1852 / 46 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf diese Weise wird, da die Appellationsgerichte chon nach den bestehenden Vorschriften von den .

können.

sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Departement des Appellationsgerichtshofes

Allgemeine Verfügung vom 6. Februar 1852 die Vollstreckung der in Steuer-Defraudationssachen er⸗

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Se. Majestät der König haben Allerguädigst gerubt:

Dem Kreisgerichts-Kanzlisten a. D. Winkler zu Memel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Justiz⸗M inisterium.

Dem Rechts-Anwalt und Notar von Garnier zu Kreuzburg ist die nachgesuchte Entlassung von seinen Aemtern als Rechts⸗ Anwalt und Notar ertheilt; und

Der Notar Günther zu Kochem vom 1. März d. J. ab in den Bezirk der Friedensgerichte zu Trier, mit Anweisung seines

Wohnsitzes in Trier, versetzt worden. 4

Allgemeine Verfügung vom 31. Januar 1852, über den künftigen Fortfall der Revistonen der Stempel⸗ fiskale rücksichtlich des Kostenansatzes in gerichtlichen Angelegenheiten. . Gesetz vom 10. Mai 1861 (Gesetz⸗ Sammlung S. 622).

In allen Angelegenheiten, in welchen der Ansatz der Gerichts— kosten nach dem Gesetz vom 10. Mai v. J. und der dazu erlassenen Instruction vom 10. September v. J. erfolgen muß, wird sich die Revision der Stempelfiskale künftig auf die Prüfung beschränken, ob sich in den betreffenden Akten Urkunden, welche nicht nach dem gedachten Gesetze zu taxiren sind, z. B. Privatdokumente, Vollmach— ten, Notgriats-Urkunden ꝛc., befinden, zu welchen der vorschrifts— mäßige Stempel nicht verwendet worden ist.

Der Fortfall der Stempelrevistonen macht eine verdoppelte Auf— merksamkeit der Gerichte auf den richtigen Ansatz der Kosten be— sonders in denjenigen Angelegenheiten nothwendig, in welchen dem nach 88. 16— 23 des Tarifs zum Gesetze anzusetzenden Pausch—

in Steuer-Defraudationssachen nach fruchtlos versuchter Beitrei— bung der erkannten Geldbuße, vor Vollstreckung der in dem Er— kenntnisse für den Fall der Zahlungsunfähigkeit substituirten Ge— fängnißstrafe, die betreffende Steuer ⸗Behörde zur Erklärung daruber, ob noch ein Gegenstand der Execution von ihr nachge— wiesen werden könne, aufzufordern und erst dann, wenn diese Erklärung innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist nicht eingegangen ist, mit der Vollstreckung der Gefängnißstrafe zu verfahren.

Diese Anordnung hat den erwarteten Erfolg nicht gehabt und wird deshalb im Einverständniß mit dem Herrn Finanz ⸗Minister hierdurch aufgehoben. Es sind daher die in Steuer⸗Defraudations⸗ sachen für den Unvermögensfall erkenntnißmäßig substituirten Frei— heitsstrafen künftig von den Gerichtsbehörden; ohne jene früher vorgeschriebene Rückfrage bei der Steuerbehörde, sofort zu voll⸗ strecken, wenn die Execution wegen der principaliter erkannten Geldbuße fruchtlos ausgefallen ist.

/ Die Steuer-Verwaltungsbehörden werden von dem Herrn Fi⸗ nanz-⸗Minister demgemäß mik Anweisung versehen werden.

Berlin, den 6. Februar 1852. Der Justiz-Minister ö Simons. An sämmtliche Gerichtsbehörden.

