1852 / 45 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

auf 5753 Rthlr. 12 Sgr. 101 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Haufen ingun gen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, . am 7. Mai 1852, Vormitt ags 11 Uha, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts Rath Walder, subhastirt V Termine werden die unbekannten Renlprätendenten unter der Verwarnung der Prä- fluston mit vorgeladen. Auch werden noch nach⸗ stehende Gläubiger, deren Aufenthaltsort unbe⸗ kannt, zu diesem Termine mit vorgeladen: 1) der Amtmann Hollmann, 3 der Benedikt Christian Friedrich Steindorff resp. dessen Eren, 3) die 3 Kinder der Wittwe Steindorff. Brandenburg, den 6. September 18561. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

869 Nothwendiger Verkauf. Schulden halber. .

Die der verehelichten Mühlenmeister Kupsch, Johanne Karoline gebornen Müller, gehörige, in dem Dorfe Schmogrow belegene, im Hypotheken= Buche unter Nr. 2 verzeichnete Erbpachts⸗Wasser⸗ Mahl- und Schneidemühle nebst einem dazu ge— hörigen Hüfnergute, nach der nebst Hypotheken- schein im Büreau J. A. einzusehenden Taxe auf 26,528 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. abgeschätzt, soll

am 22. April 1852,

Vormittags von 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle im Jimmer Nr. 4 subhastirt werden.

Die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des verstorbenen Ausgedingers Johann Christian Kupsch werden hierzu öffentlich geladen.

Kottbus, den 1. Oktober 1851.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Hartmann.

1998 1 .

Die Güter Czarne, Cißewinne und Posiadlo— wisko, so wie das Bauergrundstück Hutta Nr. 43, den Christian Villnow schen Eheleuten gehö⸗ rig, im hiesigen Kreise belegen und abgeschätzt zufolge der nebst Hppothekenschein im Prozeß—=

„Büreau einzusehenden Taxe auf 11,783 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., sollen im Termine den 27. Mai 1852 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Pr. Stargardt, den 11. November 1851. Königl. Kreis-Gericht. J. Abtheilung.

lioss] Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.

lh Bekanntmachung. ö Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 11 des Gesell⸗ schafts · Statuts ( Gesetz⸗Samm⸗ lung de 1846 S. 404 ff.) und D 2 den unterm 29. September 1849 mit der Königlichen Staats -Regierung abge— schlossenen Vertrag (Gesetz⸗ Sammlung de 1850 S. 152ff.) werden die Actionaire der Aachen— Düsseldorfer Eisenbahn⸗-Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die 9te, 10te, 11te und 12te Ein- zahlung mit je 10 Prozent oder 20 Thlr. per Actie, und zwar: die 9. Rate am 1. Februar 1852, J n , 1. April 1852, 12. oder letzte Rate am 1. Mai 1852, nach ihrer Wahl in Berlin im Comtoir der Königlichen See⸗ handlung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs— Hauptkasse, oder in Aachen bei unserer Hauptkasse,

ö 228 zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die betreffenden frühe⸗ ren Einzahlungen mit einzuliefern. . Die vorgenannten Kassen werden über die empfangenen Zahlungen vorläufig Interims— Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial-Quitiungen über die eingezahlten Pro⸗ zente, resp. nach Einzahlung der letzten Rate gegen Actien⸗Dokumente ausgetauscht werden. An dem Betrage der 9. Rate werden die den Actionairen in Gemäßheit des vorgedachten Ver— trages von den früheren Einzahlungen zustehen— den Zinsen bis Ende Januar 1852 in Anrech— nung gebracht und zwar . 53 1. . e. ab mit 3 Thlr. 2 Sgr. JJ , m enn. n. ac oder mit 3 Thlr. 20 Sgr. per Actie, desgleichen an der letzten Rate von sämmtlichen Einzahlungen die Zinsen bis Ende Juni 1852, welche betragen . von 705 vom 1. Februar 1852 ab 2 Thlr. 10 Sgr.

