1852 / 67 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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cations patent vom 28. Oktober 1836 veröffent⸗ lichten Bundesbeschlusses und §. 92 ff. Theil Il. Titel 20 strafbaren Verbrechens des r . raths, mindestens aber einer nach §§5. 106, 10

Theil II. Titel 20 des Allgemeinen Landiechts strafbaren Landesverrätherei der zweiten Klasse sich schuldig gemacht zu haben. .

Da die Sache vor das Schwurgericht zu Prenzlau verwiesen worden, so hat dasselbe zur offentlichen Verhandlung unter Zuziehung von Geschwornen einen Termin auf

den 19. April 1852, Vo mitt. 9 Uhr,

j t immer des Schwurgerichts auf dem Mr e n sel, Markt anberaumt, zu welchem der Angeklagte, ehemalige Oelkonom Gotthold Karl Stto Rackow aus Zehdenick, dessen ge⸗ enwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Ver⸗ iheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch vor demselben herbeigeschafft werden können. Zum Vertheidiger ist ihm der Rechtsanwalt Brachvo—⸗ el bestellt, doch bleibt es ihm unbenommen, sich fan einen Vertheidiger zu wählen und anzuzei⸗ gen. Erscheint er im Termin nicht, so wird ge⸗ gen ihn in contumaciam verfahren und hierbei die in der Anklage des Königl. Ober --Staats⸗ anwalts vom 3. Juni d. J., von welcher ihm Abschrift auf Verlangen ertheilt wird, enthaltenen Thatsachen als zugestanden und festgestellt wer⸗ den betrachtet werden.

Die Ladung von Belastungszeugen ist nicht erfolgt, und kann der Angeklagte die Liste der Geschworenen am Tage vor dem Termine im Gerichtslokale Schulzenstraße Nr. 526 /7 in Em⸗— pfang nehmen.

Prenzlau, den 19. Juni 1851.

Königliches Schwurgericht. Schneider.

217 9 der Königlich preußischen landwirthschaft— lichen Lehr-Anstalt in Pnoskau beginnen die Vor- lesungen des Sommer⸗Semesters den 19. April b. J. Anmeldungen wegen Aufnahme von Stu⸗ direnden sind an die unterzeichnete Direction zu richten. Das Verzeichniß der Vorlesungen ist in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen einzusehen.

Das Königliche Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten hat angeordnet, daß vom nächsten Semester ab die Honorar-Zahlun—

en bei der hiesigen Lehr⸗Anstalt auf diejenigen krrr , ermäßigt werden sollen, welche auf den übrigen derartigen Instituten des Staates ent— richtet werden. Demgemäß sind auch in Pros⸗— kau vom 1. April d. J. ab nur für das erste Semester 40, für das zweite 30, für das dritte 20, und für das vierte, so wie die folgenden 10 Rthlr. an Honorar; außerdem aber von je⸗ dem Studirenden hei seinem Eintritt 6 Rthlr. an Eintrittsgeld zu erfordern. Studirende, welche bereits ein oder mehrere Semester an einer der übrigen höheren Lehr-Anstalten des Staates zubrachten, haben, wenn sie hier eintre— ken, zwar das volle Eintrittsgeld, aber nur das— jenige Studienhonorar zu entrichten, was von ihnen zu fordern sein würde, wenn ste von An— fang an ihre Studien in Proskau betrieben hät⸗

ken; außerdem hat jeder Theilnehmer an den im Laboratorium vorzunehmenden praktisch-chemischen Uebungen einen halbjährigen Beitrag' von Einem

360 Thaler zur Beschaffung der Reagentien und er— forderlichen Utensilien abzuführen. Proskau in Schlesien, den 12. Februar 1852. Die Direction . der Königlichen landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt. (gez) Heinrich.

