lische Cantonnements-Verwaltung zu Muskau; 144) magistratualische Canionnzments, Rarmsl⸗ tung zu Landeshutz 145) 5te Ar ill eie; Hand. werks⸗ Compagnie in Neisse; 146) , n Tompagnie Nr. 8 des ten Artillerie gin eh. 147) Ersatz⸗Bataillon der 20sten Infant i. gade; 148) magistratualische Gar nisen 1 . tung und Garnifon - Lazareth zu ö . 149) magistratualische Garni son. ern tung un Garnison Lazareth zu Guhrau; . jzualische Garnison⸗ Verwaltung und, Garnison⸗ Lazareth zu Militsch; 151) magistratualische Darnison⸗Verwaltung und Garnison-Lazareth zu Wohlau; 152) ma istratualische Garnison--Ver= waltung und Banff nr La; at eth zu Winzig.
Posen, den 24. Januar 1852.
Königliche Intendantur 5ten Armee⸗ Corps.
Henke.
87 ; . Anmeldung von Ansprüchen und Forderun⸗ gen an das im glimmer Kreise belegene, von dem feitherigen Besitze r Nittmeistet von Bilow den, Guts⸗ besitzer Hecht zu Reuhoff verkaufte Gut Grellen⸗ berg cum pertinentiis nebst Saaten, Ackerarbei⸗ ten, dem lebenden und todten Inventarium, sind Liquidationstermine auf
den 2. Februar .
den 16. Februar dieses 3,
den 1. März Vormittags 16 Uhr, hierselbst Sub poena maeclusioniꝰ anberaumt, was hiemittelst unter hinwoisung auf das in extenso den stralsunder Zeitungen inserirte und an Gerichtsstelle ausge- hängte Proklama gemeinkundig gemacht wird.
rimmen, den 10. Januar 1852.
Königliche Gerichts ⸗Kommission.
146 Bekanntmachung. Der unbelannte Inhaber nachstehenden Wech⸗
els: . ̃ Dresden, den 9. September 1851.
Für Rthir 107 15 Sgr. Ultimo Derember 18541 zahlen Sie für lesen Prima- Wechsel an die Ordre Eigene ie Summa von Einhundert und sieben Tha—= ler fünfzehn Silbergroschen den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung laut Bericht.
Koenenkamp. C
nommen J
gez. Leopold Goede. Herr J. Koenenkamp in Danzig.
ange
No. 3262. J Für mich an die Ordre des Herrn F. Emil slolberg, Werth in Rechnung.
Dresden, 14. Dezember 1851. gez. Leohold Goede. wird aufgefordert, denselben spätestens in dem am 17. August c. 11 Uhr ;
vor Herrn Secretair Siewert in unserm Gerichts
hause Zimmer Nr. III. angesetzten Termin uns
vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Danzig, den 26. n, , Königliches Kommerz. und Admiralität Kollegium. von Groddeck.
Li0n9] Aßufforderung.
Der unbekannte Inhaber des von G. D. Ga⸗ bricl in Wloclawel am 27. Juni 1861 über 500 Thlr. 3 Nongte a dato an die Ordre von Meyer Kadisch auf S. J. Joel in Danzig gezo⸗ genen, verloren gi gangenen Wechsels wird auf⸗
efordert, diesen Wechsel binnen sechs Monaten und spätestens in dem
am 22. Juni 1852, 11 Uhr, por Herrn Kommerz- und Admiralitäts-Secretair Siewert in unserm Gerichtshause Zimmer Nr. 3
156
angesetzten Termine uns vorzulegen, widrigen falls diefer Wechsel für kraftlos erklart werden wird. Danzig, den 27. November 1851. Königliches Kommerz und Admiralitäts⸗ Kollegium. von Groddeck.
134 Bekanntmachung. Lieferung von Telegraphen-Stangen. Die Lieferung von 7821 Telegraphen⸗Stangen für die 4 preußische Telegraphenlinie von Minden bis Verviers soll im Wege der Sub- mission verdungen werden. Die desfallsigen Be⸗ dingungen können im Geschäftslokal der unter⸗ zeichneten Direction, im hiesigen Königlichen Post⸗ Gebäude, so wie bei den Königlich preußischen Telegraphen⸗Stationen zu Minden, Münster, Hamm, Elberfeld, Düsseldorf, Deutz, Köln, Aachen und Verviers eingesehen werden.
