1852 / 29 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11) die verehelichte Thecla Wiatrak daselbst, 125 der Komornik Thomas Kupczonski daselbst, 13) die verehelichte Wirthsfrau Rosina Zemper, geborne Hartwig in Szorczewer, n . 14) der Wirth Samuel Gustas Minge dasel . 15) die unverehelichte e ,, n. au Chwaliszew, jetzt in Su lmierzyce, * 297 und ihm der Rechts Anwalt Gembitzli als Vertheidiger bestellt ist. Sstrowo, den 19. November 185ͤ. Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

1026 Ediktal⸗Vorladunz. 3 Gegen den Wirth Simon Juraszek aus Goluchowo pleschener Kreises ist wegen des am 8. November 1849 des Abends an dem Kaufmann Jakob Goldschmidt und dessen Ge⸗ schäftsgehtilfen Jakob Gioß aus Ostrowo auf öffentlicher Landstraße zwischen dem Dorfe Neu Chrzanow und Sowina verübten Raubes und Mordes die Anklage erhoben, nachdem seine Ver⸗ setzung in den Anklagestand von dem Kriminal⸗ Senat des Königlichen Appellations⸗Gerichts zu Posen am 22. März 1851 beschlossen worden und es steht zum Hauptverfahren vor den Geschwore⸗ nen, Untersuchung und Entscheidung der Sache

Termin auf

den J. März 1852, früh 9 Uhr, im Prüfungssaale des hiesigen Ghmnasi ums an.

Da sich Simon Juraszek seiner bisheri⸗ gen Haft durch die Flucht entzogen hat und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be— weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem hiesigen Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können.

Sollte Simon Juraszek in dem Termine ausbleiben, so wird mit der Entscheidung in con— tumaciam verfahren werden.

Zugleich wird ihm bekannt gemacht, daß als Sachverständige und Belastungszeugen

1) der Kreis⸗Physikus Dr. Bender zu Pleschen, 2) der Kreis⸗Chirurgus Seidel zu Adelnau, die verwittwete Rosalie Goldschmidt zu Kro— toszyn, die verwittwete Lenchen Groß zu Ostrowo, der Gastwirth Jakob Fuchs daselbst, der Schneider Jakob Müller daselbst, ) der Schneider Julius Groß daselbst, 8) der Postillon Christoph Torenz daselbst, 9) der Krüger Anton Beleikowski zu Kuczkow, 10) der Lehrer Stanislaus Chmielewski daselbst, 14) der Schulze Christian Jung zu Sowina Hauland, 12) der Krüger Johann Blaschke daselbst, 13) der gewesene Krüger August Schulz aus Sowina, jetzt zu Rawiez, 14) der Schänker Israel Weiß zu Podkoce, 15) der Wirth Martin Juraszek zu Neu—⸗ Chrzanow, 16) dessen Ehefrau Sophie Juraszek daselbst, 17) der Felix Juraszek daselbst, 18) der Dienstjunge Kaspar Michalski daselbst, 19) der Wirthssohn Joseph Juraszek daselbst, 20) der Knecht Franz Blaszezak daselbst, 24) der Wirth Joseph Blaszezak daselbst, 22) der Andreas Maruszewski in Goluchow, 23) die verehelichte Margaretha Euczak daselbst, 24) der Waldwärter und Schankwirth Ignatz Galbierski zu Karczemka, 25) 9 Schneidermeister Adam Ellmann zu Ple— en, 26) der Kreisrichter Witholz daselbst, als Entlastungszeugen aber außer der ad 23 gedachten Margaretha, verehelichten Kuczak, 27) die Agnes Maruszewska zu Gobluchow, und 28) der Lehrerssohn und jetzige Uan Theophil Wlodarski aus Gokbuchow, gegewärtig zu Militsch, vorgeladen und dem Simon Ju— raszek der Rechts⸗Anwalt Gembitzki zum Vertheidiger zugeordnet worden.

Ostrowo, den 24. November 1851. Königliches Kreisgericht als Schwurgericht für die Kreise Adelnau, Krotoszyn, Pleschen und

Schildberg.

1120 19m a. Da folgende Personen, als: 1) der Bäcker Andreas Gottfried Guse, geb. am 24. Juni 1797 zu Unterwiederstädt,

148

welcher Halle 1831 verlassen, sich zuletzt 1839 in Buttstädt aufgehalten, 113 Thlr. 6 Pf. besitzt; .

