1852 / 33 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Spiritus 137 b

95 Br., Herbst 107, 105 bez Juni Juli 127 bez.

ELari harm, 5. Eebruar, 2 Uhr d lin- Hamburg 983 Magdeburg- N . Spanische inland. Schuld 353. Kieler 19.

; ö au. 98 zu haben. Getreidebörse: Rogen flau, 78S * . Gel 1885, 183, 20

2 Ukbr 55 Minuten Nachmittags Ber- irge 61.

jz. Sardin. S343 G.

ö. 168 z., Frühjahr 186 Here,, 896 Paris 951. Mecklenburger 83.

wei, nin bi! 281. 319. 5145. 749. Kalfee 1300 Sack

1

3p O2. Spanier 38

kKurhessische Loose 323. Amsterdam 101.

36 *

den 50 Gulden - Loosen sind folgende Serien gezogen worden: 245.

4

Badische Loose 3 5

proz. Spanier 184. Wien 963. 8

Lombarden 79. London 120.

Haar ESrarHhe. Mittwoch, 4. Februar. (Tel. Dep. d. C. B.) Von.

543

86

Xniem, Mittwoch, 4. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten

liger zu haben ohne Käufer,. 8 ö . ö Domingo 375 bis 44. Zink S00 Ctr. loco 95, 1000 Ctr. Lieferuns 9* (Tel. Dep. d. C. B.) Günstige Stimmung. Silberanlehen 1045. 5pro Fra HL fert a. IE.. Mittwoch, 4. Februar, Rachunittatzs 2 Uhr. Metalliques 94 47pros Metalliques 843. Bankactien 1224. Nord- (Tel. Dep. d. C. B.) (Wegen unterbrochener Linie wischen Erfurt balm 152575. 1839 Loose 120. Lombarden 26. Londen 12, 16 Ind Frankfurt a. M. verspätet eingetroffen. Nordbahn 383 kLpror. ] Augsburg 12335. Hamburg 1812. Paris 146 Gold 293. Silber 23.

Metalliq. 68 5proꝛ2. Metalli q. 76. Bankactien 1199. 18391. Loose , ·ᷣ·CV—ůQKK— ' b ‚⏑p ü 7 . ö

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158 Ste d br ie f.

Die Wittwe Hiller, Marianne geb. App el,

53 Jahr alt, aus Kurnick bei Posen gebürtig und zuletzt hier wohnhaft (don. der Mehreres nicht angegeben werden kann), ist wegen fahr⸗ lässigen Bankerutts rechtskräftig zu einjährigem Gefängniß verurtheilt worden und hat, sich von hier enifernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Auf- enthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte der 20 Hiller Kenntniß haf, wird aufgefordert, davon unver— züglich der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗Be— hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil' und Militair-Behörden des In, und Aus landes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Direction abzuliefern. Ez wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 28. Januar 1852.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Üntersuchungs-Sachen, Deputa— tion IV. für Vergehen.

159 ö Bekanntmachung.

Der Fuhrherr Martin Raack ist wegen wiffentlichen Meineides durch rechtskräftiges Er— kenntniß mit Ausstoßung aus dem Soldaten⸗ stande, dem Verluste des Rechts die preußische Nationalkokarde zu tragen und aller bürgerlichen Fhren und Gewerbe zu einer einjährigen Straf arbeit und außerdem zu einer Geldbuße von 40 Rthlrn. 16 Sgr., welcher im Unvermögens— fall vierwöchentliche Strafarbeit zu substituiren, mit öffentlicher Bekanntmachung dieses Urtels, auch Stellung unter Po izei⸗Aufsicht auf achtzehn Monate bestraft worden.

Dies wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 28. Januar 1852. Untersuchungs-Abtheilung des Königlichen Stadt—

gerichts, Deputation II. für Vergehen.

157

, 3 hinter den Kupferschmid! Friedrich Krüger aus Letschin unteim 13. August v. J. erlasssne und in Nr. A3 des Staats⸗ Anzeigers pro 1851 veröffentlichte Steckbrief ist durch Er— greifung des ꝛc. Krüger erledigt.

Kustrin, den 30. Januar 1852.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

132 Ediktal⸗Vorladung

der Gläubiger in dem erbschaftlichen Liquidations-⸗ Prozesse über den Nachlaß des verstorbenen

Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer.

