—
Fran kfearkt a. N., Donnerstag, (Tel. Dep. d. C. B.) n Metalliq. 77. Bankactien 1205. 383. 5proz. Spanier 1845. 323. Wien 97. Lombarden S0. dam 101.
wien, Donnerstag, (Tel. Dep. ö. C. B.) Silberanlehen 1042.
2 ) 8 proz. Metalliques S847. Bankactien 1225. . 120. Lombarden 987. London 12, 16.
burg 1817. Paris 146.
Nordban 383. 43proz. Metallid. 68. 1539r. Loose 993. Badische Loose 374. Kurhessische Loose London 1203. Paris 953. Amster-
5. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. o5proz. Metalliques 94. Nordbahn 1517. 1839 Augsburg 1233. Ham- Gold 29. Silber 23.
172
6.5. Februar, Nachmittags 2 Uhr.
5proꝛ. 3Zproꝝ. Spanier
eingetroffen.
Earis, Donnerstag, 5. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (¶ Tel. Dep. d. C. B.) Sproz. 65, 10. 5proz. 103, 25.
KEendeon, Mittwoch, 4. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi— nuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 967, 3. Korn, still, doch fest.
Ver - orks, Sonnabend, 24. Januar. (Tel. Dep. d. C. B.)
Das bereits fällige Dampfschiff „Amerika“ ist hier immer noch nicht
LIver woc, Dienstaß, 3. Fchrnar. (Tel. Dep. d. C. B.)
Eaumwolle 4000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
16] Steckhbrief.
Der unten näher bezeichnete ehemalige Ban— quler Leonhard Lip ke von hier ist der Üünterschlagung einer sehr bedeutenden Geld- ö dringend verdächtig und hat sich von hier enfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf⸗ enthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des c. Lip ke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unper⸗ züglich der nächsten Gerichts- oder Polizei · Be⸗ höide Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil und Militair⸗Behörden des In- und Aus landes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr— lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versicheri. .
Berlin, den 5. Februar 1852.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen, II. Kom— mission für Voruntersuchungen.
Signalement des ze. Lipke.
Derselbe ist 70 Jahr alt, in Königsberg gebo⸗ ren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat keine Haare mehr, sondern trägt eine schwarze Perrücke, hat blaue Augen, graue Augenbrauen, ovales Kinn, ovale Gesichts bildung, gesunde Gesichtsfarbe, lange Nase, gewöhnlichen Mund, kleinen grauen Backen⸗ bart, ist von untersetzter starker Statur. Beson⸗ dere Kennzeichen und Bekleidung können nicht angegeben werden.
163 w
Der ehemalige Stadtgerichts ⸗Rath Heinrich Simon aus Breslau, welcher durch schwurge— richtliches Erkenntniß vom 1. September v. J. wegen Hochverraihs zu lebenslänglicher Zucht- hausstrafe und dem Verlust der bürgerlichen Ehre verurtheilt worden ist, und sich gegenwärtig in Zürich in der Schweiz aufhält, soll nach dem Beschlusse des unterzeichneten Gerichtshofes zur Haft gebracht werden.
Es werden daher alle Civil- und Militair— Behörden des In. und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Simon zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und ihn an uns abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der da— durch entstandenen baaren Auslagen, und den Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill— fährigkeit zugesichert.
Eine Persons-Beschreibung kann nicht beigege⸗ ben werden.
Breslau, den 26. Januar 1852.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Strafsachen.
1822
„Dle dem Scharfrichterei⸗Besitzer Semmler ge— hörige Scharfrichterei hierselbst Nr. 39 nebst Pertinenzien, abgeschätzt, und zwar die Gebäude auf 2981 Thli. 18 sgt. A Pf., die Gerechtigkeit auf 14,787 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst
Hopothekenschein in unserer Registratur einzu— sehenden Taxe, soll am 24. April 1852., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Greifenhagen, den 36. August 1856, Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
131 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg. .
Das in der Dorfschaft Reichfelde Nr. 10 des Hypothekenbuchs gelegene Grundstück der Friedrich Alexander und Auguste gebornen Redecker, Broes-= keschen Eheleute, abgeschätzt auf 7400 Rthlr. zu⸗ folge der nebst Hopothekenschein und Bedingun⸗ gen im III. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 14. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordent— licher Gerichtsstelle subhastirt werden.
