2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann von Hiller,
3) der Hauptmann Albert von Treskow,
4) die Wilhelmine Marie, separirte von der Lanken, .
5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, .
werden hierdurch von dem Termine in Kenntniß
gesetzt.
Dramburg, den
Königliches Kreisgericht.
25. November 1851. J. Abtheilung.
76
1e Grundstück. zu Danzig am Vorstädtischen Graben Nr. 53 des Hypothekenbuches Nr. 173 der Servis-Anlage, dessen Besitztitel berichtigt ist für den Wagenlackirer Ernst Gerhard Theodor Hein und dessen Ehefrau Johanna Maria Touise Hein, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
Die auf 5060 Thlr. ausgefallene Taxe, und der neueste Hypothekenschein sind im V. Büreau bei den Subhastations-Akten H. 31 pro 1851 einzusehen.
Der Bietungs-Termin wird an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden den 21. September 1852, Vormittags ö
Danzig, den 12. Januar 1852. Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
I45)5 Sub hastations⸗Patent.
Die dem Oekonomen Stübing zugehörigen, im Dorfe Zweinert bei Drossen belegenen, im Hypo— thekenbuche von Zweinert Vol. IV. No. 12. Fol. 23 und resp. Vol. II. No. 2. Fol. 9 verzeichne⸗ ken beiden Bauergüter nebst Pertinenzien, zusam⸗ men gerichtlich abgeschätzt auf
7085 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., sollen am 19. April 1852, Vormittags von 11 Uhr ab, in dem Lokale der Gerichts⸗Kommis— sion II. hierselbst subhastirt werden.
Die Taxe und der neueste Hypothekenschein ist in unserer Registratur einzusehen.
Die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Drossen, den 8. September 1851.
Königliche Kreisgerichts-Kommission II.
i133) Nothwendiger Verkauf.
Die Besitzung des Kaufmanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No. 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü— kungs⸗Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in unserm 1sten Bureau einzusehenden Taxe auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt, soll am
26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Küstrin, den 14. November 1851.
Königliches Kreisgericht.
T4! Subhastations⸗Patent.
Das Richtstraße Nr. 897 hier gelegene, Vol. J. No. 369. Fol. 382. des Hypolhekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na— turalbesitzer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besitzer gehörige Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hppothekenscheine in der
220 Registratur einzusehenden Taxe auf 10,410 Rthlr. abgeschätzt worden, soll am 14. April 1852, Vorm. 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle Junkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulrich, subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. O., den 17. August 1851.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
[731 Subhastations⸗Patent. Königliche Kreisgerichts Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18. Dezember 1851.
Die der verehelichten Neumann, Karoline geborne Thiedecke gehörige, zu Liepe belegene, im Hypothekenbuche dieses Dorfes sub No, 23. aufgeführte Erbzins-Büdnerstelle, gerichtlich ab= geschätzt auf 650 Thlr. zufolge der nebst neue— stem Höpothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Tant, soll am 11. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher hiesiger Gerichtsstelle Schulden halber resubhastirt werden. .
Die Erben des zu Liepe verstorbenen Büdners Martin Ehrecke werden hiermit zu jenem Termine öffentlich vorgeladen.
79 Ediktal - Citation.
Nachdem durch Beschluß vom 7. November 1851 über das Vermögen des Bäckermeisters und Freimanns Karl Ferdinand Lorenz zu Güstebiese der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Noth— nagel zu Mohrin der Masse zum Interims-Ku⸗— rator bestellt worden ist, wird zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläu⸗ biger des Lorenz ein Termin auf
den 24. April 1852, Vor mitt. 10 Uhr, an Gerichtsstelle zu Küstrin im Richterzimmer Nr. III. vor dem Kreisrichter von Voß anbe— raumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wer— den, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht entweder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit allen ihren For— derungen an die Masse präkludirt und ihnen des— halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zu Bevoll⸗ mächtigten werden den Gläubigern die Rechis— Anwalte Dietrich, Schulze J. und Bouneß hier⸗ selbst und der Rechts- Anwalt Lange in Königs⸗ berg N. M. in Vorschlag gebracht.
Küstrin, den 24. Dezember 1851.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[4807 Oeffentliche Vorladung.
Folgende ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannte Personen, resp. deren unbekannte Erben und Erbnehmer: .
a) Johann Friedrich August Woiske, am 26sten August 1785 zu Reet geboren, ein Sohn des Unteroffiziers Karl Friedrich Wyiske und der Dorothee Sophie geb. Wolff, seit dem Jahre 1804 verschollen, . . Christian Friedrich Kühn, seit dem Jahre 1821 verschollen, Dorothee Köhn, im Jahre 1797 gn einen Soldaten in Stettin verheirathet, ö die Geschwister Johanne Dorothee und Marie Friedrich, seit dem Jahre 1826 verschollen, die Geschwister Johann Daniel und Daniel Sigismundt Wendt, Söhne des Ackermanns
*.
