9) der Wirthsfrau Erdmuth Kindler geb. Reich aus Weinsdorf vom 17. Dezember 1795. Da bisher weder die Publication dieser Testa⸗ mente nachgesucht, noch uns von dem Leben oder Tode der vorstehend bezeichneten Testatoren etwas bekannt geworden, so werden die Interessenten hierdurch aufgefordert, binnen sechs Monaten, spätestens aber in dem am 4. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts telle anstehenden Termine die Publication dieser Te⸗ stamente nachzusuchen. ; ꝛ Mohrungen, den 13. März 1852. Königliches Kreisgericht.
3591 Bekanntmachung.
Die auf nachbenannten Gütern haftenden west—
preußischen Pfandbriefe und zwar: Lissewo, bromberger Departements, unter den Nummern 1 bis inkl. 33, Kistowo, danziger Departements, unter den Nummern 1 bis inkl. 10, Rhodau, marienwerderschen Departements, unter den Nummern 4 bis inkl. 65, werden mit Bezugnahme auf die öffentliche Kün⸗ digung vom 27. November 1851 hiermit wieder⸗ holt öffentlich aufgerufen, und die Inhaber der⸗ selben aufgefordert, diese Pfandbriefe in cours- fähigem Zustande nebst laufenden Coupons späte— stens bis zum 15. August d. J. der Landschaft einzureichen und dagegen gleichhaltige Ersatz= Pfandbriefe nebst laufenden Coupons in Empfang zu nehmen. .
Werden die vorstehend gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. August d. J. der Landschaft eingereicht, so werden die Inhaber derselben (nach §. I03 Th. J. des revidirten westpreußischen Land⸗ schafts⸗Reglements) mit ihrem Realrecht auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial⸗Hypo- thek präkludirt, die Pfandbriefe in Ansehung dieser Spezial⸗Hypothek für vernichtet erklärt, die ses im Landschafts-Register so wie im Hypothe— kenbuche vermerkt und die Inhaber mit ihren An— sprüchen wegen dieser Pfandbriefe und der dazu gehörigen Coupons nur an die Landschaft ver— wiesen und auch mit allen hieraus entstehenden Kosten belegt werden.
Marienwerder, den 15. März 1852. Königlich westpreußische General-Landschafts⸗ Direction.
(gez) von Rabe.
138611 Berkanntm ach ung.
Es sollen den 2. April d. J. in dem Lokale des Herrn Geilenfeld hierselbst aus dem König⸗ lichen regenthiner Forstreviere nachstehende Nutz— hölzer, als:
2) Eichen ⸗Langholz: 1) im Unterforst Buchberg, Jagen 128 ca. 120 Stück, 2) im Unterforst Nehmischbusch ca. 300 Stück; ö
b) Buchen ⸗-Langholz:
im unn fog Buchberg, ca. 12 Stück;
) Elsen Langholz:
im Unterforst Deutschebruch, Jagen 133, 14 Stück;
m n , m 2 Nutzholz:
im Untersor uchber agen 89, 93 113, 128, n, en, (Sz Kistr. von 3 bis 31 6“ lang;
2) n , nn Deutschebruch, Jagen go,
15, 433, Klftr. zu 6 6 Scheitlänge, 2985 — von 3 bis 3 6 Scheitlänge;
Jagen 182
Jagen 128
392 3) im Unterforst Althütte, Jagen 122, 1 Klftr. von 3 bis 3“ 6“ Scheitlänge; 4) im Unterforst Nehmischbusch, Jagen 156, 168, 182, 144, b8z Klftr., von 3 bis 3“ 6“ Scheit⸗ länge, 55 Klftr. zu 5 6“ Scheitlänge; 5) im Unterforst Pätznickerie, Jagen 162, 2 Klftr. von 3 bis 3“ 6“ lang, und e) Z Klftr. Buchen-⸗Nutzholz im Jagen 128 im Wege der Lizltation öffentlich an den Meist— bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu 50 Thlr. sogleich ganz, und von 56 Thlr. und darüber mit dem 4ten Theile im Termine einge— zahlt werden muß.