2) der Sattler Johann Friedrich Blum, geb. am 1. September 1784 zu Radewell, seit 1830 verschollen, Vermögen von 50 Thlr.;

3) der Schuhmachergesell Johann Christian Karl Daniel Reisel, geb. den 24. Juli 1804 zu Morl, welcher seit 1826 von hier fort, die letzten Nachrichten einige Jahre später von stadt in Schweden aus ertheilt hat, Vermögen gegen 100 Thlr.;

4) Andreas Friedrich Wilhelm Schmidt, geb. den 18. Juli 1805 zu Halle, seit 18 Jahren unbekannt abwesend, Vermögen 190 Thlr.;

5) der Tischler Karl Heinrich Samuel Rbder, geb. am 13. September 1802 zu Halle, letzte Nachrichten vor etwa 21 Jahren vom Rhein aus, Vermögen von 9 Thlr. 2 Pf.,

seit den angegebenen Zeitpunkten keine Nachricht von sich gegeben haben, und deren Todeserklärung beantragt ist, so werden dieselben, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch ge— laden, sich spätestens in dem

auf den 36. Oktober 1852, Vormittags

1

vor dem Herrn Obergerichts ⸗Assesson Müller an Gerichtsstelle hier, Zimmer Nr. 5, anberaum— ten Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die genannten abwesenden Personen für todt erklärt, die Intestat-Erbfolge über ihr Vermögen eröffnet und der Nachlaß des Bäckers Guse und des Tischlers Röder dem Fiskus über⸗ wiesen werden wird.

Halle a. d. S., am 2. Dezember 1851. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

11261 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Gutsbesitzer Friedrich Albert Rath⸗ mann aus Berghoff bei Ruͤdersdorff, welcher im Jahre 1830 nach dem Gute Kysel im Lo— burger Kreise gereist, von dort angeblich nach Amerika verzogen und seitdem verschollen ist, wird hierdurch aufgefordert, binnen neun Mona— ten und spätestens in dem auf den 9. Oktober 1852, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle anberaumten Termine sich mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimiren⸗ den Erben und in deren Ermangelung dem Kö—

niglichen Fiskus zugesprochen wird. Gleichzeitig

werden die unbekannten Erben und Erbnehmer des Verschollenen zur Wahrnehmung ihrer Ge— rechtsame in dem gedachten Termine vorge laden. Alt ⸗Landsberg, den 10. Dezember 1851. Königliche Kreisgerichts-Kommission.

134 Bekanntmachung. Lieferung von Telegraphen-Stangen. Die Lieferung von 7821 Telegraphen-Stangen für die Königlich preußische Telegraphenlinie von Minden bis Verviers soll im Wege der Sub— mission verdungen werden. Die desfallsigen Be— dingungen können im Geschäftslokal der unter— zeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Post— Gebäude, so wie bei den Königlich preußischen

Telegraphen-Stationen zu Minden, Münster,

Hamm, Elberfeld, Düsseldorf, Deutz, Köln, Aachen und Verviers eingesehen werden. 1

Die Lieferungs-Offerten sind schriftlich, versie— gelt und portofrei unter der Aufschrift: „Sub— mission auf Telegraphenstangen für die Linie von Minden bis Verviers“ bis zum 17. Februar é. Mittags 12 Uhr bei uns einzureichen.

Berlin, den 29. Januar 1852.

Königliche Telegraphen-Direction. Nottebuhm.

[140] Oeffentliche Vorladung.

Alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welche vermeinen, an die Kasse der Königlichen Direction aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen aus dem Jahre 1851 erheben zu können, werden auf⸗ gefordert, ihre desfallsigen Ansprüche binnen zwei Monaten und spätestens bis zum 15. April 1852 unter Beifügung der nöthigen Beweismittel bei der Königlichen Direction anzumelden, widrigen— falls sie sich die aus der Nicht⸗Anmeldung ent⸗ stehenden Nachtheile selbst beizumessen haben.

Berlin, den 1. Februar 1852.

Die Direction der Königlichen allgemeinen Kriegsschule.

Ittol Bekanntmachung.

Nach 8. 8 des Reglements vom 9. April 1845 (Gesetz Sammlung de 1845. S. 410) werden die zu den von uns ausgefertigten Schuldverschrei— bungen gehörigen fälligen Coupons bei allen Staatskassen in der Provinz Sachsen in Zahlung angenommen, auch kann ihr Betrag bei den Re⸗ gierungs⸗Hauptkassen und bei allen Steuerkassen in dieser Provinz baar erhoben werden.

Der betreffenden Kasse ist zugleich mit den umzusetzenden Coupons ein Sortenzettel, aus welchem der zu erhebende Baarbetrag ersichtlich sein muß, vorzulegen.

Die Zins -⸗Coupons verjähren zum Vortheil der Anstalt, wenn sie nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung eingereicht werden.

Heiligenstadt, den 18. Januar 1852.

Königliche Direction der eichsfeldischen Tilgungskasse. Beck.

