1852 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In der Kla Se Klage ward u ö Sache ausgeführt, daß der 16. Darstellung des Herganges der d w, . n Schrift vom 27. März 1848 zie⸗ befugt zu sei z 1848 keine Recht on ihm abgegebene Erklär . gezwungen, die 3 gt zu sein, sein rechtliche e gegen Kläger h , . daß aber der Erlaß k verbindliche 2) ) jeder der beiden . J beg . n,. lch m Grunde daraus ni . er Abgaben a und sein en Bauern schuldi ; ze en, welche statt ihrer , w . . 9 rn en e feel be ef rnns e , Fe , , , . r, e e , nns erzichtleistungen erf g, wie sie das Gesetz für Erla . 2 Athir. Es versteht sich egen eh rr ene e gige, G erg s e . erfordere, nicht liege. Zur Be 2 Erlasse und fr der beiden verklagten Kossä h den Hypothekenbü sich jedoch von selbst, da hörden übertragen wer Anträge auf Vollstreck . , n Zahlung ber ing eklagten Renten 1 des An⸗ , . und ö , , ,, , schuldt gung ergeben,] 38 selbst Anstände der 2 ce n sich aus Ist 194 hiernach nur im 56 ung 26 Auseinandersetzu minesthells auf den Rezeß m zerlef der Kläger sich 3 Rihlr. 14 S folgern im Be g, denselb , jene Behörden d achgesuchten Ein aber in Bezr m Wege der Klage angeb bungs⸗Rezesses gehobene Hüllfsdienste eine vom 27. Januar 1837, wo 6 ch tin jeden J gr. für abgelöste Hülfe sitze des Gutes enfelben deren Erledt a davon in Kenntniß intra- lichen Geri zug auf eine solche Klage di gebracht bergen Kern l . ] ährliche Re . onach für auf⸗ jeden Jahres . gel öste Hülfs die 8 Hi ĩ gung zu überlas zu setzen * erichts nach 64 he lage die Kompt n tönnen und 3 Rthlr 14 Sar 1 ente von resp 29 ; zahl hres, bei Vermeid . nste zu Mar⸗ 43 ierin ist wie er assen haben . und schließt di r . 205 a ͤ ompetenz de ö ,,. gr. zu zahlen sei 2 Rthlr. 4 Sgr zahlen. ung der Executi 4 wird, keinesweges a seftens der Verkla ö ie Kompetenz hinsichtlie a. O. unbezweif 8 ordent⸗ „nach Ausweis des? He . sei, anderntheils da gr. 3) Kläger cution, zu b 1 einesweges allaemei 2 erklagten mit R auch di petenz hinsichtlich d zweifelt begründe D. . . ypolheke ö auf, da Wager dagegen m ; r t= Pr 4 gemein bestim echt ent . le Berecht es Flage⸗ ö gründet, so den Rossäthenhöfen ö. zypothe le nbuchs auf den Baue arau, ö mit seinen A . rüfung der Rechtsbeständi ej mt, daß die Geri gegnet die Ei igung und V ; 9 Antrages . en höfe zer ; tern ref r abgelöste nträgen, rücksie Behörde . sbeständigkeit ei erichte sich mi Einwendun erpflichtung des nothwendi bestätigten Nacht der Verklagten aus dem am 15 resp. er Wuͤrert Handdienste , Rrücksichts der R ehörde bestätigten igkeit eines von der Ausei mit der d gen zu erker htung des Gerichts in sich, ü 9 l tra 7 Pärz 182: 5. il 187 zer Widerklagt ge angebrachterma r mr ist vi ätigten Rezesses über er Auseinande as Klagefund rkennen, nittelst d in sich, üb ö ö vom 7. März 1823 ei H April 1823 Bie i age geschah dabei kei aßen abzuweise es ist vielmehr . es überhaupt nich ö zersetzungs⸗ 6 ament bestritt eren von d Uber ) ir aufgehobene Hand dienst eine in Gelde zu b ies Urtheil w ei keine Erwähr n. . hr nur in Ansehr licht zu befassen gelegten Urkund stritten und die Rechtsgültigkei em Gegentheil resp. 35 Rthlr. 14 Sgr. Hand dienste stehe, welche ezah⸗ jenem Termi urde den Mandatari ,, gung eines solches Rezesses hung des speziellen Fall hätten; Entscheir e angefochten wird, ee echtsgültigkeit der zu G belrage.“ 14 Sgr. 3 Pf. und 32 geit che gegenwärtig selb Termine publizirt. Bevor die? rien beider Theile in Bestimmung dahi zesses in das Hypoth ö es der Eintra⸗ Ei dung darüber ausdrückli „es sei denn, daß d zu Grunde 32 Rihlr. 