1852 / 46 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. 11851.

do. von Rotuüschild L do. Eugl. Anleilie. . . do. Poln. Schata- K n. . da, do Gen, do. do do. L. B. 201 Poln. a. Psandbr. à. C. Poln., neue Pfandbr. *. do, Part 50900 Fl.... do. do. 300 Fl. Sardin. Engl. Anl. Hamb. Feuer-Kasse do. r, , Lähecke, k

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Eßerdäöaa, 20. Februar. Das Geschäft war im Allgemeinen nur

unbedeutend, doch zeigte sich mehr Festigkeit als gestern und einzelne Actien wurden etwas höher bezahlt. Preussische und ausländische F onds ohne wesentliche Veränderung.

Ez e Him er Get et ehhärse vom 20. Februar. VVeizen loco 63-67 Rthlr. Roggen loco 59 62 Rthlr. . schwimmend S4pfd. zu 59 Rihlr. pr. S2pfd. gehandelt. . Frühjahr 583 a 59 Rthlr. bez., 58 Br., 587 G. Gerste, . 40 = 43 Rich. ö kleit? 37 39 Rthlr. Hafer loco 26— 27 Rthlr. pr. Frũhjalir 8p. 263 26 Rthln, 5̃0pfd. 27 Rihlr. Erbsen 50 54 Kchlr. kappsaat Winterrapps 68 - fiß Kthlr. . Winterrübsen do. . Sommerrübsen 34 52 Rihlr- Leinsaat 56 55 Rthlr. kRüböl loco 9atz Kihlr. Br., 93 bez., 93 . Februar 94 RHihlr. Br, 93 G. . Febr. / Märs do. ö. Marz / A pril 40 = 5 10 Rthlr. Br., 95 G. 5 * 1010 Rthlr. e. u. Br., 10 G. Juni / Juli 103 Rthlr. ber,, 107 Br., 105 at. Juli /MAugus: 10 Rthlr. Br., 10 6. Aus. / Sept. 193 Kthlr, Br., 10 G6. Sept. Oktob. 1075 a2 Rthlr. bez., 107 a 3

208 VJ

Der unten signalisirte polnische Ueberläufer Familien⸗ Namen:

Sattlergesell Theodor Deling er aus Gostkov Theodor, Geburtsort: in Polen, welcher der Verübung eines Pin n ort: Gosttowm in Polen, Religion: unbeka

Alter: angeblich 20 Jahr, Größe: 5 Fuß 33 Zoll, niedrig, Augenbrauen:

dringend verdächtig ist, hat sich, mit Zurück—

lassung seiner Marschroute, von seinem letzten Haare: blond, Stirn: auen: bekannten Aufenthaltsorte Maltsch heimlich ent⸗ dunkelblond, Augen; grau, ö se: proportionint, fernt. Sammtliche Militair⸗ und Civil-⸗Behörden Mund: desgleichen, Bart: im Entstehen, Zähne:

Signalemen t. Delinger, Vornamen: unbekannt, Aufenthalts⸗ den 21. Februar, 6. und 20. März

Leinäl loco 11 —117 Rthlr. Pr uhijrh? 1 Rthlr. Spiritus loco ohne Fass 27 Rthlr. bez. . mit Fafs 27 Rthlr. Br., 263 a h G. Februar do. . Febr. / Mär do. März /sApril 27 Rthlr. bez., Br. u. G. April Mai 277 u. Rihlr. bez., 277 Br., 273 G. Geschäftsverkehr nicht belebt. Weizen geschäftslos. Roggen an— fangs matt und niedriger, schlielst fester. Rüböl etwas angenehmer. Spiritus fest und höber bezahlt.

Tele graphische Depeschen. (Nichtamtlich.) Baris, Donnerstag, 19. Februar. . Dep. d. C. B.) Die im Preßgesetz erwähnte Autorisation für Journale kann will— kürlich von der Regierung widerrufen werden.

Stettä6n, 29. Februar, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. Wioei— zen und Roggen flau, ohne Umgang. Rüböl und Spiritus still, oline Geschäft.

E6rTesladz, 20. Eebruar, 2 Uhr 10 Minuten Nachmittags. Oester— reichische Banknoten S256 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 135 G. Oberschlesische Actien Litt. B. 1217 Br. Oberschles. Krakauer 825 Br. Neisse-Brieger 593 Br.

