gesammte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge ausdrück— lich vorbehalten. ; S. 5.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligatienen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge nebst Zinsen anders, als nach Maßgabe des im S§. 3 gedachten Amortisations⸗ plans zu fordern, ausgenommen, wenn ö.
a) ein Zins-Zahlungstermin länger als drei Monate unberich⸗ tigt bleibt, ; ;
b) der Transport auf der Bahn länger als sechs Monate ganz aufhört, . ö ĩ
c) gegen die Eisenbahn-Gesellschaft Schulden halber Exekution durch Abpfändung oder Subhast ation vollstreckt wird,
d) Umstände eintreten, die jeden andern Gläubiger nach allge— meinen gesetzlichen Grundsätzen berechtigen würden, einen Arrestschlag gegen die Gesellschaft zu begründen und
e) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wird.
In den Fällen sub a bis incl. d bedarf es einer Kündigungs⸗ frist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an wel i zurü
einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu a4. bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport Betriebes,
zum Ablaufe Execution,
zu d. bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem
gehört haben.
In, dem sub e. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonat— liche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah⸗ lung des Amortisationsquantums hätte erfolgen sollen.
Bei Geltendmachung des vorstehend uh a. bis e, festgestellten Rückforderungsrechts sind die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen befugt, sich an das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten.
5n 9 * CO 2422 ö s look — 86* eine s Jahres nach Aufhebung der
. . 6 sene Umstände auf⸗
8. 6.
So lange nicht die sämmtlichen kreirten Prioritäts-O bligationen eingelöst sind oder der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag ge— richtlich deponirt ist, darf die Geselischaft keines ihrer Grunbstücke, insoweit dasselbe zum Bahnkörper der Hauptbahn, zu den daran gelegenen Bahnhöfen und zum vollständigen Transportbetriebe auf der Eisenbahn erforderlich ist, veräußern. Der Verkauf oder die dauernde Ueberlassung einzelner Theile der Bahnhöfe an den Staat, zum Postbetriebe, an Gemeinden, Corporationen ober Individuen, zum Zweck von Staatseinrichtungen oder zur Anlage von höfen und Waaren-Niederlagen oder sonstigen zum Nutzen Bahnbetriebes und, ohne diescn zu gefährden, den Vortheil sellschaft erzielenden Einrichtungen, gehört nicht zu diesen ten Veräußerungen, auch bleibt der Gesellschaft freie Disposttion
—
8
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1 der (55 02 . , .
.
1 . . . . * ** 2 J w. über diejenigen ihr gehörigen Grundstücke vorbehalten, welche nach einem Atteste des betreffenden Regierunge-Kommissars zum Trans— port-Betriebe auf der Hauptbahn nicht nothwendig erforderlich 8. 7 Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft ist nicht berechtigt, ein
Anleihegeschäft zu machen, welches die der nach diefem Plane zu emittirenden Einer Million Thaler Prioritäts-Obligationen einge— räumten Rechte irgend beeinträchtigte oder schmälerte. S. 8. „Die Ausloosung der nach 5. 3 jährlich zu amortisirenden Prio— ritäts- Obligationen geschieht in Erfurt durch die Direction der Gesellschaft im Monat Aprtl' und zwar in einem vierzehn Tage vor— her durch die mehrgedachten öffentlichen Blätter bekannt zu machen den Termine, dem beizuwohnen die Inhaber dieser Obligationen die Befugniß haben. 33 Ueber die Verhandlung ist vom Syndikus der Gesellschaft ein Protokoll aufzunehmen. . 79 . . der ausgeloosten Prioritäts⸗-Obligationen wer⸗ fen fn r. agen nach Abhaltung des §. 8 gedachten Termins dl ö. bekannt gemacht und es erfolgt die Auszahlung derselben . ö e genen Tage an nach dem Nominqglwerthe an 43 Ee elf feen Ger f enn gen Auslieferung derselben durch , , . se zu Erfurt und in Berlin, Leipzig und 6 . ö. ei den bekannt gemachten Häusern. / an sie. . n 3 Dugege benen Zahlungstage hört die Verzin⸗ üäng ge vosten Prioritäts-Obligationen auf. Die Coupons 543 a, , , , Zinsen und der Talon sind mit looste rioritäts⸗ Obligation glei iti übergeb geschieht dies nicht, so wird der ö , ,,, fälligen Zins⸗-Coupons von dem Kapitale gekürzt, um vgyfon 46 den Falls zu deren Einlösung zu dienen. , Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obl
tionen nebst den noch ,
nicht fälligen Coupons werden in Gegenwart
318
der Direction und des Syndikus der Gesellschaft, der darüber ein Protokloll aufzunehmen hat, verbrannt, und daß dies geschehen, wird unter Angabe der Nummern durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. —
Die in Folge der Rückforderung von Seiten der Inhaber — 8§. 5 — oder der Kündigung — §. 3 — außerhalb der plan— mäßigen Amorktisation eingelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft befugt, wieder auszugeben. K 66
