Brie. Geld. Gem.
.
do. von Rothschild Lst. ... ...... ...* — do Engl. Anleihe. ..... 4 ͤ 15 193 ö do. Poln. Schatz Obligationen J . 85 3 do. do. Cert. L. X.. 5 97 6 do. do. 1 . . — 20 Poln. a. Pfandbr. a. C...... ö — Poln. neue Pfandbr. ...... .... 1 — 85 do. Part. 500 FI. ...... ..... ...... 41 86 85 do. ö . 3 149 e J 885 . i 33 — — e — / ö Lübecker Staats-Anleihe. ..... ...... ...... 4 w Holl. 2 26 Integrale ... . .. JJ 25 — — J 2 . J — 215 263
ta erIäirn, 24. Februar. Das Geschäft war Reute Sehr gering und Course im Allgemeinen wenig verändert, nur Cosel- Oderberger waren zu besseren Coarsen begehrt, Stargardt-Posener dagegen etwas matter, preussische und ausländische ohne wesentliche Veränderung fest. Et e rlinm en Getrei dl ehbhärse vom 24. Februar. VVeizen loco 63— 68 Rthlr. — 90 1pfd. hochbunter Guhrauer 67 Rthlr. bez. Roggen loco 59 - 62 Rthlr. S5pfd. 587 Rthlr., So pfd 59 Rihlr. p. S2pfd, bex. — Frühjahr 583 a 59Rthlr. bez., 59 Br. u. G. Gerste, grolse, 40 - 43 Rthlr. ? kleine 37 — 339 Rthh. Hafer loco 26-27 Rthlr. r*. Frühjakr 48pfd. 26 Rthlr. I 0pfa. 27 Rthlr. Erbsen 50 — 54 Rkthlr. Rappsaat Winterrapps 71 — 68 Rthlr. . Winterrübsen 70-67 Rthlr- . Sommerrübsen S6 —- 52 Rtihlr. Leinsaat 57 — 55 Rthlr. Rübäl loco 10 Rthlr. Er., 1011 bez., 10 6. — Februar 105 Rihlr. Br, 10 G6. . Febr. Märs 105 u. iin Rthlr. verk., 105 Br., 10 6. . März/April 103 u. i Rthlr. verk., 109 Br., 10 6. J April / Mai 108 u. Rthlr. verk., 107 Br., 103 6. — Wai / quni 105 Rthlr. Br., 1047 G. — Juni / Juli 105 Rthlr. Br., 107 6. — Juli/August 1055 Rthlr. Br., 105 G. ⸗ Aug. Sept. 105 Rthlr. Br., 103 6. ? Sept. /sOktob. 10193 u. 4 Rthlr. verk., 103 à . Br., 10 à 2 Leinöl loco 113 - 11 Rthlr. ' Frühjahr 11 — 117 Rthlr. Spiritus loco ohne Fals 267 u. 3 Rthlr. verk. ? mit Fals 263 Rthlr. verk. = Februar do. = Febr. / März 267 Rihlr. Br., 267 verk. u. G. ? März April do. ? April/Mai 277 u. 27 Rthlr. verk., 274 Br., 20 G.
6.
100 Subhastations--Patent. ssollen Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Fehrbellin den 16. Januar 1852.
Die dem Scharfrichter Franz Herrmann Ernst und dessen Ehefrau Minna Therese geborenen Buchholz gehörigen, zu Fehrbellin belegenen, im hiesigen Hyopothekenbuche Vol. J. Fol. 1280 Nr. 152 und Vol. II. Fol. 182 Nr. 27 verzeichneten Wie⸗ sen und Ackergrundstücke mit dem darauf errich—
subhastirt werden.
gläubiger
Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehen⸗ der
den Taxe: . J. die 6 Morgen Erbpachtsacker auf 152 Rihlr. zu diesem Termine mit vorgeladen. ohne Anrechnung des Kanons und der Grund .
steuer, welche davon jährlich mit 8 Rthlr. 69 entrichtet werden müssen,
I. die 14 Morgen 17 IRuthen freie Kavelwie⸗ sen und die 6 Morgen 154, MRuthen Hütung an reinen Werth auf 1075 Rthlr. 14 Sgr.,
k m mittags, an ordentlicher Gerichtsstelle
Zugleich werden hiermit alle unbekannten Real⸗ prätendenten bei Vermeidung der Präklusion und die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real—
a) der Buchhalter Karl Ferdinand Gantzsch, , , ,,,, ee, d) der Johann Jakob Gottlieb Dempelwolff,
Vothwen diger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Guben, J. Abtheilung.
