1852 / 68 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

mit märkischem Dialekt, besondere Kennzeichen: auf dem rechten Arme ein Herz ausgestochen mit den Buchstaben K. H. Bekleidung kann nicht angegeben werden. ö . Charlottenburg, den 3. März 1852. r Königliche Kreisgerichts-Kommission. Dirksen. .

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1332 Gerichtliche Bekanntmachun g.

Am 29. Februar d. J. ist in der Spree am Angelhause des Königlichen Schloßgartens hier,; selbst, ein unbekannter männlicher Leichnam, 5165 groß, kräftig gebaut, anscheinend in einem Alter zwischen 56 und 60 Jahren, gefunden worden. Da derselbe bereits stark von der Verwesung an— gegriffen war, so läßt sich auf ein vor längerer Zeit erfolgtes Ableben schließen. Dem Leichnam fehlte die Kopfhaut von der Stirn, oberhalb der Augen, ringsherum bis in den Nacken, auch wa— ren beide Ohren nicht mehr vorhanden. Spuren äußerer Verletzung waren jedoch nicht sichibar. Die Augen waren ausgelaufen, von Haaren nur wenige dunkelbraune im Genick, und einige weiße Barthaare am Halse bemerkbar, die Zähne, na⸗ mentlich die Vorderzähne, im Oberkiefer unvoll— ständig, und die Nase stark und fleischig.

Bekleidet war der Leichnam: 1) mit einem Ueberzieher, von dunkelgrauem Tuch, mit einem Kragen von schwarzem Felbel, 2) einem Tuch⸗— rock von dunkler Farbe, 3) einem Paar dunkel⸗ grauen Buckskin⸗Hosen, 4) einem buntgewebten baumwollenen Shawl, 5) einer Halsbinde nebst Chemisett, von schwarzer Halbseide, 6) einer weißen Piquet ⸗Weste, 7) einer blaugestreiften Unterziehjacke, 8) einem Paar weißen Parchent⸗ Unterziehhosen, 9) einem bunten Shirting -Hemde, 10) zwei Paar weißen wollenen Strümpfen, 11) einem weißen zerrissenen Taschentuche, mit Blut befleckt, mit der Zahl „12“, in rothem Zwirn gezeichnet, 12) einem Paar kalbledernen Halb— stiefeln, und außerdem hatte derselbe an sich 13) ein rothes baumwollenes Tuch, 14) ein blaues baumwollenes Tuch, 15) eine Brille, 16) einen Schlüssel. Alle diejenigen, welche den Leichnam kennen oder über feine Person und die Art sei⸗ nes Todes Aufschluß zu geben vermögen, wer— den hiermit aufgefordert, sich in dem auf den 19. April d. J, Vo n mittags 12 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Kirchhofsstraße Nr. 2 an— beraumten Termine zu ihrer Vernehmung einzu— finden, oder vor dem Termine schriftlich davon Anzeige zu machen.

Charlottenburg, den 5. März 1852. Königliche Kreisgerichts-Kommission. Birk sen.

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[Its Nothwendiger Verkauf. Die Besitzung des Kaufmanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No. 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten— gebäude, sinem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Gaten, einem Gartenhause und zwei Hü— jungs⸗Abfindungen, zufolge der uebst Hypotheken— schein in unserm 1sten Bureau einzusehenden Taxe auf D240 Thlr. 15 Sgr. abgeschaͤtzt, soll am 26. Jun 1852, Vormittags 10 uhr, an hü'siger Gerichtzstelle subhastirt' werden. Kistrin, den 14. Rovember 185. Königliches Kreisgericht.

3861 Bekanntmachung.

D e haffung der für den hiesigen Ober— Po-Direetions-Bezir erforderlichen, für unmit⸗ telhre Rechnung Fer Königlichen Kasse zu er— banden Po st- Cours Wage n soll nicht mehr duh Verdingung aus freser Hand, sondern auf

364

dem Wege der freien Konkurrenz durch Submis⸗ sions-Eröffnung bewirkt werden. Qualifizirte Wagenbauer, welche sich bei der Submission be— theiligen wollen, werden eingeladen, ihre Preis— Offerten in versiegelten und mit der Bemerkung: „Submission der Königl. Post⸗Wagen“ versehenen frankirten Briefen, bis zum 31. März d. J., bei der unterzeichneten Ober⸗Post-⸗Direction einzureichen.

