1852 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dem Haupt-Zoll-⸗Amt in Warnow zu deponiren.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

1072 Ediktal⸗- Citation.

geblich verlorene Dokumente und die Posten, wor— über sie lauten:

196

Stettim, 11. Februar, 2 Uhr 2 Minuten Nachmittags. VWei - heute en lassen, 100 zu haben. Danzig 936, 95 zu haben. Weizen zen ohne Geschäft, still, Frähjahr dessl. Roggen 59 60 gefordert, stille, aber fest. Oel 1835, 183, 20. Kaffe cher ect was fester. Zink,

Frähjahr 593 - 60 bez. Rüböl 9 gefordert, 36 28 pr ie 91 95 bez., Juli Aus. 1012 bez., Herbst 1606 her. Spiritus 1235 bez., März 13 bez., Frühjahr 12 Br., Juni Jui (Tel. Dep. d. CG. B.) Silberaulchen 1043. 5proz. Metalliques 95.

12 bez.

Hamburg, 11. Februar, 2 Uhr 54 Minuten Nachmittags. Ber- 1193. Lombarden 99. London 12, 25. Augsburg 124. lin Hamburg 1 , 667. Mecklenburger 351. 1837 Paris 1477. Gold 31. Silber 24. ;

feste Stimmung, Febr. 500, loco 93, 500 Mãärz-April 9

wiem, Dienstag, 16. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. 4 prox. Metalliques S4. Bankactien 1226. Nordbahn 151. 1839 en Hamburg

n Valuten und Contanten Sardin. S4. beliebt.

183 Bekanntmachung,

betreffend die Veräußerung des Po st— Etablissements zu Warnow.

Das 3 Meilen von Perleberg, 2 Meilen von Lenzen und 4 Meile von der mecklenburgischen Stadt Grabow entfernte, an der berlin-hambur⸗ ger Chaussee belegene Post-Etablissement in War⸗ now, soll nach der Bestimmung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und bffent⸗ liche Arbeiten an den Meistbietenden veräußert werden.

Wir haben hierzu einen anderweiten Bietungs- Termin an Ort und Stelle vor dem Herrn Bau⸗— Inspektor von Rosainsky auf den

23. März, Vormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem wir Bietungs lustige mit dem Bemerken einladen, daß nach 3 Uhr Nach⸗ mittags neue Licitanten nicht mehr zugelassen werden.

Das Etablissement, welches von dem nächsten Anhaltepunkt der Berlin ⸗-Hamburger Eisenbahn nur 3 Meilen entfernt liegt und wegen der nahen reichhaltigen Braunkohlenlager sich vor— zugsweise zu einer Fabrik-Anlage eignet, hat einen Flächeninhalt von 6 Morgen und be— steht aus:

1) dem massiven zweistöckigen Post⸗Amts- und Wohnhause mit zwei einstöckigen Seiten flügeln,

2) einem Pferdestall⸗Gebäude,

3) einer Wagen⸗Remise nebst Stallgebäude,

4) einem gepflasterten Hofe und

56) einem Obst- und Gemüse⸗Garten.

Die Veräußerungs Bedingungen und die Taxe des Grundstücks konnen in der Geheimen Re— gistratur des Königlichen General-Post-Amts zu Berlin und bei der unterzeichneten Regierung, so wie im Geschäfts-⸗Büregu des Bau-Inspektors von Rosainsky zu Pritzwalk und auf dem Haupt- Zoll-⸗Amte zu Warnow eingesehen werden.

Jeder Bietende hat vor Abgabe seines Ge—

bots eine Caution von dreihundert Thalern in

Courant oder preußischen Staats- Papleren bei

Potsdam, den 10. Februar 1852.

Alle diejenigen, welche an nachbenannte, an—

1) der Kauftontrakt vom 12. April 1806 zwi⸗ schen den Schuhmachermeister Johann Georg Ernst Zabel und der separirten Steddin, Marie Magdalene geb. Keuck nebst Recog⸗ nitionsschein über ein Altentheil und 50 Rihlr. 17 gGr. 9 Pf. rückständiges Kauf⸗ geld für die separirte Steddin, eingetragen rubr. III. No. 4 und 5 des Grundstuͤckes der separirten Nesse, Vol. JI. No. 41 pag. 319 des Hypothekenbuches von Wilsnack zufolge Verfügung vom 12. April 1806.