(te5öl Nothwendiger Verkauf.
Das zur Konkursmasse des Gold- und Silber⸗ waarenhändlers Neumann Aronsohn gehörige, aus einem Haupt- und Seitengebäude nebst Hof raum bestehenden, in der Altstadt Suh No. 31 belegenen Grundstücke, abgeschätzt auf
5478 Rihlr. 260 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll
am 6. September c., Vormittags 11 n. vor dem Herin Kreisgerichts ⸗Rath Sch aller an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Kridar Neumann Aronsohn wird hierzu öffentlich vor⸗ geladen.
Thorn, den 21. Januar 1852.
Königliches Kreisgericht J.
14 .
In Folge beantragten Aufgebots der am 31. Mai 1851 ausgestellten, von Traugott Haupt⸗ mann zu Alt-⸗Gersdorff, Ordre Th. Liedloff auf sich gezogenen, in Frankfurt a. d. O, zur Mar⸗ garethen⸗Messe 1851 zahlbaren, von Th. Liedloff on Robert Winkler und von diesem unterm 14. Juli d. J. an die Handlung Haase er Sohn zu Themnitz girirten, verloren gegangenen Anwei⸗ sung über 382 Thlr. 25 Sgr., werden alle die— jenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder fonstige Briefs Inhaber Ansprüche auf jene Anweisung zu machen haben, zur An— meldung derselben auf
den 21. April 1852, Vormittags
141 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Junkerstraße Nr. 4 vor den Kreisgerichtsrath Nischelsly, unter der Ver— warnung vorgeladen, daß sie bei ihrem Ausblei⸗ ben mit ihren Ansprüchen werden präkludirt, ih⸗ nen ein ewiges Stillschweigen damit wird auf— erlegt, und die oben bezeichnete Anweisung wird für ungültig erklärt werden. J
Densenigen, welchen es hier an Bekannischaft fehlt, werden die hiesgen Rechts⸗-Anwalte Keller, Christiani und Vogel als Bevollmächtigte vor⸗ geschlagen. ö.
Frankfurt a. d. O., den 10. Dezember 1851. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
169 Pr ok lam a.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 27. Oktober v. J. hierselbst verstorbenen Hausirers Ernst Bügel, zu welchem namentlich zwei auf den Deichstücken bei Triebsees belegene pommersche Morgen Acker gehören, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, dieselben in einem der nachstehenden Termine,
den 21. Februar, 6. und 20. März v. J., Vormittags 11 Uhr, anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses.
Franzburg, den 1. Februar 1852.
Königliche Gerichts⸗Kommission.
stöll Bel anntmachung g.
Das Postfuhrwesen in Stettin soll zum 1. Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer⸗ den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober- Post= Direction melden.
Stettin, den 4. Februar 1852.
Königliche OberPost-⸗Direction.
162 Bekanntmachung.
Dle General-Versammlung der Mitglieder der Hagelschaden-Versicherungs - Gesellschaft zu Er— furt wird
den 1. März d. J. im Gasthofe zum Schlehendorn hierselbst abge— halten werden.
Indem wir dies statutgemäß veröffentlichen und zu zahlreicher Theilnahme die Mitglieder einladen, bemerken wir, daß, außer der Vorlage der Schlußrechnung von 1851 und der nach S. 32 vorzunehmenden Wahl, noch das nach dem Beschluß der vorjährigen General⸗Versammlung vom Direktorium im Zusammentritt mit dem Kuratorium neu redigirte Statut auf Anordnung der höchsten Behörden berathen und durch Be⸗ schlußnahme festgestellt werden soll.
Erfurt, den 28. Januar 1852.
Das Direktorium der Hagelschaden ⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft daselbst. Steu ber. E. Schmalfuß.
i5ö]! Bekannt m a ch u 18. Aachen-Düsseldorf-⸗Ruhrorter Eisenbahn.
eee, Die Partial-Quittungen Nr. 9600 bis g649 der Aachen⸗ D, Düsseldorfer Eisenbahn-Gesell—
schaft — 50 Stück à 5Prozent
fordern wir daher mit Bezug auf die Bestim—
Aachen, den 2. Februar 1852. Königliche Direction der Aachen-⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 6. Februar 1852 ist ausgegeben worden: . Achtzehnte Sitzung der J. Kammer... .. 23 Bogen.