fes; . Die Preuß. National⸗Versiche— rungs⸗Gesellschaft in Stettin,

deren Statut durch die Allerhöchste Kabinets— Ordre vom 31. Oktober 1845 genehmigt und die auf ein Kapital von Drei Millionen Thalern gegründet ist, übernimmt Versicherungen von Ge—⸗— bäuden, Mobilien, Waaren-Lagern, Fabrik -Anlagen, Vieh, Feldfrüchten u. s. w. zu billigen, festen Prämien, leistet durch ihre Fonds und Rückversicherungs⸗Verträge die solideste Sicherheit und den Hypotheken-Gläubi⸗ gern selbst dann Gewähr, wenn im Schadenfalle die Entschädigungssumme durch Schuld des Ver— sicherten als verlustig angesehen werden könnte. Nähere Auskunft über die Bedingungen zum Beitritt wird ertheilt ö. im Büreau der Haupt-Agen— tur, Neue Friedrichsstr. 40, und von den Agenten: Herrn Julius Cohn, Königs— straße Nr. 39, Julius Itz ig, Burgstraße Nr. 6, J. H. Promnitz, Brüder⸗ straße Nr. 2, Caspar Puff, Friedrichs⸗ straße Nr. 249, w 8 R asse ande bergerstraße Nr. 41, P. Waldeck, Oberwall⸗ straße Nr. 9. Hugo Löwenberg, Haupt-Agent.

Die Preuß. National-Versicherungs⸗ Gesellschaft zu Stettin übernimmt Versicherungen gegen Strom- und See⸗-Gefahr zu den billigsten Prämien, giebt von Prämien⸗Beträgen von 50 bis 100 Thlrn. 5 pCt., und von über 100 Thlrn. 10 pCt. Ra— batt. Zu geneigten Aufträgen empfiehlt sich

Hugo Löwenberg, Neue Fried ichsstraße Nr. 40.

Bes! J Berli altische Eisenbahn. w Zur planmäßigen Ausloo—⸗ sung von 19 Stück à 500 Rihlr. 118 Stück à 100 Rthlr. J Prioritäts - Actien unserer ö Gesellschaft ist Termin auf J, Nachmittag 4 Uhr, in unserem Geschäftslokale (am Askanischen Platz Nr. 6) anberaumt, wozu den Inhabern gedach— ter Prioritäts-Actien der Zutritt freisteht. Berlin, den 13. März 1852. Die Direction. (gez) Fournier.

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318 Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenniniß daß wir die nach unserer Bekanntmachung vom 4. Dezember v. J. getroffene Ermäßigung des Frachtsatzes für Getraidesendungen in vollen Wispeln über unsere Bahn von hier nach Berlin, wonach . der Wispel Weizen, à 25 Schfl., für 2Thlr. 16 Sg. . Roggen, do. 4 412 Erbsen, do. 2 * 412 Gerste, do. 2 4 Hafer, do. 1516 befördert wird, über den 15. d. M. hinaus, big zum 1. Juli d. J. verlängert haben. Wegeh der Lieferzeit gilt die Bestimmung unserer frühe— ren Bekanntmachung.

Stettin, den 12. März 1852.

2 Witte. Kutscher. Fretzdorff.

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Berlin⸗Hamburger-Eisenbahn. 1326 Betriebs⸗Einnahmen.

Für Personen, Gepäck und Equipage: Im Ig— nuar 1862 circa: 27,400 Thlr. Für Guͤten und Vieh: 66,900 Thlr. Zusammen: 94,30) Thlr. Für Personen, Gepäck und Equipage: Im Februar c. circa: 45,700 Thlr. Für Güsten und Vieh: 69,500 Thlr. Zusammen: 1165,20) Thlr. Summa eirea: 73, ioo Thlr. für Perso— nen, Gepäck und Equipage, 136,400 Thir. für

Güter und Vieh, zusammen 209,500 Thlr. In den Monaten Januar und Februar vorigen Jahres betrug die Einnahme: 160,023 Thli. 10 Sgr. 10 Pf., also im entsprechenden Zeit raum des laufenden Jahres mehr circa: 49,50 Thlr.

[199] 35 . Löbau-Zittauer Eisenbahn.

