288 289 nen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu wegen die Gränze des Gemeindebezirks anderweitig bestimmt wird nisse und Verhältnisse berücksichtigenden Erörterung unterzogen zu 2) daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne B. anhängigen Prozeßsache mithin der nachzulassende Rechtsweg etwas völlig zweck- und nutzloses sehen. . fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist. der Gemeinde W., Klägerin, sein würde, so ist bei der diesfallsigen Aus führung auch von einer unrichti⸗ Indem ich die Königliche Regierung zur dies fälligen, möglichst Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums wider gen Voraussetzung ausgegangen, wenn die Frage, ob die verklagte Stadt zu beschleunigenden Berichtserstattung veranlasse, erwarte ich zugleich von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt ebenfalls die Stadtgemeinde H., Verklagte, ; gemeinde, welche den Kotten als zum städtischen Gemeindebezirk deren Aeußerung über alle diejenigen Veränderungen im Einzelnen, am 15. Oktober d? J. in öffentlicher Sitzung der Akademie. betreffend die Frage, zu welcher Gemeinde der B. Kotten gehörig behandelt, dadurch rechtswidrig ihre Befugniß überschritten welche eine Einrichtung, wie die in Rede stehende, hinsichtlich der Berlin, den 20. Februar 1862. gehöre, Kö, . ö habe, als ein Gegenstand bes Privat⸗Eigenthums aufgefaßt worden. jetzt vorhandenen Srganisation des Elementarschulwesens und der Königliche Akademie der Künst hat der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz- Das Verhältniß, um welches es sich handelt, ist eben kein Gegen. Vorbildung der Elementarlehrer im dortigen Verwaltungs-Bezirk . iche ademie der ö Konflikte für Recht erkannt, 3. K stand des Privat-Eigenthums, berührt vielmehr den politischen Zu. nothwendig machen würde. Professor Herbig, Vice-Direltor. daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig, der erhobene stand der Gemeinde und' das öffentliche Recht. Selbst wenn dar. Die beiden Exemplare der Schrift überlasse ich der Königlichen . . Kompetenz-Konflikt daher für begründet zu erachten sei. auf Gewicht gelegt werden soll, daß es sich für jetzt nicht um dein Regierung, nach gemachtem Gebrauche geeigneten Lehranstalten oder Von Rechts wegen. nitive Bildung des Gemeindebezirks, sondern darum handle, ob die Schulmännern zur Benutzung zukommen zu lassen. Kö ni ö, oth . ⸗ * verklagte Stadtgemeinde Die Gränzen ihres Gemeindebezirks, ⸗ Berlin, den 10. Februar 1852. n der nächsten Woche, vom ð = 13. März, findet dem 8. 24 Gründe. / widerrechtlich überschritten habe, würde die Entscheidung hier d . des gedruckten Auszug z die . —t JJ ⸗ . über ausschließlich den Verwaltungs- Behörden zugestanden Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— allgemeine; f ent⸗ Die Gemeinde W. und die städtische Den in de . begränzen werden milsssen. Es folgt dies äus ban, den, höegterun— Angelegenheiten. liehenen s Es sich gegenseitig. Nach der von der Gemeinde W. in der wider die gen im §. 2 der Regierungs . Instruction vom 23. Oktoben 1817 zn P Bücher der iglichen Bi
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Gemeinde. H. bei 3 , , zu G. angebrachten übertragenen Aufsichtsrecht über das Kommunalwesen. Ueberdies sr m ? ö 3 Ini he * gier in gen. gefordert, solch 3 während
Klage aufgestellten Behauptung, so der sogznannte B,. Kotten zu muß ein leuchten, daß, wenn dig Verwaltungs-Behörden ausschließ— d zwischen 9 und 12 u
der Steuer- oder Katastralgem einde W. gehören. Thatsächlich sst lich, berufen sind, über die Bildung neuer Gemeindebezirke und J schein
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sedoch nach dem ö ö. . Gemeinde ö. der , darüber zu entscheiden, welchem Gemeindebezirk mit Rühksich auf
Kotten schon seit längerer Zei J wen mä g gtelt und Angemessenheit ein einzelnes Grundstück zu über? Dies g 6e,
stäßttischen Gemeinde gehörig behandelt worden. Insbesondere ist Feisen ist, den Verwalkungs-Behörden um so mehr zustehen muß Akademie der Künste Donnerstag und ö
dieser Kotten in das Verzeichniß der Hausnummern der Stadt H', darüber zu entscheiden, ob eine Gemeinde widerrechtlich den ihr zu— Berlin, den 1. März 185 5 ö 2 ) yr zu⸗ 1. , n gr z O92.
