1852 / 87 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zwischen Swinemünde und stadt:

für den ersten Platz: 8 Rthlr;,

für den zweiten Platz: 55 Rthlr., und

für den dritten Platz: 25 Rthlr. preuß. Cour. Kinder und Familien genießen eine Moderation. Güter werden für billige Fracht befördert.

Berlin, den 1. April 1852. General -⸗-Post⸗Amt. Sch mückert.

Das hte Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgeg eben wird, enthält unter Nr. 3503. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 1852, betref— fend die Verleihung des Chausseegeldes-Erhebungsrechts und der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Ausbau der Gemeinde -Chaussee von Kochem an der Mosel über Landkern bis zur Trier-Koblenzer Staats— straße bei Kaisersesch; unter Nr.

3504. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 185 2, betreffend

die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf die Gemeinde-Chaussee von der Moselfähre bei Mül— heim über Monzelfeld bis zur trier- mainzer Staats— straße zwischen Longeamp und dem stumpfen Thurm; unter

3605. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. März 1862, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte 2c. für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Köln-Frankfur⸗— ter Staatsstraße in Kircheip über Asbach nach der Bendorf⸗Unkeler Straße in Linz; unter

36506. den Allerhöchsten Erlaß vom 12. März 1852, betref⸗ fend die in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Beeskow nach Fürstenwalde bewil— ligten fiskalischen Vorrechte; unter

3507. das Statut des Deichverbandes Bressers Anwachs auf

dem Reeser Eylande. Vom 17. März 1852; unter 3508. den Allerhöchsten Erlaß vom 17. März 1852, betref— fend die Ueberweisung der Gewerbepolizei rücksichtlich gewisser Gewerbe an das Ministerium des Innern; unter 3609. den Allerhöchsten Erlaß vom 17. März 1852, betref— fend den Bau einer Actien⸗Chaussee von der Koblenz⸗

Lütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt bis zur

Köln-Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit einer Zweigstraße von Plaidt bis zur Köln-Mainzer Staats—

straße an den Netterhöfen in der Richtung auf Neu-

wied, und die Verleihung der fiskalischen Vorrechte, so wie des Thausseegeld-Erhebungsrechts an die be— treffende Actien-Gesellschaft; unter

3510. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be—

stätigung der Statuten einer unter dem Namen: „Bel

gisch-⸗Rheinische Gesellschaft der Kohlenbergwerke an

der Ruhr“ gebildeten Actien-Gesellschaft. Vom 23. März!

1852; unter 3511. den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1852, betreffend

unter

3512. die Bekanntmachung über den Beitritt der Königlich hannoverschen Regierung zu dem Vertrage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851, wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuwelsenden. Vom 36, Mär 1862; unter

3513. die Bekanntmachung über die unterm 17. Mön d. J. erfolgte Bestätigung des Statuts des Actlen-Vereins der Straße von Mayen nach Andernach und Neuwied vom 8. September 1851. Vom 27. März 1852; unter

36514. das Gesetz, betreffend die Erwerbung der Niederschle— sisch Märkischen Eisenbahn für den Staat. Vom 31. März 1852; unter

3515. ,, . betreffend die Allerhöchste Bestä—

ßzung der von der Niederrheinischen Dampfschlepp—

e n,, zu Düsseldorf beschlossenen Ab— anderung der Artikel 141 und 24 ihres Statuts. V

31. März 1852, und unter .

die weitere Herabsetzung der Ruhrschifffahrts-Abgabe;

» Zöl6. die Bekanntmachung über den Beitritt der freien Hanse⸗ stadt Bremen zu dem Vertrage d. d. Gotha', den 15. Juli 1851 wegen gegenseikiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 3. April 1852.

Berlin, den 10. April 1852.

Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Kriegs⸗PVi inisterium.

Cirkular-Verfügung vom 18. März 1852 betref⸗ fend die Buchung und Verrechnung der bei den Titeln 23, 25, 26, 27, 28 und 29 des General-⸗Militair-⸗-Kassen— Etats pro 1852 seq. vorkommenden Ausgaben bei den Truppen. Der Königlichen Intendantur wird auf den Bericht vom 14ten v. Mts., betreffend die Buchung der bis zum Schlusse des vorigen

Jahres durch die Held-Verpflegungs-Berechnungen der Truppen zur Anweisung gekommenen, in Zukunft aber besonders zu erstat—

tenden Marsch-, Reise- und Vorspann- 0. Kosten Folgendes er— wiedert: .

