U6W. Oeffentliches Aufgebot. Das Königliche Kreisgericht zu Posen, IJ. Ab⸗ theilung für Civilsachen. Posen, den 29. Juli 1851.
Auf den Antrag ihrer Kuratoren werden die unbekannten Erben und Erbnehmer nachstehender bersonen:
6. zu Kaukehmen in Preußisch Litthauen geborenen, am 3. Juli 1850 in Posen als Arbeits soldat verstorbenen Adam Branis, Nachlaß: 1 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. baar und Kleidungsstücke; des 1829 hier verst. Gerbeimeister Johann Bytyvüski, Nachlaß: das Grun stück Wal— lischei Nr. 60. B.; der am 8. April 1850 hier verst. Regina Jankowska, Nachlaß: 11 Thlr.; des am 12. November 1848 hier verstorb. Dienstmädchens Anna Jarzembowska, Nachlaß: 12 Thlr. 6 Pf.; des am 21. August 1847 hier verst. Musik— lehrers Erasmus Weber, Nachlaß: un— bedentendes Mobiliar; des am 21. Oktaber 1848 hier verst. Dienst— mädchens Friederike Kern, Nachlaß: 17 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf.; des am 31. Januar 1819 hier verst. Ig— nac Nowakowski, angeblich aus Zagura, kozmins ker Kreises, Nachlaß: 1 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf.; des am 11. Juli 1848 hier verst. Lehrers der französischen Sprache Jean Marie Dauphin, Nachlaß: 160 Thlr.; des am 24. April 1846 hier verst. Bedien⸗ ten Andreas Kuklinski, Nachlaß: 8 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.; des am 7. März 1850 geb. und am 14. Januar 1851 hier veist. Emil Gu stav Otto, unehelichen Kinds der am 24. März 1850 verstorb. Salomea Szatkowska, Nachlaß ca. 80 Thlr.;
11) der am 1. September 1834 verst. Eleo⸗ nora, geb. von Brzozowska, Ehefrau des Cajetan von Morze, Nachlaß: ca. 209 Thlr.;
werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spä—
testens in dem am
19. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr,
anstehenden Termine bei dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Heintze, schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu gewär— tigen, widrigenfalls sie präkludirt und der Nach laß den sich meldenden Erben oder in Ermange— lung solcher dem Fiskus zugesprochen und zur freien Verwaltung verabfolgt werden wird.
396 Publiczne wy wotanie. Krölewski Sad Powiatowy w Eoznaniu, Wy—- dziat J. dla spraw Cywilnych. Poznan, dnia 29. Lipea 1851. Niernajomi spadbobierey i sukeessorowie na- stepuiacych osòb:
1) Urod. w Kaukehimen w Pruskiy Litwie à na duiu 3. Lipca 18 0 w Poznaniu jako Zotnierza roboczegos Adama Branis, Ppozostatoss: 1 Tal. 8S sgr. O fen. v g8go- tö wee i ubior;
Zmark. w r. 1829 v mie yscu garbarzu Jana Bytyüskicgo spadek: grunt na Ctiwaliszevwie pod No. 60 B. poto tony. ;
Emarlèy tutay na dniu 8. Kwietnia 1850 keginy Ja ukowskieꝶy, spadek: 11 Tal.; Zmartey dnia 12. Listopada 1848 r. sHuza- cey Anny Jurzeimbowskiy, spadek: 12 Tal. 6 Fen.;
Zmartego dnia 2450. Sierpnia 1847 tutay näauczyeirla musyki Erazma Webera, spadek: nieznaczna ruchomosè;
Kmariéy dnia 21. 80 Pazdziernika 1848 r. oslubzacc) FEryderyki Kern, spadek;: 1 1 9 38 8 fan;
7) Zmartetzo na dnia 3180 Styeznia 1849 rοku mie yscu J§Snace go No wakows- kiego, wedlus podania ν Zag ry, Powiatu Kozmiünskiego, spadek: 1 Tal. 18 68gr. 3 fen.