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pio 89 9 of 169 w 6 — R To 85 4 ö . : — und die auf demselben befindlichen Gebäude in das Feuer⸗Sozietäts⸗ gewiesenen Bezirk erweitert habe. Das Recht zum Größer Der Königliche Gehcune Regierungs-Rath und s ber-Bibliotheka: * ö 60 1 11 711r EL. — . 2 6 S 4H * 8 ö s 2 . J . P 211 2 191 167 * C/ Y LBETrTLIIIlt 1191 11 198 ⸗— 1919 1 1 Df DoIbollbthetgar.
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schlagt, und die Einquartierungslast von der Stadt aus auf den Aus diesen Gründen hat daher der erhobene Kompetenz-Kon—
Kotten mit vertheilt worden. Bie Gemeinde W. will hierin einen flikt für begründet erachtet und fo, wie geschehen, erkannt werden
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ungerechtfertigten Eingriff in ihre Rechte gefunden wissen, und da müssen t J kulpt . ; 4 ö 2 . I 36. . 1 * . 9 * 6 * 819 esig V 1e ⸗ K — n trrenz für die die deshalb bei den Verwaltungs-Behörden angebrachte Remonstra Berlin, den 10. Januar 1852 und Bautunst . ö :
ö eine fol 9 16 3 Treisageri 3 FI D' ö 26 454 . . . . tion keinen Erfolg gehabt, hat sie bei dem Kreisgericht zu B. kla Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompeten;
ungen Künstler, ins— gend den Antrag gestellt: Unterschrift. . ese ndere die E w ter . ö. . . k 9 . ö. . . ,, unter. vgn f elbe eins tee der Stadtgemeinde H. das Recht abzusprechen, den B. Kotten ferner K Berlin, so wie die Schuler ö iglil en Run . . , . ö K mittelst en, , , , zu dem städtischen Verbande der Gemeinde H. zu halten, und dem— JJ ö üsseldorf und Königsberg , , . ,, 1d , m, mn n ,, . ,,, I e , ,, Zeitraum bis zum ur zufolge den Besitzer und die Bewohner des Kottens bei Veranla⸗ Ministerinnt der geistlichen, Unterrichts- und 6 ö . zu er J in r ien. d ö ö ; . ö . gung der Klassen-, Kommunal- und Schulsteuer für die Stadtge⸗ rw asz3. ,, . e K. en , , m, de, ,,, ,,, , . 3 . 9 ; ‚. e . ,,, . ttademische Medaille im Aktsaag ( , er , , , , . 6 96 ; meinde H. heranzuziehen, mit Einquartierung zu belegen, die Ge— ; , n,, . . J ü . 6. w Behörden die Einstellung der Zollerhebung bäude bei der Feuer-Sozietät in das Feuer-Sozietäts Kataster und Ver fügu vorgeschriebe ötu mac de ie Zoll und Steuer -Behörden die Einstellung der Zollerhebung das Wohnhaus in das Hausnummer-Verzeichniß der Stadtgemeinde fend die von den ! ö den Vorschläge über eine n ui ⸗ ö . ö , . en e neee nh Arnsberg muß jedoch darin . . a , ö gliede der unterzeichneten Atademie, in deslen beigetreten werden, daß die Entscheidung hierüber im Rechtswege ng, mn, ene rg gnisation de haben, beibringen. Die Meldungen m nicht zu gestatten ist. Clem ent ar⸗Schul 6 . hiesige 1 un! * 1demie bis zum 2 Amhil e , e d tsäch Die in zwei Exemplaren beifolgende ö. ng, , enten, beginnen lich dens der Staptgemeinde H. ausgrißt; welche d igegen von der Goltzsch über Einrichtungs- und Lehrt upt- Aufgabe wird am 3.