Rriegs-⸗Mi inisterium.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1852 wonach

die Anerkennung der invaliden Militairs aller Waf— fen, vom Feld webel und Wachtmeister abwärts, zu den gesetzlichen Invaliden-Benefizien, unter der Ober? Aufsicht des Kriegs-Ministeriums auf die General

quantum, zufolge 8. 24 Nr. 1, noch der nach den Bestimmungen

des Stempelgesetzes zu berechnende Betrag des Werth— beziehungs⸗

weise Ausfertigungsstempels hinzutritt. Insbesondere werden daher die Kassenkuratoren und Sportelrevisoren aufgefordert, auf die rich— tige Anwendung des Stempelgesetzes und die dasselbe abändernden

Da die vor Notaren aufgenommenen Verhandlungen auch

künftig noch der Revision und Prüfung der Stempelfiskale in Be— ziehung auf den Stempelansatz unterliegen, so muß darauf Bedacht genommen werden, daß eine möglichst gleichmäßige Festsetzung und übereinstimmende Anwendung der Stempelgesetze bei den Gerichten und bei den rücksichtlich der Notariatsakten entscheidenden Verwal— tungsbehörden stattfinde. Um diese herbeizuführen, wird hiermit

angeordnet:

daß die Departements-Kassen und Rechnungs-Revisoren bei den von ihnen vorzunehmenden Revisionen der Kassenverwaltung bei den einzelnen Gerichten die betreffenden Verhandlungen der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit ihrer speziellen Durchsicht und Revision zu unterziehen und darüber abgesonderte Revisions⸗Verhandlun⸗ gen in ähnlicher Weise, wie solche bisher von den Stempelfis ka- len aufgenommen worden sind, aufzunehmen haben, welche sodann dem Appellationsgericht zur Prüfung und Entscheidung vorzu⸗ legen sind. Die Appellationsgerichte haben demnächst die im Laufe des Jahres aufgenommenen Revislons Verhandlungen im Driginal dem Provinzial-Steuer-Direktor oder der betreffenden Regierungs-Abtheilung zur Kenntnißnahme und mit dem Er— /

a. mitzutheilen, dieselben nach genommener Einsicht zurückzu— enden.

: seitens der Notare nicht anerkann— ten Erinnerungen der Stempelfiskale gegen die von ihnen aufge- nommenen Verhandlungen Kenntniß zu? nehmen haben, die Moͤg⸗ lichkeit herbeigeführt werden, daß beide Verwaltungen sich in gegen⸗ seitiger Kenntniß der innerhalb ihrer Ressorts zur Anwendung ge⸗ brachten Verwaltungsgrundsätze erhalten und etwa sich ergebende Differenzen zur Entscheidung des Departementschefs bringen

Berlin, den 31. Januar 1852. Der Justiz-Ministe Simons.

An

zu Köln.

gangenen Straferkenntnisse betreffend. Verfügung vom 18. Juni 1823 (Jahrbücher Bd. 21 S 320).

3

. = Durch die Verfügung vom 18. Juni 1823 Jahrbücher Bd.

21 S. 320) ist den Gerichts-Behörden auf Veranlassung des Kö— niglichen Finanz⸗Ministeriums aufgegeben worden,

Kommandos, resp. auf die Inspection der Jäger und Schützen, und die Anweisung der Pensionen auf die Militair-Intendanturen, vom 1. April d. J. ab,

; übergeht. Zur Vermeidung einer Anhäufung von Detail-Geschäften im

Kriegs-Ministerium will Ich auf den Mir gehaltenen Vortrag ge— od er erläuternden Vorschriften ihr vorzügliches Augenmerk zu richten.

nehmigen, daß die von der Abtheilung für das Invalidenwesen bisher besorgte Anerkennung der invaliden Militairs aller Waffen vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu den gesetzlichen In—

validen⸗-Benefizien, nämlich: zu den Invaliden-Compagnieen, zur

Civil-Versorgung, zur Invaliden-Penston, so wie zu deren Erhöhung für die bereits penstonirten, in heimatlichen Verhältnissen lebenden Invaliden, unter der Ober -Aufsicht des Kriegs-Ministeriums, auf die General-Kommandos, und die Anweisung dieser Pensionen auf die Militair-Intendanturen, vom 1. April 1852 ab, übergehe, wogegen die Anerkennung zur Forstversorgung gleichzeitig der In.