S. 10.
„Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost und ge— kündigt sind und der Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden wäh⸗ rend der nächsten zehn Jahre von der Direction der Thüringischen Eisenbahngesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie dessenungeachtet aber nicht spätestens binnen Jahresfrist? nach
dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein
jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was dann, unter Angabe der Nummern der nach diesem Verfahren werth— los gewordenen Prioritäts-Obligationen, von der Direction öffent— lich bekannt zu machen ist. 45 ; Die Gesellschaft hat aus dergleichen Prioritäts Obligationen serlei Verpflichtung mehr, doch steht es der General-Versammlung „die gänzliche oder theilweise Realisirung aus Billigkeits⸗Rück—⸗
44 161 fre
ö ichten zu beschließen.
1 j 1
2
8 1.
Die in diesem Plane §§. 2, 3, 8, 9 und 10 vorgeschriebenen h ff entlich ein Mek nw. , 20 4 ; n bsentlichen Bekanntmachungen erfolgen in den Blättern, welche das Gesellschaftsstatut 8. 11 sür solche Fälle bestimmt, nämlich in dem
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. 1 19 5 Star 2258 812 * 89 SIX gik ** Tei 1r*ise iz. Staats-Anzeiger, dem Beiblatt zur Weimarischen
Köntal. Hr N nig!. 9 1 **
. *
Zeitung, Zeitung.
Wenn Eins dieser Blätter eingeht, hat die Direction in den anderen das an dessen Stelle tretende ein- für allemal bekannt Bekanntmachung in noch anderen Blättern zu die Direction nach Umständen vor.
der Gothaischen privilegirten Zeitung und der Leipziger
Prior tat s⸗ * blig tion der Lhüringischen Eisenbahn-ʒGesellschaft. Priorität 8 Jeder Obligation Die Erneuerune * ligation 3 sind zwölf Coupons Serie der Coupons nae ᷣ. , Z auf die Jahre 1852 Abehl 8 Ablauf von Sechs Thüringischen R bis 1857 und ein , Jahren erfolgt nu disenbahn Talon beigegeben gegen Rückgabe de esellschaft. 8 beigefügten Talons. 2 über II. ; 500 Thaler Preuß. Courant. bth ö Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des ; ST obigen trages von Fünfhundert Thaler Preuf S Courant Antheil an dem in Gemäßheit der von Angefertig Sg den hetheiligten drei hohen Staats-Regierungen n S ertheilten Genehmigung und nach den Bestimmun 3 gen des umstehenden Planes emittirten Kapitale Eingetragen Z von Einer Million Thalern Prioritäts-Obligatio ö Z uen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. . Erfurt, den 1. November 1851. Beigegeben . Die Direction zwölf Coupons. * der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaf
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3. Stempel Eingetragen 3 Der Rendant. im Fol 8 3 ** 8 36 86* * Erster Zins⸗Coupon 3 8 der Thüringischen Eisenbahn-Prioritäts⸗-Obligation. 22734 Ser II.. zahlbar am 1. Juli 1857 8, Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 1857 die halb w , Br, n, , . ö „sr. Sisan 232 8 ** — jährigen Zinsen der oben benannten Prioritäts⸗Obliga— T . Q — —— 6. . 3 ö ö 5 8 tionen ühen , 500 Rihlt. , . mit 223 ZS Zwölf Thaler Funfzehn Silbergroschen Preuß. Courant ö? — — 2 , ö . ö . 33 3 Erfurt, den 1. Rovember 1851. , , , , ge T ö. 2 3 8 8 — 5 Die Direction 5 3 388 F an,, . 35 8 * 226 * der Thüringischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft. w — . — 83 . ; ⸗ f sc J. * . , Stempel. Eingetragen im Coupon 8E 38 * Buch PFoi. C. Ser. II . Abtheil. A zur Prioritäts⸗ Obligation 8 der Thüringischen Eisenbahn ˖⸗Gesellschaft über Fünf Hundert Thaler Preuß. Courant. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, nach
Einlösung der jetzt ausgegebenen Zwölf Zins-Couzons zu der oben be zeichneten Obligation die zweite auszugebende Reihe von Zwölf Zins Coupons nebst Talon. Erfurt, den 1. November 1851. Die Direction ker Thüringischen Eisenbahn-Gesellschast.
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