6 Sgr. 2 Pf lben zugestellt war or die Ausfertigu in eben g dahin getroffen, d ypothekenbuch eine b ine solche Aus drücklich an eine „daß das Gesetz di Die Verkla— . gr. 2 Pf. 1850 an di ar, wandte sich jed gung des Urtheils d den allgemeinen Ve fen, daß die Gerichte dabei besondere daher usnahme⸗Bestimm ine andere Inst len Re . igten erklärten hinsichtlicl 50 an die landwirt . jedoch der Kläger en⸗ he ö orschriften der abei der ihn her das ordentli estimniung liegt hier ni tanz verweise vom 77. März 1818 irten hinsichtlich des Antrage furt mi ndwirthschaftliche Abthei ger unterm 21. theken sachen zu 1 er Hypotheken⸗Or hnen nach de dentliche Gericht für t gt hier nicht vor; a . 48 . . s Antrages, die Schrif mit dem Ant ö theilung der Regier Ma ł , n zur Pflicht s heren Ordnung b ̃ rgleichen Einw cht für kompet vor; es mi Bewandniß ; sür unverbindlich zu erklär ges, die Schrift we ̃ ntrage auf Erheb g der Regierung Rechtsbeständig kei gemachten Prüf g bei Hypo di inwendungen sei kompetent erachtet 3 es muß es auch mit dieser h. zu erklären, daß sie rn wenn das Kreisgeri hebung des Ko un Frank⸗ ö igkeit der vorli ung der Gültigkei x. ieselben im W gen seinerseits m et werden, üb par nn ir st mit dieser Schrift h . ste, welche die Gültigkei gericht materiell über di mpetenz⸗Konflikts, wei sollen. Dara »orliegenden Rechts er Gültigkeit und l Wege der Excepti ts zu entscheiden, es n sich herleiten wollte hrift haben möge, keine Re ie Gültigkeil d über die von den Ver weil lefer araus, daß die Geri geschäfte überh id geltend gemach reception oder im „es mögen n tung zur Zal wollten. Sie stellten keine Rechte kannt es Rezeß Nacht en Verklagten ge dieser Obliegenhei erichte als H hoben sein d J ht werden. A . er im Wege d un zur Zahlung der aus d Sie stellten auch ihre Ver 33 kannt und letzteren für ni rages erhobenen Ei l gegen 329 genheit entbunden sind ypothekenbehörd ung über die Re . Auch wird durch di ge der Widerklage wegen Ablösung der aus dem Rezesse vom 2 hre Verpflich- Eingriff i tzteren für nichtig erklär Einwendungen eu Auseinanders sind und die Ei en von setzungs Rechtsverbindlichkeit rch die richterliche g 3 g rer Hülfsdie 6e zom 27. Januar 1837 griff in die Ko 9g er lärt habe . j 9 er⸗ ech etzungs⸗Behö 5 46 ntragung d ings⸗ Re esse ! bin ichkeit des bei ler iche Entschei⸗ rede. Dagegen 2 fe bienste origlnirenden Rent r 1837 landwirthf . mpetenz der Regie . darin ein unbefu t vorzunehmen habe h rden bestätigten Rezes er von rung der ze sses in die Ausei 6 eigebrachten Ausei 5 „Dagegen grisse J ente nicht in Ab— dpir hschaftliche Abthei zegierung liege. Die en gter näck en, folgt keinesweges gten Rezesse ohne Weiteres ei g der gegenseiti luseinandersetz ,, useinander⸗ 96 März 1823 grissen die Verklagten den 8 t in Ab⸗ e J theilun ö ge. ie ebengedach 1 hst gegen ö veges daß die Geri eiteres eingegriff leitigen Verhaltni ßͤung selbst ö 82 und die darg 96 den Rezeß⸗Nachtr 9 richt unterm 27 . ing übersandte de 2 9 9 gte 9. ; Die Rechtsbe t di * 1e erich te wen ngegtissen. Wi ö ha tnisse unter 23 1in die Neguli⸗ und wirkungslos rauf basirten Eintr htrag vom die landwi 27. März 1850 ei mnächst dem Kreis erhoben werden ndigkeit der R wenn dem wird ird der bestäti ter den Interes . 