— — — — — 8 9
27. November v. J. sind nachstehende Obliga— 283
11531 Proklam a. 2 Von dem Giodgerichte zu Bobrowuiki sind am 23. Juni 1777 auf die Güter Brzesé und Kaspral für die Aniela von Zboinska, die Ehe— gattin des Gutsbesitzers von Biesiekierski, als eine Brautschatzsumme 10,009 Rthlr. eingetragen, und nachdem Letzterer diese Güter vetäußert, für die minorennen Kinder der Anielg von Zboins ka, verehelichte von Biesielierska, nämlich: die Ge⸗ schwister Felix, Joseph, Hicronymus, Ho norata und Josepha von Biesiekierski auf den Ritter⸗ gütern Piotrkowice und Ludz sk auf Grund der gerichtlichen Obligation vom 23. Februar 1790 zufolge Verfügung vom 22. Oktober 1790 ein- getragen resp. umgeschrieben worden. Diese 10,060 Rthlr. sollen bereitz bezahlt und das dar— über lautende Dokument verloren gegangen sein, weshalb deren Aufgebot beantragt worden.
Es werden daher alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Brief-Inhaber Änsprüche an diese Post und das darüber ausgestellte Instrument zu machen haben, hierdurch öffentlich vorgeladen und auf— gefordert, dieselben in dem dazu vor dem Herrn Kreisrichter Wild
an 19 Mai 1852, Vormittags um 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle anstehenden Termine nachzuweisen, widrigenfalls die Ausbleibenden damit werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegi und obiges Do— kument für amortisirt erklärt werden wird.
Auswärtigen werden die hiesigen Rechta⸗ Anwalte Wolff, Keßler und Brachvogel vorgeschlagen.
Inowraclaw, den 19. Dezember 1851.
Königliches Kreis-Gericht. J. Abtheilung.
1859) mn 9 Zur Anmeldung und Rechtfertigung der An— sprüche an den Nachlaß des zu Schwedt am 18. Februar 1851 verstorbenen Rentiers Peter Adolph Friedrich von Winterfeldt haben wir einen Termin auf den 2. September 1852, 11 hr, im Gerichtslokale hierselbst, anberaumt, zu welchem wir die etwanigen unbe⸗ kannten Erben des Rentiers Peter Adolph Friedrich von Winterfeldt und deren Er— ben und nächste Verwandte hierdurch unter der Verwarnung vorladen: 3 daß der Nachlaß des 2. von Winterfeldt dem sich meldenden und legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fis— kus verabfolgt werden wird, der nach erfolg— ter Präklusion sich eist meldende nähere oder gleich nahe Erbe aber dessen Handlungen und
Vormittags
Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig; von demselben weder Rechnungs— legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft noch vor— handen ist, zu begnügen verbunden sein soll. Schwedt, den 15. September 1851. Königl. Kreis⸗Gerichts-Kommission J.
261 . . Berlin-Potsdam-Magde— burger Eisenbahn.
In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom
9 304 n mm i.
Prae sad Grodzki v Bobrownikach na duiu 2390 Czerwea 1777. roku na dobrach Braesciu i Kasprala dla Anyxyieli Une j Zhoin- skiej mak onki daiedaica döbr Ugo Biesiekier- skiego 10,000 talaréwm jako summe posago iq zahypotekowano, a po nastapionéj Sprae- daz y tychze döbr przez ostatnicgo, dia nielet- nich dzieci Anieli Une Zhoinskiej amen Biesickierskisj, to jest dla rodzensiwa Helixa, J6zefa, Ltieronyma, Honoraty i Joözefy Biesie- kierskich na dobrach Piotrköwice i Ludzisku na moch obligac)yi sadoweéj z 2380 Lutego 1790. roku stosownie do rozporzadzenia 2280 Patdziernika 1790). roku zahypotekowano resp. przepisano. VWxyrazono 16,000 talar v maja ju? by zapaconè, leécz dokument na nie wWystawion)7 mia zaginaé, dla tego ucæzyniony jest wniosek oO ich ob wieszezeniu.