Michael Wendt Mielke zu Reetz, schollen,
f) Christian Friedrich Eggert, ein Sohn der Wittwe Eggert, Anna Maria geb. Brellen— thin, seit dem Jahre 1800 verschollen,
werden auf den Antrag des ihnen bestellten Ku— rators hierdurch öffentlich vorgeladen, sich vor oder in dem auf
den 4. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr hinterlassenes Ver— mögen den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiskus als bonum vacans zugesprochen werden wird.
Reetz, den 20. Juni 1851. Königl. Kreisgerichts-Kommission.
und der Elisabeth gebornen seit dem Jahre 1796 ver=
—
542 Ediktal⸗Citation.
Nachbenannte angeblich verschollene Personen: 1) der Tuchscheerer Gottlieb Zaretzke aus Droschkau; 2) der Tuchscheerergeselle Gottfried Haeusler aus Lawoldau; der Zimmermann George Friedrich An— dersiek aus Dammerau; die unverehelichte Anna Dorothea Seule von hier, werden, so wie ihre unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 24. Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor Brassert im Inquisitoriats- Gebäude hierselbst anberaum— ten Termine schriftlich oder persönlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls den Umständen nach die Todes Erklärung der genannten Abwesenden erfolgen und ihr Ver mögen den sich legitimirenden Erben zuge⸗ sprochen wird. Grünberg, den 3. Juli 18541. Königliches Kreis-Gericht. Erste Abtheilung.
—
[1135 Oeffentliche Vorladung.
Die Susanna Henriette Emilie Gönnert, geb. Denzer, hat als Klägerin wider den ehem aligen Briefträger Ott! Robert Gönnert, ihren Ehe— mann, als Verklagten, beantragt:
ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für
den allein schuldigen Theil zu erklären und zu
verurtheilen, der Klägerin als Scheidungsstrafe nach geschehener Gütersonderung und so, daß die Wahl der Klägerin zusteht, entweder den vierten Theil seines Sondergutes herauszuge— ben, oder lebenslängliche standesmäßige Ver— pflegungsgelder zu zahlen, dem Verklagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen. Zur Beantwortung der Klage steht Termin an den 14. April 1852, Vormittags 11 uhr an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt— und Kreisrichter Herrn Dr. Hambrook.
Otto Robert Gönnert wird zu diesem Termine hiermit vorgeladen, unter der Warnung, daß, im Falle ungehorsamen Ausbleibens, er des Klage⸗ Jrundes, nämlich der böslichen Verlassung seiner Ehefrau seit dem 18. Februar 1848, für gestän⸗ dig erachtet und demgemäß gegen ihn erkannt werden wird.
Danzig, den 6. Dezember 1851.
Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 17. Februar 1862 ist ausgegeben worden: Dreiundzwanzigste Sitzung der J. Kammer ..... 2 Bogen.
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— —— —
zeiger.
M 44.
.
Berlin, Freitag den 20. Februar
onde een
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht;
Dem General- Lotterie-Direktor Stieffelius den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kaiserlich rufssi— schen Staatsrath und ältesten Arzte im Hauptquartier des Fürsten von Warschau, Dr. Rosset, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Garnison-Stabsarzt Bertram zu Wittenberg und dem Torf-Inspektor a. D. Hoffmann zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie
Den bisherigen Kreisgerichts-Rath Ockel in Rügenwalde zum
Direktor des Kreisgerichts in Lauenburg zu ernennen.
Berlin, den 19. Februar 1852. Se.
Weimar hier eingetroffen.
inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung vom 18. Februar 14852 — betreffend die Bestätigung der Statuten einer unter dem Namen: rheinisch-⸗westfälischer Bergwerks-Verein“ gebil⸗ deten Actien⸗Gesellschaft.
Gesellschaft unter dem Namen: „rheinisch⸗westfälischer Bergwerks—
scheine nachzusuchen, Konzesstonen auf Blei⸗, Blende, Galmey⸗, Silber-, Kupfer-, Eisen-Erze und Steinkohlen zu erwerben und
*
auszubeuten u. s. wi, mit dem Domizil zu Arnsberg zu genehmigen
und mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 13ten d. M. die Statuten der Gesellschaft zu bestätigen geruht. Die Maßgaben,
Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist von
,
Finanz⸗Ministerium.
„„Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 105ter Königlicher Klassen- Lotterie fiel J Gewinn von 1000 Rthlr. auf ewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 10338 und 19556 und 1 Gewinn von 100 Rthlr. fiel auf Nr. 62074.
Berlin, den 19. Februar 1852.
Königliche General-Lotterie Direction.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der
Iten Infanterie-Brigade, von Wentz el, von Brandenburg.
