1531 Proclam a. . Von dem Grodgerichte zu Bobrepwniki sind am 23. Juni 1777 auf die Güter Brzess i Kaspral für die Aniela von Zboinska, die 6 gattin des Gutsbesitzers von Biesiekierski, 9 kine Brautschatzsumme 10,009 Rthlr. In gen agen, und nachdem Letzterer diese Güter a,. . die minbrennen Kinder der Anielag don 3 din ; Biesiekierska, nämlich: die Ge⸗ Joseph, Hieronymus, Honorata n Biesieklersti auf den Ritter und Ludzisk auf Grund der m 23. Februar 1790
2. Oktober 1790
orden. getragen worde
10, 000 Rthlr. über lautende
weshalb deren Aufgebot beantragt worden.
Es werden daher alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder onstige Brief-Inhaber Änsprüche an diese Post und das darüber ausgestellte Instrument zu machen haben, hierdurch öffentlich vorgeladen und auf⸗ gefordert, dieselben in dem dazu vor dem Herrn Kreisrichter Wild am 19. Mai 1852, Vormittags um 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle anstehenden Termine nachzuweisen, widrigenfalls die Ausbleibenden damit werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und obiges Do⸗ kument für amortssirt erklärt werden wird.
Auswärtigen werden Anwalte Wolff, Keßl vorgeschlagen.
werden die hiesigen Rechts— er und Brachvogel
Inowraclaw, den 19. Dezember 1851.
91
Königliches Kreis-Gericht. J. Abtheilung.
Pr oklam gg. .
Ueber den Nachlaß des hierselbst am 16. März 1843 verstorbenen Bürgers, Eigenthümers und Kanzleidieners Johann Martin Schulz ist unterm heutigen Tage der erbschaftliche Liquidations= Prozeß eröffnet und der Justizrath Hannemann vorläufig der Masse zum Kurator hestrllt.
Sämmtliche unbekannte Gläubiger des Ge— meinschuldners werden hierdurch vorgeladen, sich spätestens in dem auf den 21. April 1852, Vormittags
11 Uhr,
vor dem Kreisrichter Ullrich an hiesiger Gerichts— stelle, Junkerstraße Nr. 4, angesetzten Liquida⸗ tions -Termine zu gestellen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzugeben und die vor handenen Dokumente urschriftlich vorzulegen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibe⸗ haltung des bestellten Interims-Kurators oder die Wahl eines anderen zu vereinigen. .
Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer eiwanigen Vorrechte in Betreff ih⸗ rer Forderungen an den Schulpschen Nachlaß für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden.
Denjenigen, denen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern die Rechtsanwalte, Justiz⸗Rath Br. Bardeleben, Keller, Vogel und Christiani vorgeschlagen.
Frankfurt a. d. O., den 20 Januar 1852. Königl. Kreis⸗Gericht, J. Abtheilung.
151
lian Königiiq Vrenßischt:. Saarbrücker Eisenhahn.