.

spection der Jäger and Schützen übertragen werden kann. Die—

jenigen Fälle, welche sich nach der motivirten Ansicht der Behörden zu einer Ausnahme von der strengen Regel eignen, oder wo Um— stände eine besondere Berücksichtigung erheischen, sind jedoch der höheren Entscheidung des Kriegs-Ministeriums vorzubehalten. Indem Ich dem Kriegs-Ministerium die zur Ausführung erforder— lichen Anordnungen überlasse, geschieht dies in der zuversichtlichen Erwartung, daß die genannten Militair-Behörden streng nach den gesetzlichen Bestimmungen und den ertheilten Instructionen verfah— ren und das Interesse der Invaliden, so wie das der Staatskaffe, gewissenhaft zu vertreten streben werden. Berlin, den 29. Januar 1852

*

(gez Friedrich Wilhelm. (gegengez von Bonin. An das Kriegs-Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die des— fallsigen Instructionen den Königlichen General-Kommandos und Inspectionen zu seiner Zeit zugehen werden.

Berlin, den 16. Februar 1852.

Kriegs⸗-Ministerium. Abtheilung für das Invaliden-Wesen.

Iffland. Kroll. An

die Königlichen General-Kommandos ze.

Berlin, 21. Februar. Se, Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Medizinal⸗Assessor a. D. Dr. Johann Pe⸗ ter Joseph Monheim zu Aachen, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen päpstlichen Pius-Ordens Tter Klasse; dem Seconde Lieutenant Grafen von Lusi des Tten Kürasster⸗Regi⸗ ments (Königin), zur Anlegung des von Sr. Majestät bem König von Hannover ihm verliehenen Ritterkreuzes Zter Klasse des Guel— phen-Ordens; so wie den Feldwebeln Littmann und Gru nig vom 19ten Infanterie⸗Regiment zur Anlegung der von Sr. Hoheit dem Herzöge von Sachsen⸗Alltenburg ihnen verliehenen, dem Her⸗ zoglich sachsen-ernestinischen Haus-Hrden afflliirten Verdienst-Me— daille zu ertheilen.

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Per sonal-Leränderungen in der Armee.

1. Offiziere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 22. Januar.

Kit scher, Hauptm. a. D., eine Pr. Lis. Stelle, So mmer, Sec.

Lt. a. D., eine Sec. Lts. Stelle im berliner Invaliden-Bat. verliehen. Den 27. Januar.

v. Strantz J., Sec. Lt. vom 1. Kür. Regt., dem Chef des General— stabes der Armee zur Disposition gestellt, und ist derselbe in Folge dessen * 2 j ö. 9 ö. 28 3 9 von dem Verhältniß als dienstl. Adjut. des Kriegsministers entbunden.

Den 29. Januar.

Roedlich, Hauptm. u. Adjut. der 16. Div., zum Adjut. des Kriegs— ministers bestimmt. v. Stosch, Pr. Lt. vom 29. Inf. Regt., tritt als dienstl. Adjut. von der 16. Landw. Brig. zur 16. Div. über. v. Ma⸗ lachowski ., Sec. Lt. vom 38. Inf. Regt, zur Dienstl. als Adjut. bei der 16. Low. Brig. kommandirt.

Den 5. Februar.