1 ingslos an, weil sie und i ntragungen als nichti landwirthschaftlich . nen von dem Spruch , , schloss den, von deren Erörter ezesse Einwendu ; adurch nur festgest ätigte Rezeß für ungü ssenten, nicht ziehung diefes Rachtrages sie und ihre Beßtzvorgaͤ nichtig bezirks ausgeserti en Angelegenheiten d pruchkollegium für Hzlossen wären. Die Fr erung und Enischeid ngen Resultat der festge stelllᷓè nch edi run ungültig erklärt, f trag, und so a htrages verweigert hätten, j gaͤnger die Voll⸗ „d gefertigten Beschluß es frankfurter Regier setzunge⸗Behörden hier age; i h, der cheidung ausge- faßt, ni er Verhandlungen i ie Urkunde, welch 2. ärt, so . trag, ich ber ben chan ätten, jeder schriftliche V „daß zur Entscheld von demselben T gierungs⸗ Gehrden hierzu kompet . nur die Ausei ißt, nicht in rechtsgi igen über die Ausei lche das Gesammt— schrift Gültiakei ö en gedachte Nacl 64 i. hrift iche Ver⸗ eidung der Fr ö. n age, des JG von den Besti . pe ent seien muß 2 seinander⸗ di A 3 l ts gültiger ar . einandersetz ö. ? Hültigkeit erlange , en, hlrag, erst durch vie U rung der gutsherrlic rage: ob der R f . Inhalts, H mmungen über di muß vielmehr u ina; e Auseinande ger Form und Wei tzung zusamme Kommission . 2 ge, und die von der Köni ch vie Unter⸗ . 9 zerrlichen und bäuerli tzeß über die Reauli Hypothekenbehörde h r die Stellun 9 nabhängig j ersetzung als X eise zu St en⸗ . ee, zur Regulirung der on der Königlichen Gener tigt den 15. April 18. äuerlichen Verhaͤltnif 6 Reguli⸗ zthekenbehörden einnehm lung, welche die Gerichte sei, so daß dieselbe' o noch nicht rechtsgülti ande gekomme . hältnisse im f egulirung der gutsherrli glichen General⸗= ö April 1823, aufre erhältnisse zu V., bestä zn dies 3 hmen, entschie den . erichte als letzterer Bezi ieselbe anderwei rechtsgültig z n, usse im frankfurter Re , zhern ichen und bäuerlichen göricht in E., sonder , aufrecht zu erhalt e zu V., bestä⸗ land nir ths eser Hinsicht ist v z werden. etzterer Beziehung tri erweit zum Abschlus g zu Ende gebracht vom 15. April 1323 egierungs⸗-Brzirki mittelt ichen Ver⸗ klärte zu al , sondern das Spruchke . len, nicht das Kreis⸗ andwirthschaftliche A ͤ on dem Königliche 8 . Behörde i g tritt dann die K chlusse zu brin r n * 51 86 dir rn ( 1 e ĩ fi 3 1 zugleich in D lac er ch ollegium . . 2 I= d 3 G 4 ) : ngelegenheite n Ministeriu t 2 6 36n volle 1e Kompeten 6. I ö gen ist. In . ert „unter Ergänzung . ill st Cor sin mation den P 2 em Anschreiben daß s mpetent sei ⸗359f1 . l esetzes vo 8 . delten, welches a . m für dunge . m Umfan 3 ; z der Auseinande ; ö ö ; XV V ( * ] 6 9 . e * J z a6 . 5 7 sie hi ; . ö I * ie 6 y * 1850 34 6m y April 1847 . uf Grund des 2 19 gen, auf w lch ge tin. Die Er 5 an ersetzun 8⸗ Bestätigung gerten Unterschrift der bäuerlich ohne zureichenden das Prozeßsache den Kompet 1 iermit in der vorliegen 1850 sich über 347 mittelst Schreibens §. 12 werde elche der f ö. rkenntnisse 8. tätigung des Nachtragee bäuerlichen Wirtht“ ertheil das Rechtsverfahren bi npetenz⸗Konflikt erhebe, mi vorliegen⸗ selben r den erhobenen Ko chreibens vom 8 3 rden durch das ri ür ungültig erklä— sse und Entschei⸗ . gerung in struir Hstrages, ohne daß über zirtht“ ertheilte; len. D ztsverfahren bis zur Entscheid hebe, mit dem Antrage elben für begründ tompetenz-Konflikt geä . März dadurch die Wi as richterliche Urthei g erklärte Rezeß sich grü ; nstruirt und erka über den Grund der Wei len. Das Kreis ( zur Entscheidung über denf ntrage, Ausei gründet erachtet ikt geäußert und d adurch die Wirk . he Urtheil eben s zeß sich gründet . ee, . zaffen könne e meg, , 18590 d ö e hier , , Behö g. bez fapr 58 ng der S useinand g berührt, als . . Abweisune 21 affen können. Sie truge die Rechtsgültigkeit / uli 18590 das Rechtsver e hierauf mittelst Verfügung Behörden aus bezügliche Verfahren d das auf die se ig. d ache felbst ber ne ersezungs⸗Vehör als . eisung des Antra 55 e trugen daher ö zu den Akten ę htsverfahren und ließ d ügung vom der aus sch lie ßlich en Auseinander z tzungs⸗Behörd z st beeinträchtigt wi gs⸗Behörde bei d ö. 18 Sgr 3 Pf trages, auf Zahlun der Ne ) nicht nur auf . en gelangen ohne 6. 