ab vor dem Hermn Kreisrichter Knauth verkauft werden.
Taxe und Höpothekenschein können in unserer Registratut eingesehen werden.
Seehausen, den 3. Dezember 165. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
45 l 7 Grundstück . Danzig auf der Rechtstadt in der Breitgasse Nr. 7 des Hypothekenbuches, dessen Besitztitel berichtigt ist für den Bäckerei= besitzer Wilhelm Jantzen, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
Die auf 6494 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. ausge⸗ fallene Tare und der neueste Hypofhekenschein sind in unserem Büreau V. bei den Jantzen'schen Resubhastationsakten einzusehen.
Der Bietungstermin wird
den 17. Jnli 1852, Vormittags 11AUhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Bäckerei besitzer Wilhelm Jantzen wird zu demselben hier—⸗ mit vorgeladen, so wie die unbekannten Erben des Fleischermeisters und Gastwirths Johann Christian Blankenhorn.
Danzig, den 6. Januar 1852.
Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
185 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Prenzlau, den 2. Februar 1852.
Die in und außerhalb der Stadt Prenzlau belegenen, in einem eigenen Hypothekenbuͤche ver— zeichneten, auf den Namen der Wittwe Barsch— Dippe geb. Görne eingeiragenen, dem Kaufmann Ferdinand Louis Otto gehörigen Kämmerei⸗ Mühlen nebst Zubehör, abgeschätzt auf 49, 877 Thlr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserer Negistratur einzu⸗ sehenden Taxe, sollen am 8. September e., Vormittags 44 uhr, An ordentlicher Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr. 526, resubhastirt werden.
Alle unbekannte Real-Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Zugleich werden die dem Aufenthalte nach unbekannten, im Hypothekenbuche nicht näher be— zeichneten adligen Interessenten und Deßputaten zu obigem Termine hierdurch öffentlich vorge— laden.
481 Ediktal⸗Ladung.
Der Hausknecht Anton Eggert aus Plauten, Regierungs⸗-Bezirk Königsberg, ist durch den BVeschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gezichts vom 27. Dezember d. J. wegen Unter— cha un in den Anklagestand versetzt worden.
Zur Verhandlung der Sgche vor dem unter- zeichneten Gericht steht ein Termin auf den 23. April 1852, Vormittags 10Uuhr,
an.
Zu diesem Termin wird der Anton Eggert mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu . und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Enn! nt anzuzeigen, daß sie noch zu demseslben herbeigeschafft werden können.
Erscheint der Angellagte m Termine nicht, so wird mit der Entscheidung der Sache in contu- maciam verfahren.
336 Als Belastungszeugen sind zu diesem Termine vorgeladen: 1) der Handelsmann Lack in Beelitz, 2M der Kutscher Karl Lack in Kunersdorf, 3) der Uhrmacher Piper hierselbst. Potsdam, den 27. Dezember 185. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
1431 Ediktal-Ladung.
Der Konditorgehülfe und Privatschreiber August Otto Wilhelm Herrmann Schrader aus Magde—⸗ burg ist durch den Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gerichts vom 3. Januar er. wegen mehrfach versuchten Betruges mittelst An— fertigung falscher gerichtlicher resp. öffentlicher Urkunden und Nachmalung der Handschrift des Kreisgerichts⸗-Direftors von Goßler, so wie wegen zweier gleichzeitig dritter Diebstähle, in Anklage⸗ stand versetzt worden.
Zur Verhandlung der Sache vor dem unter— zeichneten Gericht steht ein Termin auf
den 390. April er., Vormittags 9 uhr, an.
Zu diesem Termin wird der Konditorgehülfe und Privatschreiber August Otto Wilhelm Herr mann Schrader mit der Aufforderung vorgela— den, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erschei⸗
nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden
Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können. Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren.
Als Belastungszeugen sind zu diesem Termine
vorgeladen:
1) der Kreis-Kassen⸗Rendant Borcheit, 2) der Privat⸗Secretair Schmalzneder, 3) der Knabe Robert Bölke, der Königliche Regierungs-Haupt-Kassen— Buchhalter Unterberger, 5) der Königliche Post-Secretair Wenz, R) der Post⸗-⸗Expedient Fuchs, der Botenmeister Deichmann, der Schneidermeister Kutzner, 3) der Kaufmann M. Hirschburg, ) der Königliche Kreisgerichts Direktor von Gohßler, z der Kreisgerichts-Seeretair Singmann, 2) der Justiz⸗-Aktuarius Kolzhorn. Potsdam, den 3. Januar 1852. Königliches Kreisgericht. Abtheilung l.
Bekanntmachung. sich folgende
301] In unserem Depositorio befinden
Testamente:
1) das des Schäfer George Welzke zu Neu— zauche vom 17. September 1783,
2) das der Wittwe Richter, Johanne Elisabeth geb. Pitschke, vom 15. Januar 1794,
3) das der verehelichten Pischke, Anna Marie geb. Boehme, vom 4. Februar 1794,
4) das des Christian Thursan vom 24. Dezem- ber 1795,
deren Niederlegung vor länger als 56 Jahren
erfolgt ist, weshalb die Inieressenten hierdtrch
aufgefordert werden, die Publieation derselben
nachzusuchen.
