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Für ländliche Gewerbe:
f) Brennerei⸗ und Brauerei -Anlagen in baulicher Beziehung (hinsichtlich der Apparate wird nur allgemeine Kenntniß des Zweckes mit besonderer Rücksicht auf Feuerungs- und sonstige Bau⸗Anlagen gefordert);
g) Ziegeleien und Kalkbrennereien; .
65 Schmieden, Krüge, Schenken und kleine Gasthäuser.
Sonstige auf dem Lande und in Städten häufig vorkommende kleine Gebäude:
) Wohnhäuser für Familien aus der Klasse der kleinen Hand⸗
werker, so wie der Manufaktur⸗ und Fabrikarbeiter;
p) kleine Landhäuser, Weinbergs- und Gartenhäuser, einschließ⸗ lich der zur Ueberwinterung von Pflanzen gebräuchlichen ein⸗ fachen Bau⸗Anlagen;
I) Chaussee⸗ und Schleusenwärterhäuser nebst Zubehör;
m) Forst-Dienst⸗Gebäude desgl.;
n) Elementar⸗Schulhäuser für nicht mehr als 300 Kinder desgl.;
o) Pfarrhäuser;
p) kleine Dorfkirchen mit höchstens 400 Sitzplätzen, Kapellen, Friedhöfe und kleine Familienbegräbnisse;
q) Wannen⸗Bäder. ;
85 Die Klausuraufgabe muß dem vorgeschriebenen Zwecke ent— sprechend, und in den Constructionen ohne Fehler gelöst, auch, so—
fern die Aufgabe den Massivbau bedingt, nach einem in antiker
Auffassung durchgebildeten Baustyl ausgearbeitet werden. Hinsichtlich der äußeren Behandlung der Zeichnungen gelten die Bestimmungen des §. 3. 8.
Die vorstehenden Be immun en kommen mit der nächsten Prü⸗ . : steh st 9 hsten P mit einem Besoldungs-Quantum von 45,500 Rthlr., und zwar:
fungs⸗-Periode von Ostern d. J. in Anwendung. Wenn jedoch
einzelne vor dieser Bekanntmachung gefertigte Zeichnen—
blätter eingereicht werden, welche den Bestimmungen nicht völlig
entsprechen, oder wenn die nach §. 1 bestimmte Zahl der vorzule⸗ genden Zeichnenblätter und Entwürfe in einzelnen Gegenständen
nicht völlig erreicht wird, so wird bei sonst befriedigenden Leistungen
in geeigneten Fällen einstweilen noch bis zu dem Michaelis-Termin 1853 darüber hinweg gesehen werden. Berlin, den 20. März 1852. Königliche technische Bau-Deputation.
Beka nn m a ch um g
liche Bau⸗Akademie nachzuweisende Uebung im Zeichnen.
Unter den in dem Berichte des Direktoriums der Königlichen Bau⸗Akademie vom 6. v. M. vorgetragenen Umständen bestimme
ich mit Bezug auf 8. 6 der Vorschriften für die Königliche Bau— / werden, treten noch Arnsberg und Minden mit je 50 Rthlr. und? Berlin
Akademie zu Berlin vom 1. August 1849:
damit verbundenen Besoldungs-⸗Quanta eingetretenen Veränderungen modi. ö. sich die in der Cirkular-Verfügung vom 17. Mai pr. aufgestellten ehalts⸗Skalen für das laufende Jahr, wie folgt: Ad IV. Bezirks-Post-Kassen⸗Controleure.
19 Stellen von 600 Rthlr. bis 800 Rthlr. Gehalt mit einem e sol⸗ dungs- Quantum von 13,300 Rthlr., und zwar
4 Eiellen iu . . exkl. So0 Rthlr. Orts- und Bezirks- Zulagen.
Ad VI. Büreau-Beamte (als solche bestätigte und für die ver schiedenen Geschäftszweige qualifizirte) der Ober-Post-Direr tio nen 145 Stellen von 50 Rithlt. bis so Rihlr. Gehalt mit einem Besoh dungs ⸗Quantum von 69, 0090 Rihlr., und zwar 23 Stellen zu 700 Rthlr. 22 6656 * 18 600 18 550 exkl. 2000 Rthlr. zu Ortszulagen. 17 500 l ö 150 — . 400 Ad VII. Post amt s⸗Vorsteher. a2) Postdirektoren.
