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Ultona-Kieler 108 G.
Thüringer SI G. 1305 6.
Actien Lit. A. 153 G., Lit. B. 837 G.
Anhalt-Dessauer Landeskbank-
Wiener Banknoten 84 Br.,
Sgr.
Telegraphische Depeschen.
Ni Stanmtli . 57 1e ta mz li i c.)
Turin, Sonnabend, 10. April.
d. M. vertagt. Venedig, Dienstag, 13. April.
Paris, Dienstag, 13. April.
von Verurtheilten vorgelegt worden.
(Tel. Dep. d. C. B.) Nach einer langen und energischen Rede des Grafen Cavour, worin er sich über feindseliges Benehmen der Presse beklagte und die Ein⸗ würfe von Savoyens Seite widerlegte, ward der Additional-Han— delsvertrag mit Frankreich von der Deputirten-Kammer mit 114 gegen 23 Stimmen angenommen. Die Session ward bis zum 13ten (Tel. Dep. d. C. B.) Die Erzherzogin Sophie ist in Venedig eingetroffen.
(Tel Dep. d. C. B.) gesetzgebenden Körper ist ein Gesetzprojekt über die Rehabilitirung
April-Mai 9 bez., 15 bez.
(Tel. Dep. d. C. B.) Loose 101. 121. Paris 853.
(Tel. Dep. q. C. B.)
Loose 123. Augsburg 123.
C. B.) Z3proz. 72, 410.
Dem 98.
2 FI. 26 bis 28 Kr.
HBreslnzt, 15. April, 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags. Oester-
reichische Banknoten S3 Br. pro. Oberschlesische Actien Lit. A. 1587 Br. B. 1417 Br. Oberschlesisch-Krakauer 86 Br.
4656! Nothwendiger Verkauf . zum Zweck der Auseinandersetzung beim Königl. preuß. Kreisgerichte zu Halle a. d. S.,
J. Abtheilung. ;
Folgende, den Eiben des Kaufmanns Karl
Gottfried Fritsch gehörige, hierselbst belegene Grundstücke: . ;
1) das Wohnhaus mit dem Hintergebäude, Garten, Gewächs-⸗Gartenhaus und Hof, am Paradeplatze Nr. 10522. des Hypotheken- buches, abgeschätzt auf 6220 Rthlr. 26 Sgr. 51 * .
* 5 die Dampf⸗Oelmühle mit Kesselhaus, mehrere Schuppen, das russische Dampf⸗ Badehaus, Oel-Raffinerie und Essig- Fabrikgebäude, reideschlemmerei⸗ Gebäude, Böttcherwerkstatt, Ställe, Keller in der Moritzburg, Hof und Garten, Nz. 1052 b. des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf 10,240 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf.“, ohne die Dampfmaschine, über welche anderweit verfügt worden ist ⸗ das zu Wohnungen eingerichtete Gebäude auf der Moritzburg, linker Hand von der Einfahrt, mit Hof und Kellergewölben, Nr. 10524. des Hypothekenbuchs, abge⸗ schäßzzt auf 975 Rthlr., . nach der nebst Hypothelenschein und Bedingungen in der Registratur — eine Treppe hoch Zimmer Nr. 17 — einzusehenden Taxe, sollen am 30. Oktober, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 6, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichtsrath Wieruszewski meistbietend ver— kauft werden.
HI23 Nothwendiger Verkauf.
Das in Hinterpommern, im Fürstenthum— Camminschen Kreise belegene, dem Gutsbesitzer Martin Lebrecht Tramitz gehörige Erb- und AÄl— lodial⸗ Gut
„Lubo w“, landschastlich abgeschätzt auf 2, 229 Thlr. 19 Sgr. 41 Pf, ist im Wege der Execution zur ö digen Subhastation gestellt und soll im Termine den 4. Juli 1552, Vormittags 11 Uhr, an n n n. Gerichtsstelle meistbictend verkauft werden.
Die Taxe, der Hypothekenschein und die Ver— kaufsbedingungen sind in unserer Registratur ein⸗ zusehen. — Gleichzeitig werden zu diesem Ter⸗ mine folgende, ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Hypothekengläubiger:
1) die verehelichte Frau Konrektor Stuhr, Friede⸗
rike, geborne Distel, ehemals zu Belgard,
2) die unverehelichte Holdine Mathilde Tramitz,
früher zu Lubow, vorgeladen.
Köslin, den 26. November 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Freiburger Oberschlesische Actien Litt. Neisse- Brieger 74 Br.
935 Br.
Actien
6 er,. oe m., . a , ,, , . . — ü 22 —
1321 Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Birnbaum J. Abtheilung.