2) Die Obligation des Arbeitsmannes Christian Schurich zu Wittenberge vom 8. September 1849 über 30 Rthlr. Courant für die Wittwe Saß zu Wittenberge, eingetragen rubr. II. No. des Schurichschen Grundstückes Vol. VI. No. 310 von Wittenberge, zufolge Verfü⸗

3) Die Obligation des Schuhmacher Johann so wie der Windmühle zu Niedewitz, schwiebuser

c eing Auf dem Gute Niedewitz stehen eingetragen Grundstücken zu Puttlitz, Vol. iL b. No. 84 ub Rub. III. No. 2 für den Kaufmann Johann

des Arbeits mannes Friedrich Bedlin und Christian Päschke zu Rädnitz .... 10,000 Thlr. Vol. IIb. No. 83 der Ackerbürger Johann Nr. 3 für den Amtsraih Johann Friedrich Neumannschen Eheleute. J 3, 000 Thlr.

Da vorgenannte Personen nicht mehr Besitzer

zu Wilsnack vom 10. Dezember 1790 der eingettagenen Forderungen und ihre Rechls— über 50 Thlr. für rubr. III. No. 2. des nachfolger unbekannt sind, so werden Letztere hier= jetzt Selbigerschen Grundstückes No. 8 durch aufgefordert, binnen 6 Wochen und späte— bas. 57 Band, J. des Hypothekenbuches stens am von Wilsnack für den Justitiarius Petersen d m,. I , daselbst eingetragen und zufolge Cession vor dem Uuterzeichneten im Lokale des hiesigen vom 28. Juli 1793 auf seine Töchter Kreisgerichts zu erklären, ob sie verlangen, daß Karoline und Marianne umgeschrieben. das Ablösungs-Kapital zur Wiederherstellung ihrer

b) die Obligation der Bäckermeister Wolffe geschmälerten Sicherheit oder zur Abstoßung der schen Eheleute zu Wilsnack vom 4. Ja- zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet nuar 1798 über 50 Thlr. rubr. III. No. 5 werde. desselben Grundstücks, als aus der Obli— Die Stillschweigenden verlieren ihr Pfandrecht gation vom 5. Januar 1798 herrührend, auf das Ablösungs-Kapital. .

für den Prediger Petersen zu Legde ein Züllichau, den 5. Januar 1852. getragen, Steltzer,

welche Posten aus dem alten Hoöpotheken— buche No. 7 Fol. 20 ex decreto vom Sten September 1804 hierher übertragen sind. J . 53) Die Obligation des Kossathen Jacob Gericke It841 Bekanntmachung. zu Lütgendorff vom 8. Oktober 1838 über Es sollen den 24. Februar d. J. in dem 59 Thlr. für seine Ehefrau Dorothee geb. Lokale des Herrn Wasmuth hierselbst, nachstehende Schulze, eingetragen rubr. III. No. 9 des im hiesigen Königlichen Forstreviere eingeschlagene jetzñ von Puttlitzschen Kossäthenhofes Vol. JI. Nutzhölzer, als

Kreisrichter.

No. 12 pag. 89 des Hypothekenbuches von 1) im Unterforst Buchberg: Lüttgendorff zufolge Verfügung vom 8. Ok— Jagen 89: 36 Stück Birken, 296 Stück tober 1838. Kiefern,

6) Die Obligation des Häuslers Albrecht » 115: 4 Stück Eichen, 8 Stück Buchen vom 15. Juni 1829 über; 87 Thlr. 12 Stück Kiefern,

3 Sgr. für: / » 114: 4 Stück Kiefern rindschälig;

gung vom 8. September 1849.

