Niederschlesisch Märkische
ls Eisenbahn.
Von den nich konvertirsen Niederschlesisch= Märkischen Pr ioritäts-Obligatisnen Se- rie J. und JI, welche zur Kapitals-Rückzahlung
er 2. Januar c. gelündigt worden, ist eine a nne d. Summe behufs Erhebung des Kapi⸗ talbetrages bis jetzt nicht eingeliefert worden. Da die Verzinsung bereits seit dem 1. Januar c. auf- gehört hat, so werden zur Vermeidung von noch weiteren Zinsverlusten für die Inhaber dieser Obligationen dieselben wiederholt aufgefordert, die letzteren bei der Hauptkasse der Seehand⸗ lungs-Societät nach Maßgabe der Bekannt- machung vom 16. Juni pr. einzureichen.
Berlin, den 20. März 1852.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
394 Rheinische Eisenbahn.
Im Monat Februar 1852 wurden eingenom⸗ men: für 28,931 Personen 22,637 Rthlr. 19 Sgr. h Pf., für 314,012 Ctr. Güter 25, 179 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf., Summa 47,817 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. Im Monat Februar 1851 wurden eingenommen: für 24,837 Personen 20,0901 Rthlr. 18 Sgr., für 186,981 Ctr. Güter 15,583 Rihlr. 12 Sgr. 9 Pf., Summa 35,585 Rthlr. 9 Pf. Mithin im Februar 1852 mehr: 12,232 Rihlr. 14 Sgr. 5 Pf. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1852 wurden eingenommen: für 53, 206 Personen 41,559 Nthlr. 6 Sgr. 8 Pf., für 600,40 Ctr. Güter 48,863 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf., Summa 90,422 Rthlr. 8 Sgr. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1851 dagegen: für 48,100 Personen 38,592 Rthlr. 6 Sgr., für 402,765 Ctr.
Hüter 31,506 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf., Summa 70,0993 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf. Mithin pro 1852 mehr 20,328 Rihlr. 18 Sgr. 1 Pf.
Köln, den 27. März 1852.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.
1395 Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Im Monat Februar 1852 wurden einge— nommen: aus dem Personen⸗Transport 44,117 Rthlr. 29 Sgr. 109 Pf., aus dem Güter-Trans⸗ port 92,185 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf., Summa 136,299 Rthlr. 3 Sgr. 5 Pf. Im Monat Fe— bruar 1851 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗-Transport 53,598 Rthlr. 9 Sgr.
8 Pf., aus dem Güter⸗Transport 72,421 Rthlr.
16 Sgr. 9 Pf., Summa 126,019 Rihir. 26 Sgr. 5 Pf. Mithin im Monat Februar 1852 ein Plus von 10,279 Rthlr. 7 Sgr. In den ersten 2 Monaten des Jahres 1852 wurden eingenom⸗ men; aus dem Personen⸗Transport 86,170 Rthlr. 165 Sgr. 6 Pf., aus dem Güter- Transport 188,669 Rthlr. 28 Sgr. 5. Pf., Summa 274. 780 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. In den ersten 2 Monaten des Jahres 1851 dagegen: aus dem Personen⸗Transport 102,977 Rihlr. 27 Sgr., aus dem Güter-Transport 152,313 Rthlr. 9 Sgr., Summa 255,291 Rthlr. 6 Sgr. Mithin pro 1852 ein Plus von 18, 469 Rthir. 7 Sgr. 11 Pf.
log, Kölner Bergwerks-Verein. General⸗Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General⸗Versamm—= lung, der Actionaire des Kölner Bergwerks— Vereins wird ĩ Donnerstag, den 15. April, Vormittags
10 Uhr, in unserem Geschäfts-Lofale, Nr. 50, hier stattfinden. Unter Hinweisung auf unsere Statuten laden
Johannisstraße
432
wir die dazu berechtigten Actionaire hiermit ein,
an dieser General⸗Versammlung persönlich oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte Theil zu nehmen. Köln, 26. März 1852. Der Verwaltungsrath.