6 ieß das abgesetzt Ur t er Auseinand . *ich zugewiesen sei Es wi ersetzungs⸗ ner 8 3 e kann bei der ztigt wird. Die A ; ir . agr. 3 Pf. und 35 Rihlr nng er Nente von resp. 40 Rt zuzufertigen „ohne, so viel erschtlich, solche— setzte Urtheil men andersetzungs⸗ Rezeß sei. Es wird ausgeführ ten Rezesses materi i der Aufstellun Die Auseinander⸗ zugleich recon veni 5 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf resp. A0 Rihr. d j ich, solches den Partei eines Vertrages. Es Rezeß habe nicht noth ausgeführt: regulire . eriell vielleicht mit g und Bestäti , den Nachtrag z ; , sondern baten meller Hinst erhobenen Kompete ö zereinigung der Interess hr häufig vor, daß ni 8 datur aun, daß dies i r frühere Rezeß enthi em Rechte gan 3 g zum Regulirungs-Rezes eller Hinsicht seit ompetenz-Kon likt ist J durch Grennt mig Interessenten ; daß nicht eine einzi daß dies in rechtsguͤlti zeß enthielt; ganz dasselbe . null und 3 8 irungs-Nezesse vom 15. April 18 16. August eitens der Verkl Ksonstitt il zunächst in for ) Erkenntniß festgest zu Stande kom ö. zige In der sgültiger For hielt; es kommt nur dar ö 24 . ie daraus 5. April 1823 . August 1859 zerklagten in der von ihne for⸗ Erkenntniß ß festgestellt und demnä me, vielmehr Alles 185 er oben erwä orm und Wei mmit nur darauf ö. ber gene in . und die daraus vorgenon 5. April 1823 für worden, 30 abgegebenen Erklä er von ihnen t enntniß ergaͤnz emnächst auch di ; es 1850 . rwähnten Vorstell eise geschel . ( as H ö thek ) = genommenen Ei tr ö ; worden, daß D . D 6 en Erklärung der Fi . * ö un erm vo Nr 4 gänzt werde: 6 8 . ; 7. a Unterschrift d f und 1n ei ; 9 orstellung D 35 80 * ö. he. k J bypothekenbuch ihrer Grundstücke f intragungen mehr daß der Konflikt; da d g der Einwand erhobe on Verträgen nicht önnen mithin auch d urch wirthschaftli nem von de ern fich ? Klägers vom 21. . —— 11 4 8 030 / . 9 sücke e . ö F Moatg z 9 1 h 9 ; J 3 ) tliche A em Koni 9 K. 8 om 46 Mär . ge ,, unt. auf Löschun'ng der undstücke für wirkungs— hreren Abtheilungen b da die Regierung zu Fr. ö Anwendung fi unbedingt auf die Ausei le Vorschriften w . ngelegenhei königlichen Ministeri ö irz . ö ger machte da 9 der Rrute zu erkten gs⸗ April 1847 estehe, nach §. 4 des 86 ankfurt aus synn g finden. Dem bestätigi useinandersetzunge zu Frankfurt vom 27 seiten mitgetheil Hltertum für land⸗ ö neral⸗Kommifß hte dagegen geltend, daß zu erkennen. g. 347 vom Plenum derse ) S. 4 des Gesetzes vom ? seien besonder Dem bestätigten Ausei tzungs⸗Rezesse dentli vom 27. Novemb getheilten Berichte der n ö befugt gem on vermöge ihrer . die Königliche 6e rend nur das Spruckkol erselben zu erheben Fi 9 dom Sten zuko ae. ere Wirkungen bei ĩ einandersetzungs⸗Re ö . ichen Gerichte . mber 1850 ist die J er Regierung zen sei, in der! hrer richterlichen Qualitä— he Ge⸗ nicht ei Spruchkollegium der landwi en gewesen wäre, wäh zukom]mmen, und den Ausei gelegt, welche d ie. zesst über die K nicht sowohl e Inkompetenz d ; . die verwei⸗ , in der Art, wie i h Ualität allerdi / t einmal die landwirthschaf er landwirthschaftlie wah⸗ und Pfli n Auseinanders⸗— 6 den Verträgen