Lübben, den 27. Februar 1852. Das Königl. Kreisgericht. II. Abtheilung. Su sel.
gens 9 bis 12 Uh
Königlich preußische Ostbahn.
300
Submission auf Coaks. Die Lieferung von 6600 Last à 72 preußische
Scheffel Coaks zur Lokomotivheizung in den Mo—
naten Juni bis ult. Oftober . franco Stettin und Danzig zu liefern, soll im Wege der öffent— lichen Submission
den 3. April e., Vormittags 11 Uhr,
verdungen werden. Offerten sind versiegelt mit der Ausschrift „Lieferung von Coaks“ der unter-
zeichneten Direction portofrei einzusenden und
sollen an vorgedachtem Termin in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Lieferungs-Bedingungen sind in unserem Büreau hierselbst einzufehen und werden auf portofreies Ansuchen abschriftlich mitgetheilt. Stettin, den 8. März 18652. Königliche Eisenbahn⸗Direction. (gez) Hoffmann. von Düring.
3031 ⸗ 1 — Oberschlesische Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Oberschlesischen Eisenbahn werden hiermit aufgefordert, die von dem Verwaltungsrathe für das Jahr 1851 fest⸗ gesetzte Dividende von 47 pCt. auf jede Stamm⸗ Actie von 100 Rihlr. mit Vier Thalern funfzehn Silbergroschen vom 12. b. Mis. ab, des Morgens von 8 bis 4 Uhr, mit Aus- nahme der Sonntage, bei unserer Hauptkasse hier⸗ selbst und vom 1. bis 15. April d. J., von Mor⸗ jr, bei den Herren M. Oppen— heims Söhne in Berlin, Burgstraße Nr. 27, gegen Abgabe des betreffenden Dividendenscheins pro 1851 zu erheben.
Breslau, den 9. März 1852. 8 Das Direktorium.
2300 Bekanntmachung,
den Anfang der Vorträge an der höhe—
ren landwirthschaftlichen Lehr -Anstalt
zu Poppelsdorf bei Bonn im Sommer 1852 betreffend.
Die wissenschaftlichen Vorträge an der höheren
landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt zu Poppelsdorf
beginnen für das nächste Sommerhalbjahr am 26. April 2. c gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität in Bonn, mit welcher die AÄn— stalt in der engsten Verbindung steht. — Die— selbe hat in dem letzten Jahre durch Erbauung eines zweckmäßig eingerichteten Instituts-Gebäu— des, durch eine bedeutende Vermehrung der wisQ senschaftlichen Sammlungen und durch eine Et— weiterung der Versuchs-Wirthschaft eine wesent— liche Vervollkommnung erhalten.
Wegen Eintritts in die Lehr-Anstalt belieb— man sich entweder persönlich oder in portofreie⸗ Briefen an den unterzeichneten Direktor zu wen— den, welcher auf die betreffenden Anfragen gi—
naue Auskunft ertheilen wird.
Poppelsdorf, im Februar 1852. P
Der Königliche Direktor der höheren landwirth schaftlichen Lehr⸗Anstalt. Landes ⸗Oefonomie Rath (gez) Weyhe
—
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 11. März 1852 sind ausgegeben worden:
Neununddreißigste Sitzung der J. Kammer.... 2 Bogen Fünfunddreiß igfte Sitzung der II. Kammer. . . .. 23 Bogen
J
zus. 4 Bogen.
Total 174 Bogen des I. und II. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Ho fbuchdruckerei.
Abonnement beträgt:
46 20 5gr. für 6 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne
Vreis Erhöhung. Mit 6eiblaͤtt (hreuß. Adler- Zeitung) in gerlin: 1 Kthlr. 7 53gr. 6 Pf. in der ganzen Manarchie: . 1èẽRthlr. 174 sgr. .
Königlich ö.
Prensti scher
Alle Post - Anstalten des An—= und
Auslandes nehmen Sestellung auf
den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für 8gerlin die
Expeditionen:
S ehren- straße nr. 37. und
Schadow s- straße r 4
—
Berlin, Sonnabend den 13. März
— —
—
1852
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Oberlehrer an dem Pädagogium in Züllichau, Pr. Horkel, zum Direktor in Pr. zu ernennen.
Arbeiten. Bekanntmachu 6 98
Zwischen der Königlich preußischen und der Kaiserlich russischen abgeschlossen worden, welcher mit dem 13. April d. J. (1. April alten Styls) zur Aus- In Folge dieses Vertrages treten von dem gedachten Zeitpunkte ab für die Korrespondenz zwischen Preußen und dem gesammten russischen Kaiserreiche, einschließlich des König-
Regierung ist ein neuer Post ⸗Vertrag
führung kommen wird.
reichs Polen, folgende Bestimmungen ein:
Die Köorrtspon denz kann nach entweder unfrankirt oder bis sandt werden. Eine theilweise
Frankatur ist nicht gestattet.