Total 697 Bogen des J. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Das ABonnen ent beträgt 20 Sgr. für 4 Jahr allen Theilen der Konarchie ohne Preis -Erhöhung.
Mit Zeiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gerlin 1 Rthlr. 7 Sgr. tz Pf.. in der ganzen Monarchie: 1è1Nthir. 175 39gr
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Alle Poll Aastaltlen des n Auslandes nehmen Sestelung ar den Königl. Preuß. S taats- Anzeiger an, für Serlin die ö Expeditionen: 83 8Sehren- Straße Rr. 5 r Schadows-⸗- Straße Rr. 4
. . — * — —
ET.
reus;ischer
1
Berlin, Sonntag den 8. Februar
1852.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Amtsrath von Kähne zu Petzow bei Potsdam das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu ver 19 h 8 - leihen.
Staats- Ministerium. Beschluß vom 21. Dezember 1851 — daß in Diszi— plinar-ÜUntersuchungen gegen Garnison-Schullehrer die Entscheidung erster Instanz den Provinzial-Schul⸗ Kollegien zustehen solle. Auf den Antrag des Kriegs-Ministers vom 8. November d. J., für die Garnison-Schullehrer die entscheidende Disziplinar-Be— hörde erster Instanz zu bestimmen, beschließt das Staats-Ministerium auf Grund des §. 8 der Ver⸗ ordnung vom 11. Juli 1849, daß in Disziplinar-Untersuchungen gegen Garnison-Schullehrer die Entscheidung erster Instanz den Provinzial-Schul⸗Kollegien zu überweisen. Von diesem Beschlusse erhalten die Minister des Krieges, des
schrift, um danach für ihre Ressorts das Erforderliche zu veran— lassen. Berlin, den 21. Dezember 1851.
Y e 8 S834 a 9 4 99 2 j ;
ö —— 23. Xx. i 4 . 4144* oon Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Stock
hausen. von Raumer. von Westphalen.
Mi nisterium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ctrikular Verfüägnng vom 17. November 1851 — he⸗
treffend die Ertheilung von Gewerbescheinen für
Musik⸗Gesellschaften, deren Mitglieder ihren Wohnsitz in verschiedenen Regierung s-Bezirken haben.
Es ist zur Sprache gekommen, daß zwischen einigen Regierun— gen eine Meinungs-Verschiedenheit darüber besteht, ob in dem Falle, wenn die Mitglieder einer Musik-Gesellschaft, welche ihr Gewerbe im Umherziehen treiben will, ihren Wohnort nicht sämmtlich in demsel— ben Regierungs-Bezirke haben, in welchem der Wohnort des Vor— stehers der Gesellschaft belegen ist, der Gewerbeschein doch von der Regierung, in deren Bezirk der Vorsteher der Gesellschaft wohnt, allein zu ertheilen sei und ob auch die nicht in dem Bezirke dieser Regierung wohnenden Gehülfen mit in den Gewerbeschein aufgenommen werden können, — oder ob die Mitglieder
nigen anderen Regierungen, in deren hort der betreffenden Mitglieder belegen ist, von dem ge— machten Antrage in Kenntniß zu setzen und
nruerung von Gewerbescheinen für Musikgesellschaften, deren Vor— steher ein Ausländer ist, steht derjenigen Königlichen Regierung
zu, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben werden soll und bei
welcher der Vorsteher sich deshalb meldet.