Way waja sie wiKze i Zapos) waja sie niniejszem publicaznie wWsaysczy ci, ktörzyby do rzeczonych 16, 000 talar6 v i dobumentu we præedmiocie tychZzße wystawionego jako wlasciciele, Ces- syonaryusze, zastawnicy, lub inni posiadacze dokumentöm roscie magli pretensye, aby taowe na terminic w tem celu pred sed aa Wild
na dniu 1980 Maja 1852, rana o godzinie 106,
VW. miejscu w Y klem tu lejsz e go zadu Ven- czonym wykanali, sd y? w ra-ie præeciwnym nie sta wajacy z takowemi pretensyami wyla- czeni, w wegledzie tam wiecazne milczenie im nakazane i powyz? wymieniony dokument za amortyzowany uznany bedæaie.
W miejs cu tutejsa yt nie zamies kalym praed- sta v i aja 3816 za Gbrone6m tutejsi n omisarze pra wiedli vo osci Wolff, Kessler i Brach-— vogel.
Ino wraclaw, dnia 19. Grudnia 1851.
Kröle vski sad powiatowr Vydia I.
gationen unserer Bahn am 22. Dezember l
r zum Zweck der Amortisation ausgeloost worden, und zwar:
2) von den 4proz. Obligationen Litt. B.
Nr. 7402. 7546. 76553. 7566. 7569. 7603. 6B , 756. so, 6, oo. 7855. 7936. 7960. 7989. 8001. S045. 81114. S112. 8209. 8228. S245. S249. 8252. 8253. 83361. 8406. 8427. 8471. S475. 8539. S561. 8575. 8542. S657. S741. 8760. 8801. 8828. 8832. S840. 8871. 8878. 8963. 8965. 8967. 9034. 2068. 9113. 9139. 9141. 9id4. 9167. 2187. 9213. 9274. 98282. 9292. 9325. 9351. 9362. 9366. 9394. 9428. 9441. 9556. 9568. 9618. 9622. 9767. 9868. 9914. 9964. 10,0999. 410,143.
76 Stück à 200 Rthlr. 15,200 Rthlr.
b) von den 5proz. Obligationen Litt C
Nr. 193 194 197. 198. 274. 333, 589. 1063.
k 11 R , . 4537. 4576. 783. 5tol. 5320. 3518. 5644. 5799. 5879. 5899. 6009. 6102. 6262. 6270. 6308. 6370. 6743. 7591. 7631. 7818. 7847. 7932. 8154. 8334. 8533. 8669. 8793. 8944. 8995. 9210. 9405. 9412. 9463.
J .
10,898. 11,0912. 11,050. 11,244. 11,282.
1, . 25. 11,724. 11,916. 12.025. 12, 177. 12,309. 13142. 12454. 12,982. 13,438. 13,236. 15,671. 13,07. 13775 13 90953. 135,97. 14946. 14,371. 14,587. 14, 683. 14,759. 14,791. 14,887. 14,927. 14,944. 15, 109. 16,28 15314. 15 30, , ag. 15, 479.
—
Heute den 5. März 1852 sind ausgegeben worden:
Zweiunddreißigste Sitzung der J. Kammer. . ...
Dreiunddreißigste
Total
33 Bogen 0 * 2 Bogen J
2 — 2 * 2
147 Bogen des J. und II. Abonnements.
. Redaction und Renbantur: Schwieger.
135664. 15.966. 16, to. 16,127. 16,827. 13071. 17,198. 17.660. 17751. 17557 15004. 198,907. 18, 189. 18,555. 19,225
18,298. 19,1491. 19,992. 20 053. 20 534. 20,937. 20, 057. 20, 304. 20,424. 20, 425. 20,444. 20,445. 20,655. 20,658. 20,753. 20,880. 20,882. 20,969. 21, 128. 21, 130. 26, 244. 21, 354. 21,355. 21,359. 21,361. 21,668. 21,697. 21, 854. 22 027.
— /
22,130. 2236509. 22,634. 22,66. 223386. 22,898. 22,917. 23,991. 27,226. 23, 834.
2 22 X 5 9 — R * ö . 25,335. 23,338. 23,405. 23, 672. 23,733
24,948. 24, 2560. 24,426. 24,451. 24, 454.
/ 24,455. 24,456. 24, 457. 24,458. 24,513. 9) . = * 25 2289 * j 24,605. 24, 859. 25,338. 25,667. 265,884.
25,931. 25,932. 25, 933. 26,521. 26,699.