8) Emarlego tutay dnia 114. Lipea 1848 nau- cayciela en ka srancuzkiego Jana Ma- riana Dauphin, spadek: 160 Tal.; ZEmartego tutay dnia 24. Kwie nia 1846 roku stuzacego9 Audrzeja Ruklins- kiego, spadek: 8 k Ur. dnia 7. Marca 1850 a na dniu 14. Stycz mia 1851 w mi yscu markego E mila Gu sta wa Orto, dzsecka nieprawego loza amarley dnia 24. Marea 1850 r. Salomei, Szatko wskiey, spadek: S0 Tal.;
11) Zmarléy dnia 1. Vrzesnia 1834 r. Ele- nory ? BrzOzO νSkich z0ny Kajctana Morzego, spadek okolo 200 Tal.
way waia sie na wniosek swych Kurator aby sie wezesnie lub te? na yp Häni) w termi- nie dnia:
195 Lipca 1852 przed poludniem 0
godzinie 11
przed deputowanym Sedaiaꝗ Powiatowym Heintze pismiennie lub te osobiscie zgosili i tame dals ey oczekiwali decyzyi, inacaæèyby prekludowanymi a spadek melduiacym sie spad- Leh, lub w braku ostatnich sfiskuzowi Prazysadzonym i do wolnego zarzadæzenia wy- danymby byt.
197] Königliches Kreisgericht zu Birnbaum. Erste Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung der Verklagten
zur Klagebeantwortun
in Sachen der minorennen Gischn er von Rut⸗
kowski: Valeria, Mieczyskaw, Vincent, Ludwig
Peter und Susanna, vertreten durch ihren Spe-
zial⸗Kurator, Direktor Franz Nicolaus von Rut—
kowski zu Kosten, Kläger,
wider die dem Aufenthalte nach unbekannten
1) Theodor Vincent d' Alfonce,
2) Anton Stanislaus d' Alfonce und
3) Thaddäus Wladimir Magloire d' Alfonce mac dessen unbekannte Erben, Beklagte,
. 5000 Thlr. nebst Zinsen und wegen Ar⸗
restes.
Die Kläger machen aus einem, zwischen ihrem Erblasser Peter von Rutkowski und' dem Obersten d'Alfonce Namens seiner Kinder über die Gilter Popowo und Debrzno am 20. Mai 1837 ge⸗
schlossenen Pachtverträge eine Cautionsforderung von 500 Thlrn. nebst 5 Prozent Verzugszinsen seit dem 27. Mai 1846 gegen die benannten Verklagten mit dem Anttage auf solidarische Verurtheilung derselben geltend, und haben mit der am 30. August 1851 präsentirten Klage ein Arrestgesuch verbunden, in welchem als das ein- zige Objekt ihrer Befriedigung diejenigen Spezial— Massen im Betrage von je 222 Thlin. 6 Sgr. 8 Pf. angegeben sind, welche bei der nach dem öffentlichen Verkaufe der Güter Popowo und Debrzno erfolgten Kaufgelderbelegung für die Z Verklagten angelegt und auf die von dem Adjudikaiar Lawicki rückständig gebliebenen Kauf— gelder angewiesen und im Hppothekenbuche von Popowo und Debrzno Rubrika III. Nr. 20 ein— getragen sind.
Da der Aufenthalt der Beklagten unbekannt ist, so ist ihnen in der Person des hiesigen Rechts— Anwalts Vatichs ein Abwesenheits-Kurator be— stellt worden, welcher, nachdem ihm Abschrift der
Haupt- und Arrestklage mit ihren Anlagen mit— . worden, gemäß S. 13 J. 7. Allgemeiner Herichts-Ordnung die Ediktal-Citation der Ve— klagten beantragt hat. Diesem Antrage gemäß ist zur Beantwortung der gedachten Haupt- und Arrestklage ein Termin auf
den 28. April 1852, Vormittags 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Kreisrichter Lehmann, in unserem Sessionszimmer ange⸗ setzt worden. Die genannten Beklagten werden hiermit öffentlich aufgefordert, in demselben per— sönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der bei uns ange⸗ stellten Rechts-Anwalte zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die Urkunden, auf welche sie sich berufen, im Original zu über reichen. Spätere Einreden, welche auf That— sachen beruhen, können im Laufe der ersten In⸗ stanz nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollten die Beklagten zu der bestimmten Stunde weder persönslich, noch durch einen zu⸗ lässigen, gehörig legitimirten Stellvertreter er— scheinen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntniß festgesetzt werden.
Dem Arrest-Antrage des Klägers gemäß un— tersagen wir den Beklagten jede den Klägern nachtheilige Disposition über die genannten Spezialmassen bei Vermeidung der gesehlichen Strafen und legen hierdurch Arrest auf die⸗ selben an.