Die betreffenden Förster werden den sich mel— denden Käufern obige Hölzer 3 Tage vor dem Teimine vorzeigen.
Regenthin, den 19. März 1852.
Der Oberförster W Fischer.
Niederschlesisch⸗Märkische ls62l Eisenbahn.
Von den nicht konvertirten Niederschlesisch— Märkischen Prioritäts⸗Obligationen Se⸗ rie J. und 11, welche zur Kapitals⸗-Rückzahlung per 2. Januar c. gekündigt worden, ist eine bedeutende Summe behufs Erhebung des Kapi— talbetrages bis jetzt nicht eingeliefern worden. Da die Verzinsung bereits seit dem 1. Januar c. auf gehört hat, so werden zur Vermeidung von noch weiteren Zinsverlusten für die Inhaber dieser Obligationen dieselben wiederholt aufgefordert, die letzteren bei der Hauptkasse der Seehand⸗— lungs-Societät nach Maßgabe der Bekannt— machung vom 16. Juni pr. einzureichen.
Berlin, den 20. März 1852.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
364]! ö. . . Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
m m Wir bringen hiermit zur öffent—⸗
8 lichen Kenntniß, daß der Aus— F schuß unserer Gesellschaft die für das Betriebsjahr 1851 zu zah⸗ T lende Dividende auf 4 Prozent
neun Thaler pro Actie Littr. A. festgesetzt hat, und daß diese Dividende in preußi— schem TLourant gegen Rückgabe der Dividenden— scheine Nr. 5 und gegen ein mit dem Namen und der Wohnung des Inhabers versehenes Nummer -⸗Verzeichniß,
vom 25sten d. Mis. ab, bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, er— hoben werden kann. Berlin und Hamburg, den 20. März 1852. Die Direction.
Ber pin ch tung der Herzogl. Domaine Geuz.
Die Herzogl. Domaine zu Geuz, eine Viertel= stunde von der Stadt Cöthen, also am Zusam— menflusse der Berlin- Magdeburg Leipzig und Cöthen⸗Bernburger Eisenbahn belegen, soll in dem auf
355
den 30. April d. J., Vormittags 11 Uhr anberaumten Termine, auf 12 nach einander fol. gende Jahre, von Johannis 1852 — 64 an den Bestbietenden, unter Vorbehalt der höchstlandeg.
herrlichen Genehmigung verpachtet werden.
Dieselbe enthält ein Areal, welches zur Ver— pachtung gestellt wird, von 457 Morg. 108 MRth. Acker, vorzüglicher Wei zenboden, 18 * z Wiesen, 1 » Gärten, rheinländischeg Gemäß, und eine kürzlich nach neuester Art angelegte Brannt— wein⸗Dampfbrennerei. Pachtliebhaber werden hierdurch aufgefordert, sich an dem oben bezeichneten Tage, Vormittags 11 Uhr, in dem Sessionslokal der hiesigen Her— zoglichen Regierung, Abtheilung für die Finan— zen, einzufinden und nach Anhörung der Ver— pachtungsbedingungen ihre Gebote zü Protokoll zu geben. Die Verpachtungsbedingungen sind
auch vor dem Termine bei unserer Kanzlei ein—
zusehen und bei derselben in Abschrift gegen die Gebühr zu haben.
Unbekannte Bieter haben sich gehörig auszu— weisen, auch hat der Bestbietende, wenn es für nöthig erachtet werden sollte, zur Sicherheit für sein Gebot eine Caution von 3000 Rthlr. baar, in guten Papieren oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen.
Cöthen, den 18. März 1862.
Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die Finanzen. W. C. Bramigk.
