1852 / 93 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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14771 Bekanntmachung.

Der diesseits hinter den Riemer Friedrich Wilhelm Voigt aus Köpenick am ten huj. erlassene Steckbrief ist durch die inzwischen er⸗

folgte Ergreifung des Vo ig erledigt. Berlin, den 15. April 1852.

Der Staats-Anwalt bei dem Königl. Kreisgericht.

Wilckens.

[1133õ1 Nothwendiger Verkauf.

Die Besitzung des Kaufmanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No., 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten⸗ gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü⸗ tungs-⸗Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken- schein in unserm 4sten Buͤreau einzusehenden Taxe

auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt, soll am 26. Juni 1852, Vormittags 10 uhr, an hiesiger Gerichtssielle subhastirt werden. Küstrin, den 14. November 1851. Königliches Kreisgericht.

1328 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung, zu Spandau, den 5. März 1852.

Das dem verstorbenen Wilhelm Otto Blümner jetzt zu dessen erbschaft⸗ licher Liquidations⸗Prozeßmasse gehörige, hierselbst in der Potsdamer Straße sub Rr. f belegene, im Hypothekenbuch Vol. IV. 6j. 123 verzeich⸗ nete Grundstück, zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, gerschtlich abgeschätzt auf 6232 Thaler 3 Silbergroschen 114 Pfennig, soll

am 4. Oktober d. J., Vormittags

nh, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[329] Nothwendiger Berkauf.

Königliches Kreisgericht zu Kempen. J. Abtheilung. Das im Regierungs-Bezirk Posen und dessen schildderger Kreise belegene, zur erbschaftlichen Liquidationsmasse des Friedensrichter Johann Karl August Glauer gehörige freie Allobial-= Rittergut Wieruszow nebst Pertinenzien, land⸗ schaftsich abgeschätzt auf 163, 9659 Rthlr. i3 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Be—= sisungen in der Registratur einzusehenden Taxe, o

am 4. Oktober 1852, Vormittags 109 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu— biger 6 Geschwister Guhrauer

a) Wilhelm Julius Reinhold,

b) Karl Ferdinand Augusf,

MM Luise Wanda Marie,

d) Llara Wilhelmine Klotilde,

Y OHYttilie Adelheid Franziska und

H Leopold Otto Franz werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Kempen, den 28. Februar 1852.

11421 Subhastations⸗ Patent.

Das im Arnswaldschen Kreise der Neumark belegene Rittergut Spechtsdorff mit den dazu gehörigen Vorwerken Wilhelmsborn und Lubfee, abgeschätzt auf 34, 955 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Bü⸗ reau III. einzusehenden Taxe, soll

am 16. Juli 4852, Vorm. 16 ühr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Folgende Interessenten, als:

1) Hauptmann Albert von Hiller, 2) Friederike Dorethea, separirie Hauptmann von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 4) die Wilhelmine Marie, separirte von der Lanken, 5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, 23 hierdurch von dem Termine in Kenntniß esetzt. ĩ Dramburg, den 265. November 1851.

520 1471 Editftal⸗Vorladung. leber das Vermögen des hiesigen Gold- und Silberwagrenhändlers Neumann Aronsohn ist zu⸗ folge Verfügung vom 8. Oktober d. J. der Kon—⸗ kurs eröffnet worden.

Zur Anmeldung der Ansprüche an die Masse und Erklärung über Beibehaltung oder Abände⸗ rung des bisherigen Interims-Kurator Rechts⸗ Anwalt Kroll steht der Termin am

26. April 1852 460 uhr, dor dem Herrn Kreisgerichts Rath Schaller im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge⸗ schlofen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Zugleich wird der seinem Aufenthalte nach un— bekannte Cridar Neumann Aronsohn aufgefor⸗ dert, sich in diesem Termine gleichfalls einzufin⸗ den, um dem Kurator und Konträbiftor bis nö— thigen Erläuterungen über die Masse und voll⸗ ständige Auskunft über die Ansprüche der Gläu⸗—

Niederschlesisch⸗Märkische lat9 Eisenbahn.

„Der Bau von 125 Stück neuen bedeckten vier⸗ rädrigen Güterwagen in 5 Loosen à 26 Stück soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Zeichnungen und Bedingungen hierzu liegen in unserem Haupt- Büreau hierselbst aus und können täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, in den Morgenstunden von g bis 2 Uhr einge⸗ sehen werden, auch werden Abschriften der letzteren gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt. Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, wegen deren Einsendung die Bedingungen das Nähere angeben, steht auf den 1. Mai *r. an.