Die Lieferungs-Offerten sind schriftlich, versie⸗ gelt und portofrei unter der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Telegraphenstangen für die Linie von Minden bis Verviers“ bis zum 17. Februar e. Mittags 12 Uhr bei uns einzureichen.
Berlin, den 29. Januar 1852.
Königliche Telegraphen⸗-Direction. Notte bohm.
142 Bekanntmachung. Lieferung von Telegraphen-Stangen.
Die Lieferung von 080 Telegraphen-Stangen für die Königlich Preußische Telegraphenlinie von Berlin nach Hamburg soll im Wege der Submission verdungen werden.
Die desfallsigen Bedingungen können im Ge— schäftslokal der unterzeichneten Direction im hie⸗ sigen Königlichen Postgebäude, so wie bei den Königlich Preußischen Telegraphen-Stationen zu Wittenberge, Hagenow und Hamburg eingesehen werden.
Die Lieferungs-Offerten sind schristlich, ver= siegelt und portofrei unter der Aufschrift; „Sub⸗ mission auf Telegraphen-Stangen für die Linie von Berlin nach Hamburg“ bis zum 144. Februar c., Mittags 12 Uhr, bei uns einzureichen.
Berlin, den 306. Januar 1852.
Königliche Telegraphen-Direction. Nottebohm.
tan Königlich preußisch;⸗ Saarbrücker Eisenbahn.
Die Lieferung von 8 Lokomotiven und 5 Ten⸗ dern, welche zwischen dem 14. August und 15. Sep⸗ tember d. J. zu bewirken ist, soll im Wege der Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden. Di; Lieferungsbedingungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitge⸗ theilt. Die Lieferungs- Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
Submission auf die Lieferung von Lokomotiven für die Saarbrücker Eisenbahn, der unterzeichneten Kommission bis zu dem auf Sonnabend, den 6. März d. J., Nach⸗— mittags 3 Uhr, festgesetzten Termin einzureichen, in welchem die⸗ selben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offeiten können nicht berücksichtigt werden. ö Saarbrücken, den 28. Januar 1852. Königliche Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn.
lon Thüringische Eisenbahn.
Die im Beresche der Thüringischen Eisenbahn
in dem Zeitraume vom 15. November 1850 bis
ultimo Dezember 1851 gefundenen und nicht reklamirten Gegenstände sollen Montag, den 1. März 1852 und die darauf folgenden Tage von Nach⸗— mittags 2 Uhr ab,
auf unserem Bahnhofe hier, öffentlich verkauft werden. Etwaige Eigenthumsansprüche sind bis zum Verkaufstermine geltend zu machen.
Erfurt, den 14. Januar 1852.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft.
,
Zu dem Vermögen des Fabrikanten Karl Gottlob Kießhauer hierselbst ist auf erfolgte Insolvenzanzeige der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen.
Es werden daher die bekannten und unbekann— ten Gläubiger Kießhauers und überhaupt Alle, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strafe des n dn so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, in dem auf
den 24. März 1852 anberaumten Liquidationstermine zu rechter frü— her Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsstelle persön= lich oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verord⸗ neten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich, zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und
den 12. Mai 1852 der Publication eines Präklusiv⸗Bescheids, welche rücksichtlich der Ausbleibenden für geschehen er= achtet werden wird, ferner
den 28. Mai 1852 der Abhaltung eines Verhörs zum Behuf der Abschließung eines Hauptvergleichs, wobei von denjenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen, oder sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüssen der übrigen Gläubiger beitreten, da⸗ fern aber eine Vereinigung nicht zu Stande kommt,
den 5. Juni 1852 der Inrotulation der Akten und
den 24. Juli 1852 der Publication eines Locations - Erkenntnisses, welches in Ansehung der Ausbleibenden für pu— blizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein.
Rluswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im biesigen Orte zu bestellen.
Stadtgericht Crimmitzschau,
am 15. Oktober 1851. Redslob, Stadtrichter. 143 Vorladung. ö.
Nachdem die Senioren der Wullhosen - Bussen Lehns-Familie um Zusammenberufung eines Fa⸗ milien⸗-Konvenis, behufs Berathung, eventuell Ab— änderung des nicht mehr entsprechenden Stipen⸗ dien⸗Statuts gebeten haben, diesem Suchen auch statt gegeben worden, so rufe ich, der zeitige In⸗ spektor des Wullhosen - Bussen Lehns, und als solcher dazu ermächtigt, den erbetenen Familien⸗ Konvent hierdurch zusammen, setze zu dem Ende Termin
auf Dienstag, den 9. März d. J. Vormittags 11 Uhr, auf hiesiger Probstei hiermit an, und ' lade alle Mitglieder der Familie, zu selbigem entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, unter dem Ver warnen ein, daß die Nichterscheinenden als den Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beitre— tend angesehen werden sollen und werden.