Ueber den Nachlaß des am 2. Mai 1849 hier⸗

selbst verstorbenen Kaufmanns Johann Einst

Kämmerer ist am 15. September 1850 der erb—=

schaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am .

17. April 1852, Vormittags It Uhr, vor dem Herrn Stadt und Kreisrichter Dr. Ham brook, im hiesigen Gerichtshause, Verhand— lungszimmer Nr. 2, an.

Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte für verlustig er— klärt und mit seinen Forderungen nur au das— jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben

möchte, verwiesen werden.

Den unbekannten Gläubigern werden die hie sigen Rechtsanwalte Herten Boie, Matthias und

X z. 9 J 63. 8 . . 6a . / Justizrath Liebert als Mandatarien in Vorschlag

X

gebracht.

t- und Kreisgerich theilung.

.

i566 Rheinische Eisenbahn— Gesellschaft. Emission der neuen Coupons

Ell. erte) (Stamm⸗) Aetien.

zu den Prioritäts Die Inhaber der Prioritäts- (Stamm-) Actien werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen Coupons (II. Serie) gegen Aushändigung der zum Empfang berechtigenden, mit der J. Serie ausgegebenen gedruckten Anweisungen bei uns in werden konnen. Ungegend ist Herr S. Bleich— erlangen die Einziehung der zesorgen.

Empfang genommer Für Berlin und röder bereit, auf V neuen Coupons zu

3 7 * . 9 Köln, den 2. Februar 1852.

d J. *

K Spezialdirektor. 19421 Ediktalladung.

Nachdem der Hausbesitzer und Fabrikant Ernst Gottlieb Krusche zu Reichenau seine Insolvenz angezeigt hat, hierauf aber unter seinen bekann⸗ ten Gläubigern ein Vergleich abgeschlossen wor⸗

den und zu dessen Befestigung mit Erlassung von

Ediktalien zu verfahren ist, so werden die unbe⸗ fannten Gläubiger genannten Krusche's, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dessen Vermögen zu haben glauben und bei dem bemerkten Vergleiche nicht berücksichtigt worden, andurch öffentlich ge—⸗

laden,

den achten April 1852

zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzlei⸗ stelle bei Verlust ihrer Ansprüche und der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an- zumelden und zu bescheinigen, sich auch über Annahme des abgeschiossenen Vergleichs unter der Verwarnung, daß sie außerdem für ein— willigend in denselben erachtet werden sol⸗

An die Abonnenten der stenographischen Berichte

Heute den 5. Februar 1852 ist Achtze

ausgegeben worden:

1

len, bestimmt zu erklären, nach Befinden mi dem bestellten curator litis et bonorum, so wie der Priorität halber unter sich, rechtlich zu ver fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen,

den siebenundzwanzigsten Mai 1852 der Inrotulation der Akten und

den fünfundzwanzigsten Juni 1852 der Publication eines Bescheides, der rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Kloster St. Marienthal, den 30. Oktober 1851. Justiz- Kanzlei allhier. Für den Syndikus: Stifts⸗Aktuar.

Stifts =

* o ol Riedel,

1722 Ediktal⸗Ladung. Der hiesige Fabrikant Johann Andreas

115

Bursch sen. hat seine Insolvenz erklärt und ist daher zu seinem Vermögen der Konkurs prozeß eröffnet worden.

Es werden daher die bekannten und unbekann— ten Gläubiger Bursch's und überhaupt Alle welche an dessen Vermögen aus irgend einem

Grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch

geladen, bei Strafe des Ausschlusses, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, in dem auf den 13. Februar 1852 anberaumten Liquidations -Termine zu echter früher Gerichtszeit an hiesiger Stadtgerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte und in⸗ struirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre For derungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verordneten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich darüber zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschlie ßen, und den 2. April 1852 der Publication eines Präklusiv Bescheides, wele rücksichtlich der Ausbleibenden für geschehen erach tet werden wird, ferner den 16. April 1852 der Abhaltung eines Verhörs zum Behuf der Abschließung eines Hauptvergleiches, wobei von denjenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen oder sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüssen der übrigen Gläubiger beitreten, dafern aber eine Vereinigung nicht zu Stande kommt, den 24. April 1852 der Inrotulation der Akten und den 15. Juni 1852 der Publication eines Locations“ Erkenntnisses, welches in Ansehung der Ausbleibenden blizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme

künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Stadtgericht Krimmitzschau, am 8. Septem-

ber 1854 Redslob, Stadtrichter.