1 Da die vorerwähnten Ausgaben aus dem eisernen Verpflegungs— Vorschuß bestritten werden, so ist nach §. 23 der speziellen Erläuterungen zum Kassen-Regulatis das eiserne Geld-Ver— pflegungs-Vorschuß-Konto künftig in dret Unter-Abtheilungen zu führen: . 4 7 Geld-⸗Verpflegungs⸗Kosten,

b) Natural-Verpflegungs⸗Kosten, c) Marsch⸗R, Reise⸗- und Transport-Kosten.

J 9 r 68 Der S. 24 der Erläuterungen ist dem nicht entgegen, weil Abthei—

lung a. des gedachten Contos nach wie vor mit den Verpflegungs—⸗

Berechnungen in Uebereinstimmung zu halten bleibt.

„Das Vorschuß-Conto mit neuen Unterabtheilungen zu belasten, würde der Natur und Bistimmung desselben entgegen sein, wonach

es nur alle diejenigen Ausgaben aufzunehmen hät, die zwar an sich

legal sind, für die aber ihrer Seltenheit oder Eigenthümlichtel wegen kein eigenes Conto existirt, in welches ste bis zur Wieder—

erstattung aufgenommen werden könnten.

2) Daß die den Truppen auf Grund allmonatlicher Ermittelun— gen event. zu gewährenden extraordinairen Verpflegungs⸗Zu⸗ schüsse fortan beim Tit. XXIII. des General-Militäir-Kaffen—

Etats verausgabt, und wie alle übrigen, diesen Titel berüh— renden Ausgaben in Quartal-A1bschniltten besonders zur Liqui— . gebracht werden müssen, ist nach der die sseitigen Bersügung vom 14. Dezember v. J. (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1851 Nr. 150, Seite 831) und dem“ der— selben beigefügten Schema zur Quartal Haupt Liquidation über Natural-Verpflegungs⸗- und Vorspannkosten zwelfellos. Der von der Gewährung eines extraordinairen Verpflegungs— Zuschusses abhängige Löhnungs-Antheil für den 314 sten eines Monats gehört als solcher, so lange überhaupt der 3 lstr nicht wieder aus den Verpfleßzungs- und Traktamentstagen scheidet, ausschließlich dem Titel fi. des General- Militaht— Kassen-Etats an, und muß daher auch nach wie vor in den mongtlichen Geld Verpflegungs- Berechnungen, jedoch auf Grund derselben Stärke-Nachweisungen, welche später den

Liquidationen über extraordinairen Verpflegungs-Zuschuß füt den betreffenden Monat als Basts dienen, verausgabt werden. Rücksichtlich der nach dem Erlasse des Departements vom 7. Januar d. J. (Königlich Preußischer Staats- Anzeiger Nr. 28 Seite 143) vom Jahre 1852 ab gleichfalls beson— ders anzuweisenden Kosten der Titel 26, 27, 28 und 29 des General- Militair Kassen-Etats wird ferner bestimmt: die Arzneikosten für Frauen und Kinder haben in Zukunft die Intendanturen ohne weitere Anregung und Liquidtrung halb— jährlich den Truppen anzuweisen, und sind die betreffenden Beträge demnächst sogleich bei dem diesfälligen Conto in Ein nahme zu stellen. Pflege⸗ und Schulgelder für Soldatenkinder, insoweit solch—e bisher noch durch die Verpflegungs-Berechnungen zur Erstat tung kommen, sind fortan halbjährlich besonders bei den In— tendanturen zu liquidiren; wogegen die Verpflegungskosten für Ersatz- und Reserve-Mannschaften, falls nach den darüber bestehenden Bestimmungen nicht heson dere Transportkosten-Berechnungen zu legen sind, künftig in Quartal -Abschnitten zur Liquidation zu bringen bleiben. Die Verrechnung der Mauöverkosten erfolgt ohne Rück. sicht auf besondere Zeit-Abschnitte fobald solche vorgekom— men sind. Die unter den Nummern 6, 6 und 7 bezeichneten Kosten

*

werden bis zur definitiven Erstattung anf dem allgemeinen

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Vorschuß Konto oder dessen Unterabtheilungen (efr. 8. 28 der Erläuterungen zum Kassen-Reglement) gebucht.

