1852 / 66 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

mine persönlich oder durch einen Bevollmächtig=

ten beizuwohnen. Die Ertheilung des Zuschla⸗

ges bleibt dem Königlichen Ministerium der geist⸗

ichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenhei⸗

ien vorbehalten. z ö. Frankfurt a. d. O., den 5. März 1852.

Königliche Regierung,. Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen.

321 Nothwendiger Verkauf. nig men er cht zu Birnbaum J. Abtheilung.

Das den Mühlenbesitzer Glaweschen Eheleuten gehörige, sub No. 3 und 4 zu Krebbelmühle belegene Mühlengrundstück nebst Zubehör, abge⸗ schäßt auf 10427 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 28. September 1852, Vormittags

111Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

11201 Prok lam a.

Da folgende Personen, als:

1) der Bäcker Andreas Gottfried Guse, geb. am 24. Juni 1797 zu Unterwiederstädt, welcher Halle 1831 verlassen, sich zuletzt 16 t aufgehalten, 113 Thlr. 6 Pf. besitzt; der Sattler Johann Friedrich Blum, geb. am 1. September 1784 zu Radewell, seit 1830 verschollen, Vermögen von 50 Thlr.; der Schuhmachergesell Johann Christian Karl Daniel Reisel, geb. den 24. Juli 1804 zu Morl, welcher seit 1826 von hier fort, die letzten Nachrichten einige Jahre später von stadt in Schweden aus ertheilt hat, Vermögen gegen 100 Thlr.;

) Andreas Friedrich Wilhelm Schmidt, geb. den 18. Juli 1805 zu Halle, seit 18 Jahren unbekannt abwesend, Vermögen 190 Thlr.;

5) der Tischler Karl Heinrich Samuel Röder, geb. am 13. September 1802 zu Halle, letzte Nachrichten vor etwa 21 Jahren vom

Rhein aus, Vermögen von 9 Thlr. 2 Pf,

seit den angegebenen Zeispunkten keine Nachricht

von sich gegeben haben, und deren Todeserklärung beantragt ist, so werden dieselben, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch ge— laden, sich spätestens in dem auf den 30. ö Vormittags r, vor dem Herrn Obergerichts - Assessor Müller an Gerichtsstelle hier, Zimmer Nr. 5, anberaum— ten Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die genannten abwesenden Personen für todt erklärt, die Intestat-Erbfolge über ihr Vermögen eröffnet und der Nachlaß des Bäckers Guse und des Tischlers Röder dem Fiskus über— wiesen werden wird.

Halle 4. d. S., am 2. Dezember 18651.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

litz6] Oeffentliche Bekanntmachun g.

Der Gutsbesitzer Friedrich Albert Rath— mann aus Berghoff bei Rüdersdorff, 3. im Jahre 4830 nach dem Gute Kysel im Lo— burger Kreise gereist, von dort angeblich nach Amerika verzogen und seitdem verschollen ist, wird hierdurch aufgefordert, binnen neun Mong⸗ ten und spätestens in dem auf den 9. Oktober

52, Porm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle anberaumten Termine sich mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimiren⸗ den Erben und in dercn Ermangelung dem Kö⸗ niglichen Fiskus zugesprochen wird. Gleichzeitig

352

werden die unbekannten Erben und Erbnehmer des Verschollenen zur Wahrnehmung, ihrer Ge⸗— rechtsame in dem gedachten Termine vorge— laden. Alt Landsberg, den 10. Dezember 1851. Königliche Kreisgerichts-Kommission.

151 Preklam a.

Ueber den Nachlaß des hierselbst am 16. März 1843 verstorbenen Bürgers, Eigenthümers und Kanzleidieners Johann Martin Schulz ist unterm heutigen Tage der erbschaftliche Liquidations— Prozeß eröffnet und der Justizrath Hannemann vorläufig der Masse zum Kurator bestellt.

Sämmitliche unbekannte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners werden hierdurch vorgeladen, sich spätestens in dem auf

den 21. April 1852, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Ullrich an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Junkerstraße Nr. 1, angesetzten Liquida— tions -Termine zu gestellen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzugeben und die vor— handenen Dokumente urschriftlich vorzulegen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibe⸗ haltung des bestellten Interims⸗Kurators oder die Wahl eines anderen zu vereinigen.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwanigen Vorrechse in Betreff ih rer Forderungen an den Schulz'schen Nachlaß für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden.