218 Ediftal-⸗-Ladung.
Beschworener Anzeige zufolge sind die nach—
benannten Personen:
1) Johann Dietrich Böckmann, Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Böckmann No. ass. 6 zu Lohe, und dessen Ehefrau Catharine Elisabeth geb. Schütte, geboren am 28. Februar 1791, und Johann Christian Dreyer, nach der Stelle Schwieghahn oder Schwiechhahn, Sehn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Dreger nach der Stelle Schwieg—
hahn oder Schwiechhahn No. ass. 10 zu
Lohe und dessen Ehefrau Dorothea Ma— garethe geb. Werfelmann, geboren am 10. Juli 1791,
im Jahre 1612 mit dem 127. resp. 128. franzö⸗
sischen Infanterie⸗Regimente nach Rußland mar— schirt, seitdem aber verschollen, indem von ihnen glaubhafte Nachricht dahier bis jetzt nicht ein—
getroffen. ᷓ . Auf den Antrag der Betheiligten werden
daher die genannten Verschollenen mittelst dieses
aufgefordert, sich spätestens bis zum
27. April 1853, Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Amtsstube zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen ihren nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über— wiesen werden soll.
Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben jener Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung hierdurch veranlaßt und haben etwanige Erb⸗ und Nachfolge-Berech— tigte ihre Ansprüche, für den Fall der dem— nächstigen Todeserklärung, in dem angesetzten Termine so bestimmt anzuzeigen, als sonst, hei der Ueberweisung des Vermögens der Verscholle— nen, auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Decretum Nienburg, den 16. Februar 1852.
Königlich hannoversches Amt.
——
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 22. März 1852 sind ausgegeben worden: Dreiundvierzigste und vierundvierzigste Sitzung der II. Kammer, à 33 Bogen, zus. 7 Bogen. Total 2187 Bogen des J., II. und III. Abonnements.
Redaction uns Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
Mit 6eiblatt (Breuß. Adler-⸗Zeitung) in 8erlin: 1 Rthir. 7 5gr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie: 1ẽRihlr. 175 Sgr.
5taat
4 — 1 .
Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des An— Auslandes nehmen Sestell ang 2 den Königl. Hreuß. Staats- Anzeiger an, für 8erlin die Expeditionen: 8 ehren- straße nr. 57. und Schadows- - Straße Rr. 4.
— — ——
M 72.
— — —— ——
Berlin, Mittwoch den 24. März
Es wird ergebenst gebeten,
das mit dem 1. April c. beginnende Quartal
die Abonnements-Bestellungen auf den Köniali . . ö w . 63 1 niglich Preußi 28 ; . gefällig st glich 4 ßischen Staats Anzeiger für
rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige
) 31 5 ĩ 3 M . 8 * 6 6 o ** . * Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.
Der Pränumerations-Preis auf den Königlich Preußischen Staats Anzeiger mit der
Preußischen
(Adler⸗) Zeitung beträgt vierteljährlich 1 Rthlr. 7 Sgr. G Pf. für Berlin, außerhalb NRthlr. 17 Sgr. G Pf ; ( * ö 1 *
ohne die Preußische Zeitung für die ganze Monarchie Sch Sgr.
Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Behren-Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4. außerhalb
jedoch nur die Post-Aemter entgegen.
. ö,, Exemplare des Königlich Prm eußischen Staats-Anzeigers vom 1sten Juli v. J auf dem vorstehend angegebenen Wege für den Abonnements-Preis von 20 Sgr 1 . . 9.
werden.
. ab können guartaliter nachgeliefert
.
mc ᷣCQi—iQpůp— — , m ,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Dem Ober-Rechnungskammer-Assessor, Hartwich in Potsdam, und dem Domlapitular Domprediger Strider in Paderborn, dritter Klasse; Steuer-Inspektor a. D. dem Gestüt-Inspektor
und (emeritirten
und Rendanten
Orden vierter Klasse; dem evangelischen Schullehrer und Kantor Hiller zu Namslau im Regierungs-Bezirk Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen; desgleichen dem General-Major a. D. Schweinitz zu Köthen den St. Johanniter-Orden zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Regierungs- und Baurath von B ernuth zu
binnen ist die neu errichtete Regierungs⸗
Posen übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗A Angelegenheiten. Dem bisherigen Sub⸗Rektor an dem Gymnasium zu Kottbus, Dr. Paul G u st a v Adolph Heinrich Klix, ist die erste Oberleh— rerstelle am Pädagogium zu Züllich au verliehen; und
Mo ) 9 ** 5 6 ; Dem Lehrer an der Realschule zu Kolberg, Dr. Heinrich!