Johann Joachim,) 2) im Unterforst Deutschebruch: Marie Ellsabeth, Geschwister Jagen 90: 3 Stück Eichen, 10 Stück Johann Andreas Albrecht. Birken, 651 Stück Kiefern, und Friedrich Wilhelm » 118: 16 Stück Eichen, 2 Stück eingetragen rubr. III. 2 des jetzt Schaar⸗ , schen Hauses zu Molkenberg No. 25 Fol. 493 » 133: 24 Stück Eichen, 4 Buchen; des Hypothekenbuches zufolge Verfügung 3) im Unterforst Althütte: vom 21. Juni 1829 als Eigenthümer, Cesos Jagen 122: 2 Stück Birken, 544 Stück sionarien, Pfand oder sonstige Inhaber, Kiefern; Ansprüche machen, haben dieselben 4) im Unterforst Nehmischbusch: am 17. März 1852, Vormittags 11 uhr, Jagen 156: 88 Stück Eichen, 1 Buche,

an hiesiger Gerichtsstelle beim Kreisrichter Böhner » 168: 88 Stück Eichen, 1 Buche, anzumelden, widrigenfalls sie damit unter Auf— 16 Kiefern;

legung eines ewigen Stillschweigens präkludirt, 5) im Unterforst Pätznickerie: ; die Dokumente amortisirt und die Posten zu 1, Jagen 162: 15 Stück Eichen, 23 Stück

2, 3, 4 gelöscht werden. Birken, 962 Stück Kiefern, und Perleberg, den 5. November 1851. 122 und 162: einige Klaftern Kie⸗ Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. fern⸗Nutzholz; , im Wege der Licitation öffentlich an den Meist— 16 Baß nt m ach ung. bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, Das Postfuhrwesen in Stettin soll zum wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vor— 1. Juni ée, anderweit in Entreprise gegeben wer- mittags um 9 Uhr, hiermit eingeladen werden, den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu fich möglichst bald bei der hiesigen Ober-Post⸗ 50 Rthlrn. sogleich ganz, und von 50 Rthlrn. Direction melden. und darüber zum Aten Theile im Termine ein— Stettin, den 4. Februar 1852. gezahlt werden muß. Die betreffenden Förster Königliche Ober⸗P é st-⸗Direction. werden den sich meldenden Käufern obige Hölzer

9 3 Tage vor dem Termine vorzeigen. 158 Bekanntmachung. Regenthin, den 4. Februar 1852. In Folge der Rezesse über Ablösung der Real— Der Ober⸗Förster

lasten, welche auf den bäuerlichen Grundstücken, W. Fisch er.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 11. Februar 1852 sind ausgegeben worden: Zwanzigste Sitzung der J. Kammer. ... . 31 n

61 J Einundzwanzigste Sitzung der II. Kammer 577.3 , zus. 6. Bogen.

Total 86 Bogen des J. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Cerlin: 1 Kthir. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Mänarchie:

1 RNthlr. 173 Sgr.

Königlich

1 9 ö W ö 4 . P 3

Alle Poft-Anstalten des In- und Auslandes nehmen tzestellung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger an, für Gerlin die Expeditionen: sehren-Straße nr. 57. und Schad ows- Straße nr. 4.

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zeiger.

M 38.

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Berlin, Freitag den 13. Februar 1852.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Erlaß vom 2. Dezember 1851 betreffend die Exrfor⸗ dernisse bei Anmeldung der Handwerker zur Prüfung bei einer Kreis⸗Prüfungs⸗Kommission, und dem⸗— nächstiger Ergreifung des Rekurses gegen deren Ent— scheidung an eine andere Kreis-Prüfungs⸗ Kommission.

Nach den beiliegenden, von der Königlichen Regierung in N= eingereichten Verhandlungen hat der Fleischer N. aus N., welchem von der Prüfungs-Kommission der dortigen Fleischer⸗ Innung, wegen ungünstigen Ausfalls der mit ihm abgehaltenen Prüfung, das Prüfungszeugniß mit der Belehrung versagt worden,

„daß er, wenn er den Rekurs gegen den zurückweisenden Bescheid nicht binnen 14 Tagen bei dem Vorsitzenden der Kommission anmelde, erst nach 6 Monaten zur Ablegung einer neuen Prüfung zugelassen werden könne“, ö. von dem gestatteten Rekurse an die Kreis-Prüfungs-Kommisston

n N. (S. 38 der Verordnung vom 9. Februar 1849) nicht Ge⸗ brauch gemacht, sondern innerhalb der ersten Woche nach dem

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ben, bei der Kreis-Prüfungs-Kommission in N. zur Ablegung

.

