1852 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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klagten beantragt hat. Diesem Antrage gemäß ist zur Beantwortung der gedachten Haupt- und /

Arrestklage ein Termin auf

den 28. April 1852, Vormittags 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn, Kreisrichter Lehmann, in unserem Sessionszimmer ange—= setzt worden. Die genannten Beklagten werden hiermit öffentlich aufgefordert, in demselben per— sönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der bei uns ange stellten Rechts Anwalte zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die Urkunden, auf welche ste sich berufen, im Original zu über= reichen. Spätere Einreden, welche auf That⸗ sachen beruhen, können im Laufe der ersten In— stanz nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollten die Beklagten zu der bestimmten Stunde weder persönlich, noch durch einen zu⸗ lässigen, gehörig legitimirten Stellvertreter er= scheinen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntniß festgesetzt werden. .

Dem Arrest-Antrage des Klägers gemäß un— tersagen wir den Beklagten jede den Klägern nachtheilige Disposition über die genannten Spezialmassen bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und legen hierdurch Arrest auf die— selben an.

Birnbaum, den 11. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

12151 NRothwend iger Verkau f. Kreisgericht Osterode.

Das Allodial-Rittergut Marienfelde, An⸗ theil A, jetzt Nr. 8, mit den vereinigten Anthei— len O0, fetzt Ny. 9. R., jetzt Nr. 10, R. und M., im Osteroder Kreise belegen, gerichtlich ab⸗ geschäßt auf 14,193 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bü— reau III. einzusehenden Taxe, soll an hiesiger Gerichtsstelle am 6. September er., Vor⸗

2 248 mittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Schrage, subhastirt werden.

Alle unbekannte Real-⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesem Termine zu melden.

Osterode, den 6. Januar 1852.

194

den 8. Januar 1852.

Von dem am Belle-Alliance-Platz Nr. 17 hierselbst belegenen, im Hypothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Friedrichsstadt Vol. 24 Nr. 17165, zur einen Hälfte auf den Namen des Banko-Buchhalters Wilhelm August Weiß, zur andern Hälfte auf die Namen des Karl Reinhold, Karl Gustav, Karl Albert und Karl Louis Gebrüder Eschert eingetragenen Grundstücke, gerichtlich abgeschätzt zu 15,518 Rthlr. 24 Sgr. 4 Pf. soll die dem Banko⸗Buch⸗ halter Wilhelm August Weiß zustehende Hälfte

am 8. September 1852, Vormittags

11 1y an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur ein zusehen.

884 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Lauenburg, den 14. Oktober 1851.

Das dem Gutsbesitzer Salingre zugehörige Rittergut Sassin, im lauenburger Kreise belegen, gerichtlich abgeschäßt auf 20,070 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hopothetkenschein und Bedingungen im Büreau 1V. einzusehenden Taxe, soll ö en nn n nnn, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die unbekannten Erben der Wittwe Rihtz, Charlotte geb. Polenz, und das Fräulein Char— lotte Rähtz werden zu diesem Termin vorgeladen.

1880 Nothwendiger Verkauf.

Das im inowraclawer Kreise gelegene Ritter— gut Groß- und Klein⸗Rombino Nr. 338, abge⸗ schätzt auf 32,145 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der

nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Me giste et 0 * soh er Sar Tax o, sall An*

6. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu— bigerin, unverehelichte Louise Friedricke von Schenk zu Schweinsberg, wird hierzu öffentlich vorge— laden.

Inowraclaw, den 26. September 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Sprzęeda z konie czna.

Polozßone w powiecie Ino wractawskiem dobra fklacheckie wielki i mal Rombin pod Numerem 338, otaxowane na 32,145 Tal. 10 3gr. wedle taxy, mogacej by praejrzanéj wra— **r3 Ea RxKH ny i warnunkami w Regi- straturze, ma bye

dnia 16. Czer wen 1852. Eu przed

poktudniem o godzinie 10tej W miejscu 2wyktem posiedzen sado wem PrT2E dana.

Wsazyscy nie wiadomi pretendenci realni way waj4 sie, azeby sie pod uniknieniem pre— kluzyi zgosili najp6znisj w terminie oznaczonym.

Nie wiade ma z pobytu wierzycielka niezaw mezna Ludo wika Frydryka urodzs na v. Schenk w Szweinsberg zapozywa sie niniejszem puD— blicaznie. .

Ino wracba w, dnia 26. Wrzesnia 1851.

Krol. Sad powiatowy, I. Wydziatu.

1213 Bekanntmachung.

Der verehelichten Förster Perle, Ehristiane ge— borne Fischer, früher verwittwete Schuhmacher Friedrich, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbe— kannt ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß ihr in dem wechselseitigen Testamente des Büdners und Altsitzers Wilhelm Fischer und seiner am 4. Februar 1851 zu Glienicke verstorbenen Ehe—⸗ frau Marie Elisabeth geborne Bochow ein Legat von 150 Thlr. vermacht worden ist. Für den Fall ihres Ablebens sind derselben ihre beiden Kinder, Wilhelm aus erster und Karoline aus zweiter Ehe, substituirt.