Das dem Wilhelm Kärger zugehörige, zu Bä— renklau belegene, im Hypothekenbuche Fol. 157. Berlin, den 13. Februar 1852. Nr. 47 verzeichnete Mühlengrundstück, bestehend aus zweien Wasser- und einer Schneidemühle
Geschäfts verkehr unbelebt. Weizen fest. Roggen fester. Rübol fester. Spiritus etwas billiger abgegeben. .
KEeiü6pzi, 23. Februar. Leipzig-Dresdner 156 Br., 1553 6. Sächsisch -— Bair. S9? Br., S9 G. Sächsisch - Schles. 101 G. Löbau—- Zittauer 245 G. Magdeb.-Leipaz. 239 Br. Berlin- Anh. 114 Br. Berlin- Stett. 127 G. Köln-Mindener 1077 G. Altona-Kicler 1063 Br. An- halt - Dessauer Landesbankactien Lit. A. 1417 G., Lit. B. 1243 6. Wiener Banknoten 823 Br., 825 G.
Telegraphische Depeschen. (Nichtamtli c.)
Paris, Montag, 23. Februar. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“ bringt ein Dekret in Bezug auf das Kostüm des Senats und des Staatsraths.
Die Königin von Spanien hat wiederum den Gang nach der Atocha-Kirche gemacht und ist mit Enthusiasmus empfangen worden.
London, Montag den 23. Februar. (Tel. Dep. d. C. B.) Es cirkulirt folgende Minister-Combination des Lord Stanley: Auswärtiges: Canning oder Malmesbury. Kabinets-Mitglieder: Lord Hardwicke, Herzog Northumberland, Disraeli, Lord Surgen, Walpole.
krres lte, 24. Februar, 1 Uhr 48 Minuten Nachmittags. Oester- reichische Banknoten 82 G. Oberschlesische Actien Lit A. 13427 G. Oberschlesische Actien Litt. B. 1214 Br. Oberschles. Krakauer 8zZ G. Neisse-Hrieger 6043 Br.
Getreidepreise: Weizen, weilser, 58 — 69 Sgr., do. gelber 62 bis 69 Sgr. Rogen 59 — 55 Sgr. Gerste 41 - 46 Sgr. Hafer 28 - 31 Sgr.
Stettim, 24. Februar, 1 Uhr 52 Minuten Nachmittags. Wei- zen FrühjDahr 64 bezjm Roggen April - Mai 60 bez., Frühjahr 60 be. Rüböl April- Mai 93 bez., Herbst 103 bes. Spiritus fest, ohne Umgang.
HEnarIEMhinrX, 24. Februar, 2 Uhr 47 Min. Nachmittags. Berlin- Hamburg 99. Magdeburg-Wittenberge 65. Mecklenburger 35. Spanische inländische Schuld 357. Kieler 105. Sardinier S4. (Simmtlich Geld- Course,) Geschäft nicht von Belang, nur holsteinische Zwangs- Anleihe 84 bez und zu lassen.
Getreidebörse: Roggen Königsberg 99 zu lassen, Danzig 96 ge- fordert, 94 zu lassen. Weiazen ser fest, zu letzten Preisen zu lassen. Gel 183, 19, 203. Kaffee fest. London, lang, 13 Mb. 67 Sch., 13 M.. 7 Sch.; kurz, 13 Mk. 73 Sch., 13 Mk. 83 Sch. Amsterdam 35 60. Wien 187.
1 wöͤÿcm, Montag, 23. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Fonds und Actien beliebt. Silberanlehen 106 5proz. Metalliques 94. 4 proz. Metalliques 84. Eankactien 1217. Nordbahn 1527. 1839r Loose 121. Lombarden 995. London 12, 26. Amsterdam 1745. Augsburg 12435. Hamburg 184. Paris 1472. Gold 317. Silber 244.
Fanrks, Montag, 23. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (¶ Tel. Dep. 4. 9 pro. 65, 65. 5proz. 103, 70.
H ond om, Montag, 23. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Minu— ten. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 97 bis 97.
Das fällige Dampfschiff aus News- Vork ist eingetroffen.
HLiverrpocl, Sonnabend, 21. Februar. ((Tel. Dep. d. C. B.) Baum wolle, 6000 Ballen Umsatz, still.
mit 647 Morgen Acker und Wiesen, abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein im III. Büreau einzusehenden Tare auf 6929 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf., soll in termin o
den 31. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
1211 Bekanntmachung.
Den Interessenten der Königlichen Allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt wird hierdurch be— kannt gemacht, daß die Kasse und die Büreaus derselben am 1. März d. J. in das Haus, Tau⸗ benstraße No. 29 eine Treppe hoch, verlegt wer— den, woselbst also, von dem gedachten Tage ab, t Zahlungen zu leisten resp. zu empfangen ind.