Das unterzeichnete Direktorium findet sich ver— anlaßt, eine

außerordentliche General Versammlung

einzuberufen. Es ist hierzu

Mittwoch, der 17. März d. J

anberaumt worden.

Die Versammlung wird, wie bisher, im kle neren Saale der Sozietät allhier stattfinden un werden hierzu die Herren Actisonairs der Löban Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.

Gegenstand der Berathung ist:

die Feststellung der Verhälinisse zwischen den Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grun der von der Staats-Regierung vorgelegten entweder die völlige Ueberlassung der Bah oder nur die Abtretung des Betriebs den selben nach Erbauung der in Aussicht si henden Bahn von Zittau nach Reichenben verfolgenden Propositionen.

Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und 19 Uhr bei Beginn der Verhandlungen schlossen.

Bezüglich der Legitimation zum Eintritte un zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 um 45 der Statuten, so wie §. 16 des Rachtrag. Statuts verwiesen.

Zittau, den 13. Februar 1852.

Das Direktorium der Löbau-Zittauer Eisenbahl—

Gesellschaft. Exner, Vorsitzenden,

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An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammem—.

Heute den 16. März 1852 sind ausgegeben worden:

Dreiundvierzigste S

Neununddreißigste

itzung der J. Kammer . 24 Bogen Sitzung der II. Kammer . . . . . 2 Bogen

Total 1974 Bogen des J. und II. Abonnements.

. zus. 44 Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie otzne Preis - Erhöhung. mit geiblatt (hreuß. Adler-Zeitung) in Serlin: 1 Kthir. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Manarchie: 1*Rihlr. 178 3gr.

Alle Psst - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats · Anzeiger an, für gerlin die Expeditionen: Sehren-straße Ur. 57. und Sch ad ows - Straße Rr. 4.

nzeiger.

Berlin, Donnerstag den 18. März

1852.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Brilon-Almer Provinzial⸗

Chaussee bei Nieder-Alme über Büren und Steinhaufen nach dem

daß im Bezirke des Kollegiums ähnlichen Beschwerden künftig vor—

gebeugt werde.

Bahnhofe in Geseke genehmigt habe, will Ich hierdurch den bethei⸗

ligten Gemeinden das Expropriationsrecht zum Zwecke der Erwer- bung der in die Straßenlinie fallenden Grundstücke, so wie die fis⸗

kalischen Vorrechte wegen Entnahme der Chausseebau- und Unter— haltungs-Materialien von benachbarten Grundstücken, imgleichen das

Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Erlaß vom 3. Februar 1852 wegen Unzulässigkeit

Staatschausseen geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sol—

len die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehäng⸗ ten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die ge-

dachte Strecke Anwendung finden. die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 1. März 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.

Berlin, den 16. März 1852. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Gegenwärtiger Erlaß ist durch

An die Königliche Regierung zu N.

Den Kammerherrn von Hülsen zum General-Intendanten

der Königlichen Schauspiele zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreis-Physikus Dr. Lietz au in Gumbinnen den Charak⸗ Gesetzes vom 12. Mai 1851, auf die Gebühren der

ter eines Sanitäts-Raths beizulegen.

Den Kreisrichter Maschke zu Bunzlau bei seiner Entlassung

aus dem Justizdienste zum Justizrath zu ernennen.

Berlin, 17. März.

Berlin, den 26. Februar 1852. Der Justiz-Minister. Simons. An das Königliche Appellationsgericht zu N.

Ministerium des In nern.

des Rechtsweges über die Verbindlichkeit zur Zahlung

von Gemeinde Steuern, namentlich in der Rheinprovinz. Auf den von der Königlichen Regierung in der Prozeßsache der

WVittwe N. zu N. wider dle dasige Gemeinde wegen zwangsweiser

Einziehung eines Hundesteuerrückstandes erhobenen Kompetenzkonflikt

ist seitens des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kom— petenzkonflikte unterm 10. Januar d. J. dasjenige Erkenntniß er⸗ gangen, von welchem derselben anbei (Anlage a) mit Bezug auf

den Bericht vom 13. Mai v. J. eine Ausfertigung zugestellt wird.