Das den Muͤhlenbesitzer Glaweschen Eheleuten gehörige, sub No. 3 und 4 zu Krebbelmühle belegene Mühlengrundstück nebst Zubehör, abge— schäßt auf 10427 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soil am 28. September 1852, Vormittags
i hr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
1467
Die bevorstehende Theilung des Nachlasses des am 28. März 1850 hierselbst mit Tode abge⸗ gangenen Kammerrath Karl Friedrich Philipp Ladewig wird hierdurch mit Bezug auf §5§. 137864. Tit. 17, Thl. J. des A. L. R. von den Erben bekannt gemacht.
Schwichtenberg bei Demmin, den 12. April 1852.
466 Bekanntmachung.
Die ordentliche General⸗Versammlung der Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn ⸗Gesellschaft, die sta—= tutarisch auf den letzten Donnerstag des Monats Mai bestimmt ist, findet in diesem Jahre Donnerstag den 27. Mai, Vormittags 9 Uhr, und event. die folgenden Tage
hier im Börsenhause statt.
Wir laden zu derselben ergebenst unter Bezug— nahme auf S§. 11 des Nachtrags⸗Statuts vom 29. Januar 1847 und die betreffenden Paragra— phen des Statuts vom 12. Otiober 1840, na— mentlich die 58. 53, 54 und 58, ein.
Die Präsentation der sofort zurückerfolgenden Actien behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden und der Feststellung ihres Stimm⸗ rechtes, so wie zur Entgegennahme der Eintritts— und Stimmkarten, geschieht
in Berlin am 21. Mai c., Vormittags von
9 — 12 Uhr und Nachmittags von 3 — 65 Uhr,
in unserem dortigen Bahnhofs-Gebäude, außerdem an den beiden, dem Versammlungs⸗ Termin voraufgehenden Tagen in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellschaft in dem Empfangsgebäude hierselbst. Es werden dabei die Actien, auf welche Eintritts- und Stimmkarten ertheilt sind, mit einem die Jahres⸗ zahl 1852 enthaltenen Stempel versehen und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwai— gen abermaligen Production für diese General— Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht er⸗
proz. Metalliques 792. 3proz. Spanier 43.
Getreidepreises. Weizen, Rogtzen 48— 61 Sgr. Gerste 40 - 47 Sgr. Stettim, 15. April, 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags. Frühjahr 41, 403 bez., Mai-Juni 41 bez., Herbst 10 G. Spiritus Frühjahr 15
FrarHfant a. II. Nordbahn 453.
39. Kurhessische Loose 38. Amsterdam 1005. Wwiem, Mittwoch, 14. April, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten,
A4 Iprox. Metalliques S5. Lombarden 103. Hamburg 18. FHEaris, Dienstag, 13. April,
45proz. 101, 25.
London, Dienstag, 13. April, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. Tel. Dep. d. C. B.) Consols 993, 3. Hamburg 3 Monat-VWechsel 13 M. 117 bis 11 Sch.
Redaction und
weilser, 51 — 64 Sgr., do. gelber 54-63 Hafer 27 - 32 Sgr
Roggen Rũbjl bez., Juni- Juli
Juni - Juli 423, 42 bez.
Mittwoch, 14. April, Nachmittags 2 Uhr. 13prozentige. Metalliques 727 Bankactien 1287. 18340 Loose 181. 18395 1proz. Spanier 223. Badische Loos- Lombarden 855. London
*
Wien 1007.
Silberanseihe 109. 5proz. Metalliques 955 Bankactien 1274. Nordbahn 155. 1839 London 12, 15. Amsterdam 171
Paris 145. Gold 30. Silber 23.
Nachmittags 5 Uhr. ¶ Tel. Dep. d.
Sardinien 97.
Wien
Spanier 21, J.
theilt werden. Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts- und Stimmkarten ausnahms weis⸗ noch an dem Versammlungs-Tage in der Zeit von 7—9 Morgens — so weit dieselbe dazu aus— reicht — erfolgen, später und am Versammlungt—
Orte ist dies durchaus unthunlich.
Die Uebersicht der zu verhandelnden Gegen. stände und der Verwaltungs -Bericht können in den letzten acht Tagen vor der General- Ver, sammlung in dem Büreau des Direktoriums ent.,
gegengenommen werden. Stettin, den 6. April 1852.