139 Lebensve rsicherungs⸗Bank f. D. in Gotha.
Ueber die Geschäftsergebnisse dieser Anstalt im vorigen Jahre kann den Theilhabern derselben vorläufig mitgetbeilt werden, daß dieselben sehr günstig waren und zwar eben sowohl in Bezie— hung auf den ungemein reichen Zugang an neuen Versicherungen, als in Beziehung auf die geringe Sterblichkeit unter den Versicherten. Indem sich dem Vereine nicht weniger als 1262 neue Mit⸗ glieder mit 2,018,806 Rihlr. Versicherungs⸗ Summe anschlossen, stieg, nach Abzug des Ab— gangs, der Versicherungsbestand auf etwa 16,850 Personen mit 26,700,000 Rthlr. Versicherungs⸗ Summe. Die Jahres-Einnahme an Prämien und Zinsen betrug 1,1 80,000 Rthlr. Für 294 zahl⸗ bare Sterbefälle waren 459,800 Rthlr. zu ver— ausgaben, — etwa S0, 000 Rthlr. weniger,
als rechnungsmäßig zu erwarten war. Das den
Versicherten gehörige, größtentheils hypothekarisch belegte Bankvermögen hob sich auf unge fähr b 420,000 Rthlr., wovon nahe an 1,006,000 Rthlr. als entbehrlicher Ueberschuß in den näch— sten 5 Jahren an die Versicherten zur Verthei⸗ lung kommen und die dermalen in 23 Prozent bestehende Dividende allmälig auf höhere Sätze heben werden.
Auf diese Ergebnisse verweisend, ladet zur Versicherung ein
C. G. Franz, Alexanderstraße Nr. 41.
3565 B er achtung der Herzogl. Domaine Geuz.
Die Herzogl. Domaine zu Geuz, eine Viertel stunde von der Stadt Cöthen, also am Zusam— menflusse der Berlin⸗-Magdeburg- Leipzig und Cöthen-Bernburger Eisenbahn belegen, soll in dem auf den 30. April d. J.;, Vormittags 11 Uhr anberaumten Termine, auf 12 nach einander fol⸗ gende Jahre, von Johannis 1852 — 64 an den Bestbietenden, unter Vorbehalt der höchstlandes— herrlichen Genehmigung verpachtet werden.
Dieselbe enthält ein Areal, welches zur Ver— pachtung gestellt wird, von 457 Morg. 108 MRth. Acker, vorzüglicher Wei⸗
zenboden, Wiesen, Gärten, rheinländisches Gemäß, und eine kürzlich nach neuester Art angelegte Brannt— wein⸗Dampfbrennerei.
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168
Pachtliebhaber werden hierdurch aufgefordert, '
sich an dem oben bezeichneten Tage, Vormittags 11 Uhr, in dem Sessionslokal der hiesigen Her— zoglichen Regierung, Abtheilung für die Finan— zen, einzufinden und nach Anhörung der Ver— pachtungs bedingungen ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Die Verpachtungsbedingungen sind auch vor dem Termine bei uͤnserer Kanzlei ein= zusehen und bei derselben in Abschrift gegen die Gebühr zu haben.
Unbekannte Bieter haben sich gehörig auszu— weisen, auch hat der Bestbietende, wenn es für nöthig erachtet werden sollte, zur Sicherheit für sein Gebot eine Caution von 2000 Rihlr. baar, in guten Papieren oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen.
Cöthen, den 18. März 1852.
Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die Finanzen. W. C. Bramigk.
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1389 Bekanntmachung
Von Frau Anna Victorie Fiedler ist im Jahre 1698 durch testamentarische Bestimmung ein Stipendium für zwei Theologie Stud rende, und zwar theils aus der . ihres Ehemannes, des gewesenen Rentverwalters . Ehris Fiedlers, theils aus der Familie ihrer Schwester, Frau Anna Regine Wagner, des Bürgers und Handelsmanns zu Freiberg, Gabriel Wagners Ehegattin, ge⸗ stiftet worden, dessen Kollatur der unterzeichnelen Superintendentur zusteht.
Da nun dieses Stipendium gegenwärtig zur Erledigung gekommen ist, Fiedlersche und Wag⸗ nersche Geschlechtsverwandte aber, welche zur Perception sich eignen, sich nicht als Bewerber gemeldet haben, so werden in Gemäßheit des Art. IV, der Convention zu Festsetzung der öffent— lichen Verhältnisse in Beziehung auf die im Kö— nigreiche und dem Herzogthume Sachsen befind- lichen Familien⸗Stiftungen vom 27. September 1825 andurch alle diejenigen, welche vermöge ihrer Abstam mung und ihres Studiu mz auf dieses Stipendium Anspruch machen können und wollen, aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens bis zum
K bei Unterzeichnetem zu melden und sich durch ö Zeugnisse zu legitimiren, widrigen⸗ alls mit anderweiter Verleihung des Stipen— diums stiftungsmäßig verfahren werden wird.