Berlin, den 18. März 1852. Krie gs⸗-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. (gez) Gueinzius. Cammerer.

An die Königliche Intendantur des II. Armee⸗-Corps zu Stettin.

Abschrift hiervon wird zur allgemeinen Kenntniß und Nachach⸗

tung mitgetheilt. Berlin, den 18. März 1852.

Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. Gueinzius. Cammerer.

Verfügung vom 1. April 1852 betreffen

stattenden Anzeigen bei anderweitiger s

der zur Anstellung bei der Gendarmerie Individuen.

Durch das monatliche Cirkularschreiben Nr. 41 sub 5 ist be stinmt worden, daß bei anderweitiger Versorgung eines zur An- stelung bei der Gendarmerie notirten Individuums den Brigadiers der Gendarmerie seitens der Truppentheile von einem solchen Falle

Nachricht gegeben werden soll.

Da nach einer hier vorliegenden Anzeige des Kommandos der kand⸗Gendarmerie jene Bestimmung in neuerer Zeit mehrfach nicht beachtet worden ist, so wird dieselbe den Truppen zur genaueren

Befolgung hiermit in Erinnerung gebracht. Berlin, den 1. April 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.

von Wangenheim. von Schüz.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich IX. zu Reuß, von Neuhof in Schlesien.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herz von Rsatibor und Fürst von Corvey, nach Rauden.

Der Ober-Präsident der Provinz nach Magdeburg.

Per sonal-veränderungen

1. Ernennungen, Beförderungen

Den 23. März.

5 r. v. Lehn dorff, P. Fähnr. vom 3. Kür. Regt, Frhr. v. Bodel schwingh, P. Fähnr. vom 4. Kür. Regi., zu überz. Sec. Lts. befördert. Den 27. März.

v. Berg, Ohberst und Comdr. der 7. Kavall. Brig., gestattet, die Unif. des 6. Kür. Regts. beizubehalten, und soll derselbe bei diesem Regt. ü la svite geführt werden. v. Barfus, Gen. Major 4. D., gestattet, sich „vy. Barfus-Falkenburg“ nennen und schreiben zu dürfen. v. Waldow, Sec. Lt. a. D. zu Wallbruch, der Char. als Pr. Lt. bei⸗ gelegt.

Den 30, März.

Pommerenicke, Oberst-Lieut. u. Comdr. des 6. Artill. Regts.“ zum Chef des Generalstabes der Gen. Inspection der Artill. ernannt Bar. v. Secken dorff, Major vom 26. Inf. Regt., als Comdr. zum 3. Bat. 26. Ldw. Regts. versetzzt.

Bei der Landwehrx: Den 30. März.

CääU. Holleu ff er, Major und Comdr. des 3. Bats. 26. Regts.,, als Lomdr. des Füsilier⸗Bats. zum 26. Inf. Regt. versetzt. ͤ

IIl. Militair⸗ Aerzte.

Den 23. März.

Dr. Hothorn, Unterarzi vom 2. Garde-Regt. zu Fuß, Dr. Hesse, Unterarzt vom Kaiser Alexander Gren. Regt., Dr. Löck, Unterarzt vom Kaiser Franz Gren. Regt, Rottmann, Ünterarzt vom 27. Inf. Regt. Fisch er, Rennschuh, Unterärzte vom 26. Inf. Regt, Dr. Ho burg, 41 . Charité ⸗-Unterärzte, sämmtlich zu Assistenz - Aerzten ernannt.

III. Beamte der Militair⸗Verwaltung.

D urch. Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums:

Den 24. März.

Schlick, Bruno, Applikanten bei der Intend. des J. Armee⸗Corps, . unter Vorbehalt der nachträglichen technischen Ausbildung bei dem Montirungs-Depot, Schmidt, Lieut. a. D. u. Applikant bei der Intend. des VII. Armee⸗ Corps, unter Vorbehalt der nachträglichen technischen Ausbildung bei den Lokal⸗Verwaltungen, zu Sekreiariats-Assistenten er- nannt. Gelpcke, Sekretariats Assistent von der Intend. des J., zu der des II. Armee-Corps versetzt. ;

Per so nal Chronik der

Rrovinzial-⸗Behörden.

Provinz Preußen.

Erngnunt sind: Der bisherige Appellationsgerichts-Auskultator Konstans August Karl von Saucken zum Appellationsgerichts-Referen—⸗ darius; der Aktuarius Porsch in Bartenstein zum etatsmäßigen Büreau— Assistenten beim Kreisgerichte Heilsberg.

WVersetzt sind: Der Kreisrichter Cramer in Friedland an das Kreisgericht zu Allenstein und der Kreisrichter Sierke in Saalfeld an das Kreisgericht zu Bartenstein, mit der Function als Gerichts-ommissarius in Friedland; der Kreis-Physikus Dr. Glede in Heilsberg nach Berent, Regierungs⸗Bezirks Danzig, und in dessen Stelle der Kreis⸗Physikus Dr.

Wald aus Berent nach Heilsberg; der Post-Direktor Buse von Tilsit

nach Memel; der kom. Rendant bei der Ober⸗Postkasse in Marienwerder, Milstrich, als prov. Vorsteher des Hof⸗Post⸗Amts nach Königsberg. Vereidigt ist: Der Doktor der Medizin und Chirurgie Anton Hälbert zu Königsberg als praktischer Arzt und Operateur. Verliehen ift: Die erledigte Försterstelle zu Gr. Baum, Ober⸗ försterei Neu⸗Sternberg, dem Förster Clär J.; die Försterstelle zu Grobka

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dem forstversorgungsberechtigten Sergeanten Holländer, auf Probe.

Angestellt sind: Der Post⸗Erpedient Kum anns aus Königsberg, in Pr. Holl and; der Post-Expedient Wnorowski aus Königsberg, in Braunsberg; der Bezirks-Feldwebel Schweitzer aus Gerdauen als Post— Expediteur in Muldszen; der Lehrer Schlössing aus Muldszen als Post⸗ Expediteur in Gilgenburg.

Ausgeschieden ist: Der Post⸗Expediteur Schenk in Gilgenburg.

Entlassen ist: Der Post-Direktor Krause in Memel.

Provinz Brandenburg.

Ernannt ist:; In Stelle des vormaligen Bürgermeisters Muth

der jetzige Bürgermeister Berg zum kommissarischen Polizei⸗Anwalt für

den Bezirk des Gerichts zu Arnswalde.

Bestätigt sind: Als Wege⸗Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarien im züllichauer Kreise der Gutsbesitzer Schoenig zu Birkholz für den Sten Bezirk, der Amtmann Burghardt zu Rackau für den Ften Bezirk und der Schulze Hartmann zu Rentschen zu dessen Stellvertreter.

Erledigt ist: Die Küster⸗ und Schullehreistelle in Betten, Diözese Dobrilugk; das mit dem Diakonat verbundene Rektorat in Triebel, Diözese Sorau.

Verlegt haben: Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburts— helfer Dr. Frühauf den Wohnsitz von Berlin nach Vetschau; der prak- lische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Oscar Gallus von Luckau nach Schmiedeberg (Provinz Sachsen) und der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wolff von Finsterwalde nach Loburg (Regierungs⸗ bezirk Magdeburg.)

Provinz Schlesien. Bestätigt sind: Der seitherige Hülfslehrer in Klopschen, Johann Weikert, als Schullehrer und Organist zu Groß⸗Logisch, glogauer Kreises. Erledigt ist: Durch den Tod des Schullehrer Pohl zu Briesche, trebnitzer Kresses, diese Stelle.

Provinz Posen. ; . Bestätigt sind: Der Lehrer Radau von Gr. Bartelsee als Lehrer

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