Der Verwaltungs-Rath⸗ . der Berlin- Stettiner Eisenbahn-⸗Gesellschast, Schillow. Goltdam mer. Lemonius.
a6 X 5 4* * 3 2 Neisse⸗Brieger Eisenbahn. Die Herren Actionaire werden zu der diesjäh— rigen ordentlichen General-⸗Versammlung
auf den 1. Mai C. Nachmittage
3 Uhr, im Lokale der hiesigen Börse ergebenst eingeladen.
Gegenstände der Verhandlung sind die im §. 20 des Statuts bezeichneten, insbesondere Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Direktorium und des Ausschusses in Gemäßheit des Nach— trags vom 30. Mai 1851.
Diejenigen Herren Actionaire, welche diesen General-Versammlung beiwohnen wollen, haben nach §. 25 des Statuts die ihnen gehörigen Actien bis zum 30. April . im Büreau der Gesellschaft auf dem Oberschlesischen Bahnhof— in Breslau zu produziren oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachzuweisen und zu— gleich ein doppeltes Verzeichniß der Nummem derselben zu übergeben, von denen das eine zu— rückbehalten, das andere, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerk der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte dient.
Breslau, den 8. April 1852.
Direlt ori nu m
der Neisse-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft.
lass] Russische proz. Inseriptionen.
Die neuen Coupons zu den auf den Namen der Herren Stieglitz u. Comp. in Petersburg ge— stellten Inseriptionen der zweiten 4proz. ru ssischen Anleihe werden gegen Einlieferung der Talons besorgt durch Mendelssohn u. Comp, Jäger⸗Straße Nr. 51.
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober-vofbucdruckerei.
Rossow, Netzeband und Schönberg,
Iundershausen Reuß⸗Greitz . aunschweig, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frank⸗
f
ziehungen zwischen
w e Zenn it geiblatt Greuß. Adler-Seitung) 4 Serlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf. in der ganzen anarchie: 1änthlr. 175 sgr.
— — — —— —— = — — — ———
H gl.
Auslandes nehmen estellung auf den Königl. Preuß. Slagis- an, für gerlin die 7. Expeditionen: Rauer- Straße Rr. 5. und Ceipziger- straße nr. 14.
Berlin, Sonnabend den 1 7
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Fau einer Gemeinde-Chaussee von der rieren ? n der Quint über Binsfeld, Eisenschmitt und Manderscheid bis zur Bezirksstraße in Daun genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch daß das Recht zur Expropriation der für die er — Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Ehausseebau- und Unterhaltungs-Matertalien, nach Maßgabe der für die Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwen— dung finden sollen. meinden der Kreise Trüer, Bittburg, zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die sedesmal geltenden Tarife verleihen.
,, 159 ; 2 8. . 23 2. ; . geld-Tartfe vom 29. Februar 1849 angehängten Bestimmungen
Koblenz⸗Trierer Staats straße
Chaussee erforderlichen Staats⸗
Zugleich will Ich den dabei betheiligten Ge- Wittlich und Daun das Recht Staats⸗Chausseen Auch sollen die dem Chaussee⸗
wegen der Chaussee⸗Poltzei⸗Vergehen auf diese Straße Anwendung
sinden. Der gegenwärtige Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 24. März 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. Un den Minister für Handel, Gewerbe und
Mi i . öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. W ajestät der König haben Allergnädigst Dem Grafen Karl von M edem in Kurland den St. Johanniter-Orden
gerutzt:
auf Rempten bei Mitgu zu verleihen.
*
M iniste rium der auswärtigen Angelegenheiten. Uddittonal-Convention vom 18. Februar 1852 handels- und Schiff fahrts-Vertrage vom 1. ber 1844 zwischen dem de utschen Zoll⸗
Verein einerseits Se. Majestät in Vertretung der
Septem⸗ und Handel s⸗ und Belgien andererseits.
der König von Preußen, sowohl für Sich und Ihrem Zoll- und Steuer-Systeme angeschlosse—
ist durch die Gesetz—⸗ Sammlung Artikel übereinge kommen sind:
Verabredungen, Bedingungen und Modificalionen
Weise ausgedehnt fein, wie solche
auch für jetzt nur vorläufig es möglich sein wirb, unterhandeln, haben zu Bevollmächtigten ernannt und zwar: Se. Majestät der König von Prüußen, den Herrn Otto 9. 46 nern vo n M anteuffel, Allerhöchstihren Rini— ye, , ,,. , — und Minister der auswärtigen
bis zu dem Zeitpunkte
ö u ordnen, wo auf breiten ] !
und dauernden Grundlagen zu
S Se.