Denjenigen, denen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern die Rechtsanwalte, Justiz⸗Rath Br. Bardeleben, Keller, Vogel und Christiani vorgeschlagen.

Frankfurt a. d. O., den 20. Januar 1852.

Königl. Kreis⸗-Gericht, J. Abtheilung.

3201 enn t mach ung.

Im Monat Februar ist in der Archivkasse des Magistrats zu Sommerfeld ein bedeutender ge⸗ waltsamer Diebstahl verübt und am 5. März erst entdeckt worden.

Unter anderen sind auch die in beifolgender Nachweisung aufgeführten Papiere entwendet worden.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, ersuche ich alle diejenigen, denen die erwähnten Papiere zu Händen kommen, dieselben anzuhal⸗ ten und sofort der nächsten Polizei⸗Obrigkeit oder mir selbst Anzeige zu machen.

Sorau, den 14. März 1852.

Der Staats-Anwalt. Hesse.

N Mc wet sung der vom 15. Juli 1851 bis inel. 16. Dezemb er

1851 ins städtische Depositorium niedergelegten

Papiergelder:

Kassenanweisungen: à 100Thlr.: Serie III. Folium 217. Lit. M. Nr. 214, 683.; à 50 Thlr.: Ser. J. Fol. 13. Lit. B. Nr. 629., Ser. J. Fol. 57. Lit. B. Nr. 2834., Ser. J. Fol. 107. it, B. Br, l, d., Ger. J. Jol. 139. Lit. A. Nr. 6906. 9081., Ser. II. Fol. 230. Lit. B. Nr. 11,459., Ser. II. Fol. 270. Lit. D. Nr. 13,459. 15,761. 18, 085. 20, 212., Ser. III. Fol. 467. Lit. D. Nr. 20,319. 241, 475.

Banknoten: à 100 Thlr.: Lit. A. Nr. 18417.; à 50 Thlr.: Nr. 495. 15,782. 27,51. 37, 859. 45,819. 51,413. 58, 123. 61, 664. 6, Sat. 2, 280. 63,407. 80, 437. 91, 866. 92,435. 98, 287. 103,642. 104,478. 110,855. 1142, 186. 115,230. 122,157. 123,933. sämmtlich Lit. A.; à 25 Thlr.: Nr. 1142. 8690. 11,892. 14, 120. 17,680. 23,741. 56, 153. 58, 403. 93,575. 76, 716. 99, 017. 102, 026. 103,310. 111,623. 114,497. 117,141. 147, 445.

142,441. 147, 964. 148,547. 149, 629. 154 026 158, 2563. 158,730. 174,317. 190,731. 193, 253. 203,496. 206, 939. 206, 1233. 217, i97. 240,678. 244,049. 244,461. 245, 074. 265, 623. 266, i687. 281,80. 306,917. 312.350. 315,379. 320,335. 342,581. 349,523. 352,455. 368, 00. 368 966. 387,630. 393,ů379. 407,133. 412, 019. 436,913. 438,212., sämmtlich Lit. A.

1322 Bekanntmachung.

Zur Ausloosung der am 1. Juli d. J. plan— mäßig einzulösenden 140 Stück Prioritäts-Actien unserer Gesellschaft, haben wir einen Termin auf

Montag den 29. März c., Vormit⸗

tags 10 Uhr,

in unserm Administrations⸗Gebäude hier anbe— raumt, zu welchem den Inhabern von Prioritäts— Actien gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. Zugleich fordern wir die Inhaber der aus der vorjährigen Verloosung noch nicht zur Einlösung präsentirten Actien, Nr. 370. 777. 506. 921. 940. 1363. 1768. 2478. 4305. 6444. 6756. 7084. 84 13. 8534. S90s. 11,115. 12,123. 15,861. 16,943. 17,510. 17, 306 hiermit auf, den Nominalwerth bei unserer Hauptkasse in Em— pfang zu nehmen.

Magdeburg, den 9. März 1852.

Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle—

Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

250

Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Zeit als Gasthof benutzten Grundstücks Héötel du Nord resp. an der Schloß⸗ und Kloster— straße sub No. 707 und 967 hierselbst belegen ist ein Termin auf

Fieltag ben 2. April v. J. Vormittags 11 Uhr, hier vor Amt angesetzt, und wollen Kaufliebhaber sich zahlreich dazu ein— finden.