Die Lieferung von 8 Lokomotiven und 8 Ten— dern, welche zwischen dem 1. August und 15. Sep⸗
/ ···
164
P r 9 1a m ng
Praez sad Grodaki w Bobrewnikach na daiu 23890 Cæerwea 1777 roku na dobra ch Brzesciu i Kasprala dla Anxieli Une j ZEhboin- skiej malt onki dziedæaica d6br Ugo Biesiekier- skiego 10,000 talarò v jako summe posago va zahypoteko wand, 2929 nastapionè; spræe da? y tychẽe d6ébr pre ostatniego, dla nielet- nich dzieci Anieli Unej Zboinskiej zaḿeznèj Biesickierskiéj, to jest dla rodzensiwa Felixa, Jozela, Hieronyma, Honorat) J6zefy Biesie- kierskic na döbrach Piotrkowice i Ludaisku na moch obligacyi sado wéj z 2380 Lutego 1790 roku st6sownie do roz 1796 roku zahypotekowano resp. przepisano. VW.yvrazono 16,000 ta lar VC
1Inala 112 bye . lacone lecz dokkume nt na Ile sa ju? byè alacone,
ö e ö 3 orGadzenia z 2290
Pazdziernika
wöystawion mia ragin4é, dla tego uczynionꝶ sest wnios ek o ich ob wieszezeniu. We VW aj 81 wie c j ö waja 316 ninie jszem publicznie wsSzyscy ci, ktorzyb) do rzeανnych 19,000 talar v j dokumentu w
1üYchze wystawionego ako wlasciciele,
reę lmiocie 1 ö C Es-
syonarvusze, zastawnicy, lub inn posiadacæ-
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roscie magli pretensye, ab takowe na terminis vv l Wild na dniu 1980 z rana oO go VW miejscu z W ö* lem inte 181 9 . J wyEeczali, 943 7 w razie przeciwnym ako wemi Pre
C76 HVYIMI niesta waiad; 2 Jam) W) czeni, wC wagledæi- tam wiecane mil ; ; ; Dokument
zenie nakoczane POwy* wymien! amortvzowany uznany bedzie W miejs cu tutejszyin nie zamies sta wviaja si za obroneov pra wie dli wosei Wolff ö. vogel. Inowractaw, dnia 12. Grudnia 1851. Krole ves ki 34d pov iato w). Wyd zial
tember d. J. zu bewirken ist, soll im t Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitge— theilt. Die Lieferungs-Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:; Submission auf die Lie ferun Lokomotiven für die Eisenbahn,
der unterzeichneten Kommission
5, Wege
16
Sonnabend, den 6. März mittags 3 Uhr festgesetzten Termin einzureichen, in welchem die— selben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden. Saarbrücken, den 28. Januar Kommission für
Königliche ö Saarbrücker Eisen
261 . Berlin-Potsdam-Magde—
burger Eisenbahn.
In Gemäßheit unserer Bekanntmachung 27. November v. J. sind nachstehende Obliga—⸗ gationen unserer Bahn am 22. Dezember v. J zum Zweck der Amortisation ausgeloost worden, und zwar:
a) von den 4proz. Obligationen Litt. B, 5 7566. 7569. 7603 8, 760. , 80h. 7960. 7989. S045. 8209. 8228.
8361. S406.
.
Nr. 402 7546. 7685. 7936. 8 12.
29 * S253.
5 2 .
894 8001. S245. 497 474 8427. 84/1
— — —
N 09
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Ve
Heute den 4. Februar 1852 ist ausgegeben worden:
Siebzehnte Sitzung der ll.
11
Kammer. . . Total 644 Bogen des J. Abonnements.
Redaction und Rendantur:
b) von den 5proz. Oblizationen Litt C. Nr. 193. 194. 197. 198. 274. 332. 589. 1063.
gebenen 4proz. X
1 1 seren Hauptkassen in Berlin
11541
9772 Personen und betrug d
8249.
rhandlungen
8539. S760. 8878. 9113. 9213. 9362. 9556. 9568. 9914. 9964.
Stück à2 200 Rthlr.
S561. S575. 8801. S828. 8963. 8965. S967. 9139. 141. 9144. 9167. 9274. 9g282. 9292. 9325. 9366. 9394. 9428. 9441. 9618. 9622. 9767. 9868. to o0og99. 4044418.
15,200 Rthlr.
S642. 8832.
S657. S840. 9034.
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preis-Erhöhung. mit geiblatt (Breuß. Adler-Zeitung) in 8gerlin: 1 Rthir. 7 Sgr. 6 Pf.. in der ganzen Konarchie 1 Rthir. 175 Sgr
2
1825. 3219. 3221. 3616. 3767. 4184. 4576. 4733. 5104. 5320. 5518. 5799. 5879. 5899. 6000. 6102. 6262. 6308. 6370. 6743. 7591. 7631. 7818. 7932. 8154. S334 8995.
