12121 Bekanntmachung.
Mit Bezug auf unsere unterm 20. November v. J. veröffentlichte Aufkündigung wird hiermit wiederholt bekannt gemacht, daß in der am ge⸗— dachten Tage statigefundenen Verloosung von Rentenbriefen der Provinz Schlesien, folgende Appoints gezogen worden sind:
Lit. A. zu 1000 Rthlr., z 11 Stück: Rr. 98, 191, 3821, 358, 410, 544, 1090, 12350, 1291, 1302 und 1317. Li 6 g ihr, Stück: Nr. 83, 256, 326 und 380. Lit. C. zu 100 Rthlr. 9 Stück: Nr. 50, 265, 345, 374, 409, 688, 698, 732 und 755. Lit. D. zu 25 Rthlr. 4 Stück: Nr. 78, 127, 254 und 472. ö 16 Sn: Rr. 19, 3 69, o 2, 467, 195, 338, 477 und 776.
Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons Ser. I. Nr. 4 bis incl. 16 den Nennwerth der Renten— briefe bei der hiesigen Rentenbank-Kasse, Sand— straße Nr. 10,
vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen
Vormittags von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.
Vom 1. April 1852 ab hört die Verzinsung der oben bezeichneten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die ausgeloosten Rentenbriefe verjäh— ren nach §. 44 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 binnen zehn Jahren.
Breslau, den 18. Februar 1852.
Königliche Direction der Rentenbank für die
Provinz Schlesien. Koch.
Königl. staats⸗ und landwirthschaft— liche Akademie zu Eldena bei . Greifswald.
Die Vorlesungen an der Königl. staats- und landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena werden für das nächste Sommer⸗-Semester am 19. April beginnen und sich auf die im Studienplane ver— selben vorgeschritbenen Unterrichts-Gegenstände aus dem Gebiete der Staats-, Land- und Forst— wirthschaft und deren Hülfswissenschaften beziehen.
Das spezielle Verzeichniß der Vorlesungen ist aus den Königlichen Amtsblättern zu entnehmen, und nähere Auskunft über die Akademie und deren Einrichtung wird von dem Unterzeichneten auf desfallsige Anfragen sehr gern ertheilt werden.
Eldena, im Februar 1852.
Der Direktor der Königl. staats- und landwirth— schaftlichen Akademie. E. Baumstark.
2521
Nach dem Beschlusse der General ⸗-Ver— sammlung vom 14. Juni v. J. soll die Verzin— ung des Stammkapitals für 1851 in Stamm⸗— Alktien und zwar zum Pari ourse erfolgen. Wir machen daher in Folge dessen bekannt, daß der Umtausch der Dividendenscheine Nr. 3 gegen Entgegennahme von Stamm -Aktien, also von 25 Stück gegen eine Aktie, vom 1. März d. J. 9 bei unserer Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr. 22 hierselbst, erfolgen kann.
Magdeburg, 27. Februar 1852.
Direktorium der Magdeburg Wittenbergeschen
1
Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
284 253 Rheinische Eisenbahn.
Im Monat Januar 1852 wurden eingenom—⸗— men: für 24,275 Personen 18,921 Rthlr. 17 Sgr. 2Pf., für 286,397 Ctr. Güter 23,683 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf., Summa 42,604 Rthlr. 22 Sgr. 9 Pf. Im Monat Januar 1851 wurden eingenommen: für 23,263 Personen 18,6õg9 Rthlr. 18 Sgr., für 213,784 Ctr. Güter 15,918 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf.! Summa 34,508 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. Mithin im Januar 1852 mehr: So 6 Rthlr. 3 98 74.5.
Köln, den 28. Februar 1852.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.
250
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Zeit als Gasthof benutzten Grundstücks Hétel du Nord — resp. an der Schloß und Kloster— straße sub No. 707 und 967 hierselbst belegen —
ist ein Termin auf F reita 9 den 2 A p vil 8 27
Vormittags 11 Uhr, hier vor Amt angesetzt, und wollen Kaufliebhaber sich zahlreich dazu ein— finden.
Dieser vor etwa 10 Jahren neu erbaute Gast— hof hat eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum— lichkeiten, ist resp. zum 3 und „ Hause katastrirt, in der städtischen Brandkasse zu 23,350 und S400 Rthlrn. Cour. versichert und bis Michae— lis 1853 an den Gastwirth Herrn Neudecker ver— miethet, so daß die Tradition dieser Grundstücke erst Michaelis 1853 geschehen kann.
Der Meistbietende muß im oben gedachten Licitations-Termine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzoglicher hoher Kammer den Zuschlag. — Der bezügliche Ver— kauf⸗ und Kaufkontrakt liegt in hiesiger Amts
Registratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in
Aßschrift 3 ö . , . Abschrift gegen die Gebühr zu bekommen, und . — .