General⸗-Direction der Königl. Allgemeinen Wittwen ⸗Verpflegungs⸗Anstalt.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 24. Februar 1852 ist ausgegeben worden:
Sechsundzwanzigste Sitzung der 1I. Kammer ..... 3 Bogen. Total 112 Bogen des J. und II. Abonnements.
—
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ahne Preis-Erhöhung.
Mit geiblatt (Breuß. Adler-3eitung) in gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 pf. in der ganzen Monarchie:
1 Rthlr. 174 sgr.
t
Königlich Prenßischer
an, für Serlin die
mn Expeditionen
Sehren-straße Rr. 57. Schadows- straße nr. 4.
—
eiger.
MH 49. Berlin, Donnerstag den 26. Februar
1852.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oekonomie⸗- und Hütten-Direktor Friedrich Wilhelm Grundmann zu Kattowitz im Kreise Beuthen O. S. den Cha⸗
rakter als Oekonomie-Rath zu verleihen.
Ministerium des Innern.
Bescheid vom 22. Januar 1852 — daß Beschwerden
über Eingriffe in die Rechte der väterlichen Gewal nicht zur Kompetenz der Polizei-Behösrde gehören.
Die Beschwerde, welche Sie unter dem 24. November v. 8.
bei dem Ministerium des Innern darüber geführt haben, daß der
9) 7 4 ö . 1 * . X * J 2 Magistrat zu A. als Polizei-Behörde Ihren Antrag, auf zwangs
&. 9
weise Anhaltung des dortigen Haus⸗-Besitzers 6. zur Herausgabe Ihres in seiner Pflege befindlichen Sohnes an Sie, als nicht zur
Kompetenz der Verwaltungs-Behörde gehörig, abgelehnt, und die Königliche Regierung zu C. Ihrer deshalb erhobenen Klage keine Folge gegeben hat, kann nicht für begründet erachtet werden, viel— mehr muß nach näherer Prüfung der Sachlage auch das Ministe— rium eine Befugniß der Polizei⸗Behörde zu dem beantragten Ein—
.
schreiten in dieser Angelegenheit als nicht vorhanden betrachten. Nach §. 10 Tit. 17 Thl. II. des Allg. Landrechts liegt d
Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben drohenden Gefahr zu treffen. Das von Ihnen beantragte Einschreiten der Polizei-Be— hörde gehört aber nicht in den Bereich dieser Thätigkeit. Sie räu— men selbst ein, daß Ihr Kind bisher ohne Wiverspruch von Ihrer Seite sich in dem Hause des k., seines Großvaters mütterlicher Seite, befunden habe, und es ist daher von vorn herein nicht an—
6
Ruhe, Sicherheit und Ordnung, so wle zur Abwendung der dem
für dasselbe oder für Sie eine Gefahr obwalte, welche nur durch Einschreiten der Polizet-Behörde beseitigt werden kann. Ar
enthält Ihre Vorstellung nichts, was eine derartige Gefahr andeutet. Wenn nun schon hiernach, und da die Uebertretung eines Straf— gesczes nicht vorliegt, die Inkompetenz der Polizet-Behösrde zum Einschreiten mit Zwang überhaupt sich ergiebt, so kaun andererseits nicht bezweifelt werden, daß Ihnen die Einschlagung des Rechts— weges zur Erreichung Ihres Zweckes nicht verschränkt ist. Denn das Recht der väterlichen Gewalt, welches durch die Verweigerung der Herausgabe des Kindes von Seiten des B. allerdings verletzt wird, ist ein privatives Familien-Recht und kann und muß daher, sofern das Gesetz keine Ausnahme macht, im Rechtswege geltend gemacht werden. Diejenigen Thatsachen und Einwendungen, auf welche der B. möglicherweise die Weigerung der Herausgabe stützen ennte und viellescht wirllich stützt, können nur vom Gericht zur Erörterung gezogen und entschieden werden, wogegen durch Ein— greifen der Polizei⸗-Behörde in den thatsächlichen Zustand auf Ihren einseitigen Antrag möglicherweise die Rechte des Großvaters verletzt und das Beste des Kindes gefährdet werden könnte. Wenn Sie
k . ö 3. eg Der Polizei ob, die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen
sch aber zur Begründung Ihrer Behauptung der Unzulässigkeit des
Ro0g * 44 8 ; . * J. YM ö 8 z RNechtsweges auf 8. 72 Tit.? Th. II. des Allg. Landrechts beru—
fen, so üpersehen Sie, daß diese Bestimmung nur zwischen Ehelen⸗
6 A* 8. ten den Pro
aer Ces. . 15 . 14 ) daher für den vorliegenden Fall nichts entscheidet.