Birnbaum, den 11. Dezember 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
32 Ediktal⸗Vorladung der Gläubiger in dem erbschaftlichen Liquidations— Prozesse über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer.
Ueber den Nachlaß des am 2. Mai 1849 hier— selbst verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer ist am 15. September 1850 der erb— schaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am
7. April 1852, Bormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadt und Kreisrichter Dr
Ham brook, im hiesigen Gerichtshause, Verhand⸗
lungszimmer Nr. 2, an.
Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte für verlustig er— klärt und mit seinen Forderungen nur an das— jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden.
Den unbekannten Gläubigern werden die hie— sizen Rechtsanwalte Herren Boie, Matthias und Justizrath Liebert als Mandatarien in Vorschlag gebracht.
Danzig, 24. Dezember 1851.
Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
365 2. Dr. med. Otto Sachse aus Merse burg, welcher seinem Aufenthalte nach jetzt un— bekannt ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß ihm in dem am 10. April v. J. veröffentlich ten Testa⸗ mente meiner hier verstorbenen Ehegattin, Friederike geb. Wach, früher verwittweten Sachse, seiner Mutter, ein Legat von 1000 Rihlr. ausgesetzt ist, und fordere ich denselben zugleich auf, mir sei— nen gegenwärtigen Aufenthalt bekannt zu machen, Halle a. S., den 15. März 1852. Der Bau⸗Inspektot a. D. Schulze.
—
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 23. März 1852 ist ausgegeben worden: Sechsundvierzigste Sitzung der J. Kammer. . ...... . 3 Bogen. Total 221 Bogen des J., II. und III. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
gas Abonnement beträgt:
. 20 sgr. für 4 Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne
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Mit Seiblatt (Breuß. Adler-3Zeitung)
in gerlin: 1 Kthlr. 7 gr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie: =
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9 9
Königlich Pr
Alle host-Anstarten oes In- und
an, für gerlin die Expeditionen: s ehren- Straße Rr. 57. und Schad ows-- straße Rr. 4.
Berlin, Donnerstag den 25. März
.
Potsdam, den 24. März. Seine Majestät der König sind nach Meurs gereist.
Berlin, den 24. März.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Minister -Residenten Sr. Majestät des Kaisers von Brasilien bei
Allerhöchst Ihrem Hoflager ernannten Chevalier von Arau jo
gestern Mittags im Schlosse Bellevue zu empfangen und aus seinen
Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Brastlien, wo—
durch er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegenzunehmen.
Später geruhten Allerhöchstdieselben dem bisher am hiesigen
*
Hofe beglaubigt gewesenen außerordentlichen Gesandten und bevoll— mächtigten Minister der französischen Republik, Herrn Lefebvre, ᷣ hlosse zu Charlottenburg eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus den Händen desselben das Schreiben des Präsidenten f zösischen Republik, wodurch er von dem gedachten Posten
wird, entgegenzunehmen.
1
7.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß von heutigen
einer Gemeinde⸗Chaussee von der Köln-Frankfurter Staates—
ße in Weyerbusch über Flamersfeld und Horhausen bis zur Neuwied⸗-Dierdorfer Actien-Ehaussee vor Heddesdorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der fü diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materiallen nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmun— gen, auf die gedachte Straße Anwendung finden soll. Zu⸗
gleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chaussten jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be— stimmungen wegen Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die Eingangs tz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. ben 1. Marz 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten den Finanz⸗-Minister. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Militair-Intendanten a. D. Sch ellhase nachträglich den Charafter eines Wirklichen Geheimen Kriegsraths, so wie dem Heheimen Kanzlei⸗Inspektor Schadow vom Kriegs Ministerium bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste den Charakter als Kanzlei⸗ rath zu verleihen; und „Die bei dem Appellationsgerichte in Frankfurt a. d. O. ange— llten Rechts-Anwalte und Notare Hanff und Schmidt zu ist
justizräthen zu ernennen.