64 Stellen, für welche die Gehälter einzeln normirt sind, mit einen Besoldungs⸗QOuantum von 59,800 Rthlr.,, und zwar: 14 Stellen zu 1500 Rthlr. 3 1200 ⸗ 1100 ⸗ 1000 900 21 800 8 ⸗ K, b) Postmeister (exkl. Vorsteher der Post⸗Speditions⸗Aemter). 76 Stellen, für welche die Gehälter ebenfalls einzeln normirt sind
6 1 ĩ
D W I
X *
a
17 Stellen zu 760 Rthlr. 42 ' 600 — 1 ? 500
*
Ad VII. Ort s-Post-Kassen⸗Controlleurs. 27 Stellen von 500 Rthlr. bis 1000 Rthlr Gehalt, mit einem Be—
soldungs⸗ Quantum von 18, 9090 Rihlr.,, und zwar: über die bei der Meldung zum Eintrikt in die König-
daß vom Oktober d. J. ab bei der Meldung zur Aufnahme in, die Akademie außer den suh a. und b. vorgeschriebenen Zeug nissen, auch ein Nachweis über die zur zweckmäßigen Benutzung
des Unterrichts nöthige Uebung im Zeichnen gefordert werde,
und veranlasse das Direktorium, diese Bestimmung zu veröffent- Besoldungs⸗Quantum von 78,500 Rthlr., und zwar außer den setztgedachten
lichen, auch über die Beschaffenheit des geforderten Nachweises das Nöthige bekannt zu machen. Berlin, den 13. März 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. z von der Heydt. n
das Direktorium der Königlichen Bau-Akademie.
Indem obige Bestimmung hierdurch zur Kenntniß der Bethei—
ligten gebracht wird, fügt das unterzeichnete Direktorium hinzu, baß jener Rachweis durch wenigstens Eine eigenhändig, sauber und
lichtig gefertigte Kopie einer von einem neueren Meister veröffent⸗
lichten Architekturzeichnung zu führen ist. Dieselbe muß in der Größe soldungs⸗Qugntum von 164,250 Rthlr., und zwar:
und Behandlungsart elnem Blatte der bekannten „Entwürfe
von Schinkel“, oder der von der vormaligen Ober ⸗Bau⸗
Deputation herausgegebenen „Entwürfe zu Kirchen-, Pfarr- und
Schulhäusern“ echt ; ,, . chulhäͤu sern / oder einer Architektur⸗-Zeichnung aus den „Vorlese⸗ Stala für die Kassirer fällt in Folge der Einziehung der Kassirer-Süellen
bei den Qber-Post-Kassen fort. In Stelle derselben' tritt die Skala für
Blättern für Fabrikanten und Handwerker“ entsprechen, auch hin—
sichtlich der eigenhändigen Fertigung durch die Unterschrift eines
geprüften Baumeisters beglaubigt werde . Berlin, den 20. . 16. . Das Direktorium der Königlichen Bau⸗Akademie. Busse.
Verfügung vom 28. März 1852 — betreffend die Etats—⸗
z Stellen zu 850 Rihlr.“
( ⸗ H.
700 .
! 600 = 8 ö 5500
Den in der Verfügung vom 17. Mai pr. benannten Orten, in welchen
Ortszulagen für diese Beamte (Orts- Post-Kassen⸗ Controlleurs) gewährt
*
erkl. 1450 Rthlr. zu Ortszulagen.
für eine zweite Stelle mit 106 Rihlr. hinzu. Ad IX. Expeditions⸗-Vorsteher bei Post⸗Aemtern J. Klasse. 107 Stellen von 500 Rthlr. bis 1000 Rthlr. Gehalt, und 4 Stellen
mit je 1200 Rthlr. Gehalt bei dem Hof-Post-Amte in Berlin, mit einem
4 Stellen zu 1200 Rthlr. 5 Stellen zu g0o0 Rthlr.“) 8 = 8609 10 . — 800 ⸗ 11 ; 750 12 = 700 14 = J 45 = 600 ⸗ 16 = J 16 3 w e 46 330 Stellen von 400 Rthlr. bis 600 Rthlr. Gehalt, mit einem Be—
erkl. 2850 Rthlr. zu Ortszulagen,
200 Stellen zu 500 Rthlr.
100 = 150
k .. Die in der Cirkular-Verfügung vom 17. Mai pr. sub Ve. aufgestelltt
exkl. 7250 Rthlr. Ortszulage.
Hülfs⸗-Buchhalter. 5 Stellen von 500 Rthlr. bis 700 Rthlr. Gehalt, mit einem Besol— dungs-Quantum von 3000 Rthlr., und zwar: 2 Stellen zu 600 Rthlr. ö 2 -. ö 506 R b ö exkl. 300 Rihlr. Ortszulagen.
Die Hülfs-Buchhalter rangiren unter sich nach der Anciennetät.
danach bemessenen , Gehalte treten in köln, Düsseldorf je 100 Rthlr.