Getreidepreise: Weizen, weilser, 58 69 Sgr., do. gelber 61 bis 68 Sgr. Roggen 59-66 Sgr. Gerste 41 - 46 8gr. Halen 28 32 Sgr.

di kerznz, Donnerstag, 19. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu- (Tel. Dep. d. C. B.) Fonds und Actien beliebt. Silberanlehen 5proz. Metalliques 953. 41 proz. Metailiques 842. Bankactien Nordbahn 151. e . Loose 121. Lombarden 997. Lon-

on 12, 23. Amsterdam 1733. Augsburg 1243. Hamburg 183. Paris 15. Gold 303. Silber ö.

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axis, Donnerstag, 19. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d. G, 3pron. 65, 75. 5proz. 103, 80.

L 4p Ha dun. Mittwoch, 18. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi nuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Getreidemarkt sehr still, Neigung zum Woeichen.

/ 6 Kd ///

hierdurch aufgefordert, dieselben in einem der nachstehenden Termine,

va Je Vormittags 1 1 uhr, anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses. Franzburg, den 1. Februar 1852. Königliche Gerichts-Kommission.

; ö Religion: unbekannt,

ersuche ich e nne h enst, den ze. Delinger, gut, Kinn: spitz, Gesichts bildung; oval, Gr sich ts⸗

wenn er sich betcclen läßt, festzunehmen und mit farbe: gesund, Gestast mittel, ere Kem sämmtlichen bei sich habenden Effekten in das zeichen: hat an der linken Seite der Stirn eine 1 Neisse⸗ Br iieger

Gefächgniß des Königlichen Kreisgerichts hier- Narbe.

nittel, besondere Kenn⸗ 2091

( 1 * rden .

( 86 j 1 * 119 ö D 2129 ö. 6 3 9 selbst abliefern zu lassen. Bekleidung: eine schwarze Tuchmütze, ö. Die Heiren Actionaire der

Auch wird Jedermann, welcher von dem Auf- grauen Tuchrock, eine We ejnen roth⸗ und grün ge estreiften . nen Shawl,

aufgefordert, der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ ein Paar streifige Sommerzeughosen, ein Paar von 33 Et. auf jede Stam m⸗ Al

enthaltsorte des ꝛc. Delinger Kenntniß hat, Behörde davon Nachricht zu geben. kalblederne Stiefeln.

Da der ꝛc. Delinger beschuldigt ist, außer 10 Thlr. in Kassen⸗Anweisungen, 1) eine silberne

Taschenuhr, 2) ein Paar schwarztuchene Bein ⸗· 1IUI6 9] P r p kl . Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des . 33 rnst

kleider, 3) einen Sommer-Paletot von grauem Zeuge, entwendet zu haben, so wird vor dem am 27. Otto Ankauf dieser Sachen gewarnt. Hausirers E Bügel,

Der Kör sigliche Staats - Anwalt. pommersche Morgen

streifige wollene B

8 n.

zu welchem namentlich

Neumarkt in Schlesten, den 16. Februar 1852. zwei auf den Deichsfüicken bei Tiiebsees, lbelegene , . . Acker gehören, Ansprüche Brieslau, den 19. Febrüar 15852.

„Eisenbahn werden hiermit an fgefe rdert, die für 16

das Jahr 1851 festgeseßte Dividende ˖ mit

Aktie zwei Thalern zwanzig Silber— groschen vom 23. 8. Mis. ab, des

Mor rgens von s bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, bei k Hauptlasse auf dem die ,,. Bahnhofe hierselbst, gegen Ab gabe des Dividendenscheins pro 1851 zu erheben.

hierselbst verstorbenen

Wi elisch. und Forderungen zu haben vermeinen, werden Das rektorium.

An die Abonnenten der stenographischen Be ri

Heute den 20. gebruar . ist ausgegeben worden:

Vierundzwanzigste Sitzung der

Total 104 Bogen ks

1

*

noch Exemplare vorräthig.

Berlin

chte über die Verhandlungen

Kammern.

Kam! ö wogen.

J. und Diese Sitzung wird nur gegen Zahlung des II. Abonnements mit 24 Thaler verabfolgt.

Ahonnement sind

8 1 8634 5 z . ö . 26 Redaction und Rendantur: Schwieger.

*

. 9. 52 1 2 5 7 86nd 8 j 3 2 * 9 6 8r Erol „Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Ab onnemen! erg: ö 20 Sgr. für Jahr Theilen der Monarchie ohne n. Erhöhung. Mit 68eiblatt (Breuß. Adler -Zeitun 9) gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 175 Sgr.

in

1

9 bost. Anstal ten des An- ur Königlich Preustischer den 4bntgt. preuß. 2 mn. . 2.