Der Stellentausch zwischen den Train Controleuren Pr. Lt. Hjorth

beim VII., und Sec. Lt. Czernicki beim JI. Armee - Corps genehmigt. er, Sec. Lt. vom 5. Jäger-⸗Bat., zum 27. Inf. Regt. versetzt. Ven 7. e brug.

v. Falkenstein, v. Hindenburg, van Baren, Geißler, v. Hartung, P. Fähnrs. vom 8. Inf. Regt., v. Bercken, P. Fähnr. vom 12. Inf. Regt., zu Sec. Lts., letztere 5 als überzählig, v. Kami— nietz, Sorge, P. Fähnrs. vom 20. Inf. Regt, zu Sec. Eis., v. Lin⸗ stop, Lösener, v. Germar, Hering, P. Fähnrs. vom 26. Inf. Reg

v. Werd

zu Sec, Lts., letztere beide als überzählig, v. Wurmb, P. Fähnr. vom 27. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Kotze, P. Fähnr. vom 7. Kü̃. Regt., unter Versetzung zum 7. Ulan. Regt., Gr. v. Herzberg, v. Schack P. Fähnrs. vom 31. Inf. Regt., zu überzähl. Sec. Lts.R, Hensel, Lt. vom 32. Inf. Regt.ͥ, zu Pr. Lt., v. Drigalski, P. Fähnr. von dems. Regt., zum überzähl. Sec. Lt. befördert. Bei der Land wehr;

Den 5. Februar.

Haase, Ser Lt. , ine 36. k Karitzki, Jackwitz, Sec. Lts. vom 8. Regt., erstere beide ins 33. letz⸗ terer ins 36. Inf. Regt., v. Wehren, Sec. Lt. vom 2. Bat. 17. Regts ins 17. Inf. Regt., sämmtlich nach abgelegter Prüfung, versetzt.

Den 7. Februar.

*

See.

v, Pochham mer, Sec. Lt. vom 1. Bat. 25., ins 1. Bat. 8. Regts.,

J .

*

; Schadow-Godenhausen, Sec. Lieut. a. D., zuletzt im 7. Uan. Rest., bei der Kavall. des 3. Bats. 8. Regts, Kopp'e, Sec. Lieut.

dom 4 Bat. 8., ins 3. Bat. 12. Regis. einrangirt. Rog ge,

Unteroffizier vom 1. Bat. 8. Regts.,, zum Sec. Lieut. befördert.

ec. Lt. von der Artill. des 1. Bats., ins 2. Bat. 20. Regts. Pfitzer,

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taillon 20. Regmts.6, Siber, Sec. Lieut. vom 1. Baataillon Tten,

ins 1. Bat. 24. Regts. einrangirt.

Gablenz, Unteroff. vom 1. Bat. 20. Regts., zum Sec. Lt. bei der Artill, Ambron n, wer, Li vom 3. Bat. 26. Regts., zum Pr. Lt., Kohlbach, Stielow, Unteroff, vom 1

Bat. 24. Regts., zu Sec. Lts. bet der Kavall.,, Wieler, Pr Li. dom ?

3.

Bat. 27. Regts.ͥ, zum Hauptm. u. Comp. Führer, Schreiber, Pr. Lt. von dems. Bat., zum Haupim, befördert. Abschiedsbewilligungen ze. Den 3. Februgr. Brandt, Oberjäger und Sec. Lt. vom reitend. Feldjäger-Corps, scheidet aus.

.

