem Gymnasium zu Stettin ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Ministerium des Innern. Dem Landrathe Grafen von der Schulenburg ist das

Landraths-Amt des Kreises Neuhaldensleben im Regierungsbezirke

Magdeburg übertragen worden.

*

Finanz⸗Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 31. Dezember 1851 be⸗ treffend die Steuerpflichtigkeit der Konsuln fremder Mächte.

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom Sten v. M., betreffend die Klassensteuerpflichtigkeit des beim dortigen französischen Konsulate als Chancelier beschäftigten N., nach Ver— nehmung mit dem Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange— legenheiten Folgendes eröffnet:

Sowohl nach dem Volkerrechte, als auch nach den in Preußen zur Anwendung gebrachten Grundsätzen können die GConsules missi fremder Mächte die Exterritorialität nicht wie die Gesandten, Ge⸗

stets von direkten und persönlichen Leistungen an den Staat 1nd die Gemeinden freigelassen worden. Mit dieser Beschränkung sind deshalb Ausländer, welche als

Konsuln hierher gesandt werden, auch mit der Klassen- und klassi⸗

fizirten Einkommensteuer zu verschonen.

Diese Befreiung wird jedoch dem ꝛc. N. jedenfalls dann nicht zugestanden werden können, wenn derselbe, wie es scheint, nicht in der Eigenschaft eines französischen Beamten von seiner Regierung kommissarisch nach Preußen gesändt, sondern lediglich von dem der—Q zeitigen fran zösischen Konsul dortselbst zur Wahrnehmung gewisser Geschäfte als Chancelier angenommen worden 'ist.

36 den 31. Dezember 1851.

n die n g. i mn . chrift zur Nachricht und ebenmäßigen Bea Berlin, den 31. Dezember 3. 66.

An sämmtliche übrige Königliche Regierungen.

Der Finanz-Minister.

Cirkular-Verfügung vom 10. Dezember 1851 be

verlegten kurhessischen Uebergangsstelle zur Ausfer— tigung von Uebergangsscheinen.

Ew. ꝛc. werden benachrichtigt, daß im Kurfürstenthum Hessen die

bisher zu Dorheim bestandene Uebergangsstelle nach Nauheim verlegt

Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist. Berlin, den 10. Dezember 1851. ö Der General⸗Direktor der Steuern. An

sämmtliche Provinzial⸗Steuer-Direktoren z30.

Bekanntmachung,

betreffend die Vernichtung der durch die Tilgungs⸗—

fonds eingelösten Staatsschulden⸗-Dokumente.

Verhandelt Berlin, am 18. November 1851. Nach dem §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1869, betref⸗ fend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens (Gesetz-Sammlung Seite 57) sollen die durch die Tilgungsfonds eingelssten verzins— lichen Staatsschulden-Dokumente, sobald die betreffenden Rechnun—

gen der Staatsschulden⸗Tilgungskasse von den Kammern dechargirt

worden, von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und der Haupt⸗Verwallung der Staatsschulden durch Feuer vernichtet werden. Nachdem nun die Tilgungsfonds-Rechnungen, und zwar bis zum Jahre 1844 von des Koͤnigs Majestät, und für die Jahre 1845 bis 18438 von den beiden Kammern in den Sitzungen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. Marz d. J. dechargirt sind, konnte die Vernichtung der in den Jahren ö 1843 mit 1,942,515 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. J 1845 3, 927, 562 6 1846 2,310, 529 1 1847 2, 440, 485 6 5 kJ 283 zusammen mit 15,563,656 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf.

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RJ

eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente, deren Littern, Nummern und

Beträge durch die Bekanntmachungen der Haupt-Verwal ; F / hungen der Haupt-Verwaltung der Dem Lehrer an der Realschule zu Barmen, Dr. Fasbender, g

Staatsschulden vom 20. August 1844, 30. Juni 1845, 29. August 1846, 15. April 1848 und 28. März 1850 zur öffentlichen Kenntniß gebracht sind, so wie der in den Jahren 1823 bis 1842 eingelösten, aber laut Bekanntmachung vom 23. Ok⸗ tober 1844 bisher von der Vernichtung ausgenommenen, provinziellen Staatsschulden-Dokumente über 1,038,541 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf. w . zusammen uber 1,977,586 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. deren fernere Aufbewahrung die Haupt-Verwaltung der Staats⸗ schulden nicht mehr für nothwendig hielt, erfolgen. Zu diesem Zwecke war auf heute ein Termin angesetzt worden, in welchem a) Seitens der Staatsschulden-Kommission: der Geheime Finanzrath Knoblauch, b) Seitens der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: der Geheime Finanzrath Rolcke und der Geheime Finanzrath Gamet erschienen. Die oben bezeichneten Dokumente wurden aus den in dem