Maiest ä J 6 , , der Belgier, den Herr n Minister, atße nl chert ham b, Allerhöchstihren Staats- i i . außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestär dem Könige von Preußen 36 2c. welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und solche . guter und gehöriger Form befunden haben, über die folgenden
2 6 1
e . . „Ter Vertrag vom 1. September 1844, so toie die Ueberein— kunft wegen Unterdrückung des Schleichhandels vom 26. Juni 1846, werden bis zum 1. Januar 1854 unter den nachstehenden , in Kraft erhalten. Die Fftagge der Zollvereinsstaaten soll bei
or F 5 3 . ö. : ' der Einfuhr von Waaren jeder Art zur
gar Ser in Belgien auf demselben Fuße behan⸗ delt werden, solches der Flagge Großbritanntens durch den Vertrag vom 27. Oktober 1851 bewikligt ist oder ihr künftig bewil⸗ ligt werden möchte. Desgleichen soll auch auf die aus den Häfen des Zollvereins kommenden Einfuhren die Aufhebung aller nach der Herkunft bemessenen außerordentlichen Differentialzalle in derselben
n ö durch den erwähnten Vertrag bewilligt ist oder von Belgien in Zukunft den Entrepots kommenden Einfuhren bewilligt werden
bie 27
— 1.
an Großbritannien aus britischen
möchte.
zu dem
times pr. 100
ßen souperainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzog-
ums Luxemburg, der Großherzoglich
= Hroßher ĩ Older lurgischen des Großherzoglich Olden then, Anhalt-Deßau und Walbeck und Pyrmont, des sch hessischen Ober rigen Mitglieder ich der Krone Bayern,
Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Fürstenthums Lippe und dies Amtes Meisenheim, als
. der Krone Sachsen und der Krone Würt— taöerg, des Großherzogthums Baden, des
delten, des Großherzogthums Hessen, zugleich ich hessische Amt Homburg vertretend; der ven l ; und Handels ⸗ Verein bildenden Staaten, . Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer
das
Sachsen.
und 6 9. ( . * ; mnd der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg—
und Reuß-⸗Schleitz; des Herzogthums
ö. einerseits, und ff Majestät der König der Belgier andererseits, tbauernd von dem Wunsche beserlt, die freundschaftlichen Be—
recht den Staaten des Zollvereins und Belgien auf
Mecklenburgischen Enklaven
Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt⸗ Artikel 5 Landgräs⸗ auch im Namen der des deutschen Zoll- und Handels-Vereins, näm- gischen Eisenbahn oder auf den Kurfürstenthums Landgräf⸗ thüringischen nämlich:
Y P 1 2 5 * ö ** beeiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg und Gotha,
Man ist außerdem über eingekommen, daß das rohe Steinsalz dem Zollverein bei der Einfuhr in Belgien auf dem Rhein und der Schelde, oder auf dem Rhein und der Maas, unter der Flagge eines der Zollvereinsstaat n, oter aber auf der Rheinisch— Belgischen Eisenbahn, gleichmäßig zu dem Zelle von 1 Fr. 40 Cen⸗ Kilogramme zugelassen werden soll, vorbchaltlich der setens der belgischen Verwaltung zur Vorbeugung des Schleichhan— dels zu trefftnden Anordnungen. Die reglementsmäßigen Anord— nungen, welchen die belgischen Schiffe unterliegen, sollen auch auf di Zollvereins zur Anwendung kommen. Artikel 3. sollen von der im Separat-Artikel zum bes Verttages vom 1. September 1841 erwähnten außer— ordentlichen Flaggen-Abgabe befreit sein.
Waaren aller Art, ohne Unterschisd des Ursprunges, welche nach belgischen Häfen gebracht und von dort anf der Rheinisch Bel⸗ 1 niederländischen Binnengewässern oder der Maas nach dem Zollverein wieder ausge fuhrt' werden, sollen zu denselben Zollsätzen in den Zellverein eingehen, als wenn direkt in einen Hafen des Zollver(ins unter der Flagge eines Zellvereinsstaaten eingeführt wären. * . Artikel 4.
In Erweit rung des Artikels 18 des Vertrages vom 1.
11 alls
dite Schiffe des
Die belgtschen Schiffe
der
— = — g —
fp⸗
tember wird das Verbof, mit welchem in Belgien noch die Durch⸗
zu erhalten, und Willens, ihre Handels⸗Verhältnisse, wenn!
auf den Staalse-Eisenbahnen aufge— h und Eisen, so wie von
Schießpulver und Seeinkeblen bei dem Durchgange
fuhr einiger Artikel belrgt ist, hoben; mit Ausnahme von Leinengarn und Geweben nach Frankreich. Eisen, welches aus den Cisenbahn oder anf Rhein und der
Zollverein auf der rheinisch-belgischen bkem Rhein und der Schelde oder auf dem eingeht, um über einen Hafen des Zoll⸗
Maas