Empfange des zurückweisenden Bescheides, mit Verschweigung dessel— n

einer neuen Prüfung sich gemeldet.

Die genannte Königl. Regierung hat in der dort erfolgten neuen

Prüfung mit Recht eine Umgehung der Bestimmungen des 8§. 41 der Verordnung vom 9. Februar 1849 gefunden. Denn, wenn das Gesetz bestimmt, daß, wer den Rekurs gegen den Bescheid einer Prüfungs—⸗ Kommission nicht rechtzeitig anmelde, erst nach 6 Monaten zur Ab⸗ legung einer neuen Prüfung zugelassen werden dürfe, so kann diese Anordnung nicht allein auf die Wiederholung der Prüfung bei der— selben Kommission, sondern sie muß als unbedingt maßgebend auch

auf die Erneuerung der Prüfung bei einer anderen Kommission be— zogen worden, da sie ja sonst auch ihren Zweck verfehlen würde. Da hiernach der ze. N. die Kreis-Prüfungs-Kommission in N. zur Abhaltung einer Prüfung verleitet hat, zu welcher er gesetzlich nicht zugelassen werden konnte, so ist auch das auf diesem Wege erlangte Prüfungs-Zeugniß vom 30. August v. J. als gültig für die Auf⸗ nahme in eine Innung oder für die Befugniß zum Betriebe des Fleischer⸗Gewerbes nicht anzuerkennen. Im Üebrigen hätte die ge— nannte Kommission, wenngleich ihr das Ergebniß der früheren Prü— fung des Antragstellers nicht mitgetheilt worden, den Letzteren doch schon aus dem Grunde zurückweisen sollen, weil derselbe zur Zeit seiner Meldung zur zweiten Prüfung in N. wohnte, mithin nach den Bestimmungen der Cirkular-Verfügung vom 31. März 1849

zu VI. nur im Bezirke der dortigen Kreis-Prüfungs-Kommission eine Prüfung ablegen durfte. Das zu jener Zeit angebrachte Ge— such des N. um Ertheilung des Bürgerrechts in N. war nicht ge⸗ eignet, seine Zulassung zur Prüfung zu begründen, so lange er im Bezirke der dortigen Kommissien weder seinen Wohnsitz genommen,

ch auch Beschäftigung in stinem Gewerbe gesucht und gefun—

Die Kfeis-Prüfungs-Kommission in N. ist hierüber bei Mit theilung der vorstehenden Entscheidung in Betreff der Ungültigkeit des ertheilten Prüfungs-Zeugnisses zu belehren.

Damit aber für die Zukunft der Wiederholung ähnlicher Un— regelmäßigkeiten vorgebeugt werde, veranlasse ich die Königliche Re—

gierung, sämmtlichen Kreis-Prüfungs-K ommissionen Ihres

dor nyc . S , 2 ͤ 925 . , 1 11983 Verwaltungs -Bezirkes die Beachtung nachstehender Anordnungen

* * 198 *

13 1111 zur Pflicht zu machen l) Wer bei einer Kreis-Prüfungs-Kommission zur Prüfung si ldet, muß: a. den allgemeinen Er fordernissen der Zulassung

1

82 9. QMopnydi 150 dön Bestimmungen der §§. 21, 22 der Verordnung vom 1I GM

zur Prüfung (§5. 3 bruar 1849) genügt haben, und

b. im Bezirke der Kommission wohnen oder dort in Arbeit stehen (Cirkular-Verfügung vom 31. März

1849 zu VI.)

2) Daß, und in welcher Weise den zu 1) a und h erwähnten

z, Z6 der Verordnung vom 9. Fe—

Bedingungen genügt sei, hat der Vorsitzende der Kommission jedes—⸗

mal vor Einleitung der Prüfung durch protokollarische Vernehmung des Antragstellers festzustellen.