über die Verhandlungen beider Kammern.

hnte Sitzung der II. Kammer ... ...... 3 Bogen.

Total 673 Bogen des J. Abonnements.

Redaction und

Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement deträgi 20 Sgr. für g Jahr in allen Theilen der Ronarchie ohne Preis Grhäöhung.

Mit Ggeiblatt (Preuß. Adler-Seitung) in gerlin: 1 Rttzlr. 7 Sge. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1Rthlr. 175 Sgr r —— ‚.

*

Königlich Preuf

Ale Po Anstalten des An und Auslandes nehmen Festellung auf den Königl. Preuß. Staats- An;eigtr an, für gerlin die . Expe Bittonen: zehren-sStraße Ur. 57. und Sch adows -- Straße Nr. 4.

8.

zi scher

1

5tanats-

15 33. Berlin,

Sonnabend den 7. Februar

.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Archidiakonus an der St. Petrikirche zu Berlin, Karl Joachim Ernst Georg Helm, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis-Steuer-Einnehmer Gillard zu Montjeie, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, und dem vom 2 sten Insanterie⸗Regiment zur Reserve entlassenen Gefreiten Krüger, die Rettungs-Medaille am Bande; 9 Dem Bürgermeister Beyer in Potsdam den Titel: „Ober— Bürgermeister“;

Dem Rendanten der Militair-Pensions-Kasse, Hauptmann a. D. von Ribbentrop; so wie w Kassirer Walter bei der General-Militair-Kasse den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen; und

Den bisher bei der Staats-Anwaltschaft zu Prenzlau beschäf— tigten Kreisrichter von Bertrab zum Staats-Anwalt bei den Kreisgerichten zu Glatz und Habelschwerdt, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Glatz, zu ernennen.

Berlin, 5. Februar 1852. Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Groß—

w

her zog neks⸗ 9 . 9 v herzogin nebst dem Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗

Schwerin sind von Schwerin, und Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin nebst der Herzogin Karoline von Mecklenburg⸗Strelitz sind von Neu. Strelitz hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung betreffend die Bildung der Berg⸗

bau⸗Gesellschaft „Mansfeldische Kupferschiefer 3 bauende Gewerkschaft“ mit der Eigenschaft einer juristischen Person.“ 's Königs Majestät haben unterm 21. Januar d. J. der durch V Gewerkschaften unter schie ferhauende Gewerkschaft“ neu gebildeten Bergbau⸗ Gesellschaft, welche zu Eisleben ihren Sitz haben soll, die Eigen⸗

5

Der Drucker, Verleger und Herausgeber des in Köln wöchent—⸗ lich sechsmal erscheinenden . sölnischen Anzeigers“, bereits am 25. September 1850 in Betreff einzelner Artikel dieses Blattes wegen unterlassener Cautionsbestellung zu einer Geldbuße von funf— zig, Thalern, eventuell vier Wochen Gefängniß verurtheilt, ist— nach eingetretener Gesetzeskrast des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 wegen des nämlichen Vergehens in Betreff der in den Blät⸗ tern vom 6, 17. und 19. Juni 1851 enthaltenen Artikel: „Der Aus⸗ flug nach St. Petersburg und Anekdoten“, „Scenen aus Spanien“ Die Trabucayren“, „Eine Hochzeitsfeier in Konstantinopel und Anekdoten“ und „Geschichte einer Schachmaschine“ vor das Zucht⸗ polizeigericht gefordert, durch das Uriheil der ersten Instanz frei⸗ gesprochen, dagegen in Folge der Berufung des öffentlichen Mini⸗ steriums durch Ürtheil der Appellationskammer zu einer Geldbuße

von dreißig Thalern, eventneil zehn Tagen Gefängniß verurtheilt

worden.

