2201 Steckbrief. .
Der Former Karl August Ludwig Weichert von hier, 30 Jahr alt, zuletzt in Stettin wohnhaft, ist wegen versuchter schwerer Körperbeschädigung, so wie wegen ersuchter Hausrechks verletzung zu zwei Mongten Gefängniß rechtskräftig verurtheilt und hat sich don hier ent⸗ fernt, ohne daß sein gegenwättiger Aufenthalt zu ermilteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Weichert Kenntniß hat, wird aufgefordert, da von unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Folizti⸗ Behörde An⸗ zeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil= und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Bettetungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Ge— fängniß⸗Expedition abzuliefern.
Sein Signalement kann nicht angegeben werden.
Es wird die ungesäumte Erstattung der da— durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichent.
Berlin, den 16. Februar 1852.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. II. Deputation für Vergehen.
1222 Oeffentliche Vorladung.
Der Arbeitsmann Theodor Wilhelm Berndt, in der Nacht zum 4. Mai 1851 aus dem Ge— fängnisse des Kreisgerichts zu Friedeberg ent— sprungen, ist durch Beschluß des Ober-Tribunals vom 15. Februar 1851 wegen eines in der Nacht zum 4. September 1859 in der Behausung des Handelsmanns Simon Simonsohn zu Neu⸗ Dessau verübten zweiten gewaltsamen Diebstahls in den Anklagestand versetzt und die Verhand— lung der Sache vor das hiesige Schwurgericht verwiesen worden. In Folge dieses Beschlusses haben wit zur mündlichen Verhandlung der Sache einen Termin auf den 29. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Schwurgerichtssaale hierselbst anbe⸗ ranmt, und da der gegenwärtige Aufenthalt des Angeklagten bisher nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dem Termine zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig dem Gerichte vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Erscheint derselbe zur bestimmten Stunde nicht, so wird gegen ihn mit der Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden.
Landsberg a. 8. W., den 20. Februar 1852.
Der Schwurgerichtshof.
221 Bekanntmachung.
Am 3. Juli v. J. ist hier beim Försterhause in der Havel am rechten User die Leiche einer unbekannten Mannsperson gefunden worden.
Dieselbe hatte eine Länge von ungefähr 5 Fuß 2 Zoll. Der Kopf war mit ziemlich langen braunrothen Haaren dicht besetzt, das Gesicht blau unterlaufen und angeschwollen, doch ließ sich eine runde Gesichts und Kopfbildung er— kennen.
Die Stirn war frei, die Nase stumpf, der Mund klein, das Kinn rund, und die Zähne bis auf einen Vorderzahn im Oberkieser vollständig. Der Verstorbene scheint ein Alter von etwa 30 Jahren erreicht zu haben.
Die Augenlider waren geschlossen, und die Augen anscheinend braun, der Bart war rasirt. Besondere Kennzeichen fehlten. Bekleidet war die Leiche mit: 1) einem Paar braun und grün⸗— streifigen baumwollenen Hosen, 2) einem Paar parchendnen Unterhosen, 3) einem leinenen Hemde mit kleinem Kragen ohne Zeichen, 4) einem schwarzen Merino-Chemiset, 5) kurzen Stiefeln, 6) schwarz ledernen Hosenträgern. Unweit des obengedachten Ortes sind folgende Kleidungs— stücke: ein grauer Sommerrock, ein schwarzseide⸗ nes Halstuch, ein baumwollenes Taschentuch, eine
266 runde schwarzpappene Tabacksdose, eine Sommer⸗ weste, eine Tuchmütze mit schwarzem Lederschirm, so wie ein kleiner Schlüssel, gefunden worden, welche dem Vermuthen nach der vorgedachten Leiche angehört haben.
Nach Vorschrift der Gesetze werden alle die— jenigen, welche über die persoönlichen Verhältnisse des Verstorbenen oder die Art seines Todes Aus— kunft geben können, hierdurch aufgefordert, ent⸗ weder dem unterzeichneten Gerichte hiervon schrift= lich Anzeige zu machen oder sich in dem auf
den 23, März cr, Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts-⸗Referendarius Gad anberaumten Termine an ordentlicher Ge— richtsstelle hierselbst vernehmen zu lassen.
Kosten werden dadurch nicht veranlaßt.
Spandau, den 13. Februar 1852.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
183 Bekanntmachung, betreffend die Veräußerung des Post⸗ Etablissements zu Warnow.
Das 3 Meilen von Perleberg, 25 Meilen von Lenzen und 1 Meile von der mecklenburgischen Stadt Grabow entfernte, an der berlin-hambur⸗ ger Chaussee belegene Post Etablissement in War— now, soll nach der Bestimmung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerhe und offent— liche Arbeiten an den Meistbietenden veräußert werden.