nick e Kompetenz der? hl aus den besond betenz der or⸗ ö. . gerte Unterschrif 't, wir in der Con firmatt erdings hoben h ie landwirthschaftliche rthschaftlichen Abtheil flichten zugewiesen, di tzungs⸗Behörde s gen nicht mehr a z der Auseinanderse nderen Bestim die bestätigt rschrift des Rezeß⸗Nacht onfirmation geschehe; ö en habe. Diese leßtere iche Abtheilung selbst, d heilung, genon zugewiesen, die von ander n besondere Rechte fr aus den allgemei ndersetzungs⸗Behör mungen „bestätigten Negulirungsrezes ezeß⸗Nachtrages zu ergä schehen, vorbemerkt, di se letztere Bemerkung i ng selbst, denselben er enommen werden 9 nderen Behörd ; ie tätskla ieinen Vorschriften ehörden, als vie . Prüfung ö. Regulirungsrezesse hinsichtli ges zu ergänzen, daß bemerkt, die l 6 merkung ist nicht zutreff . bindlichkeit ei önnen. Jede E en gar nicht wahr⸗ Ti gen gegen rechtskräfti hriften über d als viel⸗ . ö er Gerichte ü zesse hinsichtlich ihres J zen, daß auf d . andwirthschaftliche ? ; zutreffend, da, wie P dlichkeit eines Rezesz Jede Entscheidung über di vahr- Tit. 16 der P echtekräftige Urt. as Forum für Nulli und gleich roch te überhaupt nicht hres Inhalts einer K en Beschluß des rr, . che Abtheilung unter J wie Resultat d Rezesses verände . über die Rechtsver F. er Prozeß · Ord ge Urtheile hergeleit ulli⸗ . gleich rechtskräftigen E tzt unterworftn w nhalts, einer Kompet hluß des Spruch kollegiums g unter Bezugnahme er Auseinander re das darin htsver⸗ kräftiges Urtheil bei nung ist die Nullitä— geleitet. Nach 3 . angesehen . 6 gen Erkenntnissen s werden dürften 1 enz⸗Konflikt erheb 1 giums erklaͤrt hat, * H. me Kompetenz e an ersetzung und greif zusammengefaßte vi 85 rtheil bei demjeni Nu itätsklage 1 8. en müßten, bis si so lange als rechtsgtltig die Kompetenz d hebe. Es kom rklärt hat, daß sie den enz der Auseinandersetzü greife dadurch eo ipso 'in bie zie Instruction der jenigen Gericht ge gegen ein rechts⸗ wegen einer etwa d ten, bis sie vo ige als rechtsgulti ompetenz der Regierur mt hier aber überkt nach die Fr ü ersetzungs⸗Behörde ei ipso in die wi on der Hauptsache im 2 e anzuhrin ö. wa dabei vorgek n der kompeten ö kollegiumßs in F gierung selbst, so . er überhaupt nicht tiat⸗ Frage über die ; ehörde ein. Es ko ͤ wird darauf B Hauptsache im Vorpr gen, vor welches . mungen des Tit 16 orgekommenen N llitä ö tenten Behörde h.. s in Frage 5 5 21 / ondern nur die des S ö igten Rezesses nur 8 ültigkeit oder Ungü ; onne hier⸗ / gän ezug genomme . orprozesse gehört h h daß aber fe der Prozeß ⸗Ord ullität nach den Bestim⸗ schastlichen Ang legeni Das Spruchkollegium für di es Spꝛuch—⸗ und entschie ur von der Auseinand ngültigkeit eines bestä⸗ zung der Unterschrif n, daß der nach Vollzieh hat. Es ö iese kompetente zeß Ordnung wieder 65 Bestim nach 8 gelegenheiten des Regierunge mfür die landwirt! schieden werder ndersetzungs ⸗Behör ͤhestä⸗ Rezeß nach 8. 16 rift von der E ollziehung resp. E . seien, sonde ; mpe ente Behörde nich ; aufgehoben wären: h §. 4 der Verordn s Regierungsbezirks Fr landwirth⸗ Es wi . . n. zehörde erörtert S h §. 169 der Ver, Heneral⸗-Ko 6. p. Er⸗ . 66 rn. diejenige 6 hörde nicht die ordenllie wären; S. 152 Verordnung vom 27. J gshezirks Frankfurt bildet 3 wird also den Ausei Sammlung S. 161) r Verordnun 9 ommission bestätigt ö stätigt habe, und! ge General⸗Kommissi ordentlichen Gerichte 3. 132) und §8§. 1 bis . 27. Juni 1840 (Gesttz⸗S bilde eines fonum speci useinandersetzungs⸗Behö kund g S. 161) die Wirk g vom 20. Juni 1817 gh . ) j * ö. 1 8e 2 2 * ) . ? 