59 Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königl. General⸗Landschafts⸗ Direction von Pommern zu Stettin werde ich die zu Weihnachten v. J.,, so wie die früher fäl⸗ ligen Pfandbrief⸗Coupons, gegen Einlieferung derselben und eines den Namen der Güter und den Geldbetrag enthaltenden summirten und nach der Reihenfolge der Kapitalsbeträge darüber an— zufertigenden genauen Verzeichnisses, in den Ta gen vom

zweiten bis einschließlich den eilften

Februar

((mit Ausschluß des Sonntags), Vormittags von

9 bis 12 Uhr, auszahlen. Spätere Zahlungen jedoch können nach der Verfassung der Kasse un— bedingt nicht geleistet werden.

Berlin, den 9. Januar 1852.

M. Borchardt jun., Jägerstr. Nr. 22. 139

Die nach §. 28 des Statuts vom 20. Mai 1845 angeordnete General -⸗Versammlung der Wrietzen⸗Freienwalder Chaussee - Gesellschaft ist auf Ri r

mittags 10 Ehr auf dem Rathhause zu Wrietzen anberaumt wozu wir die Herren Actionaire ergebenst ein laden.

Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den kassenmäßigen Belägen versehene, in calculo ge prüfte Rechnung für das Verwaltungsjahr 1856, vom 10. Februar d. J. ab, zur Einsicht eines jeden der Herren Actionaire beim Rendanten der Gesellschaft bereit liegen wird.

Wrietzen, den 1. Februar 1852.

Das Comité . der Wrietzen-Freienwalder Chaussee-Gesellschaft. 118

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs- Anstalt werden zu der auf Montag, den 16. Februar c., Vormittag 11 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandauer Stralse Nr. S1, anberaumten statutenmälsigen jährlichen General- Versammlung hiermit geladen.

Berlin, den 31. Januar 1852

Die Direction der Berlinischen Feuer Versicherungs- Anstalt 8 H. Keibel G. Brende! G. Praetorius. L. F. Meisnit ze Berlin⸗Hamburger⸗Eisenbahn. 1381 Betriebs⸗Einnahmen.

Für Personen, Gepäck und Equipage: Im Ja— nuar bis incl. November 1851: 526,618 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. Im Dezember circa: 32,300 Thlr. Summa circa: 558,918 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. Für Güter und Vieh: Im Januar his incl Nop. 18513 767,057 Thlr. 17 Sgr. Im Dez. S0, 600 Thlr. Summa c.: S47, 657 Thlr. 17 Sgr. Zusammen: Im Januar bis incl. Nov. 1851: 1, 293,A676 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. Im Dezember c. 112,900 Thlr. Summa c.: 1,406,576 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. Vorbehaltlich der Feststellung durch die Controle, soweit es noch erforderlich ist, und vorbehaltlich der extraordinairen Einnahmen. In den Monaten Januar bis Dezember 1850 betrug die Einnahme, nach Abzug der Zölle 2c. 1,272,271 Thlr. 23 Sgr. Also im entsprechenden Zeitraum des Jahres 1851 mehr cirean 134,000 Thlr.

Berlin, den 29. Januar 1862.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

Das AS onnem ent beträg:. **. * 8

20 Sgr. für 4 Jahr D 1 1 1

in allen Theilen der Konarchie ohne

Preis Erhöhung.

323

in gerlin: 1 Rthir. 7 Sgr. 6 Pf.. . 83

in der ganzen Monarchie: 6 f. 1ẽ2Kthlr. 175 8gr

ö. 2

Alle Holt Anftaten des An und Auslandes nehmen Festellung au! den Königl. Preuß. S taats- Anzeiger an, für Serlin die Expeditio nen: 68ehren-Straße Ur. 57. und Schadows⸗ Straße Rr. 4.

nzeiger.

AM 29.

Berlin, Dienstag den 3. Februar

Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1851, betref⸗—

fend den Rang und die Anstellung der Departements-⸗

Kassen- und Rechnungs-Revisoren der Obergerichte.

der Provinzial-Kollegien zukommen und die Anstellung derselben durch Sie erfolgen soll. . Charlottenburg, den 17. Dezember 1851. Friedrich Wilhelm. Simons. An den Justizminister.

ane e.

bestimme Ich, daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz⸗Sammlung

Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als

pupillen- und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die nach Meiner

. Ordre vom 28. November d. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 758) in

Auf Ihren Bericht vom 8. Dezember 1851 bestimme Ich hier⸗ . D n g durch, daß den Departements-Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisoren der Obergerichte der Rang der fünften Rangklasse der höheren Beamten

Gemãßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 (Gesetz⸗Sammlung Seite 143) zur Bestreitung der Kosten des Baues der Ostbahn, der Westfälischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmende

Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldver⸗

schreibungen Anwendung finden soll.