1059 1. März 1852 ab 8 1055 1. April i852 ab y .. 106 —⸗ 1. Mai 1852 ab 4 =

per Actie 2 Thlr. 28 Sgr. wogegen mit den Actien⸗Documenten Zins— Coupons pro J. Semester 1852 nicht ausgegeben werden.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nach s. 15 des vorgedachten Vertrags vom 29. September 1849 die Actio naire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzu— zahlen.

Aachen, den 28. November 1851.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

12051 Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Simon Kronthal zu Posen sind angeblich am 21. August 1847 durch Ein— bruch aus seiner Behausung die 34prozentigen posener Pfandbriefe .

Nr. 1912747. Strzegowo Kreis Adelnau über

100 Rthlr., Nr. 91 2381. Grzybowo Chrzanowice, Kreis Gnesen über 20 Rthlm., nebst Zins Coupons von Johannis 1847 ab gestohlen worden.

Die etwaigen Inhaber dieser Pfandbriefe wer— den aufgefordert, sich spätestens in dem am

3. September 1852, Vormittags

46 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz in un— serm Instractionszimmer anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls die Amortisation der Pfand⸗ briefe erfalgen wird.

202

In der heute abgehaltenen General- Versamm-— lung der Actionairs der Berlinischen Eeuer- Versicherungs- Anstalt ist der statutenmälsig festgesetzten Keihefolge nach Herr C. W. Brose aus der Direction geschieden. Derselbe hat dabei die Erklärung abgegeben, dals er vorge- rückten Alters wegen seine Wiedererwählung abzulehnen sich veranlalst sehe.

Herr C. W. Brose hat als Mitgründer der Anstalt der Direction derselben seit ihrer Ent- stehung im Jahre 1812, also seit 40 Jahren, ununterbrochen angehört. Sein Scheiden aus der Direction, von der ganzen Versammlung bedauert, ward von dem Ausdrucke ihres Dankes für die der Anstalt bisher gewidmeten Dienste begleitet.

In der darauf vorgenommenen Neuwahl ist

der Herr H. FP. W. Brose jun. als Directions-

*

Mitglied auf die nächsten 4 Jahre durch Stim— menmehrheit erwählt worden. Berlin, den 16. Februar 1852. Die Direction der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt. H. Keibel. C. Brendel. G. Practorius L. F. Meisnitzer.

Anonyme Gesellschaft für

Bergbau und Zinkfabrication kee zu Stelhrrg.

Wir beehren uns, die Herren Actionaire zu benachrichtigen, daß wir auf Grund der uns durch die außerordentliche General⸗Versammlung vom 25. August 1851 ertheilten Befugniß, nach Prüfung der provisorischen Bilanz des verflossenen Jahres, beschlossen haben, eine Dividende von 5 pCt., mithin 10 Thlr. oder 37 Fr. 50 Cent., auf jede Actie schon vom 15. März d. J. ab an den Kassen:

der Herren Mendelssohn u. Comp. zu Berlin,

n Sal. Oppenheim jun. u. Comp.

zu Köln,

. Liquidation de la Caisse generale du Commerce et de l'Industrie. Rue Basse du Rempart 30 zu Paris

auszahlen zu lassen.

Nach Artikel 18 der Statuten wird die Zah— lung dieser Dividende durch einen auf dem Actienschein aufgedruckten Stempel vermerkt und erfolgt nur dem im Actien⸗Stamm ⸗Register zur Zeit der Zahlung eingetragenen Eigenthümer, der allein zu deren Empfang berechtigt ist.

Stolberg, den 6. Februar 1852.

Der Verwaltungs-Rath.

11 w g,

die Erledigung einer Präbende in dem

adeligen Stifte Birken bei Bapreuth betreffend.

Im Namen Seiner Majestät des Königs.

In dem adeligen Damenstifte Birken bei Bay— reuth ist durch das Ableben einer Stifts dame eine Präbende in Erledigung gekommen.

Auf dieses Stift haben vermögenslose adelige Wittwen und Fräulein aus den Familien von Stein und von Erffa, und zwar auf gegenwär— tige Präbende zunächst die aus ersterer Familie statutenmäßigen Anspruch.

