1852 / 37 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

rothblonde Haare, blaue Augen, blonde Augen— brauen, rundes Kinn, ovale, starke Gesichtsbil⸗

dung, gesunde Gesichtsfarbe, breite, starke Nase, proportionirten Mund, blonden Bart, vollständige Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen: einen dunkelgefärbten kleinen Schnurrbart.

835 Nothwen diger Verkauf.

gart gehörige, sub Litt. B. LXXIX., bei Elbing belegene Delmühle, abgeschätzt auf 7033 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hopotheken— schein und Bedingungen in dem 4. Büreau ein— zusehenden Taxe, soll am 22. April 1852, Vormittags 141 uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

1958) Nothwendiger Verkauf.

landschaftlich abgeschätzt auf 45,921 Thlr. 28

Stettin, 10. Februar, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. Wei- 327. Wien 97. zen olme Geschäft. Roggen 59 gefordert, Frühjahr 603 gefordert, Mai-

Juni 61 Br., Juni / Jusi 62 Br. Rüböl 9

6

April/Mai 93 bez., Herbst 10 bez. u. G. Spiritus Frühjahr 127 bez.

und Br., Juni/Juli 12 Br.

Harm hing, 10. Eebruar, 2 Uhr 40 Minuten Nachmittags. Ber- lin-Hamburg 993. Magdeburg- Wittenberge 653. Kieler 1053. Meck- Spanische inländische Schuld 35.

( 1 lenburger 35. . Course.

Getreidebärse: Roggen wurde gestern Abend 120psd. 95 bezahlt, heute 98 gehalten. Weizen fest, 103 für holsteiner bezahlt. Oel 183, London 13 6, 13 72. Amster-

185, 20. Zink, 1000, Lieferung 93. dam 35, 60 Wien 1863.

Franmkeförart Rd. FKE., Montag, 9. Februar, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 387. 43proz. Metalliq. 67. 1834r. Loose 174. nier 38. 5proz. Spanier 18. Badische Loose 374. Kurhessische Loose

Metalliques 763. Bankactien 1191.

——

192

sterdam 101. bez., Frühjahr 95 bez.,

(Tel. Dep. d. CG. B.) Metalliques 84.

burg 1245.

Sardin. 843. Geld-

5proꝛꝝ. 3proz. Spa-

181 k

Der unten näher bezeichnete Apothekergehülfe Friedrich Wilhelm Weisselberg von hier, aus Heilsberg gebürtig, ist der Wechselfälschung dringend verdächtig und hat sich von hier heim— lich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf⸗ enthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Weisselberg Kenntniß haf, wird aufgefordert, davon unver— züglich der nächsten Gerichts- oder Polizei-Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen— ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Etrstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr— lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 7. Februar 1852.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen, II. Kom— mission für Voruntersuchungen.

Signalement des 3. Weisselberg. Derselbe ist 26 Jahr alt, evangelischer Religion, zu Heilsberg geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat

Vor seiner Entweichung war derselbe bekleidet

mit: einem schwarzen Leibrock, braunen und resp. schwarzen Hosen, zuweilen mit einer Mütze, zu weilen mit einem Hute und einem hellgraue Paletot. (

Kreisgericht zu Elbing. Die dem Kaufmann Friedrich August Baum—

Königliches Kreisgericht zu Kulm. Das Rittergut Zyglond, im kulmer Kreise,

. HeakE6s, Monta . 3p ro. 64, 55

Politisch nichts Bemerkenswerthes.

Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein

im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll am 17. Juni 1852, Vormittags 41 uhr,

durch den Kreisgerichts-Rath Wollenschläger au

ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

lat! Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Spandau, den 18. Dezember 1851.

Die in der Marwitzer Haide belegene, im Hö⸗ pothekenbuche von Spandau Vol. II. pag. 49

verzeichnete Holzung, der Kraemer genannt, ab— geschätzt auf 4034 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Prozeß— Büreau III. A, einzusehenden Taxe, soll am 26. April 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gexrichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— testens in diesem Termin zu melden.