Das Staats⸗Ministerium hat diese Bestimmung durch die Ge⸗

setz⸗Sammlung bekannt zu machen.

von Manteuffel.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1851, bet ref⸗

fend die Bildung eines gemeinschaftlichen

Erben

tages und Deichstuhls für die Deichschauen Düffelt,

Rindern, Cranenburg und 3yfflich⸗Wyler,

behufs

Ausführung einer Deichanlage gegen die Ueber schwem-⸗

mungen durch den Rückstau aus dem Königlich niederländischen Gebiete.

Charlottenburg, den 29. Dezember 1851. Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. Simons. von Stock⸗ hausen. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. An das Staats-Ministerium.

Verordnung über die Organisation der Verwaltungs⸗

nenburg und Zyfflich⸗Wyler in der Verhandlung vom 6. Juni c. sich zur Ausführung einer gemeinschaftlichen Deichanlage gegen die

Ueberschwemmungen durch den Rückstau aus dem Königlich nieder⸗ ländischen Gebiete geeinigt, auch das Nähere wegen Vertheilung der Anlagekosten unter die Betheiligten festgesetzt und demnächst be⸗ schlossen haben:

1) daß der für die gemeinschaftliche Anlage zu organisirende

Erbentag aus allen auf den betreffenden Spezial-Erbentagen

stimmberechtigten Beerbten bestehen;

für die Verwaltung der gemeinschaflichen Angelegenheiten jener vier Deichschauen aber ein besonderer Deichstuhl einge— richtet werden soll, welcher durch einen Deichgräfen, zwei Deichdeputirten und fünf Heimräthe in der Weise zu bilden ist, daß die Wahl des Deichgräfen und der Deputirten ganz

frei bleibt, die der Heimräthe jedoch durch ihren Wohnsitz bedingt wird, indem zwei derselben der Deichschau Düffelt und je Einer den übrigen Deichschauen jedesmal angehören

müssen;

ertheile Ich auf Grund des §. 23 des Gesetzes über das Deich— wesen vom 28. Januar 1848 diesem Beschlusse hierdurch Meine

Genehmigung. Diese Ordre

machen. Charlottenburg, den 29. Dezember 1851.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Westphalen. ö den Minister für landwirthschaftliche An⸗ gelegenheiten und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1851 be⸗ treffend die Annahme von Schul dverschreibungen der

zur Bestreitung des Baues der Ostbahn, der Westfä⸗

lischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmen

den Staats-Anleihe als pupillen- und deposttal— mäßige Sicherheit.

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 27sten d. M.

ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu

. 5 N ; Nachdem die Beerbten der Deichschauen Düffelt, Rindern, Cra⸗ Behörden der Hohenzollernschen Lande.

Vom 7. Ja⸗ nuar 1852. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem durch das Gesetz vom 12. März 1850 (Gesetz-⸗Samm⸗ lung Seite 289) die Vereinigung der Fürstenthümer Hohenzollern⸗ Hechingen und Hohenzollern- Sigmaringen mit dem preußischen Staatsgebiete ausgesprochen und durch das Gesetz vom 30. April v. J. uͤber die Gerichts-Organisation u. s. w. in den Fürstenthü⸗ mern Hohenzollern⸗-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen (Gesetz⸗ Sammlung Seite 188) die Rechtspflege von der Verwaltung ge⸗ trennt und den Gerichtsbehörden übertragen worden ist, so verord⸗ nen Wir über die Organisation der Verwaltungs⸗-Behörden der neu erworbenen Landestheile, was folgt:

ö

Die Gebietstheile der beiden Fürstenthümer Hohenzollern bilden unter dem Namen „Hohenzollernsche Lande“ einen besonderen Ver⸗ waltungs⸗Bezirk, welchem

1) eine Regierung, die in der Stadt Sigmaringen ihren Sitz nimmt,

2) das Konsistorium, das Provinzial-Schul⸗Kollegium, das Medizinal-Kollegium und das Ober⸗Bergamt der Rhein⸗ provinz in den Angelegenheiten ihres Ressorts,

zunächst vorgesetzt sind.

In militairischer Beziehung tritt dieser Verwaltungs-Bezirk in

den Verband des achten Armee⸗- Corps und wird in diesem der 1I6ten Landwehr-Brigade zugetheilt.

Soweit in den Militair-Angelegenheiten den Ober⸗Präsidenten

eine Mitwirkung zusteht, wird solche für die hohenzollernschen Lande

durch den Ober-Präsidenten der Rheinprovinz ausgeübt. . Die hohenzollernschen Lande werden in administrativer Bezie⸗ hung in zwei Ober-Amtsbezirke eingetheilt, welchen die Benennung Ober⸗Amtsbezirk Hechingen und Ober⸗Amtsbezirk Sigmaringen beigelegt wird. Der Ober⸗Amtsbezirk Hechingen besteht: 1) aus dem Fürstenthum Hechingen, 2) aus den bisherigen Ober-Amtsbezirken Glatt, Haigerloch und Trochtelfingen; der Ober⸗Amtasbezirk Sigmaringen