Sofern aus der von Stein'schen Familie keine qualifizirten Bewerberinnen zur Zeit vorhanden sein sollten, haben auf diese Präbende die von Erffa'schen Familienglieder den nächsten Anspruch, und sofern auch bei dieser Familie gegenwärtig keine geeigneten Kompetentinnen sein sollten, so können andere Familien auch zugelassen werden, wobei mit der Stifterin Christianne Charlotte Freifrau von Stein, geb. von Erffa, verwandte Familien die übrigen ausschließen.

Die Verleihung der Präbende steht Seiner Ma— jestät dem König zu.

Dies wird mit dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Bewerbungen um die er— ledigte Präbende mit den erforderlichen Zeugnissen und Nachweisen über Vermögenslosigkeit, und über die Verwandtschaft mit der Stifterin zuverlässig bis zum

16. bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier übergeben werden müssen.

Sollten die Verwandtschafts-Rachweise bereits bei früheren Gelegenheiten übergeben worden sein, so kann sich hierauf berufen werden; jedoch sind diejenigen Eingaben, mit welchen diese Nachweise vorgelegt wurden, mit Datum und Betreff genau zu bezeichnen.

Bayreuth, den 13. Februar 1852.

Königliche Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 19. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Fünfundzwanzigste Sitzung der 1I. Kammer

, g ö gen.

Total 1017 Bogen des JI. und II. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Mit geiblatt (Hreuß. Adler -Zeitung) in gerlin: 1 KRthlr. 7 Sgr. 6 pf. in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 174 3gr.

an, für Serlin die Expeditionen: 8ehren- straße Rr. 57 Sch adows- Straße nr 4

Alle Post - Anstalten des Un⸗ Auslandes nehmen Zestellung . den Königl. Preuß. Staatz · Anzeiger

Berlin, Sonnabend den 21. Februar

O 5 aw] . O C 4 J R Auf Ihren Bericht vom 9. Januar d. J, genehmige Ich, daß der Tarif zur Erhebung des Hafen- und Brückenaufzugsgeldes in

Stettin vom 25. August 1818 (Gesetz⸗ Sammlung für 1848 S. 248 folg.) noch bis zum Ablaufe des Jahres 1852 mit der Maßgabe in Wirksamkeit bleibe, daß in Stelle der unter J. B. des Tarifs bestimmten Ausnahmesätze Rr. 1 bis 23, die auf der An— lage unter Nr. 1 bis 32 verzeichneten Ausnahme sätze treten.

Berlin, den 21. Januar 1852. Friedrich Wilhelm.

v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz— Minister.

An Hafengeld von Waaren, welche auf Fahrzeugen zu Wasser oder geflößt eingehen, wird anstatt des Satzes von sechs Pfennigen von jedem Centner (I. B. des Tarifs zur Erhebung des Hafen—⸗ und Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin vom 25. Auguͤst 1848) aus⸗ nahmsweise gezahlt:

) Zink, Stangen- und Schnitteisen ... ...... ehr, , F.

2) Farbehölzer, Roggenmehl. .. ...... ..... .... w 3) Roheisen, Schmiedebrucheisen, Galmei, Gra—⸗ vhit, roher Schwefel, Knochenschwärze, Braun— stein, Oelkuchen, gebrannten Gips, Harz, Cichorien, ordinaire Erdfarben, Wasserblei, Schwerspath, Schwefelsckure, Guano, Lohe, Kleie, Dachschiefer. .. ..... ,,, ,, 2 / 1 Gypssteine, Düngergyps, Thon, Zuckererde Sergras, geschlemmte Kreidde7̃). . J für die Tonne: ) Leinsamen⸗ . n , , 9 6) Hering, gemahlenen Cement ...... .. .... r h ,, , n 3 9 . 4 . 2 9) Bier (mit Ausnahme von Porterbier und englisch Ale, von welchen das tarifmäßige Hafengeld von 6 Pf. für den Centner zu enten n ,,,, ,. k ö 6 10) Branntwein und Essig, inländischen, für das Oxhoft von 180 Quart, oder nach der Wahl „des Zahlungspflichtigen für 5 Ceniner 1 6 11) alle Getraidearien, ferner Erbsen, Wicken, Schlagleinsamen, Rapps und Rübsen, Lin sen, Bohnen, Buchwelzen, Spelt, für je 72 J . . 12) Graupen, Grütze, Hirse, für den Scheffel. = 3 13) Bebackenes Obst, für den Scheffel .. ...... 2 14) Schleifsteine, Steinblöcke und Steinplatten, rohe Cementsteine, für je 36 Centner oder nach der Wahl des Zahlungspflichtigen für JJ 716 15) Steinkohlen, Eoaks, Braunkohlen, für je 72 Scheffel, oder nach der Wahl des Zahlungs- pflichtigen für 585 Centner (59 Zoll— J 4g. e, Te, ,. 3 6 16) Kreide, für je 6 Centner. ... ...... e, . 17) Kalksteine, für den Prahm oder 3 Klafter. 5 ö