Die Bedingungen wegen Erbauung der Wa— gen können im Büreau des Post-Inspektors in den Vormittags-Stunden eingesehen, auf Ver— langen auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden.

Die Eröffnung der eingehenden Offerten findet den 1. April c., Vormittags 10 Uhr, statt, wozu den Submittenten der Zutritt gestattet ist.

Berlin, den 10. März 1852.

Königl. Ober⸗Post⸗-Direction.

333

Die Lieferung 1) der zur Ausstattung für die Empfangs- und Büreau⸗Lokale auf den 10 Bahnhöfen der Bahnstrecke Bromberg⸗Dirschau⸗-Danzig er⸗ forderlichen Mobilien, der zur Einrichtung des Betriebes auf der Bahnstrecke Bromberg-Dirschau-Danzig er⸗ forderlichen Laternen und Blechgefäße, der zu gleichem Zwecke erforderlichen Bürsten⸗ binder⸗, Seiler⸗ und Korbmacherarbeiten, 4) von 115 Stück gußeisernen Kandelabern, 18 Laternen-Armen, 43,651 Ctr. Zollgewich⸗ ten in 279 Piecen, 130 Handbeilen, 66 Feuerschippen und 66 Feuerzangen, sämmtlich abzuliefen zum 1. Juli d. J. auf Bahnhof Bromberg, soll unter Zugrundelegung der von der unterzeichneten Direction auf porto— freie Anfragen mitzutheilenden speziellen Bedin— gungen im Wege der öffentlichen Snbmission ver—⸗ geben werden. Versiegelte und mit der Aufschrift: „Submission auf Betriebs-Gegenstände für die Königl. Ostbahn“ versehene Offerten sind der unierzeichneten Direc— tion bis zu dem am 6 wild J., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine portofrei einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa persönlich er— schienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberüchsichtigt. Bromberg, am 13. März 1852. Königliche Direction der Ostbahn.

3271 Bekanntmachung.

Die Kreis-Thierarzt-⸗Stelle, schrodaer Kreises, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von fünfzig Thalern verbunden, ist durch die Versetzung des Kreis-Thierarztes Einike in die neu gegruͤndete Kreis-Thierarzt⸗-Stelle, wreschener Kreises, erle— digt, Es werden daher die Herren Thierärzte, welche sich um jene Stelle bewerben wollen, auf⸗— gefordert, sich deshalb binnen 6 Wochen bei uns zu melden und ihren Gesuchen ihre Approbationen und Fähigkeits-Zeugnisse urschriftlich oder in be— glaubter Abschrift mit der Anzeige beizufügen, ob und inwieweit sie der polnischen Sprache mäch— tig sind.

Posen, den 8. März 1852.

Königliche Regierung. J.

334 Besetzung einer Bürgermeister-Stelle

Bei Einführung der Gemesnde⸗Ordnung von 11. März 1850 in hiesiger Stadt soll die bisher interimistisch verwaltete Stelle eines Bürger⸗ meisters definitiv auf 12 Jahre besetzt werden. Das jährliche Gehalt beträgt 800 Rthlr. Qua“ lifieirte Bewerber um dieses Amt, wollen ihte Anmeldungen und Zeugnisse spätestens bis zum 15. April c. an unsern Vorsitzenden, Herrn Frie⸗ drich Uthemann jun., portofrei einreichen.

Wittstock, den 15. März 1852.

Der Gemeinderath.

336

Die gemäß §. 2 der Statuten unserer Gesell— schaft vorgeschriebene jährliche ordentliche Gene— ral⸗Versammlung haben wir auf den 29. d. M. Vormittags 10 Uihr, in unserem Geschäfts-Lokale, Kutscherstraße Nr. 12, anberaumt und laden die geehrten Herren Mitglieder mit dem Bemerken dazu ein, daß in derselben die Resultate des ver— flossenen Geschäftsjahres mitgetheilt und die Bl— lance vorgelegt werden soll.

Magdeburg, März 1852. Die Direction der Hagelschäden -Versicherungs—

Gesellschaft „Ceres“. L. G. Schmidt.