26, 9t 1. 27,195. 27,765. 27,766. 275768. 25,255. 28,449. 28.553. 28,752. 28, 828. 29,421. 29,526. 29, 602. 30, 280. 30,387. ,
193 Stück à 100 Rthlr. 19,300 Rthlr.
e) von den für Stamm- Actien der Magde— burg⸗Halberstädier Eisenbahn-Gesellschaft ausge— ö . Obligationen unserer Gesellschaft à 25 Rthlr.
Nr. 318. 534. 17, 151. 17, 240 6 6 17 290 47,369. 17 31. 20,243. 22,817. 23, 566 23,672. 23,750. 23,751.
14 Stück 3 25 Rthlr. 350 Rthlr.
Diese Obligationen sind vom 1. Juli c. ab bei üunseren Hauptkassen in Berlin oder Potsdam zur Realisirung einzureichen.
Mit dem 1. Juli c. hört deren Verzinsung
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
auf.
Potsdam, den 3. Januar 1852. Das Direktorium. 1277 Aufforderun g.
Dem Kaufmann Herrn Louis Saling in Ber— lin sind angeblich am 29. Januar d. J. dreißig Actien der Prinz⸗Wilhelm-Eisenbahn, jede à 105 Thaler, nämlich die fortlaufenden Nummern 4948. 4949. 4950. 4951. 4952. 4953. 4954. 4965. 4966. 4967. 4968. 4969. 4970. 49764. 4972. 4973. 4974. 4975. 4976. 4977. 6269. 5270. 6271. 6272. 6273. 6274. 6275. 6276. 5277. 6278, nebst den zu jeder dieser Actien ge⸗ hörigen 8 Stück Dividendenscheinen Ni. 3, 4, 65, 6. 7, 8, 9, 10, auf die Jahre 1850 bis incl⸗ 1857 lautend, entwendet worden, und hat der— selbe deren Amortisation in Anttag gebracht. „Nach Anleitung des 5. 13 unsercr Statuten fordern wir daher die etwanigen Inhaber der oben bezeichneten Actien und resp. Dividenden scheine hiermit auf, diese Dokumente an den Ein⸗ gangs genannten Eigenthümer oder an uns ab— zuliefern, oder aber ihre eventuellen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir uach Ablauf der im obigen Paragraphen vorge— schenen Frist die Amortisation der! erwähnen Dokumente bei dem Königlichen Landgericht zu Elberfeld beantragen werden. .
Langenberg, den 3. April 1851.
Die Direction der Prinz⸗Wilhelm-Eisenbahn. 257
6 1 . 4 417 UF 67 nen, =
Rennbahn Prenzlau 1852.
Am 13. und 14. Mai ist Thierschau, am
15. Mai Pferderennen. Das Programm wird am 1. April ausgegeben werden.
Prenzlau, den 4. März 1862. Das Direktorium des uckermärkischen Vereins für Thierschau und Pferderennen.
zus. 53 Bogen.
Berlin, Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.
— ——
bonnement beträgt: 3 20 Sgr. für t Jahr ; in allen Cheilen der Monarchie ohne r, . 6 it Seiblatt (Breuß. er -3eitung Hit ge nm rr (iht. 59gr e 6 pf, in der ganzen Manarchie: 14*thlr. 175 3gr.
— C — — —
2
Alle Post - Anstalten des n= und Auslandes nehmen Hestellung auf den Königl. Preuß. Staats · Aneiger an, für gerlin die
Expeditionen: 8sehren-sStraße Ur. 57. und Schadows straße nr 4.
— ar . — r —
nzeiger.
Berlin, Sonntag den 7. März
— — —
1852.
—
Dem Superintendenten a. D., Oberpfarrer zu St. Stephani in Kalbe a. S.,, Friedrich August Scheele den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Steuer-Aufseher Zacharitz zu Berlin, dem Festungs Bauschreiber Simon zu Graudenz, so wie dem Stadt— gerichtsboten und Exekutor Friedrich Merckert zu Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen; und
Dem Forst- und Floß⸗Kassen-Rendanten Klingner zu Elster— werda den Charakter als Rechnungsrath zu verlethen.
Berlin, den 6. März 1862.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist nach Meiningen abgereist. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Erlaß vom 23. Januar 1852 — betreffend die Annahme
von Schurf-Erlaubnißgesuchen und Muthungen.