Dieser vor etwa 10 Jahren neu erbaute Gast— hof hat eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räum— lichkeiten, ist resp. zum 3 und Hause katastrir,, in der städtischen Brandkasse zu 23,350 und S400 Rthlrn. Cour. versichert und bis Michae— lis 1853 an den Gastwirth Herrn Neudecker ver— miethet, so daß die Tradition dieser Grundstkcke erst Michaelis 1853 geschehen kann.

Der Meistbietende muß im oben gedachten Licitations -Termine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzoglicher hoher Kammer den Zuschlag. Der bezügliche Ver— kauf⸗ und Kaufkontrakt liegt in hiesiger Amts— Registratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen die Gebühr zu bekommen, und Nachweisung an Ort und Stelle ertheilt sowohl der Herr Gastwirth Neudecker als der Herr Amts— Registrator Schnell hierselbst.

Schwerin, den 27. Februar 1852.

Großherzoglich mecklenburg -schwerinsches Amt.

12941 Apothekenver kauf.

Die sub No. 4 am hiesigen Markte belegene,

mit einem Realprivilegio versehene Apotheke des kürzlich verstorbenen Herrn Gustavs Heidenreich, welche einen bedeutenden Geschäftsumsatz hat, soll Mittwoch, am 7. April d. J., Nach⸗ mittags 2 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbie— tenden verkauft werden. Von den Erben mit Leitung dieses Geschäfts beauftragt, lade ich Kauflustige zu diesem Termine mit dem Bemer— ken ein, daß ich auf Verlangen über die Kauf— bedingungen auch schon vor dem Termine Aus— kunft ertheilen werde. Cöthen, am 8. März 18652. Der Rechtsanwalt Dr. Behr.

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An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern. Heute den 15. März 1852 sind ausgegeben worden:

Zweiundvierzigste Sitzung der J. Kammer. ... Achtunddreißigste Sitzung der 1II. Kammer ...

... 24 Bogen . 3 Bogen

zus. 6 Bogen.

Total 493 Bogen des J. und II. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie otzne Preis- Erhöhung.

Mit Seiblatt (EBrruß. Adler-3eitung) in Serlin: 1 Rthlr. 7 5gr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie: 1èẽ*Rthlr. 175 Sgr.

Alle Ppost - Anstaiten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung auf den Königl. Preuß. Staatz- Anzeigen an, für Serlin die Expeditionen: Sehren⸗-sStraße Ur. 57. und Schadows--sStraße Rr. 4.

zeiger.

1852

Berlin, Mittwoch den 17. März

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, folgende Orden den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren zu verleihen: J. Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

Dem Obersten von Weymarn, vom Generalstabe. Il. Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: Dem Rittmeister von Potapoff, vom Leibgarde-Husaren— Regiment;

» Stabs⸗Capitain Ghizetti da Capo feri, Adjutanten Remuneration wegfällt.

des General-Quartiermeisters der aktiven Armee;

Stabs⸗Capitain von Grigoroff, von der reitenden Ar. Assistenten kann uͤbrigens zur Vermeidung von Belastungen der Kö⸗

niglichen Kasse nur in den dringendsten, hinlänglich motivirten Fällen

tillerie. IIl. Den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: Dem Premier -Lieutenant von Offenberg, vom Feld-Inge— nieur⸗Corps; so wie IV. Den St. Johanniter-Orden: Dem Garde ⸗Rittmeister Fürsten Schachowskoy, Adjutanten des Fürsten von Warschau.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Superintendentur⸗Verweser, Pfarrer Kundler in Kam- min, und den Hofprediger Brunner in Stettin zu Konsistorial⸗ Räthen und Mitgliedern des Konsistoriums der Provinz PoOcdra mäßigen Anfange der Vorlesungen, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats⸗Saale statt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

zu ernennen.

Arbeiten. Verfügung vom 6. März 1852 betreffend die Einziehung der Gesetzsammlungsgelder.

Der Königlichen Ober⸗Post-Direction gereicht auf die Anfrage in dem Bericht vom 20. Februar c. zu Bescheide, daß den Post⸗

Anstalten nicht gestattet werden darf, die Gesetzsammlungsgelder,

oder für ein halbes Jahr zahlen wollen, anzunehmen.