Das zu erhebende Porto bildet sich aus dem preußischen und
aus dem russischen Porto. Das preußische Porto beträgt: A. Für die Korrespondenz nach und aus Rußland, mit Ausschluß des Königreichs Polen: 1) nach und aus den preußischen Gränzkreisen Memel, Heidekrug, Niederung, Tilsit, Ragnit und Pillkallen 2) nach und aus den Regierungsbezirken Königsberg und, Gumbinnen, mit Ausschluß der ad genannte Gränzkreise JJ . und 3) nach und aus allen übrigen Theilen des preußischen Postbezirks B. Für die Korrespondenz nach und aus dem Königreich Polen. 1) nach und aus den Polen, nämlich: Pill Oletzko, L
Unterschied der Entfernung,
des Friedrichs-Kollegiums zu Königsberg
der Wahl des Absenders zum Bestimmungsorte frankirt abge⸗
Rücksicht auf das Gewicht desselben, zu erheben.
preußisch incl. schweren
ö
* 22 1 = ; — b *. Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche ben wird.
„ irt werden müssen, ist das 16569
Brief. Bei : . r Porto in der Art, daß für w rr e, ee, über 4 bis 3 Lth. preuß. incl. der Afache, F .
Afache
7) . 7) 4 7) 7) 7) infacher Briefportosatz mehr erho⸗
von Loth zu Loth ein e
Gesammtporto für einen ein⸗ ielsweise zu stehen: angen und von Ostrowo nach Sgr. Sgr. Sgr.
el,, . J Br nach Kalisch auf von Königsberg nach Warschau oder nach St. Peters⸗ ö . ö . von Breslau nach Warschau auf von Breslau nach St. Petersbu g von Berlin, Stettin,
erfeld und Aachen ꝛe.
St. Petersburg, Mos— angel c. auf. ..... 6 Sgr. on 6 Sgr. unterliegen auch alle e und denjenigen zum deut⸗ nach und aus welchen die nz gegenwärtig einzeln den preußischen Vosten Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe fran⸗ kirt r preußische Porto nach denselben Sätzen, wie für gewöhnliche Briefe, neben demselben aber noch eine Recommandations⸗ Gebühr von 3 Sgr. für jeden Brief, ohne cht au An russischem Porto wird das Doppelte des tarifmäßigen Portos für gewöhn—
liche Briefe erhoben.
druckte Cirkulare und gedruckte Empfehlungsschreiden unter Kreuz- oder Streifband, für welche bisher eine Por—⸗ tomoderation in Rußland nicht stattfand,
Für Zeitungen, Journale, Preis-Courante, ge—
ist das russische Porto
durch den obigen Vertrag in der Art ermäßigt worden, daß für
dergleichen Sendungen bls zum Gewichte von 3
Loth nur der ein⸗
fache russische Briefportosatz (resp. 1 und 3 Sgr.) und bei schwe⸗
rerem Gewichte nur 1 Sgr. für jedes Loth zu berechnen ist.
Das preußische Porto für solche Sendungen beträgt, ohne
Sgr. für jedes Loth. Als Bedin—
gung dieser Portomoderation gilt, daß die Sendungen außer der Adresse, dem Datum und der Ramens⸗Unterschrift nichts Geschrie⸗ benes enthalten, und daß sie bei der Aufgabe frankirt werden.
Auch für Sen dungen von Waarenproben und Must ern,
welche früher in Rußland dem vollen Briefporto unterlagen, ist eine
Porto-⸗Ermäßigung wenn sie auf erkennbare gefügte Brief nicht mehr als 1 Loth S2 Loth nur das einfache, Briefporto zahlen.
Das russische Porto beträgt dagegen: I) nach und aus allen ru
daß diese Sendungen, und der denselben bei⸗
h wiegt, bis zum Gewichte von und über 2 bis 3 Loth das doppelte Ueber 3 Loth schwaäre Proben- und Muster⸗
in der Art eingetreten, Weise verpackt sind
Sendungen dürfen der Zollverhältnisse wegen mit der Briefpost nicht befördert werden.
russischen Reiches Polen
welche ohne Rücksicht auf
ob die Beförderung zu n einfachen, bis 1 Loth
Für Geld⸗ und Päckerei⸗ Sendung en zwischen Preußen
und dem Kaiserlich russischen Reiche findet, gleichwie für die Brief⸗ . 3 zwischen beiden Staaten, ein Frankirungszwang nicht statt.
Es ist vielmehr der Wahl des Absenders im preußi⸗ schen Postbezirke sowohl, als auch im russischen Reiche überlassen, Geld- und Päckerei-Sendungen nach dem anderen Lande entweder unfrankirt, bis nn betreffenden Gränz⸗Post⸗Station frankirt, oder