32 . 2 5 *. ö; . 8 5 O . t ö 3 9 . 83 8 Wege ein , und daß sonach der fr nission, welche den Rezeß! (Gesetz⸗ Samml s 6 der Verordnung vom 22 ttz⸗Sammlung auch nachd beciale causae in der Ar zehörden die Stellung e habe und auf Gr rkung einer gerichtli 1. (Gesetz⸗ Wege riner gehörig begrü fragliche Rezeß - Nacht ezeß be⸗ die den Ausei ung von 1845 S. 19) di zom 22. November 184 nachdem die Ausei in der Art beigemesst ellung werden könn f Grund deffelben sogar di ich bestätigten Ur schaftlichen Abthei g begründeten Nullitäts zeß⸗Nachtrag nur i en Auseinandersetz S; 19) diejenige Ins . gung des Rez seinandersetzung durch Abf n, daß ihnen, eb me, und hieraus gefolger sogar die Execution 6 . heilung der Königli ullitätstlage bei der land w' im zugewiesen sind etzungs⸗Behörd ge Instanz, welcher i m n ezesses zu End . rch Abschluß ind Befl n, eben dem We ; gefolgert, daß ein s Execution verfügt gefochten werd heilung der Königlichen Regi age bei der landwirth⸗ ? 9 iesen sind; diese Entschei jörden zustehenden Entscheidung, r ordentlichen Gericht zu Ende gebracht worden, mit und Bestäti⸗ könne, mithi ge, wie ein rechtskräftie ein solcher Rezeß n 9 bah der R zen könne. Zugleich ber gierung zu Frankfur drücklich von der K scheidungen sind nack . scheidungen Bezug hahbend ichte die Erörterun . mit Ausschluß der , mithin nach §. 3 ztskräftiges rtheil, a: , . er Nachtrag in Betreff gleich berief der Klä inkfurt an⸗ Spruch der Kompetenz der d ach §. 4 a. a. O. aus ezug habenden Streitigkei g und Entscheidun ß der als derjenige ö a. a. O. nur bei angefochten werd was nicht schon etreff der fraglich Kläger sich“ darauf pruchkollegium nn mh, 3. r Regierung ausgeno , wird durch die übe gkeiten gebühren soll rung der hierauf gehört gen Instanz, vor welche di ei der General-⸗-Kommissi en Erfennu hl on durch ein demsel glichen Rente nicht ni, . lung ein, in Fol nt in dieser Hinsicht ; Ssgenommen. Das den eraan. über die Kompetenz der ; Allein diese Ansick gehor habe. Allein der s velche die Instructie Konmission, vom 5. J selben vorange s euthalte,ů h „in Folge deren dasselbe seinersei eine selbstständige S ergangenen gesetzlichen V enz, der Auseinandersetzunge sicht der bestätigte ? der s. 169 a Instructlon der. Hauptsach Inhalt des Cintra Januar 1822 entschi gegangenes rechtskräfti 1. at, ob es in eine dasselbe seinerseits darüber indige Stel⸗ gentheil beschrä— gesetzlichen Vorschriften nicht rsetzungs Behör= Erk ligte Rezeß in allen B a. a. O. besagt keines . sache dem Riezeß N intragungsvermerkes re wäre, und d iges begründet eracht— r vorliegenden Streitsache iber zu beschließen Sam eschränken die Verord icht begründet. Im Ge rkenntniß gelten solle; len Beziehungen als ei esweges, daß ⸗. e i ö nach . erachte oder nicht; es itsache seine Kompetenz zammlung S. 161) 8 ordnung vom 20. Juni 18 Im Ge- gerichtli lelten solle; es wird ö 6 ein rechtskräfti daß, selbst ach trage ausdrücklich au als Titel der Eintra h) die Erhebu oder nicht; es kann daher Kompetenz ür. 1834 (Gefetz i) 8. T6, und die Verord Juni 1817 Gietz. htlich bestätigten Urk demfesben nur die Wirk räst iges ß, selbst wenn jener icklich auch dieses Erke gung, neben trhebung des Kompetenz-Konflt aher auch der Beschluß übe S834 (Gesetz⸗Sa ö und die Verord (Gesetz⸗ Daraus igten Urkunde und die ex r die Wirkung einer keit der Ei jener Nacht 23 rkenntniß a 985 kollegium ausg petenz⸗Konflikt Beschluß über ein 455 ammlung S. 96) 5. 