. Bestehen in dem einen oder dem andern Falle die übrigen Mitglieder der Gesellschaft aus Inländern, die ihren Wohnsitz in dem Bezirk derselben Königlichen Regierung haben, bei welcher der Gewerbeschein nachgesucht wird, oder aus Ausländern, so unterliegt es keinem Bedenken, daß die Königliche Regierung, welcher daͤs Zesuch vorliegt, in Gemäßhett der §5§. 11., 12. und 18. des Hausir⸗ Regulativs vom 28. April 1824 allein darüber zu befinden hat. „So weit es sich aber davon handelt, in einen solchen Gewerbe⸗ schein, als Gehülfen, Inländer mit aufzunehmen, welche ihren
Wohnsitz in anderen Regierungsbezirken haben, ist dem nicht ohne
Mitwirkung der betreffenden anderen Regierungen stattzugeben. Zu dem Ende hat diejenige Königliche Regierung, bei welcher der Gewerbeschein für die Gesellschaft beantragt wird, entweder dieje— Bezirken der Wohn—
. — . setzen dieselben um Benachrichtigung zu ersuchen, ob hinsichtlich ihrer in Rede stehenden
Innern und der geistlichen Ac. Angelegenheiten eine beglaubigte Ab— Bezirks⸗Eingesessenen die im §. 11 des Hausir⸗Regulativs vom 28. April 1824 vorgeschriebenen polizeilichen Erfordernisse vor—
liegen, auch ob nach ihrem Ermessen dem betreffenden Individuum
der Gewerbebetrieb. im Umherziehen zu gestatten sein werde; oder es mag die Königliche Regierung, bei welcher der Gewerbe schein beantragt wird, den Gehülfen, welche ihren Wohnsitz in
anderen Regierungs-Bezirken haben, in Gemäßheit der Eir—
men werden, da im Allgemeinen der Gewerbebetrieb umherziebende
einer solchen Gesellschaft sich mit ihren Anträgen wegen Erthei⸗ lung des Gewerbescheins jedes für sich in Gemäßheit des 8. 9 des
Hausir-Regulativs vom 28. April 1824 an die Polizeibehörde ihres Wohnorts zu dem Ende zu wenden haben, daß der Gemerbeschein , , der Regierung ertheilt werde, in deren Bezirk ein jedes Mitglied wohnt. Zur Erledigung dieser Meinunggsverschiedenheit und zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird Fol⸗ gendes bestimmt: ö .
Es sind die Fälle zu unterscheiden, je nachdem der Vorsteher der Gesellschaft ein Inländer oder ein Ausländer ist und je nach—
1 Gesellschaft im Uebrigen aus Inländern oder Ausländern
Di P 1au s ĩ fü Die Ausfertigung und Erneuerung von Gewerbescheinen sür
M sells ö 2 1 ö . , . deren Vorsteher ein Inländer ist, ist Sache trjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk der
Wohnort des Vorstehers belegen ist. Die Ausfertigung und Er
kular-Verfügung vom 109. August 1833 anheimgeben, fich mit ih⸗ ren Gesuchen um Mitaufnahme in den fraglichen Gewerbeschein an ihre heimatliche Behörde zu dem Zweck zu wenden, daß das Ge⸗ such dort geprüft werde und eventuell durch die Regierung des Wohnorts des betreffenden Gehülfen mit der ausdrücklichen Erkläͤ⸗ rung, daß gegen dessen persönliche Qualification nichts zu erinnern sei, an die Regierung, der das Gewerbescheingesuch für die Gesell— schaft vorliegt, zurückgelange. .
Glaubt die Regierung, in deren Bezirk der Wohnort des be⸗— treffenden Musikers belegen ist, sich gegen die Aufnahme desselben in den Gewerbeschein aussprechen zu muͤssen, so hat es hierbei sein Bewenden.
Durch vorstehend bezeichnetes Verfahren mag allerdings in manchen Fällen die Erlangung von Gewerbescheinen für Musikgesell— schaften erschwert werden; hierauf kann indessen keine Rücksicht genom
p o*
Musikgesellschaften immer noch mit zu großer Nachsicht behandelt wird und es in Betracht der großen Belästigung, welche für das P blikum oft durch das Musiziren dieser Gesellschaften erwächst, mehr darauf ankommt, diese Art des Gewerbebetriebs zu beschränke als denselben zu erleichtern.
Berlin, den 17. November 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe Der Finanz⸗Minister
und öffentliche Arbeiten.
An sämmtliche Königliche Regierungen. Bekanntmachung — über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts der Deutschen Colonisations-Gesell
l schaft für Central⸗Amerika. ; Des Königs Majestät haben das Statut der unter dem Na⸗ men: „Deutsche Colonisations-Gesellschaft für Central-Amerik' gebildeten Actien-Gesellschaft zu Berlin mittelst Allerhöchster 1n kunde vom 7. Januar e. zu bestätigen gerubt, welches nach Vor⸗ schrift des 8s. 3 des Gesetzes über die Actien Gesellschaften vorn