9925.
1623. 1641 ö 21t.
8533. 8669. 8793. 9.
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Da⸗ At n eimen l 8 ** 24 * 8 16. 2 S u 6 in nuarter 26* Königlich Preuß ischeer n allen Theilen der Kanarchte ahn⸗ R 1 — ö . 4 . * Königl. Preuß, S taens - Anzeiger
10,1419. 10,682. 16, 11, 300 12,025. 4
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1
Auf den Bericht vom 13. Bau einer Chaussee von Franksurt a.
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über Müllrose, Bees burg durch den zu diesem Zwecke gebildeten Verein, letzterem eine nach Maßgabe des Fortschreitens der Bauarbeiten zahlende Prämie von 10,000 Rthlr. pro Meile, welche nach Bed— aus dem Chaussee-Neubau-Fonds zu entnehmen ist.
D 1851. = 2
9. dezeml Triedrichk Wilhelm.
18,007. 18,189. 18, ; — 19491. 19,992. 20,033. 20,034. 20,057. 20, 304. 20, 425 20,445. 20,655. 20,658. 20,
Charlottenburg, den 20, 882. 20,969. .
22,917. 23,338. 23.405. 24,250. 24,426. 24,456. 24, 457. 24,859. 35,338. 25,932. 25,933. 26,52 „69g. — 9 versetzten Kreis- den Charakter als
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den für Stamm --Actien der
g-⸗Halberstädter Eisenbahn Gesellschaft ausge Justiz⸗Minister O ß lig gnuen nunserer Bes s . ; . .
k Der Gerichts-Assessor Mendthal Rechts-Anwalt bei dem Kreisgerichte
nes NMobnsih es dvdSaselßf 6 8 Wohhnsitzes daselbst, ernannt
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Dire lto rium . niß der Königlichen Ober-Aemter in und
— chweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn. anderen Stra fsa chen.
Nachdem mit dem 1sten d. M. die Organisation der Gerichtsbehörden in den hohenzollernschen Landen eingetreten und damit die Trennung der richterlichen Befugniffe von dem Wirkungskreise der Ober -AUemter erfolgt ist, nehmen wir Veranlassung, den Königlichen Ober-Aemtern über die densel⸗ ben, als nunmehrigen reinen Verwaltungs-Behörden, noch verbleibenden Be⸗ fugnisse in Polizei⸗ und anderen Strafsachen Folgendes zur Nachachtung zu eröffnen: .
In ihrer Eigenschaft als Polizei⸗Behörden sind sämmtliche Bürger meister- und Vogt-zlemter, vor Allem aber die Königlichen Ober-Aemter eben so berechtigt als verpflichtet, allen Zuwiderhandlungen gegen die beste— henden Gesttze, also namentlich allen Verbrechen, Vergehen und Uebertre— tungen nachzuforschen, den Thäter zu ermitteln, resp. festzunehmen und dessen Bestrafung herbeizuführen. In der bestehenden Verpflichtung der
Hohenzollernsche Lande
beider Kammern.
Schwieger.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
.
Bürgermeister und Vögte, strafbare Handlungen, welche zu ihrer Kenntniß
OC J . 2 ö genehmige Ich den
. . 3 ö , — 1. *. . J . . . 6 8 . kow, Lübben, Luckau, Schlieben, Herzberg und Torgau nach Eilen— und bewillige
spfort dem vorgesetzten Oberamte unter gleichzeitiger Bezeichnung
'twa ergriffenen Maßregeln, anzuzeigen, wird Nichts geändert. ö „Handelt es sich um ein Verbrechen oder Vergehen (s. §. 4 des Straf⸗ gesetzbuches vom 14. April 1851), so ist die Denunciation, resp. die poli—⸗ zeilichen Vorverhandlungen Königlichen Staats⸗Anwalte in Hechingen u übersenden. Handelt es sich um bloße Uebertretungen, so sind die frag⸗ lichen Verhandlungen dem betreffenden Polizei⸗Anwalte zu übergeben s. S. 4 des Geseßzes „Januar 1849). Bei besonders wichtigen Verbrechen daif die ichtigung des Staatsanwalls nicht bis zur Beendigung der nöthig en polizeilichen Voruntersuchung verschoben, - Einleitung der letzteren dem Staats⸗
ß des Vorgefallenen — nöthigenfalls durch
gegeben werden. Insbesondere muß dieses
sondern es 6 n . kLLELIII 8̊ 7 . nt
einen erpressen Boten geschehen.
