2) den Johann Friedrich Wilhelm Schummel, geboren zu Krossen den 12. März 1826, 3) den Heinrich August Siebenhaar, geboren den 7. September 1823 in Krossen, ) den Friedrich August Vietzke, geboren den 21. Ottober 1826 in Krossen, . 5) den Ludwig , , geboren zu Zeititz zember 1826, den 10. Dezemb sic durch Ent—
darüber Klage erhoben, daß sie durch E fernung J,. Wohnorte der Militairpflicht
jaben. Dieselben werden hierdurch auf—
,, in die hiesigen Königlichen 6. zurüchukehren und sich in dem vor dem Kreisgerichts⸗-Direktor Brehmer auf
JJ 1 n hr, hierselbst an ordentlicher Gerichtsstelle anberaum⸗ fen Termine zu ihrer Vernehmung zu gestellen und sich über den Austritt aus den Könsglichen Landen zu verantworten, unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben gegen jeden eine zur Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse einzuziehende Strafe von 100 Rihlr. festgesetzt werden wird.
Krossen, den 10. Februar 1852. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
11221 Ediktal⸗ Citation.
An das von dem Lehnschulzenguts-Besitzer Karl Wilhelm Redlich mittelst Vertrages vom 6. April 1846 an den frühern Mühlenbesitzer Karl Lud⸗— wig Possin verkaufte, im Hypothekenbuche über Rampitz sub Nr. 1 verzeichnete, daselbst belegene Lehnschulzengut hat der Johann Albrecht Grä— bert als belehnter Gesammthänder einen Anspruch. Zur Aufnahme seiner Erklärung üben diesen Ver— kauf wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Johann Albrecht Gäbert resp. seine lehnsfähige Descendenz zum Termine
auf den 19. Mai 1852, Vormittags
. J. vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky an hiesiger Gerxichtsstelle Junkerstraße Nr. J unter der Ver⸗ warnung der Präklusion mit allen Ansprüchen auf das gedachte Grundstück im Falle Außenbleibens vorgeladen.
Frankfurt a. O., den 14. Januar 1852.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
I377 Oberschlesische Eisenbahn.
In Gemäßheit §. 4 des ersten Nachtrags zu un serem Gesellschafts⸗Statute werden pro 1852 behufs Amortisation 23 Stück Prioritäts-Actien
am 14. April c, Nach mittags 4 Uhr, ausgeloost. Wir setzen hiervon die Inhaber unserer Prioritäts ⸗-Actien mit dem Bemerken in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Aus— loosung gegen Vorzeigung in ihrem Besitz be— sindlicher Actien gestattet ist.
Breslau, den 24. März 1862.
Das Direktorium.
Prinz⸗Wilhelm Eisenbahn. 3244 Bekanntmachung.
Die Inhaber von Prioritäts Obligationen L. Serie, der Pꝛinz⸗Wilhelm-⸗Eisen bahn werden hierdurch benachrichtigt, daß die Nummern der nach §. 4 des mittelst Allerhöchster Kabinets— Ordre vom 17. Mai 1847 bestätigten, am 23sten April desselben Jahres notariell vollzogenen, Nachtrages zu den Statuten der Prinz⸗Wilhelm Eisenbahn zu amortisirenden Obligationen am 14. April d. J, Vormittags Jo Uhr,
in unserem Geschäftsl!okale in Langenberg, durch das Loos bestimmt werden ' sollen. Langenberg, den 13. März 1852. ie Direction.
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369 Ediktal- Citation.
Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich weiter unten näher bezeichnete Geldposten asservirt, hinsichtlich deren die Bethei⸗ ligten oder Interessenten ihre des fallsigen Gerecht- same, wie das zu deren Erhebung Erforderliche wahrzunehmen seit langer Zeit unterlassen und die Sache gänzlich auf sich haben beruhen lassen. In deposito judiciali liegen nämlich asservirt an Geldposten:
1) von gegen 600 Rbl. S.⸗M. zum Besten eines Arztes Johann Friedrich Adam und dessen Schwester Anna Dorothea Reneffski alias Raneffsky, geb. Adam, Kinder der im Jahre 1803 hierselbst verstorbenen Wittwe Clara Elisabeth Adam, geb. Hartmann; von gegen 180 Rbl. S.⸗M. zum Besten des Johann Protasius Buob, Bürger der Stadt Freiburg, und zum Besten des Per⸗ rückenmacher-Gesellen Dominic Buob, resp. Vaters und Bruders des im Jahre 1805 mit dem derzeit verunglückten Schiffe des Schiffers Lunau ums Leben gekommenen Knopfmacher⸗Meisters Johann Protasius Buob; von gegen 1300 Rbl. S. M. zum Besten der Erben des im Januar 1793 verstorbenen Insormators Jakob Kanisch, nämlich Lessen Schwestern, der derzeit zu Königsberg i. Pr. gelebt habenden verw. Logise Dorothea Sper— ber geb. Kanisch, und der unverehelichten Sophia Dorothea Kanisch, so wie der Le⸗ gatarien, nämlich der Brüder des Erblassers und deren Töchter des damaligen Ober— Landgerichts -Advokaten Georg Wilhelm Schenck, Namens Johanna Charlotte und Eleonore Juliane Schenck;
) von gegen 580 Rbl. S. -M. zum Besten des 1817 in London domizilirt habenden Schnei— ders Karl Wilhelm Frank aus dem Nach— lasse weiland Apothekers Johann Gottlieb Struve; von gegen 140 Rbl. S.⸗M. zum Besten des in Hamburg domizilirt habenden Maurer— gesellen Johann Grimm, so wie des hie— sigen Maurergesellen⸗ Sohnes Karl Grimm, als Legatarien der im Jahre 1799 unver— ehelicht verstorbenen Marta Sophia Grimm;
6) von gegen 85 Rbl. S. M. zum Besten der Helene Louise Saweljew, geb. Eben, einer Tochter der Tischlerwittwe Gertrud Elisabeth Eben, geb. Bergmann;
7) von gegen 85 Rbl. S.» M. zum Besten des seit vielen Jahren abwesenden Wassily Se— menow Kritunow;
8) von gegen 85 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Gottfried und Friedrich Gebrüder Janusche— witz alias Januschkien itz, welche denselben aus dem Nachlasse der weiland Anna Re— gina Osoling, geb. Soobs alias Zahn zu— gefallen;
9) von gegen 41 Rbl. S.⸗M. zum Besten des Johann Gottfried Kaull, eines Sohnes des Stadtwägers Fleedrich Valentin Kaull; von gegen 14 Rbl. S.⸗M. zum Besten Zahnarztes Friedrich Krause; von gegen 85 Rbl. S.⸗-M. zum Besten der Gebrüder Johann Peter und Gottfried Ni⸗ colaus Schuhard;
12) von gegen 35 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Schneidermeistersfrau Helen Sabine Hoff— mann, geb. Arnemann;
13) von gegen 70 Rbl. S.⸗M. zum Besten der Majorin Dorothea Bꝛrinck, geb. Soobs, alias Zahn, Tochter des weiland Geddert Soobs aus Bauske in Curland;
14) von gegen 45 Rbl. S.⸗-M. zum Besten hes Dieners August Kosmin, als Legatar des hierselbst im Jahre 1826 verstorbenen Kauf— manns Johann Benjamin Steinbrück.
Solchemnach werden genannte Intexessenten,
10) des
11)
da deren Existenz, wie Person und Aufenthalt
dermalen gänzlich unbekannt, — oder im Falle
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern
ihres Ablebens deren etwaigen Descendenten oder anderweitigen Erben und Erbrechtsnehmer hier⸗ mit allendlich aufgefordert und angewiesen in Zeit von achtzehn Monaten a dato, und q⸗ tesens bis den 29. August 1853 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und jn! struirte Bevollmächtigte bei diesem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga mit ihren Ansprüchen sich zu melden, so wie selbige rechts genügend dar. zuthun und resp. ad causam sich zu legitimiren und zwar unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls, würden sie nämlich innerhal der präfigirten peremtorischen Meldungsfrist nicht erscheinen und sie unbeachtet lassen, es dafür an— genommen werden solle, daß die namentlich Vor— geladenen nicht mehr existiren und das zu ihrem Besten bisher aufbewahrte Geld ihren tempes— tive sich etwa meldenden und legitimirenden Eiben und Erbrechtsnehmern zuzuerkennen und ohne Weiteres ausznantworten ist; im Falle aber auch von letzteren innerhalb jener Frist sich Niemam ein fände, oder sich zwar meldend, aber rechts ge⸗ nügend zu legitimiren nicht vermöchte, es 'eben— mäßig dafür angenommen werden solle, daß keine Descendenten und Erbberechtigten vorhanden, und dessenungeachtet etwa noch existirende, jedoch un— bekannt gebliebene Betheiligte oder Intereffensen eo ipso für gänzlich präkludirt zu erachten und sodann im Betreff des Geldes resp. weiter was Rechtens zu statuiren sein werde. Riga Rathhaus, den 29. Februar 1852. A. C. Kröger, Imp. Civ. Big. Jud. pupill. Secrs.
343) Domainen-Verpachtung.