26 8 = . 2 5 4 5 ⸗ 98 1 ö * Hiernach kann die Weigerung der Polizei-Behörde, den B. zwangsweise zur Herausgabe Ihres Kindes anzuhalten,
nur für gerechtfertigt und begründet erachtet werden, und es muß Ihnen unter Rücksendung der Beilagen überlassen bleiben, Ihren Unspruch im Rechtswege geltend zu machen. Ob Sie dies mittelst Yr ozesses ober durch Anrufen des Vormundschaftsgerichts mit Be— zug auf 5. 11 Tit. 3 Th. II. des Allg. Landrechts thun wollen,
zeß wegen Verwahrung eines Kindes ausschließt, und
haben Sie selbst zu ermessen; jedenfalls darf die Polizei ⸗Behörde inn das obwaltende Privat-Verhältniß nicht eingreifen und wird ch, selbst wenn Sie näher nachzuweisen vermögen, daß eine Kolli— Fon zwischen dem Besten des Kindes und dem Vortheile des Vaters und somit ein Grund zur Einleitung einer Kuratel vorhanden sst auch dann noch darauf zu beschränken haben, dem betreffenden
Vor und af 5 r icJ 9 255 wer tor 575 ] 1 nundschaftsgericht. zur weiteren Prüfung und Entscheidung davon Anzeige zu machen.
Berlin, den 22. Januar 1852. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.
Finanz⸗Ministerium.
Verfügung vom 14. Januar 1852 betreffend die
Verrechnung der bei Verunglückung von Salz⸗Ladun⸗ gen verloren gegangenen Salzmengen.
Im S. 20 der Geschäfts-Anweisung für die Salzfaktoreien vom
27. Juni 1844 ist, wie der Königlichen Regierung auf den Bericht
vom 27. Dezember v. J. erwidert wird, allerdings vorgeschrieben,
daß alles ankommende Salz unverkürzt vereinnahmt, etwaiges Fehl— — gewicht gleichzeitig verausgabt, letzteres zugleich im Salzverkaufs⸗ Register angeschrieben und der Geldbetrag dafür zur Kasse gebracht
oder, wenn derselbe nicht zur Stelle gedeckt werden kann, in Rest⸗ Einnahme gestellt werden soll. Dieses Verfahren findet aber nur
in dem Falle Anwendung, wenn der Frachtführer den Geldbetrag
für das fehlende Salz zu ersetzen hat. Ist dagegen der Fracht
führer dazu nicht verpflichtet, sondern muß die Verwaltung den Schaden tragen, dann ist die verloren gegangene Salzmenge nicht unter dem Abschnitt für verkauftes Salz, sondern unter dem Abschnitt Extraordinaria als verunglückt in Ausgabe zu stellen, und findet eine Vereinnahmung des Geldbetrages dersel— ben nicht statt.
Um hiernach verfahren zu können, ist künftig eine verunglückte Salzladung, wenn es zweifelhaft ist, wer den Schaden zu tragen hat, bis zur Entscheidung darüber bei den Faktoreien als depesi.
An die Königliche Regierung zu Frankfurt.
Abgereist: Se; Excellenz der Herzoorch anhalt deßausche em nit on Plötz, nach Deßau. .
2 . 9 — 5 ⸗ R *O ; ; 5 ; Bekanntmachung vom 10. Feoruar 852 — betreffend
den Gebrauch des Kircheiglocken.
Um den Mißbräuchen entgegenzuwirken welche an vielen Orten des Departements bei Begräbnissen, namntlich auch zur Zeit der hohen kirchlichen Feste mit den Kirchengloch getrieben werden, und trotz der Verordnung der geistlichen Provinal⸗Behörde vom 21. De—
2 — 2 2 — — * 22 * — * 8 —
zember 1810 in Betreff des verbotwidgen Festbeierns auch jetzt noch wahrgenommen werden, verordnen zr hiermit, unter Hinwei⸗
iber all
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sung auf 5. 11 des Gesetzes vom 11. Rrz 1859 und unter Auf⸗ hebung des letztgedachten Publikandum vom 21. Dezember 1819, im Esinverständnisse mit dem Königlich Konsistorium der Provinz Pommern, wie folgt:
Der Gebrauch der Kirchenglockeroird aller Orten, in Städten,
Alle bost - Anstalten des In— und Auslandes nehmen Zestellung auf den Königl. Preuß. Staats · Anzeiger
und
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