Wir haben hierzu einen anderweiten Bietungs—- Termin an Ort und Stelle vor dem Herrn Bau— Inspektor von Rosainsty auf den
23. März, Vormittags 11 uhr, anberaumt, zu welchem wir Bietungslustige mit dem Bemerken einladen, daß nach s Uhr Rach— mittags neue Licitanten nicht mehr zugelaisen werden. ö
Das Etablissement, welches von dem nächsten Anhaltepunkt der Berlin-Hamburger Eisenbahn nur 5 Meilen entfernt liegt und wegen der nahen reichhaltigen Braunkohlenlager sich vor— zugsweise zu einer Fabrik -Anlage eignet, hat einen Flächeninhalt von 6 Morgen und be— steht aus:
1) dem massiven zweistöckigen Post-Amts- und Wohnhause mit zwei einstoöckigen Seiten⸗— flügeln,
2) einem Pferdestall-Gebäude,
3) einer Wagen⸗Remise nebst Stallgebäude,
4) einem gepflasterten Hofe und
5) einem Obst⸗ und Gemüse-Garten.
Die Veräußerungs- Bedingungen und die Taxe des Grundstücks konnen in der Geheimen Re— gistratur des Königlichen General-Post-Amts zu Berlin und bei der unterzeichneten Regierung, so wie im Geschäfts-Büregu des Bau⸗Inspekiots von Rosainsky zu Pritzwalk und auf dem Haupt- Zoll-Amte zu Warnow eingesehen werden.
Jeder Bietende hat vor Abgabe seines Ge— bots eine Caution von drei undert Thalern in Courant oder preußischen Staats-Papieren bei dem Haupt⸗Zoll-Amt in Warnow zu deponiren.
Potsdam, den 10. Februar 1852.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innen.
— —
[T7799 Rothwendiger Verkauf. Das Nittergut Ober-Zauche im glogauer Kreise, abgeschätzt auf 47, 920 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf., soll ö am 22. April 1852, Vormittags 117 Uhr,
au ordentlicher zerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypotheken— schein sind in unserer Registratur einzusehen.
Das Königl. Kreisgericht zu Glogau.
J. Abtheilung.
901 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18. Oktober 1851.
. Die dem Baron von Lowtzow zugehörige, in Niederfinow belegene, im Hypothekenbuche die—⸗ ses Fleckens sub Nr. 64 verzeichnete Ziegelei und Ackerbesitzung, gerichtlich abgeschätzt auf“ 11,346
Redaction und
— ö —— —
Berlin, Druck und Verlag der
/
Rihlr. 15 Sgr. zufolge der nebst neuestem Hy— pothekenscheine und Bedingungen in der Registra— tur einzusehenden Taxe, soll
am 17. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Resubhastation Schulden halber öffentlich meistbietend verkauft werden.
991 Ediktal⸗Ladung.
Auf dem Folio des sub No. 35 des Hypo— thekenbuchs verzeichneten, dem Wirklichen Gehei— men Rath Grafen Renard zu Groß-Strehlltz gehörigen Alt⸗Tarnowitzer Eisenerz⸗Graben ⸗Rechts stehen sub Rubrica III. folgende Posten einge— tragen:
. Protestatio de non amplius intabu—- lando des Königlichen Kammerherrn Ludwig Friedrich Wilhelm Grafen Schlabrendoiff, welche derselbe wegen der ihm von dem vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz— Bergwerke, Karl Heinrich Grafen von So— beck, vermöge diesfälligen Instruments de dato Koschentin, den 31. März 17841, zu— stehenden rückständigen Guttentager Kauf⸗ gelder per 13,400 Rthlr. unterm 9. Apiil 1781 eingelegt hat, und seinem Antrage ge— mäß vigore decreti vom 23. April 1784 hierorts vermerkt worden.“
(efr. Ingross. Buch Tom. 1V. fol. 115 - 117.)
„Nr. 5. Protestatio de non amplius intaku- lando des Kommerzien-⸗Raths Theodor Müzell, welche derselbe zur subsidiarischen Sicherheit einer ihm an den vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz-Bergwerke Karl Heinrich Grafen von Sobeck aus einem unterm 18. Oktober 1781 geschlossenen Eisen⸗ liefernngs-Kontrakts zustehenden Forderung per 36,000 Rthlr. unterm 2. Juli 1787 eingelegt hat, und ist die Protestatio ad instantiam desselben ex decreto vom 24sten April 1784 hoc loco eingetragen worden.“
(cfr. Ingross, Buch Tom. IV. fol. 118, 119.)
„Nr. 6. Der Eisenlieferungs-Kontrakt über 7,200 Centner, so der vorige Besitzer dieser Eisenbergwerke Kail Heinrich Graf von Sobeck mit dem Kauf- und Handlungsmann George Marcus Helfenstein unteim 7. April 1784 geschlossen, und auf gegenwärtige Eisenerz⸗Bergwerke vigore decreti vom 26. ejusd. m. et anni intabnliren lassen.“
(efr. Ingross. Buch Tom. IV. sol. 121 v. 125.)