Berlin, den 15. Januar 1852.

Königl. Kreisgericht II. Abtheilung.

12111 Bekanntmachung.

Den Interessenten der Königlichen Allgemeinen Wittwen⸗-Verpflegungs-Anstalt wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß die Kasse und die Büreaus derselben am 1. März d. J. in das Haus, Tau⸗ benstraße No. 29 eine Treppe hoch, verlegt wer⸗ den, woselbst also, von dem gedachten Tage ab, alle Zahlungen zu leisten resp. zu empfangen sind.

Berlin, den 13. Februar 1852.

General-Direction der Königl. Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt.

217

Bei der Königlich preußischen landwirthschaft— lichen Lehr-Anstalt in Proskau beginnen die Vor— lesungen des Sonmer-Semesters den 19. April d. J. Anmeldungen wegen Aufnahme von Stu— direnden find an die unterzeichnete Direction zu richten. Das Verzeichniß der Vorlesungen ist in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen einzusehen.

Das Königliche Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten hat angeordnet, daß vom nächsten Semester ab die Honorar-Zahlun⸗ gen bei der hiesigen Lehr-Anstalt auf diejenigen Beträge ermäßigt werden sollen, welche auf den übrigen derartigen Instituten des Staates ent⸗ richtet werden. Demgemäß sind auch in Pros— kau vom 1. April d. J. ab nur für das erste Semester 40, für das zweite 30, für das dritte 20, und für das vierte, so wie die folgenden 10 Rthlr. an Honorar; außerdem aber von je— dem Studirenden bei seinem Eintritt 6 Rthlr. an Eintrittsgeld zu erfordern. Studirende, welche bereits ein oder mehrere Semester an einer der übrigen höheren Lehr-Anstalten des Staates zubrachten, haben, wenn sie hier eintre—⸗ ten, zwar das volle Eintrittsgeld, aber nur das⸗ jenige Studienhonorar zu entrichten, was von ihnen zu fordern sein würde, wenn sie von An— fang an ihre Studien in Proskau betrieben hät⸗ ten; außerdem hat jeder Theilnehmer an den im Laboratorium vorzunehmenden praktisch-chemischen Uebungen einen halbjährigen Beitrag von Einem Thaler zur Beschaffung der Reagentien und er—

forderlichen Utensilien abzuführen. Proskau in Schlesien, den 12. Februar 1852. Die Direction der Königlichen landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt. (gez) Heinrich.

1218 Edittal⸗- Ladung.

Beschworener Anzeige zufolge sind die nach— benannten Personen:

1) Johann Dietrich Böckmann, Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Böckmann No. ass. 6 zu Lohe, und dessen Ehefrau Catharine Elisabeth geb. Schütte, geboren am 28. Februar 1791, und Johann Christian Dreyer, nach der Stelle Schwieghahn oder Schwiechhahn Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Dreyer nach der Stelle Schwieg— hahn oder Schwiechhahn No. ass. 10 zu Lohe und dessen Ehefrau Dorothea Mar- garethe geb. Werfelmann, geboren am 10. Juli 1794,

im Jahre 1812 mit dem 127. resp. 128. franzö⸗ sischen Infanterie⸗Regimente nach Rußland mar— schirt, seitdem aber verschollen, indem von ihnen glaubhafte Nachricht dahier bis jetzt nicht ein⸗ getroffen.

Auf den Antrag der Betheiligten werden daher die genannten Verschollenen mittelst dieses aufgefordert, sich spätestens his zum

2 pet 1853, Mittags 12 n hr auf hiesiger Amtsstube zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen ihren nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über— wiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben jener Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung hierdurch veranlaßt und haben etwanige Erb- und Nachfolge-Berech⸗ tigte ihre Anfprüche, für den Fall der dem nächstigen Todeserklärung, in dem angesetzten Termine so bestimmt anzuzeigen, als sonst, bei der Ueberweisung des Vermögens der Verscholle— nen, auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Decretum Nienburg, den 16. Februar 1852.

Königlich hannoversches Amt.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 23. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Sechsundzwanzigste Sitzung der J. Kammer ..... 2 Bogen. 109 Bogen des J. und II. Abonnements.

Total

Redactton und

*

Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

das Abonnement beträgt:

496. 20 Sgr. für Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.

Mit geiblatt (Breuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Ranarchie:

1 RNtihlr. 174 Sgr.

——

taats⸗

an, für Serlin die Expeditionen: 2 8ehren-Straße Rr. 57. und Schadows- - straße nr. 4.

zeige

§ 5 9 2 Alle Post-Anstalten des In- und T 611 1 Er Auslandes nehmen sestellung auf 3 ; den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger

*

1 48.