Berlin, den 36. März 1852.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Abonnement beträgt: 96 20 Sgr. für 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Nit Seiblatt (Breuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Kttzlr. I Sgr. 6 Pf., in der ganzen Manarchie:

1 Rthlr. 175 sgr.

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Königlieh

9 * 2636

Maurermeister Ernst

biger zu ertheilen. Thorn, den 20. Dezember 1854. Königl. Kreisgericht J. 4751 Oeffentliche Betanntmachung. Die am 8. Februar 1852 hierselbst verstorbene derchelichte Schimmelpfennig, Rosine geborne Thau, hat in ihrem am 18. März 1852 gericht lich eröffneten Testamente ihren Ehemann, den vormaligen Spitzenfabrikanten Karl Bogus lav Schimmelpfennig zum Universal-⸗Erben eingesetzt, denselben jedoch verpflichtet, ihrem Sohne erster Ehe, dem vormaligen Organisten Karl Gottlob Eduard Giesel, früher in Beuthen O. S. den gesetz lichen Pflichttheil herauszuzahlen. Va der gegenwärtige Aufenthalt des c. Giesel unbekannt ist, so wird demselben diese testamen— tarische Bestimmung zur Wahrnehmung seines Interesses hiermit öffentlich bekannt gemacht. Breslau, den 2. April 1852. Königliches Stadtgericht, Abtheilung II. für Testaments⸗ und Nachlaß ⸗Sachen.

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Die Drainirungsarbeiten

auf dem Königlichen Domainen-Amt Proskau in Ober-Schlesien beginnen den 19. 2 3 Von diesem Tage ab können fremde Drainarbe ter, welche sich die zu diesen Arbeiten erforder⸗ liche Geschicklichkeit aneignen wollen, unter den früher bereits bekannt gemachten Bedingungen eintreten. Sie haben sich bei dem Lehrer der Landwirthschaft, Herrn Dr. John hierselbst zu melden, und müssen mit einem guten Spaten und einer tüchtigen Rodehaue versehen sein.

Um auch diejenigen Fremden, welche nicht als technische Arbeiter sich ausbilden, sondern mit dem Wesen dieser Melioration sich vertraut ma— chen wollen, hierzu Gelegenheit zu geben, wird Herr Dr. John einen gedrängten Vortrag über die „Trockenlegung der Aeckker durch

4621 Bekannt machun 8.

Die Nene Berliner Hag el, Ad sek ur aut Gesellschaft beehrt sich beim Beginn der Versicherungs-Periode das land wirthschastliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, dals sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlungen stattfinden, die Versicherung der Fesdfrüchte gegen Hagel- schaden übernimmt, und den Verlust dus ch Hagelsehlag, der ie bei ihr Versicherten trifft, sleich nach erfolgter Feststellung baar ver- gütigt.

Der Sicherheits-Fonds, mit welchem die Ge- sellschaft in dies em Jahre für ihre Verbind- lichkeiten haftet, besteht aus dem vollständigen Stamm- Kapital von 500, 00 Thalern, wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen. Die erforderlichen Antrags-Formulare, so wie Verfassungs- Urkunden sud in dem Haupt- Bũreau, am Kupfergraben No. 7, 9g Vie Bei den betreffenden Agenten, welche in den Pro- vinzial - Blättern bekannt gemacht werden, zu haben.

Berlin, den 14. April 1852.

Direction der Neuen Berliner Hagel · Assekuranæa- Gesellschaft.

—————

4531 Bekanntmachun g.

Den Herren Actionairen unserer Gesellscha ft zur gef. Kenntnißnahme, daß die bies jährig e ordentliche General⸗ Versammlung am Don— nerstag den 6. Mai, Morgens 10 Uhr, im Saale des Herrn Benninghofen hierselbst stattfindet.

Oberhausen Bahnhof, den 7. April 1852. Der Vorstand der Bergbau⸗Gesellschaft Concordia.