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[ 6 emeinde W. als ihr zugehörig in Anspruch genommen werden, aßt mich zu folgenden Eröffnungen. , k k ; J . J ö.
sind wesentlich bedingt durch die Angehörigkeit zu den Korporations— Es ist hier aus dem unmittelbaren Leben
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ver bänden der politischen und Schulgemeinden. Die Entscheidung völkerung und der Schule selbst heraus als hängt also davon ab, welchem Gemeinde-Verbande der Kotten an⸗ fahrung ausgesprochen und nachgewiesen, was bereits g gehört, und es kommt zunächst darauf an, wem die Entscheidung Zeit theils unklar, theils vereinzelt als Ansicht sich d zu machen
hierüber zusteht. gesucht hat, daß nämlich der Unterricht in der Elementarschule in
Daß aber die Bildung der Gemeinde⸗-Bezirke, folglich auch die der ihm seit mehreren Dezennien gewordenen theoretischen Entwicke Entscheidung darüber, welchem Gemeinde Bezirke dieses und jenes lung und Richtung nicht nur vielfach den Boden des unmittelbaren Grundstück angemessen einzuverleiben sei, lediglich zur Kompetenz praktischen Lebens in Familie, Kirche und Staat verlassen und des— der Verwaltungsbehörde gehört, und insoweit die richterliche Ein halb den berech igten Bedürfnissen und Anforderungen auf diesen
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wirkung ausgeschlossen sein muß, das ist an sich völlig zweifellos. Gebieten nicht überall Genüge leiste; sondern daß Huch die äußere I 3 9 e Dies folgt schon daraus, daß es sich insoweit nicht von einem Einrichtung der Elementarschule an die Zeit und Kraft der Jugend e. . e, ,, Gegenstande des Privat-Eigenthums, fondern von einem Verhält- Ansprüche mache, welche sie zum großen Nachtheil ihres inneren Gedeihens Fonkurrenz in der Malerei um den Preis der Mic , nisse handelt, weiches dem öffentlichen Recht angehört. Hierüber mit nicht wegzuräumenden Bedingungen des häuslichen Lebens und Beerschen Stiftung n, ,,,, Elegante die geslitztn eee nicht ben mizbesten Züciscl, Eament⸗- e „iäbein'fögtenssln de ms, ingnsé ee Bie tn, un . „Dichter Michael Beer aus ür Wilgzng dee ban Sr, eähniglichen Hoheit dem Gast lich ist dies in dem 8. 6 der revidirten Städte Srdnung, in dem sich stets erneuernden Klagen über mangelhaften Schulbesuch, über .. n nn, n ,n ne nnn, , mn, S. 145 der Landgemeinde-Ordnung vom 31. Oktober 841, und die Nothwendigkeit der Einrichtung von sogenannten Sommerschulen , ,,, , . nicht minder in den §8§. 1, 146 und 147 der Gemeinde-Ordnung und über die Verwilderung der dem Schulunterricht zum Theil ganz w . ö . 2 unzemittelten . vom 14. März 1850 auf das Unzweibeutigste ausgesprochen. entzogenen Kinder, welche zum Einzelhüten des Viehes gebraucht ,, än.
„An sich wird dies auch ebensowohl von der klagenden Ge- werden, einen Beweis dafür' datz die Institutionen, welche das Be— ildung In ihrer Kunst durch Gewährung eines , , . meinde, als nicht minder, von dein Appellationsgerichk zu Hamm dürfniß der Gesammthest befriedigen sollen, sich den unabweigs— , ,, . dem Steger einer jährlich stattfind . 1 anerkannt und die Befugniß der Verwaltungs Behörde nicht be- lichen Bedingungen des Lebens Und der Existenz der Let ren, , n, . der Senat de Versonal - EChro zweifelt, selbststündig und Ohne Einwirkung der Gerichtsbehörde, so weit, wie' irgend zulssig, anschließen müssen, wenn nicht über n erger neten r niglichen kad eme J aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit und Angemessenheil die Ge? dem Streben nach einem doch nicht zu erreichenden Ideal für das des Stifters beauftragt worden ist, en . meinde⸗Bezirke zu ordnen und festzustellen. . größe Ganze die nothwendigsten und unentbehrlichsten Resultate zurch, bekannt, gemacht, abaß J ö.