47
Gewährung von Ortszulagen gegebenen Bestimmungen pro 1852 unver— ndert in Kraft. . Berlin, den 28. März 1852. k für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. An sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗-Directionen.
Verfügung vom 30. März 1852 — betreffend die Spe—
dition der Korrespondenz aus Preußen nach Italien,
Triest, Istrien und Dalmatien.
der Weise abzusenden: J. Aus den Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen und Posen:
a) nach der Lombardei und Venedig, so wie nach Triest, Istrien
und Dalmatien, täglich zweimal, und zwar: 1) über Dresden, Prag und Wien, (aus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nach Dresden ze. abgehenden Eisenbahnzuge) und 2) über Breslau, Oderberg und Wien, laus Berlin mit dem um 11 Uhr Abends nach Breslau ꝛc. abgehenden Eisenbahnzuge);
b) nach Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate und
dem Königreiche beider Sicilten, so wie
Frankreich spedirt wird, täglich einmal über Dresden, Prag und Wien, laus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nach Dresden c. abgehenden Eisenbahnzugen).
Il. Aus der Provinz Sachsen:
Nach allen vorstehend ad J. a. und b, genannten Ländern, so
wie nach dem Königreiche Sardinien, mit der vorerwähnten Be— schränkung 8 täglich einmal über Leipzig, Dresden und Wien,
laus Magdeburg mit dem des Mittags nach Leipzig 234. abgehenden
Dampfwagenzuge). IIl. Aus der Provinz Schlesien:
Nach allen vorstehend ad J. a. und b. aufgeführten Ländern,
so wie nach dem Königreiche Sardinien, insofern bel der sardini—
—
sender vorgeschrieben worden ist, täglich einmal über Breslau, Oderberg und Wien, (aus Breslau mit dem um 1 Uhr Nachmittags nach Wien abge⸗ henden Dampfwagenzugeh. IV. Aus der Provinz Westfalen:
a) nach Venedig, Triest, Istrien und Dalmatien täglich zweimal
und zwar:
1) über Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien mit dem stattfinden.
aus Köln um 10 Uhr Abends nach Berlin abgehenden Dampfwagenzuge, und
2
2) über Magdeburg, Berlin, Breslau und Wien mit dem
. 12 . 644 J 5 71 . ö * he 1H aok o por . um 67 Uhr früh von Köln nach Berlin abgehenden
. 59 ] .
Dampfwagenzuge; . . e, n,. . J k b) nach Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate und
dem Königreiche beider Sicilien,
täglich einmal über Magdeburg, Letpzig, Dresden und
Wien, ö l (mit dem um 10 Uhr Abends aus Köln abgehenden Ei— senbahnzuge nach Berlin);
c) nach der Lombardei, und
d) nach dem Königreiche Sardinien, insofern diese Korrespondenz
iach der Verordnung vom 19. März (. nicht über Frankreich zu leiten ist,
täglich einmal über Köln, Koblenz, Frankfurt a. M. und
Basel. (Abgang von Köln 117 Uhr Abends.)
se V. Aus der Rhein-⸗Provinz.
A. Aus den Regierungs-Bezirken Köln, Düsseldorf
und Aachen. Wie vorstehend aus der Provinz Westfalen.
Aus den Regierungs-Bezirken Koblenz und Trier. a) Nach Venedig, Triest, Istrien und Dalmatien täglich zweimal
und zwar:
. . 3564 3. zu spediren.
Nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Post- und Eisen⸗ . bahn⸗Verbindungen ist die Korrespondenz aus Preußen nach Italien, so wie nach Triest, Istrien und Dalmatien, von jetzt ab in folgen-
woöchentlich ein mal;
schen Korrespondenz der Speditionsweg durch Oesterreich vom Ab-
Sonnabend Vormittags
5
schiff, und im Winter 63 Uhr früh per Schnellpost nach Bonn),
b) nach der Lombardei, Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate, dem Königreiche beider Sicilien und event. auch nach dem Königreiche Sardinien,
. „täglich einmal über Frankfurt a. M. und Basel,
(aus Koblenz mit der um 7 Ühr früh nach Wiesbaden zc. abge⸗
. henden Schnellpost).
ö Die durch Preußen transitirende Korrespondenz nach Italien ꝛc. ist eben so, wie die preußisch-italienische Korrespondenz ., So ist z. B. die dem Post-Amte zu Emmerich oder dem Speditions-Büreau Nr. S aus dem Königreiche der Nieder— lande zugehende Korrespondenz nach Italien eben so, wie die ita⸗ lienische Korrespondenz aus dem Regierungs-Bezirke Düsseldorf, und
die in den Kartenschlüssen von Kopenhagen auf Berlin enthaltene dänisch-italienische Korrespondenz eben so, wie die in Berlin felbst zur Post gegebene Korrespondenz nach Italien zu leiten.