20) Mühlensteine:

then Adler⸗-⸗Orden zweiter Klas

) für einen ganzen Stein .... ..... .. 12 Sgr.

J 6 Bau- und Nutzholz, möge dasselbe in Flö⸗ gen verbunden, oder auf Flößen, oder in

Fahrzeugen eingehen, für je 72 Kubikfuß

und zwar: z

von Kiefern- und anderm Weichholz⸗- 9 231 * b) Eichen⸗ und anderm Hartholz 1 3 35 Fichtenes Stabholz, für 50 Mumps. 6 . . 24) Bretter, für das Schock 24füßige

vnn 16ntgean,, ,, .

J n , , 6 35 28 7 ö ,, 3 1 29) Tonnenbänder:

2) Oxhoftbänder, für 5 Schock

b) Tonnenbänder, 7

c) Eimer 83

d) Anker j

6) ö 9 ⸗. . 15 2

f) 4 2 * 20 * 26) Bänder zu Zuckerfässern:

a) 12⸗ bis 10füßige, für 5 Schock,)

6, , , ä , e glam erg , 27) Kienäpfel, für 72 Scheffel ...... ..... ... . 28) Zwiebeln, für 72 Scheffel. . .... ...... K 29) Dammsteine, für je 112 Kubikfuß. . . .. . k 1 ,, 32) Kartoffeln, wenn sie als Handelsartikel vor—

anne, ü,, J

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich russischen Kammerherrn und Staatsrath von Khaninoff zu Ufa, im orenburgischen Gouvernement, den Ro— ther Or sse; so wie dem Großherzoglich hes⸗ Eufchen Ministerial-Rath Maurer zu Darmstadt den Rothen

—*

Adler-Orden dritter Klasse; und

Den Oekonomie-Kommissarien Müller zu Berlin, Scheel eifenberg, und Elten zu Bublitz den Titel „Oekonomle— nissions-Rath“ zu verleihen.

Ve inisterinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Konin

ö. 9 8 [ ** DVetanni machung vom

ö 83

e

. einer unter

dem Namen: „Hörder Bergwerks- und Hütten-Verein“ gebildeten Actien-Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben die Bildung einer Aetien-Gesell— Hörder Bergwerks- und Hütten⸗Verein“, e, Kreis Dortmund, welcher den Zweck l

7 1. 86 Meer enn , ge z 3 Der die Allerhächste Bestätigung der

/ mit dem Domizil zu Hörd t

verfolgt, in den Bezirken der Ober-Bergämter zu Bort— mund und Bonn Eisen, Kohlen, Galmei und andere Metalle und nützliche Erze aufzusuchen, auszubeuten, zu Gute zu machen, zu verarbeiten und die gewonnenen Produkte zu verkaufen,

Allerhöchst zu genehmigen und die Gesellschafts-Statuten unter

*

mehreren Maßgaben zu bestätigen geruhet, welche aus der nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg zu veröffentlichenden Bestätigungs⸗Urkunde vom 16. Februar (. zu er⸗

sehen sind. 3

b) für einen Dreiling oder Bodenstein?“ 6 „1