Schober, Major zur Disp., früher aggr. dem 12. Inf. Regt., zu⸗= letzt Comdr. eines Ersatz⸗Bats., als Oberst-Lieut. mit der Ärmee-Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., und Pension, Mit en Hauptm. zur Disp., zuletzt in der 5. Gend. Brig, mit der Armee⸗Unif. der Kavall. mit den vorschr. Abz. f. V. u. seiner bisher. Pension, Andrée, Pr. Lt. zur Disp., zuletzt in der ehemal. 12. Inf. Regts. Garnis. Comp, als Hauptm., Pleß ner, Sec. Lt. zur Disp., zuletzt in der ehem. 8. Divis. Garnis. Comp., als Pr. Lt., beiden mit der Armee-Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. ihrer bisher. Pension, der Abschied bewilligt. v. Rapin. Thoypras, Oberst zur Disp., zuletzt Oberst-⸗Lieut. u. Comdr. des 5. Kür. Regts., mit der Unlf. dieses Negts; mit den vorschr. Abz. f. V, v. Rohr,“ Oberst zur Dispos., zuletzt Oberst-Lient. u. Comdr. des 8. Hus. Regis. ä Zolligoffer, Oberst zur Disp., zuletzt Aer Kommandant von Torgau, Struensee, Oberst-Lieut. zur Disp., zuletzt Major im 11. Inf. Regt, v3 d. Schulenburg, Oberst -Lieut. zur Disp., zuletzt Major im 8. Inf. Regt, diesem mit der Unif. des Kaiser Aleranders-Gren. Regts., mit den vorschr. Abz. f. V., Fritsch, Oberst-Lient. zur Disp. zuletzt Major im 18. Infant. Regt., mit der Uniform des 9. Infant. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. v. Szerdahelly, Oberst- Kit. zur Disp, zuletzt Major im 13. Inf. Regt., mit der Unif. des Kaiser Alexander Gren. Negts. mit den vorschr. 5lbz. f. V., Bräunlich, Major zur Disp., zu letzt Hauptm. im 5. Inf. Regt., mit der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Häring, Major zur Disp., zuletzt Haupim. im Artill. Regt., mit der Armee Unif. mot den vorscht. Abz. f. V., von Wedelstädt, Major zur Disp., zuleßzt im 2. Inf. Regt., mit der Unif. des Kaiser Alexander Gren. Regis. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlich mit Beibehalt ihrer bisher. Pension in den Ruhestand versetzt. Bilharz,

Seconde⸗Lieutenant vom 26. Infanterie⸗Regiment, scheidet aus. von

Bracker, Sec. Lt. vom 2. Bat. 26. ins 1. Bat. 26. Regts., Rüdiger, ' ( 2 ,

ec. Lieut. vom Landwwehr-Bataillon 36. Infant. Regmts., ins 3. Ba⸗

e B , n offiziellen Kenntniß gekommenen Todesfäll

s

Blomberg, Oberst-Lt. zur Disp., zuletzt Major im Kadet. Corps, mit der Unif. des Kadet. Corps mit den vorschr. Abz. f. V. u. seiner bisher. Pension, Bar. v. Ha gen, Pr. Lt. vom 32. Inf. Regt, als Hauptm. mii der Armee ⸗-Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, v. Schrader, Pr. Lt. von dems. Regt., als Hauptm. mit der Regts.“ Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorg., u. Pension, der Abschied bewilligt. Bei der anz wehrt Den 7. Februar.

Seidler, Oberst-Lieut.ͥ, von der Stellung als Führer des 2. Auf— gebots vom 2. Bat. 12. Regts. entbunden, und tritt derselbe in sein frü— heres Verhältniß als pens. Offizier zurück. Bußler, Pr. Lt. vom 1. Bat. 20. Negts., als Haupim, Barbenes, Hauptm. vom 2. Bat. 24. Regts., beiden mit der Regts.Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Buch, Pr. Lt. la suite desselb. Bats., von der Garde⸗Ldw. Kavall., als Rittm., der Abschied bewilligt. Bar. v. d. Goltz, Oberst⸗Lieut. zur Disp., zuletzt Major u. Kavall. Stamm -Offiz. des J. Bats. 27. Regts., mit der Armee⸗ Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und mit Beibehalt seiner bis her. Pension, in den Ruhestand versetzt. Runde, Sec. Lt. vom 2. Bat. 31. Regts., der Abschied bewilligt.

I. Militaãèi . „Bertram, Gamnison⸗-Stabsarzt zu Wittenberg, mit Pension der Ab— schied bewilligt.

Rea h n,, der seit dem 1. November 1851 bis 15. Februar 1852 zur offiziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von Königlich preußischen Offizieren des stehenden Heeres und der Land⸗ wehr, so wie von Militair-Beamten.

Garde Corps.

