1852 / 70 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. wc · . ö. ——

[1UH4ä9)]! Nothwendiger Verkauf.

Die im Kreise Inowraclaw belegenen Ritter güter Stanomin und Stanomska- wola, welche landschaftlich auf 40,204 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. und 14,856 Rihlr. 8 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, zu—

30. Juni 18532.

an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.

; 6 84 * 2 1 Inowraclaw, den 12. Dezember 1851.

Königliches Kreis-Gericht. J. Abtheilung.

folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun— gen in der Registratur einzusehenden Taxe, sollen am

376

8 p rz cdaz kKonieczna.

Polozone w powiecie Ino wracta vskim do-G— bra slacheckie Stanomin i Stanomska-wola pra ez

Landschaste na 40, 204 tal. 16 sg. 2 fn. i 14, 856

tal. S sg. 4 fn. ota Oman wedle tax), mogac

by præeyrzanüy wraz z wykazem lypotecznyn

i warunkami w Registraturze, maiq bys dnia 3080 Czer wea 1857

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I

4 ; ö . w miéjscu zwyktem posiedzen sado wem prae-

dane. Ino wi actaw, dnia 1280 Grudnia 1851. 1 8 z Rel . ; ö ö Krol. Sad po wiatowTy. J. Wydziah * 2 *

177 Ediktal⸗Citation.

Nachdem durch Beschluß vom 7. November

1851 über das Vermögen des Bäckermeisters und Freimanns Karl Ferdinand Lorenz zu Güstebiese der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Noth⸗ nagel zu Mohrin der Masse zum Interims-Ku— rator bestellt worden ist, wird zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläu' biger des Lorenz ein Termin auf

den 24. April 1852, Vormitt. 10 Uhr, an Gerichtsstelle zu Küstrin im Richterzimmer Nr. III. vor dem Kreisrichter von Voß anbe— raumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wer⸗ den, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht entweder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit allen ihren For⸗ derungen an die Masse präkludirt und ihnen des⸗ halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zu Bevoll— mächtigten werden den Gläubigern pie Rechts⸗ Anwalte Dietrich, Schulze J. und Bouneß hier— selbst und der Rechts- Anwalt Lange in Königs⸗ berg N. / M. in Vorschlag gebracht.

Küstrin, den 24. Dezember 1851.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

lioss! Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.

ö Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die

Artikel 10 und 11 des Gesell— schafts Statuts (Gesetz-Samm— lung de 1816 S. 404 ff.) und

2 den unterm 29. September 1849 mit der Königlichen Staats-Negierung abge⸗ schlossenen Vertrag (Gesetz⸗ Sammlung de 1850 S. 152ff.) werden die ÄActionaire ben Aachen⸗ Düsseldorfer Eisenbahn⸗-Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die gte, 10te, 11Ite und 121. Ein' zahlung mit je 10 Prozent oder 20 Thlr. per Actie, und zwar:

die 9. Rate am 1. Februar 1852,

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12. oder letzte Rate am 1. Mai 1852, nach ihrer Wahl

in Berlin im Comtoir der Königlichen See—

handlung,

in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗

Hauptkasse, oder

in Aachen bei unserer Hauptkasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Parfigl-Quittungen über die betreffenden frühe— ren Einzahlungen mit einzuliefern.

Die vorgenannten Kassen werden über die empfangenen Zahlungen vorläufig Interims— Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über die eingezahlten Pro⸗ zente, resp. nah Einzahlung der letzten Kate gegen Actien Dokumente ausgetauscht weiden.

An dem Betrage der 9. Rate werden die den Actlonairen in Gemäßheit des vorgedachten Ver—= trages von den früheren Einzahlungen zustehen—

den Zinsen bis Ende Januar 1852 in Anrech—

nung gebracht und zwar

von 45h vom 1. März e. ab mit 3 Thlr. 9 Sg w H 10 1 Dezbr e, ah

oder mit 3 Thlr. 20 Sgr.

per Actie, desgleichen an der letzten Rate von sämmtlichen Einzahlungen die Zinsen bis Ende Juni 1852, welche betragen von 7099 vom 14. Februar 1852 ab 2 Thlr. 10 Sgr.

1095 1. März 1852 ab ö 4 1055 2 41. April 1852 ab * 6 * 1095 1. Mai 1852 ab * 4

per Actie 2 Thlr. 28 Sgr. wogegen mit den Actien-Documenten Zins— Coupons pro J. Semester 1852 nicht ausgegeben werden.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrags vom 29, September 1849 die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzu- zahlen.

Aachen, den 28. November 1851.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Nuhrorter Eisenbahn.

l3465 Ostbahn.

Bau -Abtheilung Ua. Dirschau— Braunsberg.