Berlin, den 3. Februar 1852. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.

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a. —Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 16. Januar 1852 (Königlich Preußlischer

Staats-Anzeiger Nr. 40 Seste 206).

Ministerium für die landwirthschaftlich en Ange⸗ legenheiten. Erlaß vom 19. Februar 1852 wegen Anwendung des Rechts-Anwälte in Auseinandersetzungs-Sachen. Allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministeriums vom 26. Januar 1852 (Königlich Preußischer Stgats-Anzeiger Nr. 39. S. 201.) Der Königlichen General-Kommisston wird auf die Anfrage

vom 7. Dezember v. J. eröffnet, daß es im Hinblick auf die Be⸗

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen

ist von Meiningen hier eingetroffen.

Justiz⸗Ministerinm. Verfügung vom 26. Februar 1852 betreffend die

die Correctionshäuser abzuliefernden Individuen. „Von Seiten der Verwaltungs-Behörden ist darüber Beschwerde geführt worden, daß die nach ausgestandener Strafe in die Cor⸗

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stimmungen der §8§. 1 und 11 des Gesetzes vom 12. Mai v. . (Gesetz Sammlung S. 656) und mit Rücksicht darauf, daß beson—⸗

dere gesetzliche Bestimmungen über die Gebühren-Sätze der Rechts—⸗

Anwälte in den bei den Auseinandersetzungs-Behörden anhängigen

Sachen niemals erlassen worden sind, nicht zweifelhaft sein kann,

daß die Gebühren der als Assistenten oder Bevollmächtigte der Par-

teien in Auseinandersetzungs-Sachen bei den General⸗Kommissionen

6 ö ee . auftretenden Rechts— i eset 2. Mai v. J Bekleidung der aus Hen gerichtlichen Gefän gu sffe n iu Auftt⸗ enden Rechts-Anwälte nach dem Gesetze vom 12. Mai v. J.

zu liquidiren sind, welches sich nicht blos auf Prozeß⸗Angelegen⸗

heiten, sondern auf alle von den Rechts-Anwälten für Parteien be⸗

sorgten Geschäfte bezieht.

Insofern es sich nicht um einen Prozeß

onshä ef . handelt, werden die Gebühren der Rechts-Anwälte zufolge der Be— rectienshäuser abzuliefernden Bettler und Vagabunden häufig von ) zu olg

ben Gerichten in dergestalt nothdürftiger Kleidung an die Polizei-

Behörden abgeliefert werden, daß ihr Transport in derselben un— möglich ist. Wenngleich die Bestimmungen über die Bekleidung der

in eigentliche Straf-Anstalten abzuliefernden Verurtheilten auf die Ablieferung von Korrigenden keine Anwendung finden, so muß doch

unter allen Umständen darauf gesehen werden, daß die Bekleidung der Letzteren bei ihrer Ablieferung aus den gerichtlichen Gefäng- nissen wenigstens in dem Maße zureichend sei, daß in derselben der Transport ungehindert erfolgen kann, und die Kleidung, insbeson⸗ dere auch die Fußbekleidung des zu Transportirenden, den Trans⸗

port aushält. Das Königliche Appellationsgericht hat danach die Gerichte des Departements mit Anweisung zu versehen und Vorsorge zu treffen,

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stimmung im 8. 28 zum Tarif des Gesetzes vom 12. Mai v. 8. nach ss. 12 bis 18a. daselbst zu liquidiren sein. Berlin, den 19. Februar 1852. Ministerium fur landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode.

An die Königliche General-Kommission zu N. und

abschriftlich zur Nachachtung an sämmtliche übrige

General-Kommissionen und die Königlichen Regie—

rungen zu Danzig, Frankfurt, Gumbinnen, Königs—

berg, Marienwerder.

Abge resst: Se. Excellenz der Erb⸗Ober⸗-Land-Mundschenk

im Herzogthum Schlesien, Graf Henckel von Donnersm'grck, nach Breslau.