/ / /
unter denen diese Bestätigung erfolgt ist, sind aus der Urkunde selbst zu ersehen, welche mit den Stakuten durch das Amtsblatt der
Regierung zu Arnsberg veröffentlicht werden wird.
Solches wird nach Vorschrift des 5. 3 des Gesetzes über die Actien - Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt
gemacht. Berlin, den 18. Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
* rektoren, Vorsteher ö ö ö . ö ö uns angewiesen worden Des Köni Majestät haben die Errichtung einer Actien⸗ 1 51 . ö ö 9g5 1 D , ᷣ ihnen zugeführt werden, nachdem sie bereits eine andere Anstalt be⸗
Verein“, welche zu dem Zweck sich gebildet hat, in den Re- sucht haben, nur nach Vorlegung eines Abgangszeugnisses aus dieser
gierungs-Bezirken Arnsberg, Minden und Düsseldorf Schurf⸗
Abgereist: Se. Durchlaucht Reuß, nach Neuhoff.
Berlin, 19. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht; dem General-Konsul, Geheimen Kommerzien-Rath Hebeler in London die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Ma—⸗ jestät dem Kaiser von Oesterreich ihm verliehenen Komthur-Kreuzes des Franz⸗Joseph-Ordens zu ertheilen.
ö ü e e e e e e e e e e e e e e m n wee mee mm e,
Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Di⸗ und Vorsteherinnen der hiesigen Schulen von sind, Schüler und Schülerinnen, welche
der Prinz Heinrich IX. zu
in die unter ihrer Leitung stehenden Schulen aufzunehmen. Berlin, den 9. Januar 1852. Königl. Schul -Kollegium der Provinz Brandenburg. Heindorf.
— — —
Hohenzollernsche Lande.
Bekanntmachung vom 19. Februar 1852 — betreffend das Verbot des Wirthshausbesuches der Schul jugend. Es ist neuerdings Beschwerde darüber bei uns erhoben wor— den, daß die Verordnung vom 19. Juni 1833., G. S. III. Bd.
S. 340., betr. das Verbot des Wirthshausbesuchs der Schuljugend, vielfach übertreten werde.
Wir nehmen daraus Veranlassung, die gedachte Verordnung
wieder in Erinnerung zu bringen.
bei Dienstreisen nicht etats mäßig an gestellter Beam⸗
ten ꝛc. zu bewilligende Freigewicht.
Der Königlichen Ober-Post-Direction wird auf den Bericht vom 26sten v. M. eröffnet, daß auf diejenigen Postfreipässe, welche in Gemäßheit der Amtsblatts-Verordnung Nr. 98 vom 28. April 1850 zu den Dienstreisen der nicht etatsmäßig angestellten Beamten und lÜnterbeamten seitens der auf Grund der denselben werden, von jetzt ab ren durchweg ein Freigewicht von 80 Pfund bewilligt werden soll.
Verfügung vom 12. Februar 1852 — betreffend das vorsteher und Polizeidiener, werden hiermit angewie sen
Sämmtliche Polizeibehörden, namentlich aber sämmtliche Orts— die darin enthaltenen Vorschriften aufs Strengste zu befolgen und jeden zu ihrer Kenntniß kommenden Contraventionsfall zum Zwecke der Be—
strafung festzustellen.
Diejenigen Wirthe, welche einen derartig verbotenen Besuch
der Schuljugend in ihrem Wirthshause dulden, sind nicht nur in dem speziellen Falle bei dem betreffenden Polizei-Anwalt behufs Erhebung der Anklage auf Grund des Nr. 56 der gedachten Ver—
Königlichen Dber⸗Post-Directionen überwiesenen Paß-Blanquets verabfolgt 1 . für die mit den Posten zurückzulegenden Tou- Wirthe, welche sich wiederholt derartiger Uebertretungen schuldig gemacht haben, die Entziehung ihrer Konzession zu gewärtigen
Die Königliche Ober-Post-Direction wolle bei der Ausfertigung
der gedachten Dienstpostfreipässe hiernach verfahren. Berlin, den 12. Februar 1852. ö General ⸗Post⸗Amt. n
die Königliche Ober-Post-Directton zu N.
ordnung zur Anzeige zu bringen, sondern es sind dieselben auch, und jedesmal besonders namhaft zu machen, als dann diejenigen
haben. Diejenigen Schüler aber, welche bei einem verbotenen Wirths—
hausbesuch betreten werden, sind bei derjenigen Schule zur Anzeige zu bringen, welche sie besuchen, damit von dort aus nöthigenfalls durch Strafen einem derartigen unerlaubten Wirthshausbesuche ent⸗
gegengewirkt werden kann.
Sämmtliche Geistliche und Lehrer werden ersucht, bet ihren