r ,. e , . ; (, Tresor der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden befindlichen ver⸗ , e fe 36. 1. i erg ge gr n. 36. schlossenen Kasten entnommen, bei der demnächst erfolgten allgemei⸗ . einc e re r. , nen Ueberzählung und Vergleichung der mit unverletzten Siegeln

versehenen Pakete mit den Deponirungs⸗-Verhandlungen mit 27,413 Stück über 15,563,656 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. und 1221 1977686 10 409 zusammen mit 28,554 Stuck nber 17,541,242 Rthlr. 147 Sgr. 6 Pf. richtig vorgefunden und, nachdem auch bei der speziellen Durch⸗

zählung des Inhalts einzelner Pakete aller Gattungen, sowohl

Stückzahl als Geldbetrag, richtig befunden worden, in Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtet.

,

Kommissarlus der Staatsschulden- Kommissarien der Haupt⸗Ver⸗ Kommission. waltung der Staatsschulden. Knoblauch. Rolcke. Gamet.

Arndt, Geheimer Kalkulator, als Protokollführer.

Verhandelt Berlin, am 20. Januar 1852.

Nachdem die Rechnungen der Staatsschulden-Tilgungskasse für die Jahre 1845 bis 1818 von den beiden Kammern in den Sitzun—

gen vom 3. Mai und beziehungsweise vom 20. März v. J. dechar—

treffend die Befugniß der von Dorheim nach Nauheim ,, , ,, ,

24. Februar 1850 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57) zur Vernichtung der durch den extraordinatren Tilgungsfonds in den Jahren 1846 bis 1848 eingelösten Staatsschuld-Verbriefungen über einzelne auf den Regierungs-Bezirken haftende Landes- und Domainen-Schul—

und dieser Stelle die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und den auf heute ein Termin angesetzt worden. In diesem erschienen:

a) Seitens der Staatsschulden-Kommission: der Geheime Finanzrath Knoblauch und . der Wirkliche Geheime Legationsrath von Patow. ) Seitens der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: der Geheime Finanzrath Rölcke und der Geheime Finanzrath Gamet.

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Dle oben bezeichneten Dokumente, und zwar aus der Einlssung

im Jahre 1816 687 Stück über 564,586 Rthlr. 23 Sgr. 7 Pf. 1847 149 6 . ö 1848 1 P 58 10 zufammen S537 Stück über 626,739 Rihlr. 8 Sgr. 10 Pf. wurden von der Controle der Staats⸗Papiere vorgelegt, bei der speziellen Durchzählung nach Stückzahl und Geldbetrag richtig be⸗ funden und darauf im Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten e, n, Feuer vernichtet. w. 6. Deputirte der Staatsschulden- Deputirte der Haupt⸗Verwaltung Kommission. der Staatsschulden. Knoblauch. von Patow. Rolcke. Gamet. Arndt, Geheimer Kalkulator, als Protokollführer. Vorstehendes wird auf Grund des 8. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 18650 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57) und mit Bezug auf die in der Verhandlung vom 18. November v. J. erwähnten Bekanntmachungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, 25. Januar 1852. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Rolcke. Gamet.

Kriegs⸗Meinisterium.

Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 5. Januar 1852 betreffend die Anbringung der Ledertasche und des Pistols bei den Kürassier— Regimentern.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Ledertasche bei den Kürassier-Regimentern von der linken auf die rechte Seite des Sattels, das Pistol aber in die linke Holfter ge— bracht werde, und gebe dem Kriegs-Ministerium hiernach die wei— tere Veranlassung anheim.

Potsdam, den 5. Januar 1852.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Für den Kriegs⸗Minister: (gegengez,. von Wangenheim. An das Kriegs⸗Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird den König— lichen General-Kommando's 2c. behufs der weiteren Anordnung hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 16. Januar 1852.

Kriegs-⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.

von Wangenheim. von Schü z.