Otto Haupt, das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Ministerium des
CLirkular vom t5. März 1852 — hetreffend vie Kün—
digung der mit der Fürstlich schaumburg-⸗lippeschen
Regierung bisher bestandenen Uebereinkunf wegen Uebernahme der Auszuweisenden.
Da die Fürstlich schaumburg⸗lippesche Regierung Anstand ge—
nommen hat, dem zwischen Preußen und der Mehr übri rzahl der übri⸗ gen deutschen Bundesstaaten in Kraft , ö
Innern.
ißt die bisher kestandene Ueberein kunft Gesetz⸗ Sammlung 9! worden und nunmehr erloschen.
Indem die Königliche Regierung hier in K : . Reg g hiervon in Kennmni esetzt wird, erhält dieselbe zugleich anbei beglaubigte Abschrift . u . nnern erlassenen Bekanntmachung vom heutigen Tage a. .
bon den Ministerlen der auswärtigen Angelegenheiten
mit dem Auftrage, letztere durch ihr Amtsblatt Ober⸗Rechnungsrath
den Rothen Adler-Orden dem Hauptmann im 11. Landwehr-Regiment und von Thiesenhausen in Glatz, so wie dem der graditzer Haupt- und sächsischen Landgestüt-Kasse Beyer zu Graditz, den Rothen Adler⸗
von Convention vom 30. 3. nahme der Ausgewiesenen (Gesetz Sammlung von 1839, S. 198) nach preußischerseits erfolgter Aufkündigung und abgelaufener Kün⸗
digungsfrist erloschen ist, die Uebernahmeyflicht mithin nach den in ditser Convention verabredeten Grundsätzen nicht mehr zu beur—
Gum ⸗ und Baurathsstelle in Fürstlich schaumburg-lippeschen Regierung gegenüber nur dann ein, wenn dieses Individuum nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1813
oder doch zuletzt dem
Kenntniß zu bringen. zur öffentlichen Berlin, den 15. März 1852. Ministerium des Innern. Im Au trage: ö ö. . t von Manteuffel. An sämmtliche Königliche Regierungen. A2.
Bekanntmachung. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnit gebracht, daß die mit der Fürstlich schaumburg - lippeschen Regierung abgeschlossene Mai 1839 wegen wechselseitiger Ueber—
theilen ist. Die Verpflichtung der preußischen Regierung zur Ucbernahme
oder Beibehaltung eines lästigen Individuums tritt fortan der
—
(Gesetz⸗ Sammlung von 1843, S. 15) als Preuße anzusehen ist, och zuletzt preußischen Unterthansverhältnisse angehörte, ohne ein Heimatsrecht im schaumburg-lippeschen Staate erworben
zu haben.
Berlin, den 15. März 1852. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(gez) von Manteuffel.
Der Minister des Innern. (gez) von We stph alen.
Ministerium für die landwirthschaftlich en Ange⸗ legenheiten.
Cirkular vom 8. März 1852 — betreffend die Konzes sionirung der Hagelschäden⸗-Versicherungs⸗Gesell⸗
schaft „Saxonia“ zu Bautzen. Der Hagelschaden⸗Versicherungs-Gesellschaft „Saxonia“ zu
Bautzen ist heute die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetriebe
durch Agenten in Preußen, unter Voraussetzung fortgesetzter ent⸗
prechender Reciprozität der Königlich sächsischen Regierung, mit 15. Juli bestehenden Vertrage vom Vorbehalt des Widerrufs ertheilt worden. 15. br. wegen Uebernahme der Auszuweisenden beizutreten, so vom 30.3. Mai 1839
S. 198) der gedachten Regierung gekündigt Bezirks von dieser Konzessionirung gefälligst in Kenntniß zu setzen.
. Indem Ew. ꝛc. hiervon ergebenst benachrichtigt werden, werden Dieselben zugleich ersucht, die Regierungen Ihres Ober⸗-Prästdial—
Berlin, den 8. März 1852. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode. An sämmtliche Königliche Ober-Präsidien.