Das lossprechende Urtheil gründet sich darauf, daß nach 885. 11 und 17 des Gesetzes vom 12. Mai 1851, welches in diesem Punkte mit der Verordnung vom 5. Juni 1859 übereinstimme, die Cau⸗ tionsleistung nur für die periodischen Blätter politischen oder sozialen Inhalts eingeführt sei; daß das fragliche Blatt nach seiner Tendenz und seinem Inhalte nur für die Aufnahme amt⸗ licher Verordnungen, Familiennachrichten und Nachrichten von ört⸗ lichem Interesse bestimmt sei, sich mit politischen und sozialen Fra⸗ gen nicht befasse, und nur zur Ausfüllung des Raums Artikel über wissenschaftliche und technische Gegenstände, Anekdoten und dergleichen aufnehme; während das reformatorische Urtheil ausführt, daß nach 8. 11 des Preßgesetzes die Cautionspflicht die Regel sei; daß die fraglichen Artikel, welche schönwissenschaftlichen Inhalts seien, zu den gesetzlichen Ausnahmen (8. 17) nicht gehör— ten, und daß nach der Enistehungsgeschichte und den Motiven des 8. 17 in Betreff der Cautionspflicht kein Zweifel sei; daß dagegen, da die frühere Verurtheilung wegen gleichen Vergehens nicht unter

X

dem Gesetze vom 12. Mai 1851 stattgefunden, der Rückfall hier

schaft einer juristischen Person zu verleihen und das Gesellschafts-⸗

Statut Allergnädigst zu bestätigen geruht.

Die Allerhöchst vollzogene Bestätigungs-Urkunde und das ge⸗ dachte Statut werden durch das Amtsblatt der Regierung zu Mer⸗ seburg zur öffentlichen Kunde gelangen. 5

Berlin, den 3. Februar 18562.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

(gez) von der Heydt.

Justiz⸗Meinisterium. Erkenntniß des Rheäinischen Revisions— tionshofes vom 6. Januar 1852 periodischer Blätter belletristischen

und Cassa⸗

Kautionspflicht

nicht vorliege.

Co Rn &vr

Die erkannte Geldbuße ist nach 8. 42 des Preßgesetzes, die ihr ibstituirte zehntägige Gefängnißstrafe aber nach §. 17 des Straf gesetzbuches bemessen.

Gegen das zuletzt erwähnte Urtheil hat der Königliche Ober⸗ Prokurakor den Cassations-Rekurs ergriffen. In der Rechtferti— gungsschrift wird ausgeführt, daß, da der Cassations-Verklagte be⸗

ö 22 Herausgeser 8d *

reits wegen unterlassener Cautions-Bestellung als verurtheilt sei, die im §. 42 des Preß

3 * g des Mun

„Kölnischen Anzeigers“ 2 g fetzes bestimmte Strafe des Rückfalls hätte ausgesprochen w den müssen. Es sei unrichtig, wenn das angegriffene Urtheil annehme daß der Rückfall nicht vorliege, weil die frühere Verurtheünng nicht unter dem Gesetze vom 12. Mai 1851 stattgefunden. Wenn auch eine Verletzung des Artikels VI. des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuche nicht vorliege, weil sämmtliche Blätter, von welchen es sich hier handle, vor dem 4. Juli v. J. erschienen seien so verletze doch das angegriffene Urtheil den S. 1 des Preßgesetzes, welcher in Betreff des Rückfalls nichts weiter voraussetze, als eine es nämlichen Vergehens innerhalb

1 1

betreffend die

Inhalts und die Berücksichtigung früherer Bestrafun⸗

gen beim Rückfalle. Verordnung vom 5. Juni 1850 (Gesetz Sammlung S. 329.) Gesetz vom 12. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 273.) ö. Bir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König . Preußen 2c., thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß 4 Revisions- und Cassationshof zu Berlin in seiner öffentlichen itzung vom 6. Januar 1852 10. folgende Entscheidung erlassen hat:

frühere Verurtheilung wegen des n der letzten fünf Jahre, womit auch di falls im Artikel 58 des älteren rhein mentreffe. Der Cassationskläger hat demgemäß daß das Urtheil der Correctionell-Appellations lichen Landgerichts zu Köln, insoweit als da Rückfalls nicht ausgesprochen worden, kassirt, und statt der Geld— buße von dreißig Thalern eine Geldbuße von vierzig Tl im Unvermögenefalle eine vierzehntägige Gefängnißstrafe gegen den Cassationsverklagten erkannt werden möge. Uurtheil. In Erwägung, daß die bezeichneten Artikel des

estimmung

. e Begr 1 ö.

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setäzbuchks zusam⸗

uf angetragen: * 2

des Koöͤnig⸗

1 8 e Strafe des sir

Koͤlnischen