38 M hlhhendig r Ver gu. Königliches Kreisgericht zu Quedlinburg. Die dem Brennereibesitzer Friedrich Wilhelm

Grunert gehörigen Grundstücke, als:

1) das zu Dittfurth unter Nr. 129 belegene, Band 6 Seite 25 des Hypoihekenbuchs ein— getragene Haus nebst Zubehör, einschließlich des Brennereigebäudes und der Brennappa— rate und Geräthschaften, abgeschätzt zusam— JJ 59h56

2) die in Dittfurther Flur, am Zollwege, am Gottesacker und dem Hohlwege belegenen, Band 19 Seite 457 des Höpothekenbuchs eingetragenen, die Woorth benannten 5

Morgen Acker, abgeschätzt zu. . 500 Nthlr., sollen . am 19. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gexichtsstelle verkauft werden.

Taxen und Höypothekenscheine liegen in unserm

1V. Geschäftsbüreau zur Einsicht bereit.

10921 Bekanntmachung.

Die Ausfertigung des unter dem 30. Januar 1827 von der Königl. General- Kommission zu Soldin bestätigten, zwischen dem Domintum und dem Bauer Wilhelm Lehmann zu Ober-Stentsch abgeschlossene Dienst⸗ und Ablösungs-Rezeß, aus welchem für das Erstere bei der Bauer-Nahrung Nr. 34 des stentschen Hypothekenbuchs ein Ka— pital von 800 Rthlr. eingetragen steht, so wie der darüber gefertigte Hopothekenschein vom 4. De— zember 1827 wird hierdurch aufgeboten. Alle diejenigen, welche an di ses angeblich verloren

8

Lombarden 793. London 120.

Hamburg 1833. Paris 147.

Valuten und Contanten belicht.

iem. Montag, 9. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten' Silberanlehen 1015. 5proz. Metalliques 95. 4 pro Bankactien 1224. 11957. Lombarden 98.

Nordbahn 1513. London 12, 23.

Gold 302.

9. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d.

proz. 102, 85.

sionarien, Pfand- oder sonstige Briefs - Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch zu dem auf den 2. April k. J.,, Vormittags 11 uhr, in unserem Instructions-Zimmer anstehenden Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an das gedachte Dokument werden ausgeschlossen und dieses selbst für amortisirt erklärt werden wird.

Züllichau, den 28. November 1851.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

16! n ch n m g.

Das Poßfahrwesen in Stettin soll zum

1. Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer⸗— den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober-Post— Direction melden. ö

Stettin, den 4. Februar 1852. Königliche Ober-Post-Direction.

199 . . 1821 Vorladung.

Nachdem der legitimirte Repräsentant der Stein

kohlenzeche Konkordia im henneberger Revier, Stadtrath Herrmann zu Erfurt, die ihm aus dei Konzession vom 18. Oktober 1842 erwachsenen Rechte an den Notar und Bürgermeister Span⸗

Paris 965! 3ris Am- . 53 mn Das Abonnement beträgt:

in allen Theilen der Monarchie ohne Mit geiblatt (preuß. Adler-Zeitung) 1839 Loose

Amsterdam 1745. Augs-

Silber 23.

20 Sgr. für Jahr Preis- Erhöhung. in gerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rihlr. 1743 Sgr.

at

Königlich Preustischer

lle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die Expeditionen: gehren-Straße Rr. 57. und Sch adows-Straße Rr. 4.

——

zeiger.

1852.