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Drainage“ halten, und damit den 7. Juni c. beginnen. Dieser Vortrag wird etwa 2— 3 Wo chen währen, und erforderlichenfalls den 28. Juni wiederholt werden. In dem letzten Cyclus die— ser Vorlesungen soll eine nähere Auweisung über die zur Ausführung der Drainage nöthigen geo⸗ metrischen Arbeiten ertheilt werden, weshalb allen

denjenigen, die eben hierin ein besonderes Inter⸗ esse nehmen möchten, anempfohlen werden muß, den letztgedachten Zeitraum zu wählen, während der erstere für diejenigen ver geeigneteste sein wird, die mit der Ausführung geometrischer Ar— beiten bereits vertraut sind. Die Theilnahme an den gedachten Vorlesungen ist unentgeltlich. Die Drainirungsarbeiten werden übrigens in den Monaten Juni und Juli d. J. in gleicher Ausdehnung ausgeführt werden. Hierauf bezüg⸗ liche en n gos. sind an das unterzeichnete Direktorium zu richten. Proskau, den 5. April 1852. Der Direktor der Königlichen landwirthschastlichen Lehranstalt.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Geheime Regierungs⸗-Rath

In der Nachlaßsache der verstorbenen Ehefrau des Amts-⸗Gerichtsdieners Völschow hierselbst ist zur Anmeldung von Erbschafts. und Schuld⸗ Ansprüchen ein Termin

auf den 19. Juni d. J.

111, vor hiesigem Amtsgerichte anberahmt, in welchem sich auch die beiden, als alleinige Erben de-

functas bezeichneten unehelichen Kinder dersel⸗ ben, als:

1) Pauline, angeblich mit einem Matrosen Bahrdt gezeugt,

2) Ludwig, dessen unehelicher Vater ein Oefo— nom Bade sein soll,

und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ge⸗

wesen ist, zur eventuellen Empfangnahme der

geringen Verlassenschaft einzufinden haben. Im

Uebrigen wird auf das den Landes -Intelligenz-

Blättern inserirte ausführliche Proflan? vom heu⸗

tigen Tage verwiesen.

Schwaan, den 10. März 18562.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

Morgens

Heinrich.

Amtsgericht.

Redaction und Rendantur: Schwe ger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

K 93.

Prenssischer

Berlin, Dienstag den 20. April

Alle Post-Anstalten des Zu- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger an, für 8gerlin die Expeditionen: auer -Straße Rr. 54. und Ceipziger- straße Rr. 14.

Gesetz, betreffend die Abänderung der §§. 3 und des Gesetzes vom 21. Januar 1839 wegen anderweite Vertheilung und Aufbringung des in der Rheinprovin

zu entrichtenden Beitrages zu den Kosten der Ju st iz⸗

verwaltung, vom 31. März 1852.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König sind, ohne Ruͤcksicht auf die Lage ihres Wohnortes, auch die—⸗

von Preußen zꝛc. ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: e 1.

Die s8. 3 und 4 des Gesetzes wegen anderweiter Vertheilung und Aufbringung des in der Rheinprovinz zu entrichtenden Bei⸗ 2

. 2) dergleichen Gegenstände niederlegen, insofern entweder sie trags zu den Kosten der Justizverwaltung vom 21. Januar 1839 selbst deren Verkauf gewerbsmäßig betreiben oder die nie (Gesetz⸗ Sammlung Seite 58 werden dahin abgeändert, daß vom dergelegten Gegenstände zum gewerbsmäßigen Verkaufe 1. Januar 1852 ab: . ͤ / für Rechnung eines Anderen bestimmt sind. .

a) der Theil des gesammten Beitrages von 73,892 Thalern, Die Bestimmung unter lit. b. Rr. 1 findet jedoch auf diejeni⸗ welcher nach Abrechnung der durch den Beischlag zur Ge- gen keine Anwendung, welche nach Inhalt eines ihnen ertheilten

werbesteuer vom Betriebe stehender Gewerbe aufkommenden Summe noch zu decken bleibt, gleichmäßig auf die Grund-, niß haben, Gegenstände der in Rede stehen Klassen - klassifizirte Einkommen- und Mahl⸗ und Schlacht- halb

steuer nach den Verhältnißzahlen, welche die bei den Staats⸗ kassen zum Sell stehenden Beträge dieser Steuern in den im 2 S8. 1 des vorgedachten Gesetzes bezeichneten Landestheilen er⸗

geben, vertheilt, ; . b) der hiervon auf die Klassen— und klasstfizirte Einkommensteuer treffende Betrag nach Verhältniß der auf die einzelnen Steuer⸗

pflichtigen veranlagten Sctze subrepartlrt und mit der Haupt-

steuer zugleich eingezogen wird.

setzes erforderlichen Anweisungen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 31. März 1852. (1. 8) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. Sim ons. von Raumer von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

Gesetz zur Ergänzung des Mahl- und Schlachtsteuer⸗ Gesetzes vom 30. Mai 1820. Vom 2. April 1852. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König vor