Die Eindeckung der Dächer mit englischen Schiefern auf den Gebäuden der Bahnhöfe resp. Haltestellen der diesseitigen Abtheilung, und zwar in: Altfelde, Grunau, Elbing, Güldenboden, Schlobitten, Mühlhausen, Braunsberg, zusammen 57 G' Ruthen groß, soll inkl. Anlieferung der Materialien im Wege der Submission öffentlich verdungen werden.

Die der Ausführung zum Grunde liegenden und alle vorkommenden Arbeiten berührenden Bedingungen können im Abtheilungs-Büreau hierselbst eingesehen oder auf portofreie Anträge ausgehändigt werden.

Unternehmurgslustige werden ersucht, ihre Offerten his spätestens eine Stunde vor dem im Abtheilungs-Büreau hierselbst am Donnerstag, den 15. April (., früh

10 hr anstehenden Submissions-Termin versiegelt und mit der Aufschrift:q„Submission auf Anfertigung von Schieferdächer“ abzugeben resp. portofrei

einzusenden. Die Eiöffnung der eingegangenen

.

Offerten findet im Termin in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stait. Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten werden nicht berücksichtigt.

Braunsberg, den 16. März 1852. Der Abtheilungs-Baumeister. (gez) Schwarz.

z10l Ostbahn.

Abtheilung IIa. Dirsch au⸗Braunsberg.

Die Lieferung, Anfertigung und Aufstellung

der eisernen Gisterträger nebst Querverbindungen resp. Schienen und Fischbauchträger zu den 33 kleinen Brücken zwischen Marienburg und Brauns

berg soll im Wege der Submission öffentlich ver⸗ dungen werden. Die der Ausführung zum Grunde liegenden Zeichnungen nebst den alle vorkommen⸗ den Arbeiten berührenden Bedingungen können im Abtheilungs-Büreau hierselbst eingesehen werden.

Unternehmungslustige werden ersucht, ihre For⸗ derungen in ein Exemplar der Bedingungen, welches ihnen zu diesem Behufe behändigt oder auf portofreie Anfragen übersendet werden kann, einzutragen und bis spätestens eine Stunde vor dem im Abtheilungs-Bürrau hierselbst

am Montag den 5. April e. früh 10 Uhr anstehenden Submissons-Termin versiegelt und mit der Aufschrist: „Submission auf die Liefe⸗ rung eiserner Brücken“ portofrei einzusenden.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten findet im Termin in Gegenwart der etwa er— schienenen Submitlenten statt. Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten werden nicht berücksichtigt.

Braunsberg, den 15. März 1852.

Der Abtheilungs-Baumeister. Schwarz.

hüringische Eisenbahn. . In Gemäßheit der S8. 10, 19 . und 20 des Statuts ist der ö AW Reservefonds der Thüringischen Eisenbahn pro 1851 mit S pCt. des Actien-Kapitals ausgestattet und unter Berücksichtigung der betheiligten Staats- Regierungen von den' Be— triebs-Ueberschüssen die Dividende auf die Privat⸗ Stamm-Actien der Thüringischen Eisenbahn von uns (clr. S. 55 der Statuten) für das Betriebs— jahr 1851 auf

Drei Thaler für die Actie

ftstgestellt worden.

Die Auszahlung derselben, so wie die Einlö— sung der früher fällig gewesenen, noch unbezahl⸗ ten Dividendenscheine unserer Stamm-Actien und Zinscoupons unserer Prioritäts-Obligationen er— folgt vom 1. März c. ab:

a) in Erfurt bei unserer Hauptkasse;

b) in den an unserer Bahn liegenden Städten bei unsern Einnehmern auf den Bahnhöfen, nach drei Tage vorher geschehener Anmel— dung;

und vom 1. bis 31. März é.

c) in Berlin durch die Herren Breest und Gelpcke,

d) in Dessau durch Herrn J. H. Cohn,

e) in Frankfurt a. M. durch die Herren M. A. v. Rothschild u. Söhne,

f) in Leipzig durch die dortige Bank,

des Vormittags in den gewöhnlichen Geschäfts stunden.

Erfurt, den 25. Februar 18562.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn—

Gesellschaft.

342

Fafolge der Bestimmungen des Vertrages zwi— schen der österreichischen Staats-Verwaltung und der Krakau -Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, d. d. 30. April 1850, wird am 15. April d. J. die zweite Verloosung der gegen die Stamm— Actien der Krakau Oberschlesischen Eisenbahn hinausgegebenen Obligationen, und unmitielbar hierauf die dritte Verloosung der Prioritäts— Actien der genannten Bahn zu Wien in dem hierzu bestimmten Lokale im Bankhause (Singer— straß), um 10 Uhr Vormittags, öffentlich statt— finden.