1 ordnung vom 36. Juni li Us, daß in dieser Hinsi ie exekutorise ö g einer tra Nachtrag nichtig wär angegeben sei, so 1 ausgehen. De , es nur von d andersetzungs-Behörd 65 30. Juni lichen Er a ieser Hinsicht ;, orische Kraft bei Rechte stũ in gung nicht 9 . g ware dar ; 16 Einwand i 2 er seitens der V dem Spruch⸗ N ö 5 gs⸗Behörden nach * l ompeten d . en Erkenntni se lei * sich der bestätt 3 eigelegt. a ndigkeit der solgen würde ö aus die Nichtig⸗ K h ist hiernach unbegrü zerklagten gemacht ezesses auf di nach erfolgter Bt stä nz der Aus— folgert wer sse gleichgestellt wird gte Rezeß dem rich gründet seiei er Rente erhob nen und sonach die gege ig⸗ Kompetenz Konflikt fe nbegründet. Dagegen achte formelle spezlell best ie Ausführung die ses R estätigung des Linie st werden, daß er überhe rx, kann nicht ohne' Weit ichter⸗ ni rage steh demgemäß in gen völlig unbe⸗ . eschluß vom 27 2 begründet zu erachte ; ; agt ausdrücklich . ö er 8. 20 der erst gewisse, ö Ur ; 3 ir kung, daß s , . l iesem auf gl ich U der Geldb stehen, modifizirt? Wesentli e⸗ kollegiu . 27. März 1850, mittelst lrachten. Frage daß mit erstgedachten Verord ö rtel, die Executi ofort, wie , f gleicher betra . sizir te indess ö ichen bei sei ö. glum für die landwi ĩ 590, mittelst de sse . ragt ob der 1 Ausnahme gz erordnung ko xecution nach . aus einem rechts kräfti der ergan ge der Rente fürlede lt mit Rückssch nem furter Regier indwirthschaftlichen Ang ssen das Spruch⸗ ko Hob der Rezeß selbst in r e jener Fälle, zu d g kommt nach §. 13, Tit. ͤhgesucht und verfü ichts kräfti⸗ er ergangenen Entschei ür die aufgeh sicht darauf, da egierungs-Bezirk . hen Angelegenheite ö ommen sei, ni ö. in rechtsgültiger Wei , zu denen die auch ei . it, 11 und S8. 4, Tit. erfügt werden k für 10 Jahr ntscheidun fgehobenen H arauf, daß mehrerwähnte Rezeß zirks die Entscheid 9 en des frank⸗ und V „nicht gehört, „das Ressort eise zu Stand auch einem gerichtlt s S. 4. Tit. 24 der ann, hre zu beftt g und dem Rez Handdienste nach erwahnte Rezeß⸗Rachtr scheidung der Frage: ; Verwaltungs ⸗Behs , „das Ressort der nde ge- mithin in dies htlich geschlossenen V . er Prozeß⸗Ord weit, daß er 1 mmen ist, d ezeß⸗Nachtrage jedes ch ner Kompeten , , aufrecht zu erh Sr get ob der dersetzu gs-Behörden wieder eintr ordentlichen Gericht 1 hin in dieser Bezieh . Vergleiche zu; der L ming 35 Rthlr. 14 en für diese Rent en ursprünglichen zn jedesmal Begründ z gehörig in Anspruch nimm erhalten fei, als zu sei⸗ tn, ngs⸗Rezesse und die N geintrete, sobald die Ausei e gleichgestellt. S ziehung auch dem recht ue der Leßtere wird ö ö nte berech hen Antrag inso— zegründung auf die B h nimmt, beschränkt si ö ie ihm hier ; ie Nachträge bestäti useinan- standes So wenig sich aber hts kräftigen Erk 9 Martini 185 Sgr. 3 Pf. und 3 neten Geldb g inso⸗ vom 30. Juni 18 tmerkung: „d ö zränkt sich zu seiner . nach zukommend räge bestätigt und jedem Thei standes wegen aber behaupten läßt, rkenntnisse , 56, und nd 32 Rlhir. 6 E etrag von res 30. Juni 1834 (G g: „da nach 8. 52 der Ver Insbesonde enden Abfindungen überwi jedem Theile auf Grund in Folge des §. 3 uk mn läßt, daß dieses U nimmt, a n, von da ab den fene Sgr. 2 Pf. n sp. Gerichten die Prü esetz⸗ Sammlung S. 96 r Verordnung Vollstreck ere verweist der 5. 206 überwiesen seien,.