Die Herzogl. Domaine Roßlau, nahe an der Elbe und dem Anhaltepunkte der Berlin-Anhal— tischen Eisenbahn belegen, so wie die dazu gehö—
rigen Vorwerke Tornau, Behrensdorf und Schlep .
kau, mit allen Gebäuden und einem Artal von
2296 Morgen 81 Quadrat-Ruthen rheinl. Ge.
mäß, nämlich: 5 Mg. 163 QRtih. Hof und Baustellen, 6 36 Gärten, 293 122 Auenäcker, 1752 110 Höhenäcker, 119 51 Auenwiesen, 56 b4 Höhenwiesen und 562 —— 75 — Wege und Gräben. 2296 Mg. 81 QRth. Summa. Außerdem noch: 257 Mg. Elbwiesen und 68 — tief liegende Wiesen, und einer bedeutenden Branntwein-Dampfbrennenz sollen in dem auf den 30. April d. J., Vormittags 10 uhr, anberaumten Termine von Johannis 1852 bit dahin 1864 an den Bestbietenden öffentlich ve— pach tet werden. Pachtlustige werden hierdurch geladen, sich zu genannten Zeit auf hicsiger Herzogl. Regierung Abtheilung für die Finanzen, einzufinden, um
T X 1
nach vorgängiger Anhörung der Verpachtungs⸗
Bedingungen, wovon gegen die Gebühr Abschiss ten auch vor dem Termine bei der Regierung'— Kanzlei zu erhalten sind, ihre Gebote zu Prolo— koll zu geben, und hat der Bestbietende mit Vor— behalt der Höchstlandesherrlichen Approbation del Zuschlag zu gewärtigen.
Unbekannte Bieter haben sich besonders hin— sichtlich ihrer Vermögens-Verhältnisse und Qua— lisscation als Oekonomen gehörig zu legitimiren,
und der Meistbietende hat, wenn es erforden
wird, der Herzogl. Regierungs Hauptkasse auf 4000 Rthlr. Gold annehmliche Sicherheit wegen
seines Gebotes baar oder in guten Papieren,
oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen. Cöthen, den 17. Maͤrz 1852.
Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die
Finanzen. W. C. Bramigk.
Heute den 27. März 1852 sind ausgegeben worden: Siebenundvierzigste und achtundvierzigste Sitzung der II. Kammer, a 23 Bogen, zus. 5 Bogen. Total 236 Bogen des 1., 11. und III. Abonnements.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei.
bestehen.
Recht gilt und in allen Straffachen mitwirken.
h ; ; Mmngle werden durch einen General-Staatsanwalt und eine dem
Abonnement beträgt: n . 20 Sgr. für K Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne reis-Erhöhung.
Mit geiblutt (Breuß. Adler - Zeitung) in gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 pf, in der ganzen Manarchie:
1 Rthir. 175 sgr.
— —
at s-
Aur Post - Anstarten ots In- Auslandes nehmen Sestellung 4 den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für Serlin die Expeditionen: Sehren-sStraße Rr. 57. und Schadows-⸗- Straße Rr. 4.
— — — —
Königlich Preußischer
. Berlin, Dienstag den 30. Mär
Berl in, den 27. März.
Se. Majestät der König sind aus der Grafschaft Meurs im Schlosse Charlottenburg wieder eingetroffen. ö. ;
die Befähigung zu den höheren Richterst im Bezi . sefahigu h Hsterstellen im ⸗ 0 pellationsgerichtshofes zu Köln besitzen. en 6 1 ⸗. 3 verschiedenen Landestheilen en über das bei dem obersten Gexrichtshofe zu beobachtende Verfahren wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts , Uebergang s-Bestimmungen. 9 Nevisions⸗ und Cassationshofes treten als in das Ober⸗-Tribunal ein; sie rangtren desselben nach dem Datum ihrer Bestal⸗
geltenden Bestim⸗
Gerichtshöfe. Vom 17. März 1852. Wir Friedrich Wilhelm,
von Preußen 2c. ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: 1 lungen.
§. 1. / ⸗ Das Ober-Tribunal und der rheinische Revisions- und Cassa- Der Heneral- Prokurator töonshof werden zu Einem oberssten Grrichtshofe für die galue und Cassationshofe angestellten Beamten sollen mit Beibehaltung Monarchie vereinigt, welcher die Benennung „Ober-Tribunal“ sährl. ihrs Ranges und bisherigen Dienst- Einkommens bei bem Sher? ‚ 8.2. . Tribunal oder anderweit angestellt werden.