3351 Aufforderung

an Unternehmer von Gasbe— leuchtungs-A1nstalten.

Die Gemeinde Crefeld, mit einer Ein— wohnerzahl von ca. 40, 000 Seelen und durch eine Eisenbahn in direkter Ver— bindung wit dem Ruhrkohlen-Revier, beabsichtigt, die Herstellung und den Betrieb einer städtischen Gas -Anstalt für öffentliche und Privat-Beleuchtung an geeignete Unternehmer unter dem Vorbehalt einer eventuellen Kapital— Betheiligung der Gemeinde-Kasse zu vergeben.

Der unterzeichnete Ober-⸗Bürgermei— ster ist bereit, die nöthigen Aufschlüsse über die betreffenden Verhältnisse, na—

mentlich über die muthmaßliche Aus-

dehnung der Gaswerke und des Ver— brauchs auf schriftliche oder mündliche Anfrage zu ertheilen und fordert hier— mit qualifizrte Unternehmungslustige auf, ihm ihre Vorschläge einzureichen. Crefeld, den 13. är 1852. Der Ober⸗Bürgermeister 8 nde,

3381

In der Nachlaßsache der verstorbenen Ehefrau des Amts⸗-Gerichtsdieners Völschow hierselbst sst zur Anmeldung von Erbschafts- und Schuld— Ansprüchen ein Termin

8 dn ,, .

2 vor hiesigem Amtsgerichte anberahmt, in welchem sich auch die beiden, als alleinige Erben de— functae bezeichneten unehelichen Kinder dersel— ben, als: 1) Pauline, angeblich mit einem Matrosen Bahrnh gezeugt, 2) Ludwig, dessen unehelicher Vater ein Oeho— nom Bade sein soll,

und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ge— wesen ist, zur eventuellen Empfangnahme der geringen Verlassenschaft einzufinden haben. Im Uebrtigen wird auf das den Landes-Intelligenz— Blättern inserirte ausführliche Proklam vom heu— tigen Tage verwiesen.

Schwaan, den 10. März 1852.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

Amtsgericht.

Morgens

M die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 17. März 1852 ist ausgegeben worden:

Vierzigste Sitzung der II. Kammer. Verzeichniß der bei der II.

Kammer eingegangenen Petitionen . ... .

. 14 w gen

e, zus. 27 Bogen.

Total 200 Bogen des . und II. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Sch wieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für K Jahr allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.

Kit geiblatt (hreuß. Adler- Zeitung) in Serlin: 1 Kthlr. J 5gr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie: 1*Rthlr. 173 38gr.

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Königlich Preuszischer

Alle Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für Gerlin die 8 Expeditionen: 5. Sehren- straße Ur. 57. und Schad ows-Straße Kr. 4.

1852.

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das mit dem 1. April c. beginnende Quartal

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Bestellungen für Berlin ne' nur die Post-Aemter entgegen.

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Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeigers vom 1sten Juli v. 3 4 ö V* 11

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M 68. Berlin, Freitag den 19. März

e men die Expeditionen: Behren-Straße Nr. 57.

angegebenen Wege für den Abonnements— Preis von 2h Sgr. quar

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Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats Anzeiger für

719 f *I ĩ 5 z ; 356 ö ' Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne . Der Pränumerations⸗Preis des Königlich Preußischen Staat ldler⸗] Zeitung) beträgt für Berlin und die ganze Preußische Monarch' r Berlin, außerhalb in allen Theilen

rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regekmäßige Anzeigers ohne Beiblatt (Preußische e vierteljährlich 29 Sgr. mit jenem er Monarchie 1 Rthlr. Az Sgr.

und Schadows-Straße Nr. 4, außerhalb

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ab können iter nachgeliefert

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Se. Majestät der Fönig haben Allergnädigst geruht:

SGdahelserliecn warn nn, nr, gn h . * 9 , Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath und Professor

k . n Cirkular⸗-Verfügung vom 6. März 1852 betreffend dem Geheimen Secretair Peicke von der General-Militair- . 4 9 8 1

in os? q ) ; 8 1 6 6 6. in Moskau den Rothen Adler-Orden dritter Klaffe;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; ? wal dne Me, , en, Heyn as . 11 s en i11⸗-igabs Arzt der Armee Und Chef des Militair⸗ Grimm, unter Ernennung desselben zum dizinal-⸗Rath der Medizinal-Abtheilung des

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25 11 8* 1 118 NeBI*tInaI- 9 19IpAa6nm , = 1 Medizinal⸗Angelegen⸗

Tribunal angestellten Ersten :

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f 24 . Registrator

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9 2 6 ef⸗ 3 SM. gat k . . 2 ö Die Nichtan we nodung sog enannter Federmanome— 8 j 2 2 k a ö Oampftesseln Dampfleitungs-Rö 14 2

zur Angabe des Druckes der Dämpfe.

oder

9m 1 e 25 * ö 7 * 43 5 3861 z 4 (. 2 Mit Bezug auf die Bestimmung im .

5 Me ting Si 11 des Regulativs, die

j . 5E, J . . 2412 K Anlage von Dampfkesseln betreffend, vom 6. September 1848, wo⸗, ; äußert wird, ist darauf zu halten, daß in den Berichten zugleich

angegeben wird, was bereits von dem Schulvorstand, resp. dem Schul-Inspektor zur erforderlichen Remedur veranlaßt worden ist oder es ist von der Königlichen Regierung dieserhalb das Noth⸗ wendige anzuordnen, so daß jeder Lehrer fofort geeigneten Anlaß

nach an jedem Dampfkessel oder an den Dampfleitungs-Röhren eine oder mehre Vorrichtungen angebracht werden müssen, welche den stattfindenden Druck der Dämpfe zu verlässig angeben, finde ich mich veranlaßt, die Königliche Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß die in der neueren Zeit zu diesem Zwecke mitunter

angewendeten sogenannten Federmanometer nach den bieserhalb statt-⸗ r gen zu rechtfertigen.

gefundenen technischen Erörterungen als zuverlässig nicht anzuerken— nen sind und daß daher durch die Anwendung solcher Federmano— meter der obigen gesetzlichen Vorschrift nicht genügt wird.

9 Die Königliche Regierung veranlasse ich, dies durch die Amts— blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 15. März 18562. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez) von der Heydt. An sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗A Angelegenheiten.

die Einziehung von Berichten der Schulvorstände und Schul-Inspektoren über den Zustand der ihrer Auf⸗ sicht anvertrauten Schulen.

9 a ; 68 193 7 Auf den Bericht vom 28. Januar C. (1. * S. 147) eröffne

ich der Königlichen Regierung, daß durch die Cirkular-Verfügung vom 13. Oktober 1848 (Nr. 23,914) die Einziehung von Berichten

der Schulvorstände und Schul-Inspektoren Über den Zustand und

die Verhältnisse der ihrer Aufsicht anvertrauten Schulen nicht un— tersagt worden ist. Die Königliche Regierung bedarf daher, um

diese Berichte sich ferner erstatten zu lassen, nicht erst meiner Er—

* 8

mächtigung. Wenn durch die erwähnte Eirkular-Verfügung mit 2 2 ö. . z . . O O ( Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß vom 31. Juli 1848 (G. S.

S. 20) es aber für nicht statthaft erklärt worden ist, daß in den

jährlich über das Schulwesen anzufertigenden tabellarischen Listen

eine Rubrik mit der Ueberschrift: „Führung und Qualification des

Lehrers jeder Schule und Schulklasse“, beibehalten werde, so ist da⸗

mit nicht ausgeschlossen, daß die Schu! vorstände und Schul⸗Inspek⸗ in den von ihnen zu erstattenden Jahresberichten auch

toren sich

über die amtliche Wirksamkeit und Führung der betreffenden Lehrer

gutachtlich äußern. Das dieses geschehe, wird vielmehr den tüchti⸗ gen Lehrern eben so erwünscht sein, wie es im Interesse der Schul—

verwaltung unerläßlich erscheint.

Wo aber über einen Lehrer Tadel oder Unzufriedenheit ge⸗

erhält, sich zu bessern oder gegen etwa unbegründete Beschuldigun—

Berlin, den 6. März 1862. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer. An die Königliche Regierung zu N. Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regle— rung zur Kenntnißnahme und Nachachtung. Berlin, den 6. März 1852. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. An sämmtliche Königliche Regierungen.