Gestorben ist: Am 20. Dezember 1851 v. Pritzelwitz, Sec. Lt. im Kaiser Franz Gren. Regt. 1 A r mee r,

Gestorben sind: Am 1. September 1851 Bocksning, Sec. Lt. im . Bat. (Königsberg) 1. Ldw. Regts. Am 16. November Bühner, Sec.

Lt. im 4. Inf. Regt. II. Armee ⸗⸗Corps.

Gestorben sind: Am 14. Oktober 1851. Ramthun, Sec. Lt. im 2. Bat. (Cöslin) g. Ldw. Regts. Am 5. Dezember. v. Vietinghoff, Scheel, Sec. Lt. im 14. Inf. Regt. Am 22. Januar 1832. v. Ke bel, Sec. Lt. im 21. Inf. Regt. Am 31. Januar v. Dewitz, Hauptm im 21. Inf. Regt.

III. Armee- Corps.

Gestorben sind: Am 18. November 1851. Ernst Aug u st König von Hannover, Chef des 3. Hus. Regts. Am 24. November. Passarge, Pr. Lt. im Invalidenhause bei Berlin. Am 4. Dezember. Schaller, Sec. Lt. im Invalidenhause bei Berlin. Am 10. Dezember. v. Blom⸗ berg, Sec. Lt. im 24. Inf. Regt.

IV. Armee⸗Corps.

. r * 859 Rr neck See 5 4m Gestorben ist: Am 1. Januar 1852. Rinck, Sec. Lt. im ger ⸗Bat.

.

VII. Armee⸗Corps.

sGestarkzm s 5 22 Szehntembhg , Ser gi en 7 Mat Gestorben ist: Am 22. September 1851 V , . zat.

* Doi ssal 5 17 ö Rats 66 usseldorf) 1 dw. Regts.

VIII. Armee⸗-Corps.

Gestorben sind: Am 9. Dezember 1851 Harbus J., Pr. Lt. im 36 Inf. Regt. (4. Res. Regt. Im Dezember Stoltz, Haupim. à la? des 8. komb. Res. Bats.

Arttller ie.

Gestorben sind: Am 31. Oktober 1851 Denso, Sec. Lt. im 5. Art. Regt. Am 5. Januar 1852 Reinhardt II., Sec. Lt. im 4. Art. Regt Am 9. Februar Unger, Hauptm. im 4. Art. Regt.

82 * —* 23 *

e hg o vember 1851 bis 15. Februar 1852 zur i e von ausge⸗

1. chiedenen und dimittirten Königlich preußischen Offizie—

ren des stehenden Heeres und der Landwehr, so wie von ver—

abschiedeten Militair⸗ Beamten. Gestsrben sind: Am 22. März 1847 v. Knobels dorff, pens. Pr.

[

Lt. vom 3. Inf. Regt. Im Sept. 1850 Lutter, Sec. Lt. a. D. vom vormal. Garnis. Bat. der Garde-⸗Brig. Am 29. Dezember 1850 Bur chard

Sec. Lt. a. D., aggr, dem 5. Hus. Regt. (Blüchersche Husaren); als Kom- missions-Rath u. Direktor der Straf- u. Besserungs⸗ Anstalt zu Sonnen— burg, Am 2 Januar 18531 Westthal, Sec. Tt. 4. D. vom reitenden Feldjäger⸗Corps; als Oberförster zu Gr. Schönebeck, Kr. Nieder Barnim. Am 7. Januar Thomas, Pr. Lt. a. D. vom vorm. mans selder Pien. Bat.; als Haupt⸗Buchhalter auf der Saline zu Schönebeck. Am 18. Ja

?

J ö er. Am 11. sten Blücher; als Rechnungsrath bei der Ober-Rechnungskammer. Am 14

ö

iuar Friedel, Sec. Lt. a. D., 1813, 14 und 15 im Gefolge des Für—

7

ö 43 5 3 9 2 Meg Am 2. februar Dr. Sydow, pens. Regts.-Arzt vom 12. Inf. Regt.