Luchow, im Hannoverschen, den 29. Januar 1852.
Eggers, Probst.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 2. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Funfzehnte Sitzung der II. Kammer ..... 3 Bogen.
Total 557 Bogen des J. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.“
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei.
in allen Theilen der Monarchie ohne
Das Aponne men beträgt. 20 38gr. für K Jahr
preis Erhöhung. mit geiblatt (Breuß. Adler - Zeitung) 6 in gerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., . in der ganzen Monarchie: 1ẽKRthlr. 175 Sgr
ö
Königlich Preußischer
Alle poß Anstaten des An und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger
Expeditionen: 8ehren- Straße Ur. 57. un Schadows-⸗- Straße Rr. 4.
— ——
eiger.
M 30. Berlin, Mittwoch den 4. Februar
——— — — — * — —
E)
Den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:
— *
Freiherrn Treusch von Buttlar zu Sigmaringen und Frei— herrn Hiller von Gärtringen zu Hechingen, . Den Rothen Adler-Srden vierter Klasse: dem Kaufmann Karrdy in Hechingen, Hof⸗Bau-⸗Inspektor Wiest ebenda selbst, Rechts -Anwalt Bürkle in Sigmaringen,
Allerhöchst Ihren Kammerherren: von Crousaz zu Hechingen,
Fürstlich hohenzollernschen Hof⸗Kapellmeister Taeg lichsb eck zu
Hechingen,
Fürstlich hohenzollernschen Hofrath Speidel daselbst, Fürstlich hohenzollernschen Kabinets-Rath von Werner zu Neisse in Schlesien.
II. Das Allgemeine Ehrenzeichen:
dem BVegt Johann Locher in Stetten und Hohlstein, Amts Hechingen, Vogt Christn. Speidel zu Jungningen, Altvogt Joseph Klotz in Weilheim,
nts Hechingen, * 96a * lar 15, 1m᷑mIi8 wGlnll,
Altvogt Christ n. Ru ff in Grosselfingen, Ar Altbürgermeister Joseph Grieb in Dettinge ut Bürgermeister Fidel Leuze in Diessen, Amts Glatt, Bürgermeister Bonaventur Reiser in Gammertingen,
Altblrgermeister Joseph Hospach zu Inneringen, Amts
(Gammertingen,
. !
Mer r wor 1 sro⸗ 6 i h ; . — * 57 . Bürgermeister Philipp Sorch zu Mindersdorf, Amts Wald, Werkmeister Bausinger zu Stetten bei Hechingen,
früheren Brigadier, jetzigen Gendarmen Eisele zu Hechingen,
169 Myiaga dier BIG eye nvarmoer Me ö w früheren Brigadier, jetzigen Gendarmen W olff zu Strus⸗ bi rg,
3 21 100 ö 935 *v900 nwosayv 10 np .* r D 6 5 8 Feldwebel und 2 irigadeverweser jetzigen Hülfs Gendarmen
Hennelotter zu Inneringen,
3 anten 1 ö By 9 po 28 s oy —èo tir Ao ** 52 ᷓ * Sergeanten und Brigadeverweser, jetzigen Hülfs-Gendarmen Sttetzel zu Sigmaringen; so wie
Holzarbeiter Müller zu Danzig.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den 3 4 9 porno v rirok M* 19 I 511 129 Vm * . 21191 9 v serAo Kreisgerichts-Direktor Ro choll zu Lüdenscheid in gleicher Eigen⸗ schaft an das Kreisgericht zu Arnsberg zu versetzen. Berlin, Februar 1852.
Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin ist von Schwerin hier eingetroffen und z Dani wIr* * 85 5 364 91 im Königlichen Schloß abgestiegen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. N
Verfügung vom 24. Januar 1852 — betreffend die
näheren Bestimmungen über die Befugniß der aus
Militair-Verhältnissen getretenen Post-Beamten zum Tragen silberner Portepées und silberner Cordons.