Behufs Löschung dieser Posten und auf An— trag des Besitzers werden hierdurch
1) der Königliche Kammerherr Ludwig Friedrich Wilhelm Graf Schlabrendorff, früher auf Stoltz 2c.
2) der Königliche Kommerzienrath Theodor Müzell, vormals zu Brieg;
3) der Kaufmann George Marcus Helsfenstein, vormals zu Breslau,
deren etwaige Erben, Cessiongrien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, zu einem auf
den ß. Mai t dön, Bormittaßzs i uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Volkening in un— serm Terminszimmer Nr. II. anberaumten Ter— mine unter der Warnung vorgeladen:
daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen
Realansprüchen auf das alt⸗-tarnowitzer Eisen—
erzgrabenrecht präkludirt werden sollen, ihnen
deshalb ein ewiges St sllschweigen auferlegt werden und demnächst die Löschung der vor— aufgeführten Posten im Hypothekenbuch erfol— gen wird.
Beuthen O/(S., den 13.
Königliches Kreisgericht.
Jannar 1852. Erste Abtheilung.
1219
Behufs Wiederbesetzung der am 1. Mai 1853 vakant werdenden hiesigen Bürgermeisterstelle, mit der ein jährliches Ghalt von 600 Thlr. verbun— den ist, soll zu einer Neuwahl geschritten werden, und ersuchen wir demnach die auf diese Stelle reflektirenden Kandidaten, unter Einreichung ihrer Qualisicatious⸗-Atteste, sich bei dem Vorsteher Herin Kerfow bis zum 1. April d. J. zu melden.
Nauen, den 23. Februar 1852. .
Die Stadtverordneten.
Rendantur: Schwieger.
— — — — — —
Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei.
Abonnemen t beträgi: . 20 Sgr. für Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
König lich
Preusßischer
Alle Post-Anstalten des n= Auslandes nehmen Hestellung e. den Königl. Preuß. Staats · Anzeiger an, für Serlin die
geiblatt (Breuß. Adler - Zeitung) 1 . Mit se n ahl, Sgr. 6 pf, g 6 R 9 . . in der ganzen Manarchie: . . ⸗ . L Ilthir. 17. 3g9r. n ö . *. 2 chadows - Straße nr. 4 ö. ; *. 3. J * ö — — 0 —
5 taats-
eiger.
—
Berlin, Freitag den 27.
Februar
Te. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Helmholtz in
Königaberg zum ordentlichen Professor der Physiologie in der me— dizinischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
— dem 23. Februar 1852 ein Patent
auf eine Dampfmaschine in der durch Zeichnung und Be- schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jeman-⸗ den in der Anwendung des derselben zum Grunde liegen den bekannten Prinzips und der bekannten Theile zu be⸗— Dagegen wird es keinen Anstand finden, denselben von Zeit zu Zeit den Bedarf an Cours-Wagen annähernd mitzutheilen, damit sie
schränken, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.
zu erbauenden Post⸗Cours-Wagen.
Die Beschaffung der für unmittelbare Rechnung der Königlichen Kasse zu erbauenden Post⸗Cours-Wagen soll von jetzt ab nicht mehr durch Verdingung aus freier Hand, sondern allgemein auf dem Wege der frelen Konkurrenz durch Submissions-Eröffnung bewirkt werden. Die Königliche Ober-Post-Direction veranlasse ich
demgemäß, behufs der Ermittelung von geeigneten Tarik anten für die im dortigen Bezirke erforderlich werdenden Postwagen⸗Neubaue z M6, är elid, S8 . ö : 3 le zu dem sämmliche Königliche Ober-Post-Directionen.
Ende durch eine in die öffentlichen Blätter aufzunehmende Bekannt⸗
ten, ehestens eine Submission abzuhalten.
machung qualifizirte Wagenbauer zur Theilnahme an der Submission
einladen und zur Abgabe schriftlicher, versiegelter Preis -Offerten
mit dem Hinzufügen auffordern, daß die ausführlichen Bedingungen der Erbauung von Post-Cours-Wagen in dem Büreau der König— lichen Ober- Post-Direction eingesehen, auf Verlangen auch abschrift⸗ lich gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden können.
Was die gedachten Bedingungen anbelangt, so wolle die Kö⸗ nigliche Ober-Post-Direction selbige aus der Dienst-Instruction
1
für die Königlichen Ober-Post-Directionen, Abschnitt VIII. Nr. 2
ieten Ergänzungen und Aenderungen extrahiren und übersichtlich zusammenstellen, demnächst ein Exemplar der ergangenen Muster⸗ zeichnungen nebst den dazu gehörigen Beschreibungen, so wie ein
Formular des Postwagen-Erbauungs-Kontraktes beifügen und zur
Einsicht der Interessenten auslegen lassen.
Die eingehenden Offerten sind an einem bestimmten, in der Bekanntmachung anzugebenden Tage zu eröffnen, wozu den Sub— mittenten der Zutritt zu gestatten ist. Demnächst wolle die König⸗ liche Ober⸗-Post-Direction die Qualification und die Solidität der Bewerber einer näheren Erwägung unterwerfen. Diejenigen, deren Befähigung mit Grund zu bezweifeln ist, und die überhaupt nicht genügende Garantieen für geschickte, tüchtige und prompte Ausfüh⸗ rung der Arbeiten bieten, konnen keine Berücksichtigung finden und sind vorweg auszuschließen. Von den übrigen, qualifizirt befunde— nen Submittenten ist derjenige auszuwählen, welcher die durch— schnittlich billigsten Preise gestellt hat.
;
gen gestellt, so sind diese alle, Bedarfs an Wagen, zu Neubauten zuzulassen.
em Kaufmann Friedrich Martini zu Elberfeld ist unter
haltenen Submissionen gehabt haben, Ober-Post⸗Direction, um nach Umständen auch auf die daselbst er⸗ mittelten Fabrikanten zurückgehen zu können, bei den betreffenden Königlichen Ober -Post⸗Directionen nähere Erkundigung einziehen und den diesfälligen Requisitionen der letzteren in? gleicher Weise entsprechen. ] .
. Dem Letztern wolle die Königliche Ober- Post-Direction als— dann die Erbauung der erforderlichen Wägen übertragen, insoweit nicht etwa neue Wagen von Fabrikanten eines benachbarten oder
nahe belegenen Ober-Post-Directions-Bezirkes gegen billigere Ver= gütungen, mit Einschluß der event. aufzuwendenden Transportkosten Eis zum Einstellungs-Orte,
— bezogen werden können. Haben zwei oder mehr Submittenten gleiche und resp. die billigsten Bedingun⸗ nach Verhältniß des eintretenden
Mit den ausgewählten Fabrikanten sind generelle bindende Ab— kommen über die Höhe der Vergütungen, für welche sie Wagen der verschiedenen Gattungen zu liefern sich bereit erklärt haben, unter Beding einer halbjährigen Kündigungsfrist abzuschließen.
Den Fabrikanten bestimmte Zusicherungen bezüglich der Ab— nahme einer gewissen Anzahl Wagen für längere Zeiträume im Voraus zu machen, erscheint bedenklich und wird abzulehnen sein.
hinsichtlich der Anschaffung von Materialien-Vorräthen sich einiger— maßen danach einzurichten im Stande sind. nete, == Sr grbrrß oer Submission wolle die Königliche Ober—
Post-Direction mir demnächst Bericht erstatten. Cirkular⸗Verfügung vom 17. Februar 1852 — be⸗ treffend vie Beschaffung der für Königliche Rechnung
Welchen Erfolg die in anderen nahe belegenen Bezirken abge— darüber wird die Königliche
Berlin, den 17. Februar 1852.
. . 77 M ) 2 1 2 * 4
Ter Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. An
Verügung vom K
18. Februar 1852 — betreff Behmndlung der nach dem Königreich der Nied ö
ö
bestnmten Fahrpost-Sendungen, welche bis Emmerich
frankirt sind. lach der V 3 d 5 O0 C 284 — = . l erordnung vom 8. Juni 1847 können die über
nig ) Emmich zu befördernden Fahrpost⸗ Sendungen nach dem Königreiche unter Berücksichtigung der durch besondere Verfügungen angeord- ᷣ
. 5 a8 2X ? J der zederlande entweder bis Emmerich oder auch bis Arnheim frankt werden.
a nach einer Anzeige der Königlichen Ober-Post-Direction zu Dseldorf den niederländischen Postwagen⸗ Unternehmern van Gend]. Loos dadurch häufig Ungelegenheiten erwachsen, daß auf
den Aleitbriefen zu den nur bls Emmerich fraukirten Sen!
dunge sich ein diese Frankatur bezeichnender Vermerk des Absenders
nicht sndet, so wollen die Post⸗-Anstalten von jetzt ab darauf hal— ten, d eine jede Begleit-Adresse zu den über Emmerich zu beför⸗— derndeFahrpost⸗Sendungen nach dem Königreiche der Niederlande, insofen dieselben nicht unfrankirt zur Post gegeben werden, stets von da Absender selbst mit dem Vermerke: „franco Emmerich oder aneo Arnheim« versehen werde, je nachdem die Frankatur bis Enerich oder bis Arnheim gewünscht wird.
Rin, den 18. Februar 1852.
General⸗Post⸗Amt.