181 ProOclam a. ͤ Zu dem Nachlaß der am 13, März 18035 kin derlos und ohne letztwillige Dis vo sition verstor⸗ benen Auna Marig von Gosttowsta geb. vou Grumbkow, einer Tochter des Christian von Grumbtow und der Constantia Agnesig von Blan⸗ kenburg, bestehend in den auf dem Rittergut Schimmerwiß c. hiesigen Kreises Ruhriea III. Rr. I und 2 eingetragenen Kapitalien von 1975 Fl. und 125 Fl. polnisch, haben sich auf das ergangene Aufgebot nur Touise Karoline Christiane von Grumbkow, Anna Gottliebe v. Grumbkow, verehelichte v. Kaminska, Friedrich Herrmaun v. Grumbkow als Eiben gemeldet. Da deren Alleinerbrecht nicht erhellt, vielmehr noch andere zur Erbfolge gleich berechtigte Verwandte der Erblasserin be— fannt sind, über deren Leben und Aufenthaltsort keine Nachricht vorhanden, so werden auf den Antrag des Nachlaß⸗-Kurators folgende Personen: 1) Martin Ernst v. Grumbkow, geboren 17363 2) Sophie v. Grumbkow, geboren den 28. Juli 1750; 3) folgende Kinder der Nosine Sophie von IGrumbfkow verehelichte Georg Friedrich von Grumbkow: a) Constantig Sophie von Grumbkow, geb. den 5. Mai 1760, b) Justine Barbara von Grumbkow, geb. den 19. Oktober 1767, ) Dorothea Eleonore von Grumbkow, geb. den 13. November 1755, d) Charlotte Elisabeth von Grumbkow, geb. den 1. Februar 1758, e) Anna Rosine von Grumbkow, geb. den 23. April 1765, von den Kindern des am 23. Dezember 1807 verstorbenen Friedrich Nikolaus Martin von Grumbkow: Eugenie Friederike Louise von Grumbkow und Rosine Louise Salome von Grumbkow, die Erben des am 22. März 1819 verstor⸗ benen Christian v. Grumbkow, resp. seines Sohnes, des Hauptmann Hans Christian v. Grumbkow, nämlich:
— * 504 781 eingelegt hat, und seinem Antrage ge— mäß vigore decreti vom 23. April 1784 hierorts vermerkt worden.“ (efr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 115 - 117.) „Nr. 5. Protestatio de non amplius intabu- lando des Kommerzien⸗Ratihs Theodor Müzell, welche derselbe zur subsidiarischen Sicherheit einer ihm an den vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz-Bergwerke Karl Heinrich Grafen von Sobeck aus einem unterm 18. Oktober 1781 geschlossenen Eisen⸗ lieferungs-Kontrakts zustehenden Forderung per 36,000 Rihlr. unterm 2. Juli 1782 eingelegt hat, und ist die Protestatio ad instantjam desselben ex decreto vom 24sten April 1784 hoc loco eingetragen worden.“ (cfr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 118, 16 „Nr. 6. Der Eisenlieferungs- Kontrakt über 7.200 Centner, so der vorige Besitzer dieser Eisenbergwerke Karl Heinrich Graf von Sobeck mit dem Kauf⸗ und Handlungsmann George Marcus Helfenstein unterm 7. April 1784 geschlossen, und auf gegenwärtige Eisenerz⸗Bergwerke vigore decreti vom 26. ejusd. m. et anni intabuliren lassen.“ (efr. Ingross. Buch Tom. IV. sol. 121 v. 125.) Behufs Löschung dieser Posten und auf An— trag des Besitzers werden hierdurch 15 der Königliche Kammerhern Ludwig Friedrich Wilhelm Graf Schlabrendorff, früher aus Stoltz ꝛc.; der Königliche Kommerzienrath Theodor Müzell, vormals zu Brieg; der Kaufmann George Marcus Helfenstein, vormals zu Bieslau, deren etwaige Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, zu einem auf den 5. Mai 1852, Vormittags 141 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Volkening in un— serm Terminszimmer Nr. JI. anberaumten Ter— mine unter der Warnung vorgeladen: daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das alt-tarnowitzer Eisen— erzgrabenrecht präkludirt werden sollen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden und demnächst die Löschung der vor— aufgeführten Posten im Hypothekenbuch erfol-
fallsige Offerten nebst Proben erwarten wir biz
zum 30sten d. M., Vormittags 10 Uhr, wo die
eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa
erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen
Berlin, den 13. April 1852. .
Königl. Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Rheinische Eisenbahn.
Der bisherige Inhaber der Stamm- Actien unserer Gesellschaft, Nr. 1093, 3423, 3424 und 3568, hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm diese Actien mit den dazu gehörigen Dividenden— scheinen von den Jahren 1851 bis 1858 ein— schließlich gestohlen worden seien, und die Mor— tifieation dieser Dokumente bei uns beantragt.
Gemäß §. 22 der Statuten fordern wir dem— nach den gegenwärtigen Besitzer obiger Actien und Coupons hierdurch auf, binnen längstens 10 Monaten von heute an dieselben an uns einzuliefern oder seine Rechte daran bei uns gel— tend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die oben bezeichneten Actien und Coupons
4631
für nichtig und verschollen erklärt und an deren Stelle andere Dokumente werden ausgefertig
und dem Antragsteller ausgehändigt werden. Köln, den 10. April 1852.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗— Besellschaft.
.
Hirte, Spez. Direktor.
6. Der Wollmarkt in Güstrow durch Zoll- und Steuerfreiheit für ein- und aus,. gehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahn am 25., 26. und 28. Juni abgehalten und die Wolle schon vor Beginn de
Marktes gelagert, so daß mit Anfang des erste Markttages, als des Haupttages, die Herren
Käufer das ganze Quantum übersehen können. Güstrow, den 22. März 1852. Bürgermeister und Rath.
1138 Edikt alla dung.
Der Schneidergeselle Gottlob Heinrich Neh
Das Abonnement beträgt: 20 5gr. für t Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. fit 8Seiblatt Breuß. Adler- Zeitung) in 8erlin: 1 Rthlr. 7 3gr. 6 pf. in der ganzen Manarchie: 1ẽ*thir. 175 sgr.
Alle Post-Anstaiten des In- un ann, nr , auf en Königl. Preuß. Staats- i an, für 3 2 2 Expeditionen: RN auer- Straße Hr. 54. und Ceipziger- straße Kr. 14.
— — —
Anzeiger.
n 90.
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Berlin, Freitag den 16. April
Statut des Deichverbandes Bressers Anwachs auf dem!
Reeser Eylande. Vom 17. März 1852.
Preußen ꝛc. ꝛc.
genannte Sommerwasser und zur gehörigen Wiederabführung des
Herzogthum Cleve, dieser Deichverband hiermlt nach Anhörung der
tut ertheilt. 1
D R . Her nene Deichverband befaßt unter dem Namen „Deichver⸗ band Bressers Anwachs auf dem Reeser Eylande“ diejenigen Grund-
werden (8. 4 des Reglements vom 24. Februar 1767), die Zahl
der Deputirten (6. Sg des Reglements) wird auf zwei festgesetzt.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von und sollen nur in vorkommenden Fallen Entsch . ortommenden Fällen Entschädigung für wirkliche
Nachdem die Grundbesitzer in demjenigen Theile des Reeser J . ö, J z . . gigen Namens, Bürgermeisterei Rees, Krei⸗ es Rees, Regierungs-Bezirk Düsseldorf, welcher den Namen Bres⸗
. . t , ⸗ nossen a b ̃ t sers Anwachs trägt, zum Schutze ihrer Grundstücke gegen das so⸗ gos 3 e mn n . 1 29 urn
24. Fel ꝛ zur Anwendung. ine Winter ⸗Inundations gewässers seit dem Jahre 1848 zu einem ge— j,, kt olim ach ug. n mlt ssfs. e ., J . zusammengetreten, wird, auf Grund es Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen und auf ter l zherrli ͤ Grund des Deichschau⸗Reglements vom 2. i . für . ö , ,. n nn, .
Alle diese Personen verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich
1 1 2
1 1 2 ; ö. Hinsichtlich der Betheiligung der Grundbesitzer oder Deichge⸗
. 8. 6 Abänderungen des vorstehenden Deich-Statuts dürfen nur un—
Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
. ; ; * edr ö . r . ⸗ ⸗ Betheiligten landesherrlich genehmigt und demselben folgendes Sta- beigen nden. iniglichen. nsteger
Gegeben Charlottenburg, den 17. März 1852. (L. S.) Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simons. von Westphalen.
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stücke welche auf der von dem Kataster⸗Büreau zu Duͤsseldorf am , 1847 in zwei Blättern, anlangend Flur J. des Reeser Ministeri . vlandes in Kopie gelieferten und von der Wassckban- Behörde zu A inisterium für Handel, Gewerbe und öffentlich e
a) der Kammerherr v. Fuchs auf Röcknitz, EH) die Ehegattin des Kammerherrn v. Hart— mann geborne v. Fuchs,
gen wird.
k ö . 1804 hier geboren, ehelicher Sohn des nunmts Beuthen OS., den 13. Januar 1852. 9 ehelich Soh
verstorbenen hiesigen Stellmachermeisters Joham
c) die Ehegattin des Kammerherrn v. Fei= litsch, Amalie Natalie geb. v. Wöls ker,
d) die Ehefrau des Kammerherrn v. Beust, geborne v. Fuchs;
6) der Sohn des am 5. August 1813 verstor⸗ benen Johann Jakob von Grumbkow, Na⸗ mens Georg Ernst von Grumbkow,
oder die unbekannten Erben derselben, hierdurch geladen, in dem auf
den 12. November er., Vormittags
446 nr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin persönlich oder durch einen gehörig legitimirten
Bevollmächtigten, wozu, die hiesigen Rechts-
Anwalte von Böhn und Schweder in Vor⸗
schlag gebracht werden, zu erscheinen und ihr
Erbrecht nachzuweisen.
Den nicht Erscheinenden gegenüber werden diejenigen, welche sich melden oder bereits ge= meldet haben, für die rechtmäßigen Erben ange⸗ nommen, und wird ihnen als solchen der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden.
Lauenburg in Pommern, den 9. Januar 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
I99 Ediktal⸗ Ladung.
Auf dem Folio des sub No. 35 des Hypo— thekenbuchs verzeichneten, dem Wirklichen Gehei= men Rath Grafen Renard zu Groß-Strehlitz . Alt ⸗Tarnowitzer Eisenerz ⸗Graben⸗Rechts 1 sub RKubæica III. folgende Posten einge⸗
en: Nr. 4. Protestatio de non amplius ;
2 Statio amplius int abu-
lando des Königlichen sammt ihrn Ludwig Friedrich Wilhelm Grafen Schlabrendoꝛrff welche derselbe wegen der ihm von den vorigen Besitzer der gegenwärtigen Eisenerz= Bergwerke, Karl Heinrich Grafen von So— beck, vermöge diesfälligen Instruments qe dato Koschentin, den 31. März 1781, zu⸗ stehenden rückständigen Guttentager Kauf⸗ gelder per 13,400 Rthlr. unterm 9. April
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 4621 Bre kanntmachun g.
Die eue Berliner Ha 86 L- ASSekur anz- Gesellschaft beehrt sich bein Beginn der Versicherungs-Periode das land wirthschastliche Publikum darauf aulmerksam zu machen, dals sie gegen feste Prämien, wobei durehaus keine Nachzahlungen stattfinden, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagel- schaden übernimmt, und den Verlust durch Hagelschlag, der die bei ihr Versicherten trifft, gleich nach erfolgter Feststellung baar ver- gütigt.
Der Sicherheits-Fonds, mit welchem die Ge- sellschaft in dies em Jahre für ihre Verbind- lichkeiten haftet, bestelit aus dem vollständigen Stamm- Kapital von 500,900 Thalern, wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen.
Die erforderlichen Antrags-Formulare, so wie Verfassungs- Urkunden sind in dem Haupt— Büreau, àm Kupfergraben No. 7, so wie bei den betreffenden Agenten, welche in den Pro- vinzial- Blättern bekannt gemacht werden, zu haben.
Berlin, den 14. April 1852.
Direction der Neuen Berliner Hagel -Assekuranz- Gesellschaft.
Niederschlesisch Märkische
lasa Eisenbahn.
Es sollen: 350 Ellen blaues Uniformstuch besserer und 1700 — geringerer Qualität, ferner 200 — graues Tuch besserer und 4100 — geringerer Qualität, und endlich 1075 Dutzend vergoldete Knöpfe mit dem kleinen Wappenschilde und 200 — kleine dergleichen im Wege der Submission beschafft werden. Des—=
Redaction und Renbantur: Schwieger.
Gottfried Nebe, ist seit sehr langer Zeit von hin abwesend, hat sich vor länger als 20 Jahren Bucharest aufgehalten, seit dieser Zeit aber üß sein Leben und seinen Aufenthalt feine Nachrit erlangt werden können.
Auf den Antrag seiner Geschwister werde hierdurch in Gemäßheit des Mandats von 13. November 1779 und des Gesetzes vn 27. Oktober 1834 Ediktalien erlassen und g nannter Gottlob Heinrich Nebe unter der V warnung, daß er außerdem für todt erklärt m sein Vermögen denen, welche daran gegründe Ansprüche nachweisen können, werde verabfch werden, alle anderen unbekannten Personen ab— welche an Nebe's Nachlaß als Erben, Gläubig oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprit zu haben vermeinen, bei Verlust ihrer Ansprüt und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hö mit aufgefordert und geladen,
den 10ten Mai 1852 an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle, entwed persönlich, oder durch gehörig legitimirte Bevg mächtigte, welche von auswärtigen Interessen bei 5 Thalern Strafe allhier zu bestellen sn sich einzufinden, ihre Ansprüche unter Beibh gung des erforderlichen Beweises und Producht der einschlagenden Urkunden, auch nach Befim— unter Ausführung der eiwaigen Vorzugsrech zu liquidiren, wegen der streitigen Vorzugsrech unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sech Wochen zu beschließen, und sodann ben 80 Jun 1832 der Inrotulation der Akten, so wie n 3 Jr ten der Publication eines Erkenntnisses, womit! contumaciam der Außengebliebenen Mittag l Uhr verfahren werden wird, gewärtig zu sein, Dölitz bei Leipzig, am 26. November 1851. Die Gerichte daselbst. Böttger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckeyrei.
Rees am 8. Januar 1849 visirten Karte innerhalb der in Roth c / ö y r 4 ; . 12* 7 13 8 ö
so wie, in der von der Kreis- Baubehörde zu Rees am n n mn ,,
3 April 1848 vollzogenen und von der dortigen Wasserban⸗
Behörde am 3. Januar 1849 visirten Nachweisung als im
angedeuteten Linie gelegen und nicht als wasserfrei bezeichnet,
Schutze des Dammes befindlich zur Gesammtgröße von 407 Morgen, 14 Quadratruthen, 95 Quadratfuß aufgeführt sind, und hat zum Zweck, sowohl den an Nr. 18 des Reeser Pegels gelege—
.
jenige vor und nach zur Ausführung zu bringen, was erforderlich,
um den oben erwähnten Zweck des Schutzes gegen Sommerwasser
und der Wasser-Abführung, seinem ganzen Umfange nach, sicher zu
stellen.
M
Die Bestimmungen des im Eingange bezogenen Gesetzes vom 28. Ja 1848 Regle k 7697 ; 28. Januar 1848 und Reglements vom 24. Februar 1767 kommen, so weit sie nicht durch die Bestimmungen dieses Statuts selbst ab— geändert oder durch die Natur des nur einen Sommerpolder bil— denden Deichverbandes ausgeschlossen werden, überall zur Anwendung.
Dies gilt insbesondere von den den Grundbesitzern in dem Deich schau⸗Verbande auferlegten Beschränkungen ihres Eigenthums und dem den Staatsbehörden zugewiesenen Recht der Beauf— sichtigung.
Die Bestimmungen des §. 60 des Reglements vom 24. Fe— bruar 1767 sollen aber bei allen Vergrabungen, also auch wenn
Erde außerhalb Deiches zu gewöhnlichen Reparaturen abgegraben
wird, zur Anwendung kommen, so daß der §. 61 des genannten Reglements außer Kraft gesetzt wird. ⸗ ; . §. 3.
Die Vertheilung aller zu der sub 1 erwähnten Instandhaltung erforderlichen Beiträge soll nach der alleinigen Flächengröße der Grundstücke oder, dem landesüblichen Sprachgebrauche gemäß, nach der Morgenzahl geschehen. ö. ; .
4
jedoch von dem Deichgräfen oder einem Heimrathe mit verrichtet
Arbeiten.
dition und Porto⸗Berechnung der Korrespondenz nach Norwegen.
Nach einer Mittheilung der Königlich schwedischen Post-Ver— waltung wird auch in diesem Jahre eine regelmäßige Ser-Post—
Verbindun dop f . nen Damm zum Schutze gegen das sogenannte Sommerwasser, als ung bon Kopenhagen nach Gothenburg und Christianig, so auch die in dem oben erwähnten Damme befindliche größere Aus- laßschleuse und die in dem sogenannten Kickvorsten Strange vorhan= dene, kleinere Auslaßschleuse zum Ablassen der Winter⸗Inundations-⸗ gewässer in gehörigem Stande zu erhalten; desgleichen alles das⸗
wie von Kiel nach Nyborg und Christiania et vice versa vermit⸗ telst norwegischer Dampfschiffe unterhalten werden. Die Abfertigung der Schiffe erfolgt: aus Kopenhagen vom 14. April e. ab bis auf Weiteres, jeden Mittwoch 1 Uhr Nachmittags, und aus Kiel vom 17. April C. ab bis auf Weiteres, jeden Sonnabend 115 Uhr Vormittags. Da die gedachten Schiffe für die Korrespondenz aus Preußen ꝛ(.
nach Norwegen eine vortheilhafte Beförderungs⸗Gelegenheit darbie⸗ ten, so werden die Post⸗-Anstalten angewiesen, alle nach Norwegen bestimmte Briefe, sofern nicht deren Beförderung im Transit durch
Schweden (über Stettin oder über Stralsund) durch einen Ver— merk auf der Adresse von dem Absender ausdrücklich verlangt wor—⸗ den ist, auf Hamburg zu leiten, von wo die Weitersendung der frag⸗ lichen Korrespondenz resp. Dienstag Nachmittags und Sonnabend früh stattfindet. . Die mit den obigen Schiffen zu befördernde Korrespondenz nach Norwegen wird von dem preußischen Ober-Post⸗-Amte zu Ham—
burg dem Königlich dänischen Ober-Post-Amte daselbst unmittelbar
übergeben werden.
r * ist Ey ⸗ . n 2 In Folge dessen ist für die gedachte Korrespondenz bis auf Weiteres folgendes Porto zu erheben:
a) das preußische Porto bis und resp. von Hamburg nach dem diesseitigen Tarife,
b) das fremde Porto von Hamburg bis zum norwegischen Be⸗ stimmungs⸗-Orte, resp. vom norwegischen Absendungs-Orte bis Hamburg mit 19 Schillingen lübisch oder 75 Sgr. für den einfachen, bis 1 Loth incl. schweren Brief. ö Bei schwereren Briefen steigt das fremde Porto nach folgender
. Progression: . ; een 3 z n imr . Der Deichstuhl besteht in einem Deichgräfen, zwei Heimräthen
und einem Deichschreiber. Die Obliegenheiten des letzteren können
über 1 —2 Loth incl. 2fach, ö 2—3 I * 3fach ö u. s. w. für jedes weitere Loth einen Portosatz mehr,