Zur Sicherung 3 Ordnung im , g rn ist vielmehr darauf zu halten, daß die im §. 38, Abschn. der Dienst⸗In⸗ 6 syd die 66. 35 3 Prů wean struction für die Königlichen Ober⸗-Post⸗-Directionen enthaltene, auf nern t, g, , , , , ,, ,, m me,

die gesetzliche Verordnung vom 27. Oktober 1810 gegründete Be-

stimmung genau befolgt werde, wonach die Abonnements für die

taliter pränumerando einzuziehen sind. Berlin, 6. März 1862. General⸗Post⸗Amt. An

die Königliche Ober Post⸗Direction zu N.

Post⸗Assistenten, wenn sie zu Kommissorien von kurzer Dauer außer⸗ halb ihres Wohnortes verwendet werden, nach der Bestimmung im §. 177, Abschnitt IV. 1 der Dlenst⸗-Instruction für die Königlichen Ober-Post⸗Directionen zu remuneriren, da es den Verhältnissen entsprechend und billig erscheint, dieselben in solchen Fällen, gleichwie in den im 8. 82 1. c. näher bezeichneten Fällen, zu den gegen fixirte Diäten beschäftigten Beamten zu zählen. Derselbe Grundsatz kann auch bei Dienstreisen der Post⸗Assistenten Anwendung finden, und

Gesetzsammlung von den zwangapflichtigen Interessenten nur quar-⸗

ist, denselben daher der Bezug von Reise-Dtäten neben ihrem ge⸗ wöhnlichen fortlaufenden Diensteinkommen nicht zu verfagen.

Hierbei wird bemerkt, daß wie schon am Schlusse der Ver⸗ fügung vom 22. Mai 1850 erwähnt worden ist den zur Klasse

der Staatsdiener noch nicht gehörigen Post⸗Eleven und Post-AUspi . t gehöͤrit = Aspi⸗ ranten ein Anspruch auf Bezug von Biäten neben ihrer Remune—

ration nicht eingeräumt werden kann. Bei wirklichen Dienstreisen, mit denen sie in Ausnahmefällen etwa beauftragt werden, empfan⸗ gen dieselben die üblichen Reisediäten, wogegen ihre gewöhnliche

Die Zahlung doppelter Diäten für Kommissorlen der Post—

stattfinden. Berlin, den 6. März 1852. General ⸗Post⸗Amt. An die Königliche Ober -Post-Direction zu N.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

. Die Immatriculatlon für das bevorstehende Sommer⸗-Semester 1852 findet bis acht Tage nach dem 19. April c., dem vorschrifts⸗

Behufs derselben haben 1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom⸗ men, ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von dieser Universität, 2) diejenigen, welche die Universitäts⸗Studien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations⸗Papiere vorzulegen. Unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt Stehende

. . . slammlur haben außerdem di sftli fi ihre 33 welche einzelne zwangspflichtige Interessenten gleich für ein ganzes zaben dußerdem Lie schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder

Vormundes zum Besuch der hiesigen Universttät beizubringen. In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts⸗ mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen

vom 4. Juni 1834 verwiesen. Berlin, den 15. März 1852. Die Immatriculations⸗Kommission. Dieteriei. Lehnert.

Ministerium des Innern.

Erlaß vom 16. Februar 1852 betreffend das Ver⸗ fahren bei Ausstellung von Vollmachten settens der Kommunal⸗Behörden zu materiellen Verfügungen

Verfügung vom 6. März 1852 betreffend die Re⸗ über das Vermögen der Stadt-Gemeinden, nament⸗

munerirung der Post-Assistenten auf Dienstreisen ꝛc.

Es findet, wie der Königlichen Ober-Post-Direction auf den Bericht vom 22. Januar c. eröffnet wird kein Bedenken, die

lich in Auseinandersetzungs-Sachen ze.

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 10. De— zember v. J., die Frage betreffend, ob eine von dem Gemeinde⸗ Vorstande allein ausgestellte Vollmacht ausreichend sei, um den Be⸗ vollmächtigten zu materiellen Verfügungen über das Vermögen der Stadt⸗Kommune, namentlich in Auseinandersetzungs⸗Sachen ꝛc. zu ermächtigen, eröffnet, daß die definitive Entscheidung über diese Frage nur von der richterlichen Auseinandersetzungs-Behörde wird getroffen werden können.

Es ist jeboch, abgesehen von solcher Entscheidung, für die Ver— waltungs-Behörden kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß