4178
Das Ehrenkreuz zweiter Klasse: Der Oberst und Commandeur des 19ten Infanterie Regiments, m — 856 . des 3Zten Bataillons (Löwenberg) 7ten Landwehr⸗Regiments, Adolph von Natzmer. Das Ehrenkreuz dritter Klasse: Der Major Karl von Stechow zu Kotzen, 2 Di. im 26sten Infanterie⸗Regiment, von Suter, „Hauptmann im Zten Artillerie⸗Regiment, Wittje, Hauptmann außer Dienst, Gouverneur Sr. Durchlaucht des Erbprinzen von Hohenzollern-Sigmaringen, von Ben— nigsen⸗Förder, Landrath des ratiborer Kreises, Oscar von Elsner, Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Schubarth, Kreis-Physikus Dr. Pohl zu Löwenberg, Premier- Lieutenant und Escadronsführer im Tten Land— wehr⸗-Regiment, Landesältester Gustav von Rosen zu Neudorf, Premier-Lieutenant und Compagnieführer im 3Zten Ba— taillon (Löwenberg⸗) 7ten Landwehr-Regiments, Bernhard von Stechow,
Seconde-Lieutenant und Adtutant bei der 12ten Infanterte⸗ zweitägige Gefängnißstrafe.
Brigade, von Ferentheil, Seconde-Lientenant und Adjutant im 2bsten Infanterie— Regiment, Klatte, . Fürstlich Hohenzollern⸗Hechingensche Hofrath Anton Speidel zu Hechingen, n . Geheime Secretair und Journalist im Ministerium des Kö— niglichen Hauses, Coste.
Die goldene Ehrenmedaille:
zu Berlin, Fürstlich Hohenzollern⸗Hechingensche Kammermusikus Wichtl zu Hechingen, Dom-Bildhauer Mohr zu Köln. Die silberne Verdienstmedaille:
„ Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringensche Hof-Fourier Lothka, Musikmeister im 26sten Infanterie⸗Regiment von Gautsch, Feldwebel im Füsilier-Bataillon des 26sten Infanterie-Re— giments, Robert,
Feldwebel im 2ten Bataillon des 26sten ments, Mancke,
Sergeant im 1sten Bataillon des 2bhsten ments, Otto Klingner.
Infanterie ⸗-Regi—
2
Verordnung vom 26. Februar 1852 — Hausir⸗Gewerbebetrieb.
Auf Grund des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom
11. März 1850 verordnen wir hierdurch für den Umfang des Re— Alerungsbezirks Potsdam in Uebereinstimmung mit den von der Königlichen Regierung zu Magdeburg getroffenen Festsetzungen über den Gewerbebetrieb im Umherztehen, was folgt:
1) Jeder Inhaber eines Gewerbescheins muß denselben beim Die Unterlassung dieser ; ö lungen, von Seribe und Legouvé. Hierauf: Driginal-Lustspiel
Umherziehen in Urschrift bei sich führen. Vorschrift zieht eine Strafe von Zehn Silbergroschen bis Zehn Thalern nach sich. Auch muß er sich an jedem Orte, wohin er kommt, vor dem Anfange seines Geschäfts bei der Ortspolizei-Be— hörde persönlich melden und um die Bestimmung bitten, wie lange er in dem Orte das Gewerbe umherziehend betreiben kann.
2) Der Gewerbeschein gilt nur für die Person des darin ge— nannten Inhabers.
boten und Gewerbsgehüllfen abgetreten, verliehen oder überlassen werden. Auch darf kein Inhaber eines Gewerbescheins durch der— gleichen in dem Gewerbescheine nicht genannte Personen das Ge— werbe für seine Rechnung betreiben lassen. Wenn diese Vorschrif— ten ühertreten werden, fo verwirkt sowohl der Inhaber des Ge— . als der Dritte vder erleidet im Unvermögensfalle eine dem entsprechende Gefäng⸗ nißstrafe, Der Dritte muß außerdem die Jahressteuer nachzahlen. Auch müssen Beide wegen der Geldstrafe, Nachsteuer und Unter— suchungskosten Einer für den Andern haften.
3) Wenn dem Inhaber eines Ghewerbescheins Begleiter zum Transport, der Waaren, eder zur Wartung des Gespanns, oder bei Viehhändlern zum Treiben des Viehes oder zu sonstigen gemei— nen Gesindedtenst- Verrichtungen gestaitet worden sind,“so dürfen diese letzteren doch an dem Gewerbe selbst keinen Antheil nehmen. Die Uebertretung dieser Vorschrift zieht die unter Nr. 2 erwähnte Strafe und resp. Steuerzahlung nach sich.
4) Wer einen anderen als den in namentlich aufgeführten Begleiter zuzieht, von zehn Silbergroschen bis zehn Thalern.
seinem Gewerbescheine verfällt in eine Strafe
betreffend den
; Derselbe darf also an keinen Dritten, seibst nicht an Ehegatten, Aeltern, Kinder und Geschwister oder an Dienst—
die gesetzmäßig festzustellende Geldserafe
suchen. Die Unterlassung zieht eine Strafe bis zehn Thalern nach sich.
Fürstlich Hohenzollern⸗Sigmaringensche Hofmaler Lauchert Die Hugenotten.
5) Wer zwar einen Gewerbeschein besitzt, aber ein anderes als
das darin genannte Gewerbe treibt, oder andere als die ihm dana
verstatteten Waaren führt, verwirkt die gesetzmäßige Geldstrafe oder erleidet eine dem entsprechende Gefängnißstrafe.
6) Will der Inhaber eines Gewerbescheins, welcher dadurch nur zum Gewerbebetriebe innerhalb des Bezirks derjenigen Regie⸗ rung, welche den Gewerbeschein ertheilt hat, berechtigt ist, das Ge werbe auch auf andere Regierungs-Bezirke ausdehnen, so muß er hierzu bei der betreffenden Regierung persönlich die Erlaubniß nach. von zehn Silbergroschen
7) Innerhalb des Gränz-Zollbezirks darf kein Gewerbe im Umherziehen betrieben werden, sofern nicht der Gewerbeschein die Erlaubniß dazu ausdrücklich ertheilt. Die Ucbertretung dieser Vor— schrift zieht die gesetzliche Strafe nach sich.
8) Niemals darf eine Person, welche ihr Gewerbe im Umher—
ziehen betreibt, in Privathäuser, ohne aufgefordert zu sein, oder in
Gasthöfe, ohne besondere Erlaubniß des Wirths, zu dem Zwecke eintreten, um ihre Waaren oder Dienstleistungen anzubieten. Nur Personen, welche durch das Land reisen, um Waarenbestellungen zu
suchen, sind hiervon ausgenommen.
Wer diese Vorschrift übertritt, verwirkt unfehlbar eine ein- big
Potsdam, den 26. Februar 1852. . Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Königliche . J sind die Königlichen Theater geschlos—Q Freitag, 9. April und . r , , Sonnabend, 10. April sen, wie auch am Charfreitag dae
Billets⸗Verkaufs⸗Büreau. Sonntag, 11. April. Im Opernhause. (6aste Vorstellung): Oper in 5 Abtheilungen. Musik von Meyerbeegg.
Ballets von Hoguet. (Fräul. Liebhart: Margarethe von Valois)
Anfang halb 7 Uhr.
und Stadt, Schauspiel in 2 Abtheilungen und 5 Akten, mit freie Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“
Infanterie ⸗ Regi⸗ Hüumoristische Studien.
und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 223 Sgr.
Amtlicher
Men t enkiäimnker Häns dhe S. AHpTril EASS5Xz.
Hamburg. . . . . .
Mittel⸗Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und
Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Dritter Rang und Balkon daselbst 175 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Parquet, Tribüne, Parquet-Loge un' Zweiter Rang 223 Sg,
2 23. Sg
Im Schauspielhause. 79ste Abonnements-Vorstellung. Don
von Charl. Birch-Pfeiffer. .
Montag, 12. April. Im Opernhause. Schwank in 2 Akten, von Lehrün. Guthery: Kalinsky.) Hierauf: Der Seeräuber. 3 Abtheilungen, von P. Taglioni. , Stullmüller vor seinem Abgange von dem Königl. Theater.)
Mittel⸗Preise. Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Ram
und Balkon daselbst, inkl. oer Prosceniums⸗-Logen daselbst un Parquet, Tribüne, Parquet-Log; Zweiter Rang
am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 1775 Sgr. Partern Amphitheater 10 Sgr.
Ss0ste Abonnements⸗Vorstellung. Der Damenkrieg. Lustspiel in 3 Abthe⸗— Einer muß heirathen Wilhelmi.
20 Sgr. Im Schauspielhause. ersten Male wiederholt:
in 1 Akt, von A.
wechsel-, Fonds- und Geid - (Gum
gh ecHsel⸗-- CHigES Preuss. Courant.
vom 8. April 1852
Geld.
143
142.
Kirrz. 2 Mi. Kurz. 515 2 Mt. ö 3 Mt 2 6 24 2! 80 813 1013 95 994 9h 56 14
196575
250
.. 250 PFI
. 260 M
300
1148. 300 Fr. 150 FI. 160 FI. 163 Thlr.
erg n,, dito
d ito
Augsburg Breslau
Leiprig in Courant im 14 Thlr. uss 1090 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. W. ... 100 FI. e . 1
FGcncdckn - CGnkse vom 8. April 1852.
Gem.
103 3102
Preuss. Freiwillige Anleihe dito Staats- Anleihe von 1850. ...... dito dito
Staats- Schuld- Scheine
Parterre 20 Sgr. .
(53ste Vorstellung) (Hen ⸗ Großes Ballet i (Letztes Auftreten des Herm
Zum
Zins.
Brief. Geld.
prämiensch. der Seehandl. à St. 5 Thlr. Kur- und Neumärk. Schuld vers chreibung. Berliner Stadt-Obligationen dito dito Kur- und Neumärk
Ostpreussische
162 88 98
Se ,
ö
Pommersche Posens ehe . dito Sell ele ͤ dito Lit. B. vom Staat garant. J Kur- und Neumärk or,, , .
98
X * 8
Pfandbriefe
= w
Posens che
Preussische ,..
Kheinische und Westphälische Sächsische
C . C = . e, ee.
o.
Renctenbriefe
100 Schuld vers chr. d. Eichsfeld. Lilg. C k Preussisché Bank-Antheil-Schmeine . . . . .... 105
27 ö. 102 1 O
1235 537
Eisenbahn- Acttiem vom 8. April 1852.
Zinss.
Lachen - Düsseldorfer Bergisch nr isßn ,. dito w dito dito II. Serie.. Berlin- Anhalter Lit. A. u. dito herlin· Hamburger. ö dito NJ dito dito II. Em herlin-Potsdam- Magdeburger J dito Prioritäts- Obligationen ... dito dito dito dito m dito Prioritäts- Obligationen söln - Mindener dito dito Düss eldorf-Elberfelder. . dito Prioritãts- .. dito Prioritäts- ..... Magdeburg- Halberstädter . Magdeburg- Wittenberge. n dito , Niederschlesisch- Märkische. . dito dito dito dito Obersehlesische Lit. A. . ... dito Lit. JJ ../ Prinz - Vilhelms (Steele Vohw.) w dite Prioritãts- dito II. Serie. hein, w dito (Stamm-) Prioritäts- dito Prioritäts- Obligationen. . . .. dito vom Staat garantirte...... kuhrort - Creseld. Kreis-Gladbacher dite: Priorit ts Stargar d-Posen . ..... Ihüringer — dito Prioritäts 9 , Wilhelmsbahn (Cosel- Ga rkerg)]—. ..
dito Prioritäts-
.
1
87 91
Prioritãts ..
.
6 = 1
C e
l
Prioritäts - Obligat. .. dito
M C C C de x M· D =
.
1è C
(
Gem.
Nichtamtliche Votirungen.
Ausländische kisenbahn- Stamm- Actien.
ö ⸗ Brief. Geld.
l
öthen- Bernburger. . crakau- Obers chlesis che.... hiel. Altona .
Me klenburger
ordbahn (Friedr. barskoje- Selo .
.
Kassen- Vereins- Bank- Actien w
Ausländische Fonds. Russ. Hamb. Cert.. k
do. 41 do. do. lo. 5. Anleihe. ..... de. von Rothschild Lst e,, do. Poln. Schata- Obligationen. . . ... do. do. Cert. L. G, do. d Poln. a. Pfandbr. a. .. Poln. neue Pfandbr. . ... e, , bon ,,,, do. R Sardin. Engl, n...... Hamb. Feuer- Kasse, do.
k
Holl. 23 3560 kJ Kurhess. Pr. Obl. 40 . ,
11
ö er kk, 4. April. die Course
Hie Börse war heute wieder sehr animirt und von fast allen Eisenbahn-Actien haben wieberum einen be- trächtlichen Aufschwung genommen. Preuss, und ausländische Fonds meist zu höhern Preisen als gestern umgesetzt. .
H erkiöimerr Gez eidenhbhänse . vom 8. April. SVeizen l0c0 54 - 60 Rthlr. schwimmend 53 - 58 Rthlr. S8pfd. hochbunt. bromberger 5s Rihlr. bea. Rosgen loco 443 — 475 Rthlr. S4pfd. 26 Lth. und S2pfd. zu 443 Rihlr. Pr. S2pfd. verk. pr. Frühjahr 44 u. 44 Rthlr. verk., 445 Br., 445 6. Mai/Juni 44 a 3 Rthlr. verk., 44 Br. 44 6. Juni Juli 455 Rthlr. Br., 45 verk. u. G, Gerste, grolse, 37 — 39 Rthlr. ⸗ ö kleine 35 — 38 Rthlr. ftafer loc 24—- 26 Rthlr. pr. Frühjahr 48pfd. 23 50pfd. 23 Rthlr. verk. Erbsen (Koch-) 46 — 48 Rthlr ( Futter-) 40 - 44 Rthlr Rappsaat Winterrapps b6 — 63 Rthli . Winterrübsen 65 - 62 Rihlr. ? Sommerräbsen 53 - 52 Rihlr. Leinsaat 57 — 55 Rthlr. Rübòöl pr. April 9 Rthlr. Br., 93 be— 9 6G. I April / Mai do. — Mai/Juni 95 Rthlr. t Juni / Juli 9763 Rthlr. Br., 96er.
93 Rthir.
2 Bi * 9 *
Rthlr. Br.,
nominell. do.
3 d O.
Br., 9
10 Leinöi loco 113 Rthlr. Lpril-Mai 11 - 114 Rthlr. J ᷣ u. 265 Rthlr. mit Fass 24 Rthlr. Lpril do. April/Mai do. Mai Juni 257 u. 25 Rthlr. verk., 25 Br., 243 G. Juni Juli 26 u. 253 Rthlr- verk., 26 a 2657 Br., 253 G. Geschäftsverkehr von keinem Belang. Roggen ber starken Ankün-“ Hafer
Spiritus zuerst 1Uu
b ez.
verk., 24
Spiritus loco oline Hals 35 j
B 3 24 6.
2
digungen etwas niedriger gegen gestrige Notirungen verkauft.
Rüböl hält sich auf Notirungen. V . 2 2 z
guter Frage, stellte sich sp“äter etwas zurück
' II einiger Umsatz.
Sãchsis ch- 1025 G.
Leihknig, 7. April, Leipzig - Dresdner 4635 6. Bayerische 91 Br. 907 6. Sächs. Schlesische 1023 Br., . Löbau-Zittauer 24 G. Magdeburg-Leipziger 238 Br., 237 G. Berlin- Anhaltische 1235 Br,, 1233 G. Berlin - Stettiner 134 Br., 1333 G. Köln-Mindener 112 G. Thüringer Si G. Friedr. Wilh. Nordbahn 445 G. Altona - Kieler 1074 Br., 107 G. nhalt Dessauer Landes- bank-Actien Lit. A. 149 G., Lit. B. 128 G. Wijener Banknoten 82 Br.,
817 G. A nHaMISsGL n τυλ‚ù., 5. April. 23proz. wirkl. Schuld 603; proꝝ. Spanische 1prox. 2013; do. Zproꝝ. 405; do. ausländ. 46. Portug. 4proz. 362. Oesterm. pros. 2 pro.
73; do., neue 835; 2 do. 38353. — Bei ziemlich lebhaftem Handel - in Integralen war heute
VNætalliq.
die Stimmung in unsern inländischen Fonds etwas angenehmer. Oester-
reichische Effekten sehn preishalten d.