Von der K. K. Direction des Tilgungs-Fonds

und zur Evidenzhaltung der verzinslichen Staatsschuld in Wien.

8

Heute den 19. März 1852 ist ausgegeben worden:

Zweiundvierzigste Sitzung der II. Kammer. ......

—&

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ob

er⸗Hofbuchdruckerei.

vorgerückten arbeiten können, gegen den Mangel der dringendsten Bedürfnisse

doch eine nähere Vergleichung der vorgeschlagenen Maßregeln mit den Einrichtungen, für welche die schon vorhandenen Gesetze, insbe⸗ sondere die 55. 104, 144, 145, nung und die

9. Februar 1843 suf dem dort vorgezeichneten Wege der Zweck im Wesentlichen und ohne erhebliche Schwierigkeiten erreicht werden kann, wenn sich

nahme, welche allerdings vorausgesetzt werden darf, mit Um

Das Abonnement beträgt r, 9 0 a. 20 Sgr. für t Jahr 6 I 6 . z in allen Theilen der Monarchie ohne X C6 1 1 C6 Xx re e nn ; it Seiblatt (Breuß. Adler-Z3eitung) . 1 . gern; , mir, , em, e F, 3. 1 2 ; Expeditionen: in der hen Mimmarchie: . . . Ss ehren-straße Ur. 57. und n f e , , . Schadows - straße nr. 4.

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen ZSestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für gerlin die

Berlin, Sonntag den 21. März

1852

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die vorstehend in Bezug genommenen Bestimmungen, welche Dem Chef des Generalstabes der Armee, General-Lieutenant dem Arbeiterstande die f .

. . e . nde selbstthaͤtige Fürsorge für die Verbesserung von ReYher, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub; Leiner Lage erleichtern und zugleich jede wünschenswerthe Berück dem Herzoglich sachsen - altenburgischen Obersten und Comman-⸗

sichtigung besonderer gewerblicher und örtlicher Verhältnisse gestat⸗

beur des Bundes -Kontingents, don Diederichs, den Rothen ten, vollständiger als es bis dahin geschehen, zur Ausführung zu Adler-Orden zweiter Klasfe mit Schwerkern am Ringe; dem Pre- bringen haben, bevor sich aus den hierbei zu fammelnden Erfah⸗ mier⸗Licutenant Schwartz des 15. Infanterie-Regimenks und dem rungen das etwaige Bedürfniß abändernder ober ergänzender Vor⸗ katholischen Pfarrer Buschmann zu Buldern, Regierungs-Bezirk schriften nachweisen, und die Richtung, in welcher dfe künftige Ge— Münster, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Zimmer- setzgebung vorzuschreiten hätte, mit Sicherheit ersehen läßt. Dem⸗ polier Kar! Riemann, dem Salzausgeber Goltfrleb Frunn? gemäß wird zunächst die Begründung der in jenen Gesetzstellen und dem Salzsieder Christian Richtèr bei der Saline zu Staß- bezeichneten Kassen-Cinrichtungen mögkichst zu fördern sein. Indem furth, so wie dem Küirchendiener Schweitzer an der Dorotheen- ich die hierzu erforderliche Anregung und Belehrung der Betheilig= ftädtischen Kirche in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen; Tes? ten dringend empfehl. bemerke ich hinssichtlich der vorzugswese gleichen dem Steuermann der dänischen Brigg „Prosper“, Jacob zu beachtenden ; Verhältnisse derjenigen Arbeiter, deren Erwerb Hauschildt aus Oevelgönne bei Altona, de Rettungs- Pedaille bon der Beschäftigung flir bestimmte Arbeitgeber abhängt, daß m Bande zu verleihen. j nach Anleitung der Cirkular-Verfügung vom R April 1849 bereits in vielen Gemeinden durch Ortsstatuten, auf Grund des §. 169

der Gewerbe⸗Ordnung und des §. 58 der Verordnung vom 9. Februar 1849 für alle am Srte beschäftigte Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter die Verpflichtung festgesetzt ist, den für sie errich⸗ teten oder noch zu errichtenden Verbindungen und Kassen zur ge⸗ . K, 56 . die Entwürfe zu solchen

K . 5 risstatuten gehörten Gesellen und Fabrikarbeiter haben Fast i

M inisterium fün Kandel, Gewerbe und öffentliche einstimmig fi pi. in Rede ten nb w Arbeiten. wund wie hierdurch die Zweckmäßigkeit derselben von den Betheilig⸗