ö. ö sind darüber Zweifel entstanden, ob die dem Post⸗Uniforms⸗ Auglenchh, en h, Ihn vs . sub! sangehän git en irkun, . , n denen bei ihrem Austritt. aus dem Militgit⸗-Verhältnisse die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗ z. . Regiments-Uniform ertheilt worden ist, befugt sind, das
solche nicht als Offiziere verabschiedeten Milltairs Bezug habe,
e. Majestät der König haben Allergnädigst zu verleihen geruht: spätere Bewilligung gestattet worden ist, die Regiments⸗Uniform
Uniform der Posthalter, welche dieselbe
or- Mmgr 38G * . 6 8 ö ffizier⸗Portepée und die Offizier-Cordons anzulegen, auch auf
denen bei ihrem Ausscheiden aus dem Militairdienste oder durch
ihres Grades fortzutragen.
Zur Beseitigung dieser Zweifel werden die Post-Anstalten, mit Bezug auf die Bestimmungen des §. 31 Abschnitt IV. No. 1 der Dienst-Instruction für die Sber-Post-Directionen darauf aufmerksam
gemacht, daß nur diejenigen Beamten zum Tragen des silbernen
(Offizier- Portepées und der silbernen (Offizier Cordons zur
Civil-Uniform berechtigt sind, welche entweder Landwehr- Offiziere
sind, oder denen bei ihrer Verabschiedung als Offiziere die Er— laubniß zum Tragen der Regiments— oder Armee-Uniform ertheilt worden ist. Feldwebel, Wachtmeister, Oberfeuerwerker 6., denen das Forttragen der Uniform ihres Grades gestattet ist, haben daher zur Eivil-Uniform — sofern zu derselben ein Degen oder Seiten— gewehr gehört — nicht das silberne, sondern das Civil Portepse von Gold und dunkelblauer Seide anzulegen.
Diejenigen Personen, welchen in ihrem früheren Militair-Dienst—⸗ verhältniß als Auszeichnung die silberne Ehrentroddel ver— liehen ist, haben diese Letztere zur Civil-Uniform zu tragen, voraus⸗
8 .
gesetzt, daß sie überhaupt einen Degen oder sonst ein Seitengewehr
zu derselben anlegen dürfen. Bei derselben Gelegenheit wird zugleich bemerkt, daß wegen der n nach den bestehenden älteren
*
Bestimmungen zu tragen befugt sind, neuere abändernde Vorschrif— ten nicht ergangen sind.
Da indeß für die Dienst-Uniformen der Post-Beamten allge⸗ mein der Schnitt des Waffenrocks eingeführt ist, so werden auch die Posthalter, im Falle sie Uniform anlegen wollen, Letztere künftig nach dem Schnitte des Waffenrocks zu tragen haben. Epauletts und Degen dürfen sie zur Post-Uniform nicht anlegen; auch haben sie, wie bis⸗ her, statt der Knöpfe mit dem Wappenschilde, glatte vergoldete
z ! 3
Knöpfe zu tragen. Statt der früher vorgeschriebenen blauen Bein⸗ kleider sind dergleichen graue mit orangem Paspoil von den Post—
haltern anzulegen, und was die Kopfbedeckung betrifft, so findet dte Bestimmung, daß zur Dienst- Uniform nicht der Hut, sondern die
Dr znstmihg 233 “race 1st . ö Dienstmütze zu tragen ist, auch auf die Posthalter Anwendung.
Januar 1852.
Berlin, den 24. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Preußische Bank.
Ernannt: Der Haupt-Bank-Buchhalterei⸗Assistent Schott⸗
ler zum Bank⸗Buchhalter und zweiten Vorstandsbeamten der Bank⸗
Kommandite in Elbing; Der Bank-Buchhalterei-Assistent Wenke in Elbing zum Bank⸗ Buchhalter, und der Regierungs-Haupt⸗Kasse in Bromberg zur
Dienstleistung für den bei derselben eingerichteten Bankverkehr überwiesen.
Berlin, 3. Februar. Se. Majestät der König haben
Alleranädigst geruht: dem Kommandanten von Frankfurt am Main, [ ( 8
Major Deetz, aggr. dem Zten Artillerie⸗Regiment, die Erlaubniß
zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich
ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold⸗Ordens; so wie dem
Heilia⸗
Konsul Appelius zu Livorno zur Anlegung des von Sr. keit dem Papste ihm verliehenen Komthur-Kreuzes des St. Sil vester⸗ Ordens zu ertheilen.
— — ——— — — — —
Fei den Hoffesten im Königlichen Schlosse ist es zur meidung von Unglück beim An⸗ und Abfahren der Equipagen und zur Erhaltung der Ordnung deim Aufstellen der Bedienten uner läßlich, den Anweisungen der Polizeibeamten pünktlich zu genügen.