1) bei gewaltsamen Todesfällen, damit die gerichtliche Obduction
Leichnams beantragt werden kann. Die Oberämter haben bis
für die sichere Aufbewahrung des Leichnams zu sorgen.
Bei Brandfällen, in welchen ein Verdacht vorsätzlicher oder fahrläs⸗
iger Brandstiftung sich herausstellt, damit die gerichtliche Feststellung Thatbestandes erfolgen kann. 2
Aldn der bestehenden Verpflichtung der Oberämter,
Ursache des Feuers vorläufig zu ermitteln und den Bran stellen, wird nichts geändert.
Ist von der Polizei⸗Behörde die vorläufige Verhaftung des Angeschi digten vorgenommen worden, so ist in allen Fällen die Uebergabe der treffenden Verhandlungen an den Staats- resp. Polizei-Anwalt nach s. des Gesetzes vom 12. Februar 1850 zu beschleunigen. Nicht erforderlich ist, daß jedesmal mit der Uebersendung der auch der Angeschuldigte selbst sofort nach dem 5 Po- lizei⸗ Anwalts transportirt werde; die Verha ung ist aber leicht erkenntlich als Arrest⸗ Sache zu bezeichnen, als dan ie weitere Entschließung des Staats- resp. Polizei⸗Anwalts event. die liche Beschlußnahe über die Fortdauer der Verhaftung abzuwarten bleibt. Den Requisitionen der Staats- und der Polizei⸗-⸗Anwälte wer igung auch wegen Einleitung polizeilicher Voruntersu— ungen haben di Vber⸗ Aemter Folge zu leisten, oder wenn si ; ken f s ungesäumt an uns zu berichten.
Wann eine vorläufige Verhaftung Unterbehörden u Beamte zulässig ist,
19 9H r 34 ̃— 2. Februar 1850 beurthe
8 . Und eben
strafbaren Handlung en betroffen oder verfolgt wird; selbst später, Umstände ergeben, welche die zeber oder Theilnehmer einer strafbaren Handlung und der eigene Schutz der betreffenden Person e g der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherhei tung dringend erfordert. Beim Vorhandensein einer dieser Fälle muß geschehen, wenn es sich um ein Verbrechen Bei Uebertretungen, also z. B. bei einfachem Strafgesetzbuches), ist die vorläufige Verhaftung nur dann wenn der Fall ad 3 vorliegt oder der Angeschuldigte Handelt es sich um ein geringes — unterbleiben, wenn mit Grund anzunehmen i tene Angeschuldigte seine Freiheit weder zur Erschweru noch zur Flucht mißbrauchen werde. Bei Vornahme polizeilicher Haussuchungen sind Gesetzes vom 12. Februar 1850 zu beachten. Da nur die Polizei⸗Strafgerichtsbarkeit übrigen Polizei⸗Behörden an die Gerichts -Behör des Gesetzes vom 2. Januar 1849), so sind a Polizei⸗Anwalte zur Erhebung der Anklage ; Verletzung einer polizeilichen, eine ausdrückliche den Vorschrift auf die darin angedrohte fe erkannt Alle übrigen polizeilichen Vorschriften bleiben dagegen nach den Ober-Aemtern und den übrigen Polizei⸗Behörden zu bea der bisherigen Weise auszuüben. . Im Einzelnen lassen wir nun achtung folgen:
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noch folgende