ste X D
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ( 6 nn a In, Folge eines zwischen der Königlich preußischen und der Königlich belgischen Regierung abgeschlossenen neuen Post-Vertra— s treten in der Behandlung und Taxirung der Korrespondenz
M inisterium
zwischen Preußen und den übrigen zum deutsch-österreichischen Post⸗ Vereine gehörigen Staaten einerseits und dem Königreiche Belgien andererseits vom 1. April d. J. an folgende Bestimmungen ein; Wie gewöhnlichen Briefe und die Sendungen mit Waarenpro— ben können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab— elandt werden. Dagegen müssen die rekommandirten Briefe und . unter Kreuz⸗ oder, Streiftand zu versendenden Drucksachen bei Auflieferung vollständig bis zum Bestimmungsorte frankirt wer—
nwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß
ven Fine theft smwoßtse gen . 12 h ; * 8 ĩ ö den. Eine theilweise Frankatur bis zu irgend einer Gränze ist bei allen Korrespondenz⸗ Gattungen unstatthaft. Das zu entrichtende P 1) aus dem preußise
Her, , ,, Dasselbe beträgt 22 ö j für die Briefe au in dem Fürstenth K
DIe Wwpyisfo , rer
(so wie den im Fürstenthum . sch en Pot An taten! . Sgr. für die Briefe au— übrigen Orten des 2 Sgr. übrigen Vereins-Staaten: ie Briefe I, welche nicht gischen Gränze igr. oder 6 Kr. Vereins⸗-Post⸗ oder 9 Kr.
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über 20 Meilen vor G preußisch⸗
289 * ö — 159 5 8. entfernt legen =. 2 * = J 8 * * ö.
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——— e, — J.
nin. 51 J, ,, Porto, welches beträgt: in den Provinzen Luttic
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ö 627 3 18 i Limburg und
. ʒ J für alle übrigen Landestheile Belgiens ... 29
Für die Lokal-Korrespondenz zwischen den Grenz-Büreaus zu Aachen, Burtscheid und Eupen einerseits, und Verviers, Herve, Aubel, Henri-Chapelle, D olhain-Limbourg und Dison andererseits, so wie zwischen Malmedy einer-, Spa und Stavelst andererfetts, beträgt das Porto für den einfachen Brief im Ganzen nur 1 Sgr. oder 190 Centimen.
Das preußische (deutsche) und das belgische Porto steigt in fol— gendem Verhältniß: ö
bis 1 Zoll Loth excl. ... einfach, von 4 3 . . zweifach, ke x e, . dreifach,
u. s. w. mit dem einfachen Satze für jedes fernere Loth. . Waarenproben ohne Begleitbrief oder von einem einfachen Briefe begleitet, unterliegen für je 2 Loth nur dem einfachen Porto. Wird bei dem Begleitbriefe das Gewicht des einfachen Briefes über— schritten, so wird für die Proben und den Brief zusammen die ge— wöhnliche Brieftaxe berechnet. ;
Für rekommandirte Briefe ist außer dem gewöhnlichen Porto nur eine Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. ohne Rückscht auf ihr Gewicht zu entrichten.
Briefe dieser Art müssen übrigens mit einem Kreuz-Couvert versehen und wenigstens mit zwel Siegeln wohlverschfossen sein. Eine Werths-Angabe ist unstatthaft. ö
Das Porto für gedruckte, gestochene oder lithographirte Ge— genstände, welche unter Kreuz- eder Streifband versandt werden und nichts Geschriebenes enthalten dürfen, beträgt ohne Rücksicht
auf Abgangs- und Bestimmungsort in den Postvereins-Staaten und Belgien, im Ganzen 3 Sgr. (2 Kr.) für jede einzelne Zeit⸗ schrift oder bei andern Drucksachen für jedes Blatt.
Das belgische Brief Porto ist in Preußen mit 1 Sgr. für 9 Centimen und mit 2 Sgr. für 20 Centimen, die übrigen belgi⸗ schen Porto-Beträge sind nach dem Verhältniß: 12 Centimen — (Sgr. zu berechnen. Bruchgroschen werden dabei auf z, , 1 und n Sgr. abgerundet.
Die Frankirung der Korrespondenzen nach und aus Belgien kann vom 1. April c. ab auch durch Freimarken oder gestempelte Brief-Couverts bewirkt werden. Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß, insofern das tarifmäßige Porto durch die verwendeten Marken oder die Stempel nicht vollständig gedeckt wird, die letzteren ihren Werth verlieren und die Briefe als nicht frankirt behandelt und taxirt werden müssen. Berlin, den 20. März 1852.
General⸗Post-⸗Amt. Sch mückert.
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2 — e n 1 cl C * Auslandes nehmen Sesteilung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger
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