— 3 — . . 8 . Na chweisiing an Ort und Stelle ertheilt sowohl
2421 8 9 4 irection des Kurländischen K
der am 3. d. M. vollzogenen Ausloosung die
Kurländischen Pfandbriefe pro 1224 Juni 1852
demgemäß die resp. Inhaber selbige fortan bei
Dr Sonor asso 33 9 K 53
versehen lassen können, als nämlich:
2 —— Von der * 5
* *.
Ne n bl, G,, Rr. über Rbi. S 250 500 Transport 11000 248 1000 3213 1000 565 1000 3262 565 691 1000 3318 96 952 1000 3360 36 1106 1000 3642 300 1342 500 3740 160 1441 1000 3992 3660 1668 500 4369 500 1720 500 4441 500 1730 500 4445 500 . 1000 4556 300 2560 500 4728 1000
2900 1000 4965 500
Transport 11000 Mitan, den 18. September 1851.
Transport 19500
der Herr Gastwirth Neudecker als der Herr Amts Registrator Schnell hierselbst. J
Schwerin, den 27. Februar 1852. Großherzoglich mecklenburg-schwerinsches Amt.
254 A
Ankündigung der Vorlesungen an der K. württembergischen land- und forst— winthschaftlichen Akademie für das Sommerhalb fahr 1852.
l. Hauptfächer. 4) landwirthschaftliche: Di⸗
rektor
feld 3
Walz: taxation, Bonitiren nebst Uebungen darin, land— wirthschaftliches Bauwesen; — Puoofessor Sie— mens: landwirthschaftliche Technologie; — Pro— fesson Wen delstadt: Rindviehzucht, Schafzucht, Weinbau, Demonstrationen auf dem Versuchs— — Thierarzt Dr. Rueff: Seidezucht; müsebau, Demonstrationen im Obstbau; — In— spektor Hintz: praktische landwirthschaftliche Uebun—⸗
Hohenheim.
spezieller Pflanzenbau, Güter—
gas Abonnement beträgi: in allen Theilen der Monarchie ohne mit 8eiblatt (Breuß. Adler-Zeitung)
in Serlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
20 Sgr. für 4 Jahr
Preis-Erhöhung.
1 nHthir. 173 3gr.
il
3k .
Königlich Preuß ischer
zt. Pferdezucht, Institutsgärtner Lucas: Ge—
Berlin, Mittwoch den 3. März
*
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den gönigl. preuß. Staats- Anzeiger an, für Sgerlin die ; Expeditionen: Gehren - straße Rr. 57. und Schad ams-sStraße Rr. 4.
gen; — Oberlehrer Schlipf: Demonstrationen
über Bienenzucht; — 2)
forstwirthschaftliche:
Ober förster Professor Tscherning: Forsttaxation, Forstgesetzgebung, Staatsforstwirthschaftslehre und Exkursionen; — Professor Dr. Nördlinger: Forstschutz, Waldbau und Exkursionen.
II. Hülfswissenschaftliche Fächer. Pro feld fessor Dr. Riecke: praktische Geometrie, Stereo— metrie, Trigonometrie, Waldwerthsberechnung; — Professor Siemens: Anleitung im Boden— analpsiren und Uebungen darin; — Professor — Dr. Fleisch er: Geognosie, Botanik, Pflanzen— Physiologie und Exkursionen; Nördlinger: Forstbotanik, Planzeichnen, land— wirthschaftliche Insektenkunde;
*
—
— ⸗
— Professor Dr
Thierarzt Dr.
Rueff: Thierheilkunde. ner Ueber die Hüälfsmittel der Akademie, die Ein— der
tritts bedingungen 2c. giebt die Bekanntmachung für das Wintersemester in Nr. 38 des Staats Anzeige
16 von 1851, so wie die unterzeichnete
. . = . ö eine Stelle auf Anfragen nähere Auskunft. — Der
Anfang der Vorlesungen ist auf den 1. April
festgesetzt
Im Februar 1852.
m it-⸗Vereins wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach bezeichneten terminmäßig unkündbar gewesenen sentsmäßig kündbar geworden sind, und daß
1 1 *
* ö
1 l
Direction mit dem Vermerke der Kündbarkeit
Direction
nn! * J . ⸗51 . ö s 68 Königlich württembergischen land und fa r (kf chafti . -K i kaerm ie forstwirthschaftlichen Akademie W 897 9
ch ung.
Transport 28500
über Rbl. S. Nr. Transport 19500
? über Rbl. S. Transport 28509
1000 6837 1000
1000 606838 1000 500 7486 500 1000 7678 590 500 7716 500 500 7762 500 50 7782 500 500 7785 500 500 7833 500 500 38001 500 ö 1000 8005 500 * 1000 8307 500 500 S592 500
Summa 36000
Stellv. Direktor, Directionsrath v. Lu ding hause n-Wolff. Sekretair Th. G. Keyserling.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 1. März 1852 ist ausgegeben worden: Neunundzwanzigste Sitzung der 1. Kammer ... . . 33 Bogen.
Total 126 Bogen des Abonnements.
—
. und 1
Redaction und Rendantur
83
: Schwieger.
—
Berlin, Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
1
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,
von Preußen zꝛc. 2c.
Nachdem der Bürgermeister und der Gemeinderath von Elber—
darauf angetragen haben, der Gemeinde Elberfeld zur Regu— lirung des städtischen Schuldenwesens durch Tilgung ihrer sämmt- lichen Schulden einschließlich der auf Grund des Allerhöchsten Pri— vilegiums vom 5. Angust 1838 ausgegebenen, noch
uneingelösten
.
Obligationen zu gestatten, und bei diesem Antrag im Interesse Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erin⸗ nern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche
Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch
Es werden 1875 Stück Obligationen zu 200 Rthlr. jede, und 1000 Stück Obligationen zu 25 Rthlr. jede, ausge— geben.
Die Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt.
ig der Schuld werden jährlich zwei Prozent von dem Ka- pitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der
ingelösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt je-
doch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Un—
König
Zur Til⸗
serer Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die
Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Obligationen steht kein Kündigungsrecht meinde zu.
Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung
und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird
von dem Gemeinderath eine besondere Schulden-Tilgungs—
Kommission gewählt, welche für die Befolgung der Bestim⸗ mungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer Regie
rung in Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. Die— selbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus dem Gemeinderathe und die beiden anderen aus der Bürger— schaft zu erwählen sind.
Die Obligationen werden in zwei Serien; die eine unter dem
Buchstaben A. für die Obligationen zu 25 Rthlr. mit fort⸗
laufenden Nummern von 1 bis 1000, die andere unter dem Buchstaben B. für die Obligationen zu 200 Rihlr. mit fort— laufenden Nummern von 1 bis 1875, nach den beiliegenden Schematen ausgestellt, von dem Bürgermeister und den Mit⸗ gliedern der Schulden-Tilgungs-Kommisston unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem mit der Kontrole beauftragten Stadt⸗Secretair fontrasignirt. Den— selben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10 Zins— Coupons, jeder zu 4 Rthlr. resp. 16 Sgr., in den darin be—
Den Inhabern der gegen die Ge—
stimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach den anliegenden
Schematen beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffent— licher Bekanntmachung neue Zins-Coupons durch die Ge— meindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht,
und daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt.
Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadt- Secretair unterschrieben.
Obligationen, und zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnützi⸗ gen Anlagen, die Aufnahme eines Darlehns von 400,900 Rthlr., geschrieben: Viermal Hundert Tausend Thaler Courant gegen Aus- stellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-Coupons versehes
gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bestim mungen:
6) Vom
10
11
1
3)
Verfalltag ab wird gegen Auslieferung des
pons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Ge—⸗ meindekasse bezahlt. Auch werden die fälligen Zins ⸗ Coupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasffe, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. Die Zins-Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung prä— sentirt werden, die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Be⸗ stimmung der städtischen Behoͤrde zu milden Stiftungen ver— wendet werden. z Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2. zu tilgen⸗ den Dobligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt getrennt für jede der beiden Obliga⸗ tionen⸗Arten. Von den Obligationen zu 200 Rthlr. wird jedesmal ein Betrag von der Amortisations⸗Summe, von den Obligationen zu 25 Rthlrn. ein Betrag von H dieser Summe ausgeloost. Die Nummern der ausgelvoosten Obliga—⸗ tionen werden wenigstens drei Monate vor dem Zahlungs— Tage öffentlich bekannt gemacht. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürgermei⸗ sters, durch die Schulden-Tilgungs⸗Kommission, in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Ter— mine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. — Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommisston zu unterzeichnendes Proto— koll aufgenommen. . Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Ge⸗ meindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Aus— lieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzterer sind zu⸗ gleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzulie fern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗—⸗ lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti⸗ schen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs-Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgexmeisters zu bestimmungsmäßiger Ver— wendung an den Rendanten der Gemeinde -Kasse verabfolgt werden. — Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligation längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeinde-Kasse durch diese auszuzahlen. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗— zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter 15 gemäß, als verloren oder ver— nichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obli— gationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo⸗ nirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Ver⸗ wendung für milde Stiftungen anheimfallen. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Ge— meinde Elberfeld mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt wer— den, auf Zahlung derselben, von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.
Zins⸗Cou⸗
X