In den, Civilsachen und den Disziplinarsachen gegen nicht rich⸗— 6 m S. 10. kerliche Justizbeamte aus dem Bezirke des Appellationsgerichtshofts . Die Advokat Anwalte bei dem Revisions- und Eassationshofe ju Köln übt ein besonderer Senat des Ober-Trlbunals vie Gerichts- üben in denjenigen Sachen, welche bisher an diesen Gerichtshof ge barkeit aus, welche das Rheinische Recht dem obersten Gerichtshofe langten, ihrg Herrichtungen in Zutun t, auch bei dem Ober-Lrihu— uälegt, Tieser rcheinisch Senat soll aus einem Präsidenten ober nale aus. Inwiefern ihnen in ben übrigen an das Oter-Tribunal Vice? Präfidenten des ber- Eribunals nnd gelangenden Sachen, und inwiefern den bei diesem Gerichtshofe an—
l — 22 wenigstens acht Räthen * ; . *. Zur Abfassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenhcit von gestellten Rechts- Anwalten in den Sachen aus dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln und in den Civilsachen aus dem
steben Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen, erforderlich. Bezirke des Justiz? Senkts n Chr zn ten , hann [n. Senats zu Ehrenbreitstein die Praxis zu ver—
Niemand kann die Stelle eines Präsidenten oder anderen Mit— sea ten set . mit ricksicht auf, das Bedürfniß den Bestimmun— gledes . . . Senates bekleiden, welcher nicht mindestens / gen des Justiz⸗Ministers vorbehalten. vier Jahre als Präsident oder Rath bei dem ionsgerichts⸗ 8 41. hofe zu 6 . , Die bei dem Revistons. und, Cassationshofe anhängigen Sachen nas, Departement dieses Gerichtshofes, als Präsident oder Kammer⸗ 96 . K . besnken, an das Sber-Trikuunal pri sdent bei einem rheinischen Landgerichte oder als General. Über, ohne daß es einer neuen Vorladung oder einer sonstigen Drolurgtor, General-Advokat oder Ober-Prokurator angestellt ge⸗ Förmlichkeit bedarf. 1 wesen ist. ; 4 ö. 86 6 , des Ober-Tribunals für die übrigen Senate h . Justiz-Minister wird mit der Aus ann außer den im 5§. 37 der Verordnung vom 2. Januar 1849 beauftragt. Gesetz Sammlung Seite 12) zur Anstellung als Mitglieder des 5 1 unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Dber⸗Tribunals befähigt erklärten Beamten auch derjenige ernannt . ,. ei ntglichen Infiegel. 994 6 den welcher mindestens vier Jahre als vortragender Rath im Gegeben Charlottenburg, den 47. März 1852. Justiz-Ministerium für die älteren Provinzen oder als Direktor eines (L. S.) Friedri di
riu . riedri ch Wil 1. Stadt- oder Kreisgerichts angestellt gewesen ist. v. d. Heydt . e . ; . d. Heydt. Simons.
v. Bodelschwingh.
/ Hesetz, betreffend die Vereinigung der beiden obersten
von Gottes Gnaden, König Die Mitglieder des
Ober- Tribunal -M äthe
mit den übrigen Rathen
und die übrigen bei dem Revisions—
führung dieses Gesetzes
v. Manteuffel. v. Westphalen.
v. Raumer.
Hinsichtlich der ordentlichen Professoren der juristischen Fakultät ö v. Bon in.
bei einer inländischen Universität kommen jedoch die Bestimmungen des Artikels XV. Nr. 3 des Gesetzes vom 26. April 1851 (Gefetz⸗ Sammlung Seite 181 zur Anwendung. S. 4. Außer den im §. 2 bezeichneten Sachen können die Mitglieder des rheinischen Senats nur' in Sachen, bei welchen für den ganzen Umfang der Monarchie dieselbe Gesetzgebung. zur Anwendung kommt, in Civilsachen aus denjenigen Landestheilen, wo das gemeine
Gesetz, betreffend die Ueberweisung der in Gemäßheit
des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 aufzunehmenden
Staats-Anleihe an die Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe.
23.ů März 1852.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Vom §. 5. Wenn jedoch irgend ein Senat des Ober-Tribunals in Folge 1 Krankheit, Tod oder Abwesenheit einzelner Mitglieder die zur Preußen . ; bfassung gül liger Beschlüsse erforderliche Zahl nicht enthält, so verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: ann dieselbe aus jedem der anderen Senate ergänzt werden. S. 1. , S. 6. Die Perwaltung der in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. De— Die Verrichtungen der Staatsanwaltschaft bei dem Ober-Tri- zember 1849 (Gesetz Sammlung S. 137) zum Bau der Ostbahn, der Westfälischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmenden Di 6 . desselben wahrge⸗ Staats-Anleihe bis zum Gesammtbetrage von 21 Millionen Thalern, Die letzteren führen 3 Titel „Ober-Staatsanwalt“. wird der Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen. soll bei dem Ober-Tribunale eine dem Bedürfnisse ent—
Hedürfnisse entsprechende Zahl von Vertretern nommen.
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Es * ; Es Zur Tilgung dieser Anleihe wird der Hauptverwaltung der
chen De 31 s . w — ; 12 h . - r prechende Anzahl solcher Rechtsanwalte angestellt werden, welche Staatsschulden alljährlich Ein Prozent des Schuldkapitals überwie⸗