Zur Vermeidung von Kollisionen bei Annahme der Schurf— Erlaubnißgesuche und Muthungen wird das königliche Ober-Berg— Amt hierdurch veranlaßt, darauf zu halten, daß dergleichen Ge— suche von den Berg-Aemtern oder von den dazu ermächtigten Re— vier-Beamten stets nur während der Dienststunden in dem Amts Lokale zur Präsentation angenommen resp. zu Protokoll genommen werden, und demgemäß die Behörden mit weiterer Anweisung zu versehen.
Berlin, den 23. Januar 18562.
Ministerium für Handel, Gewerbe und
Abtheilung V. Sk alley
öffentliche Arbeiten,
*
An dle Königlichen Ober⸗ Berg ⸗Aemter in Breslau, Dortmund, Halle und Bonn und das Königliche Berg -Amt in Rüdersdorf
—QKii— 2
Verfügung vom 19. Februar 1852 — betreffend d Verfahren mit den Päckereien bet den Post-Anstalten.
Das Verfahren mit den Päckereien bei den Post-AUnstalten, häufig mit dem Namen „Packkammer-Geschäft“ bezeichnet, befindet sich an vielen Or— ten noch nicht in derjenigen Lage, welche dem gestiegenen Päckerei⸗Verkehr und den erhöhten Anforderungen an Ordnung im Dienste und an Sicher— stellung der Beamten entspricht.
Das General⸗-Post-Amt nimmt daher Veranlassung, zur Beseitigung jener Uebelstände Nachstehendes den Königl. Ober-Post-Directionen zu eröffnen, und zwar:
() hauptsächlich in Beziehung auf die Post-Aemter erster und zweiter
Klasse, und die größeren Post-Erpedilionen erster Klasse,
hingegen 2) ohne Beziehung auf die Päckereien mit Geld oder sonst angegebenem
Werthe, in Betreff deren die Verfügung vom 6. März 1631 das
Erforderliche bereits an die Hand giebt. z Das Päckerei-Geschäft bei den Post-Anstalten zerfällt in folgende
Theile:
8 * U V
Annahme aus dem Orte,
Niederlegung bis zur Absendung,
Absendung,
Abnahme ankommender Päckereien für den Ort und zur Wei— tersendung, und
Ausgabe am Orte.
Jedes bei einer Post-Anstalt befindliche Paket muß dergestalt verwahrt werden, daß dasselbe gegen Beschädigung, gegen ein Betreten, Beschmutzen u, Lä-„w,; gesichert ist, und daß ein bestimmter Beamte die Vertretungs⸗Ver⸗ bindlichkeit für daffelbe trägt.
„Der, hier und da vorgebrachten Meinung, daß eine beliebige freie Stelle im Expeditions - Zimmer einer Packkammer gleich geachtet werden könne, daß
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
des Transits ist, nach Maßgabe des Geschäfts⸗Umfanges,
die Päckereien, wenn sie daselbst nothdürftig zusa mmengebracht worden, genügend geschützt und möglichst aufbewahrt feien und daß es einer Rück⸗ sichtnahme darauf nicht bedürfe, ob Wild, Hefen⸗Beutel und sonstige, unter dem Drucke oder der Wärme leidende Gegenstände eine ihrer! kefondern Beschaffenheit entsprechende Lage oder Stelle erhielten, muß von den Kö— niglichen Ober-Post-Directionen mit Entschiedenheit entgegengetreten wer—⸗ den. Dieselben wollen daher mit Strenge darauf achten, daß bei den Post-⸗ Anstalten nicht blos beim Auf- und Abladen, sondein auch bei der Lage⸗ rung der Päckereien mit Fürsorge, Umsicht und Geschick verfahren werde.
Was im Einzelnen das Annahme-Geschäft angeht, so muß der Annahme⸗Beamte, wenn er nicht selbst die Aufbewahrung der Päckereien bis zur Absendung zu besorgen und zu vertreten hat, sich von dem Beam⸗ ten, welcher mit dem Niederlage-Geschäft beauftragt ist, über den Empfang der Päckereien Quittung ertheilen lassen. Die Uebergabe und Quittungs⸗ leistung wird am Zweckmäßigsten auf Grund des Packet⸗Annahme⸗Buches erfolgen; die Quittungsleistung muß dergestalt stattfinden, wie solches in der Verfügung vom 6. März 1851 vorgeschrieben ist, was auch für weiter unten folgende ähnliche Fälle gilt.
Der Beamte, welchem das Niederlage -⸗Geschäft obliegt, muß in den Stand gesetzt werden, dafür zu haften, daß bei dem Abgange der Posten die Päckereien, welche er in Empfang genommen hatte, richtig und unversehrt vorhanden sind. Dieser Beamte muß daher bei Uebergabe der Post die Päckereien vorlegen lassen und dem Verlesen beiwohnen, oder das Verlesen selbst besorgen.
Welchem Beamten die Abnahme der ankommenden Päckereien ob— liegt, muß bei jeder Post-Anstalt im Voraus bestimmt sein. Der abnch— mende Beamte hat zuvörderst die Zahl der in Empfang genommenen Ge⸗ genstände in der Ladungs-(resp. Eingangs-) Recapitulatfon abzuquittiren, die Päckereien für den Ort und zur Weitersendung sondern zu laäͤssen, dem— nächst zum Verlesen zu schreiten, Differenzen festzustellen, das Anerkenntniß des verantwortlichen Theils zu erfordern und den Fall bei der ihm vorge⸗ schriebenen Stelle zur Anzeige zu bringen.
Der abnehmende Beamte hat ferner, wenn er nicht zugleich das Nie⸗ derlage⸗Geschäft, resp. die Ausgabe für den Ort besorgt, die zur Weiter⸗ sendung bestimmten Päckereien dem mit Besorgung des Niederlage ⸗Ge⸗ schäfts beauftragten Beamten die Päckereien für den Ort dem Paket⸗ Ausgabe- Beamten gegen Quittung zu überweisen. Zur Uebergabe
fan entweder das Zuschreibe⸗Buch von der Dekartirung zur Enkartirung über die Paket⸗ Adressen mit zu benutzen oder ein besonderes Päckerei⸗-Zuschreibebuch an- zuwenden; das Letztere würde den Namen und die Nummer des Aufgabe— Orts und den Namen des Bestimmungsorts, bei Päckereien vom Auslande aber, die mit einem Aufgabe⸗Zettel nicht beklebt sind, statt Namen und Nummern des Aufgabeorts, die Signatur des Pakets zu ergeben haben. In einzelnen Fällen wird es sich vielleicht empfehlen, den Transit karten— weise zuschreiben zu lassen, nämlich dergestalt, daß die Frachtkarten nach ihrem Abgangsorte in ein Zuschreibebuch eingetragen, die fortlaufenden Nummern, unter welchen die betreffenden Päckereien in denselben verzeich⸗ net stehen, hinzugefügt und daneben die Summen dieser Päckereien karten— weise ausgedrückt werden. Was die Uebergabe der Paͤckereien an der Paket-Ausgabe⸗Beamten betrifft, so wird dieselbe stets am zweckmäßigsten auf Grund des Paket-Lager⸗-Registers erfolgen können.
Die Ausgabe für den Ort muß dergestalt geregelt sein, daß der Beamte für die ihm überwiesenen Päckereien die Verantwortung zu tragen im Stande ist. Der Soll-Bestand muß unzweifelhaft aus dem Paket Lager-Register herporgehen. Päckereien, wesche poste restante lagern, müssen an einer bestimmien abgesonderten Stelle aufbewahrt werden. Un—ↄ abgeholt gebliebene und Retour-Pakete dürfen nicht beliebig unter die zun kurrenten Abholung lagernden Päckereien gelegt werden.
Es hängt von dem Geschäfts- Umfange der Post-Anstalt ab, ob
— 2
denjenigen Stellen, in welchen nach Vorstehendem ein einzelner Beamter
als fungirend gedacht ist, mehrere Beamte beschäftigt und etwa besonder— Amts- Expeditionen daraus zu bilden sind. Eben so richtet es sich nach dem örtlichen Bedürfnisse, inwieweit in einer solchen Amts-Eypedition eine weitere Sonderung der Geschäfte, zur engeren Abgränzung der Vertretungs Verbindlichkeit der einzelnen Beamten raäthsam oder nothwendig ist.
Hingegen ist es von dem Geschäfts-Verkehr nicht minder abhängig, ob
nicht mehrere der vorbezeichneten Stellen einem Beamten anvertraut wer—
den können. Es empfiehlt sich namentlich, das Paket ⸗ Annahme- und Paket⸗-Ausgabe⸗Geschäft an einer Stelle, und das Niederlage⸗Geschäft, so
wie die Abnahme der ankommenden Päckereien, an einer zweiten Stelle zu
konzentriren.