Verfügung vom 15. Januar 1852 betreffend die l

Auflösung des Abschnitts II. der Geldverpflegungs-

Liquidationen der Truppen. Nachdem durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember v. J. (Königlich preußischer Staats⸗-Anzeiger 1851 Nr. 150 Seite 831)

Truppen der Titel 23: „Natural-Verpflegungs Kosten“ und der Titel

entfernt worden sind, ist beschlossen worden, den letzteren durch Ent— fernung auch der minder bedeutenden Titel 26 „Zu Arzneien für Frauen und Kinder“, 27 „Pflege- und Schulgelder für Soldatenkinder“, 28 „Manbver-Kosten“, und 29 „Verpflegungskosten für Ersatz⸗ und Reserve-Mann⸗ schaften“

Konto- und Abrechnungswesen zu vereinfachen.

Die monatlichen Geld⸗Verpflegungs-Liquidativnen der Truppen sind hiernach vom Januar d. J. ab mit dem bisherigen Abschnitt J. abzuschließen, und es sind die die zuletzt gedachten Titel betref⸗ fenden Ausgaben in entsprechenden Zeitabschnitten besonders zu liguidiren und anzuweisen.

Berlin, den 15. Januar 1852.

Kriegs⸗Ministerlum. Militair-Oekonomie-Departement.

Gueinzius. Cammerer.

An

sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc.

Abgereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe

und öffentliche Arbeiten, v. d. Heydt, nach Staßfurth.

Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem General⸗Arzt Hr. Linden des 1sten Armee⸗ Corps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens 2ter Klasse zu ertheilen.

Personal-Veränderungen in der Armee.

11. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 13. Januar.

9. Bon in, Gen. Major u. Comdr. der 16. Divis.. zum Staats⸗ und Kriegs-Minister ernannt. v. Wan genheim, Gen. Major und Di⸗ reltor des Allgem. Kriegs-Departements, von der Leitung der Geschäfte des Kriegs⸗Ministeriums entbunden. v. Kamecke, Sec. Lt. vom 4, ins 6. Inf, Regt., v. Rocho w, Sec. Lt. vom 1. Hus. Regt., als aggr. zum Regt. Garde du Corps versetzt. Gruner, P. Fähnr. vom 16. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Knoöphausen, Clavin, P. Fähnrs. vom 13. Inf. Regt., zu überz. Sec. Lts., v. Keyserlingk J., Sec. Lt. vom 36. Inf. Regt., zum Pf. Lt., v. Aschoff, P. Fähnr. vom 38. Inf. Regt., v. Eloedt, Richter, Quednow, P. Fähnrs. vom 28. Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert. Loeffel, Feldw. u. Rechnungsführer vom 37. Inf. Regt., der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Steinebach, am Ende P. Fähnrs. vom 30. Inf. Regt, Mandl, P. Fähnr. vom 33. Inf. Regt., Reineck, P. Fähnr. vom 25. Inf. Regt., zu Sec. Lts., v. Lücken, P. Fähnr. vom 9. Hus. Regt., v. Ploetz, P. Fähnr. vom 12. Hus. Regt. zu überz. Sec. Lts. befördert. Cur sch, außeretats m. Sec. Lt. vom 4. Artill. Regt. ins 15. Inf. Regt. einraugirt. Bever, pens. Oberfeuerwerker vom 5. Artill. Regt. der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Lie be, vormal. Sec. Lt. im Garde⸗ Artill. Regt., unter Uebertragung der Function eines Studien⸗Direktors des Marine⸗Lehr⸗Instituts zu Stettin, vorläufig auf 2 Jahre, als Pr. Lt. mit dem Char. als Hauptm. à la suite des Marine Corps, angestellt.

Den 15. Januar.

v. Scholten, v. Kemphen, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., zu überz. Sec. Lts. befördert. Roe se, Feldw. u. Rechnungs führer von dems. Regk., den Char. als Sec. Lt. beigelegt. v. Hardtenstern, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Behn J., Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Manteuffel, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt. zum Pr. Lieut.,, v. Bülow, P. Fähnr. vom 4. Ulanen-Regiment, v. Gansauge, Friese, P. Fähnrs. vom 3. Inf. Regt., Caspari, P. Fähnr. vom 4. Inf. Regi., v. Bardeleben, v. Gottb erg, P. Fähnrs. vom 3. Kür. Regt. zu überzähl. Sec. Lts. befördert, Holfelder, Oberst u. Comdr. der 1. Ldw. Brig., gestattet, die Unif. des 1. Inf. Regts. beizube⸗ halten, und ist derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen. Scholz, Wernecke, Zuther, P. Fähnrs. vom 5. Inf. Regt., Frhr. Ho verb eck v. Schönaich, P. Fähnr. vom 5. Kür. Regt. letztere drei als überzähl.

zu Sec. Lts. befördert.

Bei der Landwehr:

Den 13. Januar.

Dierickx, Hauptm. vom 2. Bat.,, ins 1. Bat. 13. Regts., Goesen, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats., ins 3. Bat. 13. Regts., Raters, Sec. Lt. vom 1. Bat. 13., ins 1. Bat. 15. Regts. einrangirt. Koch, pens. Major, zuletzt Hauptm. im 18. Inf. Regt. zum Führer des 2. Aufgeb. vom 2. Bat. 16. Regts. ernannt. v. d. Mark, Unteroff. vom 1. Bat. 17. Regts., zum Sec. Lt. bei der Artill. befördert. v. d. Gröben, Prem.

Lt. von demselben Bat, zum 17. Inf. Regt. à la suite ohne Gehalt, ver— setzt. van den Bruck, Sec. Lt. vom 2. Bat. 17. Regis. , zum Prem. Lt. befördert. Longard, Sec. Lt. vom 1. Bat. 29. Regts, Welter, Sec. Lt. vom aus dem Abschnitt II. der Geldverpflegungs- Liquidationen der Low. Bat. 39. Inf. Negts., ins 2. Bat. 17. Regts., v. Stückradt, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Inf. Regt, Bertling, Sec. Lt. vom 4.

25 „Reisekosten, Tagegelder und Transport- 3c. Kosten“, welche Bat. 17. Neg iz. ins Ldm. Bat. 36. Inf. Regts.', v. Borrie s, Sec. Lt.

den wesentlichsten Bestandtheil des gedachten Abschnitts ausmachten,

von der Kavall. des 1. Bats. 15. Regts., ns Low. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt. Opderbeck, Hauptm. vom letztern Bat., zum Führer des 2.

Aufgebots ernannt. Winzer, Sec. Lö. vom Ldw. Bat. 39. Inf. Regts.,

Neumann, Sec. Lt. von der Artill. des 4. Bats. 27., ins 1. Bat. 25. Regts., Oster, Sec. Lt. von der Artill. des Low. Bats. 36. Inf. Regts., ins 2. Bat. 28. Regts. einrangirt. Mellin, Unteroff. vom 2. Bat. 30.

Regts., zum Sec. Lt. befördert. Prinz Franz zu Bentheim -⸗-Teklenburg,

Pr. Lt. (mit Rittm. Char.) vom 3. Bat. 15. Regts,, ein Patent als Rittm.

bewilligt.

überhaupt aufzulösen, um dadurch nicht allein, auf Grund der

jüngsten Erfahrungen, den Uebergang der Friedens- zu den Kriegs- 5. , . e f ,,. ö ra e ( 6h n ba 2 e S ; D letzt im 2. Kür. Regt., bei der Kav. des Geld⸗Verpflegungs Liquidationen zu' erleichtern, sondern auch das 8. Langen, Ser Lt. 4. D., zuletz . Regt., bei der Kav. de

Verpflegungs⸗Liquidationen z gern, fon 2. Bats. 2. Regis. einrangirt. Lange, Pr. Lt. vom 14. Bat. 9. Regts.

. Elsmann, Sec. Lt. vom 3. Bat. 29., ins 1. Bat. 2. Regts.,

z. Hauptm., v. Schoening, Sec. Lt. à la suite dieses Bats., von der

Barde⸗Low. Kavall., zum Pr. Lt., Plock, Pr. Lt. vom 2. Bat. 9. Negts., z. Hauptm., v. Borcke L., Pr. Lt. vom 3. Bat. 9. Regts., z. Hauptm. u.

Tomp. Führ. befördert. Sch lau, Sec. Lt. vom 1. Bat. 20., ins 2. Bat. 9. Rgts., v. Bonin J., Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats., ins 3. Bat. 2. Regts. einrangirt. Mühlhausen, pens. Bezirks -Feldw., früher beim 3. Bat. 9. Regte., der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Krause II., Sec. Lt. von det Artill., des 2. Bats. 3. Regts., Rosen stedt, Sec. Lt. vom 1. Bat. 2, ins 3. Bat. 1. Regts.,, Ebmeyer, Sec. Lt. vom 1. Bat. 16. Regts, Wichert, Sec. Vf. von der Art. des 1. Bats 5., ins 2. Bat. 5. Regts. einrangirt. Blankenburg, Pr. Lt. vom 3. Bat. 5. Regts., zum Hauptm. befördert. Abschiedsbewilligungen ze. Den 13. Januar. t Gr. v. Schmising-⸗Kerßen brock, ausgeschiedener Ser. Lt. mit