genberg zu Suhl, jetzt fürstlichen Kammerdirektor zu Karolath abgetreten, letzterer aber, da er weiter als 10 Meilen vom Bergwerke entfernt wohnt, die Functionen eines Repräsentanten nach §. 13 des Gesetzes über die Verhältnisse der Miteigen thümer eines Bergwerks nicht versehen kann, so haben wir von Amts wegen zur Wahl eines Repräsentanten, nach Befinden Grubenvorstandes, Termin auf den 15 Aprit 1852, Boörmttta e 9 ihr, vor dem Königlichen Revier-Obersteiger Kühne in der Wohnung desselben zu Suhl anberaumt, und fordern die Miteigenthümer der Zeche Kon— kordia auf, in diesem Termine zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren und die Wahl zu voll— ziehen. Erscheint die Mehrzahl der Miteigenthümer nicht, oder können sich die Erschienenen nicht le— gitimiren, so wird zuvörderst ein anderweiter Wahltermin anberaumt, in demselben aber die Wahl nach einfacher Stimmenmehrheit der er— schienenen und legitimirten Miteigenthümer ohne Rücksicht auf ihre Anzahl, vollzogen werden. Sollte im 2ten Termine gar Niemand erscheinen oder sich legitimiren, so wird ein Repräsentant von Amts wegen bestellt werden.

Kamsdorf, den 27. Januar 1852.

gegangene Dokument als Eigenthümer, Ces⸗ Königl. preuß. Henneberg-Neustädt. Berg⸗Amt

Heute den 10. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Zwanzigste Sitzung der II. Kammer .... ..

'

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Verzeichniß der bei der II. Kammer eingegangenen Petitionen. ... 1 Bogen ) zus. 4 Bogen. Total 797 Bogen des J. Abonnements. Redaction und Rendantur: Schwieger.

z h , M. ö . 1 2 ö z Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ob er⸗Hofbuchdruckerei.

Berlin, den 11. Februar 18652. Seine Majestät der König sind von Altenburg zurück⸗ gekehrt.

Nachdem Ich mittelst besonderen Erlasses vom heutigen . den Bau einer Gemeinde -Chaussee von Ranis bis zur Sag ö. Pösnecker Staatsstraße bei Crölpa genehmigt habe, , 5 hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese ö erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der

C ss iali r Chausseebau -= und Unterhaltungs-Materialien nach n .

Dem Lieutenant 4. D. W. Siemens und dem Mechaniker

*

ö. ) 3 1920 ö J. G. Halske zu Berlin ist unter dem 7. Februar 1852 ein

Patent f auf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargelegte, in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthüm⸗ lich erkannte Hülfsvorrichtung zur Sicherung des Ganges retirender elektrischer Telegraphen, .

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

/

fir Lit StKsls Khan st: n ben, f lin r ral ge dachte Straße Anwendung finden soll. Zuglei . gedachte Straße Ar 8 Unterhaltung der

der Gemeinde gegen die vorschriftsmäßige U . ,, Straße einen der Länge der letzteren entsprechen den ö. fheil ' an dem im Zuge der Saalfeld Pösnecker Staate straße für die Benutzung beider Straßen zu erhebenden tarifmäßigen Chaussee⸗ gelde bewilligen; auch sollen die dem Chausseegeld ö vom 39. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ dung finden.

Der gegenwärtige

öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Potsdam, den 7. Januar 1862. Friedrich Wilhelm.

v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz— Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Rechts-Anwalt und Notar Odebrecht zu Bergen zun Justiz-Rath zu ernennen. Berlin, den 11. Februar 1852. j ; 61 9) ö . Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg Schwerin ist von Altenburg hier wieder eingetroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Posthalter und Fabrikbesitzer Franz Rel än jun.

zu Langenweddingen ist unter dem 7. Februar 185 ein aten.

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach ge wie en

zenthüml = e iscke Vorrich⸗

für neu und eigenthümlich erachtete mechanische Borrich—

tung zur Reinigung der Kartoffeln von Steinen und an⸗

deren harten Körpern, und zur gleichzeitigen Hebung der⸗

2. 4 ] 8 selben nach höher gelegenen Orten, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf . e g. fang des preußischen Staats ertheilt worden.

j ? 1 2 19 ö. 5 Dem Karl Friedrich Weithas zu Leipzig ist unter dem 7 Tor 128241 ö tent 7. Februar 1862 ein Pa J 634 . auf eine Auszug⸗Maschine für Kammwolle in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗

ö 5 d ssog 8 5 Polizei⸗-Vergehen auf die bezeichnete Kommunal -Chaussee Anwen—

fetzung, ohne Jemanden in der Anwendung der bekannten

Theile zu beschränken,

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den hn

Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur

J

tion sich dahin ausgesprochen,

Cirkular-Verfügung vom 17. November 1851 be⸗

treffend die Entfernung neuer Windmühlen und anderer gewerblicher Anlagen von schon vor⸗— handenen Windmühlen. Es haben neuerlich in Bezug auf die nach 5. 26 sed. der Ge⸗

werbe-Ordnung der landespolizeilichen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen, welche in der Nähe von Windmühlen errich—

tet werden sollen, anderweite technische Erörterungen darüber statt⸗ esunden: .