Berlin, Mittwoch den 25. Februar

1852.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fabrikanten Wilhelm Colsman zu Märkisch-Langen⸗

berg das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; so wie

Gemäß den von dem Gemeinderathe in Brandenburg getroffe⸗ nen Wahlen den bisherigen Bürgermeister Brandt als Bürger- meister und den Kammergerichts⸗Assessor Sprengel als Bei⸗

geordneten der Stadt Brandenburg für die Amtsdauer von resp. zwölf und sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium des Innern. Cirkular-Verfügung vom 6. Dezember 1851 be— treffend die Stellung unter Polizei-Aufsicht wegen

Kontrebande oder Zoll⸗-Defraudation. Zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Ausführung des

Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung vom 19. Februar 1852. betreffend die Auszahlung der nicht konvertirten Schuldver— schreibungen der freiwilligen Anleihe vom Jahre

ien in Berlin und in der Umgegend wohnenden Inhabern nicht konvertirter Schuldverschreibungen der freiwilligen An—

leihe vom Jahre 1848, deren Kapitalbeträge nach unserer Bekannt⸗

Gesetzes vom 12. Februar 1850 wegen Stellung unter Polizei⸗ Aufsicht, hinsichtlich der in den ss. 8 bis 10 ausdrücklich bezeichne⸗ ten Mitwirkung der Zoll- und Steuerbehörden etwa entstehen könn- ten, hat der Herr Finanz⸗-Minister, nach vorgängiger Vernehmung

mit dem Königlichen Justiz-Ministerium und mik dem Ministerium

des Innern, an sämmtliche Königliche Provinzial⸗Steuer-Directionen

und an die Regierungen zu Potsdam und Frankfurt denjenigen Erlaß gerichtet, welcher in Abschrift (a.) beifolgt.

Die Königliche Regierung veranlasse ich demgemäß, die im ge⸗

dachten Erlasse enthaltenen Vorschriften und Weisungen wegen

Mitwirkung der Zoll- und Steuer Behörden zu beachten und in

vorkommenden Fällen nach denselben zu verfahren.

Berlin, den 6. Dezember 1851.

. . Der Minister des Innern. An sämmtliche Königliche Regierungen. 3 Cirkular-Verfügung des Herrn

Potsdam und Frankfurt ꝛc.ů, vom 6. Dezember 1851 in derselben

Angelegenheit. (S. Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Nr. 16,

Seite 88.)

Bescheid vom 9g. Februar 1852 betreffend die Ver— waltung der Polizei-Anwaltschaft und die Kosten derselb en.

Dem Gemeinde-Rathe wird auf die Vorstellung vom 17ten ; M. eröffnet, daß dem ÄAntrage wegen Entbindung des dortigen Bürgermeisters von den Verrichtungen eines Polizei- Anwalts nscht entsprochen werden kann, da, wie in der zurückfolgenden Anlage des Gesuches ganz richtig bemerkt ist, die Gemeinde⸗-Ordnung vom 14. März 1860 im §. 58 dem Bürgermeister jene Function aus⸗ drücklich auferlegt.

Die Kosten der Polizei-Anwaltschaft bilden nach den Bestim⸗ mungen der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 (8. 58 in

Verbindung mit §§. 133, 134 und 135) eine Gemeindelast, und wenn im 5§. 58 der Behörde die Befugniß vorbehalten ist, einen anderen Beamten, als den Bürgermeister, mit den Verrichtungen

des Polizei-Anwaltes zu beauftragen, so würden in einem' solchen Falle dennoch die Eingesessenen des Bezirks den auf sie fallenden

Hostenbetrag für die Remuneration des Polizei-Anwaltes zu tragen haben. Berlin, den g. Februar 1862. Ministerium des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.

An den Gemeinde⸗-Rath zu N. und abschriftlich

zur Nachricht an die Königliche Regie—⸗

rung zu N. ;

Finanz⸗Ministers an sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren und die Königlichen Regierungen in

129 Oppeln.

23) Düsseldorf 2 Wöln l ..

26) Aachen

machung vom 20. v. M. am 1. April? d. J. zur Rückzahlung gelangen, wird hiermit überlassen, ihre Obligationen nebst dazu gehörigen Zinscoupons Ser. J. No. 8 schon in den Tagen vom 16, bis 28. März d. J. bei der Kontrole der Staatspapiere hier— selbst, Taubenstraße Nr. 30 par terre rechts, in den Vormittags—⸗ stunden von 9 bis 1 Uhr zur Prüfung einzureichen. Berlin, den 19. Februar 1852. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Koehler. Rolcke. Gamet.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath j [ 4 F Freiherr Schoultz von Ascheraden, von Nehring in Pommern.

/ /// / 7 Uebersicht der bei dem Beginne des Jahres

d unterhaltenden gebauten Strecken auf Chausseen.

Für 1851 Für 1852 Mithin sind im J. 1851

hinzuge⸗

unterhalten. terhalten. kommen.

Meilen. Meilen. Meilen.

. k . z 9 21 si 21 . Im Regitrungs-Bezirke. waren zu sind zu un⸗

k b, 66,6 n,, 0 47 ; 23 1) Marienwerder Prin Bromberg ) G iin 3) Köslin . Si rnlsund.. Breslau Liegnitz.

13) Berlin ...

14) Potsdam

15) Frankfurt ö ö w burg ..... 17) Merseburg 4 18) Erfurt

19) Münster ..

20) Minden .. .....

21) Arnsberg

22) Koblenz

.

Summa. . . . . 1673, 3

K