Gleichwohl wird in dem vorliegenden Falle die Zulässigkeit ver säumt werden sollen? ö . van Michael, Beerschen Preis, u iabhängig von der gleich z zitigen großen Preisbewerbung, ebenfalls für Werke
. erli er E . Kein J 3 . ö . . . . . ö * 4 richterlicher En scheidung behauptet, weil, wie die klagende Gemelnde In der vorliegenden Schrift wird der Vors Geschichts⸗ Y J, Pie M . ö 6 ; ö . 6 kschichts⸗Malerei bestimmt ist. Die Wahl des darzustellenden Ge gen Einrichtung e ,, . . — V w , 6. . genstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Konkurrenten überlassen;
c 3 9 * . 868 1 s T. J . 2 5 ; 2 . 12x 1 . her ü eile 16 um die Frage handle, zu welcher Ge- hier in Betracht kommenden Mängeln der seitheri . en gehören solle, sondern zu welcher Gemeinde des Elementar⸗Unterrichts auf der einen Seite durch Verkürzung doch müssen die Bilder ganze Figuren enthalten, akademische St Bestätigt is⸗ voch musser DOilder ganze Figuren enthalten, akade üusche Stu Bestatigt ift:
dien aus denselben ersichtlich sein, eine Höhe von wenigstens 3Juß Bürehnus Kenn! kt de
Ro . und eine Breite von wenigstens 25 bis 27 Fuß haben und in Oel
. J 1 7 . . ( ö.
Münch sn 1823 8g J München 1833 verstorbene 2 ich ter lüllerhöchst geneh des Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.
jat durch testamentarische Verfügung line Allerhe
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chlag gemacht, den
, . . echo. wie das, Appellationsgericht ver- der täglichen Unterrichtszeit für das einzelne Kind in der Art, daß ö w eine Veränderung der durch die Gesammtzahl der Schüler in zwei Altersstufen getrennt und diese sondern der verklagten . ö Gränze fordere, abgesondert unterrichtet werden; auf der anderen Seite durch an— zusgeführt sein. Unter Umständen kann selbst eine einzelne Figm der ihr vermöge bereits regulirter ih e, . Ueberschreitung gemessene Vereinfachung und Concentration des für die Elementar⸗ genuͤgen. Der Termin für die Ablieferung ber zu dieß on n ach Stettin; der Post-Expe zum Borwur fed macht 7 Mie feu ier borgnze zustehenden Befugnisse schule gehörigen Unterrschtsstoffes zu begegnen. In beiden Beziehun— renz Heng en . J , ettin Pyritz; der Ober- Steuer- Controleu 1 vurfe n . Die ser . ist jedoch nicht geeignet, um gen bedürfen die ausführlichen Vorschläge um so weniger einer weite— , ; ö. 3. gema e an die lkademie Alt der 18. Septer Rüdiger von Stettin nach Pasemalk; der Gränz-Aufseher
Arcs Kenselben Lie behauptel Zusäfsigkrit eo Rechtsweges ableiten ken Beleuchtung, als sie nicht Chlorteen sondern Resultate bereite „np, und muß jedes mit folgenden Attesten versehen fein, Rah no v ̃
zu können. Denn ganz abgesehen davon, daß, wie das Appellations- angestellter praftischer Versuche sind. Ich wünsche aber die Frage ) daß der, namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗= Greifzwal gericht selbst anerkennt, die Wirkung eines der klagenden Gemeinde über die Anwendbarkeit und Ausführßarkeit dieser Vorschläge im schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erre hat Belgard nach Pyritz; günstigen Richterspruchs von selbst aufhören muß, sobald von Staats Allgemeinen einer gründlichen, die provinziellen und lokalen Bedürf—
Versetzt sind: Der; m M —1
2 . 1892 19 8 l1Ieüu⸗Begnmte — *
131 1 3 f 1 v5 w . 191 16 1 * ‚ on ktzleben nach Löwitz; der 8 6494 * ö . 55H 9 I d Del befrittens
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und Zögling einer deutschen Akademie ist; seher nach Stargard