An ei an, für Berlin die 3 Expeditionen: sehren-straße Rr. 57. und Schadows⸗- straße nr. 4.

Berlin,

Sonntag den 22. Februar

Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde vom 7. Januar

1852 für die unter dem Namen „D eutsche Koloni⸗ sations-Gesellschaft für Central-Amerika“ errichtete Actien⸗Gesellschaft.

Wir Friedrich 28 zilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. c. Nachdem sich eine Actien-Gesellschaft unter dem Namen: Deutsche Colonisations-Gesellschaft für Central⸗

enn, em Zwege gebildet hat, die Ansiedelung d deutscher Auswanderer den Staaten von Central-Amerlka zu leiten und die Interessen

der so entstehenden e, ,. zu fördern, genehmigen Wir hier⸗ durch die Errichtun ig dieser Gesellschaft auf Grund des Gesetzes über die Actien-Gesellschaften vom 9. November 1843 und bestäti—

1971

5 = er se on in Werl 91 5 ö ; chene, in Berlin domizilirende Actien-Gese llschaft zu dem Zwecke, d

96 ]

1851 beige fügt .

ie dem notariellen Akt, d. d. Hamburg, den 390. Mai 1851 fügten Statuten mit der Maßgatze daß im Artikel 4 die Worte: „durch die Gese tzsammlung“ fort⸗

zorten beginnt: „Die gleichfalls i in Ber—⸗ außerordentliche General-Versammlun g“

el 14 zum i iten Ab 37 enden Zusatz erhält: „Wenn außeror rdentli ⸗Versammlung nicht he ie uß⸗ zusammentri ; . wie estimmung des zweiten Ab— in Artikel 13 Anwendung.“ 18 sowohl zu 2 als zu 3 folgenden Zusatz erhält: „Können die beiden Mit tglieder sich nicht eini so entschei⸗

et der Präsident für den einen der

* Mitgl ieder bezeichnen.“ 38 folgenden Zusatz erhält: „Später finden keine wei⸗ cantbemn ligung statt, und erhalten die genannten amten diese Landbewilligungen nur dann, wenn sie während ganzen vierjährigen Zeitraums fungiren und erst nach desselben.“

G gti dem Gesetze über ⸗Gesellsch ste d ein ff Diefe Urkunde soll ift ta kt vom 30. Mai

1 und s Amtsblatt Unserer Regierung Potsdam veröffentlicht , Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und igedrucktem Königlichen Insie gel.

. ,, . . 23 Gegeben Potsdam, den 7. Januar 1852

*

t .

Friedrich Wilhelm.

lImons.

t uten der dentschen Colonisations-Gesellschaft für Central— Amerika. at itel 4. Unter der Benennung: „Deutsche Colonisations— Ut sur Central-Amerika“ bildet sich eine mit Corporationsrechten ve ie

ford nete. Ansie delung deutscher Auswanderer in den Staaten von Central⸗ merika zu leiten und die Interessen der sich bildenden Kolonie zu fördern.

3u diesem Behufe wird die Gesellschaft z unächst:

die nothwendigen ? Vorbereitungen für bir erste Einrichtung der Kolo—

nisten treffen lassen; Y den Auswanderern geeignete Landdistrikte für bestimmte Preise als

Eigenthum überlassen; „die Kolonie der Staatsregie rung gegenüber vertreten.

Artikel 2. Als Grund Kapital der' Ge esellschaft ist die

199 1 . G, 900 Thalern preuß. Courant festgesetzt, welche durch

8h

aer , . 2 ; s ler aufgebracht wird. Dieses Kapital kann nach Beschluß

/ durch J

, und mit Genehmigung der Staatsregierung erhöht werden; ei dieser Erhöhung des Grund? Kapitals steht dann den Inhabern der ersten 500 Ackien das Vorrecht der Zeichnung zu. 5 xt ar , 61 3. Die Einzahlung die ses Actien⸗ Kapitals von 100,900 Thalern preuß. dan n erfolgt in folgenden Terminen, und zwar: 2) 5 Prozent, sofort bei der Zeichnung; b) 20 prözent, sobald das ganze Kapital von 100,000 Rthlrn. ge⸗ zeichnet ist; . 9) die übrigen 75 Prozent werden je nach dem Bedürfniß von dem . nde eingezogen; jedoch darf die Einkassirung nicht schneller als n taten von 15 . und mit jedesmaligen Zwi schenräumen von wenigstens je drei Monaten erfolgen. ; Ueber den Belauf des gezeichneten Actien-Kapitals hinaus ist kein letionair verantwortlich. 9 Artikel 4. Die Actien wer den, sobald das Statut durch die Gesetz⸗ Sammlung veröffentlicht ist, nach Formular auf bestimmte Inhaben aus⸗ gestellt. Bis Rahin werden für die ersten Einschüsse Interim Quittungen ausgegeben. Die Actien werden in ein Actienbuch eingetragen und dort auch die . Eigenthums-Veränderungen verme yt. Rur der⸗

jenige wird von der Gesellschaft als Eigenthümer einer Acti angesehen,

der als solcher im Actienbuche eingetragen ist.

Artikel 5. Jeder dispositionsfähige Zeichner einer Actie oder dessen rechtmäßiger Besitznachfolger ist M ditglied der Gesellschaft, als solches dem Statut unterworfen und nimmt an' dem Gewinn und Verluste nach Ver⸗ hältniß seines Actien-K apitalẽ Antheil. Die Theilnahme an dem Geschäfts⸗ Betriebe und der Vermögens“ Verwaltung der Gesellschaft wird lediglich . das Stimmrecht in der General- Versammlung auger, weshalb kein Actionair befugt ist, außerhalb berselben zie n nge legung zu fordern.

Arttkel 6. Zahlt . Actionair den im Artikel 3 hestsmn ten Ein⸗ nicht innerhal lb vier Wochen nach dem be estimmten Zahlungstage ein, rfällt er in eine die Hälfte der schuldigen Summe betragende Con- n, Wird diefe. 4 dem Actien-Einschusse auf 'schriftliche, ie Post abzusendende Anforderung innerhalb weiterer acht Tag nicht . so hat der Vorstand die Wahl, ob er die Rückstände . Strafe einkla igen oder den Actiongir aus der Liste streichen will. Wählt . das Letztere, so sind die bis dahin gezahlten Einschüsse der Ge— ellschaft verfallen.

.

. Artikel.? J. Die Zeichner der ersten 509 Actien erhalten für jede Actie das freie Eigent thum von 32 amerikanischen Acres unkul ivirten, aber kulturfähigen, vermessenen und getheilten Landes in der Kolonie. Die Ver⸗ theilung dieser Parzellen erfolgt im Verhältniß der ausgelegten Gemeinden das Die verloosten . sind n . von der Actie ver— st . 6 auf das Actien-Kapifal eingezahlt sind, und tre— . in dasselbe Rechtsverhältniß, wie die von der Gsellschaft an ritte verlauft en Ie idstücke. Ueber diese, wie über alle sonstigen Gr: undstücke der Kolonie, onial⸗Direktor ein Grund bu geführt, wovon ein stets 2 jour zu hal⸗ es Gegengr un r gi ister in den Händen des Vorstan des sich be un . Aus dem Grundbuche wird jedem Grundeige nthümer eine b , shrift der betreffenden Stelle als Besitz-Urkunde aus gefe rtigt und dem hen Ansiedler nach Erlegung der ersten 25 pCt. des Actien Kapitals Kolonie, dem Nicht-Kolonisten aber eist nach Einzahlung von 40 zer lin aus gehän igt. Artikel 8. Gegen die der Gesellschaft zu leistenden Einschü Actien findet der Einwand der Compensation und Retention ni

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Artikel 9. Ist eine Actie ersichtlich unbrauchbar geworden, dafür ein Duplikat üinter gl. eicher Nummer ausgeantwortet, das vorhand verdorbene Exemplar kassirt und daß dies geschehen, im Actienbuche verme weite Dasselbe Verfahren ist im gleichen Falle in Ansehung der scheine zu beohachtei, Ist eine Actie vernichtet oder ver! gegangen, so muß liche Mo rtification . erf sozen! zevor eine neue Aetie an derer aus gefertig t wird. Dasselbe gilt von den Dividenden scheinen, ste mogen der Actie oder einzeln verloren oder vernichtet sein. Artikel 10. Das Rechnungsjahr der Gesellschaft beginnt regelmäßig dem 1. Juli, so daß alljährlich mit ultimo Juni ein Abschluß der . Diese Rechnungsbücher der Gesellschaft sind nach den italienischen Buchführung zu halten und muß namentlich den verschiedenen Spezial-Konto's den gesammten Stand nd Passiva der Gesellschaft genau nachweisen.

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