Dem Leopold Schöller zu Düren sind unter dem 17. März in selbst vielfach ane kannt ist, so gewährt die solchergestalt gesicherie 1852 zwei Patente, und zwar: Regelung der Unterstützungskassen zugleich den Gemeinden wirksamen 1) auf die durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesenen ö gegen die Verarmung jener zahlreichen Klasse der Einwohner. Verbesserungen an Stühlen zum Weben von Teppichen und . gleicher Wichtigkest sind aber noch diese nigen Bestimmungen sammetartigen Stoffen ohne Radeln, des z. 58 a. . D., nach welchen durch das Ortsstatut auch die Fa⸗ 2) auf zwei durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, rikin ha her verpflichtet werden können, sich bei den Unterstützungs⸗ in ihrer ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthümlich lassen der Fabritarbeiter durch Beiträge, aus eigenen. Mitteln bis anerkannte Vorrichtungen zum Bedrucken von Teppichen und zur Hälfte des Betrages, welchen die für sie beschäftigten Arbeiter anderen Geweben, ohne Jemand in der Benutzung bekannter an en n gen, w, dete e, , mon di er, Befugniß hahen Theile zu beschtänken, mehrere Gemeinden Gebrauch gemacht. In anderen ist dagegen die

beide auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Festsetzung jener Verpflichtung für die Fabrik-Inhaber unterblieben, Umfang des preußischen Staats erthellt worden. obgleich dazu dort ebenfalls genügende Veranlassung vorlag. Auf die Gewährung dieser Beihülfe ist jedoch in allen Gemeinden, in welchen die Arbeiter zum großen Theile für Fabrik⸗Inhaber beschäf⸗ tigt sind, möglichst hinzuwirken, weil eben jene Betheiligung der Ar—⸗ 3 k e, . sondern auch für die Gemein- en Ur K heiten, en, welchen durch die Verstärkung der Unterstützungskassen die Last ö bei eintr eten der Arb eitsunfähigkeit. der Armenpflege erheblich erleichtert wird, . auch rl Die in neuerer Zeit durch beachtenswerthe Wahrnehmungen telbar für die Fabrik⸗Inhaber selbst überwiegende Vortheile dar⸗ angeregten und in weiteren Kreisen verbreiteten Bestrebungen für bietet. Nach den besonderen Verhältnissen der Fabriforte ist ; die das Wohl der arbeitenden Klassen haben mehrfache Anträge auf ,, der Fabrik⸗Inhaber zu den gedachten Kassen nur zu Erlaß neuer gesetzlicher Bestimmungen hervorgerufen, durch sehr in der illigkeit begründet, da sie bei ungünstigen Konjunktu⸗ welche jenem Thetle der Bevölkerung eine angemessene Un ren und mangelnder Beschäftigung der Gemeinde die Sorge für die

——————

Berlin, den 20. März 1852.

Ser Hoheit der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig zurückgereist.

CLirkular⸗-Verfügung vom 16. März 1852 betreffend

1 re . ö 1 * ö 5 .

die Unterstützung der arbeitenden Klassen bei vorüber— gehenden üngkücksfällen und Krankheiten, so wie

kerstützung bei vorübergehenden Unglücksfällen und Krank— Arbeiter und deren Familien überlassen. heiten gesichert und Lie Lage derjenigen, welche wegen Die dagegen erhobenen Bedenken beruhen auf nicht zutreffen⸗

Alters oder aus sonstigen Gründen nicht mehr den Voraussetzungen. Beispielsweise ist eingewendet, daß wenn auf

Grund einer solchen Bestimmung des Ortsstatuts auch auswärtige Fahrik⸗Inhaber angehalten werden könnten, für die von ihnen be— schäftigten eingesessenen Fabrikarbeiter Beiträge zu leisten, diesen von jenen die Arbeit würde entzogen werden. Die betreffenden Bestimmungen des Ortsstatutes sind indessen nur auf Fabrik-Inha— . 169 der Gewerbe-Ord- ber in der Gemeinde, um deren Statut es sich handelt, zu beziehen, S8. 56, 57, 658, 59 der Verordnung vom und gleichwie Fabrikarbeiter nur zu den Unterstützungs-Kassen des

ausreichende Grundlagen darbieten; daß Ortes, in welchem sie beschäftigt sind, herangezogen werden können, eben so können Fabrik⸗Inhaber nur zu Beiträgen für die Kassen des Ortes, worin sich ihr Fabrik⸗Etablissement befindet, durch Orts⸗ statuten verpflichtet werden.

Andere Einwendungen gegen die Aufnahme dieser Bestim— mung in das Ortsstatüt gehen dahin, daß dleselbe, so lange

möglichst geschützt werden soll. Sb wenig die wohlmeinende Absicht der hierauf gerichteten Anträge verkannt werden mag, so ergiebt

2,

ie Behörden der Sache nur mit derjenigen regen Theil

und Ausdauer annehmen. Jedenfalls wird' man zunächst