.
——
/ .
e—ᷣᷣ
197 Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Exekutor und Landreiter Peter Bernhardt Schmidt ist durch die Erkenntnisse des unterzeich neten Gerichts vom 3. Oktober 18516 und des Kriminal⸗Senats des Königlichen Kammergerich ts vom 10. Januar 1852 des wissentlichen Mein⸗ eids für schuldig erachtet und zum Verluste der Nationaltokardeꝰund Militairdienst⸗Auszeichnung, zur Cassation von seinem Amte als Exelutor und Landreiter, zu einem Jahre Strafarbeit und Stel⸗ lung unter Polizei⸗Aufsicht auf ein Jahr rechts⸗ kräftig verurtheilt worden, welches, der gleichzei⸗ tigen Bestimmung der Erkenntnisse gemäß, hier⸗ di'rch Fffentlich bekannt gemacht wird.
Berlin, am 5. Februar 1852. Untersuchungs-Abtheilung des Königlichen Stadtgerichts,
III. Deputation für Vergehen. si9os! Bekannt ma ch u n g.
Das im karthauser Kreise, 1. Meilen von der Stadt Berent und 65 Meilen von Danzig ent= fernt gelegene Domainen - Vorwerk Sykorezyn, welches eine Fläche von 3517 Morg. 89 IR., und zwar darunter 546 Morg; 45 AMR. Acker zweiter und 880 Morg. 65 MR. dritter, Klasse, ferner 183 Morg. 74 R. Wiesen enthält, und auf welchem sich auch eine Brennerei befindet, soll mit den dazu gehörigen Seen, dem Dlugi⸗, Kniewo- und Gollubie⸗ See, so wie mit dem darauf befindlichen vollständigen Königlichen In⸗ ventarium, meistbietend veräußert werden. Zu diesem Behufe haben wir einen Licitations⸗ termin auf
ven s. Mai 1852, Vormittags 10 Uhr, jn unserem Regierungs⸗-Konferenzgebäude anbe⸗ raumt, zu welchem Kauflustige, welche sich über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu—⸗ weisen vermögen, hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß das Minimum des Kauf⸗ geldes, außer dem bei der Uebergabe festzustellen⸗ den und sofort baar zu entrichtenden Werthe des Königlichen Inventars, auf 37,500 Rthlr, fest— gesetzð ist, und daß der vierte Theil des Kauf⸗ geldes noch vor der Uebergabe, welche zu Jo⸗ dannis dieses Jahres erfolgen soll, entrichtet werden muß. Sie speziellen Veräußerungs- und Lizitatlons-Bedingungen können jederzeit sowohl auf der Domaine Sykorczyn als in unserer Re⸗ gistratur eingesehen werden.
Danzig, den 1. Februar 1852.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Maquet.
8551 Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den
1. Oktober 1851. .
Das dem Kaufmann Loschitzky zugehörige, am Markt hierselbst unter Nr. 223 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehörungen, gerichtlich abgeschätzt auf 5432 Rihlr. 16 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothelenschein und Bedingungen im Bü— reau JV. einzusehenden Taxe, soll
am 29. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 196 Ediktal⸗Citation.
Nachstehend benannte Verschollene:
1) der Brauer Johann Gottlieb Lubrich, welcher am 29. September 1788 zu Neuhammer geboren, nachdem er ins Ausland gewan— dert, seit mehr als 30 Jahren verschollen ist;
2) Johann Jeremias Altmann, geb. den 12. Mai 18065, welcher nach Amerika ausge⸗ wandert und seit dem 1. Mai 1836 ver—⸗ schollen ist;
3) Johann Gottlieb Tschierschwitz, welcher am 6. Juni 1795 zu Neuen geboren, im Jahre 1806 Nieder⸗Moys verlassen, und seit dem Jahre 1813, nachdem er in Martinwaldau gedient, verschollen ist;
216
4) der Inwohner Johann Gottlieb Dunkel, am 16. März 1768 zu Ottendorf geboren, welcher seit J oder 2 Jahren vor dem Kriege von 1813 verschollen ist;
5) Johann Friedrich Müller, am 1. Juni 1799 zu Warthau geboren, welcher gegen das Jahr 1820 in Berlin zur Garde eingezogen, späler bei dem sächsischen Gesandten daselbst als Bedienter in Dienste getreten, und seit dem Jahre 1839, nachdem er sich bei der dortigen Polizei nach Köpnick abgemeldet, verschollen ist;
6) die unverehelichte Johanne Friederike Becker, geboren am 7. Oktober 1806 zu Nieder⸗ Mittlau;
7) die Gebrüder Poffelt,
a) der Müller Johann Gottlieb,
b) der Tuchmacher Johann Gotthelf, welche vor länger als 20 Jahren verschollen sind, und von denen der erste sich im Jahre 1821 von Troitschendorf entfernt haben soll,
auf deren Todeserklärung angetragen worden, oder deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts-Asseessor Wolff auf den 9. Dezember C., . . angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls deren Todeserklärung und xresp.
Präklusion ausgesprochen und ihr zurückgelassenes
Vermögen denen sich legitimirenden Erben aus geantwortet werden wird. Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und
Erbes⸗Erben: .
1) der am 28. April 1847 zu Ottendorf ver⸗ storbenen Maria Rosina Rother, geschiedene Krahel, —
2) der am 9. Okiober 1847 geborenen und am
2. Juni 1848 verstorbenen Friederike Karo line Gebhardt, unehelichen Tochter der unverehelichten Johanne Elisabeth Gebhardt zu Ober⸗Mittlau
zu dem vorgedachten Termine unter der Verwar—
nung vorgeladen, daß die resp, Nachlaßmassen
dem sich meldenden und sich legilrimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklu= sion sich erst etwa meldende nähere oder gleich nahe
Erbe alle Handlungen und Verfügungen des
Ersteren anzuerkennen und zu übernehmen. schuldig,
von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der
gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son— dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ist. Bunzlau, den 30. Januar 1852. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
Vormittags
22
187 Zur Anmeldung von Ansprüchen und Forderun⸗ gen an das im glimmer Kreise belegene, von dem seitherigen Besitzer Rittmeister von Bilow dem Guts⸗ besitzer Hecht zu Neuhoff verkaufte Gut Grellen— berg cum pertinentiis nebst Saaten, Acker arbei⸗ ten, dem lebenden und todten Inventarium, sind Liquidationstermine auf
den 2. Februar .
den 16. Februar g däeses Jahres,
den 1. März / . Vormittags 16 Uhr, hierselbst sub poena praeclusionis anberaumt, was hiemittelst unter Hinweisung auf das in extensg den stralsunder Zeitungen inserirte und an Gerichtsstelle ausge⸗ hängte Proklama gemeinkundig gemacht wird.
Grimmen, den 10. Januar 1852.
Königliche Gerichts-Kommission.
188 Bekanntmachung. 3
Außer den in der Bekanntmachung vom 31. Januar d. J., Staats-Anzeiger vom 5. Februar Rr. 31, bei Beraubung der Post zwischen Stolp
···· — ———
und Stettin in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember v. J gestohlenen geldwerthen Papie⸗ ren sind noch folgende Seehandlungs-Prämien⸗ scheine Serie 1175, Nr. 117,475, 4117, 476 117,477 und ⸗ 117,478 2à 50 Thlr. entwendet worden. Belgard, den 10. Februar 1852. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung. Untersuchungsrichter.
1761
Die
28 Pumpen,
23 Vorwärmer-⸗-Apparaten,
28 Krahnvorrichtungen und
48 Wasserbehältern für die Wasser⸗Stationen auf den Strecken Brom berg — Dirschau — Danzig und Marienburg — Braunsberg, vollständig aufgestellt, abzuliefern zum 1. Juli d. J., soll im Wege der Submis sion in einzelnen Loosen vergeben werden.
Offerten find der unterzeichneten Direction ver— siegelt und portofrei bis zu dem am Sonnabend den 28. Februar d. J.,
Mititags 12 Uhr, . anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub— mittenten eröffnet werden sollen.
Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberück— sichtigt.
Die Lieferungs-Bedingungen werden auf fran kirte Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.
Bromberg, den 7. Februar 1852.
Königliche Directsion der Ostbahn.
— —
199
Löbau-Zittauer Eisenbahn.
—
Das unterzeichnete Direktorium findet sich ver— anlaßt, eint ö außerordentliche General Versammlung einzuberufen
Es ist hierzu
1 w Mittwoch, der 17. März d. anberaumt worden.
Die Versammlung wird, wie bisher, im klei neren Saale der Sozietät allhier stattfinden und werden hierzu die Herren Actionairs der Löbau— Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.
Gegenstand der Berathung ist:
die Feststellung der Verhältnisse zwischen dem Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grund der von der Staats-Regierung vorgelegten, entweder die völlige Ueberlassung der Bahn oder nur die Abtretung des Betriebs der- selben nach Erbauung der in Aussicht ste— henden Bahn von Zittau nach Reichenberg verfolgenden Propositionen.
Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen ge— schlossen.
Bezüglich der Legitimation zum Eintritte und zu der Stimmberechtigung wird auf §S§. 44 und 5 der Statuten, so wie §. 16 des Nachtrags-⸗— Statuts verwiesen.
Zittau, den 13. Februar 1852.
Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn— Gesellschaft.
2 5 2 *
Exner, Vorsitzender.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern. Heute den 16. Februar 1852 ist ausgegeben worden:
Vierundzwanzigste Sitzung der II. Kammer ...
Total 96 Bogen des J. Abonnements.
.. 2 Bogen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
Mit Beiblatt (Greuß. Adler-3eitung) in 8Serlin: 1 Kthir. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie:
1 Rthlr. 175 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für Serlin die . Expeditionen: Sehren- straße Ur. 57. und Schad ows-⸗- straße Rr. 4.
— —
Anzeiger.
Berlin, Mittwoch den 18. Februar
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichts-Rathe Ferdinand Huck zu Tilsit den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem pensionirten Hof⸗ säger, jetzigen Thiergarten-Jäger Köppen, das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. Cirkular⸗Verfügung vom 13. Februar 1852 — be
treffend die schleunigere Erledigung von Beschwerden und Reclamationen des Publikums durch die König⸗ lichen Ober⸗Post⸗-Directionen.
Durch Verfügung vom 6. April v. J. ist den Königlichen Ober-Post⸗-Directionen bereits zu erkennen gegeben worden, daß is Vorstellungen des Publikums mehrfach habe entnommen werden üssen, daß die Königlichen Ober-Post-Directionen die Bescheide auf eclamationen oder Beschwerden über Uno rdnungen im Postbetriebe ᷣ
R
verhältnißmäßig verzögern. Es ist damals, unter Hinweisung darauf, daß eine solche lang—⸗
U
bei demselben nicht in gewünschtem Maße begründen könne und
einen der wesentlichsten Zwecke, welche der neuen Organisation zum
Grunde liegen, unerfüllt ließe, die Erwartung ausgesprochen worden, daß es nur einer einmaligen Anregung bedürfen würde, dem hervorgetretenen Uebelstande ernstlich zu begegnen.
Mehrere vorliegende Fälle beweisen indeß, daß dieser Theil der Geschäftsthätigkeit bei den Königlichen Ober⸗Post⸗ Directionen noch immer nicht die nothwendige Beschleunigung erfahren hat. Es ist außerdem bemerkbar geworden, daß bei der Erörterung und Erle—⸗ digung von Beschwerden und Reclamationen des Publikums die Königlichen Ober-Post-Directionen den ihnen angewiesenen Stand— punkt nicht immer richtig wahrgenommen haben indem theils der Gegenstand mit einer unvollständigen Behandlung als abgethan be⸗ trachtet, theils in die Bescheidungen ein Ausdruck gelegt worden ist, welcher damit nicht im Einklange steht, daß die Königlichen Ober⸗ Post-Directionen einen Werth darauf zu legen haben, wenn das
so mehr in den Stand setzt, ebensowohl wirkliche Uebelstände ab—
höriger Gründlichkeit und Vollständigkelt verfahren werde.
85 1 5 * * C11 . I ] daß als Regel durchgeführt werde, daß die Beantwortung der
e 4 2 511 5 * . 5 4 4 * . 99 5 — Dienstsachen im Allgemeinen, sobald nicht wirkliche Hindernisse vor—
J R ss f 1 h s 2 ; f j 1 * handen sind, möglichst umgehend erfolge und daß dabei mit gehö— * Gegen 8 65 . 8 1 TE 1 1 ö.
Post-Anstalten, die sich hierbei säumig beweisen, oder aus mangeln⸗
der Sorgfalt und Aufmerksamkeit, vielleicht sogar zur Beschönigung vorgekommener Unregelmäßigkeiten aus Vorfatz ungründlich ver⸗ . ist zu rechter Zeit und mit ernstlichen Maßregeln einzu⸗ schreiten. ö r̃
Berlin, den 13. Februar 1852. De ner, m. t gf — Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An sämmtliche Königliche Ober ⸗Post⸗
Y * ö Dlrectibnen.
M 9 555 4 729 2 99. 9 ö . 55 ]
Herfügung vom 7. Februar l re end die
, 83 , 1 n
Portofreiheit für die Korrespondenz nachbenannter kaufmännischen Corporationen.
. Die nach der Verordnung vom 11. September v. J. (König⸗
kich Preußischer Staats-Anzeiger 18651, Nr. 74, S. 391)
; ö Handelskammern und einzelnen kaufmännischen Corporationen san 2 . v w owrr J 1 1 el ende zrtofrei eit für n e d xe ö 2 . 11 ) NM 2 .. 5 ame, und zögerte: Heaift ng !. rng ben kun ltr gh es steh Portofreiheit für ihre Korrespondenz mit den Behörden Publikums den Königlichen Ober-Post⸗Directionen das Vertrauen
21 3* soll auch noch folgenden Corporationen mit Vorbehalt des Wider— rufs eingeräumt werden: ( * . D . — . 9 den Deputirten der Kaufmannschaft zu Stralsund, den Allterseuten der Kaufmannschaft zu Greifswald, den Alterleuten der Kaufmannschaft zu Barth und den Deputirten des Kaufmann⸗Kollegiums zu Wolgast. Ni g P st⸗A s 9 5j ĩ . 9. . t . Die Post⸗-Anstalten haben sich hiernach zu achten.
Berlin, den 7. Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Finanz⸗Ministerium. Bei der heute angefangenen Ziehung der 2ten Klasse 105ter
Königlicher Klassen-Lotterie fielen 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 20484. und 29,805.; 2 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 31,173.
zustellen und eine fortschreitende Vervollkommnung des Postwesens
anzustreben, als auch, Falls dem ausübenden Beamten Etwas irr⸗ thümlich zur Last gelegt wird, darüber berichtigend auf das Publi⸗ kum einzuwirken. ö. Ich nehme daher Veranlassung, die Königliche Ober- Post⸗ Direction dringend aufzufordern, die auf Beschwerden, Reclama⸗ tionen und sonstige Anträge des Publikums Bezug habende Kor— respondenz so viel als es irgend thunlich ist, zu fördern, zu be⸗ schleunigen und in präcisem, schnell kurrenten Gange zu halten, auch bei der Behandlung des Gegenstandes stets der vorbezeichneten, den Königlichen Ober⸗Post⸗-Directionen gestellten Aufgabe eingedenk zu sein, damit das Publikum auf eine pünktliche, sorgsame und unhe⸗ fangene Prüfung seiner Vorstellungen rechnen darf, jeden zulässigen Erfolg davon zu erkennen vermag und in dem Vertrauen gestärkt werde, Uebelstände oder wünschenswerthe Aenderungen zur Kenntniß der Postbehörden zu bringen. .
Bei den Post-Anstalten ist mit Strenge darauf hinzuwirken,
und 55,450. 3 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 8837. 27,295.
, . 9. 53 098: 26 1 ö. s . ; 57. . 2 xm
Publikum vorgekommene Unordnungen oder vermuthete Fehlgriffe ee. ö 2 Gewinne . 200 Rthlr; auf Rr; 19, 639. und 77 553
218 d * ] . 5 2 2 . h ö . ; 18 9 ) * ü 3 z f 3 42 766 53 837 214
zur Kenntniß der Post-Behörden bringt und dieselben dadurch um n iz n,, . 100 Rthlr. auf Nr. 12,762. 53,837. 63,148. 060, 9 40 ( (O, Sd OG.
Berlin, den 17. Februar 1852. Königliche General-Lotterie⸗Direction.
Angekommen: Der Fürst von Hatzfeldt, von Trachen berg.
Se. Excellenz der Staats ⸗Minister a. Breslau.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben von Magdeburg.
D., Uhden, von
—
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe— Waldenburg, nach Kupferzell. . Se. Durchlaucht der Prinz Hugo zu Hohenlohe⸗Oeh⸗ ringen, nach Schlawentzitz.