Preußen ꝛc. ꝛc.

verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: ö. 1. Der §. 14 des Gesetzes wegen Entrichtung einer Mahl- und Schlachtsteuer vom 30. Mai 1830 wird aufgehoben und es treten an die Stelle desselben die folgenden Bestimmungen:

——

a) Bäcker, Schlächter und andere Personen, welche mit Mehl, Graupe, Grütze, Gries, geschrotenem Getreide, geschrotenen Hülsenfrüchten, Brot, Backwerk, Nudeln, Stärke und Puder, oder mit Fleisch und Fett von Rindvieh, Schafen, Ziegen

und Schweinen, so wie mit Waaren, die aus solchem Fleisch und Fett zubereitet sind, als Schinken, Würsten u. s. we, einen Handel treiben, haben, wenn sie in nicht größerer Entfernung als einer halben Meile von dem steuerpflichtigen Stadtbezirke wohnen, von den Früchten, welche sie vermahlen lassen, und von dem Vieh, welches sie schlachten oder schlachten lassen,

1 ingleichen von den oben genannten Gegenständen, wenn sie

Der Finanz-Minister erläßt die zur Ausführung dieses Ge-

/

. dieselben in ihren Wohnort einführen, die Mahl- und Schlacht 4 steuer eben so zu entrichten, als wenn sie zur Stadt gehörten, 286 ohne deshalb von der Klassensteuer oder der klassifizirten Ein⸗ kommensteuer ihres Wohnortes entbunden zu sein.

b) Zur gleichmäßigen Entrichtung der Mahl- und Schlachtsteuer

jenigen Personen verpflichtet, welche innerhalb des halbmeili—⸗ gen , eines mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Stadt⸗ bezirks

1) Gegenstände der unter a. bezeichneten Art feilhalten oder gewerbsweise verkaufen, oder

Gewerbescheins oder eines polizeilichen Erlaubnißscheins die Befug⸗ h den Art innerhalb des neiligen Umkreises einer mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Stadt zum Verkauf umherzutragen.

Der Vorschrift im 8. 6 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 unter lit. b, tritt folgende Bestimmung hinzu: Müller, welche steuerpflichtiges Getreide u. s. w. ohne einen von der betreffenden Steuer⸗Behörde ausgefertigten, mit dem Mahl—⸗ gut nach Art und Menge Übereinstimmienden Versteue rungsschein vermahlen oder, mit Unterlassung einer desfallsigen Anzeige bei der Steuer-Behörde, zum Vermahlen annehmen, machen sich einer Defraudation schuldig. ö. Die im §. 176. des Gesetzes vom 30. Mai 1820 am Schlusse in Bezug genommenen Vorschriften der Steuer⸗-Ordnung vom 8. Fe⸗ bruar 1819 finden auf Müller auch dann Anwendung, wenn die⸗ selben nicht verpflichtet sind, als Gewerbtreibende die Mahlsteuer zu entrichten.

ö Der Finanzminister ist ermächtigt, wo es den örtlichen Ver⸗ hältnissen und Bedürfnissen entspricht: *

1) bei der Versendung versteuerter mahl- oder schlachtsteuer⸗ pflichtiger Gegenstände aus einer Stadt nach der anderen, abweichend vom §. 12 des Gesetzes vom 30. Mai 1820, so— fern am Orte der Versendung kein Kommunalzuschlag oder ein geringerer als am Bestimmungsorte erhoben wird?; eine

/ Nacherhebung von Kommunalzuschlag zu Gunsten der Ge— / meinde des Bestimmungsortes eintreten zu lassen; . 2) die Steuerpflichtigkeit von Mengen unter einem Sechszehntel

Centner anzuordnen, jedoch mit der Maßgabe, daß die Steuer—

pflichtigkeit für geringere Quantitäten als zwei Pfund ent⸗ / weder eines einzelnen oder mehrerer zusammen eingebrachter steuerpflichtiger Gegenstände nicht eintreten darf, und daß bei

Mengen von einem halben Centner oder mehr, wenn solche

auf einmal zur Verwiegung kommen, auch ferner (8. 15.

des Gesetzes) ein Uebergewicht von weniger als einem Sechs—

zehntel Centner unberücksichtigt bleibt, . ; Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und hbeigedrucktem Königlichen Instegel.

/ Gegeben Charlottenburg, den 2. April 1862.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Sim ons. von Raumer.

(1. 8) /P von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.