“ ö rund eines vor ei Z a. a, S. das Gericht, bei w m⸗ . Durchschn it cher nach den er njenigen Geldbetrag i nur bis einandersetz rüfung der Rechtsbeständt 9906) den ordentlichen ect ung des Rezesses 205 g. a. O. die A 4 gleichs Klage er einem anderen Gerich cht, bei welchem . jttsMarktpreise i gangenen Festse rag in Anspruch andersetzungs⸗Behörd echts eständigkeit eines . nach eingetret , wenn darauf ni ; nträge auf de ge erhoben wird n Yeri hte geschlossene zu bessinmen ktpreise jedesmal lsetzungen auf Gr uch hieraus von felb 6rde bestätigten Rezesses nich s von der Aus⸗ orden lich etenem Realisations⸗Termi nicht binnen Jahresfrist der gegen dessen R rd, mit der ern ern, . ien Ver⸗ . . ) 732 ; d 86** . 3 3 ) ; . . ö 820 * rmine an , ahresfrist be a ' 56 echtsgülti keit . J. ö. 9 und Entscheid . führten Grü st. Zuglelch ir ür einen 10jähr lund der zesses angefoch st, daß, wenn die Rech nicht zustehe, so folge siche ichen Gerichte. Gehe getragen worde fassen dürfe 2 erhobenen Einwe eidung h ünden auf ö 1ürug der Klägey igen Zeitra 8 ngefochten werd 3. ( htskraft eines bestäti 5 ichen Gericht j ehen nun dergleich ih rden, an die vor / solche vielmehr . ; inwendungen sich . Nach erf Zurückweisun äger aus den obn lum Kommissio e, dre Entscheidung hierü 86 bestätigten Re⸗ prdnung en ein, so werden diese i en Anträge bei den orde or welchem der Verglei an dasjenige Gericht , sich nicht ! olgtem Schri sung der erhobe oben ange ssion resp. dem Spruc eidung hierüber nur der nung vom 2 en diese in Fol den ordent⸗ daraus ergleich geschlos ge Gericht verweisen müsse und in reonvènti chriftwechsel d sobenen Widerkl ige⸗ Angelegenheite pruchkollegium für di a , General⸗ Tit. 24 1. 20. Juni 1817 daej olge des §. 169 der Ver daraus, daß der von d geschlossen worden, eben si n. , . ventione erkannte d 2er . age an. nur dahin en zustehen könne.“ Der die landwirthschaftlichen 266 der Prozeß ⸗Ordn r,. asjenige, was in er- hinsichtlich der E der Aus ingndersetzungs⸗B. ben soö wenig kann ur mündlt as Königli conventi ahin: ; er §. 62 4. a. O e d gerichtlich ung über die Exe §§. 3 und 4 lich vr ,. recutionsvollstreck ngs⸗Behörde bestätigte Rezeß 19 i e ndlichen Verh gliche Kreisgeri ohe Di . D. lautet aber lich geschlossenen Ve recution aus Judi liches Urtheil t streckung gleiche Wi stätigte Rrzeß 9. Februar 1850, dahi rhandlung a eisgericht in C „Die Gerichte werde zu nehme n Vergleichen aus Judikaten und (c heil hat, die Folgerung hergelei e Wirkung wie ein richte . dahin: ngesetzten Term n C., einaud rden wegen der auf ; hmen haben, wie dies a. angeordnet ist gn nicht anders gerung hergeleitet werde g wie ein richter⸗ ermine vom 6 andersetzungs⸗Rezesse auf Grund der hestätigten Aus riums des J , wie dies auch in ein zur Richtschnur Der g. als bei der Auseit erden, daß dessen Anfechtung eneral⸗Kommission von den Parteien Zigten Aus- r, , , vom 5. Juni em Reskript des Mi ß er 8. 3 enthält ei luseinandersetzungsbehörde . en bei i i r. oder em Justiz⸗ . Juni 1839 zt des Ministe⸗ kräftigen er t eine singuläre setzungsbehörde stat gungen in die ,,, in Antrag r n . e , d,. gemacht pe n , , , mit , n, n,, ä. in Bezug . jer von den ihnen ö richtlich 39 S. 229). Aus ustiz⸗Ministe⸗ 9 ng eine ausd ohne ausdrücklich , , g, nach der Hypo⸗ ne ) geschlossenen V . einem Judik t iste⸗ dings sc h ; ; ehnende Anwend ) iche gesetzliche i ach Jahresfri Vergleiche ka ikate oder einem ge büch eint in einem i vendung nicht gestattet. 16 ahresfrist nicht m un aber nach §. 3 ge⸗ bücher ꝛc.“ m in den „Ergänzunge gestattet. Aller⸗ ehr oh * §5. und 4 a. a. SO. 20. von Grä ; „Ergänzungen der pre c.. 1 hne Weiteres Execution ver 3s 6 . und . un . V dDn* 8 , ; 111.2 . 6 =. 33, auf welches in der Cee , . vom 26. Goh!

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