Indem die Post-Anstalten angewiefen werden, sich hiernach bei der Spedition der Korrespondenz nach Italien c. genau zu achten, wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß das schweilzerische Transit⸗ porto nur für diejenige Korrespondenz zu erheben ist, welche . dieser Verordnung über Basel ihre Beförderung erhalt.
Berlin, den 30. März 1852.
; Bekanntmachung. Die Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schwe⸗
. *. . 1 * . . 0 r * ĩ 10 0 CO 9 . * ö . . . z c) nach dem Königreiche Sardinien, insoweit diese Korrespondenz . . . Jahre bis auf Weiteres in folgender Art un⸗ nach Maßgabe der Verordnung vom 19. März c. (König alten werden:
lich Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 75, S. 411) nicht über
. J. Zwischen Stralsund und Istadt, wöchentlich zwesmal; ö, aus Stralsund: Sonntag ö . Mittags,
nach Ankunft der Schnellpost
von Passow (Berlin).
Abgang aus Ystadt: Montag Freitag
Ankunft in Ystadt: Montag
' 21 9. 6 15 Freitag früh, .
zum Anschluß an die Post nach
Stockholm.
Ankunft in Stralsund: iel . , Sonnabend ö nach Ankunft der Post von zum Anschluß an die Schnell—
Stockholm. vost nach Passow (Berlin).
II. Zwischen Stettin und h9stadt:
Abends,
Ankunft in IYstadt: Freitag Morgens zum Anschluß an das von Lübeck nach Stockholm gehende, bet Astadt anlegende Dampf⸗ schiff. Ankunft in Stettin: Sonntags Vormittags nach Ankunft des Dampfschiffes zum Anschluß an den Mittags⸗ von Stockholm. Eisenbahnzug nach Berlin. Die erste Fahrt von Stralsund nach Istadt wird Donnerstag den 15. April, und von Istadt nach Stralsund Freitag den 16. April
Abgang aus Stettin: Donnerstag Mittags nach Ankunft des ersten Eisen— bahnzuges von Berlin.
Abgang aus Istadt:
Die Verbindung zwischen Steitin und Istadt wird dagegen dergestalt eröffnet werden, daß die erste Abfertigung von Istadt nach Stettin Sonnabend den 1. Mai, und von Stettin nach Istadt Donnerstag den 6. Mai erfolgt.
Das Passagegeld beträgt zwischen Stralsund und Istadt:
für den ersten Platz: 6 Rihlr.,
für den zweiten Platz: 3 Rthlr., und
für den dritten Platz: 17 Rthlr. Preuß. Cour. ; zwischen Stettin und gstadt:
für den ersten Platz: 10 Rthlr., für den zweiten Platz: 6 Rthlr., und für den dritten Platz: 3 Rthlr. Preuß.“ zwischen Swinemünde und stadt:
für den ersten Platz: 87 Rthlr.,
für den zweiten Platz: 55 Rthlr., und
für den dritten Platz: 27 Rthlr. preuß. Cour. Kinder und Familien genießen eine Moderation. Güter werden für billige Fracht befördert.
Berlin, den 1. April 1852. General ⸗Post⸗Amt. Sch mückert.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
. 2 2 3 2
4 , . lin und Wien (aus Ko— Der Carton von von Kaulbach zum zweiten Bilde in der 4 , . Treppenhalle „die Blüthe Griechenlands“ ist auf 14 Tage in der
it der 5 1 bends nach Köln abgehen⸗ 2 56. ö. ö Rotunde des vorderen Museums zur Ansicht aufgestellt
2) über Köln, Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien Berlin, den 8. April 1852. ; (im Sommer . ö. Nachmittags per Dampf⸗ General-Directton ver Königlichen Museen.
Berlin, Breslau - 560 — als Ortszulagen hinzu. pro 1852. 7 t n . die in der Cirkular⸗Verfügung vom 17. Mai pn n ö. R aufgestellten Gehalts-Skalen und Besoldungs⸗Grunkfätze, namentlich auch gen r , 9 , ,, der , . pro 1852. Lei ein- die über das, Porrücken der Beamten bei Erledigung eines höhren ben, 3 amten-Kategorieen in der Zahl der Stellen und in ber Höhe der sionsbeitragspflichtigen Gehalts in der betreffenden Kategorie und über die
2
und Besoldungs-Verhältnisse in der Post⸗Verwaltung