Hat dieser nicht schon vor der Meldung zur Prüfung seinen festen Wohnsitz im Bezirke der Kommission gehabt, so muß er durch amtliche Atteste oder durch Bescheinigungen glaubwürdiger Eingesessener nachweisen, daß er seitdem in dem gedachten Bezirke sich niedergelassen habe oder daß er bei einem dort wohnenden Ge— werbetreibenden auf unbestimmte Zeit, mit Vorbehalt der üblichen Kündigungsfrist, in Arbeit getreten sei.

3) Außerdem muß bei der zu 2) angeordneten Vernehmung jedem Antragsteller, mit Hinweisung auf den §. 41 der Ver— ordnung vom 9. Februar 1849, eröffnet werden: ;

„daß er, wenn ihm innerhalb der zuletzt abgelaufenen s Monate von einer anderen Kommission das Prüfungs— Zeugniß versagt sein sollte, ein gültiges Prüfungs—⸗ Zeugniß durch Ablegung der unzulässigen neuen Prüfung nicht erlangen und demzufolge auch nicht befugt sein würde, den Betritb seines Gewerbes auf Grund des etwa ertheilten Prüfungs⸗-Zeugnisses zu beginnen..

Die hierüber ertheilte Belehrung ist jedesmal in das be—

treffende Protokoll mit aufzunehmen.

4) Wer gegen die Entscheidung einer Kreis-Prüfungs-Kom— mission den Rekurs an eine benachbarte Kreis⸗Prüfungs-Kommission (8. 40 a. a. O.) einlegen will, hat diesen Rekurs bei derjenigen Kommission, vor welcher er geprüft worden, anzumelden. Demzu— folge ist auch in solchen Fällen keine Kommission befugt, die Mel⸗ dung eines außerhalb ihres Bezirkes wohnenden oder dort nicht in Arbeit stehenden Antragstellers entgegenzunehmen, vielmehr muß dann jedesmal die im 5. 13 der Anweisung für die Prüfungs⸗ Kommisssonen vom 31. März 1849 angeordnete Uebersendung des Rekursgesuches und der betreffenden Prüfungs-Verhandlungen ab—

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2

gewartet werden.

Die Bestimmungen zu 1, 2 und 3 sind auch den Prüfungs

) . & I 6 6111 * . Ser Maß Kommissionen der Innungen z r Nachachtung mit der Maß

u gabe vorzuschreiben, daß die Prüfungs-Kommission einer Innung die Prüfung abzulehnen hat, wenn Ler Antragsteller nicht im Be⸗ zirke derjenigen Kreis-Prüfungs-Kommission wohnt oder in Ar⸗ beit steht, zu deren Bezirk der Ort der Innung gehört. (Cir— kular⸗ Verfügung vom 31. Mai 1849 zu VI.)

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1

2 5 , * 6 ,,, . ; J 7 ; Da ferner, nach der Cirkular-Verfügung vom 13. Novembe

87. 6. nnn 2 e fiat 1st 219 Sonferßefveißks ende 219 v. J., keine Innung befugt ist, einen , ., ' velcher 8 . z . . . ö. . 18 . 2 9 2 2 8898 . außerhalb des Ortes der Innung wohnt, zum Mitgliede auszu

Befkeisiater 8 z Betheiligten oder in X. ; ö X

nehmen, wenn in dem Wohnorte Innung eine Innu De nr

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. 1 . 4 4 4 . 121 2 ‚. 8 . . * ö 91 . 182 = .* Gewerbes besteht, so erscheint es zweckmäßig, hierüber jeden An 8 (. ö 9 2 * . . .

fragstesfer e nne, * 6 8 yr R unn tragsteller, welcher außerhalb des Ortes der Innum wohnt J 811 den Woöorsitzen? 1u1 2. Einleitung der Prüsung durch den Vorsitzend . 1

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ö zmmtliche nnuntias-Prüftngs Kommissit wolle demgemäß sämmtliche Innungs-Prüfunge Kommissir er nn,, , z3-Bezirkes und die densfelben vorgesetzten Kom⸗ Ihres Verwaltungs⸗-Bezirkes und die denselben vorgesetzten Ko:

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Gegen den Vorsitzenden eiter Kreis oder Innungs⸗ 4111 ung? Kommission, 3 R z D 5 * T F 3 168 63 16 stöße gegen die ergangenen Prüfungs ⸗Vorschriften zuläßt, ist

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