ö ö. welcher Entfernung von vorhandenen Windmühlen dergleichen Anlagen zulässig sind, ohne daß von deren Errichtung für den Betrfeb solcher Mühlen ein für erheblich zu erachtender Nachtheil anzunehmen ist? ;

Auf r,. bei einer namhaften Anzahl von Mühlen an⸗ gestellten Ermittelungen hat die Königliche technische Bau ⸗Deputa⸗ daß bei Anwendung des Grundsatzes, wonach die Entfernung eines windfangenden Gegenstandes von einer Mühle mindestens der zwölffachen kleineren Abmessung desselben gleich sein muß, sofern eine nachtheilige Einwirkung der Anlage auf eine vorhandene Windmühle durch Windentziehung verhütet werden sell,

hinsichtlich der Errichtung neuer Windmühlen in der Nähe

schon vorhandener derartiger Mühlen eine Abänderung der in dem

Jahre, von jenen Tage an gerechnet, und für den Um- wird.

nung zum Grunde zu legen sei.

verfahren.

‚. 59 2 . TX 462 4 9 bezeichneten zwölfmaligen Entfernung von einer vo

h 5 285291 9 Sol Ermittelungen ergeben, daß einzelne Geb

Reskripte vom 6. Januar 1849 bezeichneten Norm, . wonach die Länge der Ruthen der neu zu errichtenden Windmühle als kleinste Breitenabmessung anzunehmen und die zulässige Ent⸗ fernung nach dem zwölfmallgen Betrage der Ruthenlänge zu bemessen sei, ᷣᷣö—

ahin r erscheine, daß künftig nur die Breite des Ge⸗ äuses der neu zu errichtenden Mühle als Maßstab der Entfer⸗

u Hiernach würde, wenn diese Breite

beispielsweise 16‘ betrügt, die erforderliche Entfernung beider Müh⸗

len sich auf 16 x 12 = 192 Fuß ergeben, welche von der Außen⸗ wanb einer Mühle bis zu der gegenüberstehenden Außenwand der

anderen zu messen ist. 2 . K

Die Bestimmung in dem Reskripte vom 6. Januar 1846 x ir daher hiernach abgeändert und die Königliche Regierung veranlaßt,

bei den Anträgen auf Errichtung neuer Windmüblen hiernach z

* 1. 1 * 9 *.

So weit es sich um andere gewerbliche Anlagen in der Nähe vorhandener Windmühlen handelt, bewendet es 2 Regel . . seither als Norm angenommenen Maße der zwoͤlfmaligen Enfer nung, dergestalt, daß die kleinere Abmessung der Höhe oder .

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e em er⸗ e er projektirte indfangenden Anlage dabei zum Grunde gelegt der projektirten windfangenden Anlage z geleg ei gewerblichen Anlagen, welche in größerer als der

Wenn bei gewerblichen Anlagen, welche g wen j handenen Wind⸗ mühle projektirt werden, auf den Einwand besorgter r,, e. keine Rücksicht zu nehmen ist, so haben anderseits die angestellten lungen e zäude in geringeren als den ern . ? * 8 MGindmüblen dennoe vorbezeichneten Entfernungen auf vorhandene r,, ,. keinen irgend erheblichen Nachtbeil in Bezug au an. ö ichen Durchschmittbetrieb derselben ausüben, sofern 3. 1 gegen 7 ü * . . . 6 ö J . ** * 8* für Tie Windmühle in einer Richtung liegen, von welcher nach den, sur