Superintendentur Freiberg, am 26. März 1852.
Dr. Hoffmann, 8.
—
392 Seeländische Eisenbahn— Gesellschaft.
In Verbindung mit der unterm 2ten d, er— gangenen Einberufung der Actionaire zu einer extraordinairten General-Versammlung am 14. April d. J. wird hiermit noch angezeigt, daß dieselbe im Saale des Hotel d' Angleterre, Nach⸗ mittags 5 Uhr, abgehalten werden wird, und daß auf Namen gestellte Einlaßkarten am 13ten im hiesigen Haupkbüreau zu beziehen.
Auswärtige Besitzer, deren AÄActien nicht in den Büchern der Gesellschaft auf ihre Namen notirt stehen, können sich, nach 8. 25 des Statuts, als solche durch eine ihrer Vollmacht beizufügende Bescheinigung über die Vorzeigung ihrer Actien bei dänischen Obrigkeiten oder Konsuln legiti⸗ miren. Bescheinigungen dieser Art dürfen jedoch nicht älter sein, als vom 23sten d. M. für das Ausland und vom 6. April für das Inland.
Kopenhagen, den 22. März 1852.
Ehlers, p. t. Vorsitzender.
Kopenhagen Roeskilder los) Eisenbahn.
Die Rechnungs-Aufweisungen der Gesellschaft für das Jahr 1851 liegen vom Dzasten dieses während 6 Wochen zur Ansicht der Herren Actio— naire im Hauptbüreau zu Kopenhagen.
Rbth. Sch. . 1 893 Rbth. Sch.
Ausgabe 90, 159 67 Verzinsung von Prioritäts⸗An⸗
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109,331 95 25,572 94
ab für Reservefonds und den .
86 Dire, n ö
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Control⸗-Comité der Seeländischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, den 22. März 1852.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 29. März 1852 sind ausgegeben worden:
Neunundvierzigste Fun fzigste
Total 2423 Bo
2 —
Sitzung der II. Kammer . ....
33 Bogen) 241
und III. Abonnements.
—
, s 6 Boae Bogen) zus. 6 Bogen.
*
Redaction und Rendantur: Schwieger.
—
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Abonnement beträgt: ** * *. e, ,, Königlie in allen Theilen der Monarchie otzne Preis - Erhöhung. 2. = Mit geiblatt (Breuß. Adler - Zeitung) ga. in gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., 43 in der ganzen Manarchie: . z 1 Rthlr. 1748 Sgr. **
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Preußischer
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Alle Post-Anstarten des An- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für 8Serlin die Expeditionen: Sehren-Straße Ur. 57. und Schadows- - straße Rr. 4.
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nieiger
Mt 78S.
Berlin, Mittwoch den 31. März
1852
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde -Chaussee von der Moselfähre bei Mülheim
über Monzelfeld bis zur trier-mainzer Staatsstraße zwischen Long camp und dem stumpfen Thurm genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erfor— derlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau— und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats— Chausseen geltenden Bestimmungen, auf diese Straße Anwendung sinden sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden Mülheim und Monzelfeld gegen Uebernahme der chaussee mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee— geldes nach dem für die Staats -Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An— wendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 10. März 1862.
(gez Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz— Minister.
Nr. 3600. den Allerhöchsten Erlaß vom 1. März 1852, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte 3c. für den Ban einer Gemeinde-Chaussee von der Brilon-Almer Provinzial-Chaussee bei Nieder⸗Alme über Büren und Steinhausen nach dem Bahnhofe in Geseke; unter das Gesetz, betreffend die Vereinigung der beiden ober— sten Gerichtshöfe. Vom 17. März 1852; und unter das Gesetz, betreffend die Ueberweisung der in Ge⸗— mäßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 aufzu— nehmenden Staatsanleihe an die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe. Vom 23. März 1852. Berlin, den 29. März 1852.
Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
35604.
3502.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Der bisherige Privatdocent an der hiesigen Universität, Licen⸗ tiat der Theologie Ferdinand Herrmann Reuter, ist zum
außerordentlichen Professor in der evangelisch-theologischen Fakultät
der Königlichen Universität zu Breslau ernannt worden.
Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 27sten d. M. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das
Sommer⸗Semester mit dem 19. April c. beginnt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hofmarschal
. 854. . ö 8. Pr ; .
Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von - a. (. . J —— 3 ⸗ ⸗ h 9 ! 2 55 ö. 9 N 88 f * 5 7 9) . 8. 9. z . 9 ꝛ 22 .
Preußen, Oberst-Lieutenant Grafen von Hückler, das Komthur« Verfügung vom 12. März 1853 — betreffend die Außer
Kreuz des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen;
und
Gemäß der von dem Gemeinderathe in Görlitz getroffenen Wahl, den neten der stätigen.
Stadt Görlitz für eine seche jährige Amtsdauer zu be-
Berlin, den 31. März 1862. . Der Rektor der Universität.
Finanz⸗Ministerium.
Courssetzung verschiedenen fremden Papiergeldes. Es sind in neuerer Zeit wiederholte Anfragen bei den Mini—
sterien eingegangen, ob die in den Zeitungen enthaltenen Nachrichten . ö , ,, . s 1 , 6. , 8*gzesgl art. über die Außer-Courssetzung verschiedenen fremden Papiergeldes Stadt-Syndikus Bürgermeister Fischer als Beigeord⸗ Auß setzung
begründet seien. ö 18 ⸗ ü. 1 * . h 2 164 . Damit das Publikum nicht durch einzelne amtliche Bekannt—
machungen beirrt und zu der Annahme verleitet werde, daß es bei
allen
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche . ü angemessen, die nachfolgenden Grundsätze zur allgemeinen Kenntniß
Arbeiten.
ben wird, enthält unter ö Nr. 3497. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Februar 1862, treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und
be⸗
die Ertheilung der Berechtigung zur Erhebung eines
Chausseegeldes für die Straße von Suhl längs des?
Haselgrundes nach Ellingshausen; unter
die Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten gliche: ge Veröffentlichung durch das Amtsblatt veranlaßt werden.
Genehmigung der Verordnungen
vom 12. Juni 1851 wegen Ermäßigung des Ein
gangszolls für Reis, so wie Aufhebung des Ein- Staaten betrifft,
gangszolls und Festsetzung eines Ausgangszolls für
denaturirtes Baumöl,
vom 21. Juli 1851, wegen Abänderung des Vereins— Zolltarifs und vom 21. Juli 1851 wegen Anwendung der ermäßigten Durchgangs-Zollsätze für Getreide auf den Eingang auf der Warthe und den Ausgang über Stettin. Vom 29. Februar 1852; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 1. März 1852, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte 2. für den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Köln-Frankfur⸗ ter Staatsstraße in Weyerbusch über Flamersfeld und Horhausen bis zur Neuwied-Dierdorfer Aktien⸗-Chaus⸗ see vor Heddesdorf; unter
v 3499.
Courssetzung beschlossen worden sei.
Arten fremden Papiergeldes eine offtzielle Benachrichtigung
über die etwaige Außer-Courssetzung zu erwarten habe, scheint es
Das Ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgege- zu bringen, nach welchen in Angelegenheiten dieser Art fortan ver— ; . fahren werden wird.
Die Ministerien haben nur in Beziehung auf das Papiergeld derjenigen deutschen Staaten, von welchen das Abkom]mmen vom 6ten September 18690 (Gesetz⸗Sammlung S. 399) getroffen worden ist, eine amtliche Mittheilung darüber zu gewärtigen, daß eine Außer In solchen Fällen wird der Königlichen Regierung jedesmal Nachricht gegeben und dieselbe zur
Was das Papiergeld anderer deutschen oder außerdeutschen so wird — in sJsofern deren beschlossene Außer-Courssetzung in amtlichem Wege zur Kenntniß der Ministerien gelangt — eine Bekanntmachung darüber im Staats-Anzeiger erfolgen; inwieweit dann die Provinzial- oder Kreisbehörden eine weitere Verbreitung für angemessen erachten wollen bleibt deren Beurtheilung überlassen.
Von der Einziehung oder Außer-Courssetzung auswärtiger Pri⸗ vat-Banknoten oder ähnlicher Papiere wird keine amtliche Kenntniß genommen werden.
Berlin, den 12. März 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. , An die Königliche Regierung zu Münster.
Der Finanz⸗-Minister. von Bodelschwingh.